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TÜV - Bestimmungen ( ohne Gewähr )
Spiegel:

Mindestens 60 cm² z.B.: Durchmesser <=87 mm oder 6 x 10 mm
Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht
Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder '99 geändert, jetzt 68 cm²
( Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig )
Nicht eintragungspflichtig.
Sitzbank:
Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65 cm Mindestlänge.
Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200 kg aushalten.
Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60 cm Mindestlänge.
Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens 40 cm.
Anzahl der Sitzplätze eintragungspflichtig.
Lenker:
Griffhöhe über Sitzfläche max. 500 mm.
Lenker darf Finger nicht einklemmen ( Lenkeinschlag ).
Bohrungen nur zwischen den Klemmungen erlaubt, nur einseitig ( Kabelverlegung ).
Eintragungspflichtig.
Kennzeichenhalter:
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Nicht eintragungspflichtig.
Radabdeckung:
Unterseite 150 mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung ( Auslegungssache ). Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich aber intern an die 150 mm.
Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.
Licht und Signalanlage:
Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Doppelscheinwerfer : Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe. Standlicht nicht vorgeschrieben. Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken ( Auslegungssache ). Ein Nebelscheinwerfer darf nich weiter als 250 mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40 cm höchstens 100 cm ( Das Motorrad darf nicht breiter als 1 m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Minniblinker ( auch andere ) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11"
für vorne, bzw "12" für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein ( manchmal schon im Rücklicht integriert ). Das Kennzeichen muß beleuchtet sein.
Nicht eintragungspflichtig.
Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis  13.09.53    90 Phon
20.05.56    87 Phon
31.12.56    84 Phon
12.09.66    82 Phon
30.09.83    84 dB(A)N
30.09.90    82 dB(A)N
30.09.95    82 dB(A)N
ab  01.10.95    80 dB(A)N
Eintragungspflichtig.
Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.
Luftfilter:
Leistungs- und Geräuschmessung.
Ab Bj. 1989 Abgasmessung.
Eintragungspflichtig.
Auspuffanlagen:
Anlagen mit EG-ABE besitzen eine E-Nummern-Stempelung ( großes "E" mit Nummer in Viereck), Papiere müssen nicht mitgeführt werden. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.
Bei Anlagen mit ABE ist diese stets mit zu führen. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich. Anlagen mit TÜV-Gutachten sind eintragungspflichtig. Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich, ab Bj. 1989 auch Abgasmessung. ( Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen wird. Am besten vorher ein Blech befestigen, und Schlagzahlen mitbringen. Der Prüfer darf nicht selbst Hand anlegen.)
Anlagen ohne eine Prüfungsform sind wie Eigenbauten zu behandeln.
Bremsanlage: 
Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig. Achtung: Bei Bremsleitungen wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. ( Bei Enduros durchaus sinnvoll ). Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den Originalen entsprechen. (Gut für Selbstschrauber, da einige Prüfer eine Einbaubestätigung verlangen.)
Zubehörbremsbeläge müssen eine ABE besitzen ( KBA-Nummer auf der Rückseite ) sonst 
eintragungspflichtig.
Trägersysteme, Koffer, Gepäckträger etc. :
Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Gold Wing).
Nicht eintragungspflichtig.
Verkleidungsteile:
Eintragungspflichtig. Verkleidungsteile ( wie auch alle anderen Teile ) von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von Leistungsstärkeren / schnelleren Motorrädern kommen.
Grundsätzlich
kann man den TÜV vorher fragen, was geht, und was nicht, und was bei einer Prüfung auf einen zukommt. Dabei sollte man sich auch vorher erkundigen, wer von den Prüfern Ahnung von Motorrädern hat, da gibt es beim Wissen der Prüfer gewaltige Unterschiede. Prüfer mit Erfahrung, die am besten noch selber fahren, können Eigenbauten besser einschätzen, und lassen eher mal was "durchgehen", da sie im Zweifel mit haftbar gemacht werden können, und unerfahrenere dann eher "Nein!" sagen. Bei aufwendigeren Sachen sollte man auch einen festen Termin vereinbaren, das spart Wartezeit, und man weiß schon vorher was auf einen zu kommt.

 

 

 

 

 
Starkes Design mit mächtigem Motor.Bereiten Sie sich auf die ultimative Cruiser-Erfahrung vor. Denn hier wartet ein V2 mit 1600ccm, der es faustdick in den Zylindern hat. Schon knapp über der Leerlaufdrehzahl trumpft der WildStar-Langhuber mit reichlich Drehmoment auf, das auch mit dem stattlichen Gewicht dieses massiven Bikes keine Mühe hat. Das langgestreckte und flache Fahrwerk macht dem Namen "Cruiser" alle Ehre, denn es ist kompromisslos dem US-Stil verpflichtet.
Hier treffen modernste Technik und klassischer Maschinenbau aufeinander. Zum einen ist der luftgekühlte Motor mit über 1600 ccm und Stößelstangen zur Ventilbetätigung ein trationsverpflichteter V2, zum anderen zeugen beschichtete Alu-Zylinder und dank Hydrostößel wartungsarme Vierventiltechnik sowie Doppelzündung vom Stand der Technik. Und die hat es in sich: Schon bei 2250/min wuchtet der Langhuber lässig sein maximales Drehmoment auf die Kurbelwelle: So wird das Cruisen über langgestreckte Asphaltbänder zum besonderen Genuss.

Das stilvolle hintere 16-Zoll-Speichenrad mit dem gewaltigen Reifen wird von einem leise und sehr wartungsarm laufenden Zahnriemenantrieb in Bewegung gesetzt. Zum echten Cruiser-Look passen auch die weit heruntergezogenen Radabdeckungen, die Hinteradfederung im Starr-Rahmen-Look und das auf dem Tank plazierte Cockpit.


 

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