Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Kammerzugehörigkeit: Österreichische Apothekerkammer
Die Berufsbezeichnung Apotheker und die Ausbildung wurde in Österreich erworben
Gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften: Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Arzneimittelgesetz und Berufssitte des Apothekerstandes. Sämtliche Vorschriften können bei der Österreichischen Apothekerkammer angefordert werden, bzw. sind zum Teil unter
www.apotheker.or.at
abrufbar
UID. ATU 43107801
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