DER FALL DES ANGESAEGTEN MASTES
Richter:
Angeklagter.Ihnen wird zur Last gelegt,
Sie haetten an dem Mast gesaegt.
Angeklagter:
Ich hab nicht an dem Mast gesaegt,
ich hab nur mit ddem Ast gefegt.
Richter:
Und dabei hat Sie's fast geschraegt?
Angeklagter:
Jawohl,ich hab den Quast verlegt,
da hab ich mich mit Hast bewegt,
und das hat wohl den Gast erregt,
und der hat dann den Mast zerlegt.
Richter:
Sie haben aber bei der polizeilichen Vernehmung ganz
andere Angaben gemacht.Ich zitiere Sie woertlich:
Ich habe diesen Gast zersaegt,
weil er sich auf den Quast gelegt,
dabei hat sich der Ast bewegt,
vielleicht durch meine Hast erregt.
Doch wer gefaelschten Zaster praegt
und Schuh' aus Alabaster traegt,
wer alle diese Laster pflegt,
verdient,dass ihn der Mast erschlaegt.
Das haben Sie doch in der Vernehmung gesagt.
Herr Zeuge,koennen Sie diesen Hergang bestaetigen?
Zeuge:
Nein,das war ganz anders.Das war so:
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit dem Quast gepflegt.
Richter:
Das tut doch gar nichts zur Sache!
Zeuge:
Oh doch!
Ich hatte mich zur Rast gelegt
und mich mit einem Quast gepflegt.
Denn wer schon einmal Bast zersaegt,
weiss,dass das keine Hast vertraegt.
Richter:
Aber das spielt doch nun ueberhaupt keine Rolle!
Zeuge:
Doch.
Da hat's sich im Morast geregt,
und das hat wohl den Mast bewegt.
Und wie der Mast auf's Pflaster schlaegt,
da hat er wohl den Gast erlegt.
Richter:
Jetzt bin ich aber fast erregt.
Womit wird das denn nun belegt?
Verteidiger:
Aber Herr Richter,wenn ich als Verteidiger
mal etwas dazu sagen darf:
Der Mann ist ein Phantast,der pflegt,
sobald er sich zur Rast gelegt,
zu schrein'n,dass ihn der Mast erschlaegt.
Aber zurueck zu meinem Mandanten:
Was wird ihm denn zur Last gelegt?
Wenn man sich in das Laster traegt,
und sich der Wunsch nach Zaster regt,
kommt's vor,dass man den Gast erschlaegt,
und ihn dann auf das Pflaster legt.
Richter:
Das genuegt,die Beweisaufnahme ist abgeschlossen.
Im Namen des Volkes:
Wenn einer einen Gast erschlaegt,
weil ihn ein Gymnasiast erregt,
der vor seinem Palast gefegt,
dann wird die Tat mit Knast belegt.
Doch wenn er als Kontrast erwaegt,
dass er sein Geld zum Paster traegt,
der auch den Wunsch nach Zaster hegt,
wird ihm das nicht zur Last gelegt.
Stattdessen wird der Mast zersaegt
und auf das Grab vom Gast gelegt.
Wem dieser Spruch nicht passt,der traegt
die Kosten des Verfahrens.
Gezeichnet: Richter Ahrens.
Zurück
|