3. Frage: Hausmachtspolitik im deutschen Reich im Vergleich zur Nationalstaatlichkeit Englands oder Frankreichs (1250-1500)
Hausmachtpolitik
im deutschen Reich: Als Hausmachtpolitik bezeichnet man das Streben eines
Adelsgeschlechtes, seinen erblichen territorialen Besitz zu vergrößern.
Habsburger, (Wittelsbacher), Luxemburger: einflussreichste Familien im Spätmittelalter, HB und LUX nützen Königswürde für eigenes Großlehen (Land), das große Reich an sich ist nicht regierbar)
Habsburger:
König Rudolf I: belehnt beide Söhne zur
ungeteilten Hand = der ältere hat oberhand über beide Lehen (Österreich, Steiermark, Krain
und der Windischen Mark)
(= Grundlage der Macht der Habsburger in Österreich!)
Ziele: Landbrücke
zu Streubesitz, familiäre Vernetzung, Sicherung der Wiederwahl durch
Popularität.
Luxemburger:
Karl IV:
Bautätigkeit im 14.Jhd. in Prag- wirtschaftliches Hoch, neues Regulativ:
goldene Bulle, zum Nutzen der Luxemburger.
Gegenzug der Habsburger: Privilegium Malus (Rudolf
IV)- gültig ab Kaiserschaft = Fälschung
Alleinige Lehensherrschaft ü.Ö., keine Immunitäten, Land ist unteilbar, volle Gerichtshoheit im eigenen Land...
Vergleich zur
Nationalstaatlichkeit:
Frankreich: von
beginn an Erbmonarchie, zufällig lange Regierungszeiten, Lehnrecht:
Treuevorbehalt (nicht zwingend übergeordnetem Vasall treuergeben), Recht gutes
Verhältnis zu Kirche, 100 Jähriger Krieg- Rückzug Englands aus Nordfrankreich
ebnet weg zu Nationalstaatlichkeit, keine Hausmachtspolitik= Zentralistik
erlaubt Nationalstaatlichkeit.
England: König
wird immer schwächer, politisches Zentrum muss dem Adel mitspracherecht
einräumen.
1215 Magna Carta: beginn verbrieftem Rechts der Kronvasallen: rechte des
Klerus, Adel, Städte- mögliche Koordination dieser Stände- bilden Parlament
zwecks pol. Abstimmung mit König.
1295 Steuerbewilligungsrecht als Druckmittel: Einverständnis über neue
Steuern nur gegen eigene Vorteile
14.Jhd. Ober und Unterhaus: Oberhaus: Gerichtsbarkeit, Unterhaus: Legislative (gesetzgebende
Funktion)
Nationalstaatlichkeit besteht wegen annähernder Homogenität des Raumes England und Wales, in dem König und Parlament zusammenarbeiten.
(ohne
Gewähr auf Richtigkeit, Rechtschreibung,
Druckfehler und auch auf sonst nichts. 2008 © Daniel Weber)