BERUFSWEG ALS RICHTER


Nach 38 Dienstjahren und mit Erreichung des 60. Lebensjahres habe ich mich mit Ablauf des 30.9.1997 aus der aktiven Richtertätigkeit zurückgezogen; dies einerseits, um mich intensiver mit meiner fachliterarischen Tätigkeit befassen zu können und andererseits, um nach dem Verbot der ZPO für aktive Richter als Schiedsrichter zur Verfügung zu stehen (Wirtschaftskammer seit November 1997).

Als Richter im Ruhestand unterstehe ich weiter dem Disziplinarrecht dieses Standes, damit ist nach wie vor die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit gewährleistet; abgesehen davon, dass man ja auch nach dem Werkvertrag als Schiedsrichter die Überparteilichkeit bei sonstiger Schadenersatzpflicht garantieren muß.

Zufolge meiner langjährigen Tätigkeit als Senatsvorsitzender des Handelsgerichtes Wien (sowohl Berufungssenat wie allgemeiner Wertsenat) bin ich naturgemäß mit der Prozessführung gemäß der Zivilprozessordnung - nach welcher Verfahrensvorschrift ein in Wien tagendes Schiedsgericht grundsätzlich zu verhandeln hat - bestens vertraut, aber auch mit allen materiellrechtlichen Vorschriften nicht nur nach dem österreichischen, sondern selbst nach dem deutschen, schweizerischen oder etwa italienischem Recht, bis hin zur Scharia.

Auch das UN-Kaufrecht macht keine Schwierigkeiten, weil ich bereits im Jahre 1992 anläßlich einer Festschrift für die Vereinigung der fachmännischen Laienrichter Österreichs meinen Vortrag über Handelsbräuche einschließlich Incoterms und dem UN-Kaufrecht wiedergegeben habe. Schließlich war ich jahrelang ehrenamtliches Vorstandsmitglied der genannten Vereinigung und als deren Syndikus bis 2010 insbesondere für die juristische Ausbildung der Kommerzialräte verantwortlich. Zuletzt Artikel in Brunner (Hrsg) "Handelsgerichte im Rechtsvergleich (Projekt Best Practice)" Zweiter Teil - Systematische Dokumentation zur Handelsgerichtsbarkeit, Kapitel E. Österreich - systematische Rechtsdokumentation (2012).

Zu meinen fachliterarischen Tätigkeiten verweise ich auf die schon im Jahre 1968 bei MANZ als Sonderausgabe Nr. 22 erschienene Monographie "Das Anhaltungsverfahren nach der Entmündigungsordnung", die letztlich die Psychiatriereform ausgelöst hat; dazu habe ich auch als Experte im Justizunterausschuß mitwirken dürfen, wobei ich stolz darauf bin, daß manche Passagen im Unterbringungsgesetz von mir stammen. Es folgte - wieder bei MANZ - "Der Handelsbrauch" mit Nachträgen zuletzt 1998; vorher erschien als MANZsche Sonderausgabe das "Datenschutzgesetz" in der ab 1. März 1988 geltenden Fassung, welches Werk im Jahre 2002 von den Autoren Dohr/Pollirer/Weiss zum "Kommentar Datenschutzrecht" als Loseblattausgabe ausgebaut wurde, in der Zwischenzeit mit der bereits 13. Ergänzungslieferung im Juni 2012. Zum Thema Datenschutzgesetz noch die MANZsche Sonderausgabe Nr. 115 "Datenschutzgesetz 2000" von den Autoren Pollirer/Weiss/Knyrim (2010). Bereits vorher aus 2004 stammt die MANZsche Sonderausgabe Nr. 71a "E-Government-Gesetz" der Autoren Dohr/Pollirer/Weiss. Als Gastautor in Knyrim/Valencak "Rechtsratgeber für kranke und behinderte Menschen", 3. Aufl., bei LexisNexisARD Orac (2009)verfasste ich das VIII. Kapitel 1. Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 2. Vorsorgevollmacht 3. Patientenverfügung 4. Hausbetreuungsgesetz 5. Heimvertragsrecht und 6. Heimaufenthaltsgesetz.

Ich bin auch mit dem EU-Recht bestens vertraut, war ich doch "Mann der ersten Stunde" beim Verlag WEKA zusammen mit dem leider verstorbenen RA Dr. Straberger sen.

Schließlich war ich jahrelang Mitherausgeber des bei WEKA erschienenen Werks "Aktuelles Handbuch zur Lösung von Steuer-, Rechts- und Versicherungsfragen". In dieser mehrbändigen Loseblattausgabe war ich dann als Autor für das gesamte Gesellschafts- und Insolvenzrecht tätig, dazu kamen Artikel über das Vereinsrecht, natürlich des Datenschutzrechts, aber auch des Erbrechts sowie des Maklerrechts etc.

Fachartikel von mir finden sich weiters in der renommierten Zeitschrift "FINANZ JOURNAL", im ecolex, in EDV & Recht, Buchbesprechungen etwa in der Richterzeitung (RZ), Aufsätze in der von Univ. Prof. Dr. Bertl herausgegebenen "Österreichischen Zeitschrift für Rechnungswesen" und letztlich mein Beitrag in der RZ 2010, 113 "Vom kaiserlichen Rath zum Kommerzialrat". Erwähnt seien auch die zahlreichen Vorträge und Seminare zu den einzelnen Buchthemen, uzw sowohl bei juristischen Gesellschaften in Wien und OÖ als auch für RichterInnen oder als Gastlehrer (nunmehr Oberstleutnant des Intendanzdienstes aD) an der Landesverteidigungsakademie etc.

Laufender beratender Kontakt mit Mediationsverbänden und dabei zweitägiges Rechtsseminar für Mediatoren vom 6. bis 7. November 2006 und ganztägiges ZPO-Seminar an 24. Februar 2012 mit Wiederholung im Jänner/Februar 2013. Ein Artikel zum Thema § 22 ZivMediatG "Umfang der Fristenhemmung" erscheint in der Richterzeitung spätestens Anfang 2013.

Nach Vorträgen für die MERCK GesmbH im Rahmen ihres Patientenservices erhielt ich für das Jahr 2011 Aufträge für Artikel in der Zeitschrift "Living MS" und 2012 für zwei Broschüren "Pflegegeld und Rehabilitation" sowie "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung".

Auf Grund meiner nach wie vor ausgeübten insb literarischen Tätigkeiten bin ich juristisch auf dem letzten Stand.

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