Sicherheit
Eine der Visionen freiheitlicher Politik ist, daß der Bürger sein Leben in Sicherheit verbringen kann und sein berechtigter Anspruch auf Schutz vor Verbrechen gewährleistet ist.
Da dies derzeit in vielen Bereichen nicht der Fall ist, müssen Gesetzesänderungen vorgenommen werden, damit das Sicherheitsangebot für die Bevölkerung verbessert wird.
Im Rahmen dieses Bezirksentwicklungsplanes lassen sich verschiedene Forderungen nur aufzeigen, die Umsetzung aber obliegt auf Grund der Bestimmungen der Bundesverfassung dem Bundes- bzw. Landesgesetzgeber.
Vorrangige Ziele im Bereich der Sicherheit sind:
- mehr Exekutivbeamte im Außendienst im Bereich des 15. Bezirkes
- Verstärkte Fußstreifentätigkeit
- keine Bagatellisierung der Kleinkriminalität – Einführung des New Yorker Modells „Null Toleranz“ (auch Kleindelikte werden verfolgt) unter Berücksichtigung der besonderen wiener Verhältnisse)
- Erleichtern der Arbeit der Exekutive durch Beseitigung von bürokratischen Hemmnissen
- Verbesserung der dienst- und besoldungsrechtlichen Situation der Exekutivbeamten (Exekutivdienstgesetz – EDG)
- Keine Liberalisierung des Drogenkonsums!
- Verstärkte Bekämpfung der Konsumenten (kein sogenannter Eigenbedarf), um dadurch den Klein- und Großdealern den Nährboden ihres Handelns zu entziehen
- Verdeckter Einsatz von Fahndern mit mehr rechtlichen Kompetenzen
- Zwangsweise therapeutische Anhaltung jugendlicher Drogenabhängiger
- Anhebung der Untergrenze der Strafandrohung im Suchtmittelgesetz, auch für Konsumenten und Kleindealer
- Ab dem dritten Suchtmitteldelikt wird der höhere Strafrahmen des §28 SMG herangezogen
- Entzug der Gewerbeberechtigung, sofern Gewerbetreibende mehr als einmal Übertretungen des Suchtmittelgesetzes gefördert haben
- Zusammenarbeit aller Behörden und privaten Vereinigungen mit dem Ziel das Drogenproblem rasch zu minimieren
Die bestehende Prostitutionsszene im 15. Bezirk im Bereich des Westbahnhofes, der Äußeren Mariahilfer Straße, Goldschlagstraße zwischen Zinck- und Beingasse sowie den angrenzenden Seitengassen stellt eine unzumutbare Belastung für die dort wohnende Bevölkerung dar.
Deshalb:
- Abänderung des Prostitutionsgesetzes, insoweit, daß auch der Freier bestraft werden kann
- Ziel muß es sein die Prostitution von der Straße zu verdrängen
- Verstärkte Kontrolle der Sozialarbeiter, ob diese tatsächlich effektiv für die Bevölkerung arbeiten, oder ob nur „Pseudoaktivitäten“ gesetzt werden
- Verschärfung der Strafbestimmungen für das verbotene Ausüben der Prostitution
- Schließen von „Hintertüren“ des Wiener Prostitutionsgesetzes
- Ausländische Geheimprostituierte sollen im Wiederholungsfalle die Aufenthaltsberechtigung verlieren
- Viele Probleme der Zuwanderung sind primär durch illegalen Zuzug bedingt.
Ziel muß es sein, zwischen Österreichern und legal in Österreich lebenden Ausländern ein konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen
- Österreich ist kein Einwanderungsland
- Bessere Integration der hier legal lebenden Ausländer
- Strikter Vollzug der einschlägigen fremden- und asylrechtlichen Bestimmungen: Alle Behörden (insbesondere Schulbehörde) sollen über ihre eigentlichen Aufgaben hinausgehend auch den Aufenthaltsstatus kontrollieren
- Einsatz von Flächenstreifen (Personenkontrolle in einem vorher festgelegten Gebiet) nach illegal aufhältigen Personen
- Genaue Kontrolle, ob soziale Leistungen berechtigt in Anspruch genommen werden
- Kein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer (weder passiv noch aktiv)
- WAHLRECHT IST STAATSBÜRGERRECHT (keine vorzeitige Einbürgerung, Überprüfung der Deutschkenntnisse, Einhaltung des Integrationsvertrages)
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