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Die Krankenkassen zahlen für Einzel- und Gruppentherapien derzeit Zuschüsse (der Zuschuss der Krankenkasse beträgt für Einzeltherapie derzeit € 21,80 bei Gruppentherapie liegt der Zuschuss bei 45 Minuten € 5,09 pro Person sowie bei 90 Minuten € 7,27 pro Person) bei krankheitswertigen Störungen, sofern die entsprechende Psychotherapie von PsychotherapeutInnen durchgeführt wird, die in der Psychotherapeutenliste im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eingetragen sind, und somit die entsprechenden Kriterien für diesen Beruf erfüllen. Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung werden persönlich vereinbart. |
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