Psychosoziale Praxis

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Die Krankenkassen zahlen für Einzel- und Gruppentherapien derzeit Zuschüsse (der Zuschuss der Krankenkasse beträgt für Einzeltherapie derzeit 21,80 bei Gruppentherapie liegt der Zuschuss bei 45 Minuten € 5,09 pro Person sowie bei 90 Minuten € 7,27 pro Person) bei krankheitswertigen Störungen, sofern die entsprechende Psychotherapie von PsychotherapeutInnen durchgeführt wird, die in der Psychotherapeutenliste im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen eingetragen sind, und somit die entsprechenden Kriterien für diesen Beruf erfüllen.

Die Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung und Behandlung werden persönlich vereinbart.

[Neu!]

 

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass es in meiner Praxis möglich ist, Psychotherapie auf Krankenschein zu konsumieren. Die gesamte Behandlung wird direkt mit den Krankenkassen  abgerechnet.

Die Patienten benötigen einen Kranken- bzw. Überweisungsschein bis spätestens vor der 2. Therapieeinheit.