Bruch und Kontinuität, Geschichte und Konstitutionsgeschichte

Das Verlagshaus Westfälisches Dampfboot hat das Buch von Heide Gerstenberger mit dem Titel „Die subjektlose Gewalt – Theorie der Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt“ in zweiter Auflage neu herausgebracht, nachdem es 1991 bei ihm erschienen ist. Dies ist genauso dankenswert wie die Niederschrift des Buches selbst, pflegt das Verlagshaus auf diese Art nicht nur seine Autorin, sondern belebt auch einen etwas vernachlässigten Diskurs. Worum also geht es in diesem Buch?

Das Buch selbst ist in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil wird das Thema vorgestellt und eine Leseanweisung gegeben. Im zweiten, im umfangreichsten Teil haben wir es mit einer ausgesprochen fleißig und präzis gemachten Studie zu tun, die jeweils die Entwicklung von den feudalen Anfängen und den Ausbildungen von Feudalismus über das, was Gerstenberger dann das „Ancien Régime“ nennt, bis hin zur Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt anhand der Historien von England und Frankreich beinhaltet. Im dritten Teil fasst sie die Ergebnisse dieses historischen Vergleichs zusammen und im vierten schließt sie das Werk mit einer begrifflichen Fassung der von ihr vorgenommenen Epochengliederung (Feudalismus, Ancien Régime, Bürgerlicher Staat) ab. Bleiben wir zunächst noch ein wenig bei diesen formalen, Aufbau und Gestaltung betreffenden Aspekten.

Hier möchte ich betonen – und dies tue ich jetzt noch vor einer inhaltlichen Würdigung des Buches –, dass uns da etwas geboten wird, das gar nicht hoch genug einzuschätzen ist: ein – bei aller Kompetenz und Autorität der Autorin – dialogisches Verhältnis zum Publikum. Dies drückt sich etwa darin aus, dass im ersten Teil eine Art Gebrauchsanleitung für das Buch mitgegeben wird. Die LeserInnen erhalten nicht nur eine Vorstellung der Thesen und des wissenschaftlichen, diskursiven Anliegens der Autorin, sondern auch den Hinweis auf  eine Gliederung, die sich grafisch im Buch niederschlägt: Durch kleinere Typen sind im Druck detaillierte, illustrative Beschreibungen – vor allem im historischen Abschnitt – gekennzeichnet, deren Überspringen bei der Lektüre die diskursive Ebene nicht angreift oder verkürzt. Diese wohltuende Bescheidenheit der Autorin, die vom Publikum nicht verlangt, dass jedes Komma mit hoch konzentrierter Aufmerksamkeit beachtet werden muss, die voraussetzt, dass auch schon Bekanntes hier zur Verhandlung kommt, und daher auf den Gestus durchgehender Originalität verzichtet, sollte wohl Schule machen.

Dazu gehört auch, dass der Apparat, der der Lektüre folgt, sich auf die angenehmste Art von dem unterscheidet, was als Literaturangabe in der Regel einem Artikel folgt oder am Ende eines Buchs dem enervierten Publikum vor die Nase gesetzt wird: eine ellenlange Liste von Literatur, bei der wir am Ende der Lektüre oft nicht mehr wissen, wie weit sie sich auf das eben Abgehandelte überhaupt bezieht, und die uns den Verdacht nahe legt, hier prunke bloß der Autor mit einem angelesenen Wissen von Titeln. Gerstenberger hingegen hat an ihr Werk außer Autoren- und Sachregister eine kommentierte Bibliographie angehängt, die auch nicht alphabetisch geordnet ist, sondern dem kapitelweisen Aufbau der Lektüre folgt, dabei die Gliederung dieser Kapitel mit Überschrift, Untertitel, Nummerierung und Seitenzahl übernimmt, sodass unsereins sofort mitten in einem Kapitel mittels eines zweiten Lesezeichens zum Schluss des Bands zurück schlägt und dort findet, wer was wann und wo zu dem eben Gelesenen veröffentlicht hat (und auch wie und warum im gegebenen Fall). An wichtigen Stellen ist diese kommentierte Bibliographie auch noch an Stichworte aus der Lektüre geknüpft.

Wir sehen also, die Lektüre des Bands lohnt auch dann, wenn wir daraus keinen anderen Nutzen gezogen hätten als den, zu wissen, wie wissenschaftlich geschrieben werden kann, ohne zwischen den Mühlsteinen akademischer Unverständlichkeit und populärwissenschaftlicher Verständnislosigkeit zerrieben zu werden. Dazu passt auch die durchgehend freundliche, uneitle Sprache, mit der Heide Gerstenberger zu uns spricht, ohne dabei der erworbenen Autorität zu entraten.

Doch auch auf inhaltlicher Ebene lohnt es durchaus, sich dem Buch anzuvertrauen. Ich will hier nicht alles beschreiben und kommentieren, um Euch auch die Pflicht und das Vergnügen, durch die über 600 Seiten hindurch zu kommen, nicht zu ersparen. Aber Lust darauf machen möchte ich schon. Heide Gerstenberger formuliert ihr Programm für dieses Buch im ersten Satz des Vorworts zur zweiten Auflage: „Die politische Form ,bürgerlicher Staat war eine besondere Ausprägung des Strukturtypus moderner Nationalstaat. Diese besondere Form erklärt sich – so die zentrale These dieser Arbeit – aus ihrer spezifischen Vorgeschichte. Weil es diese Vorgeschichte nur in Europa – und in abgeleiteten Formen in europäischen Siedlungskolonien – gab, entwickelte sich auch nur hier die politische Form ,bürgerlicher Staat‘.“ (Gerstenberger Seite 8) Diese Einleitung wird konsequent durchgehalten und schließt das Werk auch damit ab, dass sie in der Schlussbetrachtung ein Unterkapitel mit der Überschrift „Bürgerliche und andere kapitalistische Staaten“ einführt, in dem sie die Differenz betont, die diese so genannten „anderen kapitalistischen Staaten“ im Gegensatz zu jenen (europäischen) aufweisen, die sich aus den verschiedenen Anciens Régimes heraus gemausert haben. Dazu schreibt sie – unaufgeregt und ohne in die Falle kulturalistischer Differenzdiskurse zu tappen: „Die Differenzen sind unterschiedlich gelagert und können hier nicht im einzelnen diskutiert werden. Lediglich auf die Tatsache ist hinzuweisen, dass in vielen nachkolonialen Staaten der Markt nicht aus Herrschaft freigesetzt ist. Der fremde Betrachter sieht in der politischen Praxis solcher Staaten Korruption. Tatsächlich handelt es sich vielfach darum, dass Staat in diesen Ländern – ganz ähnlich wie in Europa im Ancien Régime – eine Vermittlungsinstanz für private Aneignung ist und sich Solidarität weiterhin nahezu ausschließlich auf den sozialen Nahbereich bezieht.“ (Gerstenberger, Seite 528 f.)

Zwischen diesen beiden Sätzen entfaltet sich dieses Buch und hier kann auch eine Kritik einsetzen, wie ich sie vorschlagsweise anbringen möchte. Gerade die Differenzen zwischen Staaten, die eine – im populärwissenschaftlichen Diskurs wohl so genannte – „normale“ Entwicklung, und jenen, die eine nachholende, aufgepfropfte, postkoloniale durchgemacht haben, verlangen nach einer weiteren Diskussion; nach einer Diskussion, die auch das Gemeinsame zwischen diesen Staaten ins Blickfeld rückt respective die Frage darnach, ob es so ein Gemeinsames geben kann, wenn ja, wie es sich herstellt und wirkt. Ein kurzes Eingehen darauf unter der Überschrift „Bürgerliche Staatsgewalt im Zeitalter der Globalisierung“ entbehrt leider jeder systemischen Herangehensweise, stellt die verschiedenen Diskurse nicht so vor, wie wir es aus der Einleitung gewohnt waren und bleibt beim Befund stehen, dass nun so etwas wie „global governance“ entstanden sei. Gerechterweise muss ich aber an dieser Stelle einräumen, dass dies nicht Titel und selbst gewählte Aufgabe von Gerstenbergers Unterfangen ist. Ihr geht es um eine Theorie der Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt, nicht um die Diskussion dessen Endes.

Die Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt aber wird anhand der Entwicklung von England und Frankreich bis zu ihrer Durchsetzung aus den feudalen und absolutistischen Verhältnissen (bei Gerstenberger: Anciens Régimes) dargestellt. Hier liegt eine große Stärke wie auch eine kleine Schwäche des Buchs. Die Stärke ist unzweifelhaft in der historischen Darstellung zu finden. Eines sei nun gleich voraus geschickt: Wer da meint, eine chronologische Übersicht aus der Datengeschichte zu finden, wird sich schlecht bedient sehen. Ein überblicksmäßiges Wissen über das, was zwischen Wilhelm, dem Eroberer, und Napoléon, dem Ersten, sich ereignet hat, wird vertrauensvoll vorausgesetzt. Dieses vorausgesetzte Wissen wird aber nicht übermäßig strapaziert. Wer seine Schulbildung noch abrufbereit hat und weiß, wo gegebenenfalls nachzuschlagen wäre, wird auf keinerlei Schwierigkeiten stoßen, eher auf Überraschungen. Bevor noch Gerstenberger im ersten Teil sich, ihr Anliegen und ihre Arbeitsweise vorstellt, dabei zu unserer großen Freude sich bereit findet, auch großtheoretische Reflexionen anzustellen und nicht in postmoderner Beliebigkeit zu versacken, verweist sie auf die Fähigkeit von Königen des Mittelalters zu Wunderheilungen an Skrofelkranken.

Dies ist aber kein Gag, wie er gerne zur Einleitung von Referaten, Vorträgen und Büchern angewandt wird, um das p. t. Publikum geneigt zu stimmen. Im Gegenteil wird im späteren Verlauf noch einmal darauf zurückgekommen, wenn es darum geht, dass die Päpste den Königen diese Fähigkeit zur Wunderheilung absprechen, wird doch dadurch auch ein sakraler Anspruch der Könige an den Päpsten reklamiert. Gerstenberger führt uns also mit diesem ersten Satz, noch bevor sie einleitend die Feudalismus- und Staatsdebatten der letzten Jahrzehnte kursorisch referiert, schon in eine Welt, die von unserer nicht unterschiedlicher gesehen werden kann. Nichtsdestoweniger war diese Welt real und wirklich, wenn auch unsereinem unverständlich. Und die Autorin führt uns in diese Welt, bis wir in ihrer Logik denken. Das liegt auch an ihrer einfühlsamen (überprüft einmal ihren Text  auf geschlechtsneutrale Ausdrucksweise; so wird s gemacht!) und unspektakulären Sprache. So etwa erfahren wir in einem kurzen, keineswegs besonders hervor gehobenen Satz auf Seite 124: „Die soziale Position war eine Eigenschaft von Personen.“ Das steht da einfach ohne „Achtung! Aufgemerkt!“, es erklärt aber ruhig und sachlich, warum sich Könige, Bischöfe, Friedensrichter, Bauern und Ritter so verhielten, wie sie sich eben verhielten. Und wer darüber hinaus gewohnt ist, beim Lesen mitzudenken, wird nicht umhin können, die Parallelen zu ziehen zum Wert, der als Eigenschaft der Dinge sich zeigt, und sich so seine Gedanken über gesellschaftlich hergestellte Realitäten machen. In Aussagen dieser Art, die zu Vergleichen und Bezugnahmen herausfordern, zeigt Gerstenberger das Geschaffene an den Gesellschaften (richtiger wäre es, hier „gesellschaftliche Verhältnisse“ zu sagen), auch wenn sich deren einzelne Akteurinnen und Akteure dessen nicht bewusst sind.

So führt sie uns behutsam und zielstrebig durch die englische und französische Geschichte. Zu dieser Behutsameit gehört aber auch das sanfte Infragestellen tradierter Vorstellungen, wenn sie etwa Frankreich über lange Strecken des Buchs unter Anführungszeichen setzt, um den Unterschied zu England klar zu machen – ein Frankreich hat es lange nicht gegeben und sie unterscheidet auch zwischen dem Norden und dem Süden und ihren jeweiligen gesellschaftlichen Formen der Organisierung und der Repräsentanz. So macht Gerstenberger auf den kleinen Unfug, der sich immer wieder in die übliche Darstellungsweise von Nationalgeschichten einschleicht, aufmerksam. Sie vertritt dabei durchaus ihre eigenen Positionen, zeigt im Text, wo sie sich von anderen Autorinnen und Autoren in deren Ansichten unterscheidet, ohne dabei einem rechthaberischen Gehabe zu verfallen, und macht ihr Publikum mit eingeführten Begrifflichkeiten vertraut und mit der Entstehung und Etablierung neuer; sowohl, was die diskursive Rückschau im historischen Paradigma betrifft (und da kommt die sorgfältige Zitierung der entsprechenden empirischen Arbeiten keineswegs zu kurz), als auch in Bezug auf die Selbstwahrnehmung innerhalb der beschriebenen Zeiträume.

Zentrale Begriffe dieser Art sind personale Herrschaft, deren Verallgemeinerung, Interessen und Aneignung, alle bezogen auf „Feudalismus“ und „Ancien Régime“. In der Rezeption und Diskussion über Gerstenbergers Ansatz hinaus bieten sich hier Anknüpfungspunkte für eine Betrachtung, Untersuchung und Darstellung über die gewählte Einschränkung England und Frankreich hinaus an. So wäre etwa, gerade was das Ancien Régime betrifft, das Beispiel Schwedens ein lohnendes Gebiet, auf dem das Unterfangen Gerstenbergers weiter geführt werden sollte – auch im Hinblick auf eine Sicht Europas, das für die Entwicklung bürgerlicher Staatsgewalt von so eminenter Bedeutung ist. Ähnliches gilt an anderer Stelle (Seite 198 f.), wenn sie schreibt: „Bis in die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts galt ,Interesse‘ als eine (vorwiegend) materiell begründete Beziehung zwischen konkreten Personen. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts entstanden aber auch bereits die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Voraussetzungen für die moderne Konzeption des Interesses. Sie ist gewissermaßen ,entpersonalisiert‘. Denn moderne Interessengruppen verbinden Träger von Interessen, nicht ganz konkrete Individuen. Die ,englische Form der bürgerlichen Revolution ist die Umwandlung von Angehörigen der herrschenden Stände des Ancien Régime in privilegierte Angehörige von Interessengruppen einer bürgerlichen Gesellschaft.“ (Hervorhebungen von der Autorin) Wer an dieser Stelle statt „englisch“ „japanisch“ einsetzt, sieht sich plötzlich auf einer Fährte zu einem – möglicherweise neuen – Verständnis für die Konstitutionsprozesse der Moderne, das die japanische Entwicklung als „asiatischen Sonderweg“ (und quasi als westeuropäischen „Normal“weg) mit einschließt. Insofern reiht sich Gerstenbergers Buch auch bei einer thematischen Beschränkung auf England und Frankreich durchaus in einen Kontext internationaler und wohl auch systemischer Diskussionsprozesse der Moderne.

Gerade darum ist die kleine Schwäche des Buches etwas ärgerlich. Sie besteht darin, dass die vom Publikum geforderten Voraussetzungen, wie sie bei der historischen Datengeschichte noch legitim waren, in Bezug auf den bürgerlichen Staat doch einer zuvor gemachten Versicherung und Übereinkunft Raum hätten geben sollen darüber, was wir denn nun unter bürgerlicher Staatsgewalt zu verstehen hätten. Zwar kann durchaus zugemutet werden, über die eigenen Verhältnisse ohnehin Bescheid wissen zu müssen, dennoch wäre so eine voraus geschickte Verständigung angebracht gewesen; dies vor allem auch deswegen, weil damit eine thematische Beschränkung klar ausgesprochen worden wäre.

Wir haben es nämlich nicht mit einer Untersuchung zu tun, die sich den Konstitutionsprozess der Moderne selbst zum Vorwurf genommen hätte, sondern bloß einen Teil aus diesem Prozess, eben die Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt. Hier ist es unzweifelhaft Gerstenbergers Verdienst, wenn sie diese Entstehung als etwas völlig Neues, für vorherige gesellschaftliche Formationen auch Unlogisches heraus stellt. Dabei mag es eins dann doch etwas unbefriedigt zurücklassen, wenn einerseits anfangs des Buches die Differenz zu vormodernen Gesellschaften betont wird, im Durchgang in die Moderne aber eine allmähliche Entwicklung beschrieben wird. Dies ist aber vor allem einem historischen Verständnis, nennen wir es Alltagsverständnis, geschuldet, das seine Wahrnehmung an Revolutionen im „klassischen“ Sinn fest macht, also an Jakobinismus und Washington.

Gerstenberger mag dies geahnt haben, sonst hätte sie nicht – erklärtermaßen – auf dem Begriff der bürgerlichen Revolution beharrt, auch und gerade für die englische Entwicklung. Dazu werden die Probleme der Kontingenz der Aufmerksamkeit empfohlen, worin sich dann auch das Verhältnis zwischen Kapitalismus und bürgerlicher Staatsgewalt ausdrückt. Eine schlichte (und naive, historisch-materialistische) Ableitung und Kausalität wird von Gerstenberger zurück gewiesen, das Verhältnis zwischen der Entstehung und Durchsetzung der kapitalistischen Produktionsweise und der bürgerlichen Staatsgewalt für England und Frankreich grundverschieden diskutiert. (Ein ähnlich kontingentes Verhältnis zwischen bürgerlicher Staatsgewalt und Demokratie wird leider nicht so deutlich, sehen wir von den durchaus erhellenden, im Zusammenhang mit der Globalisierung zitierten Bemerkungen ab.) Das Hauptaugenmerk liegt eben auf der Gesellschaftlichkeit personaler Herrschaft und auf der Tatsache der jeweiligen Sonderwege bei deren Überwindung: Europas gegenüber der übrigen Welt, Englands und Frankreichs innerhalb Europas und auch im Verhältnis zueinander. Hier scheint es mir aber, dass es dem Publikum überlassen bleibt, Feudalismus und Ancien Régime (um in Gerstenbergers Terminologie zu bleiben) in der Klammer der personalen Herrschaft und ihrer Verallgemeinerung zusammenzudenken, sowie den distinkten Bruch damit in der bürgerlichen Revolution (welche Verlaufsformen sie nun immer annehmen mag und hier kann ich mir nicht verkneifen, neben den von Gerstenberger dargestellten die Meiji-Restauration in Japan anzuführen).

Als letzte, abschließende Bemerkung lässt sich sagen: Das Buch – in jedem Fall lesens- und empfehlenswert – hält mehr, als der Titel verspricht. Wir erfahren über die vormodernen Formationen eben so viel wie über das im Titel vorgegeben Thema, wenn nicht sogar mehr. Dazu gehört auch, dass wir mit Begriffen wie „verallgemeinerter personaler Herrschaft“ zu tun haben, die uns das Bild vormoderner gesellschaftlicher Praxis erhellen. Ich will darauf nicht mehr eingehen, sondern darauf neugierig machen. Ähnlich verhält es sich mit dem Begriff der Aneignung, der auch mit gesellschaftlicher Praxis in der Vormoderne zu tun hat und den ich lieber als Alimentation beschrieben gesehen hätte. Ihr seht, wir haben es nicht nur mit einer monographischen Analyse zu tun, sondern auch mit einer interessanten Einführung in historische Diskurse, die der Mühe lohnen; wenn das Buch beschrieben ist als erster Band einer Reihe des Verlagshauses mit dem Titel Theorie und Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft, so wollen wir uns weitere Bände wünschen auf dem selben Niveau, inhaltlich wie sprachlich.

Und als allerletzte Bemerkung, quasi als Postskriptum: Der Verlag ist dafür zu loben, dass Lektorat und Endredaktion nicht der nun schon vielerorts grassierenden Schlamperei erlegen sind; dennoch würde ich ein klein wenig weniger Originalität bei der Zeichensetzung erhoffen dürfen und ein klein wenig mehr Achtsamkeit, die auch die spärlichen, kaum merkbaren Druckfehler vermieden hätte.