Das Sakrament der Ehe kommt durch den bloßen Konsens der Eheleute zustande, wobei aber die kanonische Form zu beachten ist. Das Zustandekommen des Sakramentes durch den Konsens des Brautpaares ist vollkommen und unabhängig vom Vollzug der Ehe (nihil interest inter contractum matrimonii christiani et matrimonii sacramentum). Oder anders formuliert: Ipse contractus est sacramentum. Vom Sakrament der Ehe ist die Unauflöslichkeit der Ehe zu unterscheiden: diese ist erst nach dem Vollzug gegeben. Bis zum Vollzug der Ehe (matrimonium ratum non consummatum) wird die geschlossene und nicht vollzogene Ehe durch die feierliche Profess eines der beiden Ehepartner sowie durch die päpstliche Entscheidung aus gerechtem und sehr schwerem Grund (justis et gravissimis de causis) aufgelöst.