DIE PREDIGTSTATION - PREDIGTSTATIONSAUSSCHUSS
aus dem Artikel 48 und 49 der Kirchenverfassung

 

Artikel 48
(1) ...es können innerhalb einer Pfarrgemeinde Predigtstationen für ein bestimmtabzugrenzendes Gebiet ...errichtet werden....

Artikel 49
(1) Die selbständige Verwaltung der besonderen Angelegenheiten einer Predigtstation steht der Versammlung
der ihr angehörigen wahlberechtigten Gemeindeglieder und einem von ihr zu wählenden Ausschuss zu,...
(2) In der Ausübung dieses Rechtes ist der Predigtstationsausschuss,... an die Zustimmung des Presbyteriums der gebunden....
(4) Der Predigtstationsausschuss besteht aus drei bis fünf gewählten Mitgliedern, für die ...Ersatzleute zu wählen sind. ...
(5) Der Predigtstationsausschuss wählt einen Obmann, einen Schatzmeister und einen Schriftführer. ...
(6) Für den Predigtstationsausschuss gelten sinngemäß die für das Presbyterium bestehenden Bestimmungen; ...

 

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