MANFRED VOGEL

 

Gemeindevertreter, Lektor

Manfred Vogel  

 

Zu den Ämtern, die nach unserer Kirchenverfassung in der Gemeinde zur Erfüllung des ihr anvertrauten Dienstes der Verkündigung eingerichtet sind, gehört auch der ehrenamtliche Dienst des Lektors. Die Berufung eines Lektors erfolgt auf Beschluss des Presbyteriums mit Zustimmung des Superintendenten. Lektoren wirken in Gottesdiensten mit oder leiten sie alleine. Nach einer besonderen Ausbildung können Lektoren auch damit betraut werden selbst verfasste Predigten vorzutragen. Besonders ausgebildete Lektoren können auch ermächtigt werden, die Sakramente zu reichen und Amtshandlungen durchzuführen. Ich wurde zu Pfingsten 1994 gemeinsam mit vier Schwestern und Brüdern unserer Gemeinde in das Amt eines Lektors eingeführt. Seit damals leite ich rund fünf Gottesdienste jährlich und nehme regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen (Innerhalb der Gemeinde, der Diözese und der Gesamtkirche) teil. Im Vorjahr habe ich zwei mehrtägige Ausbildungskurse für die Verfassung eigener Predigten besucht und wurde am 2. Sonntag nach Ostern (Misercordias Domini) im Rahmen des Gottesdienstes mit diesem erweiterten Dienst betraut. Meine besondere Aufgabe in unserer Gemeinde macht mir große Freude. Es kostet zwar viel Zeit, einen ganzen Gottesdienst mit Wort und Musik vorzubereiten; dafür werde ich aber regelmäßig damit belohnt dass ich das Wort Gottes mit jeder Vorbereitung wieder ein wenig besser verstehen lerne und daraus neue Erkenntnisse gewinne. Das Amt des Richters, das ich beruflich ausübe und das Amt des Priesters sind für mich sehr verwandt: Rechtsprechung und Rechtsvollziehung galten durch Jahrtausende als Gottesdienst, und die Gerichtsstätten waren kultische Orte. Recht war bis zur Zeit der Aufklärung nicht, was irgend ein Gesetzgeber festgelegt hat, sondern Ausfluss der göttlichen Ordnung. Damit ragt der Richter, - der berufen ist, das Recht auszulegen, auch in die Dimension des Heiligen hinein. Noch heute hüllen sich Richter ehe sie das Verfahren eröffnen in ihren Talar und betonen damit auch die priesterliche Natur der Rechtsprechung. Ihr Ziel, den durch einen Konflikt gestörten sozialen Frieden durch einen sachgerechten Interessensausgleich zwischen den streitenden Parteien wieder herzustellen, ist so gesehen nichts anderes als die konkrete Verwirklichung eines kleinen Stückes vom Reich Gottes auf Erden.

 

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