DIE KIRCHLICHE EHE

Dokumente zur Anmeldung der Trauung


A. Von ledigen Personen:
  1. Die Taufscheine. Das Ausstellungsdatum der Taufscheine darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Andernfalls ist von den Taufpfarren die Taufscheinergänzung einzuholen.
  2. Die Geburtsurkunden. Für in Österreich Geborene ab 1. Jänner 1939 und in der Regel für Ausländer.
  3. Der Trauungsschein oder die Heiratsurkunde der Eltern falls die Taufscheine die Namen der Großeltern der Brautleute nicht ausweisen. (Bei unehelich Geborenen, der Taufschein der Mutter)
  4. Die Meldebescheinigung, falls die Wohnung dem Pfarrer nicht persönlich bekannt ist.
  5. Personalausweise, falls die Brautleute dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind.

B. Von Personen, die eine oder mehrere nur standesamtliche geschlossene Vorehen hatten, zusätzlich:

  • Die Heiratsurkunden der Vorehen.
  • Die Scheidungsdekrete dieser Vorehen oder die Sterbeurkunden, falls die Ehepartner verstorben sind.
  • C. Von Personen, die kirchliche Vorehen hatten zusätzlich:
    1. Die Trauungsscheine.
    2. Die Sterburkunden.
    3. Liegt an Stelle einer Sterbeurkunde nur eine staatliche Todeserklärung vor, ist um eine kirchliche Todeserklärung beim Erzbischöflichen Diözesangericht anzusuchen.

    4. Falls die kirchliche Vorehe vom Hl. Stuhl dispensativ gelöst wurde, das Dispensreskript.
    5. Wurde die kirchliche Ehe von zwei kirchlichen Gerichten ungültig erklärt, das Urteil der Berufungsinstanz, das den Vermerk zu tragen hat: "Einer kirchlichen Ehe steht nichts im Wege."