Kosten

Rückverrechnung mit der Krankenkasse

Da ich eine von der Sozialversicherung anerkannte Psychothera­peutin sowie Wahlärztin für Psychotherapie bin, haben Sie die Mög­lichkeit, meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Je nach Krankenkassenzugehörigkeit werden zwischen KFA €72,—, SVA d.GW €51,—, BVA €60,— und Gebiets­kranken­kassen €21,80 rückvergütet (Angaben ohne Gewähr).

Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt.

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Zielgruppen und Setting…
Therapie auf Krankenschein…

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Mag. Dr. Susanne Ivanek
Psychotherapeutin und Ärztin