Kosten

Rückverrechnung mit der Krankenkasse

Da ich eine von der Sozialversicherung anerkannte  Psychotherapeutin sowie Wahlärztin für Psychotherapie bin, haben Sie die Möglichkeit, meine Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Je nach Krankenkassenzugehörigkeit werden zwischen KFA €66,—, SVA d.GW €51,—, BVA €51,—  und Gebiets­kranken­kassen €21,80 rückvergütet (Angaben ohne Gewähr).

Opfer von Verbrechen haben Anspruch auf Rückvergütung durch das Bundessozialamt.

Erstgespräch…
Zielgruppen und Setting…
Therapie auf Krankenschein…

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Tel. +43 699 1 31 21 700
Bitte rufen Sie mich an. Danke!
Mag. Dr. Susanne Ivanek
Psychotherapeutin und Ärztin