Stammtischregeln:

  §1: Die Teilnahme am Stammtisch ist nur für Personen (Weibchen & Männchen) gewährleistet die im Raum Klagenfurt und Umgebung ihr Leben verbringen und auch indem selben Umfeld einer Ausbildung oder Berufstätigkeit (auch AMS) nachgehen.

 

  §2: Ein gemütliches Zusammentreffen der Mitglieder erfolgt jeden ersten Freitag des Monats ab 20.00 Uhr (Änderungen vorbehalten). Terminänderungen werden früh genug bekannt gegeben und mit allen Teilhabenden besprochen. Diese Änderungen finden nur dann statt, wenn 50% der Stammtischler an diesem Termin verhindert sind.

 

  §3: Von 12 regulären Treffen sind 7 unbedingt einzuhalten. Sollte dies nicht eingehalten werden muss dieses Mitglied sträflicher Weise eine „Einheit“ (Kiste oder Palette) Bier dem Verein sponsern.

 

  §4: Jeden zweiten Stammtisch sind € 3,- in die Vereinskasse einzuzahlen. Mit diesem Beitrag zum Allgemeinwohl der Runde, werden diverse Veranstaltungen finanziert (wie z.B.: Weihnachtsfeiern, Saufausflüge, kulturelle Events so wie Glühweinstandl). Dies erfolgt nach Absprache des gesamten Vereins.

 

  §5: Geburtstagsregelung: für alle Geburtstage des jeweiligen Monats wird ein zusätzlicher (irregulärer) Stammtisch angeboten. Dieser ist von den Geburtstagskindern selbst festzulegen, sofern Interesse besteht. Diese Geburtstagsstammtische sind ausschließlich Stammtisch intern (siehe §8).

 

  §6: Das Fernbleiben des Stammtisches ist nur durch triftige Gründe gestattet (Krankheit, wichtige Prüfungen, familiären Gründen, wenn sich ein Mitglied auf Urlaub befindet oder wichtigen Terminen nachzugehen hat wie Sportveranstaltungen, Konzerte etc…). Dies ist dem Vorstand rechtzeitig mitzuteilen.

 

  §7: Ist ein Mitglied im Begriff seine Ausbildung oder Berufstätigkeit für einige Zeit ins „Ausland“ zu verlegen, hat dieses Mitglied sich rechtzeitig abzumelden. Bei Rückkehr ist ein Anmeldeformular beim Vorstand anzufordern. Jede/r verloren gegangene/r Stammtischler/in wird bei Wiedereintritt zum Verein mit offenen Armen und herzlich begrüßt.

 

  §8: Zur geselligen Zusammenkunft dürfen Ausnahmslos keine externen Personen mitgebracht werden. Sonderregelung sind Besucher die eventuell dem Stammtisch beitreten wollen (Schnupperlehre). Es darf auf keinen Fall §1 missachtet werden!!!

 

  §9: Jedes Fernbleiben eines Treffens ist mit € 2,- zu entschädigen. Fällt diese Nichtteilnahme auf den Termin eines Stammtisches an dem € 3.- zu zahlen sind (siehe §4), sind somit € 5.- in die Vereinskasse einzuzahlen, damit die Gewährleistung der außerordentlichen Aktivitäten gegeben ist.

 

  §10: Alle Regeln sind ohne Widerruf einzuhalten. Bei Verstoß ist mit einem Verweis vom Stammtisch zu rechen. Also immer schön brav, lustig und trinkfest bleiben!!!