Sicherheitsvertrauensperson

Ziel:
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (§ 10 ASchG)
In Betrieben und Arbeitsstätten mit mehr als 10 Arbeitnehmer/innen sind qualifizierte (SVP) Sicherheitsvertrauenspersonen in Abhängigkeit von der Anzahl der Mitarbeiter/innen zu bestellen.

Inhalt:
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und seine Verordnungen, die Sicherheitsvertrauensperson- Aufgaben und Funktion, Zusammenarbeit mit Präventivfachkräften, Evaluierung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Ergonomie, Bildschirmarbeitsplätze, Gesundheits- und Umweltschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsmedizin