Michael Aharon Schüller's Private Office
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1) Österreichs ungeliebter Bundesrat (NZZ 30.4.) mehr...
Die Länderkammer bleibt eine Verlegenheitslösung
2) Einserfrage: Welche Absichten hat Putin im Nahen Osten? (Standard
30.4.) mehr...
Es antwortet: John Bunzl, Nahost-Experte vom Österreichischen Institut für Internationale Politk
3) Sozialministerin erwartet Nein der Union (HB 30.4.) mehr...
Schmidt will private Pflegeversicherung bis 2006 abschaffen
4) Nationaler Ethikrat fordert Debatte über Mischwesen (HB 30.4.) mehr...
Forscher entwickeln Chimären aus Mensch und Tier
5) Nationaler Ethikrat wird sich mit Chimären-Experimenten befassen (HB
30.4.) mehr...
6) Link zu Vietnam-Krieg-Artikel
von ORF.on mehr...
1) Österreichs ungeliebter Bundesrat (NZZ 30.4.) nach
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Die Länderkammer bleibt eine Verlegenheitslösung
Die Affäre um zwei Bundesräte und ihre skandalösen Aussagen im Kontext der Nazizeit hat der Debatte um Qualität und Sinn der österreichischen Länderkammer neue Nahrung verliehen. Eine echte Reform ist allerdings nicht in Sicht.
cer. Wien, 29. April
Die Affäre um die skandalösen Äusserungen zweier Bundesräte mit freiheitlichem Hintergrund im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus hat der alten Diskussion um die Problematik des Bundesrats, der österreichischen Länderkammer, neue Nahrung gegeben. Dies kommt nur drei Monate nach dem vorläufigen Abschluss des grossen Reformwerks einer neuen österreichischen Bundesverfassung, die, weniger juristisch als politisch betrachtet, von vielen als Totgeburt abqualifiziert wird. Wie dem auch sei - der im Januar vom Präsidenten des sogenannten Österreich-Konvents, Franz Fiedler, vorgelegte Entwurf für eine neue österreichische Bundesverfassung hätte ohnehin keine Aufwertung des Bundesrates mit sich gebracht, dessen Bedeutung in keinerlei Verhältnis zu der prunkvollen Marmorkulisse steht, vor der er seine Sitzungen abhält.
Reformieren oder abschaffen?
Der - noch keineswegs abgeschlossene - Skandal um die Bundesräte Kampl und Gudenus hat dem Ansehen der Länderkammer geschadet, daran besteht kein Zweifel. Der Bundesrat, so bemerkt beispielsweise die Tageszeitung «Kurier» in ihrer Ausgabe vom Freitag, falle «entweder gar nicht oder unangenehm auf». Der Grund für diese «magere Performance» liege in der geringen Bedeutung des Bundesrates im Staatsgefüge. Die ohnedies schon schwache Länderkammer sei jetzt noch ärger angeschlagen. Der Bundesrat brauche eine echte Funktion und eine andere Geschäftsordnung, stellt das Blatt fest. Oder man solle ihn abschaffen.
Die einzige nennenswerte Kompetenz des Bundesrats liegt in seinem Recht zum Einspruch gegen Gesetzesbeschlüsse des ungleich wichtigeren Nationalrats, der ersten Kammer des Parlaments.. In den meisten Fällen hat dieses Veto aber nur aufschiebende Wirkung, nämlich bis zur erneuten Beschlussfassung im Nationalrat. Verhindern kann also der Bundesrat ein Gesetz grundsätzlich nicht. Denn durch den sogenannten Beharrungsbeschluss kann der Nationalrat allfällige Klippen im Bundesrat leicht umschiffen. Einzige Ausnahme bilden Verfassungsgesetze oder Verfassungsbestimmungen in Bereichen, in denen die Kompetenzen der Bundesländer eingeschränkt werden. Hier kann der Bundesrat ein echtes Veto einlegen. Ausserdem darf der Bundesrat Gesetzesanträge an den Nationalrat stellen. Aber es gibt auch Bereiche, in denen der Bundesrat keinerlei Mitwirkungsrechte geltend machen kann - so insbesondere beim Bundesfinanzgesetz.
Durch welche Kanäle machen nun aber angesichts der faktischen Machtlosigkeit der Länderkammer die neun Bundesländer ihre Ansprüche geltend? Die Antwort lautet: in der Landeshauptleutekonferenz. Diese verfügt zwar als Institution über keine verfassungsmässige Grundlage, dafür aber umso mehr über realen Einfluss. Bezeichnend ist, dass man die Landeshauptleute «Landesfürsten» nennt. Das ist keine von der monarchischen Vorgeschichte Österreichs geprägte Karikatur, sondern eine nicht ganz unrealistische Einschätzung ihrer tatsächlichen Macht. Und das keineswegs nur in ihrem Bundesland, sondern, je nach parteiinterner Positionierung, auch in den Wiener Machtzentren ihrer jeweiligen Partei. Beispiele sind der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und seine sozialdemokratische Salzburger Kollegin Gabi Burgstaller.
«Geriatrisches Zentrum»
Der Bundesrat zählt derzeit 62 Mitglieder (der Nationalrat hat 183 Abgeordnete). Die für fünf Jahre gewählten Bundesräte werden von den Landtagen der Bundesländer entsandt. Die Anzahl der den einzelnen Bundesländern zustehenden Abgeordneten wird periodisch aufgrund von Volkszählungen neu berechnet. Derzeit verfügt die regierende Volkspartei über 27 Abgeordnete, ihnen sitzen 26 sozialdemokratische Bundesräte gegenüber. Dazwischen 4 Grüne, 3 Bundesräte der FPÖ und 2, die nunmehr offenbar Haiders BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich) angehören.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Parteien den Bundesrat als Abstellgleis für verdiente, aber politisch nicht sehr zukunftsträchtige Parteifunktionäre oder als weich gepolstertes Altenteil für Politiker benützen, die ihre politische Zukunft bereits hinter sich haben. Dies wirkt sich unter anderem auf die altersmässige Zusammensetzung dieser Institution aus: 39 Prozent der Bundesräte sind zwischen 50 und 60 Jahre alt, 14,5 Prozent über 60 - was beispielsweise den Fraktionschef der steirischen Volkspartei, Christoph Drexler, zur Abqualifizierung des Bundesrates als «geriatrisches Zentrum» verleitete. Und dort, so Drexler, tummle sich überdies nur «drittklassiges Personal» - eine Aussage, die zumindest im Falle der Bundesräte Gudenus und Kampl durchaus ihre Berechtigung hat. Angesichts solcher Figuren kann man eigentlich nur aufatmen, dass der Bundesrat nicht über mehr wirkliche Macht verfügt: Man stelle sich vor, dass ein Gudenus und ein Kampl tatsächlich die Politik in diesem Lande beeinflussen könnten.
Angemessene Besoldung
Neben der einseitigen Altersstruktur offenbart die Statistik eine weitere unbefriedigende Tatsache: Obwohl in den achtziger Jahren insbesondere die Sozialdemokraten bemüht waren, die selbst auferlegte Frauenquote via Entsendungen in den Bundesrat aufzufüllen, hatte diese gutgemeinte Massnahme keine Nachhaltigkeit. Denn heute liegt der Frauenanteil im Bundesrat lediglich knapp über einem Viertel - gegenüber dem Nationalrat mit 34 Prozent. Mindestens so Bedenkliches offenbart die Statistik, was den Vergleich der Akademikerquote zwischen den beiden Kammern betrifft. Denn im Nationalrat sitzen 44 Prozent Akademiker, im Bundesrat 19 Prozent.
Attraktiv ist allerdings das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag für den verdienten Parteifunktionär oder Alt-Politiker, der von Partei und Landtag in den Bundesrat entsandt wird: 3806 Euro verdienen Ratsmitglieder, dies 14-mal jährlich. Dafür nehmen sie einmal monatlich im Plenum Einsitz und zwischendurch auch gelegentlich in parlamentarischen Ausschüssen. Der Bundesratspräsident - ein Amt, für das der mittlerweile zurückgetretene Siegfried Kampl turnusgemäss vorgesehen war - verdient das Doppelte. Deshalb wird gemunkelt, dass manche Parteien honorige Funktionäre in den Bundesrat befördern, um die Parteikasse zu entlasten - zumindest einen Teil der Lohnkosten übernehme, so argumentieren scharfsinnige Kritiker, der Steuerzahler.
Neben einer angemessenen Besoldung bietet das Amt seinem Inhaber einen weiteren Vorzug: die Immunität. Aktuell ist dieser Punkt im Fall des Grafen Gudenus, der ja nach einem behaglichen Schattendasein im Bundesrat mit seinen Aussagen zu den Gaskammern im Dritten Reich schlagartig zu zweifelhafter Berühmtheit gelangt war. Sollte die inzwischen eingeschaltete Staatsanwaltschaft Wien zum Schluss kommen, dass Gudenus mit jenen Äusserungen gegen das sogenannte Verbotsgesetz verstossen haben könnte, das die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords mit Gefängnisstrafen von einem bis zu zehn Jahren bestraft, müsste Bundesrat Gudenus mittels Ratsbeschluss in aller Form durch den Bundesrat an die Justizbehörden «ausgeliefert» werden.
2) Einserfrage: Welche Absichten hat Putin im Nahen Osten?
(Standard 30.4.) nach
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Es antwortet: John Bunzl, Nahost-Experte vom Österreichischen Institut für Internationale Politk
John Bunzl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Österreischichen Institut für Internationale Politk mit dem Forschungs- schwerpunkt "Konflikte im Nahen Osten".
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derStandard.at: Putin hat eine Nahost-Initiative begonnen und die Konfliktparteien im Herbst zu Expertengesprächen nach Moskau eingeladen. Was steckt hinter diesem Vorstoß?
John Bunzl: Es handelt sich, meine ich, nicht um eine eigene oder neue Nahostinitiative, da Russland ja Teil des "Quartetts" (mit den USA, UN und EU) ist und dessen "Roadmap" mitträgt. Putin will jedoch Russlands Rolle innerhalb dieses Quartetts stärker bemerkbar machen. In der sowjetischen Zeit hatte Moskau intensive Beziehungen zu mehreren arabischen Staaten und zur PLO, jedoch nicht zu Israel. Das hat sich in der Zwischenzeit geändert. Putin versucht durch die inzwischen auch zu Israel bestehenden Kontakte an eine verlorengegangene weltpolitische Rolle anzuknüpfen und dabei auch die übriggebliebenen Brücken zur arabischen Welt zu nutzen. Die Beziehungen zu Israel haben sich durch zwei Faktoren intensiviert:
1) Durch die jüdische Masseneinwanderung aus der ehemaligen Sowjetunion bestehen nun stärkere Bindungen (kultureller, wirtschaftlicher aber auch politischer Art) zwischen Israel und Russland;
2) Beide Staaten wollen die Konjunktur des "Kriegs gegen den Terror" für ihre eigenen Zwecke nutzen. Gewalt, die aus der Unterdrückung von Tschetschenen bzw. Palästinensern resultiert, wird unter den internationalen (islamistischen) Terror subsimmiert, um auf diese Weise das Wohlwollen der einzigen übriggebliebenen Supermacht zu erlangen bzw. zu erhalten. Es sei daran erinnert, daß Sharon schon während des Kosovo-Kriegs (1999, damals noch nicht als Regierungchef) aus der westlichen Reihe tanzte und sich offen mit Milosevic und der russischen Position im Kampf gegen die kosovarischen "Islamisten" identifizierte.
derStandard.at: Wie werden die USA auf eine russische Initiative außerhalb des Nahost-Quartetts im Nahostkonflikt reagieren?
John Bunzl: Das wird von der USA meiner Meinung nach mit Desinteresse behandelt, es gibt schließlich keinen Beschluss, dass eine Initiative nur im Rahmen des Quartetts erfolgen darf. Es existieren ja auch Eigeninitiativen von den Europäern und der UNO.
derStandard.at: Könnte Putin eine konstruktive Rolle im Friedensprozess übernehmen?
John Bunzl: Putin kann nur einen geringen Beitrag zum "Friedensprozess" leisten, da alle wirklich relevanten Einflussmöglichkeiten bei der Bush-Administration bleiben - und nur sie "Druck" auf die Sharon-Regierung ausüben könnte. Daher konnte auch die israelische Führung Putins Konferenzvorschlag durchaus wohlwollend ignorieren.
derStandard.at: Putin hat betont, zwar keine Langstreckenrakten mehr an Syrien zu verkaufen, aber weiterhin Flugabwehrraketen zu liefern. Kann sich das militärische Gleichgewicht in der Region dadurch verändern?
John Bunzl: Das glaube ich nicht. Zur Zeit hat Israel die hegemoniale Vormachtstellung und das qualitative Übergewicht in der Region. Sollte das gefährdet sein, tritt sofort die USA auf den Plan. (mhe)
3) Sozialministerin erwartet Nein der Union (HB 30.4.) nach
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Schmidt will private Pflegeversicherung bis 2006 abschaffen
Sozialministerin Schmidt will die private Pflegeversicherung bis zur nächsten Bundestagswahl auflösen. Es sei nicht hinnehmbar, dass deren Tarife günstiger sind.
HB BERLIN. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) will die private Pflegeversicherung abschaffen. «Die bessere Finanzlage der privaten Pflegeversicherung liegt daran, dass die Privatkassen vor allem gute Risiken versichern, also Leute, die wenig krank und pflegebedürftig sind», sagte die Ministerin dem Magazin «Spiegel». Im Ergebnis zahle der privat versicherte 30-Jährige nur ein Drittel dessen, was der gesetzlich Versicherte aufwenden muss.
«Es gibt absolut keinen Grund dafür, dass Gutverdiener in einer Versicherung viel günstiger wegkommen als in der gesetzlichen Pflegeversicherung – und das bei absolut gleichen Leistungen», betonte die Ministerin. Die Unterscheidungen zwischen gesetzlicher und privater Versicherung solle deshalb beseitigt werden – «am besten noch vor der Bundestagswahl 2006».
Allerdings hält Schmidt es für aussichtslos, die Abschaffung der privaten Pflegeversicherung mit der Union, die im Bundesrat zustimmen müsste, zu beschließen. «Die Union versucht ja leider eine Verelendungsstrategie», erklärte Schmidt. «Sie will, dass es dem Land möglichst schlecht geht, um die eigenen Umfragwerte nach oben zu bringen.» Die Union werde aber begründen müssen, warum sie eine gerechte Lösung für die Pflegeversicherung ablehne.
Mit dem 1995 in Kraft getretenen Pflegeversicherungsgesetz wurde eine für jeden Bürger geltende Versicherungspflicht eingeführt. Dabei gilt das Prinzip, dass die Pflegeversicherung folgt: Wer privat krankenversichert ist, zahlt in eine private Pflegeversicherung. Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung sind auch dort pflegeversichert. Auch die kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen ist in der privaten Versicherung obligatorisch.
Bei der Prämienberechnung unterscheiden sich die Berechnungen kaum von der Privaten Krankenversicherung: Maßgeblich ist das Alter. Das Geschlecht allerdings spielt - anders als in der Krankenversicherunge - keine Rolle.
SPD-Parteichef Franz Müntefering hatte bereits im vergangenen Monat den Unbau der Pflege- in eine Bürgerversicherung vorgeschlagen. Auch Beamte und Selbständige sollen demnach Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung leisten. Schmidt hingegen ist der Überzeugung, dass das jetzige System schon einer Bürgerversicherung gleichkommt: «Es gilt Versicherungspflicht für alle», sagte sie dem «Spiegel».
HANDELSBLATT, Samstag, 30. April 2005, 13:15 Uhr
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http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1030247
4) Nationaler Ethikrat fordert Debatte über Mischwesen (HB
30.4.) nach
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Forscher entwickeln Chimären aus Mensch und Tier
Der Chef des Nationalen Ethikrats hält die Arbeit einiger deutscher Stammzellforscher für „absolut inakzeptabel“. Simitis mahnt: „In den Laboren passiert mehr, als wir wissen.“
HB BERLIN. Der Nationale Ethikrat will sich im Sommer mit dem Thema Chimären beschäftigen. Das kündigte der Vorsitzende des Gremiums, Spiros Simitis, im Nachrichtenmagazin „Spiegel“ an. Eine Chimäre ist ein Individuum, das aus genetisch unterschiedlichen Teilen besteht, beispielsweise von Mensch und Tier.
Bei dem Thema sei Eile geboten, sagte Simitis, „denn in den Laboren passiert sowieso schon mehr, als wir wissen“. Das Magazin berichtet über einen Versuch Göttinger Wissenschaftler vom Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie, die menschliche embryonale Stammzellen in das Gehirn von Affen gespritzt hätten. „Ein Teil der menschlichen Zellen hat sich zu Nervenzellen entwickelt, dennoch haben die Primaten das Experiment nicht überlebt. Sie haben Tumoren bekommen», zitiert das Magazin den Forscher Ahmed Mansouri. Auch andere deutsche Stammzellforscher wollten ähnliche Chimären aus menschlichen und tierischen Zellen schaffen, schreibt das Blatt.
Simitis bezeichnete das Vorgehen der Forscher als „absolut inakzeptabel“. Er rief sie auf, zu den Versuchen Stellung zu nehmen, „damit der bioethische Diskurs nicht wieder überrannt wird“.
HANDELSBLATT, Samstag, 30. April 2005, 14:30 Uhr
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5) Nationaler Ethikrat wird sich mit Chimären-Experimenten befassen
(HB 30.4.) nach
oben
dpa BERLIN. Der Nationale Ethikrat wird sich in den kommenden Monaten mit so genannten Chimären-Experimenten deutscher Forscher beschäftigen. Ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest, da sich der Rat im Juni neu konstituiere, sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner neuesten Ausgabe über Experimente, bei denen Wissenschaftler menschliche Stammzellen in Gehirne von Tieren gespritzt hatten. Der Vorsitzende des Ethikrates, Spiros Simitis, hatte dies laut „Spiegel“ als „absolut inakzeptabel“, bezeichnet. Mit dem aus der griechischen Mythologie stammenden Begriff Chimäre werden künstlich zusammengesetzte Organismen mit Zellen von zwei Individuen bezeichnet, speziell geht es um Mischwesen aus Mensch und Tier.
Nach dem „Spiegel“-Bericht haben unter anderem Wissenschaftler vom Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen embryonale Stammzellen in das Gehirn von Affen gespritzt. Ein Teil der menschlichen Zellen habe sich dabei zu Nervenzellen entwickelt. Doch dass das Affengehirn sich dadurch dem des Menschen angenähert haben könnte, schließen die Wissenschaftler aus. Die Affen hätten das Experiment nicht überlebt.
HANDELSBLATT, Samstag, 30. April 2005, 16:35 Uhr
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http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1030270
6) Vietnam-Krieg-Arikel in ORF.on (30.4.) nach
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http://orf.at/050422-86198/index.html?url=http%3A//orf.at/050422-86198/86201txt_story.html
http://orf.at/050422-86198/86267txt_story.html
http://orf.at/050422-86198/86200txt_story.html
http://orf.at/050422-86198/86199txt_story.html