Dem Wabl steigt das Fernsehen zu Kopf!
Sprechhandlungen
und Kommunikationsstrategien
im
Hohen Haus.
Diplomarbeit zur
Erlangung des
Magistergrades der
Philosophie
an der
Grund- und
Integrativwissenschaftlichen
Fakultät
der Universität Wien
eingereicht
von
Manfred Leutgeb
Wien, Juni 1996
Durch das Vordringen
von Massenmedien und -kommunikation hat sich die Sprechsituation im Parlament
grundlegend verändert, wodurch sich neue sprachliche und mediale Möglichkeiten
eröffnen. Derer sind sich die Parlamentarier - wenn zum Teil auch nur
unterschwellig - bewußt und richten ihre Redeweisen und
Kommunikationsstrategien danach aus. Der klassischen Form parlamentarischen
Deliberierens treten medienadäquate Sprechhandlungen zur Seite, deren Absicht
es ist, die politische Diskussion in der Öffentlichkeit in Gang zu setzen oder
in Gang befindliche Diskussionen zu beeinflussen.
Da kaum wo wie im
Parlament gesprochene Sprache für soziales Handeln genommen werden kann, greife
ich zwecks deren Analyse auf die Sprechakt- bzw. Sprechhandlungstheorie zurück.
Diese von Austin und Searle in die Sprachwissenschaft eingeführte Denkschule
wird in der Version von Jürgen Habermas aufgegriffen. Seine
'Universalpragmatik' wird in ihren Idealisierungen ('ideale Sprechsituation')
und Einschränkungen vorgeführt und dem Untersuchungsobjekt nach akzentuiert.
Dabei muß der Begriff der 'idealen Sprechsituation' in seiner Funktion für
diese Arbeit geklärt werden, wonach es hier keineswegs darum geht, eine solche
für das Parlament zu behaupten oder zu fordern, sondern darum, die Diskrepanz
(hinsichtlich 'echter Verständigung') aufzuzeigen und darin das Spezifische der
Parlamentssituation auszuweisen.
Dazu wird ein
diskursanalytisches Instrumentarium gesucht, welches auf die konkrete
Parlamentssituation angewendet werden kann. Ein solches findet sich bei Josef
Kopperschmidt, der aus der Universalpragmatik ein Regelsystem für die
Persuasion hergeleitet hat. Dieses
wird skizziert, den Prinzipien nach erschlossen und über das Beispielkorpus
gebreitet.
Dieses besteht aus
für die Politik typischen Sprechhandlungen, wie Diskursproblematisierung,
Bewerten, Persuasion, Pejoration, Provokation und Sanktion. Der
diskurskritischen Intention zufolge wird das Hauptaugenmerk auf
Persuasion(sakte) gerichtet sein, deren direkte und indirekte Spielarten und
Beziehungen zu anderen Sprechakten aufgezeigt werden. Zur Darstellung der
Wechselbeziehung zwischen Parlament und (medialer) Öffentlichkeit wähle ich
Sprechhandlungen, die den Bezug propositional thematisieren. Die mediale
(Neu)Orientierung läßt sich so am deutlichsten demonstrieren.
Wenn auch das
Sprechen im Parlament zum Teil alltagssprachlichen Mustern folgt, so ist die
dortige Sprechsituation doch keine des freien, ungebundenen Sprechens.
Parlamentarische Rede ist ein Sprechhhandeln, welches ganz wesentlich von
technisch-formalen (GO), institutionellen (Parlament) und inhaltsbezogenen
(Politik) Einflüssen bestimmt ist.
Demzufolge betrachte
ich sie aus der Perspektive von Restriktionen, welche freies Reden und
Entscheiden für das Parlament in Frage stellen - wie ich sie andererseits als
ungebundene Sprechhandlungen behandle, indem ich die Perspektive nach den nicht
hintergehbaren, sprachimmanenten Systemkräften und deren Wirkungen richte.
In der Zusammenschau
dieser Perspektiven soll sich zeigen, ob sich die Rede in parlamentarischer
Situation am persuasiven Regelwerk von Koppperschmidt bewährt oder überhaupt
bewähren kann, welche Regeln wodurch verletzt werden und welche Schlüsse daraus
zu ziehen sind.
Auf dieser Basis
kann die Perspektive spezifiziert und die Aufmerksamkeit auf den
Öffentlichkeitscharakter des Parlaments und die mediale Situation außerhalb
gelenkt werden. Das Funktionieren von Kommunikation in und durch die
Öffentlichkeit bleibt nicht ohne Einfluß auf das Funktionieren von Politik
überhaupt. Kommunikatives Handeln befördert einen diskursiven
Selbstreinigungsprozeß, der Defizite nicht nur ausweist, sondern auch
auszuräumen versucht. Strategisches Handeln macht sich die Diskursdefizite zur
Grundlage des Erfolges. Beide Kommunikationsstrategien fallen wieder auf
parlamentarisches Sprechhandeln und öffentlichen Diskurs zurück.
Da ein öffentlicher
nicht automatisch ein offener oder unproblematischer Diskurs ist, gehe ich
weiters davon aus, daß der neuen Situation auch von daher Gefahren drohen bzw.
Chancen gegeben sind. Dementsprechend wird die Arbeit mit einem diese Umstände
reflektierenden Ausblick schließen. Schlußendlich sollte sich aus diesem
Gesamtkontext zu erkennen geben, was der performative (oder wahre) Sinn
parlamentarischer Rede ist.
Auf übergeordneter
Ebene versteht sich dieses Unterfangen als interdisziplinär gehaltene
Grundlagenarbeit zu den Themenkreisen politische Kommunikation und (Langzeit)
Wirkungen von Massemedien, der es nicht zuletzt auch darum geht, die
Praxisfähigkeit der Theorie des kommunikativen Handelns zu untermauern.
Dem Wabl steigt das Fernsehen
zu Kopf!
[1]
Sprechhandlungen
und Kommunikationsstrategien
im
Hohen Haus.
Der
Parlamentarismus
ist
die Kasernierung
der
politischen
Prostitution
Karl Kraus
Die Etymologie:
Parlament 'gewählte Volksvertretung'. Im 13. Jh. mit der Bedeutung 'Unterredung'entlehnt aus frz. parlement 'Unterredung, Versammlung, Gerichtshof', einer Ableitung von afrz. parler 'sprechen', aus spl. paraulare (dass.), zu afrz. parole, ml. parabole 'Wort, Spruch, Gerede'. [...] Nach dem 15. Jh. wird das Wort seltener und dann im 17. Jh. erneut aus ne. parliament, das aus der gleichen Quelle stammt, mit der weiterentwickelten Bedeutung 'Ständevertretung' entlehnt.[2]
Die Wortgenese weist
einen Zusammenhang zwischen 'sprechen' und 'Parlament' aus, der in seiner
Bedeutung bestimmend für die hier vorgelegte Arbeit ist. Besagt er doch, daß es
das Sprechen ist, das gesellschaftliches Leben organisiert und die Beziehungen der
Menschen zueinander regelt. Der sich hierin abbildende Handlungsaspekt von
Sprache bildet die Grundlage dessen, wovon in weiterer Folge über das Sprechen
im Parlament die Rede sein wird. Sprache
ist ein Mittel, das sich nach den Bedürfnissen des Menschen im Rahmen
vorgegebener Bedingungen entwickelt hat. Die Bedingungen liegen in der
Konstellation, daß Menschen miteinander in der Welt leben. Dabei ist von dem
Bedürfnis des Meschen auszugehen, über die Welt handelnd zu verfügen, sich die
Welt aktiv anzueignen.[3]
Für den
gesellschaftlichen Bereich werden diese Aktivitäten politisch gesetzt. Gab und
gibt es Sprache vor und unabhängig von Politik, so gilt umgekehrt doch, daß Politik ein kommunikativer Prozeß
ist, der unlösbar an Sprache gebunden ist.
Im politischen Prozeß geht es darum, Strittiges zu klären, sich zu
verständigen, Kompromisse und Lösungen zu finden, Wähler zu überzeugen [...] Wir tragen unsere Konflikte in Sprache aus.[4]
Ziel sprachlichen
Handelns (als Politik) ist also, Verständigung zwischen Kommunikationspartnern
herzustellen. Das heißt nichts anderes als sich
über die gegenseitige Stellung klar werden, sich über gemeinsames Vorgehen
einigen, in positivem wie in negativem Sinn. Auch eine Absage beinhaltet
Verständigung: Beide Kommunikationspartner sind sich über ihre nicht zur
Deckung zu bringenden Positionen klar geworden.[5] Damit ist klar, daß
(besonders in diesem Kontext) dem Begriff 'Verständigung' ambivalente Bedeutung
zugemessen werden muß. Im positiven Sinn hat er nach Habermas die Minimalbedeutung, daß zwei Subjekte
einen sprachlichen Ausdruck identisch verstehen; und die Maximalbedeutung, daß
zwischen beiden Übereinstimmung besteht über die Richtigkeit einer Äußerung in
bezug auf einen gemeinsam anerkannten normativen Hintergrund.[6] Im erweiterten
negativen Sinn besteht Übereinstimmung, daß der normative Hintergrund nicht
gemeinsam anerkannt wird. Was davon herrührt, daß politische Verständigung vor
allem auf gegnerschaftliche Positionierung abzielt. Weiters ist nicht leicht zu
entscheiden, und es kann darüber unausräumbare Meinungsverschiedenheiten geben,
ob ein Handeln nach dem Grundsatz der Verallgemeinerung erlaubt, geboten oder
verboten sein soll. Denn diese
Entscheidung setzt nicht nur die empirische Kenntnis der objektiven
Auswirkungen verschiedener Handlungsmöglichkeiten voraus, sondern sie fordert
darüber hinaus eine Bewertung und Abwägung dieser Auswirkungen hinsichtlich
ihrer allgemeinen Annehmbarkeit oder Unerwünschtheit.[7] Und dieses Bewerten
und Abwägen ist an Sprache gebunden. Solange
Politik noch nicht durch bloßes Reagieren auf Sachzwänge ersetzt worden ist,
existiert sie zu einem guten Teil als Formulierung von Handlungszielen und als
deren Durchsetzung in einer Gesellschaft.[8]
Wie die Formulierung
von Handlungszielen dem Verständigungsprinzip von Sprache folgt, so folgt dem
auch deren sprachgebundene Durchsetzung in der Gesellschaft. Was sich anhand
des Contract Social von J.J. Rousseau
erhärten läßt, der gleichfalls dem Prinzip von Übereinstimmung folgt: Wenn der Gegensatz der Privatinteressen die
Errichtung der Gesellschaft nötig macht, so hat sie doch erst die
Übereinstimmung der gleichen Interessen ermöglicht. Das Gemeinsame in diesen
verschiedenen Interessen bildet das gesellschaftliche Band; und gäbe es nicht
irgendeinen Punkt, in dem alle Interessen übereinstimmen, so könnte keine
Gesellschaft bestehen. Einzig und allein nach diesem Interesse muß die
Gesellschaft regiert werden.[9]
Das 'Gemeinsame' auf
den 'Punkt' gebracht haben heißt neusprachlich 'Konsens'. Und zwar in den
Formen: Übereinstimmung möglichst vieler zu einem Sachverhalt zu erzielen, oder
verschiedene Sachverhalte zur Übereinstimmung zu bringen. Das setzt voraus, daß
möglichst viele möglichst viel miteinander reden. In diesem Publikum sammeln sich 'die unter den Menschen verstreuten,
ungleich verteilten Vernunftpartikeln', werden im Prozeß deliberierender Rede
und Gegenrede stufenweise geläutert und nähern sich so allmählich der Wahrheit
und Richtigkeit an.[10] Wobei ich hier die Betonung auf 'annähern'
und 'allmählich' gelegt wissen will, um mich nicht der Gefahr auszusetzen, als
versponnener Träumer zu gelten. Schon ein Mindestmaß historischen Wissens
zwingt dazu, anstelle von 'Wahrheit und Richtigkeit' den Weg dahin einzusetzen.
Solange nicht alle einig sind über das,
was für Alle das Beste ist - und das steht wohl kaum zu erwarten -, wird es
darauf ankommen, ein Höchstmaß an Rationalität, soll heißen: an Bereitschaft,
alles Gesagte kritisch zu überprüfen und alles so zu sagen, daß es überprüfbar
ist, zu erstreben.[11] Ideal - weil (gerade diesbezüglich) die
beste aller bekannten Staatsformen - für die Umsetzung dieses Anspruchs ist die
parlamentarisch-demokratisch verfaßte Staatsform. Dieser Einsicht konnte sich
selbst Machiavelli nicht verschließen: Das
Volk ist weiser und beständiger als ein Alleinherrscher.[12] Was sich die
parlamentarische Staatsform zunutze macht, baut sie doch auf das kommunikative Prinzip der öffentlichen
Diskussion. Parlamentarismus
ist 'government by discussion'.[13]
Woraus sich eine
Form von Herrschaft ergäbe, die diese Bezeichnung gar nicht mehr verdiente. Die 'Herrschaft' der Öffentlichkeit ist
ihrer eigenen Idee zufolge eine Ordnung, in der sich Herrschaft überhaupt
auflöst [...]. Pouvoir als solche
wird durch eine politisch fungierende Öffentlichkeit zur Debatte gestellt.
Diese soll voluntas in eine ratio überführen, die sich in der öffenlichen
Konkurrenz der privaten Argumente als Konsensus über das im allgemeinen
Interesse politisch Notwendige herstellt.[14]
Als Mittel und Zweck
in einem verbürgt sich im 'freien' miteinander Reden, was das Abendland seit
der Polis erstrebt - die (politische) Freiheit des Menschen. Nur über die
uneingeschränkte Form menschlichen Sprechens kann es gelingen, der Freiheit den
Weg aus dem Reich der Philosophie in die reale Welt zu bahnen. Es gibt unzählige [...] verschiedene Arten der Verwendung alles
dessen, was wir 'Zeichen', 'Worte', 'Sätze' nennen. Und diese Mannigfaltigkeit
ist nichts Festes, ein für allemal Gegebenes; sondern neue Typen der Sprache,
neue Sprachspiele, wie wir sagen können, entstehen und andere veralten und
werden vegessen. [...] Das 'Wort
Sprach s p i e l' soll hier hervorheben, daß das Sprechen einer Sprache ein
Teil ist einer Tätigkeit, oder einer Lebensform.[15] Und als Teil einer Tätigkeit betrachte ich
die Sprachspiele im Hohen Haus.
Das Parlament ist
nichts weiter als eine institutionelle Verortung politischer Sprache, an der
das Zusammenleben freier demokratischer Gesellschaften verhandelt wird. Von
einer Institution kann gesprochen werden, wo
Handlungs- bzw. Interaktionszusammenhänge als Muster fest etabliert, in der
Verteilung auf wohldefinierte soziale Rollen vergegenständlicht und in
Norm-Sanktions-Schemata abgesichert sind.[16] Institutionen geben ihren Mitgliedern eine Sinnstruktur
vor, die ihre Handlungsmöglichkeit sichert und begrenzt.[17] Die daraus
verfestigten Strukturen dürfen in ihrer Wirkung für die Stabilität sozialer
Gefüge nicht unterschätzt werden. Nur die
institutionelle Methode ermöglicht Verbesserungen im Lichte von Diskussion und
Erfahrung.18 Als fixierte Methodik wirkt die Demokratie auf die Institutionen
zurück, sie schafft den institutionellen
Rahmen zur Reform politischer Institutionen. Sie ermöglicht die gewaltlose
Reform von Institutionen und damit den Gebrauch der Vernunft beim Entwurf neuer
Institutionen sowie bei der Verbesserung der alten.[18] Daraus erwuchsen
dem Parlamentarismus unterschiedliche methodische Ansätze.
Die Auffassungen
gehen im wesentlichen darüber auseinander, wie Gesellschaft 'repräsentiert' und
wie Machtbefugnis innerhalb des parlamentarischen Systems verteilt werden soll.
a)
Klassisch-liberale Position
Nach dieser
Konzeption soll das Parlament ein Spiegelbild der 'politischen Landkarte' einer
Nation sein. Und durch Beratung soll in diesem Repräsentativorgan die
vorherrschende Meinung der Nation zu gewinnen sein. Dies setzt eine
deliberative Form parlamentarischer Auseinandersetzung voraus, in der jeder
Abgeordnete bemüht ist, seine Kollegen von der eigenen Auffassung zu
überzeugen, als auch uneingeschränkt bereit ist, die Argumente der
Andersdenkenden zu 'hören', das heißt:
sie nicht nur anzuhören (zur Kenntnis zu nehmen), sondern ernsthaft zu erwägen,
ihr Für und Wider zu bedenken. Damit
einher geht die Forderung nach möglichst
weitgehender Unabhängigkeit der Volksvertreter [...]. Eine Parlamentsdebatte kann nur dann wirklich Beratung sein, wenn
jeder Abgeordnete aufgrund seiner persönlichen Auffassung argumentiert,
unabhängig von der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion und Partei.[19]
Verantwortlich ist
er nur dem Wählerkreis, den er repräsentiert. In der Frage der Machtverteilung
und des Rechts zur Initiative im Parlament soll die Befugnis zur Entscheidung über die Richtlinien der Politik [...] bei der Gesamtheit der Abgeordneten liegen.
Die Regierung ist aus klassisch-liberaler Sicht lediglich der [...] 'Exekutivausschuß' des Parlaments.[20]
b) Realistische
Position
Diese versucht, die
realen Verhältnisse und Bedingungen gegenwärtiger parlamentarischer Regierungsformen
aufzuzeigen. An Stelle des Repräsentationsprinzips steht hier das
Delegationsprinzip, wonach der Wähler neben seiner Stimme auch die
Entscheidungsbefugnis in politischen Fragen weitgehend abgibt. Daraus leitet
sich für die Delegierten ein politischer Führungsanspruch ab, den es innerhalb
wie auch außerhalb des Parlaments politisch durchzusetzen gilt.
Um diesen
Führungsanspruch auch umsetzen, oder glaubwürdig vertreten zu können, haben der
oder die politischen Führer dafür Sorge zu tragen, daß es zu jedem politischen
Problem in angemessener Zeit zu einer von einer möglichst breiten Mehrheit in
der Fraktion, Parlament bzw. Partei und Bevölkerung getragenen Auffassung
kommt.[21] Da führende Akteure der Parlamentsmehrheit
in der Regierung sitzen und zugleich gruppenintern engen Kontakt mit ihren
Kollegen in der Fraktion halten, kann es nicht überraschen, daß die
Parlamentsmehrheit - und damit rechtlich 'das' Parlament - den Regierungsvorlagen
im wesentlichen zustimmt.[22]
Das Machtverhältnis
verändert sich dadurch entscheidend. Die Maxime der Gewaltenteilung zwischen
Legislative und Exekutive wird durchbrochen, was von den einen als Brechung des
Rechtsstaates angeprangert[23], von anderen als
'Gewaltenintegration' positiv gewertet wird. Gerade in den parlamentarischen Systemen, in denen die institutionelle
Gewaltenteilung durch die Verschmelzung der Mehrheit mit der Regierung
überwunden wurde, ist die Öffentlichkeit des Parlaments umso bedeutender, da
nur auf diese Weise eine 'zeitliche Gewaltenteilung' zwischen Regierung und
Opposition = 'Regierern von morgen' möglich wird.[24]
An dieser Stelle ist
einzufügen, daß zu den Positionen a) und b) des repräsentativen
Demokratiemodells die Alternative einer plebiszitären (=direkten) Demokratie
verschiedentlich zur Diskussion steht. Wobei nach Nick und Pelinka die
Überbetonung des einen oder anderen Modells eine Gefährdung der Demokratie an
sich darstellt: Es geht also in der
modernen Demokratie darum, jenes Mischverhältnis zwischen plebiszitären
Elementen (Direktwahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren aber auch die moderne
Meinungsforschung und die Massenmedien) und repräsentativen Elementen
(Parlamente, aber ebenso die Sozialpartnerschaft) zu finden, das eine
Denaturierung der Demokratie - gleich nach welcher Seite - verhindert.[25]
Für unsere Belange
interessieren besonders die gegensätzlichen Auffassungen von a) und b). Die
Einlösung der einen oder anderen Version bleibt nämlich nicht ohne Konsequenzen
für das parlamentarische Agieren des einzelnen Abgeordneten, wie für den
politischen Prozeß im allgemeinen. An die
Stelle von 'Gemeinsamkeit', im Sinne gemeinsamer, an der Idee der Wahrheit
orientierter Beratung aller Abgeordneter miteinander, [tritt] faktisch Gruppenkampf um die Zustimmung
einer Wählermehrheit bei der nächsten Parlamentswahl.[26]
Beiden Versionen
gemeinsam sind die Parlamentsfunktionen: Als
solche sind sie jeweils einerseits durch Elemente der Machtausübung, anderseits
durch solche der Legitimitätserzeugung gekennzeichnet. Auch all das, was im und
durch das Parlament geschieht, kann unter diesem doppelten Aspekt gesehen
werden. Die Volksvertretung nimmt einerseits Einfluß, anderseits legitimiert
sie.[27] Mehr als
Einflußnahme und Legitimation - weil leichter nachvollziehbar - macht die
Funktion der parlamentarischen Kontrolle von sich reden. Zu diesem Bereich gehören:
die Möglichkeit der Ausübung durch parlamentarische Minderheiten, spezifische
Publizität, technische Hilfsdienste und materielle Fragebefugnis. Spezifische
Publizität erscheint dann gegeben, wenn die Ausübung der Kontrolle im Parlament
selbst konkrete Öffentlichkeit erzeugt.[28] Nach Berchtold sind
die Kontrollmöglichkeiten der Opposition naturgemäß beschränkt. Ihre kontrollierende Tätigkeit kann nur im
Aufdecken von Fehlern und im Sichtbarmachen der Hintergründe politischer
Entscheidungen und Handlungsweisen bestehen. Die Kontrolle beschränkt sich
darauf, die Regierung zu zwingen, Rede und Antwort zu stehen.[29]
Womit wir in den
Bereich vorgedrungen wären, auf den die Untersuchung abzielt. Und den braucht
man gar nicht geringschätzen, wie es bei Berchtold eben noch angeklungen sein
mag. Denn das 'Rede-und-Antwort-Stehen' bezeichnet den einzig gangbaren Weg, an
dessen Ende so etwas wie Konsens oder Verständigung zu erwarten steht. Nur
deshalb kann Gerlich für das Parlament geltend machen, daß innerhalb der Volksvertretung Kräfte wirken, die auf einen Abbau
der Gegensätze, auf Zusammenarbeit und Konsens hinarbeiten.[30]
Dies darzustellen
und zu zeigen, ob sich Sprache und die Institution Parlament dabei befördern
oder eher behindern, sind die Aufgaben, welche diese Arbeit im weiteren zu
erfüllen versucht. Zu diesem Zweck wird es notwendig sein, sich
interdisziplinär nach einem geeigneten analytischen und in weiterer Folge auch
methodisch anwendbaren Instrumentarium umzusehen. Weiters sind die hier in
einem politischen Kontext stehenden Begriffe in interdisziplinärer Relevanz und
Bedeutung vorzuführen, um sie an der Begrifflichkeit des ausgewählten
Instrumentariums messen zu können. Es bedarf ja keiner sprachwissenschaftlichen
Versiertheit oder Hellhörigkeit gegenüber politischer Formulierkunst, um
Differenzen bei gleicher Begrifflichkeit auszumachen. So ist doch unmittelbar
evident, daß ein politisch-institutionell hergestellter Konsens nur wenig mit
einem Konsens im Habermasschen Sinn zu tun hat. Habermas selbst verweist an
verschiedenen Stellen auf diesen Unterschied: Das Aushandeln von Kompromissen dient überhaupt nicht einer streng
diskursiven Einlösung von Geltungsansprüchen, sondern der Abstimmung nicht
verallgemeinerungsfähiger Interessen auf der Grundlage gleichgewichtiger
Machtpositionen.[31] Ähnlich verhält es
sich mit dem 'Diskurs', der bei Habermas eine eher analytische Größe ist und so
gut wie gar nichts mit der landläufigen Bedeutung dieses Begriffs - die in
Richtung 'Diskussion' geht - zu tun hat. Diskurse
sind ja nichts Anderes als formalpragmatisch streng geregelte und nach
Geltungsaspekten ausdifferenzierte metakommunikative Verfahren.[32] Eine jeweils
eindeutige Verwendung dieser Begriffe war auch hier nicht durchzuhalten, womit
der jeweilige Bedeutungsschwerpunkt aus dem Kontext erschlossen werden muß.
Der
sprachtheoretische Fundus bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, Untersuchungen
über den Zusammenhang von Sprache und Parlament anzustellen. Hinsichtlich der
Fragestellung scheint mir aber nur ein methodischer Ansatz adäquat, der die
Sprache nach ihrem Handlungsaspekt beschreibt, ihr Lösungskompetenz auch in
politischen Belangen zutraut und dabei nicht den (gesellschaftlichen) Ort außer
acht läßt, an dem das ganze stattfindet.
Sprachtheorien alter Schule beschreiben zwar die Abläufe sprachlichen
Handelns mehr oder weniger genau, sparen dabei aber die Situation aus, in der
Sprache eben diese oder jene Form annimmt. Die Sprachpragmatik legt hingegen
genau darauf ihr Hauptaugenmerk, ganz nach dem Leitspruch ihres Begründers J.L.
Austin: 'Sprechen ist immer mehr als nur ein paar Wörter sagen'.
Thema der Pragmatik ist das, was im Sprachgebrauch
die Form und/oder die Interpretation sprachlicher Äusserungen regelhaft
beeinflusst kraft der Tatsache, dass Sprache in einer Situation und zur
Kommunikation, zum sprachlichen Handeln mit anderen, gebraucht wird.[33] Das halte ich für
eine geeignete Anknüpfungsmöglichkeit, auch für eine so spezifische Situation
wie die des Parlaments und der dort verhandelten Sache. Wie genau die Pragmatik
unserem Untersuchungsgegenstand in ihrer Methodik entspricht, bezeugt deren Erkenntnis, daß die
Sprechakte, deren Erzeugung ein kompetenter Sprecher beherrschen müßte, nicht
ohne ihre historische und gesellschaftliche Einbettung und ihre darin
begründete Funktion zu bestimmen[34] sind.
Der analytische
Zugang, der diesem um das gesellschaftliche Element erweiterten
sprachwissenschaftlichen Forschungsinteresse entspricht, ist der
Universalpragmatische Ansatz von Jürgen Habermas. Darüber hinaus traut er in
seiner "Theorie des kommunikativen Handelns" (in enger Verbindung zur
Transzendentalpragmatik von K. O. Apel) der Sprache immanent zu, wofür sie im
Parlament Verwendung findet: Generierung von Vernünftigkeit. Er behauptet damit
nicht weniger als, daß die
gattungsspezifische Kompetenz des Menschen, eine Sprache sprechen zu können,
notwendige und zugleich hinreichende Bedingung dafür ist, daß die Menschheit zu
Mündigkeit und das heißt zu Vernünftigkeit fähig ist.[35]
Um dies unterstellen
zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen und Einschränkungen. Habermas
skizziert diese in vier Geltungsansprüchen, die in jedem einzelnen Sprechakt
zwischen Kommunikationspartnern erhoben werden. Doch bevor darauf näher
eingegangen werden kann, muß im methodischen Zugriff noch ein gewichtiges
Problem ausgeräumt werden. Wie zu erwarten, handelt es sich dabei um den
neuralgischen Punkt im Denkansatz von Habermas überhaupt. Darin wird nämlich
eine 'ideale Sprechsituation' als Basis allen Sprechens vorausgesetzt. Stellte
sich dies als Fehlannahme heraus, wäre das Projekt - und damit auch diese
Arbeit - als ganzes gefährdet.
Vom Objekt her
verschärft sich das Problem zunächst einmal. Politiker reden. Sie können wie wir alle die 'Wahrheit' kaum kennen und
das Richtige oft nicht sagen. [...]
Sie können der 'Theorie des kommunikativen Handelns' in der Praxis nicht
anhängen, weil sie sich nicht in einer 'idealen Sprechsituation' im Sinne
Jürgen Habermas' befinden.[36]
Die ideale
Sprechsituation bei Habermas scheint in keiner Weise kongruent mit der
konkreten Sprechsituation im Parlament. Diese wird bestimmt von Fraktionszwang,
Redezeitbeschränkung, Absprachen zwischen und in den Parlamentsklubs,
Beschlüssen hinter verschlossenen Türen usw. Wie kann da überhaupt von einer
'idealen (Sprech)Situation' die Rede sein? (Um keine Irrtümer aufkommen zu
lassen, sei gleich vermerkt, daß es hier keineswegs darum geht, eine solche für
das Parlament zu behaupten oder zu fordern, sondern darum, die Diskrepanz dazu
aufzuzeigen und darin das Spezifische an der Parlamentssituation auszuweisen.)
Die generelle
Aussage, daß der Universalpragmatische Ansatz prinzipiell auf jede sprachliche
Äußerung zutrifft, ist da nur soweit gültig, als sie vage bleibt. Sie alleine
bleibt daher als Begründung unzureichend. Hilfreicher ist es, wenn man sich die
Konzeption der idealen Sprechsituation bei Habermas genauer ansieht. Er greift
auf die Sprechakttheorie von J.L. Austin zurück und findet in der
Doppelstruktur von Kommunikation eine Kraft eingeschlossen, die
Sprechsituationen - wo immer sie sich begeben - den Status von Idealität
verleiht. Einen Status, der gilt, sobald Menschen kommunikativ in Beziehung
treten.
Jede Kommunikation
hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt. Habermas nennt dies eine
Doppelstruktur, insofern eine Verständigung nur dann zustande kommt, wenn
mindestens zwei Subjekte gleichzeitig beide Ebenen betreten:
a)
Die Ebene der Intersubjektivität (=Modus der Kommunikation)
b)
Die Ebene der Gegenstände, Tatsachen etc. [37]
Diese Ebenen werden
auch anders bezeichnet:
a) Als Illokution, die überhaupt
erst den pragmatischen Verwendungssinn für die Ebene b) festlegt und
b) als Proposition, welche
im Sprechakt Inhalt und
Der Einfachheit halber füge ich hier als Drittes
gleich die Perlokution - die Reaktion des Hörers auf a) + b) - an. Für uns ist
die Perlokution von besonderem Interesse, da das Sprechen im Parlament
besonders auf Wirkung abgestellt ist. Gleichzeitig bringt die Perlokution den
Adressaten ins Spiel, der wiederum in seiner Wirkung auf den Redner relevant
sein wird. Doch dazu erst im textuntersuchenden Teil.
Sätze werden also dadurch zu Äußerungen, daß Inhalte
der Ebene b) durch obligatorische Verbindung zur Ebene a) in einen situativen
Kontext gestellt werden. Jede Verständigung verläuft letzlich immer auf zwei
Ebenen der Kommunikation: der Inhalts- und der Beziehungsebene. Folgende
Beispiele sollen dies veranschaulichen:
Konkreter Sprechakt:
"Ich bitte Dich, daß Du die Papiertüte
aufhebst."
"Ich bitte Dich, ... =Illokutiver Teil der
Äußerung, der den Sprechakt definiert als Bitte.
..., daß Du die Papiertüte aufhebst."
=Proposition, die den Inhalt thematisiert.
Um überhaupt kommunizieren zu können, bedarf es
bestimmter Konventionen (z.B. Bezeichnungskonvention), die befolgt bzw.
eingehalten werden müssen. Daraus ergeben sich auch für die Doppelstruktur der
Kommunikation Korrektheitsbedingungen, die sich in der jeweiligen Ebene als
sprachliche oder gesellschaftliche Normen ausprägen. Eine Antwort wie:
"Sie haben mich um nichts zu bitten!" stellt auf den im Beispiel
angeführten Sprechakt keine situativ angemessene und akzeptable Reaktion dar.
Eine Bitte kann dem Inhalt nach, nicht aber als Sprechakt (im Gegensatz zum
Befehl) abgelehnt werden.
"Ich verspreche dir, daß die Welt eine Scheibe
ist."
Diese Äußerung ist falsch in zweierlei Hinsicht:
- in der objektiven Welt
- in den Konventionen der Sprache
Die Proposition verlangt nach einer konstativen
Illokution (zB.: Ich behaupte, daß ...
oder: Ich sage dir, daß ...), sie verträgt sich nicht mit einer
kommissiven Illokution. Verprechen kann man nur, was man auch halten kann (und
will). Wer etwas verspricht, ohne daß diese Bedingungen erfüllt sind, vollzieht
den Sprechakt regelwidrig, handelt gegen die sprachliche Norm. Solche illokutionäre
Inkompatibilität tritt sprachpragmatisch an die Oberfläche in Beispielen, bei
denen sich eine explizit performative Verwendung des illokutiven Ausdrucks
verwehrt, wenn die Redeabsicht ernsthaft verfolgt werden soll: 'Ich verschleiere dir, daß ich das
Rumpelstilzchen bin'; 'Ich beleidige dich' und 'Ich drohe dir'[38].
Die Verletzung sprachlicher Norm tritt beim
Sprechakt der Lüge am deutlichsten hervor. So kann man nicht sagen: "Ich
belüge dich damit, daß ...", ohne dabei die illokutive Absicht
preiszugeben. Wichtig ist dabei noch, daß eine solche Aussage von jedermann als
Affront aufgefaßt würde. Womit eine Verletzung von Normen auf der
Beziehungsebene angezeigt ist. Im Sinne der Sprechakttheorie verstößt sie ja in
der Tat gegen die für alle gelingenden Sprechakte vorauszusetzende
Aufrichtigkeits- oder Wahrheitsbedingung und muß insofern als pervertierte Form
aller nur denkbaren Sprechakte betrachtet werden.[39] Verallgemeinern
läßt sich dies in der Form: Da
Intentionen bezüglich eines anderen verfolgt werden, ist es klar, daß der
Sprecher Regeln des Sich-Äußerns einhalten muß, die dem gemeinsamen
Regelbestand von Sprecher und Hörer angehören. Diese Regeln betreffen nicht nur
die lautliche und syntaktische Form einer Äußerung, sondern sie betreffen auch
den Inhalt und vor allem die Intention, die ein Sprecher mit seiner Äußerung
verfolgen kann.[40]
Anders gilt - so wie man nicht nicht kommunizieren
kann -, daß alleine aus dem Beziehungsaspekt heraus verschiedene illokutive
Akte nicht zurückgewiesen werden können. Als Beispiele können hierzu angeführt
werden, daß Fragen beantwortet werden sollen, ein Gruß erwidert werden soll, in
gewissen Situationen Dank abgestattet werden soll und/oder ein solcher nicht
abgewiesen werden kann. Beim persuasiven Sprechakt ist eine Reaktion wie:
"Sie haben mir gegenüber keine Argumente anzuführen!" situativ nicht
möglich. Das heißt also, die im
persuasiven Sprechakt gestiftete kommunikative Beziehung läßt eine
Zurückweisung gar nicht zu.[41]
Ein Beispiel in umgekehrter Weise gab Paul
Watzlawick bei einem Wiener Vortrag. Dabei verhindert die festgefügte (soziale)
Beziehung den korrekten Vollzug einer Sprechhandlung: Dienstmädchen Elfi:
"Herr Baron, wir bekommen Regen." Der Baron: "Elfi, ich bekomme
Regen, und Du bekommst Regen."[42]
Wie wir uns 'in der Regel' an die Umgangsformen
halten - man erweist sich gegenseitig den nötigen Respekt -, so halten wir uns
mehr noch an Regeln, die noch tiefer in der Konventionalität eingelassen sind.
Sie sind derart, daß wir unsere
Kommunikationspartner prinzipiell als 'zurechnungsfähig' ansehen; was meint:
wir unterstellen, daß handelnde Subjekte allen Normen, denen sie folgen,
intentional folgen ('Intentionalitätserwartung'), und wir unterstellen weiter,
daß handelnde Subjekte nur Normen folgen, die ihnen berechtigt erscheinen
('Legitimitätserwartung'). Schlichter ausgedrückt: Wir unterstellen, daß der
andere weiß, was er tut, und wir unterstellen, daß er das, was er tut, weshalb
auch immer, für gerechtfertigt hält.[43]
Von diesen tiefliegenden, rigiden Regeln hinauf bis
zu den relativ beliebigen Umgangsformen nimmt der Zwang ab, sie erfüllen zu
müssen. Daher wird umso mehr aufgegeben, je tiefer die verletzte Norm liegt.
Dies reicht von Integritätsverlust bis hin zur Infragestellung der
Zurechnungsfähigkeit. Deshalb ist jede(r) veranlaßt, die Normen soweit als
möglich einzuhalten. Gleichzeitig erwartet dies jede(r) von allen anderen. Was die Grundlegung der Kommunikation im
Kooperationsprinzip besagen will, ist, dass wir nicht anders können als uns
gegenseitig ein gewisses Mass an Kohärenz, Interpretierbarkeit und damit an
Rationalität zuzuschreiben, solange wir überhaupt miteinander sprechen.[44] Sprache würde
ansonsten gar nicht funktionieren. Dieses 'Zuschreiben' ist nun aber nichts
weiter als eine Unterstellung. Wir abstrahieren (='idealisieren') von der
Möglichkeit, daß der andere nicht die notwendigen (Sprach- und
Beziehungs-)Konventionen kennt oder diese einfach nicht befolgt. Und nur weil
wir dies nicht für jeden einzelnen Sprechakt bewußt unterstellen, sondern im
Sprechen als ganz selbstverständlich voraussetzen, ist es als (ideale) Annahme
aus dem Bewußtsein entschwunden, oder hat sich zur Gewißheit verfestigt.
Sprechen ist damit immer auch Idealisierung. Wird allerdings diese Hülle der
Idealität durchstoßen, ist es wieder die Sprache, in der die dadurch
verursachte Sprach- und Beziehungsbeeinträchtigung reklamiert und ausgeräumt
werden kann. Praktisch stellt sich dies etwa so dar, daß für einen der
Kommunikationspartner Zweifel an der Wahrheit des Mitgeteilten oder an der
Aufrichtigkeit des Mitteilenden entstehen. Der Beziehungsaspekt (=illokutive
Ebene) ist dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Nun verträgt aber der Mensch als
soziales Wesen keine Beeinträchtigung auf dieser Ebene, wodurch sich für ihn die
Notwendigkeit ergibt (=illokutive Kraft), den gesetzten Sprechakt gegenüber
seinem Partner zu begründen oder zu rechtfertigen. Gibt man Rechenschaft - insofern im Medium Sprache Handeln über sich
selbst Rechenschaft zu geben imstande ist[45]-, bedingt dies eine
Kommunikationsform bzw. einen Gebrauch von Sprache, die gewissen Ansprüchen -
z.B. wahr und wahrhaftig zu sein - genügen muß. Begründungsverpflichtungen sind nur diskursiv zu erfüllen, so daß wir
sagen können: es ist die illokutive Kraft des Sprechakts, die gleichsam den
Diskurs erzwingt. Das also, was wir nach Habermas in jedem kommunikativen
Handeln immer schon unterstellen, den prinzipiell möglichen Wechsel vom
kommunikativen Handeln auf die Ebene des Diskurses, ist demnach immanent
eingelassen in die Struktur jeder elementaren Äußerung.[46] Die 'ideale
Sprechsituation' - die Basis des Habermasschen Diskurses - ist damit nichts
weiter als eine tieferreichende Idealisierung - eine Unterstellung -, die (zum
Teil) mit Sprache immer schon vorgenommen ist. Diese Unterstellung kann, sie muß nicht kontrafaktisch sein; aber auch
wenn sie kontrafaktisch gemacht wird, ist sie eine im Kommunikationsvorgang
operativ wirksame Fiktion.[47]
Damit ist der entscheidende Schritt zur Lösung des
eingangs formulierten Problems getan. Die 'ideale Sprechsituation' ist in der
Sprache selbst angelegt. Sie bezeichnet damit eine Sprechsituation, die weder durch äußere Einwirkungen auf die
Kommunikationspartner noch durch Zwänge, die sich aus der
Kommunikationsstruktur selbst ergeben, behindert wird.[48] Die Frage, ob im
Parlament (oder irgendwo sonst) eine ideale Sprechsituation gegeben ist oder
nicht, stellt sich damit so gar nicht. Da man dort mittels Sprache zu Werke
geht, ist auch im Parlament eine ideale Situation potentiell gegeben, oder
zumindest nicht von vornherein auszuschließen. Sind auch die Sprechhandlungen
dort institutionell (an die Geschäftsordnung) und durch (außersprachliche)
Interessen gebunden, so reichen doch die tieferliegenden Regeln der Sprache
durch diese situative Ordnung hindurch (wie es bei Rupert Riedl heißen würde).
Kommunikationspartner müssen, der illokutiven Kraft
des Mediums gehorchend, einander Rede und Antwort stehen. Wobei die Kraft in
zweierlei Richtung wirkt. Einerseits
dahin, den Diskurs (Argumentation) überhaupt aufnehmen zu müssen, was
andererseits zur Folge hat, daß außersprachliche Einflüsse (z.B. Macht)
abgebaut werden, da sie der Begründung und Rechtfertigung bedürfen. Somit
herrscht nach Habermas in der (Doppel-)Struktur der Sprache ein 'eigentümlicher
Zwang zur zwanglosen Kommunikation'. Zwanglos meint hier nicht, sich zwanglos in der Sprache ergehen zu
dürfen, sondern daß ein(e) jede(r) ohne außersprachlichen Zwang (Gesprächs-
bzw. Rederestriktionen) am Diskurs teilhaben darf. Dadurch entfallen die
verzerrenden Einflüsse auf Kommunikation. Diese - oft außer acht gelassene -
Konzeption der idealen Sprechsituation bzw. des Diskurses wird somit auch für
unsere Absichten dienstbar. Über parlamentarische Strukturen hinweg, welche die
freie Rede und die Freiheit der Argumentation behindern, bleibt eine
sprachimmanente Kraft wirksam, die eine Chance auf echte Verständigung offen
hält.
Das methodische Problem scheint mir damit
entschärft, womit einer Anwendung der nach Habermas erweiterten
Sprechakttheorie nichts mehr im Wege steht. Wobei sich die Anwendung natürlich
nicht durch den Wegfall der Einwände begründet, sondern durch die Anknüpfungsmöglichkeiten
des pragmatischen Ansatzes - und dessen auf gesellschaftliche Belange
gerichtetes Interesse, welches den Absichten dieser Arbeit entgegen kommt.
Zunächst muß der kommunikative Vorgang der
(parlamentarischen) Rede in einer für einen diskursiven Ansatz praktikablen
Form akzentuiert werden. Besonders für sprachliches Handeln gilt die nachgerade
klassische Definition von Max Weber, nach der soziales Handeln ein Handeln ist,
welches seinem von dem oder den
Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und darin
in seinem Ablauf orientiert ist.[49]
Für das Untersuchungsobjekt Rede steht der Einwand
zu erwarten, daß dieses im Parlament wenig oder gar nicht dialogischen
Charakters ist. Die zur Verständigung vorausgesetzte Form der wechselseitigen,
argumentativen Auseinandersetzung existiere nur auf dem Papier. Realiter gebe
es nur ein Verlesen oft fremdgearbeiteter Texte an ein oft halbbesetztes und
obendrein unaufmerksames Auditorium, womit ein aus dem Diskurs entwickeltes
Analysewerkzeug auf das Parlament nicht anzuwenden wäre. Dem kann
entgegengehalten werden, daß die Rede im Parlament nur dem Anschein nach
monologisch ausgerichtet ist. Denn natürlich ist sie kommunikativ an Partnern
orientiert, von denen nur zur Sprechzeit (ad hoc) keine Reaktion erwartet
werden darf. Das parlamentarische Prozedere sucht dies zugunsten fairer
Kommunikationsbedingungen und reibungslosen Sitzungsverlaufs hintanzuhalten, da
inhaltliche Fülle (gesamter politischer Themenbereich) und hohe Teilnehmerzahl
(183 Abgeordnete + Regierung) einen ungeregelten Ablauf von vornherein
ausschließen. Trotz dieser rein organisatorischen Maßnahmen bleibt der Redner
situativ zwischen Vor- und Nachredner eingebunden und einem Hörerkreis
(=potentieller Rednerkreis) gegenübergestellt, womit die Komponenten
dialogischen Sprechens gegeben sind. Sprache
in der Sprachverwendung ist immer an einen Kommunikationspartner gerichtet, ob
dieser nun anwesend ist bzw. sprachlich reagiert oder nicht. [...] Wir handeln, indem wir in initiativen
Sprechakten pragmatische Ansprüche stellen und in reaktiven Sprechakten auf
diese Ansprüche eingehen. Die Sequenz aus Anspruch-Setzen und Anspruch-Erfüllen
konstituiert die minimale kommunikativ autonome Einheit.[50] Dies wird dadurch
bestätigt, daß die Sitzungsteilnehmer der dialogischen Versuchung erliegen,
indem sie über Zwischenrufe das direkte Zwiegespräch mit dem Redner suchen. Wie
bei der idealen Sprechsituation setzen sich auch hier systemimmanente Kräfte der
Sprache gegenüber situativer Einschränkungen durch. Das illokutive Potential
der Sprache durchbricht und negiert oktroyierte Beschränkungen und spielt das
(Sprach-) Spiel nach seinen eigenen Regeln, die nach dem Diskurs drängen. In ihrer vollständigen Ausformung bildet die
Argumentation einen Diskurs, indem die Ausgangspunkte der Übereinstimmung
ebenso wie die vorgebrachten Argumente zur gleichen Zeit oder nacheinander an
verschiedene Zuhörerschaften gerichtet sein können. Die Argumente üben
zwangsweise untereinander eine Wechselwirkung aus, und die Zuhörer können im
Fortgang diese Argumente als solche und deren Beziehung zum Redner zum
Gegenstand einer neuen Argumentation nehmen.[51]
In Nachfolge der von Austin begründeten
Sprechakttheorie ("How to Do Things with Words") unternimmt Searle
eine Unterscheidung zwischen den
verschiedenen Arten von Sprechakten, die man mit der Äußerung von Ausdrücken
vollzieht[52]. Unter Rückgriff
auf diese Unterscheidung der Sprechakte gelangt Habermas in seinem Versuch, auf
der Grundlage pragmatischer Universalien alle möglichen Sprechakte zu
systematisieren, zu vier qualitativ unterscheidbaren Sprechaktklassen:
Kommunikativa (=Beziehung wird über (korrekten) Gebrauch des Mediums Sprache
eingerichtet), Konstativa (=Bezugnahme auf äußere, objektive Welt),
Repräsentativa (=Bezugnahme auf innere, subjektive Welt) und Regulativa
(=Bezugnahme auf soziale, normative Welt). Jeder Sprechakt kommt aus zumindest
- die empirische Zu- und Einteilung der Sprechakte ist noch ungelöst - einer
dieser Klassen und stellt an seinen Kommunikationspartner ein jeweils
spezifisches Sprecherangebot bzw. einen illokutiven (situativen) Anspruch, das
bzw. den letzterer gelten läßt oder nicht.
Dieser Systematik folgend, entwickelt Habermas in
der Absicht, allgemeine Bedingungen möglicher Verständigung zu identifizieren
bzw. zu rekonstruieren, universale Ansprüche, um die jeder kommunikativ
Handelnde, der mit seiner Sprechhandlung an einem Verständigungsprozeß
teilnehmen will, implizit weiß und deren Gültigkeit er gleichzeitig
unterstellt, die nicht nur von ihm, sondern auch von seinem(-en)
Kommunikationspartner(n) anerkannt werden müssen und denen er daher zu
entsprechen hat[53]:
1. Anspruch auf
Verständlichkeit
Sprecher und Hörer müssen einander überhaupt verstehen.
2. Anspruch der Wahrheit
Der Sprecher muß etwas zu verstehen geben, das einen
Bezug zur Realität hat, die auch vom Hörer wahrgenommen
...und als existent
anerkannt wird.
3. Anspruch der
Wahrhaftigkeit
Der Sprecher muß seine Intention wahrhaftig
zum Ausdruck bringen.
4. Anspruch der Richtigkeit
Die Äußerung muß bezüglich des normativen Hintergrundes
- vor dem sie stattfindet -, richtig sein.
Diskursiv sind jedoch nur die Geltungsansprüche
'Wahrheit' und 'Richtigkeit' einzulösen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
dem Geltungsanspruch von Meinungen/Aussagen (bezogen auf Sachverhalte) und dem
von handlungsleitenden Maximen (bezogen auf den normativen Hintergrund). Die
Wahrheit von Aussagen kann - und zwar prinzipiell - im theoretischen Diskurs,
die Richtigkeit von Normen im praktischen Diskurs geklärt werden. Entsprechend ist der Charakter der
diskursiven Begründung dieser Geltungsansprüche einmal erklärender zum anderen
rechtfertigender Natur.[54] Wenn man ins Feld
führt, daß über den Wahrheitsanspruch von Tatsachenaussagen schlußendlich die
außersprachliche (objektive) Wirklichkeit entscheidet, bleibt als dissensfähig
alleine der (soziale) Bereich normativen Handelns - für den wiederum sprachliches
Handeln als Voraussetzung verantwortlichen Handelns zu gelten hat.
Damit gelangen wir in der Theorie auf die für unsere
Untersuchungsabsicht relevante Ebene. Parlamentarisches Sprachhandeln ist dem
praktischen Diskurs zuzuordnen, dem es um die Problematisierung
handlungsorientierter Normen und deren diskursive Rechtfertigung geht. Mit anderen
Worten, uns interessieren alleine die
Möglichkeiten und Bedingungen vernünftigen Redens und nicht die des richtigen
Wissens.
In dieser Eingrenzung meint der im Diskurs erlangte
Konsens - gegenüber dem Habermasschen - eine gelungene Argumentation, die zur
Übereinstimmung zwischen Kommunikationspartnern über handlungsleitende Ziele
führt und sich somit als Bedingung gemeinsamen sozialen Handelns qualifiziert.[55]
Die hier vorgelegte Arbeit will zeigen, ob sich
diese Bedingung für das Parlament erfüllt, d.h. sie untersucht, ob
parlamentarische Auseinandersetzung mit Diskurs überhaupt und, wenn ja, wie in
Beziehung gesetzt werden kann, denn dazu gehen auch innerhalb der Fachliteratur
die Meinungen auseinander: Das
demokratische Element der Diskursethik sollte man m.E. nicht zu sehr mit
institutionalisierten Formen von Demokratie identifizieren. [...] Vielmehr handelt es sich um einen
Konsensfindungsprozeß, der in schon konstituierte Rahmen der
Entscheidungsfindung eingespeist werden muß.[56] Dem steht
gegenüber: Der Begriff des Diskurses (bei
Habermas) ist in seiner inhaltlichen Bestimmung dem Begriff der Diskussion im
Parlament sehr verwandt[57] (vgl.
Gegenüberstellung von S.10). Wobei er dann genauer beschrieben wird als ein Kommunikatives Verfahren bei dem zwei oder
mehr Personen bzw. Gruppen unter Anerkennung und in Abwägung der beiderseitigen
Interessen gemeinsam eine Einigung herbeizuführen versuchen [...] und ein gemeinsamer Wille zur Kooperation
bei grundsätzlich zugestandener Gleichberechtigung in der Verfolgung der
eigenen Interessen [besteht]. Die
Einigung geschieht über Angebote und Gegenangebote in einem Prozeß, in dem die
Interessengegensätze, meist durch Kompromißbildung, ausgeglichen werden.[58]
Parlamentarische Verhandlung, Argumentation und
Diskussion sollen also dem Diskurs gegenübergestellt werden. Ein Konsens in
unserem Analysebereich parlamentarischer Debatte beruht nämlich auf
Entscheidungen, die weder theoretisch
zwingend noch bloß arbiträr59 ausfallen, sondern vielmehr durch überzeugende Rede motiviert sind.[59] Einverständnis beruht auf gemeinsamen
Überzeugungen [60], und Überzeugen benötigt Dialog und Diskurs.[61] Ver-ständigung meint also wesenhaft mehr und
anderes als faktisches Einverständnis. Es meint[62] ...'einen Prozeß der gegenseitigen Überzeugung, der
die Handlungen mehrerer Teilnehmer auf der Grundlage einer Motivation durch
Gründe koordiniert.'[63]
Damit unterscheidet sich die beschlußfassende
Politik, die auf Mehrheiten in den Gremien angewiesen ist, von der
Repräsentationspolitik, die es (oft) bei Verständigung im 'negativen Sinn'
(vgl. S.4) beläßt. Durch die gesetzgebende (Sprech)Handlung ist parlamentarische
Politik auf den (positiven) Habermasschen Verständigungsbegriff verwiesen, nach
dem (in dessen Maximalbedeutung) Übereinstimmung über die Richtigkeit in bezug
auf einen gemeinsam anerkannten normativen Hintergrund besteht. Diese Politik
gerät damit unter Rationalitätszwang.
Überzeugende Rede bzw. persuasive Kommunikation kann
als ein probates und legitimes Verfahren für politisches Handeln gelten, das
erst dann rational genannt werden kann, wenn es auf Gründen beruht, die
gegenüber jedermann vertretbar sind und die sich als allgemein überzeugend
erweisen. Ein geeignetes Instrumentarium, das es ermöglicht, reale Auseinandersetzung
an Diskursprinzipien zu messen, findet sich bei Kopperschmidt, der aus der
Universalpragmatik ein Regelsystem für die Persuasion hergeleitet hat.
Entsprechend der
Habermasschen Abstraktion von den empirisch-kontingenten Randbedingungen
individueller Sprechakte zugunsten der allgemeinen in ihnen zur Geltung
kommenden elementaren Regeln ließen sich - analog zur Universalpragmatik -
jetzt die allgemeinen Strukturen möglicher Persuasiver Redesituationen als
Forschungsobjekt einer Persuasiven Universalpragmatik bzw. besser: einer
Theorie der Persuasiven Kompetenz verstehen.[64]
Kopperschmidt kommt zu sieben Regeln der Persuasion[65]. Sie werden hier
einzeln angeführt und - wenn nötig - kurz erläutert.
1. Der Sprecher muß
nicht nur subjektiv willens, sondern auch faktisch in der Lage sein, mit dem
Hörer als gleichberechtigten Kommunikationspartner zu interagieren.
Diese Regel dient zur Vermeidung einer
asymmetrischen Kommunikationsbeziehung, falls ein Sprecher von einer
institutionell übergeordneten Position aus agiert (z.B. Nationalratspräsident
-Abgeordnete, Fraktionsführer - Abgeordnete, aber auch Parteifunktionäre -
einfaches Mitglied)
2. Der Sprecher muß
ernsthaft an einer argumentativ erzielten Verständigung (Konsens) mit dem Hörer
interessiert sein.
Diese Regel schreibt vor, daß der Sprecher die Intentionen, die er im Vollzug seiner
Sprechakte zu erkennen gibt, sich oder anderen nicht bloß vortäuscht, sondern
tatsächlich meint.[66] Er muß in seiner
Person also wahrhaftig an einer Verständigung interessiert sein.
3. Der Sprecher geht
gegenüber dem Hörer die Verpflichtung ein, die Entscheidung des Hörers in jedem
Fall zu respektieren und nicht durch persuasionsfremde Mittel zu beeinflussen.
4. Der Hörer muß
fähig sein, sich mit den vom Sprecher vorgebrachten Argumenten
auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls durch sie überzeugen zu lassen.
Nach dieser Regel muß der Hörer zu verantwortlichem
Handeln überhaupt befähigt sein. Verantwortliches Handeln ist eines, welches
über seine Bedingungen verfügt und demgemäß, im Unterschied zu reaktivem
Verhalten, über sich selbst und seine handlungsleitenden Motive Rechenschaft
geben kann, denn eben darin besteht
Vernunft, daß wir von allen unseren Begriffen, Meinungen und Behauptungen, es
sei aus objektiven, oder, wenn sie ein bloßer Schein sind, aus subjektiven
Gründen, Rechenschaft geben können.[67]
Eine Problematisierung des Geltungsanspruches
handlungsleitender Motive (Anspruch der Richtigkeit) rechnet von Anfang an mit
der Fähigkeit des Hörers, sich durch die Argumente des Sprechers gegebenfalls
überzeugen und in seinem Handeln beeinflussen zu lassen (=Überzeugbarkeit des
Kommunikationspartners).
5. Der Hörer muß
bereit sein, sich gegebenenfalls von den Argumenten des Kommunikationspartners
überzeugen zu lassen.
Diese Regel ist nicht mit der vorhergehenden ident.
Regel 4 verlangt nach einer Art Lernfähigkeit, während hier psychische Faktoren
gemeint sind, eine moralische Integrität, die auf der Überzeugungskraft des
besseren Arguments aufbaut. Es genügt nicht, daß der Kommunikationspartner zur
Überzeugung bloß fähig ist, sondern er muß dazu ebenso bereit sein. Die
Verweigerung einer solchen Bereitschaft kann als Versuch gewertet werden,
handlungsleitende Normen mit ihren dahinterliegenden Werthaltungen aus dem
Begründungsanspruch heraushalten zu wollen (=Tabuisierung).
6. Der Hörer muß
sich verpflichten, gemäß seiner Überzeugung zu handeln.
Der Hörer
verpflichtet sich, sein zukünftiges Handeln davon leiten zu lassen, was im
persuasiven Akt als Ergebnis ermittelt oder bestätigt worden ist.
7. Die einem
persuasiven Sprechakt zugrundeliegende Aussage muß sich auf Sachverhalte
beziehen, deren strittiger Charakter einen Dissens zwischen den
Kommunikationspartnern zuläßt.
Im hier verstandenen Sinn enthalten Argumente keine
die Existenz von Sachverhalten behauptenden Aussagen (etwa
naturwissenschaftliche oder logische Gesetze), sondern Gründe, die normative
Einstellungen und Meinungen über Sachverhalte überzeugend belegen und rechtfertigen.
Solche Argumente können daher weder falsch noch wahr sein, sondern aufgrund
ihrer Überzeugungskraft nur als gültig anerkannt oder als ungültig verworfen
werden. Es ist also nicht das Ziel der Persuasion, widerstrebende Behauptungen
auf ihren Wahrheitsanspruch zu prüfen, sondern praktische Handlungsnormen im
Spannungsfeld kontroverser Geltungen argumentativ zu begründen.
Zu den Regeln 4.-6. muß gesagt werden, daß es in der
parlamentarischen Debatte oft geschieht, daß
in deren Verlauf eine Person durch das Verhalten der anderen unfähig wird,
situationsadäquat und effektiv zu handeln. Sie hat (nach ihren Wahrnehmungen
und Hypothesen) keinen Einfluß mehr auf den Ausgang der Interaktionsepisode und
auf das Verhalten des Interaktionspartners. Begleitet wird dieser Zustand von
einem Gefühl der Ohnmacht und Hilflosigkeit[68]. Zur
Veranschaulichung zwei Beispiele:
Stenographisches Protokoll vom 22.9.92, 79. Sitzung,
S.8766:
Petrovic: Aber wie
sieht es denn aus? Wird statt diesem Nationalrat in Hinkunft tatsächlich der
Hauptausschuß ... (Abg. Dr. Khol: Die
Verfassung machen wir nicht und nicht das Bundeskanzleramt!) Wer wird denn
hier entscheiden? (Abg. Khol: Wir!)
Hat nicht das österreichische Volk ein Recht zu wissen - in einem mit diesem
Vertrag -, wie die innerstaatliche Transformation aussehen wird? Wer wird es
denn sein? Wird der Hauptausschuß tatsächlich in Hinkunft die Gesetze machen?
Unter Verschwiegenheitspflicht? Hinter verschlossenen Türen?
Nach dem
(sprachlichen) Ereignis in der Episode, welches die Unvereinbarkeit der
Handlungsabsichten und Ziele offenbart, kann die beeinträchtigte Person noch
Versuche zur Auflösung der Beeinträchtigung unternehmen, d.h. bestimmte
reaktive Sprechhandlungen ausführen, bevor es zum Gefühl der Hilflosigkeit und
der Handlungsunfähigkeit kommt[69].
29.6.89; 110.
Sitzung, S.13002:
Wabl: Uns Abgeordneten können Sie in den geheimen
Ausschüssen viele Dinge erzählen, und wir können uns hilflos wehren mit vielen
Reden oder hoffnungslosen Berichten und Entschließungsanträgen, die wir zu
Dutzenden abgeben. Das wird die Welt kaum ändern.
Der Hauptteil dieser Arbeit versucht nun zu zeigen,
ob sich die Rede in parlamentarischer Situation an diesem Regelwerk bewährt
oder überhaupt bewähren kann, welche Regeln wodurch verletzt werden, und welche
Schlüsse daraus zu ziehen sind.
Insgesamt wird gegen die Persuasionsregeln im
Parlament mehrfach und jeweils deutlich verstossen. Für die erste Regel will
ich gesondert anführen, daß im Parlament Gleichheit (Kommunikationssymmetrie)
nur formal herrscht, auch wenn die einschlägige Literatur behauptet, die
Abgeordneten sind grundsätzlich
gleichberechtigt und treten sich in Plenardebatte wie Ausschußarbeit auf
gleicher Ebene gegenüber.[70] Als übergeordnete Instanz wird nur der
Nationalratspräsident anerkannt, der wiederum an die parlamentarische
Geschäftsordnung gebunden ist, die jedem Abgeordneten im wesentlichen die
gleichen Rechte und Pflichten zukommen läßt.
Das gilt allerdings nicht mehr, wenn die Fraktionen
und Parteien einander gegenübertreten. Abgeordnete von Parteien, die aus ihren
Reihen die Regierung und/oder einen der NR-Präsidenten stellen, üben eine Art
Hausmacht aus (was demokratiepolitisch durchaus legitim ist). Mit der Anzahl
von Mandataren in den Fraktionen verrutscht das politische Gewicht zu deren
Gunsten oder Ungunsten. Beschlüsse können nur von der Palamentsmehrheit gefaßt
werden. Minderheiten obliegt es nur zuzustimmen oder in den Debatten
argumentativ dagegen aufzutreten. Wenn überhaupt, dann darf nur unter diesem
Vorbehalt diese Persuasionsregel als unverletzt betrachtet werden.
Gegen ein Entsprechen in den restlichen
Persuasionsregeln spricht, wie schon angesprochen, daß der Abgeordnete nur
formal als freier Mandatar ans Rednerpult tritt. Eigentlich versteht er sich -
und wird verstanden - als Vertreter einer Gruppe, deren Interessen er als die
seinen vorgibt. Die Institution selbst sieht dies naturgemäß anders. Das
Parlament weist diesen Einwand von sich: Am
Beginn der Gesetzgebungsperiode leisten die Abgeordneten die Angelobung. Sie
sind in der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden ('freies
Mandat') und werden hinsichtlich der Freiheit der Abstimmung und Argumentation
sowie im Interesse der Funktionsfähigkeit des Nationalrates durch besondere
Bestimmungen - die Immunitätsbestimmung - geschützt. Die Stellung der
Abgeordneten ist aus dem Gedanken der Gewaltentrennung mit gewissen
öffentlichen Funktionen wie auch aus Überlegungen der wirtschaftlichen
Unabhängigkeit mit einigen Stellungen in der öffentlichen und privaten
Wirtschaft unvereinbar ('Inkompatibilität').[71]
Damit beschreibt die Parlamentsredaktion die
Situation so, wie sie vom Gesetz her vorgesehen ist: Art. 56 B-VG, der den Mitgliedern des Nationalrat das freie Mandat
einräumt, sichert den Abgeordneten nicht nur eine rechtliche [...] Unabhängigkeit gegenüber den politischen
Parteien, sondern auch gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Kräften.[72] De facto sieht es
aber so aus: Auch den neuen Nationalrat
dominieren die Angehörigen des geschützten Bereichs der Gesellschaft: die
Beamten, Angestellte (und bezahlte Funktionäre) staatlicher Anstalten und
Unternehmen, der Kammern, Verbände, Parteien und Sozialversicherungen. In den
SP- und VP-Riegen sind weit mehr als die Hälfte der Abgeordneten dem
geschützten Bereich zuzurechnen. Sogar unter den elf Abgeordneten des Liberalen
Forums finden sich fünf Beamte.[73] Folglich bleibt
auch das Gesetz zwiespältig: In Art. 7
(2) B-VG wird öffentlichen Bediensteten 'die ungeschmälerte Ausübung ihrer
politischen Rechte' garantiert[74].
Klub- bzw. Fraktionszwang, Gruppenloyalität und
politisches Lagerdenken werden zwar oftmals auch von den Betroffenen in Abrede
gestellt, sind aber in der Parlamentspraxis deswegen nicht minder wirksam.
Ungehindert entfalten sich diese Kräfte, wo sie von der Öffentlichkeit
unbehelligt bleiben. Innerhalb der Parteien, Klubs, Sozialpartner, Verbände,
Lobbies und Interessensgruppen werden vorab Entscheidungen getroffen, die dann
in Ausschüssen (oft nur formell) wieder in Verhandlung genommen werden. Was
dort beschlußreif gemacht werden konnte, kommt dann auf die Tagesordnung der
öffentlichen Auseinandersetzung im Plenarsaal. Dort werden die Beschlüsse über
gesicherte Mehrheitsverhältnisse in der Regel nur noch bestätigt. Dies bedeutet eine legislative und exekutive
Machtkonzentration in der Hand der Regierung und insbesondere in Form der
(faktischen) Richtlinienkompetenz des Regierungschefs, der auch die personelle
Zusammensetzung der Regierung - im Falle von Koalitionen zusammen mit den
Führern der Koalitionspartner - bestimmt.[75] Vergleicht man nur die Gesetzesvorlagen und
Gesetzesbeschlüsse, die der Regierungsinitiative ihr 'Dasein' verdanken und
solche, die auf eine Initiative der Abgeordneten bzw. der Ausschüsse
zurückgehen, so sind letztere in ständig sinkendem Maße anzutreffen. Heute
beruhen etwa 90% aller Gesetze auf Regierungsvorlagen, und die eigenständige
Tätigkeit der Parlamente bedient sich weitgehend der ministerialen
Beamtenschaft.[76]
Die übergroße
Mehrheit der Regierungsvorlagen wird außerdem vom Nationalrat entweder
unverändert oder aber nur geringfügig verändert zum Gesetz erhoben. Daran
ändert nichts, daß etwa 80% aller Gesetzesbeschlüsse einstimmig gefaßt werden.
Gerade bei politisch umstrittenen Gesetzen operiert die Parlamentsmehrheit
geschlossen im Sinne der Bundesregierung.[77] Das Parlament ist aus einer diskutierenden zu einer
demonstrierenden Körperschaft geworden. Sie suggeriert der Öffentlichkeit ein
in Rede und Gegenrede die Argumente wechselseitig prüfendes und den Konsens
anstrebendes Diskutieren, während gleichzeitig elementare Bedingungen dieser
Persuasiven Kommunikation gar nicht erfüllt werden können, etwa die oben
genannte Bereitschaft, sich überzeugen zu lassen bzw. gemäß der gewonnen
Überzeugung zu handeln.[78] Daher wird auch oft
gegen eine solche gehandelt. Der Handlungsfähigkeit wird gegenüber parteilicher
Differenzen Priorität eingeräumt. Da -
österreichischer Tradition entsprechend - Abgeordnete der Regierungsmehrheit
keine Kontrollinstrumente gegen 'ihre' Minister unterstützen dürfen (eine
Spielart des Klubzwanges), bleiben nur Verhandlungen mit der FPÖ. [...] Dabei wurde zu Beginn der Legislaturperiode
eine Vereinbarung dahingehend getroffen, daß jeweils abwechselnd die
FPÖ-Abgeordneten Dringliche Anfragen der Grünen und Grün-Alternative solche der
FPÖ unterstützen sollten.[79]
Aus anderer Perspektive stimmt der Einfluß der
Mandatsquantitäten auf den Inhalt von Beschlüssen weniger nachdenklich. Denn,
wie die Entscheidungen auch immer fallen, immer sind sie einer weiteren -
übergeordneten - Beschlußfassung ausgesetzt. Damit sind keineswegs
übergeordnete Gerichte oder europäische Gremien gemeint, sondern der Entscheid,
den das Volk beim Aufruf zur Wahl fällt. Die Mandate für die parlamentarischen
Mehrheiten vergibt der Wähler. Letztendlich diktiert er das Geschehen im
Parlament. Alles, was an politischer
Kommunikation in der Demokratie stattfindet, ist dem Zwang von Wahl und
Wiederwahl unterworfen.[80]
Einschränkend muß gesagt werden, daß dieser Einfluß
auch wieder nur quantitativ ist. Bei der
Masse der Kandidaten, die ins Parlament gelangen, legt die Nominierung bereits
die Wahl fest. Sie verdanken ihr Mandat nicht den Wählern, sonder ihrer Partei,
die mit der Aufstellung faktisch bereits die eigentliche Wahl vorwegnimmt.[81]
Die plebiszitäre Perspektive kehrt sich aber dort
gegen sich selbst, wo Mehrheiten auch Meinungsführerschaft übernehmen und sich
damit Präferenzen aus Konsequenzen ableiten. Damit wird vorgefaßt, was das
Ergebnis unvoreingenommener (inner- und außerparlamentarischer) Diskussion sein
soll. Das bringt zwar die Vorteile des Delegationsprinzips
(Professionalisierung), anders bedeutet es aber auch, daß sich Macht immer um
sich selbst dreht. Da verwundert es nur wenig, daß Oppositionelle mit ihrem
Schicksal hadern, wenn sie in den Sitzungsabstimmungen Niederlage um Niederlage
einstecken müssen und sich an den Mehrheitsverhältnissen nur wenig und am
Inhalt der Beschlüsse gar nichts ändert.
12.11.91; 44.
Sitzung, 4261:
Dkfm. Mautner Markhof:
Irgendwo ist diese glatte Ablehnung, dieses 'Überfahren' der Opposition, dieses
Nicht-Hören auf eine Minderheit eine große Ehrlichkeit, eine Ehrlichkeit, die
man in diesem Haus gar nicht so oft findet. Denn wir spielen hier alle nach
einem gewissen Ritual. Wir diskutieren acht Stunden über eine Frage, und die
Regierungsparteien denken überhaupt nicht daran, auch nur ein Jota ihrer Idee
zugunsten eines Vorschlags der Opposition zu ändern.
Der Persuasion muß im Parlament also zunächst ein
negativer Befund ausgestellt werden. Die Anlegung des persuasiven Regelsystems
an die Rede- und Verhandlungsstrukturen im Parlament stellt dieses als
verständigungsorientierte Institution in Frage. Und zwar in dem Sinne, daß sich
darin der Habermassche Anspruch 'zwangloser Kommunikation' in keinster Weise
erfüllt. Nur der garantierte in der persuasiven Auseinandersetzung den Sieg des
besseren Arguments. Nun müßte aber, gerade in der Aufgabe, handlungsleitende
Normen für ein Staatsganzes auszugeben, das Parlament ein Ort sein, an dem über
Verständigung die Vernünftigkeit zum Sieg kommt. Alleine durch deren Auflösung
in politische Strukturen und Sachzwänge scheint er es nicht zu sein.
Die Opposition mag es trösten, daß in absehbarer
Zeit vielleicht doch größere Veränderungen ins Haus stehen. Daneben kann
geltend gemacht werden, daß es allen Unkenrufen zum Trotz auch im Parlament,
wider alle Bindungen und Bedingungen, so etwas gibt wie: Selbständigkeit,
persönliche Letztverantwortung, Freiheit im Denken, Gewissen und auch Ideale.
Gerade diese Eigenschaften sind es, die Persuasion ermöglichen und mit ihr in
ihr Sinn machen.
Doch mehr als auf das Vorhandensein genannter
Eigenschaften setzt diese Arbeit auf das Gewicht des guten Arguments - trotz
aller bisheriger Vorbehalte. Dessen Qualität ist nicht abhängig von der Anzahl
derer, die es vertreten. Mehr noch, es löst sich aus dieser prekären Situation
und entwickelt Wirkkräfte, gegen die auch Abstimmungsniederlagen nur wenig
vermögen.
Auf institutioneller Ebene tut die GO das ihre, die
Argumentation in persuasive Bahnen zu lenken. Denn immerhin garantiert sie, daß
vor der Abstimmung(sniederlage) die (oppositionellen) Argumente in die Debatte
eingebracht werden können. Die
Geschäftsordnung des Nationalrates als Verbindungsglied zwischen WählerInnen,
Volksvertretung und Machtausübung hat eine Bedeutung, die der Öffentlichkeit
nicht bewußt ist. Welchen Sinn hat es schließlich, jemanden in den Nationalrat
zu entsenden, wenn der/die dort keine oder nur minimale Rechte hat.[82] In unzähligen
Paragraphen und detaillierten Artikeln realisiert sie zum Teil das, was die
sieben Persuasionsregeln dem Prinzip nach fordern. (Wie die GO überhaupt eher
von den Prinzipien der Persuasion inspiriert zu sein scheint, als nur der Not
entwachsen, parlamentarische Auseinandersetzung irgendwie regeln zu müssen -
viele Passagen der GO verstärken einen solchen Eindruck.) Dezidiert schreibt
sie die Einhaltung der Geltungsansprüche allerdings auch nicht vor. Das könnte
sie auch nicht, zumindest nicht wirksamer als es das schon beschriebene
illokutive Potential der Sprache tut.
Den autoritativen Status, welcher der Regierung
realpolitisch zukommt, versucht die Geschäftsordnung auszugleichen, indem sie
den Abgeordneten - und da besonders den oppositionellen - Rechte und
Möglichkeiten zugesteht, welche die Exekutive in einen Diskurs mit der
Legislative zwingen. In diesem muß die Regierung über Maßnahmen und Absichten
Bericht geben, diese begründen und nötigenfalls Rechenschaft geben. Daneben
verbessert sie, mit den Möglichkeiten für Abgeordnete, (dringliche) Anfragen,
Anträge, Abhaltung einer Aktuelle Stunde, Rufe zur Ordnung oder Sache und
Mißtrauensvoten einzuleiten, die Diskursbedingungen ganz erheblich.
Da das sprachliche
Kodieren in der Regel auch situationsorientiert verläuft, sind die dabei
wirksamen pragmatischen Regeln festzuhalten.[83] Für eine
Beschreibung parlamentarischen Handelns sind das die institutionell durch die
GO vorgegeben Regeln. Sie strukturieren ganz wesentlich die öffentlichen
Plenarsitzungen. Um einen ersten Eindruck von (formalen) Parlamentsabläufen zu
geben, führe ich die Geschäftsordnung in Ausschnitten vor. Da es hier unmöglich
ist, diese im einzelnen zu erläutern, hänge ich die hier zumeist gekürzten
Paragraphen form- und übergangslos aneinander. Die Bestimmungen, die für die
Textbeispiele relevant sind, werden dort gesondert angeführt.
§ 26. (1) Jeder Abgeordnete ist berechtigt, in den Sitzungen des Nationalrates selbständige Anträge einzubringen.
(4) Jeder Antrag muß mit Einrechnung des Antragstellers (der Antragsteller) von mindestens fünf Abgeordneten unterstützt sein.
§ 33. (1) Der Nationalrat kann auf Grund eines Antrages zur Geschäftsbehandlung den Beschluß auf Einsetzung eines Untersuchungsauschusses fassen. [...] Jedem Untersuchungsausschuß muß jedoch mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuß vertretenen Partei angehören.
§ 53 (3) Abänderungs- und Zusatzanträge können von jedem Abgeordneten zu jedem einzelnen Teil der Vorlage, sobald die Debatte über ihn eröffnet ist, beziehungsweise zu jedem vom Nationalrat zu fassenden Beschluß gestellt werden und sind, wenn sie von mindestens fünf Abgeordneten einschließlich des Antragstellers unterstützt werden, in die Verhandlung einzubeziehen.
§ 55. (1) Entschließungen, in welchen der Nationalrat seinen Wünschen über die Ausübung der Vollziehung Ausdruck gibt oder durch welche der Nationalrat der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Vertrauen versagt
§ 57. (1) Die Redezeit eines Abgeordneten in einer Debatte oder, so diese in Teilen durchgeführt wird, in jedem Teil derselben darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten
§ 60. (2) Die gemeldeten Abgeordneten gelangen in der Reihenfolge der Anmeldungen zum Worte, wobei der erste 'Gegen'-Redner beginnt und sodann zwischen 'Für'- und 'Gegen'- Rednern abgewechselt wird.
§ 63. (1) Kein Abgeordneter darf innerhalb einer Debatte öfter als zweimal sprechen.
§ 91. Anfragen, die ein Abgeordneter innerhalb einer Tagung an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder richten will, sind dem Präsidenten schriftlich mit mindestens vier Abschriften zu übergeben. Sie müssen mit den eigenhändig beigesetzten Unterschriften von wenigstens fünf Abgeordneten, den Fragesteller eingeschlossen, versehen sein und sind dem Befragten durch die Parlamentsdirektion mitzuteilen.
(4) Der Befragte hat innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage an den Präsidenten mündlich oder schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen.
§ 92. (1) Auf Antrag von fünf Abgeordneten kann ohne Debatte beschlossen werden, daß über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage gemäß § 91 Abs. 1 vor Eingang in die Tagesordnung der Sitzung, in der der Antrag gestellt wurde, oder nach deren Erledigung eine Besprechung stattfindet.
§ 92 a. (1) Über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage gemäß § 91 Abs.1 hat eine kurze Debatte (§ 57a) stattzufinden, wenn dies von fünf Abgeordneten schriftlich vor Eingang in die Tagesordnung verlangt wird.
§ 94. (1) Jeder Abgeordnete kann in den Sitzungen des Nationalrat kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung richten.
(2) Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, die Anfragen mündlich in derselben Sitzung, in der sie aufgerufen werden, zu beantworten. Ist den Genannten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so haben sie dies in der Beantwortung zu begründen.
(5) Jede Sitzung des Nationalrates beginnt mit einer Fragestunde; Ausnahmen bestimmt der Präsident nach Beratung in der Präsidialkonferenz.
§ 95. (1) Zulässig sind kurze Fragen im Sinne des § 90. Jede Anfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten und nicht in mehrere Unterfragen geteilt sein.
§ 96. (2) Die Beantwortung hat so kurz und konkret zu erfolgen, wie es die Anfrage zuläßt.[84]
Die Geschäftsordnung ist allerdings nur auf
verhandlungstechnischer Ebene zuständig. Die Diskursprinzipien - wahr,
wahrhaftig, richtig und verständlich zu sprechen - können damit (sprachextern)
nicht erzwungen werden. Aber sie gewährleistet immerhin, daß
Auseinandersetzungen über verhandlungstechnische Punkte geführt werden. Dabei
wird verhandelt, wer was wann und wo debattiert. Die Parlamentsredaktion
zeichnet dies idealtypisch vor: Die
Präsidenten sowie die Obmänner bzw. Vorsitzenden der parlamentarischen Klubs
bilden die Präsidialkonferenz, welcher hinsichtlich der parlamentarischen
Arbeit im Nationalrat (Erstellung der Arbeitspläne, Festlegung der Tagesordnung
etc.) eine beratende Funktion zukommt. Neben den eher bescheidenen gesetzlichen
Aufgaben ist die Präsidialkonferenz ein wichtiges Konfliktlösungsorgan
insbesondere für im Rahmen der Verhandlungen auftretende
Meinungsverschiedenheiten.[85] Betroffene
Politiker sehen in der Präsidialkonferenz neben der 'beratenden Funktion' und
den 'eher bescheidenen gesetzlichen Aufgaben' noch ganz andere
Wirkungsmöglichkeiten und -absichten: Interessant
ist auch noch das Zustandekommen der Tagesordnung und Sitzungstermine (vor
allem der Ausschüsse). Die Geschäftsordnung weist die Kompetenz zur Einladung
zu Sitzungen dem Präsidenten bzw. den Ausschußobleuten zu. Diese halten sich
jedoch ausnahmslos an die Empfehlungen der Präsidialkonferenz, der Versammlung
der drei Präsidenten sowie der vier Klubobleute. Die Präsidiale wiederum wird
von vier Klubsekretären - je einer von jedem Klub - vorbereitet. [...] Dabei wird ein nicht geringer Teil der
Gespräche darauf verwendet, in welcher Reihenfolge die Tagesordnungspunkte
behandelt werden, da dies von Einfluß auf die Öffentlichkeitswirksamkeit der
Debatte ist.[86]
Bei den vielen kontroversiellen Ansichten und
Absichten im Parlament, erweist es sich also schon als schwierig genug, die
technischen Konfliktpotentiale aus der Welt zu schaffen. Warum dies so ist,
erklärt sich aus den oben nach Regeln gefaßten Diskursprinzipien. Wie folgende
Redebeispiele zeigen, geht es um die Voraussetzungen, welche nach den Persuasionsregeln
erfüllt sein müßten, sich im konkreten Sprechhandeln aber als durchaus ephemer
erweisen. Da daraus Benachteiligungen erwachsen, reagieren die Betroffenen
sofort, indem sie den Diskurs in seinen Bedingungen problematisieren:
Begründung wie Rechenschaft werden eingefordert und gegeben, Rederestriktionen
thematisiert, über Diskursbedingungen sinniert, Autoritäten angezweifelt,
Prinzipien formuliert.
Vorweg die
geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen respektive Möglichkeiten:
§ 49. (4) Vor Eingang in die Tagesordnung kann der Präsident eine Umstellung der Gegenstände der Tagesordnung vornehmen sowie die Debatte über mehrere Gegenstände der Tagesordnung zusammenfassen. Werden Einwendungen erhoben, entscheidet der Nationalrat ohne Debatte.
(5) Auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag eines Abgeordneten kann der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit vor Eingang in die Tagesordnung beschließen, daß ein Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt oder daß ein nicht auf der Tagesordnung stehender Gegenstand in Verhandlung genommen wird.
§ 50. (1) Der Präsident verkündet in der Regel am Schlusse jeder Sitzung Tag, Stunde und nach Möglichkeit Tagesordnung der nächsten in Aussicht genommenen Sitzung [...] Wird eine Einwendung1) erhoben, so entscheidet, wenn der Präsident der Einwendung nicht beitritt, der Nationalrat. Über alle in einem solchen Falle erhobenen Einwendungen findet nur eine Debatte statt, in der die Redezeit des einzelnen Abgeordneten vom Präsidenten bis auf fünf Minuten beschränkt werden kann.
1) Falls der Präsident gem Abs 1 am Schluß der Sitzung Tag, Stunde und eventuell auch TO der folgenden Sitzung mündlich verkündet - die Verkündung der TO kann auch durch den Hinweis auf eine im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung erfolgen - können nur sogleich nach der Verkündung Einwendungen erhoben werden. In der darauf folgenden Sitzung kann nur vor Eingang in die TO der Antrag gestellt werden, daß ein Verhandlungsgegenstand von der TO abgesetzt oder ein nicht auf der TO stehender Gegenstand in Verhandlung genommen wird. Ein solcher Beschluß bedarf einer Zweitrittelmehrheit der anwesenden Abg (s § 49 Abs 5).
Die parlamentarischen Redebeispiele werden in
weiterer Folge auch nur ausschnittsweise und in formloser Aneinanderreihung
vorgestellt.
12.11. 1991; 44.
Sitzung, 4140ff.:
- Präsident: Ich
gebe nunmehr bekannt, daß Herr Voggenhuber im Sinne des § 50 der
Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die Tagesordnung der heutigen
Sitzung erhoben hat. [...] Gemäß § 50 der GO findet über eine solche Einwendung
eine Debatte statt, für die die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt ist.
Voggenhuber (Grüne):
- es handelt sich um
einen auch in diesem Hause bisher beispiellosen Versuch, die parlamentarische
Debatte abzuwürgen und die Opposition unter Druck zu setzen.
- Wenn jede Fraktion
zu den zentralen Punkten dieser Tagesordnung nur eine Stunde spricht, bräuchten
wir für diese parlamentarische Debatte 36 Stunden. 14 Stunden hat sich dieses
Hohe Haus dafür Zeit genommen.
- Zwei sachlich,
politisch und geschäftsordnungsmäßig völlig unzusammenhängende Materien werden
unter Anwendung der rigidesten Redezeitbeschränkungen als ein Thema im
Parlament behandelt.
- Sie haben in allen
Ausschüssen die Nichtverlängerung, die Nichteinrichtung der Unterausschüsse
damit begründet, daß im Plenum jede Zeit zur Verfügung stehen wird, um darüber
eine breite parlamentarische Debatte abzuhalten.
Fuhrmann (SPÖ):
- Herr Kollege
Voggenhuber! Es bedarf einiger Gelassenheit, Ihnen zuzuhören, wenn Sie die Stirn
haben, sich hierherzustellen und uns vorzuwerfen, daß wir keinen Respekt und
keine Achtung vor diesem Haus hätten, daß die Erstellung dieser Tagesordnung
ein Gipfel der Unverschämtheit sei und daß das eine Verhöhnung dieses Hauses
bedeuten würde. Gerade Sie, Herr Kollege Voggenhuber, behaupten das, der Sie in
der letzten Präsidialkonferenz, in der diese Tagesordnung festgelegt worden
ist, unentschuldigt waren und es nicht für notwendig gefunden hatten (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP), zu dem seit
langem fixierten Zeitpunkt um 11 Uhr zu erscheinen. Der Präsident mußte im Haus
herumtelefonieren, um Sie zu finden, aber Sie konnten nicht gefunden werden,
und so wurde dann eine offensichtlich vollkommen uninformierte und überforderte
Kollegin Heindl in die Präsidiale geschickt.
- Herr Kollege
Voggenhuber! Ein Klubobmann, der es nicht für notwendig findet, die seit langem
fixierten Präsidialkonferenztermine zur Kenntnis zu nehmen und die Konferenz
ordnungsgemäß zu besuchen, der möchte sich sehr vorsichtig damit verhalten, uns
solche Vorwürfe zu machen
- (Abg. Dr. Gugerbauer: Zur Sache! - Abg.
Haigermoser: Bitte, keine Polemik!) Ich rede die ganze Zeit zur Sache,
Kollege Gugerbauer. Kollege Haigermoser muß zur Kenntnis nehmen, daß es
schwierig ist, auf Voggenhuber zu antworten, wenn er polemisiert, ohne daß
einem vielleicht auch eine kleine Polemik hineinrutscht. Das muß man auch
einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ. -
Abg. Haigermoser: Das ist richtig!)
- haben Sie nicht
die Unehrlichkeit, sich dann hier herzustellen und wehleidig zu beklagen, daß
uns die Tasgesordnung, so wie wir sie uns vorgenommen haben, aufgrund Ihrer
Vorgangsweise Probleme bereiten wird, fertig zu werden!
Heindl (Grüne):
- Es geht nicht an,
daß wir in den letzten Monaten des Jahres 1991 eine Tagesordnung nach der
anderen präsentiert bekommen, die es uns als Abgeordnete unmöglich macht,
unserer Aufgabe nachzukommen, die es unmöglich macht, das zu tun, wofür wir
eigentlich bezahlt werden.
- um es zu
ermöglichen, daß in zweieinhalb Tagen über die einzelnen wichtigen Punkte
ordentlich diskutiert wird.
Grandits (Grüne):
- Aber sie setzen
das zusammen auf eine einzige Tagesordnung und wollen das durchpuschen, um zu
sagen: Na wir haben eh was g'macht. - Das einzige, was wir wollen, ist, diese
Tagesordnungspunkte, die für dieses Land zukunftsweisend sein sollten, genau zu
behandeln, in allen Facetten das Pro und Kontra abzuwiegen.
Präsident:
- Zu Wort ist
niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist
geschlossen.
Wir gelangen zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die den Einwendungen des Herrn Abgeordneten Voggenhuber Rechnung
tragen wollen - wonach die Punkte 2, 3 und 4 von der Tagesordnung der heutigen
Sitzung abgesetzt werden sollen - um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist die
Minderheit. Es bleibt daher bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung der
heutigen Sitzung.
Die Erfüllung aller vier Geltungsansprüche
entspricht keinesfalls dem Normalfall kommunikativer Interaktion. Damit wird es
notwendig - folgt man der Absicht auf Verständigung -, sich mit seinem
Kommunikationspartner über problematisch gewordene Geltungsansprüche
auseinanderzusetzen. Das heißt, der jeweils problematisch gewordene
Geltungsanspruch wird thematisiert. Gleichzeitig wird versucht, den
Kommunikationspartner mittels Diskurs auf die Einhaltung der Grundbedingungen
einzuschwören. Da in der parlamentarischen Auseinandersetzung wahres bzw.
wahrhaftes Sprechen von besonderer Bedeutung ist, gibt es in der
Geschäftsordnung einen Passus, der dies zu gewährleisten sucht. Zwar gilt die Aufrichtigkeitsbedingung, in sehr
variierendem, situationsabhängigem Mass, überall. Es ist nicht nötig, sie für
jeden illokutionären Akt separat zu formulieren.[87] Aber wenn sie auch
überall gilt, so wird ihr überall nur nachlässig nachgekommen. Dagegen versucht
sich die GO rückzuversichern. Sie leistet Hilfestellung, um diesbezüglich
ideale Diskursbedingungen herzustellen. Sie unternimmt dies in Form der
tatsächlichen Berichtigung.
§ 58. (1) Wenn sich im Laufe einer Debatte ein Abgeordneter zu einer tatsächlichen Berichtigung zum Worte meldet, hat ihm der Präsident in der Regel sofort, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, spätestens aber unmittelbar nach Schluß der Debatte über den Verhandlungsgegenstand, das Wort zu erteilen.
(3) Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung ist nur durch den Abgeordneten möglich, der in der Darlegung des berichtigten Sachverhalts gemäß Abs. 2 persönlich einbezogen wurde; er hat sich bei seiner Wortmeldung auf die Sachverhaltsdarstellung zu beschränken.
12.11.1991; 44.
Sitzung, 4143:
Präsident: Zu einer
tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Voggenhuber zu Wort
gemeldet. Die Redezeit beträgt bei tatsächlichen Berichtigungen 3 Minuten.
Bitte sehr.
Voggenhuber:
- Herr Klubobmann
Fuhrmann! Es ist ja nicht untypisch für Sie, daß sie auf eine
demokratiepolitische und grundsätzliche Kritik mit kleinen Bosheiten und
kleinen Unterstellungen reagieren. (Ruf:
Das machen Sie!) Es ist unwahr, Herr Klubobmann, daß ich in der letzten
Präsidiale unentschuldigt war. Ich war unvorhergesehen verhindert, das
Sekretariat meines Klubs hat den Präsidenten davon verständigt, und wir haben
ein Ersatzmitglied nominiert.
Es ist völlig
unüblich, eine derartige Verhinderung im Plenum zu einem Thema zu machen, Herr
Klubobmann. Denn ich könnte Ihnen auch aufzählen, wie oft Sie verhindert waren.
Bisher gab es einen Mindestanstand in der Präsidiale, der die Verhinderung
eines Kollegen zur Kenntnis genommmen und nicht zu einer Polemik im Plenum
mißbraucht hat.
12.11.1991; 44.
Sitzung, 4144:
Präsident: Zu einer
persönlichen Erwiderung gelangt Abgeordneter Dr.Fuhrmann zu Wort. Redezeit 3
Minuten.
Fuhrmann:
- Herr Präsident!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht gerne auf mir sitzen
lassen, daß ich einen unkorrekten Vorwurf gemacht hätte. Ich erwidere daher
persönlich, daß mir so wie allen anderen, die von 11 Uhr an bei dieser
Präsidialkonferenzsitzung anwesend gewesen sind, in Erinnerung ist - und ich
irre mich da nicht -, daß bis 11.20 Uhr vom Grünen Klub niemand da war, wir
nicht gewußt haben, warum niemand kommt, und daß dann der Herr Präsident (Abg. Dr.Neisser: Der Präsident hat ihn
gesucht!) - danke, Herr Kollege Neisser - den Herrn Kollegen Voggenhuber
gesucht hat.
Diesen Vorwurf habe
ich gemacht, dieser Vorwurf ist korrekt, und zu diesem Vorwurf stehe ich. Ich
glaube, es war notwendig, daß ich das als persönliche Erwiderung hier noch
einmal für das Protokoll festhalte. (Beifall
bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wie die Beispiele zeigen, lassen sich mittels
Geschäftsordnung die Differenzen nur beschränkt ausräumen. Da man der
Geltungsansprüche niemals versichert sein kann - auch nicht durch die
Geschäftsordnung -, durchziehen sie als Fixpunkte die gesamte parlamentarische
Diskussion. Die Auseinandersetzung findet dabei nicht mehr auf der Ebene statt,
auf der nach der GO über die Tagesordnung gestritten, tatsächlich berichtigt
oder erwidert wird, sondern innerhalb der Tagesordnungspunkte, wo die
inhaltsbezogene Debatte stattfindet. Wer die Bedingungen geordneten
Argumentierens verletzt sieht, meldet sich in der Debatte zu Wort und deponiert
dort seinen Unmut. Dabei wird ein Bereich problematisiert, der von Habermas als
im kommunikativen Handeln ansonsten naiv vorausgesetzt und für kommunikatives
Handeln konstitutiv formuliert wurde. Neben dem Inhalt zum Tagesordnungspunkt
problematisiert sich dort nämlich auch die Ernsthaftigkeitsbedingung, ohne
deren Erfüllung von verständigungs-orientiertem Handeln nicht die Rede sein
kann (vgl. Persuasionsregeln S.23, besonders Regel 2).
Indem wir einen
beliebigen Sprechakt vollziehen, implizieren wir zugleich
Ernsthaftigkeitsbedingungen, die wir in der Konsequenz des Sprechaktes zu
erfüllen bereit sein müssen, wenn der Partner ihre Erfüllung einklagt.[...] Jene Verpflichtung [...] liegt auf einer Metaebene; sie ist nicht
selber mit dem Inhalt eines Sprechakts zu verwechseln[88]. Die Kommunikation
wechselt auf eine Ebene, welche die Geltungsansprüche zum Inhalt der
Auseinandersetzung macht. Wenn wir diese Metaebene (='Diskurs' nach Habermas)
um Facetten ihrer Idealität (keine außersprachlichen Einflüsse, freier
Kommunikationszutritt) schmälern, gelangen wir auf die - ideal weniger
strapazierte - Ebene der Metakommunikation. Metakommunikation
ist die thematisierung der vorausgegangenen oder erwarteten kommunikation durch
die an dieser kommunikation beteiligten personen mit dem ziel der
wiederherstellung oder der prophylaktischen aufrechterhaltung der übereinstimmung
zwischen ihnen.[89] Wichtig ist dabei,
daß im verständigungsorientierten Handeln die Auseinandersetzung auf dieser
Metaebene nicht abgelehnt werden kann (vgl. Kapitel 1.3.). Eine Alternative zu der Vorgangsweise, das Mittel der Kommunikation
selbst zum Gegenstand reflexiver Erörterung zu machen, um aufgetretene
Störungen zunächst zu lokalisieren und dann (hoffentlich) zu beseitigen, ist
für mich auch nicht einmal vorstellbar.[90]
Zu erkennen gibt sich dieser Kommunikationsmodus, wenn ein Sprecher mit Äußerungen, die er
selbst und/oder seine Kommunikationspartner in derselben Dialogsituation
vollziehen, deren Voraussetzungen, Geltungsbedingungen, Ziele und Konsequenzen
benennt.[91] In unserem Fall
sind dies alle Formen von Sprechhandlungen, welche die
Ernsthaftigkeitsbedingungen für den jeweils anderen in Zweifel ziehen.
Um dazu Beispiele geben zu können, muß man sich
zuerst einmal Klarheit verschaffen, wie diese im konkreten Text aufzufinden
sind. Konkret nenne ich eine Äußerung,
die in einer bestimmten Situation gemacht wird und deren Bedeutung auch von
kontingenten Randbedingungen, sowie von der Persönlichkeitsstruktur und dem
Rollenkontext der Sprecher/Hörer bestimmt wird.[92] Das Konkrete der
Parlamentssituation herauszustellen, dienten die Beschreibungen der
parlamentarischen Methodik(en), der Bindungen (=Rolle) der Abgeordneten und der
Geschäftsordnung (=Randbedingungen). Persönlichkeitsstrukturen sind in den
Redebeispielen selbst evident. Diskurstheoretisch gilt es aber den
allgemeineren Strukturen nachzuspüren. Und dazu können wir wieder auf
Vorarbeiten der Sprechakttheorie zurückgreifen. Die allgemeinen Strukturen der Rede werden auch auf der Ebene von
Satzstrukturen abgebildet[93], und wenn man sie
in die explizit performative Form bringt, dann stellt jede Äußerung in gewisser Weise die Interaktionsbeziehung
zwischen mindestens zwei sprach- und handlungsfähigen Subjekten zugleich her
und dar.[94] Als explizit
performatives Beispiel hatten wir schon: "Ich bitte Dich, daß Du die
Papiertüte aufhebst." "Ich bitte Dich," ist die explizit
performative Form der Illokution 'bitten'. Auch
wenn die performativen Bestandteile nicht ausdrücklich verbalisiert werden,
sind sie im Sprechvorgang stets impliziert;[95] sie sind daher in
die Tiefenstruktur eines jeden Satzes eingelassen. Häufig macht der Kontext, in
den die Sprechhandlungen eingebettet sind, sprachliche Standardformen
überflüssig, so z.B. wenn der
performative Sinn ausschließlich durch den Äußerungskontext [hier
parlamentarisches Sprechhandeln] bestimmt
ist.[96]
Was in unserem Fall bedeutet, daß alle folgenden
Beispiele unter der nichtverbalisierten Illokution "ich deliberiere in
persuasiver Absicht mit Dir/Euch" ihren Verwendungsinn gewinnen. Diese
Illokution ist, als allen anderen übergeordnet, für das Parlament per Gesetz
bzw. Geschäftsordnung vorgegeben. Womit Verständigung als institutionell
vorgegebene Illokution zu verstehen wäre, zumindest dem negativen Sinn nach,
bei dem sich 'Kommunikationspartner über ihre nicht zur Deckung zu bringenden
Positionen klar geworden sind' (vgl. S.4).
Diese institutionellen Illokutionen brauchen also nicht in jeder Rede
explizit ausgewiesen zu werden, wiewohl sie als konstitutiv für jegliches
parlamentarisches Sprechhandeln angenommen werden müssen. Für die konkrete
Fragestellung blende ich sie gleichfalls vorübergehend aus. Uns interessieren
die Sprechhandlungen, die metakommunikativ einen Zweifel an der Wahrheit des
Gesagten oder der Ernsthaftigkeit des Sprechers anklingen lassen. Diese
Anspielungen treten dabei in untergeordneten Illokutionen (Behaupten, Bewerten,
In-Frage-Stellen, etc.) auf (die auch nicht verbalisiert werden müssen). Zur
Verdeutlichung hebe ich die betreffenden Passagen hervor.
Debatte über den Abschluß des EWR-Vertrags vom
22.11.1992; 79. Sitzung, 8791 ff.:
Haider:
- Ich glaube eher,
daß es hier um den krampfhaften Versuch geht, diese Zwischenstation EWR, den
ja wirklich niemand haben wollte, auch niemand in der Regierung, irgendwie
zu rechtfertigen. Denn in Wirklichkeit - das müssen zumindest die Vertreter der
kleineren Regierungspartei eingestehen - haben sie auch immer gemeint, man
solle rasch den Antrag stellen,
- was Sie selbst
gar nicht haben wollten, und von dem Sie selbst gesagt haben - es
gibt ja eine Menge an Aussagen -, daß dieser EWR eigentlich etwas ist,
was ziemlich unnotwendig ist, jetzt in den höchsten Tönen zu loben, nur weil
ihr es in der Regierung so ausgemacht habt,
- Die Österreicher
wollen die Wahrheit erfahren, und zwar nicht mittels einer
Werbekampagne, [...] sondern mittels einer offenen, ehrlichen
Aufklärung
- Und das kann man
ja beim EWR-Vertrag nicht mit gutem Gewissen sagen.
- Auch hier werden
Sie wieder sagen: typisch Opposition! Sie behauptet etwas, was nicht stimmt.
- Es geht hier nicht
um Sonntagsbekenntnisse, daß wir Europa wollen, hier geht es um handfeste
Dinge, die die Menschen interessieren,
- dann werden wir
die Bevölkerung aufklären und ihr sagen, daß dieser Schritt nicht
verantwortbar wäre.
Khol:
- Weil gerade
diejenigen, die immer davon reden, daß das Parlament nicht genügend Zeit zur ernsten
Diskussion hat, die anmahnen, daß die Rechte des Parlaments gewahrt werden
sollen, eigentlich die heutige Debatte 'verblödelt' haben: Die
Freiheitlichen und die Grünen haben eine zügige, interessante, kontroversielle
Debatte durch läppische Geschäftsordnungsmätzchen unterbrochen, und der
Saft ist nun weg.
- weil ich viele
Dinge nicht so, wie sie dargestellt wurden, im Raum stehen lassen
kann.
- Und hier
versuchten Sie über das, was mein Klubobmann heute gesagt hat, hinwegzueskamotieren.
- aber wenn sich
ihre Ghostwriter das anschauen
- Herr Haider hat
das gesagt; er scheint jetzt auch etwas Besseres zu tun zu haben, als
hier zu beraten
- weil wir nach
bestem Wissen und Gewissen nach Durchführung eines sehr sorgfältigen
Verfahrens zur Meinung gekommen sind
- Wir haben hier
alle einen Eid geschworen auf die Bundesverfassung, und niemand in diesem Haus
hat das Recht, einem anderen Eidesbruch vorzuwerfen
Petrovic:
- Sie haben es nicht
geschafft, mit ihren zynischen, teilweise auch beleidigenden Ausführungen
darüber hinwegzutäuschen, daß Ihnen die Argumente ausgegangen sind.
- Es war keine
sachliche Argumentation mehr, es war reine Polemik
- nur der weisungsgebundene
Verfassungsdienst. Und auch der hat es letztlich nur mit dieser
Quantitätsbetrachtung geschafft, dem Eingeständnis einer Gesamtänderung
auszuweichen.
- Das heißt, Sie
brechen tatsächlich vorsätzlich die österreichische Bundesverfassung
[...] (Abg. Dr. Stippel: Sie sind ja nicht
ernst zu nehmen!)
- Sie haben mit
einem Taschenspielertrick zu verbergen versucht, worum es eigentlich
geht.
- Das heißt, hier
auf eine völlig nebulose Zukunft zu verweisen, ist schlicht und einfach nicht
seriös.
- Nur, Sie wissen
es so gut, wie ich es weiß, daß
- Ich glaube, daß
die Vermischung dieser Standpunkte [...] dazu benutzt wurden, eine objektive
Information der Bevölkerung zu verhindern.
- Ausführungen von
sich gegeben hat, die so ganz einfach nicht stimmen
- dann müssen sie
sich aber gefallen lassen, daß das Vertrauen dieser Bevölkerung [...]
aufgrund verschleierter Information immer mehr sinken wird. Wir
können mit dieser Vorgangsweise schon heute nicht mehr mit! Wir glauben,
daß Sie mit dieser Vorgangsweise nicht mehr das Vertrauen
dieses Hauses, das Vertrauen des österreichischen Volkes genießen
sollten! Ich stelle daher folgenden Antrag: Entschließungsantrag der
Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend Versagung
des Vertrauens gegenüber der gesamten Bundesregierung Der Nationalrat möge beschließen:
Der Bundesregierung
wird im Sinne des Artikels 74 Abs. 1 B-VG das Vertrauen versagt.
Schieder:
- Ist es nicht widersprüchlich,
wenn gesagt wird, es gebe nicht die Bereitschaft, das mit allen Aspekten
und ausführlich hier im Hause zu diskutieren - aber dann unterbricht man
die Debatte, dann stört man sie mit Besprechungen zu
Anfragebeantwortungen, zu Vorfällen, die bereits sieben Jahre zurückliegen, die
gar nicht dringlich sind, die man auch ein anderes Mal behandeln könnte?
- Müßte es
Ihnen dann nicht wert sein, diese Debatte durchzuführen?
- Da redet er von
'Hausaufgaben' - sitzt aber nicht einmal in der Bank, wenn er selbst
reden will. Er geht nicht einmal zum Rednerpult, obwohl er sich
als Redner gemeldet hat, sondern ist irgendwo. [...] Ist das der Ernst,
der verlangt wird?
- aber wie groß
war Ihre Bereitschaft, Ihr Wille, da etwas beizutragen?
- Nur weil es Ihnen
von der Opposition hier besser paßt, das nicht zu loben, sprechen
Sie von einem 'Husch-Pfusch-Verfahren'.
- Haider sagt, er
wolle die EG nicht, beschwert sich aber darüber, daß etwas ein Umweg in
die EG ist. Ist das nicht ein Widerspruch?
- Glaubt Voggenhuber
tatsächlich, das
- Glaubt er wirklich,
daß
- Sie bemängeln, daß
bestimmte Dinge hier nicht besprochen werden, gleichzeitig tagt jedoch zur
gleichen Zeit Ihr Parteipräsidium, anstatt daß Sie von der FPÖ sich hier
dieser Diskussion tatsächlich stellen.
- Ich nehme Ihnen
ab, daß Ihnen das eine oder andere nicht gefällt.
Hatte ich parlamentarisches Sprechhandeln vorweg als
dem praktischen Diskurs zurechenbar bezeichnet - vergleichsweise wäre
wissenschaftliches Sprechhandeln dem theoretischen Diskurs zuzuschlagen -, so
zeigen diese Beispiele, daß sich darin besonders der Geltungsanspruch der
Wahrhaftigkeit problematisiert. Was von bedauerlicher Konsequenz für den
parlamentarischen Diskurs ist. Die Geltung der Wahrhaftigkeit ist in dem Maße innerhalb eines Diskurses nicht
zu decouvrieren, als sich Wahrhaftigkeit schlechthin ihrer diskursiven
Problematisierung wie argumentativen Einlösung entzieht. Denn [...] der mögliche Zweifel von B an der
Wahrhaftigkeit der informationshaltigen Äußerung A [...], ist ja prinzipiell von A nur unter der
Voraussetzung überhaupt zu beheben, daß die Glaubwürdigkeit von A, die dessen
Antwort ja gerade erst stützen soll, bereits als Bedingung ihrer möglichen
Akzeptabilität von B vorausgesetzt wird.[97] Politisches
Sprechen verwehrt sich dieser Voraussetzung. Das bedeutet, wenn auch die Frage
nach der Wahrhaftigkeit als Kriterium zur Beurteilung von Äußerungen
politischer Rede diskurstheoretisch nur begrenzt Sinn macht, politisch gehört
sie zum Standardrepertoire; [...] befragt
wird nicht die Wahrheit von Aussagen in Bezug auf die außersprachliche
Wirklichkeit, sondern die Wahrhaftigkeit/ Ernsthaftigkeit/ Aufrichtigkeit/
Verläßlichkeit des Sprechers.[98]
Damit haben wir ein erstes Spezifikum politischen
Sprechhandelns. Der Vorwurf, nicht die
volle Wahrheit gesagt zu haben, ist schwerwiegender als die bloße Feststellung,
etwas sei falsch. Der metakommunikative Bezug auf den Sprechakt impliziert eher
den Vorwurf, daß der Angesprochene absichtlich etwas Unwahres gesagt habe. Man
sieht also erneut, eine metakommunikative Äußerung über die Äußerung eines
andern ist geeignet, den Konflikt von der Sach- auf die Beziehungsebene zu
übertragen und dadurch zu verschärfen.[99] (Auch auf diese
Weise personalisiert sich Politik.)
Demnach kann festgehalten werden, daß sich im
politischen Kontext die Unterstellung wahrhaften Sprechens auflöst und
stattdessen deren Reklamation zum Inhalt politischer Kommunikation wird. Diese
unterscheidet sich vom kommunikativen Handeln darin, daß der Zweck nicht auf
das zu erzielende Einverständnis, sondern (zumeist) auf das direkte Gegenteil
gerichtet ist. Der Übergang in den Diskurs wird deshalb nicht vollzogen, weil
der parlamentarische Sprecher durch seine politische Einstellung/Identität
(außersprachlicher Einfluß) prädisponiert ist. Dieses Phänomen will ich
'politisches Diskurs-Dlemma' nennen. Dieser Begriff korrespondiert mit den
nachfolgenden 'ideologisches' und 'institutionelles Diskurs-Dilemma', mit denen
er in Einheit und (folglich) undeutlicher Abgrenzung steht.
Man unterstellt, daß Wahrhaftigkeit eben nicht
unterstellt werden darf. Was für den politischen Diskurs das Problem mit sich
bringt, daß der eine nicht wissen kann, ob der andere auch meint, was er sagt. Man braucht nur die zahlreichen faktisch
bestehenden und gut funktionierenden Sprachspiele und Quasi-Institutionen ins
Auge fassen, in denen das gekonnte Lügen mehr oder weniger dazugehört, wie etwa
die Sprachspiele der Diplomatie, der Propaganda, der Reklame, der ideologischen
Legitimation von sozialen Privilegien und Herrschaftsstrukturen usf.;[...] und diese sind gewiß nicht mit ethisch
legitimierbaren Normen identisch, wenngleich sie faktisch normierende Funktion
ausüben. Wir sind eben alle mehr oder weniger 'abgerichtet'.[100] Die nach dem
Kooperationsprinzip kontrafaktisch gemachte Unterstellung der Aufrichtigkeit
wird institutionell ausgehöhlt - die Hülle der Idealität durchstoßen.
Parlamentarisches Sprechen stellt sich hier abseits von Alltagskommunikation,
in der wir uns und anderen doch weitgehend die Fähigkeit zuschreiben, zur Sache (Maxime der Relation), klar
(Modalität), wahr (Qualität) und das Nötige (Quantität) zu reden.[101]
Aber wie Notlügen nicht in jedem Fall moralisch
verworfen werden, hängt es auch bei der Wahrhaftigkeit im politischen Bereich
von der jeweiligen Situation und dem spezifischen Kontext ab, inwieweit ihr
doch entsprochen wird. So hängt es doch vom Vertrauen des Wählers ab, in
welcher Rolle der Politiker das soziale Leben mitgestalten darf. Einer Partei vertrauen, heißt, von ihrer
Wahrhaftigkeit überzeugt zu sein, also davon auszugehen, daß sie niemanden
hinsichtlich ihrer Erkenntnisse und Absichten täuschen will.[102] Was Politiker auch
suggerieren, wenn sie sich nach Wahlen für das in sie gesetzte Vetrauen
bedanken.
Andererseits ist die Wahrhaftigkeit abträglich, wenn
durch sie offengelegt wird, was besser verborgen geblieben wäre. Ein Beispiel findet
sich bei Gottschlich mit der 'Fux-Tollmann Geschichte', bei der diese nicht
schlau genug waren, so zu reagieren, wie
Politiker gewöhnlich in den Massenmedien reagieren, nämlich sich eben nicht in
solche Medien-Fallen zu begeben. Und außerdem haben die beiden - so meine ich -
wahrhaftig agiert. Sie haben sich echt am heißen Draht, in der Liveberichterstattung
des Mittagsjournals gegenseitig Vorwürfe gemacht. Haben Sie das je in der
Politik erlebt, daß zwei Politiker einander live, wahrhaftig Vorwürfe machen?[103] Die Fehlleistung
liegt aber m.E. nicht darin - wie im Text suggeriert wird -, daß wahrhaftig
gehandelt wurde, sondern im Sachverhalt selbst. Nämlich in dem Umstand, daß
sich Exponenten einer kleinen und noch jungen Gruppierung in einer politischen
Frage uneins und obendrein unfähig erweisen, diesen Konflikt sachlich und ohne
persönliche Anwürfe auszutragen. Mir scheint dies eher ausschlaggebend für den Effekt, daß tatsächlich dann die Grünen
keine Erfolgsaussicht gehabt haben[104]. Die Rezeption von
Wahrhaftigkeit ist somit an den Inhalt gebunden, der durch sie transportiert
wird. Dieser ist dann auch dafür verantwortlich, ob dem Geltungsanspruch Folge
geleistet wird oder nicht. Bezüglich der Wahrhaftigkeit mag es ja auch manchen
Journal-Hörer angesprochen haben, daß Konflikte unverstellt und ohne mediale
Scheu ausgetragen werden. Somit ist auch der Rezipient in seinem
Sprachverstehen und -verhalten ein nicht zu vernachlässigender Faktor jeglicher
Situationsbeschreibung. Damit scheint mir ein
Perspektivenwechsel angebracht, der das Verhältnis des Rezipienten/
Sprechers zum Medium Sprache und dieses selbst - in dem das ja alles passiert -
in den Vordergrund stellt (die ungeteilte Aufmerksamkeit wird dem Rezipient
noch im Zusammenhang mit der Perlokution zuteil werden).
Wie sich die Situation auf das Sprachverhalten
auswirkt, so wirken sich die der Sprache zugrundeliegenden Regeln auf die
Situation aus. Jede situationsgebundene
Interaktion oder Sprachspielwirksamkeit, die ja auf Sprache als
Verständigungsmedium gegründet ist, impliziert Geltungsansprüche, die auf einen
prinzipiell möglichen Übergang zur argumentativen Prüfung der Ansprüche
hinweisen. Und diese argumentative Prüfung muß man sich als ein in gewisser
Weise situationsunabhängiges Medium, ein Medium außerhalb der zielgerichteten
Tätigkeit der Sprachspieler vorstellen.[105] Die Sprache
verschafft sich innerhalb der situativen Bedingungen des Parlaments ein
(autonomes) Forum, auf dem Personen
Dialogbeziehungen eingehen und somit als sprach- und handlungsfähige Subjekte
auftreten können, und die Ebene der Gegenstände, auf der Reales als Gegenstand
möglicher Aussagen abgebildet werden kann.[106] Eine weitergehende, genauere 'Definition der
Situation', etwa die Richtung des jeweiligen Gesprächsthemas, aber auch die
Beeinflußung der Gesprächsatmosphäre, ist dann nicht mehr durch die Rollen und
den Anlaß vorgegeben, sondern kristallisiert sich aus dem konkreten Rollenspiel
der Teilnehmer heraus. [...] So
ergibt sich die 'Definition der Situation' weitgehend aus dem
Interaktionsprozeß selbst.[107] Denn die Situation ist nicht als eine statische Größe
zu bestimmen, sondern als ein Ausschnitt aus einem fortdauernden Prozeß von
Situationsdefinition.[108] Womit es also
darauf ankommt, was man daraus macht. In der Sprache - oder vielmehr in der
Sprachverwendung - schlummert ein Potential, das sprachexterne Re-striktionen
zu überwinden imstande ist.
Nicht aus der
äußeren Situation bezieht ein Gespräch seine Kohärenz, sondern aus dem
Zuggefüge des komplexen Handlungsmusters, auf das sich die Gesprächspartner aus
gegeben Anlaß einlassen, um ihre kommunikativen Ziele zu erreichen.[109] Neben den
institutionellen und politischen bilden sich informelle Strukturen heraus, in Form von gängigen Wahrnehmungsformen,
Einstellungen, Werten und insbesondere durch - zumeist unbewußte - Spielregeln,
die Verhaltensnormen prägen,[110] in jedem Fall ist das Rezipientenverhalten
der unmittelbar an der Debatte beteiligten Parlamentarier ein wichtiges
Konstitutionselement für Struktur und Verlauf von Argumentationen im
parlamentarischen Rahmen.[111] Und soweit der
Wahrhaftigkeit in den subjektiven Einstellungen, Werten und Verhaltensnormen
ein Stellenwert zukommt, kommt ihr dieser auch in der institutionellen
Sprechhandlung zu, die ja schlußendlich vom Subjekt geleistet wird. Daraus
erhellt die Abhebung der informellen von der institutionellen
Wahrhaftigkeitsbedingung. Anhand dieser Differenzierung gibt sich auch für
parlamentarisches Sprechhandeln die Chance auf Vernünftigkeit zu erkennen, die
Habermas kraft des Mediums einräumt.
Daneben kommt mit dem subjektiv verantworteten
Sprechhandeln der gesamte - in Sprache eingelassene - normative Hintergrund zum
Tragen. Der handlungsbegleitende
Konsensus, der das Sprachspiel trägt, bezieht sich sowohl auf die
propositionalen Gehalte der Äußerung, also auf Meinungen, als auch auf die
intersubjektiv geltenden reziproken Verhaltenserwartungen, die wir mit unseren
Äußerungen erfüllen, also auf Normen.[112] Kommunikative Handlungen sind [...] auf einen Kontext von Handlungsnormen und
Werten bezogen.[113] Damit gewinnt die
neue Perspektive ihre diskurstheoretische wie politische Relevanz. Nach
Deliberation und Verständigung kommen wir zu einer nächsten - allerdings etwas
anders gearteten - 'übergeordneten' (politisch-parlamentarischen) Illokution -
dem Bewerten. Diese kann als die politische Illokution schlechthin gelten. Die handlungsorientierten Ziele, die im
Dialog mit Bewertungen verbunden werden, haben entweder den Zweck, Begründungen
für Handlungen oder Handlungsweisen zu geben, oder aber sie werden dazu
verwendet, anstehende Entscheidungen zu beeinflussen. [...] Bewertungen haben also vor allem auch in
solchen Dialogen große Bedeutung, in denen es um die Rechtfertigung von
Handlungen bei Vorwürfen oder Einflußnahmen in Entscheidungssituationen geht.[114] Werturteile sind
nicht als subjektiv oder gar als
Geschmacksache abzutun. Denn in den jeweiligen Bezügen sind sie [...] vollkommen rational und intersubjektiv
überprüfbar. Was für die - zugegeben subjektiven - Zwecke einer bestimmtem
Person gut ist, kann festgestellt und intersubjektiv überprüft werden[115] (=praktischer
Diskurs). Und was für alle Personen gut ist, das versucht das Parlament
festzustellen (falls keine 3/4- oder 2/3-Gesellschaften in Absicht stehen).
In diesem geht es also in erster Linie nicht darum,
sich gegenseitig zu versichern, daß wahr und wahrhaftig über etwas gesprochen
wird, sondern um politische Inhalte, deren Bewertung und Durchsetzung. Der Politiker will gleichzeitig informieren
und überreden.[...] Ein wesentliches
Merkmal der politischen Meinungssprache ist, daß sie ihre Informationen für den
Rezipienten vorstrukturiert und mit Bewertung auflädt.[116] Der eigentliche Bereich von Argumentation,
Dialektik und Rhetorik liegt dort, wo es um Werte geht.[117] In der Politik
werden Informationen nicht allein in der Absicht gegeben, daß Informierte sie aufgreifen, aufnehmen und verarbeiten; vielmehr
werden sie in der Politik bewertet, in Zusammenhänge hineingestellt und - je
nach vermuteter Bedeutung - möglichst oft im Kontext der Bewertung repetiert,
um so eine möglichst große Zahl von Mitbürgern zu erreichen.[118]
Besonders in der Sprechakttheorie verdeutlicht sich,
wie essentiell der Vorgang des Bewertens ist. Dazu brauchen wir nur das, was
dort unter Proposition firmiert, einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.
Diese teilt sich nach Referenz und Prädikation. Eine komplete Sprechhandlung
läßt sich (unter Einbeziehung der Wirkung) demnach so notieren:
ILLOKUTION: Referenz + Prädikation -> Perlokution
(Was so übersetzt werden könnte: mit(tels)
sprachlichen Inhalts wird innerhalb sozialer Strukturen im Hinblick auf
bestimmte Wirkung gehandelt.)
Referenz bezeichnet einen Gegenstand bzw.
Sachverhalt aus/in der objektiven Welt. Die Prädikation beschreibt eine
Eigenschaft, die jenem zugemessen wird. Mit
der verbalen Beschreibung geht untrennbar auch eine Deutung einher, es wird
eine Bedeutung zugeordnet; [...] Eine
streng bedeutungslose Wirklichkeit könnte eigentlich nur dort existieren, wo
keine Wahrnehmung stattfinden kann.[119] Somit vollzieht
sich in jeder Sprechhandlung eine Bewertung.
Davon ist eine andere Form des Bewertens zu
unterscheiden (Kapitel 5 wird darauf noch genauer eingehen). Das Bewerten
vollzieht sich dabei auf illokutiver Ebene, es ist damit die Sprechhandlung
selbst. Sie ist nicht obligatorisch, sondern wird fakultativ als bewußte
Handlung vollzogen. Folglich kann es auch performatives Bewerten genannt
werden. Dabei bleibt offen, ob die
Mitteilungen als wahr, unzutreffend oder erlogen bezeichnet werden können.
[...] Unter einer Bewertung soll
vorläufig jede Mitteilung verstanden werden, durch die A von einem 'Objekt'
(Gegenstand, Sachverhalt, Ereignis, Handlung usw.) sagt, daß es in einem
Wert-Aspekt positiv oder negativ ist.[120] Gehört das
prädikative Bewerten dem erkenntnistheoretischen Bereich an, so trägt das
performative Bewerten eine eher pragmatische Prägung. Ein Sprecher kann, indem er z.B. einer Meinungsäußerung eines anderen
Sprechers zustimmt, eine positive Beziehung zu diesem herstellen wollen, und er
kann mit einem Widerspruch die Beziehung gefährden. [...] Dem Sprecher kann es aber auch vor allem
darum zu tun sein, dem Hörer seine, des Sprechers, Einstellung zu einem Objekt
anzuzeigen, und schließlich kann der Sprecher den Versuch machen, dem Hörer zu
erklären, wie man einen Begriff oder ein Prädikat richtig gebraucht.[121]
Für das parlamentarische Sprechhandeln sind nun
prädikatives und performatives Bewerten von höchst unterschiedlicher Bedeutung.
Erfolgreiche
Kommunikation in kommunikativen Handlungsspielen ist nur möglich, wenn die
Kommunikationspartner über einen gemeinsamen Interpretationsrahmen verfügen,
d.h. wenn sie auf relativ gleiche Art die Anweisungen zur Referenzherstellung,
die ein Sprecher mit seinem Text vorzuschreiben versucht, realisieren.[122] Deutlich wird dies
an einem Phänomen, welches als 'semantischer Kampf um Wörter' in die Linguistik
Eingang gefunden hat. Beim Kampf um
Wörter in der Politik geht es nicht um Geschmack oder Stil, es geht immer um
Politik. Ziel ist es, mit den eigenen Wortprägungen und
Bedeutungsspezifizierungen die darin steckenden Deutungen und Prioritäten bei
den Adressaten durchzusetzen oder zu bestärken.[123] Dazu führt Klein
zwei Hauptgruppen von Konkurrenz-Kämpfen an: Bezeichnungskonkurrenz liegt vor, wenn umstritten ist, welche von
mindestens zwei Bezeichnungen für einen Sachverhalt die 'richtige' ist. In
anderen Fällen ist die Bedeutung ein und desselben Ausdrucks umstritten[124] (=Bedeutungskonkurrenz).
Als Beispiel für die Bezeichnungskonkurrenz führe ich die beinah identen
Auswirkungen infrastruktureller Sparmaßnahmen an, die aber in der öffentlichen
Diskussion für den Agrarbereich als 'Bauernsterben' und für den Industriesektor
als 'Gesundschrumpfen' ausgegeben und akzeptiert wurden. Für die
Bedeutungskonkurrenz sei der Aktualität halber auf die 'Sparmaßnahmen' in den
gescheiterten Budgetverhandlungen im Oktober 1995 verwiesen, worunter sich die
koalitionären Streitparteien jeweils anderes vorstellten. Der Witz liegt dabei
in der lexikalischen Verankerung von
Sichtweisen, weil es damit gelingen kann, die Sichtweise aus dem strittigen
Sprechen in die Sprache zu verlagern[125] und dort zu
versiegeln.
In unserer Terminologie bedeutet das, daß die
Bezeichnungskonkurrenz die Referenz und die Bedeutungskonkurrenz die
Prädikation in Frage stellt. Was sich metasprachlich kompliziert anhört, stellt
sich real ganz einfach dar. Jeder Diskussionsteilnehmer versucht nichts weiter,
als seine Vorstellung von bestimmten Dingen als maßgeblich zu etablieren. Was
heißt, daß ein wesentlicher Aspekt
politischer Macht eben darin besteht, den Gebrauch zentraler politischer Wörter
und ihre Definitionen zu normieren und durchzusetzen, d.h. eben: Kommunikation
zu monopolisieren.[126] Das politische Sprachspiel ist grundsätzlich
bereits gewonnen, wenn der Gegner sich auf die angebotene Beschreibung der
'neuen' Situation einläßt.[127]
Für das Parlament will ich das am Begriff
'Neutralität' vorführen, welcher im Rahmen der Auseinandersetzungen rund um den
EG-Beitritt ins Zentrum der 'Schlacht
um Wörter' geriet.
In einer dringlichen Anfrage zur 'Aushöhlung der
Neutralität' der Grünen vom 11. März 1992 geht es darum, welcher Wert oder
welche Bedeutung der österreichischen Neutralität zukommt, was sie (nicht) war,
(nicht) ist und (nicht) sein wird.
Auf Ebene der Geschäftsordnung hat die dringliche
Anfrage folgenden Stellenwert: Das
einschneidendste 'Verlangen' in der Geschäftsordnung ist das Verlangen auf
dringliche Behandlung einer am selben Sitzungstag eingebrachten schriftlichen
Anfrage. Sie hat zwingend zur Folge, daß das angefragte Regierungsmitglied am
selben Tag, spätestens um 16 Uhr nach der Begründung der Anfrage durch den
Fragesteller eine Stellungnahme abgeben muß, an die sich eine Debatte
anschließt. Das Verlangen auf dringliche Behandlung muß von zwanzig
Abgeordneten unterschrieben sein.[128] 1988 wurde die Zahl
auf fünf Abgeordnete gesenkt und somit auch der vierten (neuen) Partei der
Zugang zur dringlichen Anfrage ermöglicht.
§ 93. (1) Auf Antrag von fünf Abgeordneten kann ohne Debatte beschlossen werden, daß eine in derselben Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Bundesregierung vom Fragesteller vor Eingang in die Tagesordnung oder nach deren Erledigung mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde.
(2) Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, nach der Begründung der Anfrage und vor Eingang in die Debatte eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben, doch ist auch eine mündliche Beantwortung gemäß § 91 Abs. 4 zulässig.
(3) Die dringliche Behandlung hat ohne weiteres stattzufinden, wenn dies von mindestens fünf Abg schriftlich verlangt wird. Kein Abgeordneter darf jedoch innerhalb eines Jahres mehr als zwei solche Verlangen unterzeichnen.
(5) In der Debatte über dringliche Anfragen darf kein Redner länger als 15 Minuten sprechen.
11.3.1992; 60.
Sitzung, S.6430 ff.:
Aus dem Wortlaut der
dringlichen Anfrage (Opposition, Grüne):
- werden Neutralität
und Staatsvertrag [...] schrittweise ausgehöhlt
- die
österreichische Neutralität einem Beitritt Österreichs zur EG zu opfern
- die
österreichische Neutralität werde obsolet
- Aushöhlung der
Neutralität schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit [...], sondern stellt auch
einen schleichenden Verfassungsbruch dar.
- Mit dem Ende des
Ost-West-Konflikts hat die österreichische Neutralität nach Auffassung der
Antragsteller keineswegs ihren Sinn verloren
- daß die
österreichische Neutralität einen spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung
des Friedens und der internationalen Sicherheit darstellt
- die
österreichische Neutralität als friedenspolitisches Instrument im
Nord-Süd-Konflikt zu betonen
- Neutralität als
Pfeiler der österreichischen Unabhängigkeit
- Neutralität als
Tauschobjekt
Debatte:
Voggenhuber
(Opposition, Grüne):
- daß sie für alle
politischen Kräfte in Österreich einen schützenswerten Wert darstellt, einen
Grundpfeiler dieser Republik, einen Bestandteil der Identität Österreichs.
- daß vom September
1990 bis März 1992 die Neutralität Österreichs eingeschränkt, umgedeutet,
abgeändert wurde.
- Es ist eine
Aushöhlung und Deformation der Neutralität,
- daß die
Neutralität ein Konzept von gestern ist und daß sie den wohlverstandenen
Interessen der Republik im Weg steht
- Die Neutralität
steht außerhalb jeder Diskussion und jedes Streites.
- daß nach der
politische Neuordnung Osteuropas der Stellenwert der österreichischen
Neuralität neu diskutiert werden muß.
- Die angebliche
Vereinbarkeit der österreichischen Neutralität mit der Teilnahme an
militärischen Aktionen der UNO hat die weitere Strategie der österreichischen
Bundesregierung vorgezeichnet
Vranitzky (Kanzler,
SPÖ):
- Die
österreichische Bevölkerung ist ganz offensichtlich nicht der Meinung der
Antragsteller, die österreichische Bundesregierung würde die Neutralität
aushöhlen.
- Österreich ist in
der Vergangenheit mit seiner Neutralität sehr gut gefahren.
- das Bekenntnis der
Bundesregierung zur Neutralität unseres Landes klar und unmißverständlich zu
wiederholen.
[darf interpretativ
als prädikative Wertung genommem werden, da sich niemand (freiwillig) zu etwas
Schlechtem bekennen würde]
Neisser
(Regierungsfraktion, ÖVP):
- daß man den
Unterschied zwischen Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik nicht erkennt
oder erkennen will.
-
Neutralitätspolitik ist auch im Sinne der reinen Rechtslehre nicht nur ein Akt
des Gesetzesvollzuges, sondern einer Politik, für die das Gesetz selbst gar
keine Determination enthält;
- daß diese
Neutralität für uns eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, daß sie uns aber
in keiner Weise in unserer grundsätzlichen gesellschaftlichen Orientierung
beeinflußt.
- und aus diesem
Grund auch für sich eine politische Gestaltungsfreiheit in der Neutralität in
Anspruch nimmt.
- daß Neutralität
nicht bedeuten kann, daß sich Österreich ideologisch neutral verhält, daß es
sich aus den Fragen des internationalen Interesses heraushält,
- Selbstverständlich
hat unsere Neutralitätspolitik eine ganz eigene Fasson gehabt und ist eigene
Wege gegangen. Herr Kollege Voggenhuber, es ist jedoch völlig falsch, zu sagen,
es gibt gemeinsame Standards für eine Neutralitätspolitik.
- Die
österreichische Neutralitätspolitik war, obwohl man sich im Jahr 1955 zum
Vorbild der Schweizer Neutralität bekannt hat, von Anfang an eine andere als
die der Schweiz, und sie war auch inhaltlich eine andere als die Schwedens und
eine andere als die Finnlands.
- Neutralität [...]
ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Erhaltung der Unabhängigkeit und
Integrität.
- Nur, die Elemente
unserer Unabhängigkeit und Integrität werden in der neuen Situation andere
sein.
- Die Neutralität
hängt von den Rahmenbedingungen ab, und die Rahmenbedingungen dieser
Neutralität haben sich entscheidend geändert.
- daß das
Neutralitätsverständnis der Gründergeneration des Jahres 1955 ebenso wie das
Neutralitätsverständnis von heute immer ein kooperatives und nie ein
isolationistisches gewesen ist,
- Und dieses Neutralitätsverständnis
ist aktueller denn je.
- wir haben uns zur
immerwährenden Neutralität bekannt, das heißt nicht ewige Neutralität.
Haider (Opposition,
FPÖ):
- Es ist nämlich mit
dem Zusammenbruch des realen Sozialismus in Osteuropa auch die Konfrontation
der Blöcke und damit das enorme Bedrohungsbild, das auch zum Status der
immerwährenden Neutralität Österreichs geführt hat, weggefallen.
- daß es den Versuch
gibt, diese Neutralität als etwas hinzustellen, was sie nicht ist, sie zu
mythologisieren, zu glorifizieren, die Identität Österreichs absolut mit dieser
Frage zu verknüpfen, als Symbol des Erfolgsweges der Zweiten Republik
hinzustellen, dessen Verlassen in den Abgrund führen könnte.
- denn Neutralität
bedeutet derzeit nichts anderes als keine Teilnahme am Krieg, keine
Verfügbarkeit des eigenen Territoriums für Streitparteien vorsehen, bedeutet
aber auch, Glaubwürdigkeit der Verteidigungspolitik zu jeder Sekunde nach außen
beobachten zu können.
- Und ich stimme
hier dem sozialistischen Vizebürgermeister, Mayr, zu, der gesagt hat: Ich bin
dagegen, daß man die Neutralität zu einem Staatsgrundgesetz hochstilisiert, das
sie nicht ist.
- Die Neutralität
war Bedingung für den Staatsvertrag. Es wurde uns von den Alliierten die
Möglichkeit gegeben, das Gesicht zu wahren und das Neutralitätsgesetz erst nach
Abzug der Besatzungstruppen zu beschließen. Das ist die geschichtliche
Wahrheit. So ist es.
- Neutralität als
historisches Relikt
Diese Beispiele verifizieren die Feststellung von
Bergsdorf, daß politische Kommunikation wesentlich vom Vorgang des Bewertens
getragen wird. Das stenographische Parlamentsprotokoll als gesamtes kann als
Beweis dafür genommen werden. Das Bewerten nimmt darin die dominante Stelle
ein. Was auch weiter nicht verwundert, handelt es sich im Parlament doch um
parteipolitisch motivierte Rede und Widerrede, in der es nachgerade um
Handlungsmaxime (=Werthaltungen) und -kompetenzen innerhalb und für
Gesellschaft geht. Beurteilende Wörter
wie gut, richtig, gerecht sind darum zentrale Wörter der Politik, wertende
Handlungen wie gutheißen, ablehnen, wählen sind zentrale politische Handlungen.[129]
Nachdem der Begriff 'Neutralität' von den
Disputanten performativ mit Werten besetzt worden ist, nimmt er diese auch
prädikativ an. Sie werden dem semantischen Wortfeld eingefügt, und sind - wenn
schon nicht denotativ, so zumindest konnotativ - beim Gebrauch des Begriffes
mit im Spiel. Diese sind somit in der sprachlichen Äußerung präsent und
evozieren dort - was Werte immer evozieren - die Forderung, angenommen und
erhalten zu werden. Wörter [...] haben nicht nur deskriptive
(darstellungsfunktionale) und autodeskriptive (symptomfunktionale)
Bedeutungsmomente, sie haben auch eine präskriptive (appellfunktionale)
Bedeutung.[130] Diesem
präskriptiven Element entspringt das Moment, welches der Sprache ihr
deontisches Potential verleiht, das die Dinge vom einfachen 'So-sein', ins
Licht des 'So-sein-Sollens' rückt. Deontische
Bedeutung: Mit diesem Begriff ist also diejenige Bedeutung oder
Bedeutungskomponente von Wörtern oder Wendungen gemeint, kraft derer Wort oder
Wendung bedeutet oder mitbedeutet, daß wir, in bezug auf einen Gegenstand,
etwas nicht dürfen, dürfen oder sollen. [131]
Wenn derart aufgeladene Wörter zum Einsatz kommen,
dient dies demgemäß nicht primär oder
ausschließlich dazu, eine allen gleichermaßen vorgegebene Wirklichkeit
abzubilden; sondern dazu, eine beabsichtigte Handlungs-bereitschaft und ein
beabsichtigtes Verhalten hervorzurufen, d.h. Situationen in bestimmter Weise zu
ändern.[132] Um Beispiele geben
zu können, orientieren wir uns wieder an der performativen Form, die im
politischen Appell zum Ausdruck kommt. Voggenhubers Rede mündet förmlich in ein
Stakkato solcher Sprechakte. Die meisten davon haben sogar explizit
performative Form (was in der Natur des Appells liegt).
11.3.1992;
60.Sitzung, 6430ff.:
Voggenhuber:
- Herr Abgeordneter
Khol! Da appelliere ich an Sie.
- Das sind die
Fragen, die zu entscheiden sind. Wenn Sie sie entscheiden wollen, dann suchen
sie die Mehrheit der Österreicher und die Mehrheit des Parlaments, aber nicht
die Politik der Erosion der Regierung!
- Wir fordern daher
eine Neubestimmung der österreichischen Außenpolitik mit dem Ziel, die
Neutralität zu einem Instrument der Friedenspolitik zu machen.
- Wir fordern Sie
auf, die Haltung des Parlaments, die es beim Beitrittsansuchen eingenommen hat,
nämlich daß die Neutralität ein spezifischer Beitrag Österreichs zur Sicherheit
und zum Frieden in Europa ist, aufrechtzuerhalten.
- Wir verlangen von
Ihnen, daß Sie aufhören, der EG gegenüber den Eindruck zu erwecken, es gebe
keinen Wunsch mehr nach Neutralität.
- Wir verlangen von
Ihnen die offensive Vertretung des Neutralitätsvorbehalts gegenüber der EG.
- Und wir verlangen
von Ihnen eine Ausarbeitung eines Konzepts der Neutralitätspolitik
Vranitzky:
- Der von der
Republik Österreich gestellte Antrag einschließlich der Bezugnahme auf die
Neutralität wird für uns die Grundlage der Beitrittsverhandlungen bilden.
[=Eigenappell]
Neisser:
- Herr Kollege Voggenhuber,
überlegen Sie doch, welche Neutralitätsdiskussion es in den anderen neutralen
europäischen Staaten gibt!
- Denken Sie an die
Diskussion in Schweden, in Finnland, aber noch vielmehr in der Schweiz!
- daß wir ein
aktives Glied und eine aktive Gemeinschaft in einer europäischen Dimension sein
wollen.
- Erstens einmal
müssen wir uns klar darüber sein, daß uns die Neutralitätspolitik einen
Spielraum einräumt, der uns die Möglichkeit gibt, beim europäischen
Einigungsprozeß nicht nur zuzuschauen, sondern auch aktiv mitzuwirken.
- Unser Nahziel ist
selbstverständlich der Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft als
Wirtschaftsgemeinschaft.
- Wir alle wären gut
beraten, die Diskussion über die österreichische Neutralität mit Augenmaß zu
führen.
- daß wir uns
darüber im klaren sein müssen, daß dieser europäische Kontinent in einer
Änderung begriffen ist, bei der wir nicht abseits stehen können, sondern eine
aktive Rolle spielen müssen.
- Unser oberstes
Prinzip für die Entwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte muß sein: offen
sein für die europäische Entwicklung und sich bemühen, in diesem neuen Europa
eine entscheidende Rolle zu spielen.
Haider:
- daß die Diskussion
über diese Frage mit einem gewissen Fingerspitzengefühl, mit entsprechender
Klugheit und mit staatspolitischer Offenheit geführt werden soll
- daß es nicht
genügt, provinzielle Ängstlichkeit zu schüren, anstatt die Herausforderung, die
sich in einer veränderten Welt, in Europa stellen, anzunehmen.
- Für uns ist
letztlich dieses Europa auch ein Bekenntnis zu einer Friedens- und
Sicherheitspolitik im Rahmen eines kollektiven Sicherheitssystems, das -
wohlgemerkt: ohne amerikanischen Beistand - seine friedlichen Garantien finden
muß.
- daß wir seit
diesem Zeitpunkt nachzudenken haben, ob es nicht besser wäre, dieses
österreichische Heer rasch und konsequent zu einem kleinen, aber
schlagkräftigen Berufsheer umzufunktionieren,
- Und daher sollte
man ehrlich sein und nicht Slalom fahren, Herr Bundeskanzler,
- daß Österreich
seine sicherheitspolitische Orientierung auch in der militärischen
Landesverteidigung suchen muß, daß der Ausbau der Kooperation im
internationalen Bereich durch Abrüstung und Vertrauensbildung im Rahmen der
KSZE und so weiter von uns aktiv betreut wird und daß wir letzlich im Sinne des
kollektiven Sicherheitssystems in Europa unseren Beitrag einbringen werden,
- wenn wir uns dazu
bekennen, daß im Artikel 44 der österreichischen Bundesverfassung festgelegt
ist, daß das Volk über derart einschneidende Veränderungen, sprich den Schritt
von der Neutralität hin zur Solidarität und zum kollektiven Mitmachen im Rahmen
eines europäischen Sicherheitssystems, zu befragen ist.
(Alle 60.Sitzung
1992, S. 6441 ff.)
Bewerten und Appell sind einander implizit und
bedingen einander. Der Appell rekurriert auf individuelle und gesellschaftliche
Werthaltungen. Besonders deutlich wird das an Beispielen, bei denen die
Sprechakte Bewerten und Appell ineinander übergehen und nicht mehr eindeutig zu
trennen sind:
Haider:
- weil wir uns nicht
davor drücken wollen, daß auch wir dem Beitrittsantrag bezüglich einer
Vollmitgliedschaft in Richtung EG zugestimmt haben, in dem sich auch ein
entsprechender Passus des Vorbehalts der Neutralität befindet, die in der
Folge klärungsbedürftig ist, und zwar sowohl auf unserer Seite wie auch auf
der Seite der EG, mit der wir in Verhandlungen eintreten werden.
Das Phänomen des Wertens birgt noch einen anderen
interessanten Aspekt. Im Sprechakt hatten wir performatives vom prädikativen
Bewerten geschieden. Für eine diskurskritische Analyse sind nun aber beide
Formen von eminenter Bedeutung, denn prädikatives und performatives Bewerten
stehen für zwei Arten (Qualitäten) von Reflexion. Das erste ist intrasubjektive
und das zweite intersubjektive Reflexion.
Wird das Bewerten zur Illokution (=performativ),
also auf die Beziehungsebene von Sprache gebracht, wird der bewertete Inhalt
zum Thema interpersonaler Auseinandersetzung respektive Verständigung. Das heißt: das performative 'Ziehen' in
Sprachspielen [...] beinhaltet auch -
mehr oder weniger explizit - einen Bezug auf die mögliche Bewertung der Züge
(und des ganzen Vorgangs), die nicht auf dieselbe Weise situationsgebunden sein
kann, sondern eine [...] Position des
Bewertenden als 'Subjekt' (oder 'Richter') außerhalb aller besonderen
Positionen voraussetzt. [133]
Das nicht-performative, das prädikative Bewerten
hingegen, beruht auf einer kognitiven Notwendigkeit, die ich mit Konrad Lorenz
erklären möchte: Die gegen alle
Veränderung gefeiten Organisationen, die uns aufgrund gegenwärtiger
Sinnesmeldungen unmittelbare 'Einsichten' in die uns umgebende Welt eröffnen,
sind die Grundlage aller Erfahrung! Ihre Funktion ist vor aller Erfahrung da
und muß da sein, damit Erfahrung überhaupt möglich werde. Sie entsprechen in
dieser Hinsicht vollkommen der Definition, die Immanuel Kant vom 'Apriorischen'
gegeben hat. [...] Die Leistung einer
fest angepaßten Struktur muß, [...] stets
durch den Verlust an Freiheitsgraden erkauft werden. [...] Durch die ganz speziellen Anpassungen der
zugrunde liegenden Strukturen an das Gewinnen einer ganz bestimmten Art von
Information sind die meisten von ihnen an ein recht starres und enges Programm
gebunden. Ihr eingebauter Verrechnungsapparat enthält notwendigerweise
'Hypothesen', an denen er in geradezu doktrinärer Weise festhält.[134] Dieses beharrende
Element bleibt nicht ohne Wirkung auf die Mechanismen für das Gelingen oder
Nichtgelingen des Diskurses. Das prädikative Verharren unterbindet ein freies
Urteil, welches sich an und in der Argumentation mit anderen bildet. Kognitiv
verfällt man dem Solipsismus, auf der Beziehungsebene schließt man sich
egomanisch gegen außen ab. Die von den jeweiligen Bewertungsformen getragenen
Sprechhandlungen zeichnen sich demnach auch durch ein diskurspositives oder
-negatives Merkmal aus.
Im alltäglichen Sprechhandeln liegen beide
Kommunikationsmodi knapp beieinander, sie gehen sogar mehr oder weniger
ineinander über. Was zur Folge hat, daß sich der Unterschied in der
Sprachpraxis nicht so eklatant auswirkt, daß er bei einer beiläufigen
Betrachtung augenfällig würde. Deswegen bedarf es auch eines diffizileren
Vorgehens als bisher, um diesen Moduswechsel für das Sprechhandeln im Parlament
nachzuweisen. Aus diesem Grund wähle ich ein Beispiel, bei dem sich, in einem
in sich geschlossenen Textabschnitt, beide Varianten von Sprechhandeln
abwechseln.
14.5.1987; 17.
Sitzung:
Wabl:
- Aber ich frage
hier in diesem Haus: Was ist denn an dem Vorgehen bezüglich Watch List
heuchlerisch? In Amerika hat man, eben aus der Kritik heraus, daß nur allzuoft
Naziverbrecher in den USA ihre neue politische Heimat suchten und fanden, im
Einwanderungsgesetzt ein Einreiseverbot für Personen geschaffen, die
Naziverbrechen begangen haben. Die Watch List wird um jene Personen erweitert,
die im Verdacht sind, zu diesem Personenkreis zu gehören.
Aufgrund dieser
Gesetzeslage hat man gehandelt. Dieses Gesetz, insbesondere die Errichtung der
Watch List, ist möglicherweise kein besonders gutes Gesetz. Ich wage darüber
kein Urteil.
Zu Beginn versucht Wabl die vorgenommene Bewertung
der amerikanischen 'Watch-List'-Entscheidung durch andere Abgeordnete des
Hauses einer Neubewertung zuzuführen. Als Begründung führt er eine Reihe von
Argumenten an, die schließlich dahin führen, daß es drüben in den Staaten eben
einmal so Gesetz ist und diesem nur genüge getan worden sei. Nebenbei sei hier
angemerkt, daß er sich dabei einer dezidierten Bewertung dieses Gesetzes
entschlägt, was illokutiv wiederum als Bewertungsverweigerung zu Buche schlägt.
Darauf folgt aber eine Stelle, an der nach meinem
Dafürhalten ein Wechsel im Modus der Kommunikation bzw. Argumentation
stattfindet (nach Habermas ein Abgehen vom kommunikativen Handeln):
- Aber die Empörung
unserer Politiker, auch hier von diesem Rednerpult aus und auch von meinem
Kollegen Khol (Abg. Dr. Khol: Ja, hier!),
diese Empörung, Herr Kollege Khol, ist entweder Ausdruck von Unwissenheit oder
Ausdruck von Heuchelei.
Wissen die Herren
Mock und Vranitzky, Haider und andere, wie unsere Watch List in Österreich
aussieht? - Offenbar nicht, denn sonst könnten sie solche Feststellungen nicht
treffen.
Im weiteren Verlauf
kommt es diesbezüglich nochmals zu Wertungen:
- Ich habe den
Eindruck, Herr Kollege Khol, Sie kennen dieses
Gesetz nicht.
- Ich nehme an,
unser Bundeskanzler Vranitky kennt dieses Gesetz nicht, denn sonst müßte der
Eindruck der Heuchelei entstehen.
Die hier vorgebrachten Einschätzungen (Bewertungen)
sind eigentlich nur (subjektive) Vermutungen und Unterstellungen. Dies zeigt
sich darin, daß
1. zur Begründung eine Argumentation ausbleibt;
2. Unwissenheit bei Berufskollegen in dieser Frage
nicht ernsthaft angenommen werden kann;
3. die nach dem Übergang gestellte Frage 'Wissen die
Herren Mock und Vranitzky, Haider und andere, wie unsere Watch List in
Österreich aussieht?' zur eingehenden Passage 'Aber ich frage hier in diesem
Haus: Was ist denn an dem Vorgehen bezüglich Watch List heuchlerisch?'
vergleichsweise rhetorisch ist;
4. nach dem Moduswechsel das eigenliche Thema
verlassen wird (Unsachlichkeit);
Mit Vermutungen und Unterstellungen zu hantieren,
bedeutet, im Vorurteil zu verharren. Performatives Bewerten hingegen versucht
sich über Information und Erfahrung ein Urteil zu bilden, es orientiert sich am
anderen in der Absicht auf Verständigung. In diesem Textabschnitt besteht
anstatt der Absicht auf Verständigung nur jene des Sich-selbst-zu-
verstehen-Gebens.
Die hier ausgeführten Sprechhandlungen haben mit der
Idealform des Diskurses im Habermasschen Sinn nichts zu tun. Ihre Absichten und
Ziele mögen direkt oder indirekt sonstwie gerichtet sein, sicher aber nicht in
die Richtung ernsthafter - auf Verständigung abzielender - Argumentation. Nicht
das Gemeinsame, oft nicht einmal der Kompromiß, sondern das Trennende wird
vorangestellt. Diese Art von Auseinandersetzung verharrt im Bannkreis von
Polemik und Rhetorik.
Politischer Streit ist, bei anderen in Geltung zu
setzen, was im eigenen Kopf immer schon gilt, nämlich daß die eigene Sicht der
Welt dieser objektiv entspricht. Sprecher,
die ein Objekt bewerten, tun dies nicht in dem Bewußtsein, daß sie nur eigene
Einstellungen gegenüber dem Objekt mitteilen, sie gehen auch davon aus, daß sie
von der Eigenschaft des Objekts selbst sprechen.[135] Die prädikative Deutung ist unhintergehbar; d.h. jeder
Sprecher, der eine Sprache beherrscht, hat das Recht, seine 'Sicht der Dinge'
als verbindlich zu behaupten.[136] Doch das Wissen
darum bricht schon wieder die Verbindlichkeit. Und dies wäre das vorausgesetzte
Verständnis, um Einverständnis überhaupt erzielen zu können. Doch bevor wir
hier ins Philosophieren geraten, kehren wir besser zur eigentlichen
Fragestellung zurück.
In dieser ging es darum, zu zeigen, daß sich zwei
Kommunikationsmodi voneinander unterscheiden lassen. Und das nicht nur
analytisch, sondern auch in der Praxis, was ich mit einem vergleichsweise
'sauberen' Diskurs nochmals vorführen möchte:
14.5.1987; 17.
Sitzung:
Wabl:
- Ich habe auch
viele großartige Beiträge gehört und will nicht verschweigen, daß ein
Klubobmann Fischer hier sehr ehrliche Worte ausgesprochen hat, wenn auch nicht
zu aller Zufriedenheit, aber es waren doch, wie ich glaube, ehrliche Worte.
- Er wurde in einer demokratischen Wahl
gewählt, aber diese Wahl kann nicht - und hier muß ich dem Klubobmann
widersprechen - bedingungslos akzeptiert werden, weil es eine demokratische
Wahl war.
- Unser Verhalten -
und das muß hier einmal gesagt werden - wird nicht besser oder schlechter durch
Fehlverhalten anderer Länder.
- Aber Sätze
Waldheims wie 'Ich habe nur meine Pflicht getan' - Klubobmann Fischer hat es
bereits gesagt -, diese dürren Sätze, diese dürren Bemerkungen waren ein Schlag
auf die Wunden aller Opfer der Vernichtungsmaschinerie der NS-Regierung.
- Es geht nicht
darum [...], welcher amerikanische Jude oder Österreicher jüdischen Glaubens
leichtfertig mit Beweismaterial umgegangen ist. Es geht darum, daß die
Österreicher ihre Geschichte nicht im vollen Umfang erkennen wollten und dieser
Geschichte nicht ins Gesicht blicken können.
- Ich finde es
ungeheuerlich, daß unser Außenminister hier von dieser Regierungsbank aus
Sachen zitiert, die nur Teilwahrheiten beinhalten und daß die ganze Wahrheit,
die der ehemalige Bundespräsident Kirchschläger gesagt hat, hier nicht mehr
erwähnt wird, denn das bezichtigt eigentlich indirekt unseren Präsident der
Lüge.
- Meine Damen und
Herren! Ungeheuerlich ist, daß solche Menschen wie Herr Kollege Probst [...]
nicht verstanden haben, was die Katastrophe, was die Tragödie in Österreich,
aber nicht nur in Österreich, sondern auf der ganzen Welt bedeutet hat, nämlich
daß unser Präsident, als er gefragt worden ist, was er im Krieg getan hat,
nichts anderes zu sagen gewußt hat, als daß er seine 'Pflicht erfüllt' hat
- Ich werde mich
auch nicht entschuldigen, und zwar aus dem einfachen Grund nicht ... (Abg. Dr. Schwimmer: Das habe ich Ihnen auch
nicht zugemutet!) Ich entschuldige mich gerne für die Dinge, für die ich
mich schäme. [...] In diesem Augenblick schäme ich mich für jene Leute, die
nicht in voller Wahrheit über unsere Geschichte reden, und ich schäme mich auch
für unseren Bundespräsidenten.
- Ich habe daraufhin
geantwortet: Herr Präsident, es steht mir nicht zu, darüber zu richten, was die
Menschen in solchen Situationen tun hätten sollen. [...] Aber es geht darum,
habe ich gesagt, wie Sie, Herr Präsident, über diese Geschichte, über diesen
Zeitraum reden, und, Herr Präsident Waldheim, es geht darum, daß sie gesagt
haben, und zwar in einem Interview auf die Frage über die Judendeportationen:
Ich habe nichts gewußt von den Judendeportationen aus Saloniki.
- Ich glaube, daß
dieser Mann, auch wenn er Fehler begangen hat, Achtung verdient. Aber die
Geschichte kann nicht mit solchen Worten abgetan werden.
Aber nicht nur prädikatives sondern auch
performatives Bewerten trägt den diskursiven Sündenfall in sich. Eine für den
politischen Disput typische Erscheinung ist, daß sich die Kontrahenten zwar auf
ein Wechseln von Argumenten einlassen, nicht aber auf einen Wechsel in ihren
Grundsätzen und Positionen. So flexibel und wendig man sich in der
tagespolitischen Diskussion gibt, so wenig ist man es in seiner
dahinterstehenden Haltung. Die Streitgegner sind weder willens noch befähigt,
die Voraussetzungen verständigungsorientierten Handelns zu erfüllen. Schon beim
Vorgang des Bewertens wird der diskursive Weg außer Absicht gestellt.
Die Sprechakte des Bewertens finden vor dem
Hintergrund individueller Werthaltungen statt, welcher von Wertehierarchien
(z.B: Religionen, Ideologien) getragen wird, die wesentlich älter und umfassender
sind, als einzelnes menschliches Bewußtsein je reicht. Das heißt, menschliches
Bewußtsein schuf sich in Erweiterung seiner selbst Informationsträger, denen
das Zeitliche nichts (oder nur wenig) anzuhaben vermag. Das reicht vom
Schrifttum über audio-visuelle Medien bis hin zu digitalen Speicherkapazitäten,
die mit Informationen randvoll gefüllt werden. Diese schaffen jenes informative
Umfeld, in dem sich das Individuum sozialisiert. Das bedeutet, individuelle
Prädikation und vorgeprägte Werthaltungen ergänzen und bedingen einander. Im
beidseitigen Zusammenwirken generieren sie Bewußtsein, Anschauungen, Meinungen,
Standpunkte etc., die man einnimmt, wie man von ihnen eingenommen wird.
Es kommt zu einem regressiven Prozeß, in dem sich
Bereiche individuellen und gesellschaftlichen Bewußtseins sedimentartig
absetzten. Auf diese Weise wird eine
bestimmte Auffassung verstärkt und scheint sich für diejenigen, deren
Einstellung sie formuliert, immer wieder neu zu bewahrheiten. Sie beginnt, sich
selbst zu perpetuieren.[137] (Die
Kommunikationswissenschaft entdeckte darin eine Beschränkung der Wirkung von
(Massen)Medien, wonach jenen nur eine Verstärkung bestehender Einstellungen und
Meinungen zukäme. Verwiesen sei hier nur auf den, in der Nachfolge von Hovland
entwickelten, konsistenztheoretischen Ansatz, in dem der psychologische Zwang
zum Abbau kognitiver Dissonanz vom gleichen Phänomen handelt.) Daher rührt die Neigung, alles was in den Hort des einer
Kultur und allen ihren Trägern gemeinsames Wissen eingeht, langsam, aber
unaufhaltsam zur Doktrin zu verfestigen.[138] In Anschauungen und
Meinungen brechen sich Dogma und Vorurteil bahn. Das erkenntnistheoretische
Apriori schlägt in eine kognitive Aporie um. Der Anspruch der Normen auf Begründbarkeit wird durch legitimierende
Weltbilder eingelöst. Die Geltung dieser Weltbilder wiederum ist in einer
Kommunikationsstruktur festgemacht, die diskursive Willensbildung ausschließt,
indem sie sowohl die Transformierung aller außersprachlichen Äußerungen in das
Medium Sprache als auch den flexiblen Übergang vom kommunikativen Handeln zum
Diskurs verhindert.[139]
Im Zeitalter fortschreitender Entideologisierung
(aktuell spricht man von einer Reideologisierung) mag es zwar Tendenzen zur
Auflösung dieses 'ideologischen Diskurs-Dilemmas' - wie ich es nennen möchte -
geben, das heißt aber nicht, daß nicht auch für die Gegenwart Beispiele
gefunden werden können, die dessen Wirksamkeit unter Beweis stellen. Was
andererseits nicht verhindert, daß sie jetzt schon den Flair vergangener Tage
tragen und deswegen beinahe nostalgisch-rührend anmuten.
22.9.92; 79.Sitzung;
S.8792:
Haider: Aber da hat
der Herr Bundeskanzler ein bißchen dazwischengefunkt, denn dieser EWR ist ja im
Grund genommen das geistige Produkt einer Konferenz der Sozialistischen
Internationale, die Ende des Jahres 1988 - Dr. Fuhrmann nickt beifällig - in
Berlin stattgefunden hat. Bei dieser Konferenz war Herr Delors und auch der
Herr Bundeskanzler der Republik Österreich als Vertreter seiner Sozialistischen
Partei dabei. Und plötzlich, wenige Wochen nach dieser Konferenz, bei der es um
die zukünftigen Schritte der Integration gegangen ist, verkündet am 17.Jänner
der Herr Delors als Präsident der Europäischen Gemeinschaft, daß so etwas wie
ein EWR geschaffen würde, um die beitrittswilligen Kandidaten einmal
vorzutesten, ob sie überhaupt fähig und geeignet seien, in den erlauchten Kreis
der EG-Mitglieder aufgenommen zu werden.
So mancher Widerspruch wird erst unter Bedachtnahme
(partei)ideologischer Positionierung erklärlich.
Abgeordnete Klara
Motter (noch FPÖ): Auch wir Freiheitlichen bekennen uns zur Freiheit der Kunst.
Wir setzen allerdings eine humane Wertorientierung voraus. Einen Text als
Horrortrip und Obsession mit kaum zu überbietenden Scheußlichkeiten - ich
zitiere den Autor Urs Allemann: 'Ich ficke Babys!' - als Kunst auszuweisen, ist
einfach skandalös. Für uns hat die Abwehr von Unmenschlichkeiten nichts mit
Zensur zu tun.
Dieselbe Abgeordnete
(schon LIF): Gerade was Kunstwerke anbelangt, ist in Österreich jenes Maß an
unbefangener Aufgeschlossenheit noch lange nicht erreicht, das in einer
selbstbewußten, liberalen und demokratischen Gesellschaft eigentlich
selbstverständlich sein sollte. Wer erinnert sich nicht an die erregten und
menschenverachtenden öffentlichen Debatten um Thomas Bernhard, George Tabori
oder Claus Peymann? Es ist mit Sorge darauf hinzuweisen, daß auch in der Kunst
in unserem Land politische Positionen erfolgversprechend vertreten werden
können, die sich an einer sogenannten Volksmeinung orientieren.[140]
Da sich Ideologien nur schlecht versöhnen, ist es
unvermeidlich, daß sich deren Vertreter gegenseitig in die Haare geraten. Wie
zum Beispiel in der Nationalratsdebatte vom 19.Juni 1991, bei der es um Haiders
Äußerung der 'ordentlichen Beschäftigungspolitik' in einer Kärntner
Landtagssitzung ging.
32.Sitzung, S.3063:
Abg. Arthold (ÖVP):
- Herr Präsident!
Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf nur ganz kurz auf den Beitrag des
Abgeordneten Holger Bauer eingehen. Wenn Holger Bauer glaubt, als Ausweg auf das
Bild von Dollfuß im ÖVP-Klubsaal hinweisen zu müssen, daß das die 'Revanche'
für die Haider-Äußerungen wäre, dann muß ich ihm sagen: Man kann - und soll es
auch - hier in diesem Haus über Dollfuß unterschiedlicher Auffassung sein, nur
in einem sind wir uns einig: daß er einer der ersten Österreicher war, die vom
Beseitigungsapparat Hitlers weggeschafft wurden. [...] Meine Damen und Herren!
Herr Kollege Cap von der SPÖ hat heute die anderen Parteien verurteilt, daß sie
sich nicht rechtzeitig von Haider distanziert hätten, nur die SPÖ hätte das
getan. - Bitte nicht so reden, das ist Scheinheiligkeit. (Zwischenrufe des Abg. Marizzi - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ)
Nein, er hat gesagt, Vranitzky hat Haider sofort eine Absage erteilt. Damit war
es erledigt. (Abg. Dr. Fuhrmann: Nein,
Herr Kollege Arthold, da haben Sie nicht gut aufgepaßt!) Moment, nein! Ihr
vertragt keine Kritik. (Abg. Dr.
Fuhrmann: O ja! - Abg. Marizzi: O ja!)
Ich frage nun:
Glauben Sie, daß die SPÖ in ihrer Machtausübung in den siebziger Jahren oder in
Kärnten wirklich der Bevölkerung in Demut begegnet ist, daß es hier nicht auch
Ursachen gibt, warum sich Menschen dem anderen Radikalismus zugewendet haben (Abg. Marizzi: Anderer Radikalismus?!),
dem Radikalismus zugewendet haben (Abg.
Marizzi: Sie haben gesagt: anderer Radikalismus! - Abg. Dr. Pawkowicz: Sag es
ihnen rein, Arthold!), auch meine eigene Partei.
Im Parlament, wo es unmittelbar um normative
Vorgaben geht, sollen diese nach Möglichkeit einem offenen, geordneten Diskurs
entspringen. Durch die eben beschriebenen Umstände scheint er abermals aufs
höchste gefährdet. Dem politisch (Sprech-) Handelnden wird es unmöglich, über
propositionale Gehalte (Sinnstrukturen) unvoreingenommen zu verfügen. Den
Akteuren verwehrt es sich weitgehend, zu sich selbst, ihren Einstellungen und
Meinungen reflexiv auf Distanz zu gehen. Diese werden, trotz aller Relativität,
für absolut genommen.
Als gegenläufige (ausgleichende) Tendenz muß (im
Rahmen politischen Diskurses) die oben schon kurz angesprochene Entideologisierung
angeführt werden. Es stellt sich aber zugleich die Frage, warum und woher sie
denn kommt, nachdem es sie obigen Ausführungen zufolge gar nicht geben dürfte.
Doch ist es so, daß sich die Welt objektiv verändert und damit die Wahrnehmungsformen
bzw. Bewußtseinshaltungen permanent mit einem Zustrom von Neuinformationen
konfrontiert sind. Sind diese in ihrer Faktizität unantastbar, erlahmen auch
die beharrenden Kräfte, und das Bewußtsein folgt den neuen Gegebenheiten nach
(oder es wird vom 'Leben bestraft').
Das hat wiederum zur Folge, daß sich
'entschlußfreudige' Politiker dazu animiert fühlen, Legitimitätsfragen mit der
'normativen Kraft des Faktischen' vom Tisch zu wischen. So geschehen bei der
Draken-Stationierung, bei der der damalige Verteidigungsminister Lichal die
Einwände dagegen genau mit diesen Worten abtat. Vorgänge dieser Art sind
überhaupt bezeichnend für eine politische Orientierung zum Faktisch-Objektiven
hin, welche sich als eine Versachlichung (Neudeutsch: als Pragmatismus) feiern
läßt, als eine neue Politik, die sich ihre Visionen vom Arzt hat kurieren
lassen. Übriggeblieben scheint eine Politik, die sich nicht einmal mehr ihrer
selbst bewußt ist. (Womit auch hier das kommunikative Handeln in Richtung
Polemik verlassen worden wäre und der 'Ruf zur Sache' angebracht scheint.)
Eine Regel kennen
heißt dabei zunächst nur, sie zu beherrschen [...], nicht schon sich ihrer bewußt zu sein, über sie reden zu können.[141] Damit berühren wir
neben der Aufrichtigkeitsbedingung auch wieder jene der 'Zurechnungsfähigkeit',
welche die Basis allen (kommunikativen) Handelns abgibt. Nicht nur gibt es zahlreiche Routinen, denen gewissermaßen blind
gefolgt wird, ohne daß es dem Einzelnen bewußt wird, welche Voraussetzungen und
Konsequenzen hier tatsächlich vorliegen oder involviert sind (sie werden
höchstens im Konfliktfall deutlich), viele Sprechhandlungen fallen auch
eigentlich gar nicht mehr in die Verantwortlichkeit des Einzelnen.[142]
Hier stoßen wir auf eine weitere Diskrepanz zwischen
'freiem' und institutionellem Handeln. Wenn
der Handelnde seine Handlung als Rollenträger in einer Institution ausführt,
ist die Annahme eines grundlegenden subjektiven Moments in seinem Handeln
entweder überflüssig oder vielleicht sogar falsch. [...] Intentionalität und Institutionalität
menschlichen Handelns fallen zwar nicht zusammen, aber sie schließen sich auch
nicht aus - vielmehr sind sie in einem komplementären Verhältnis zu sehen: Für
den Handelnden bedeutet Institutionalität über die Rollendefinition sowohl
Einschränkung als auch Erweiterung seiner Handlungsmöglichkeiten,[143] denn einen Vorteil
hat die Institution ganz bestimmt, wo
Konventionen alles regeln, sind die Konfliktmöglichkeiten gemindert und die
Energien bleiben frei für die Regelung des 'eigentlichen', des
textkonstitutiven Kernbereichs der Kommunikation.[144] Dieser
eigentümlichen Verschränkung von Gegensätzlichem werde ich mich in weiterer
Folge widmen.
Im politischen Bereich stimmt das kommunikative
Verfahren, das tatsächlich den Willensbildungsprozeß steuert, nicht immer mit
dem gesetzlichen Auftrag oder den Erwartungen der Öffentlichkeit überein. Um diese Diskrepanz nicht sichtbar werden zu
lassen, kann das akzeptierte und positiv bewertete Verfahren (z.B. Beratung)
vor der Öffentlichkeit formal-kommunikativ realisiert werden, obwohl die
Entscheidungen auf anderem Wege (z.B. durch interne Verhandlung) erreicht
werden.[145] Gerade die (Sub-)Institution der
parlamentarischen Anfrage bietet genügend Belege für die These, daß zwischen institutioneller
Regelung und faktischem Handeln ein dynamisches Wechselverständnis bestand und
besteht.[146]
Varianten dieses seltsamen Spiels sind:
* Auf offener politischer Bühne (=Plenarsaal) gibt
man sich moderat, zugänglich, konsensbereit und an einem Verhandlungsergebnis
ernsthaft interessiert. Hinter den Kulissen ist jedoch partei- bzw.
fraktionsintern alles schon (anders) entschieden und beschlossen.
Eine andere funktioniert so:
* Im öffentlichen Disput zeigt man sich fest in den
Grundsätzen, hart im Verhandeln und zu keinem 'faulen' Kompromiß bereit. Hinter
den Kulissen finden sich - im Wissen um die Notwendigkeit einer Entscheidung -
dann zumeist doch Lösungen, die hinterher wieder - unter Wahrung aller
Gesichter - als Sieg jedes Beteiligten präsentiert werden, obwohl die
Opponenten nach Beendigung der Diskussion
fast immer geteilter Meinung über Werte und über die bessere politische
Vorgangsweise[147] bleiben.
Nicht mehr Verständigung und Konsens sind die
Absichten politischen Handelns, sondern bloß deren Zelebrierung. Die
Institution degeneriert zum Selbstzweck oder wird zum Symbol. Zum Zweck der
Verständigung wird auf eine Plattform außerhalb ausgewichen.
3.10.91; 41.
Sitzung, 3979:
Graff: Wenn ein
Abgeordneter eine mündliche Frage stellt, ist die Wahrheitsfindung
eingeschränkt durch ein Ritual, bei dem einmal der eine und dann der andere zu
Wort kommt - Sie wissen ja, wie die Fragestunde abläuft. In Wirklichkeit kann
man dem Minister in der Fragestunde nicht wirklich auf den Zahn fühlen, wenn
wir ehrlich sind. Im Unterausschuß kann man das.
Dies wird durch einen anderen ÖVP-Granden bestätigt,
nach dem der Austausch von
Sachargumenten, relativ freimütig und unpolemischer als im Plenum, in den
Ausschüssen und Unterausschüssen erfolgt.[148] Die
Parlamentsredaktion unterstreicht dies: Die
Ausschußarbeit ist ein dialektisches Verfahren, in dem die Abgeordneten und die
Mitglieder der Bundesregierung bzw. deren Vertreter die einzelnen Bestimmungen
der Vorlage diskutieren und in dem Abänderungs- bzw. Zusatzanträge gestellt
werden können.[149] Zum Teil stimmt dem
auch die Opposition zu. In manchen
Ausschüssen konnten sehr intensive Auseinandersetzungen geführt werden und
einige Gesetzesbeschlüsse [...] tragen
sogar die Handschrift des Grünen Klubs.[150]
Erst in Ausschüssen
und Arbeitsgruppen gibt es echte Informationen, sachliche Vorschläge und
Kompromisse.[151] Die Frage ist nur,
ob und inwieweit sich solche Aussagen nicht Lügen strafen, wenn man z.B. die
bekannt gewordene 'Lutsch-Affäre', vorgefallen in einem Ausschuß des österreichischen
Parlaments, oder andere Meinungen in
Rechnung stellt, wie z.B. diese: Ausschußsitzungen
sind nicht selten reiner Pflanz.[152] Wiewohl auch hier
Abstriche gemacht werden müssen, so unterscheidet sich die Ausschußdebatte doch
ganz wesentlich von der Plenarsaaldebatte. Denn
das eigentliche Beratungsverfahren findet außerhalb (oder im Vorfeld) der
Plenardebatten in Ausschüssen, Fraktionen und Arbeitssitzungen statt, in der
Plenardebatte werden längst 'ausdiskutierte' Probleme nochmals aufgegriffen und
'scheinbar' neu behandelt. Insofern ist das präsentierte Verfahren Deliberieren
doch nur partiell handlungskoordinierend, partiell auch inszeniert.[153]
Die Fachliteratur versucht dieses Phänomen
öffentlichen Sprechens mit Begriffen wie 'symbolische Funktion von Politik'
oder 'Politik als Ritual' zu beschreiben. Wobei sie diese Ausformungen zumeist
von 'normaler' Politik trennen und dieser nur bei- oder unterordnen.
Ich plädiere für ein Verständnis, das sich nicht
alternativ für eine dieser Formen entscheidet, sondern beide
Kommunikationsformen gleichberechtigt und gleichzeitig wirksam nebeneinander
(parallel) bestehen läßt. Als
'inszeniert' soll ein Muster gelten - unabhängig von der Frage, ob es
'wirklich' oder 'nur zum Schein' vollzogen wird -, wenn es die Funktion hat,
gegenüber einem Publikum auf einer anderen Realitätsebene einen bestimmten
Effekt zu erzielen, der diesem Muster im unmittelbaren Handlungszusammenhang
noch nicht zukommt.[154]
Wie wir gesehen haben, ist die parlamentarische
Sprechsituation keine des freien, ungebundenen Sprechens, wiewohl auch dort das
Sprechen weitgehend alltagssprachlichen Mustern folgt. Zufolge dieser
Zwiespältigkeit behandelten wir die parlamentarische Rede als ungebundene
Sprechhandlungen, indem wir die Perspektive nach den nicht hintergehbaren,
sprachimmanenten Systemkräften richteten, den Sprechhandlungen also Autonomie
gegenüber den parlamentarischen Redestrukturen zugestanden. Andererseits betrachteten wir sie aus der
Perspektive von Restriktionen, welche freies Reden und Entscheiden für das
Parlament in Frage stellte: als ein Sprechhhandeln, bestimmt von
technisch-formalen (GO), institutionellen (Parlament) und inhaltsbezogenen
(Politik) Einflüssen. Auf dieser Basis kann jetzt die Perspektive spezifiziert
und die Aufmerksamkeit auf den Öffentlichkeitscharakter der Parlamentssituation
gelenkt werden. Schlußendlich läßt sich erst aus diesem Kontext erschließen,
was der performative Sinn parlamentarischer Rede ist.
Dabei gehe ich davon aus, daß der Sprecher mit
seiner Rede im Parlament eigentlich auf ein Publikum außerhalb abzielt. Das
heißt, die Rhetorik der Parlamentsrede
will den politischen Gegner nicht (mehr) überzeugen, sondern in Verteidigung
und Rechtfertigung einer eingenommenen Haltung vor der Presse und Rundfunk als
ihren Vertretern bestehen.[155]
Der politische Mandatar hat die Absicht, seine
Meinung zur öffentlichen zu machen oder zumindest als solche darzustellen. So
kann es auch in parlamentarischen Abstimmungen unterlegenen Sprechern und
Gruppierungen gelingen, ihren Ansichten und Anliegen zum Durchbruch zu
verhelfen. Über die nach außen erweiterte Sprechsituation kommt - ähnlich der
illokutionären Kraft sprachlicher Äußerung - eine politische (oder publizitäre)
Kraft öffentlicher Äußerung ins Spiel. Diese zwingt alle Abgeordneten - welche
ja die Repräsentanten des Volkes sind - auch in den nicht öffentlichen
Beratungen (in Ausschüssen, Sozialpartnerschaft, Interessengruppierungen,
etc.), auf die Meinung der von ihnen Repräsentierten Rücksicht zu nehmen. Der
Volksvertreter hat sich diese antizipativ anzueignen und sein Reden und Handeln
darauf abzustimmen.
Damit sind öffentliche Meinung und die Meinung im
Parlament aufeinander bezogen. Aus diesem Grund ist jeder Abgeordnete und jede
politische Gruppierung bemüht, die Meinungen in diesen Bereichen nach eigener
Vorstellung zu formen. Dies läßt sich erreichen, wenn man im Parlament via
Medien auf die Öffentlichkeit Einfluß nimmt. Dieser Absicht folgend, richten
die Abgeordneten ihre Kommunikationsstrategien neu aus. Die regierungsamtliche Sprachstrategie hat sich mit der Sprachstrategie
der Opposition innerhalb und außerhalb des Parlaments auseinanderzusetzen, sie
hat sich zu bewähren im Gegenspiel von Meinung und Kritik innerhalb der
Massenmedien und sie muß versuchen, sich schließlich im Sprachgebrauch der
Öffentlichkeit durchzusetzen.[156] Neben der
vordergründigen Absicht, den politischen Gegner im Haus überzeugen zu wollen,
verfolgen die neuen Sprechhandlungen Absichten, die - der Illokution nach -
folgende Tendenz aufweisen:
- Darstellung
eigener Positionen, Inhalte und Personen
- Meinungsbildung
und -verstärkung in diese Richtung
- Rechtfertigung und
Verteidigung derselben
- Proteste und
Angriffe gegen andere Positionen, Inhalte und Personen
- Profilierung der
eigenen
- Beschädigung des
politischen Gegners
- Provokation
desselben
- Ironisierung
- Populismus
und ähnliches mehr.
Durch diese Absichten wird die Sprechsituation im
Parlament umdefiniert. Wobei es auch unter dieser Neudefinition gilt, die
klassische Form des 'Redeparlaments' zu wahren, der es - mehr oder weniger, wie
wir gesehen haben - darum geht, mittels Rede und Gegenrede im Haus einen
Konsens (oder zumindest einen Beschluß) herzustellen. Daher kommt es innerhalb
politischer Kommunikation zu 'indirekten' Sprechhandlungen, welche quasi als
Nebeneffekt die eigentliche Intention realisieren, die sich erst vom Adressaten
her entschlüsselt. Das bedeutet, die rezeptive Seite von Kommunikation muß
verstärkt in die Betrachtung miteinbezogen werden, da Gesagtes dadurch
womöglich seinen Sinn verändert oder erst bekommt. (Womit wir beim eingangs
erwähnten perlokutiven Aspekt angelangt sind.) Wie der Hörer zum Sprecher, so
gehört der Wähler zum Politiker. D.h. der (politische) Sprecher wird entweder
verschieden verstanden, oder er hat Verschiedenes zu verstehen gegeben. Ein-
und diesselbe Handlung wird vom Kollegen im Plenum anders rezipiert als vom
politischen Beobachter außerhalb, der diese noch dazu über Dritte (=Medien)
vermittelt bekommt. Vom 'angesprochenen
Adressaten' insgesamt unterscheide ich den 'gemeinten Adressaten'. Die
Einführung dieser Analyseebene stützt sich darauf, daß wir alle schon wissen,
daß die Sprecher in solchen Kommunikationsereignissen das, was sie sagen, nicht
immer deshalb sagen, damit der Angesprochene es höre. Der gemeinte Adressat
kann also, muß aber nicht mit dem angesprochenen identisch sein.[157] Die Rezeption durch
den 'gemeinten Adressaten' ist nun jene, welcher der Parlamentarier immer mehr
Beachtung schenkt. Womit er sich auch zusehends von innerparlamentarischer
Deliberation verabschiedet. Die
parlamentarische Beratung über politische Inhalte ist bloß noch eine formale,
eigentlich wird sie nur noch wie in einem Schaufenster präsentiert, um damit
anderes verkaufen zu können. In
indirekten Sprechakten teilt der Sprecher dem Hörer mehr mit als das, was er
eigentlich sagt. Er tut das, indem er auf das dem Sprecher und Hörer gemeinsame
sprachliche und außersprachliche Hintergrundwissen sowie auf die allgemeine
Fähigkeit des Hörers, rational zu denken und zu folgern, zurückgreift.[158] Die Verkaufsabsicht
kommt dabei nur verdeckt ins Spiel. Eine parlamentarische
Anfrage mag in einem Fall der Kontrolle der Regierung dienen, bei anderer
Gelegenheit aber ihr oder dem Fragesteller die Möglichkeit zu positiver
Selbstdarstellung bieten.[159] Der Redner bietet
sein ganzes rhetorisches Vermögen auf, beide Absichten gleichzeitig zu
vollziehen, ohne die Doppelbödigkeit seines Tuns offenkundig werden zu lassen.
Nicht in den Geruch politischen Hausierertums zu gelangen, macht eben den
gewieften Parlamentarier aus. Die Wirkung der indirekten Sprechhandlung wäre
gefährdet, wenn der Adressat das Spiel durchschaute. Interaktanten der Binnenkommunikation fördern ihre eigenen Intentionen
im Hinblick auf den Dritten dann am besten, wenn sie die normativen Erwartungen
des Dritten am besten erfüllen. Diese wiederum erfüllen sie dann am besten,
wenn sie so tun, als wäre der Zuschauer gar nicht da oder, abgeschwächt
formuliert, als wäre das Wesentliche in dem Kommunikationereignis die
Auseinandersetzung mit dem Partner in der Binnenkommunikation.[160] Das Wissen darüber, das man in Parlament und
Politik gemeinschaftlich teilt, darf deshalb nicht zum öffentlichen
Allgemeingut werden. Als Folge davon wird der klassische Parlamentarismus als
Fassade aufrechterhalten.
Im Laufe der Zeit nahmen jedoch Bemühung und
Befähigung zum rhetorischen Versteckspiel ab. Die Hemmung, unverhohlen nach
außen zu agitieren, wurde beinahe völlig abgebaut. Die neuen Sprechhandlungen
treten immer offener an den Tag, und machen schließlich der Deliberation bzw.
Persuasion den ihr angestammten Platz streitig.
Aus den übersichtsartig angeführten
Sprechhandlungsabsichten greife ich drei heraus, formuliere diese als
Sprechakte und prüfe anschließend, ob sie an einem konkreten Redebeispiel
nachzuweisen sind. Die Auswahl wird dabei so getroffen, daß der neue Aspekt an
der parlamentarischen Situation möglichst deutlich hervortritt. Der
persuasionsfremde Charakter dieser Sprechakte wird in Merkmalen beschrieben.
Ein Gelingen oder Mißlingen der Handlungen soll an den perlokutiven Folgen
gemessen werden.
Ich ziehe wieder die Rede von Andreas Wabl heran (in
der es um die Causa Waldheim ging) und will versuchen, folgende Sprechakte
nachzuweisen:
1. Pejorationsakt
2. Provokationsakt
3. Sanktionsakt
Die Absicht ist dabei, die Reputation des
politischen Gegners zu untergraben. Glaubwürdigkeit, Befähigung, Integrität und
ähnliches mehr werden Andersdenkenden in Abrede gestellt. Dabei werden
allgemein ungünstige Seiten hervorgehoben, günstige abgeschwächt oder
verschwiegen; negative Attribute angehäuft; der Gegner mit negativen Werten
gekoppelt; aufgrund von zwei/drei konkreten Beispielen negativ verallgemeinert;
uneigennützige Ziele des Gegners als eigennützig ausgegeben; Fehler ins Maßlose
übertrieben; Erfolge abgesprochen; gegnerische Argumente deformiert;
gegnerische Zitate verzerrt; durch Assoziation diffamiert; gegnerische
Schlagworte neu definiert und vieles mehr (Bewerten spielt auch hier keine
unwesentliche Rolle). Dabei wird der Gegner in seinen inhaltlichen Positionen
wie auch in der Person selbst angegriffen. Die Politik macht es sich zunutze,
daß, obschon direkte Formen von Tadel wie
von Lob mißglücken, wenn die Präsupposition, daß die betreffende Person die
fragliche Handlung gemacht habe, von den Kommunikationspartnern nicht geteilt
wird, auch eine falsche Beschuldigung eine Beschuldigung bleibt, solange es die betreffende Person gibt bzw.
solange die Referenz darauf kommunikativ gelingt.[161]
Am Beispiel zeigt sich dies in folgenden Passagen:
14.5.1987; 17.
Sitzung:
- diese Empörung
Herr Kollege Khol, ist entweder Ausdruck von Unwissenheit oder Ausdruck von
Heuchelei.
- Wissen die Herren
Mock und Vranitzky, Haider und andere, wie unsere Watch List in Österreich
aussieht? - Offenbar nicht, denn sonst könnten sie solche Feststellungen nicht
treffen.
- Ich habe den
Eindruck, Herr Kollege Khol, Sie kennen dieses Gesetz nicht.
- Ich nehme an,
unser Bundeskanzler Vranitzky kennt dieses Gesetz nicht, denn sonst müßte der
Eindruck der Heuchelei entstehen.
- Leute ihrer
Fraktion sind dort gesessen und haben auf Steuergelder ihr Mittagessen
'eingeworfen', während wir im Gefängnis gesessen sind für die Anliegen der
ungarischen Bevölkerung.
- Herr Probst: Sie
machen in Kärnten billigen Aktionismus.
Daneben werden
viele beziehungsverschlechternde Sprechakte metakommunikativ durchgeführt, die
illokutionär/perlokutionär als Vorwurf oder Beleidigung verstanden werden. Ein
Widerspruch geht dann in einen Vorwurf der Unwahrhaftigkeit über, wenn explizit
festgestellt wird, der Hörer sage die Unwahrheit oder zitiere falsch.[162]
- Ich finde es
ungeheuerlich, daß unser Außenminister hier von dieser Regierungsbank aus
Sachen zitiert, die nur Teilwahrheiten beinhalten und daß die ganze Wahrheiten
[...] nicht mehr erwähnt wird.
- Sie, Herr Khol,
haben nicht den Mut gehabt, von Wahrheit zu reden, und hier sagen Sie: Wir
müssen die Vergangenheit bewältigen. - Herr Kollege Khol, die Glaubwürdigkeit
ist eine eigene Sache.
- In diesem
Augenblick schäme ich mich für jene Leute, die nicht in voller Wahrheit über
unsere Geschichte reden, und ich schäme mich auch für unseren
Bundespräsidenten.
Als persuasionsfremd fallen auf:
Oftmaliges Abschweifen vom Thema (=Unsachlichkeit);
Ressentiment-geladenheit; rhetorische Untergriffe; Diskriminierungsversuche;
Versuche, den Gegner lächerlich zu machen; Emotionalität; rüder Ton usw. Daß
die pejorativen Absichten durchaus erkannt werden, beweist die Wirkung, die sie
nach sich ziehen. Mittels Zwischenrufen wird mit gleicher Münze zurückgezahlt:
- Abg. Dr.
Schwimmer: Sie haben eine Logik!
- Abg. Probst: Was
haben Sie für Ihre Verhaftung bezahlt, Herr Kollege? - Heiterkeit.
- Abg. Dr.
Schwimmer: Sie sind ein negativer Nazi! Schämen Sie sich!
- Abg. Dr.
Schwimmer: Nehmen Sie das Wort 'Kultur' nicht mehr in den Mund, Herr Wabl! -
Rufe bei der ÖVP: Das ist unzumutbar!
Dieser ist von der Pejoration nur schwer
abzugrenzen. Zu knapp liegen die Absichten beieinander. Daß aber die
Provokation als eigenständige Sprechhandlung gelten kann, zeigen folgende
Statements, die eine solche Illokution expressis verbis aussprechen.
Wabl:
- Denn genau
diejenigen, die mich provoziert haben, genau diejenigen sind es auch, die mit
unserer Geschichte nicht klar und deutlich umgehen!
Was sich an anderer
Stelle wiederholt:
- aber den
Provokationen von ihren Bänken konnte ich nicht widerstehen.
Bei der Provokation können zwei Arten unterschieden
werden: Die eine soll den Gegner irritieren, die andere Aufmerksamkeit für sich
selbst erregen.
a) Die auf den Gegner gerichtete Provokation
versucht, die Auseinandersetzung zu emotionalisieren oder eskalieren zu lassen.
Damit soll der Gegner verunsichert, aus dem Konzept gebracht und somit in
seiner Argumentation geschwächt werden. Die Redner am Pult und die
Zwischenrufer in den Rängen machen von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch.
Es wird unmittelbar reagiert und Stellung bezogen, und ein jeder versucht im
offenen Schlagabtausch den entscheidenden Schlag zu landen. Und wie sich denken
läßt, wird dabei nicht zimperlich umgegangen:
- Abg. Wabl: Herr
Kollege Probst! Ich sage Ihnen nur eines: Ihre miesen Unterstellungen sollten
Sie anderen Leuten erzählen, im Gasthaus vielleicht!
- Ich weiß, man
wirft mir und anderen hier billigen Aktionismus vor. (Ruf bei der ÖVP: Jawohl! Budapest!)
- Abg. Samwald: Das
ist doch ungeheuerlich! - Zahlreiche Rufe
bei der ÖVP: Ungeheuerlich!
- Abg. Samwald: Eine
Ungeheuerlichkeit! Er gehört entfernt vom Rednerpult!
- Abg. Wabl: Herr
Kollege Probst! Ich will mich jetzt nicht mit Ihren Zwischenrufen beschäftigen.
b) Die aufmerksamkeitsheischende Provokation
versucht ihre Betreiber ins Rampenlicht zu bringen. Dazu ist es notwendig,
möglichst allgemein und/oder spektakulär anzuecken. Allgemein meint, daß
politische Gruppierungen,
Bevölkerungsschichten oder das Parlament selbst pauschal angegriffen werden.
Spektakulär heißt, daß man sich in der Wahl der Mittel unkonventionell und
erfinderisch zeigt. Oft ist dabei aber nur der Ton unkonventionell:
9.4.92; 67. Sitzung,
7034:
Haider: Und dazu
gehört sicherlich auch der Herr Bundesminister für Unterricht und Kunst, ein
besonderes Früchtchen in dieser Regierung, der es, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Schranz: Unerhört! Unerhört! -
weiter Zwischenrufe bei der SPÖ), offenbar für vereinbar hält, einerseits
Herrn Peymann Millionen nachzuwerfen, damit er das Burgtheater nicht in Betrieb
hält, damit er Terroristen begünstigt (Zwischenrufe
bei der SPÖ; darunter: Frechheit!), damit er Sympathien für Negatives
erklärt (Beifall bei der FPÖ),
andererseits aber die Zukunftschancen unsere Kinder durch eine vorenthaltene
Bildungsreform und nicht ordentliche Schulausbildung schmälert, indem er
Lehrerposten wegrationalisiert, indem er Lehrerstunden kürzt und indem er
gleichzeitig die Klassenschülerzahl erhöht, (Die
sozialistischen Mitglieder der Bundesregierung verlassen die Regierungsbank.)
In der Regel ist
das höfliche Sprechen aufwendiger als das nicht-höfliche; doch ist das höfliche
Sprechen häufig notwendig, wenn Sprecher bei gegebener sozialer Relation zum
Partner ihr Handlungsziel erreichen wollen. Das hat der Sprecher gelernt.[163] Was aber, wenn
nicht, oder wenn er gelernt hat, daß es auf den direkten Kommunikationspartner
im Haus gar nicht ankommt? Sondern die Wählermassen außerhalb zählen, die
gerade dieser Umgangsform mit dem politischen Gegner etwas abgewinnen können.
Nach politischen Kategorien kann somit auch solchem Sprechen eine gewisse
Qualität nicht abgesprochen werden. So konnte festgestellt werden, daß Tageszeitungsjournalisten gegenüber
Politikersprache Selektionsmuster anwenden, die sprachliche Qualitäten
'belohnen', indem sie die rhetorisch-kompetenten Aussagen im Wortlaut
übernehmen. [...] Rhetorisch-kompetente
Politikeraussagen in abwertend-polemischen Stil wurden häufiger von den
Journalisten berücksichtigt als jene in konstruktiv-sachlichem Stil, vor allem
dann, wenn sie sich auf eine Person bezogen. Partei- und personenbezogene
Aussagen stellten ein wichtigeres Selektionskriterium dar, als sachbezogene.[164] Es sind die
unterschwelligen, an Gefühle, an Vorurteile und latente Einstellungen
appellierenden Textstimuli, die in ihrer Wirkung über andere zu stellen sind.
a)+b) Einen anderen Weg zeigt der Aktionismus. Bei
diesem geht es darum, die Sprechhandlung von einem nonverbalen Akt begleiten
oder einrahmen zu lassen. Damit läßt sich ein gewisser Show-Effekt erzielen,
der sehr hilfreich sein kann, die Aufmerksamkeitsschwelle des Publikums bzw.
der Medien zu überwinden.
Wem es gelingt, die genannten Elemente der
Provokation zusammenzuführen, dem ist das Medieninteresse gewiß. Andreas Wabl
hat dies geradezu exemplarisch vorgeführt:
14.5.1987;
17.Sitzung:
- Sie glauben, die
Vergeßlichkeit der Bürger und der Welt wird diese Wunde heilen, aber da haben
Sie sich ordentlich getäuscht, Herr Kollege! (Rufe: Was ist mit der Fahne?) Sie warten auf diese Fahne.
- Weitere Zwischenrufe.
- Ruf bei der ÖVP: Was haben Sie da für
eine Fahne mit? Meine Damen und Herren, Sie kriegen diese Fahne noch zu
sehen!
- und ich sage
Ihnen, diese Fahne habe ich hier, damit Sie wissen, unter welcher Fahne unser
Präsident seine Pflicht erfüllt hat -: unter dieser Fahne hat unser Präsident
... (Der Redner entrollt eine
Hakenkreuzfahne. - Rufe: Unerhört!)
- Abg. Dr.
Schwimmer: Sie sind ein negativer Nazi! Schämen Sie sich! - Der Redner hat die Fahne zu Boden
geworfen. Weitere heftige Zwischenrufe.
- Abg. Dr. Khol: Weg mit der Fahne aus dem österreichischen Parlament! - Der Präsident gibt wiederholt das
Glockenzeichen. - Weitere heftige Zwischenrufe.
Mit dem Entrollen der Hakenkreuzfahne treten neue
Aspekte hinzu. Hier wird in voller Absicht eine Tabuverletzung begangen, um
sich der Aufmerksamkeit innerhalb wie außerhalb des Parlaments zu versichern.
Grad und Mittel der Provokation lassen allerdings vermuten, daß sie eher nach
außen hin gedacht war. Die Aufregung in der Öffentlichkeit im Anschluß an diese
Aktion, stützt die Annahme, der Redner wäre von einem solchen Kalkül geleitet
gewesen. Neben der eher singulären Erscheinung einer echten Tabuverletzung
zeigt die Rede Wabls auch das für den Aktionismus typische Phänomen, den
Kodewechsel im kommunikativen Vorgang.
Anstelle einer Vermittlung über den Sprachkode wird
das Symbol emblematisch vorgeführt. Man
kann mit außersprachlichen Mitteln Handlungen vollziehen, die z.B. dem
illokutionären Akt des Warnens oder dem perlokutionären Akt des Überzeugens
gleichwertig sind.[165] Emblematisch hat
dies zu erfolgen, denn die intendierte
Bedeutung, die Bedeutung also, die dem Bild vom Kommunikator zugeordnet wird,
muß aus zusätzlichen Angaben hervorgehen, aus einer Bildlegende, aus dem
Kontext. [...] Wenn es allein steht,
ohne einschränkende Legende und ohne einordnenden Kontext, trifft es auf den
unbegrenzten Freiraum der subjektiven Wahrnehmung des Betrachters. Es ist dann
Ausgangspunkt von zahllosen Konnotationen, Assoziationen, Vorstellungen, die
von der Erfahrung oder Erwartung des Empfängers her mit dem Bild verknüpft sein
mögen.[166] Was umgekehrt
bedeutet: Gänzlich ohne Unterstützung
habe das Bild dagegen überhaupt keine Chance, die Darstellungsfunktion der
Sprache zu übernehmen.[167]
Die Rede Wabls kann demnach als erläuternder
Bildtext genommen werden, der verhindern soll, daß die falschen Konnotationen
und Assoziationen mit dem Zeigen der Hakenkreuzfahne verbunden werden. Eine
beliebige Wirkung kann ja nicht das Ansinnen des Redners gewesen sein. Die
Chancen und Gefahren liegen knapp beieinander beim Einsatz eines derart
un(ter)bestimmten Bedeutungsträgers.
Tatsächlich läßt in
manchen Bereichen die Sprache ungleich mehr Freiraum zur inneren Ausgestaltung
als das Bild; aber nur in Zusammenhängen, die aus gesellschaftlich-ideologischer Sicht völlig unerheblich sind, z.B.
bei sinnlichen Details (Orten, Szenarien, Physiognomien u.ä.). In anderen
Bereichen jedoch, nämlich immer dort, wo eine weitgehende Übereinstimmung der
Interpretation im gesellschaftlichen Interesse liegt, bei sozial relevanten
Kategorien im weitesten Sinn (Normen, Rollen, Bewertungen von Handlungen u.ä.),
ist es die Sprache, welche die Vorstellungskraft mehr einengt und kontrolliert.[168]
Wabl unterlief es dann auch, die Potentialität
seines Tuns zu unterschätzen. So wurde gegen Wabl argumentiert, daß diese
Parlamentsszene in Fernsehbildern unkommentiert um die Welt gehen und so aus
dem Kontext gerissen, einen falschen Eindruck von Österreich und seinem
Parlament vermitteln könnten. (Die österreichischen Medien begaben sich
seinerzeit nach einer Bedenkzeit auch unter ein selbst auferlegtes
Bilderverbot.)
Trotz dieses Vorbehalts kann Wabl ein gewisses
Geschick im Umgang mit der visuellen Disposition von Bildmedien nicht
abgesprochen werden. Die Präsenz wirkt
unmittelbar auf unser Empfinden. Und die Präsentierung eines Gegenstandes wie
der von Antonius geschwenkten Tunika des Julius Cäsar oder auch der Kinder des
Opfers oder des Angeklagten kann die Zuhörer oder das Gericht wirklich bewegen.[169] Zugleich baut er aber auf ein weiteres
Charakteristikum visueller Medien, nämlich, daß
das eigentlich Medienspezifische nicht im Bereich der kognitiven Prozesse,
sondern im Bereich der emotionalen Bindungen liegt.[170] Die Maximierung der
Wirkung erreicht Wabl nur unter Berücksichtigung beider Charakteristika, die
dem ansonsten schon brisanten Thema den zusätzlichen 'kick' geben.
Kommunikationstechnisch hat dies zur Folge, daß zur wichtigsten Institution für die Präsentation der 'symbolischen
Politik', die sich am Emotionalen und Herzeigbaren orientiert, das Fernsehen
geworden[171] ist. 'Symbolische
Politik' meint in diesem Zusammenhang zwar nicht die Fahne als Symbol, sondern
allgemein die mediale Präsentation von Politik(ern) in standardisierten
Handlungsvollzügen, wie Eröffnungsreden bei öffentlichen Bauten,
Staatszeremonien aus verschiedensten Anlässen, Politikerinterviews und
ähnliches mehr - das Bild vom am Rednerpult stehenden Parlamentarier kann hier
sicherlich zugerechnet werden -, am Befund ändert diese Differenzierung aber
nichts. Die Maximen für öffentlichkeitsbezogenes Handeln werden zum größten
Teil nicht vom Medium der Sprache, sondern von den Medien bestimmt. Wolfgang
Bachmayer, Meinungsforscher am OGM-Institut, weist folgende 5 Grundregeln für
erfolgreiche Politik im Medienzeitalter aus:
* Reduzierung ('Verzichte auf zu viele
Botschaften!') und Konzentrieren der Aussagen auf Kern-Zielgruppen,
* Emotionalisieren,
* Personalisieren ('jeder Politiker muß für etwas
stehen'),
* Kontinuität und Wiederholung wichtiger Themen,
* Aktionismus und Konfliktbereitschaft zeigen.[172]
Neil Postman behauptet ähnliches, schlägt aber einen
kritischeren Ton an: Das Fernsehen kann
mit Argumenten, Hypothesen, Begründungen, Erklärungen oder anderen
Instrumentarien abstrakten, expositorischen Denkens nur wenig anfangen. Was es
hauptsächlich verlangt, ist eine darstellende Kunst. Denken ist keine
darstellende Kunst; Zeigen aber schon. Und daher wird das, was gezeigt werden
kann - nicht das, was gedacht werden kann - zum Stoff, aus dem unser
öffentliches Bewußtsein ist.[173]
Dem gehorchend, haschten die Medien gierig nach dem
Event und kamen somit ihrerseits den Absichten Wabls entgegen. Mit Art und
Ausmaß der Provokation gelang es ihm, weit über seine Klientel hinaus
Aufmerksamkeit zu erregen. Andererseits hatte er in Rechnung zu stellen, daß
ihm alleine schon wegen der Wahl des Mittels massive Ablehnung entgegenschlagen
würde. Nutzen und Schaden waren im vorhinein gegeneinander abzuwägen. In
Vorausahnung der Aussichtslosigkeit seines Unterfangens, argumentativ
irgendetwas zu bewegen, war er versucht, es sich zunutzen zu machen, daß, um religiöse
oder patriotische Leidenschaften zu erwecken, es des Symbols bedarf, da die
Emotion sich nur schwer an einer abstrakten Idee entzündet.[174] Sprechhandlungen in einer akuten
Beeinträchtigungsepisode verlaufen nicht mehr nach einem (wenn auch
'gestörten') kognitiven Schema, sondern sind vor allem durch das emotionale
Erleben gesteuert.[175]
Mitunter gelingt es aber nicht einmal durch Zeigen
von Symbolen, die Emotionen zu schüren, besonders dann nicht, wenn es
inflationär zum Einsatz gelangt.
12.5.92; 68.
Sitzung, 7175:
Anschober: Für wie
dumm hält dieser Kanzler eigentlich die Österreicherinnen und Österreicher, daß
er glaubt, daß diese Mogelmanöver im Bereich der Fahrten und im Bereich der
Ökopunkte nicht erkannt werden? Wir werden deshalb gegen den Bundeskanzler einen
Mißtrauensantrag einbringen. Und dieses Land Österreich wird durch diese
Politik Klimas weiter überfahren. (Der
Redner hält eine rotweißrote Fahne in die Höhe, auf der Reifenspuren sichtbar
sind.)
Der Aktionismus versteht es aber auch, in anderer
Weise sein Anliegen zu betreiben. So kommt er auch zum Einsatz, um die
Argumentation des Gegners in moderater Manier zu konterkarieren und auf diese
Art in ihrer Wirkung zu behindern.
So geschehen zum Beispiel bei der Fernsehübertragung
einer EU-Debatte, in der Wabl vor der Rede des Landwirtschaftsministers
Fischler einen Laib Brot, in den kleine Fähnchen mit der Aufschrift
"Kursänderung in der EU-Agrarpolitik" gesteckt waren, derartig
kameragerecht - direkt auf der Ministerbank - postierte, daß mit der Rede des
Landwirtschaftsminister Brot und Fähnchen (mittels Zoom leicht lesbar) als Bild
in der Übertragung mitgeliefert wurden. Fischlers Rede wurde damit ein Rahmen
verpaßt, der ihren Charakter völlig veränderte. Indem die elektronischen Medien versuchen, ihrem Publikum zu zeigen,
was sich 'wirklich' abspielt, verändern sie oft das, was sich abspielt.[176]
Diese nonverbal-aktionistischen Kommunikationsformen
sind wohl am bezeichnendsten für die neue Situation im Parlament. Gleiches kann
allerdings auch für so manch verbale Aktion gelten, tragen die Zwischenrufe
neuerdings doch geradezu aktionistische Züge. Zwischenrufe sind Sprechakte mit oft wirklichkeitskonstruktiver
Absicht: Vorgetragenes soll bekräftigt und zur Situationsdefinition genutzt
beziehungsweise bestritten, ironisiert und so um seine Wirkung gebracht werden.
Faktisch stellen Zwischenrufe eine Art 'Machtkampf' dar: Gelingt es, den Sinn
des Gesagten auszuhebeln, indem vom Redner intendierte Verstehenshorizonte
durch Konfrontation mit zielsicher eingeworfenen Begriffen kontakariert werden,
kann man gar an ihrer Stelle dem Gesagten neue Kontexte unterschieben, so
lassen sich dessen eigene Äußerungen gegen den Redner und seine Position
kehren.[177] Zu ihrer Rolle gehört das Schillern zwischen
Ernsthaftigkeit und Vorführung.[178]
12.5.92; 68.
Sitzung, 7242:
Maderthaner: Wir
gehen einen aufrechten Weg nach Europa, aber wer A sagt, muß auch B sagen, oder
ich möchte vielmehr sagen: Wer B sagen will, muß zuerst A sagen. Und dazu
gehört eben ein klares Bekenntnis zum EWR. (Abg.
Probst: Herr Kollege Maderthaner! Das gehört auch dazu! Wer A sagt, muß auch
die limente zahlen!)
9.7.92; 76. Sitzung,
8391:
Präsident: Nächster
Redner ist Herr Abgeordneter Renoldner. Ab jetzt beträgt die Redezeit in dieser
Debatte 15 Minuten. (Abg. Steinbauer - zu
Abg. Renoldner, der sich vor Beginn seiner Rede ein Glas Wasser einschenkt -:
Du bist nicht zum Trinken da, sondern zum Reden! - Dr. Hilde Hawlicek: Ja,
genau! - Abg. Kuba: Er braucht eine Stimulans!)
29.6.89; 110.
Sitzung, 12995:
Gugerbauer: Oder die
'Oberösterreichischen Nachrichten' vom 22.Juni.1989: "Schon wieder raufen
SP und VP um den Vorrang in EG-Fragen." (Abg.Dr. Graff: Er zitiert Zeitungen!)
Die Tageszeitung
'Die Presse vom 22.6.1989: "EG-Antrag: harter Machtkampf in letzter
Minute." (Abg.Dr. Graff: Das ist der
erste Redner bei einer Europadebatte! So etwas Jämmerliches!)
Die 'Tiroler
Tageszeitung' vom 16.Mai: "Neuer Wirbel um die EG-Vereinbarung. Fischer
für befristetes Abkommen." (Abg.Dr.
Graff: Herr Gugerbauer! Ich gebe Ihnen noch fünf Minuten, wenn Ihnen dann
nichts Gescheites einfällt, gehe ich!)
Der Jargon, dessen man sich hier befleißigt, kann
als Ausdruck dafür verstanden werden, daß es nicht die Politik alleine ist,
worum sich parlamentarisches Sprechhandeln dreht. Die Abgeordneten gefallen
sich in allerlei Rollenverhalten, das zwar im Zusammenhang mit dem allgemeinen
politischen Ritual gesehen werden kann, aber derart individuelle Ausprägungen
findet, die den Menschen im Abgeordneten zum Vorschein bringen, der doch nie
vollständig in der Institution aufgeht. Ironie
zum Beispiel läßt sich soziologisch verstehen als eine kulturell typisierte
Distanzierung vom eigenen Rollenspiel durch artikulierte Reflexion über die
Rolle und die Situation, die den Rahmen des Verhaltens angeben. Mit ihr wird
zum Ausdruck gebracht, daß man sich der Rollenhaftigkeit und der
Situationsbedingtheit seines Verhaltens bewußt ist und daß man außerhalb dieses
Verhaltensrahmens noch mehr und anderes ist[179] (oder sein möchte).
Für uns ist dieser Verweis aufs Rollenspiel im Parlament ein weiteres Indiz
dafür, daß Wahrhaftigkeit für den parlamentarischen Diskurs eine fragwürdige
Größe ist. Denn vom Schauspiel her wissen wir, daß Wahrhaftigkeit für die
Person des Schauspielers endet, wo er gegenüber der Öffentlichkeit in die Rolle
einer Figur schlüpft. Darum erwächst ihm auch keinerlei Verantwortung aus
seinem Handeln auf der Bühne (außer vielleicht aus der Qualität seines
Schauspiels). Die Rolle des Parlamentariers ist aber keine fiktionale und ist
außerdem von höchst realen Folgen für die Öffentlichkeit. Daher hat er in der
Rolle des Politikers die Verantwortung für sein politisches Handeln zu übernehmen
und wird auch in dieser zur Verantwortung gezogen. Während Verantwortung im Alltagshandeln zwar eine Rolle spielen kann
und prinzipiell gilt, daß man seine Handlung verantworten muß, gibt es hier
aber doch eine Reihe von Möglichkeiten, sich der Verantwortung zu entziehen,
sei es durch Vernebelung, durch Überlegenheit, durch Flucht oder sonstige
Machenschaften. In Institutionen dagegen ist Veranwortlichkeit ein ehernes
Prinzip.[180]
Die Institution schützt sich gegen die
Verflüchtigung von Wahrhaftigkeit im Rollenspiel, indem sie ein Mindestmaß an
Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit (auch in der politischen Rolle) verlangt
bzw. voraussetzt. Da Aufrichtigkeit, wie
Absicht, niemals unmittelbar feststellbar ist, kann sie nur an der Konsistenz
der zum Ausdruck gebrachten Einstellungen abgelesen werden.[181] Danach wird zum
Beispiel jemand für unaufrichtig
gehalten, der den Wert eines Arguments dann anerkennt, wenn es ihm zum Vorteil
gereicht, und ihn dann nicht gelten läßt, wenn es sich gegen ihn wendet.[182] Wer kommuniziert, hält sich an die Maximen,
nicht für ein höheres Ideal oder aus Altruismus, es ist in seinem eigenen
Interesse. Andernfalls wird er mißverstanden oder gar nicht verstanden. [...] Sonst greift er seine eigenen
kommunikativen Ziele an.[183] Darauf stützt sich
das Vertrauen, der jeweils andere erfülle die kommunikativen Ansprüche, weshalb
es sich umgekehrt jedem verwehrt, dem anderen gar nichts zu glauben. Es wird sich immer um ein eigenartiges
Gemisch aus Glauben und Nicht-Glauben handeln.[184]
Mit diesem wird auf die Pejoration und/oder
Provokation reagiert. Im Parlament bieten sich dafür zwei Vorgangsweisen an.
Die eine ergibt sich aus den Möglichkeiten und Vorgaben der Geschäftsordnung.
Demzufolge bezeichne ich sie wieder als a) 'institutionelle' Sanktionsakte, die
da sind: 'Ruf zur Sache', 'Ruf zur Ordnung', Sitzungsunterbrechung, Wortentzug,
etc.. Diese sind allesamt stark formalisiert und ihrem Vollzug nach an den Nationalratspräsidenten gebunden. Sie
sind verantwortlich für die Asymmetrie in der Kommunikationsbeziehung zwischen
Abgeordneten und dem Präsidenten. In dieser Eigenschaft verstoßen sie zwar
gegen das persuasive Gleichheitsgebot, andererseits sind sie aber notwendig, um
den 'ordentlichen' Geschäftsgang im Parlament aufrechtzuerhalten. Eine Durchsicht der [...] Ordnungsrufe zeigt folgende Praxis: Fast
ausnahmslos geahndet wird der Vorwurf der 'Lüge' in jeder Form, also auch 'Sie
Lügner' oder 'das ist eine Lüge' oder 'ein Minister, der das Parlament belogen
hat': [...] Geradezu
selbstverständlich sind Ordnungsrufe für ehrenrührige Bezeichnungen wie
'Lümmel', 'frecher Kerl', 'Trottel', 'Pharisäer', 'Kasperl', 'Heuchlerin',
'Halbstarker', 'Sie sind ein Lump', 'Verleumder', 'Sklavenhalter': [...] Die gerügte Ordnungswidrigkeit muß aber
nicht immer in einer direkten Herabwürdigung des Redners bestehen, sondern kann
auch negative, beleidigende Qualifikationen des Redeinhalts, wie z.B.: 'Das ist
Demagogie!', 'Präpotenz', zum Inhalt haben[185]. (Die Praxis der
Ordnungsrufe folgt dabei genau unseren Kategorien Wahrhaftigkeit, Pejoration
und Provokation.)
§ 102. (1) Wenn jemand, der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrat berechtigt ist, den Anstand oder die Würde des Nationalrat verletzt, beleidigende Äußerungen gebraucht oder Anordnungen des Präsidenten nicht Folge leistet, sprich der Präsident die Mißbilligung darüber durch den Ruf 'zur Ordnung' aus.
(2) Der Präsident kann in einem solchen Falle einen Redner unterbrechen oder ihm das Wort auch völlig entziehen.
(3) Wurde einem Abgeordneten ein Ordnungsruf in kurzer Aufeinanderfolge zum wiederholten Mal erteilt, kann der Präsident zugleich verfügen, daß Wortmeldungen desselben für den Rest der Sitzung nicht entgegengenommen werden.
§ 103. (1) Wer zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrat berechtigt ist, kann vom Präsidenten den Ruf 'zur Sache' oder 'zur Ordnung' verlangen. Der Präsident entscheidet hierüber ohne Berufung an den Nationalrat.
§ 104. Wenn der Präsident einen Redner unterbricht, hat dieser sofort innezuhalten, widrigenfalls ihm das Wort entzogen werden kann.
14.5.1987;
17.Sitzung:
- Präsident (das Glockenzeichen gebend): Herr
Abgeordneter ... (Weitere anhaltende
Zwischenrufe.) Ich bitte um Ruhe, wenn der Präsident spricht.
Herr Abgeordneter
Wabl! Es gibt leider keine andere Disziplinarmaßnahme als den Ordnungsruf. Das
Herzeigen dieser Fahne in diesem Parlament zum ersten Mal, seit es nicht mehr
Gauhaus ist, seit April 1945, wäre meiner Ansicht nach anderer Konsequenzen
wert. Ich erteile Ihnen aber als das Mittel, das mir zur Verfügung steht, einen
Ordnungsruf. (Anhaltender lebhafter
Beifall bei SPÖ, ÖVP, und FPÖ. - Weitere Zwischenrufe.)
Minuten später kommt es zu einer Unterbrechung der
Sitzung. Diese wurde nach einer 'Sonderkonferenz' von den Klubobmännern der
SPÖ, ÖVP und FPÖ initiiert. Sie benützen diese Möglichkeit in der
Geschäftsordnung, um über die Instanz des Vorsitzenden eine Sanktion gegen ein
anderes Mitglied des Hauses vorzunehmen. Diese kann demnach als Mittel für die
(partei)politische Auseinandersetzung instrumentalisiert werden. Dafür erweist
sie sich als besonders wirksam, da der Betroffene nicht nur gewissermaßen
stigmatisiert, sondern obendrein auch noch des Wortes beraubt wird. Der
Sanktionsakt wird also nicht nur passiv erlitten, sondern auch aktiv für die
eigenen Interessen eingesetzt. In der Anwendung überschneidet er sich damit mit
jenen der Pejoration und Provokation. Perlokutiv stellt er andererseits deren
Wirksamkeit unter Beweis. Die
'politischen Bühnen' sind am besten erkennbar, wenn ein Kandidat entweder deren
'Regeln' verletzt oder sein Verhalten extrem überzieht.[186]
- Abg. Wabl: (Abgeordnete von SPÖ und ÖVP versammeln sich
um den Platz von SP-Klubobmann Dr. Fischer.) Ich habe das Gefühl, hier gibt
es eine Sonderkonferenz über mein Verhalten.
- Abg. Dr. Fischer
(SPÖ): Herr Präsident! Ich würde Sie bitten, die Sitzung zu unterbrechen, eine Präsidialkonferenz einzuberufen,
denn es gibt Vorfälle, über die ein Parlament mit einem Minimum an
Selbstachtung und mit einem Minimum an Gefühl für das, was diesem Land
zugemutet werden kann, nicht vorübergehen kann. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)
- Abg. Dkfm. DDr.
König (ÖVP): Herr Präsident! Ich möchte mich diesem Wunsch vollinhaltlich
anschließen. Ich glaube, Sie sollten diesem Wunsch stattgeben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
- Abg. Dr.
Frischenschlager (FPÖ): Herr Präsident! Ich glaube auch, daß dieser Vorfall
wirklich alles sprengt, und ich schließe mich der Meinung meiner beiden
Vorredner an. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und
ÖVP.)
- Präsident: Danke.
Ich unterbreche dem Wunsch der drei Fraktionen gemäß die Sitzung.
Anders haben wir aber auch schon gezeigt, daß die
Geschäftsordnung den Redner nicht nur in seinen Möglichkeiten einschränkt,
sondern - viel wesentlicher - in seinen kommunikativen Rechten - z.B. gegen
Mehrheitsfraktionen - schützt. Was allerdings miteinschließen kann, daß sich
der Redner dann wie in Schutzhaft genommen vorkommen muß.
b) Die zweite sanktionelle Vorgangsweise kennt keine
formalen oder institutionellen Vorgaben und wird von Abgeordneten gegeneinander
zum Einsatz gebracht. Eine Koexistenz
freier Handlungen [...] erreicht die
Sprache ohne Gewaltandrohung alleine durch
die (vergleichsweise) harmlosen Sanktionen, die am möglichen Mißlingen
von Zugehörigkeitsvollzügen hängen.[187] Treffender läßt
sich dieser Vorgang vielleicht mit dem trivialpsychologischen Begriff
'Liebesentzug' umreißen, nur daß einem im Parlament anstatt der 'Liebe' die
geneigte Aufmerksamkeit entzogen wird. Beispiele davon hatten wir ja schon,
aber zur Veranschaulichung des Unterschieds zur institutionellen Sanktion führe
ich sie in den entsprechenden Passagen nochmals an.
- Haider: Und dazu
gehört sicherlich auch der Herr Bundesminister für Unterricht und Kunst, ein
besonderes Früchtchen in dieser Regierung, der es, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Schranz: Unerhört! Unerhört! -
weiter Zwischenrufe bei der SPÖ), offenbar für vereinbar hält, einerseits
Herrn Peymann Millionen nachzuwerfen, damit er das Burgtheater nicht in Betrieb
hält, damit er Terroristen begünstigt (Zwischenrufe
bei der SPÖ; darunter: Frechheit!), [...] (Die sozialistischen Mitglieder der Bundesregierung verlassen die
Regierungsbank.)
Hierbei handelt es
sich um eine Art von argumentiver Ersatzhandlung, deren Intention auf den
Abbruch eines bis dahin erfolgten argumentativen Diskurses gerichtet ist. [...] Die Kommunikationsverweigerung erscheint
zunächst als folgerichtige Reaktion auf ein Verlassen der kommunikativen
Verständigungsebene durch den Redner.[188]
Wesentlich häufiger wird die Sanktion nur angedroht
und auch da oft nur rhetorisch:
- Gugerbauer: Die
'Tiroler Tageszeitung' vom 16.Mai: "Neuer Wirbel um die EG-Vereinbarung.
Fischer für befristetes Abkommen." (Abg.Dr.
Graff: Herr Gugerbauer! Ich gebe Ihnen noch fünf Minuten, wenn Ihnen dann
nichts Gescheites einfällt, gehe ich!)
Zwar auch nur rhetorisch, aber dem Inhalt nach
bedenklich erweist sich folgende Äußerung, die das Verlassen der Situation
nicht mehr dem freien Selbstentscheid überlassen möchte:
- Abg. Samwald: Eine
Ungeheuerlichkeit! Er gehört entfernt vom Rednerpult!
Können auch dem Vorgang nach die Sanktionsformen
voneinander unterschieden werden, in ihrer Bedeutung für den Diskurs sind sie
gleichzusetzen. Beidemale wird die Kommunikation unterbrochen, weil ein
vorausgesetzter Anspruch nicht mehr erfüllt ist oder zu sein scheint. Erwartet
wird, daß der Redner in der (vom Anstand) gebotenen Form wahrhaftig zur Sache
und gegen die andere Person spricht. Das 'Zum-Problem-Werden' dieser Geltungen
führt zum Abbruch kommunikativen Handelns. Genau an dieser Stelle läge es am
Diskurs, das Problem auszuräumen. Dazu bedürfte es nicht einmal einer
argumentativen Auseinandersetzung, es genügte, die Sanktion zum Anlaß zu
nehmen, stillschweigend zu den Regeln verständigungsorientierten Handelns
zurückzukehren und die Argumentation erwartungsgerecht fortzuführen.
Wie nun aber die Sanktionen und eventuellen
Begründungen in der Praxis auch immer ausfallen, von Einsicht des betroffenen
Redners werden sie in der Regel nicht begleitet. Denn selbst wenn der Fragende mit seiner Geltungsfrage - dies macht die
Pointe der Dialektik zwischen 'unterbrechen' und 'eröffnen' aus - Kommunikation
nur unterbricht, um sie auf einer anderen Ebene verständigungsorientierter Rede
fortzusetzen, so hängt das Gelingen solcher intendierter Fortsetzung verständigungsorientierter Rede als Diskurs
doch von der Bereitschaft des jeweiligen Kommunikationspartners ab, die 'kritische
Schwelle' zwischen kommunikativem Handeln und Diskurs zu überschreiten, d.h.
sich überhaupt auf Argumentation einzulassen.[189] Im Parlament ist
man eher geneigt, auch noch der Sanktion - d.h. deren Betreibern - die
Ernsthaftigkeit in Abrede zu stellen, indem man wieder unterstellt, andere Absichten
und Ziele als Rückführung zu sachlicher Argumentation würden damit verfolgt. Da
Wahrhaftigkeit rein argumentativ nicht eingelöst werden kann - d.h. man kann
der Absichten des anderen nie wirklich gewiß sein -, empfiehlt es sich nach
politischem Verständnis, dem anderen eher zu mißtrauen, als das Gegenteil
anzunehmen, wie es in der Alltagskommunikation (größtenteils) der Fall ist.
Damit sind wir bei einem weiteren Diskurs-Dilemma, welches ich einfach das
'institutionelle' nennen möchte.
Wie wir die Dinge benennen wollen, bleibt aber
völlig egal. Relevant ist hingegen die Konsequenz aus dem ganzen. Das
ideologische, politische und institutionelle Diskurs-Dilemma schießen zu einer
Aporie zusammen, aus der sich Politik nicht wird befreien können, solange sie
nicht aufhört, anderes zu sein als Politik. Indem
man dem jeweiligen politischen Gegner Unwahrheit, Unwahrhaftigkeit und
unangemessenes Diskussionsverhalten unterstellt, entzieht man sich selbst die
Chance zur echten Auseinandersetzung mit der Position der anderen Seite. Fazit:
Mit Hilfe des Verständigungsbegriffes (aus der Theorie des kommunikativen
Handelns) lassen sich 'Schwachstellen' in realen, empirischen
Verständigungsprozessen diagnostizieren.[190] Und vielleicht muß
als Fazit sogar die Unausräumbarkeit dieser Schwachstellen diagnostiziert
werden.
Läßt man das Parlamentsgeschehen vom 14. Mai 1987
(Zeigen der Hakenkreuzfahne) Revue passieren, gewinnt das Ganze den Charakter
einer Inszenierung. Zu fest darf der eine mit der Verhaltensweise des anderen
rechnen. Und sollte bei 'haarigen' Themen das Verhalten des Gegners nicht
ausrechenbar sein, behilft man sich mit mehr oder weniger geheimen Absprachen.
Naturgemäß sind diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sie gäben ja einen
handfesten Beweis für den inszenatorischen Charakter parlamentarischen Handelns
ab. Im Fall der Wabl-Rede gibt jedoch ein Zwischenruf Zeugnis von einer solchen
Absprache.
- (Abg. Probst: Es wäre fair, wenn Sie sich an
das Übereinkommen halten würden!)
Ob das 'Übereinkommen' in der Präsidiale, zwischen
den Parteigranden oder zwischen den Fraktionen getroffen worden ist, läßt sich
aus der Debatte (Parlamentsprotokoll) freilich nicht erschließen.
Der inszenatorische Eindruck wird verstärkt durch
den parteilich-ideologischen Rahmen, in den das parlamentarische Geschehen
eingebunden ist. Auf Wabls Argumentation/Polemik gegen Waldheim reagieren nur
die Vertreter der Partei, die diesen bei der Wahl unterstützt hatte. Selbst
emotionalen Ausbrüchen wird nur innerhalb dieses Rahmens freier Lauf gelassen.
Abgeordnete nicht involvierter Parteien halten sich bedeckt.
Erst als der Redner die Hakenkreuzfahne hervorholt,
schalten sich auch diese aktiv ins Geschehen ein. Allerdings in der Form, daß
sie die Sitzung unterbrechen lassen. Geahndet wird bloß das Mittel, zu dem Wabl
greift, der Zweck (bzw. Inhalt) wird aus der Debatte herausgehalten.
Oppositionelles Aufbegehren wird als Formfehler abgetan. Doch das ist eine
schon eher politische Frage, die auch
den Politikern überlassen bleiben soll. Für uns ist von Bedeutung, daß in einem
Bewußtsein gehandelt wird, die Plenardebatten dem Publikum nicht ohne interne
Regieanweisungen präsentieren zu wollen. Gerade
das Bewußtsein, daß viele andere zuhören, macht [...] empfindlicher bezüglich der Präsentierung seiner selbst und der
Reaktion anderer politischer Gruppen auf seine Äußerungen.[191] Wobei in erster
Linie die Präsentation durch Medien ins Auge gefaßt wird. Die 'Wahrnehmung der Medien', die Regelhaftigkeit der Konstruktion
durch die Nachrichtenmedien, wird längst gezielt für politische Zwecke
eingesetzt.[192] Denn natürlich finden im Parlament
Auseinandersetzungen statt, die für die Öffentlichkeit gedacht sind.[193] Selbst jene Aspekte politischen Verhaltens,
die immer 'öffentliche Handlungen' waren - Pressekonferenzen, Ansprachen im
Parlament, Interviews und politische Umgangsformen - wurden durch die
Anwesenheit der Fernsehkameras verändert.[194]
Der letzte Sprechhandlungstyp, der in diese Analyse
Aufnahme finden soll, ist auch schon die Überleitung zu den eher allgemeinen
Betrachtungen zur Wechselbeziehung zwischen Parlament und Öffentlichkeit. Dazu
wähle ich Sprechhandlungen, die den Bezug propositional irgendwie
thematisieren, da die mediale Orientierung dabei am augenscheinlichsten wird.
Es würde sich aber nicht um Politik handeln, geschähe diese Thematisierung in
nüchternen, konstativen Sprechakten. Auch hier agiert man auf doppeltem Boden
mit verschiedensten Illokutionen gleichzeitig. Die sachliche Stellungnahme zu
den Medien ist nicht vorrangig, die primäre Absicht weist eher in die Richtung
der uns schon bekannten Vorgänge Bewerten/Abwerten, Provozieren und Sanktion.
In Referenz wird dabei alles genommen, was dem Gegner politisch nur irgendwie
schaden könnte.
29.6.89; 110.
Sitzung, 13001:
Wabl:
- Aber was wollten
Sie in diesem Haus? Was wollten Sie hier eigentlich diskutieren, meine Damen
und Herren? Sie betrachten ja diese Debatte als lästige Pflicht. Aber heute,
weil das Fernsehen direkt überträgt, sehen Sie eine willkommene Möglichkeit,
wieder Werbung zu machen für Ihre EG-Bestrebungen.
12.11.1991; 44.
Sitzung, 4142:
Fuhrmann:
- Sie wollen heute
offenbar eine Show haben, um Ihr Volksbegehren durch eine solche Debatte hier
im Haus über die Medien dementsprechend auch zu transportieren. Wenn Sie das
wollen, dann bitte, das ist legitim, Sie sind eine Partei, Sie sind eine
Oppositionsfraktion, aber haben Sie nicht die Unehrlichkeit, sich dann hier
herzustellen und wehleidig zu beklagen, daß uns die Tagesordnung, so wie wir
sie uns vorgenommen haben, aufgrund Ihrer Vorgangsweise Probleme bereiten wird,
fertig zu werden!
12.5.1992; 68.
Sitzung, 7229:
Haider:
- Hohes Haus! Meine
Damen und Herren! Es ist verständlich, daß die österreichische Bundesregierung
dringenden Bedarf hat, Erfolgsmeldungen über die Rampe zu bringen. Es ist
verständlich, daß sich die Abgeordneten der Regierungsparteien krampfhaft
bemühen, Erfolge in die Öffentlichkeit zu setzen. - Daher war es wohl auch die
Regie, daß heute über das Mißtrauensvotum, das im Parlament gegen den
Bundeskanzler und gegen den Verkehrsminister seitens der Opposition gestellt
wurde, in der Berichterstattung des staatlichen Rundfunks nichts vorkommen
durfte, sehr wohl aber die Jubelmeldungen aller Regierungsmitglieder über die
erfolgreichen EWR-Verhandlungen.
29.6.89; 110.
Sitzung, 12992:
Wabl:
- Herr Präsident!
Ich verlange, daß Sie bei dieser Abstimmung über die Redezeitbeschränkung eine
Auszählung der Stimmen vornehmen und das Ergebnis bekannt geben. (Abg.Dr. Graff: Dem Wabl steigt das
Fernsehen zu Kopf!)
Mittels des an den anderen Abgeordneten gerichteten
Vorwurfs mangelnder Wahrhaftigkeit (hinsichtlich parlamentarisch-deliberativer
Absichten) wird Wahrhaftigkeit für sich
selbst und obendrein (indirekt) für die Institution im übrigen behauptet. Indem die Interaktanten in
öffentlich-dialogischen Kommunikationsereignissen ein Gespräch untereinander
etablieren, in dem sie sich gegenseitig vorwerfen, zum Fenster hinaus zu reden,
bestätigen sie die Erwartungen Dritter immmer wieder neu und stützen die
Vorstellung, die Kommunikation habe eine Funktion in der Erfüllung der
institutionellen Aufgaben, und die Art und Weise, wie sie öffentlich
miteinander umgehen, entspreche den Formen und Mechanismen interner
Handlungskoordinierung.[195] So sehr sie sich in der Herangehensweise
unterscheiden, gemeinsam ist all diesen Sprechhandlungen, daß mit der
Vorhaltung, der andere agiere im Hinblick auf die Medien, diesem in/direkt der
Anspruch auf Ernsthaftigkeit innerhalb des Plenarsaals abgesprochen wird. Was
ja paradox erscheint, wenn man bedenkt, daß Politiker wie Medien im gleichen
Sinn anwaltschaftlich für die Gesellschaft eintreten. Warum sollte dann ein
Hinwenden an die Medien, die im erweiterten Sinn ja Diskursbeteiligte sind, die
ernsten Absichten des Sprechers in Frage stellen? Der damalige Klubobmann und
jetztige Nationalratspräsident Heinz Fischer findet das ganze dann auch weit
weniger prekär, da es ja auch unter dem erweiterten Publikum schlußendlich
wieder nur auf das Argument ankomme.
29.6.1989; 110.
Sitzung, 12998:
Fischer:
- Ich erblicke nicht
in der Zahl der Redner irgendein Qualitätsargument, aber ich meine nur, daß man
nicht sagen kann, daß das, wenn diese Frage im Parlament sieben, acht, neun
Stunden vor laufenden Kameras diskutiert wird, wo jeder, den es interessiert,
zuschauen und urteilen kann, welches Gewicht die Argumente des Kollegen
Gugerbauer, die Argumente des Kollegen Jankowitsch und die Argumente des
Kollegen Smolle haben, und wo 40 Redner
zu Wort kommen, eine Knebelung sei und die Frage nicht ausreichend diskutiert
werde. Sie wird ausreichend diskutiert. Herr Kollege Smolle! Kommen Sie heraus
und zeigen Sie, ob Sie gute Argumente oder ob Sie schlechte Argumente haben.
Darauf kommt es an, nicht auf die Lautstärke Ihrer Zwischenrufe von dort
hinten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Eine Erklärung für die dennoch vorhandenen
Spannungen zwischen Politikern und Journalisten findet sich in der
unterschiedlichen Rollen, welche die Beteiligten dabei einnehmen. Mit
Legislativ- und Exekutivgewalt ausgestattet, handeln die Abgeordneten vom Boden
des Plenarsaals aus, während die Berichterstatter (mit der Macht der
Öffentlichkeit im Rücken) das Geschehen von der Pressetribüne aus
kontrollieren.
Daraus erwachsen Animositäten, in denen es um
Vertretungsansprüche, Kompetenzstreitigkeiten bis hin zu simplem Neidverhalten
geht. Diese werden zusätzlich geschürt durch den Umstand, daß durch die
Mediatisierung von Politik und Gesellschaft die Rolle der Journalisten immer
(ge)wichtiger wird und es daher permanent um eine Neuverteilung von Macht geht.
Eine Ursache dafür, daß die Parteien ihre
Transmissionsriemenfunktion immer weniger wahrzunehmen in der Lage sind, ist
das Vordringen der Massenkommunikation in allen gesellschaftlichen Bereichen
und damit die teilweise Verdrängung der Parteien aus diesen Feldern der Öffentlichkeit.[196] Historisch läßt
sich dies ungefähr so dimensionieren: Wenn
das englische Parlament vor 150 Jahren Journalisten zu kniefälliger Abbitte wegen
breach of privilege vor den Parlamentsschranken zwang, wenn sie über seine
Verhandlungen berichteten und wenn heute die Presse durch die bloße Drohung,
die Rede der Abgeordneten nicht abzudrucken, die Parlamente auf die Knie
zwingt, so hat sich offenbar ebenso der Sinn des Parlamentarismus wie die
Stellung der Presse geändert.[197] Was Max Weber schon
1910 zu den Entwicklungen und Zusammenhängen von bzw. zwischen Politik und
Presse bemerkte, deckt sich mit dem gegenwärtigen Erkenntnisstand. Unsere demokratischen Spielregeln, die
parlamentarischen Verfassungen, der Parlamentarismus selbst, die repräsentative
Demokratie wurden in und für Zeiten erarbeitet, in denen man sich die
flächendeckende [...] Öffentlichkeit
unserer Tage nicht einmal vorzustellen vermochte. Folgerichtig konnten in
diesem unvorbereiteten Kräfte- und Institutionensystem die Medien [...] zur 'staats-gestaltenden Größe' aufsteigen.[198] Mit der Meinung des
Medienmachers geht auch die des Politikwissenschaftlers konform: Politik ist danach tendenziell als Produkt
einer reziproken Arbeitsteilung zwischen den politischen Institutionen und der
Institution Fernsehen zu begreifen [...] Damit könnte das klassische Prinzip der Gewaltenteilung und
wechselseitigen Kontrolle in Frage gestellt werden.[199] All dies zusammen
mag erklären, warum sich Mißstimmigkeiten oder zumindest Ironie einschleichen,
wenn die jeweiligen Funktionsträger der Öffentlichkeit übereinander zu sprechen
kommen.
Die Beschwerde eines SPÖ-Abgeordneten lautet: Die Selbstdarstellung des Fernsehens und
das Besserwissen des ORF überwiegt, gleichzeitig werden die Kommentare der
Abgeordneten entsprechend gekürzt und verstümmelt gesendet.[200] Eine besondere Position nehmen die
freiheitlichen Abgeordneten ein: Der Großteil der FPÖ-Mandatare (83 v.H.)
beschwert sich - im deutlichen Gegensatz zu den Politikern der anderen Parteien
- über eine Beleidigung oder Benachteiligung durch die Berichterstattung des
'Hohen Hauses'; insbesondere wirft man dem Magazin Parteilichkeit vor.[201]
Ermacora kritisiert aber auch das rücksichtslose
Verhalten von einigen Medienvertretern, die für die Mitglieder des Ausschusses,
Zeugen und Auskunftspersonen unzuverlässigerweise
einen 'öffentlichen Ruf' begründet hätten. Eine verantwortungsbewußte
Berichterstattung in diesem Bereich sei mehr denn je notwendig geworden[202]; was uns die
weiteren Themen vorgibt.
Das Funktionieren von Kommunikation in und durch die
Öffentlichkeit bleibt nicht ohne Einfluß auf das Funktionieren von Politik
überhaupt. So anspruchsvoll sich Öffentlichkeit konstituiert, so sehr sich
Politik in der Sache ernsthaft bemüht, so nahe kommt Demokratie dem, wofür sie
oft genug nur symbolisch steht. Sinn und Zweck dieser Arbeit machen es daher
nötig, die Öffentlichkeit in die Betrachtung miteinzubeziehen. Wir hatten
Parlament und (mediale) Öffentlichkeit reziprok aufeinander bezogen und daraus
wechselseitige Abhängigkeit in den Sprechhandlungen unterstellt. Dies
nachzuweisen, soll über einen inhaltlichen Vergleich gelingen, der zeigt, daß sich
beide (Diskurs)Bereiche tatsächlich überschneiden und ergänzen. Gleichzeitig
soll aber auch der Unterschied in den (Diskurs)Bedingungen hevorgehoben werden,
da sich m.E. daraus die wesentliche Wirkung auf politisches Sprechen ergibt.
Damit verbindet sich die Absicht, auch schon im Sinne eines Resümees die
Konturen parlamentarischen Sprechens vor öffentlichem Hintergrund nachzuziehen.
Das gibt uns gleichzeitig die Gelegenheit, von außen zu gewichten, was bisher nur aus der Innenperspektive von
Bedeutung war.
Dem Fernsehen wird nachgesagt, daß die
Hauptnachrichten von allen Leuten aus allen sozialen Schichten gesehen würden.
Also auch von den Nicht-Opinion-Leaders und Nichtteilnehmern an der
Basiskommunikation und besonders auf diese politisch schwach Interessierten
(die ja dann doch auch wählen gehen) hätten TV-Nachrichten eine politisch
brisante Wirkung.[203] Andere behaupten,
daß es auf die gar nicht ankäme. Der
politische Prozeß verlangt eine aktive Öffentlichkeit, die kleiner, sehr viel
kleiner ist als die Gesamtheit der Bürger.[204] Diese leisteten die
notwendige Interpretation und Distribution der Medieninhalte, und geben diese
über den 'two-step-flow' an die Massen weiter. Ich möchte hier nicht
spekulieren, sondern für die vielstrapazierte Öffentlichkeitswirkung des
Parlaments Zahlen und Fakten sprechen lassen. Diese geben Auskunft, inwieweit
die TV-Öffentlichkeit tatsächlich am parlamentarischen Geschehen interessiert
ist. (Was nichts darüber aussagt, wie es um das allgemeine politische Interesse
bestellt ist, denn der Parlamentskiebitz muß als Ausnahmeerscheinung innerhalb
der Politikrezeption betrachtet werden.)
a) Reichweiten (elektronische Medien):
Die Zusehergemeinde des 'Hohen Hauses' umfaßt am
Samstag ca. 150 000 und am Wiederholungstag bis ungefähr 100 000 Personen[205]. Zur Aktualisierung
des Zahlenmaterials zog ich das Medium direkt zu Rate. Laut ORF-Teletest werden
für das Parlamentsmagazin 'Hohes Haus' folgende Einschaltquoten ausgewiesen:
9.4.1995: 5% = 330 000; 2.4.1995: 4% = 281 000; 22.5.1995: 3% = 215 000;
11.6.1995: 2% = 159 000 Personen. Insgesamt wird die
Parlaments-berichterstattung des 'Hohen Hauses' von den Zusehern positiv
beurteilt; beim ORF-Infratest erhält die Sendung die durchschnittliche Note 4,0
(Höchstnote 5).
b) Handlungsträger (Printmedien):
Handlungsträger in der Berichterstattung von 10
repräsentativen Tageszeitungen (Vollerhebung, Untersuchungszeitraum: die ersten
neun Monate 1992) im Durchschnitt: Exekutive 35.5 %, Parteien 15.2%,
Staatsoberhaupt 7%, Legislative 6.4% [206].
Relativiert werden diese Zahlen allerdings dadurch,
daß für die Texterstellung im Durchschnitt 16.1% Lobbyisten verantwortlich
zeichnen. Damit bringen diese die Politiker dazu, 'Handlungsbedarf' zu
entdecken, wo er von den durch demokratische Wahlen bestellten Parlamenten und
Regierungen bisher nicht gesehen wurde.[207]
Von wem und was berichtet wird, erweist sich stark an jenen Akteuren orientiert, die in
der realpolitischen Machtkonstellation ohnehin eine privilegierte Position
innehaben. Gleichberechtigte Kommunikationschancen, als fundamentale
Voraussetzung einer demokratischen öffentlichen Meinungsbildung, sind demnach
nicht gegeben. Neben einem starken Anteil ausländischer Akteure (meist
Politiker anderer EG-Länder) ist jedoch auch in zufriedenstellendem Ausmaß das
Miteinbeziehen von Experten in die Berichterstattung zu registrieren.[208] Hammerbacher belegt
dies mit einer Erhebung aus NKZ, Kurier, Der Standard, Die Presse, Die ganze
Woche, profil und Wochenpresse anhand von Stichproben aus dem Zeitraum
1.7-1.12.1991.
Die jeweiligen
Anteile der Akteure in der EG-Berichterstattung sämtlicher untersuchter
Printmedien zusammen betragen: Ausländische Akteure 24.9%, Regierung
15.4%, Experten 11%, Leser 9.9%, Wirtschaft 8.8%, ÖVP 6.6%, Grüne 6.6%,
SPÖ 3.3%, FPÖ 2.2%, Arbeiter 1.1%.[209]
Dem diskurskritischen Ansatz folgend, führe ich zur
Qualität des öffentlichen (medialen) Diskurses das Resümee - eine wie oben
angelegte Analyse kann hier nicht erfolgen - von Hammerbacher an: Die Ergebnisse erbrachten, daß die
EG-Berichterstattung der untersuchten Printmedien insgesamt nicht dazu angetan
ist, dem Rezipienten ein genügendes Maß an Faktenwissen und Problembewußtsein
zu vermitteln. [...] Die funktionalen
Leistungen der Medien in Bezug auf das Gesellschaftsystem sind demnach im
konkreten Fall als ungenügend zu bezeichnen.[210] Wenn wir von dieser
Schlußfolgerung absehen, bedeuten die Zahlen für uns, daß die Regierung, die
das Geschehen im Parlament doch wesentlich bestimmt, mit 15.4 % Anteil
offensichtlich auch in den Printmedien ganz kräftig 'mitmischt'.
Schwieriger ist, über die inhaltliche Kongruenz von
öffentlichem und parlamentarischem Diskurs Auskunft zu geben. Es überstiege den
Rahmen dieser Diplomarbeit bei weitem, auch noch über Inhaltsanalysen
statistisches Material zu Parlamentsdebatten und deren medialen Niederschlag
anzuschaffen. Doch hatte ich mich bei der Sichtung des Materials im
wesentlichen auf den Zeitraum Anfang 1989 bis Ende 1992 und thematisch auf die
EG-Problematik eingeschränkt. Und aus dem Gedächtnis kann ich angeben bzw.
bestätigen - und ich glaube, das würde einer inhaltsanalytischen Prüfung
standhalten -, daß in den Plenardebatten, die im Themenbereich EG lagen, die
Schwerpunkte ähnlich gesetzt waren wie in den folgend angeführten
Medienerhebungen.
Themenverteilung: Beitrittsfrage allgemein 12.4%,
Wirtschafts- und Finanzfragen 7.5%, Neutralität 7.5%, Verkehr 5.5%; Die
Medienrealität der Beitrittsproblematik ist demnach auf die Bereiche
'Wirtschaft', 'Neutralität', und 'Transitverkehr' reduziert. Diese sind es
auch, die in Form von umfangreichen Artikeln behandelt werden.[211] Eine andere
Untersuchung weist schwerpunktmäßig eine ähnliche Verteilung in NKZ, Kurier,
Presse, Standard und Salzburger Nachrichten aus: EG-Ansuchen 26.6%, Neutralität 18.9%, Wirtschaft 12.7%, Transit/Verkehr
5.9%, Landwirtschaft 5.4%, Soziales/Arbeit 4.2%.[212] Dem ist beizufügen,
daß sich die Parlamentsdebatten zur EG bei weitem nicht auf diesen engen
Themenkreis beschränken. Oft wird sehr faktenreich und detailliert über
Bereiche debattiert, die weitab jeglichen medialen Interesses liegen.
Andererseits zeigen sich die Debatten durchaus beeinflußt von dem, was von den
Medien tagespolitisch zum Thema gemacht wird. Was alleine schon die Einrichtung
der aktuellen Stunde unter Beweis stellt.
§ 97a. (1) Eine aktuelle Stunde findet statt, wenn dies vom Präsidenten nach Beratung in der Präsidialkonferenz angeordnet oder von fünf Abgeordneten schriftlich bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der ersten Sitzung des Nationalrates jener Sitzungswoche, in der die Aktuelle Stunde stattfinden soll [...], unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Themas verlangt wird.
(4) Die Aktuelle Stunde dient einer Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellen Interesse aus dem Bereich der Vollziehung des Bundes; es können weder Anträge gestellt noch Beschlüsse gefaßt werden.
1.4.1992; 64.
Sitzung, 6711:
Parnigoni (SPÖ):
- Herr
Bundesminister! Frau Staatsekretär! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Ich nehme eigentlich an, daß diese aktuelle Stunde auf meine Pressekonferenz
unter dem Thema "Perspektiven der österreichischen Tourismuswirtschaft in
der EG" vom 18. März, auf welcher ich dieses Thema sehr ausreichend
behandelt habe, zurückgeht, aber ich freue mich natürlich, wenn der
Koalitionspartner dieses Thema hier im Plenum mitabgehandelt wissen will.
Aus all diesem darf angenommen werden, daß die
Diskurse inner- und außerhalb des Parlaments voneinander affiziert sind. Sie
sind als parallele Bereiche unter ein- und deselben Kommunikationsraum
subsumiert.
Setzt sich die parlamentarische Argumentation dem
freien Meinungsmarkt aus, so unterliegt sie automatisch den Marktgesetzen.
Demnach pflegt sie auch Warencharakter anzunehmen. Was sich in den
Sprechhandlungen zu erkennen gibt, wenn davon die Rede ist, daß etwas
'verkauft' oder 'über die Rampe gebracht' werden muß (vgl. S.84). Die Öffentlichkeit parlamentarischer
Plenarsitzungen hat seit dem Entstehen des Fernsehens, welches diesbezüglich
einen Informationsauftrag hat, sehr bedeutsame Auswirkungen mit sich gebracht,
welche dem Parlament sicherlich nicht zum Vorteil gereichen. [...] Die Plenarsitzung dient der Präsentation,
dem 'Verkauf' (wie das neuerdings so häßlich heißt) der Standpunkte an die
Öffentlichkeit.[213] Denn über Erfolg oder Mißerfolg politischer
Maßnahmen entscheidet immer weniger die Richtigkeit der Maßnahme an sich,
sondern immer mehr die Art ihrer öffentlichen Thematisierung. Politik wird von
der Dramaturgie der öffentlichen Darstellung diktiert. Die öffentliche
Inszenierung wird zum eigentlichen Erfolgskriterium der Politik.[214] Dies bestätigt indirekt Klubobmann Khol,
wenn er den Parlamentsneuling Steindl im 'Inlandsreport' vom 2.2.1995 vor
laufender Kamera in den Abgeordnetenberuf einführt, indem er ihn darauf
hinweist, daß es bei der Parlamentsrede auf den Satz ankomme, der in die Medien
kommt.
Nicht die Sache entfaltet ihre Wirkung, sondern das
Image des Mediums oder das Prestige der Person. Worte, die im Fernsehen fallen und die politischen Akteure, die
Gelegenheit erhalten, im Fernsehen ihre Meinung kundzutun, zehren vom Prestige
des Fernsehens und vergrößern ihre Wirkungschancen, besonders dann, wenn sie
simple Thesen vortragen.[215] Wer wüßte das nicht
besser als die Medienmacher selbst. Wobei Ex-ORF-GI Gerd Bacher aber so tut,
als wäre er die Diskursethik selbst: Nicht
der innere Wert, die Wahrhaftigkeit oder die Richtigkeit einer Sache bestimmen
oft die Politik, sondern häufig nur ihre mediale Verkäuflichkeit. Oft wird die
Öffentlichkeit zum Selbstzweck, veranstaltet als eine publizistische Peep-
Show, ein Mittelding von Voyeurismus und Vergewaltigung.[216]
Die Debatte im Plenum des Parlaments läuft damit
Gefahr, nur 'zur propagandistischen
Demonstrationsbühne von Parteimeinungen' [Magenschab] zu werden, oder - vornehmer ausgedrückt - das 'der Öffentlichmachung,
der Rechtfertigung gefaßter Parteien- und Ausschußbeschlüsse dienendes Forum' [Ermacora]
zu sein.[217] Was auf der anderen
Seite bewirkt, daß die Politik vom
Publikum als so belanglos angesehen wird, wie sie sich präsentiert, als ein
'inszeniertes Showgeschäft', wobei die wichtigen politischen Entscheidungen
unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.[218] Der bearbeitende Redakteur müht sich dann
zwischen den Zwängen von Parlament, Öffentlichkeit und Medium ab. Wir berichten zwar aus dem Parlament,
orientieren uns aber am Konsumenten. Wir verstehen uns nicht als
Verkündigungsorgan derer, die Politik machen, sondern als Organ, das denen die
Politik erklärt, für die sie wirklich oder vorgeblich gemacht wird.[219] Was wieder von
anderer Seite unbedankt bleibt. Man kann
schon verstehen, daß Oppositionspolitiker und selbst Herausgeber und
Chefredakteure aus dynamischen Gründen glauben, verkürzt argumentieren zu
müssen, daß der politisch schnelle Erfolg angepeilt wird oder die vermutete
Lesermeinung Befriedigung erhält. Was auf der Strecke bleibt, ist
Differenzierung, rational nachprüfbare Wahrheitsfindung und
Kommunikationsfähigkeit.[220] Politiker und Politikerberater ziehen daraus
den Schluß, daß man (nur) lernen müsse, medial adäquater zu (re)agieren. [...]
Denn das Medium ist per se unobjektiv,
parteilich, nicht sachlich, tendenziös, hat also einen 'bias'. [...] Zu fragen wäre: Wie kann man 'fair play'
(der Begriff ist sinnlicher als der gesetzlich verankerte 'Objektivität')
garantieren, wie eine um Wahrhaftigkeit (im Gesetz ist von 'Sachlichkeit' die
Rede) bemühte Debatte möglich machen?[221]
Laut Bundesverfassungsgesetz vom 10.Juli 1974
(BGBl.396) Artikel I Absatz 2 sind die näheren Bestimmungen für den Rundfunk in
einem Bundesgesetz festzulegen, welches insbesondere Bestimmungen zu enthalten
hat, die die Objektivität und
Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der
Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der
Personen und Organe [...] gewährleisten.
Im Rundfunkgesetz heißt es, daß der Österreichische
Rundfunk für die umfassende Information
der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, wirtschaftlichen,
kulturellen und sportlichen Fragen durch objektive Auswahl und Vermittlung von
Nachrichten und Reportagen, einschließlich der Berichterstattung über die
Tätigkeit der gesetzgebenden Organe und der Übertragung ihrer Verhandlungen
zu sorgen habe (Paragraph 2 Abs.1 Z.1 lit.a RFG). Der
Parlamentsberichterstattung kommt hiermit innerhalb des Rundfunks eine
besondere Bedeutung zu, sie wird im Gesetz als einzige ausdrücklich erwähnt.
Weiters sagt das Gesetz zur Auswahl von Nachrichten, daß der österreichische Rundfunk für die umfassende
Information der Allgemeinheit durch 'Wiedergabe und Vermittlung von für die
Allgemeinheit wesentlichen Kommentaren, Standpunkten und kritischen
Stellungnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im
öffentlichen Leben vertretenen Meinungen' Sorge zu tragen habe (Paragraph 2
Abs.1 lit.b RFG).
Die hier zitierten Stellen zeigen, daß die Auf- bzw.
Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auffällig konform gehen mit
den Diskursprinzipien Wahrhaftigkeit (vgl. 'Objektivität') und offener
Diskursgestaltung (vgl. 'Ausgewogenheit', 'Allgemeinheit', 'Vielfalt').
Zusammen mit dem allgemeinen 'Journalisten-Kodex' sind dies Ansprüche, die dazu
angetan sind, den Verzerrungen durch Markt und Partikularinteressen
entgegenzuwirken. Für die
Parlamentsberichterstattung bedeutet es, daß sich die Fernsehjournalisten nicht
nur an der Parteistärke, sondern auch an der Wichtigkeit der Aussagen
orientieren.[222]
Ob sich die rechtlichen Differenzen zu den privaten
Printmedien auf deren Berichterstattung abträglich auswirken, kann und wage ich
nicht zu behaupten. Ein Parlamentsstenograph, der jahrelang mitten im
Parlamentsbetrieb stand, meint jedenfalls solche Auswirkungen ausmachen zu
können. Er schreibt in einem Brief an den Kurier im Juli 1969: Kürzlich sah ich erstmals die TV-Sendung
'Hohes Haus'. Ich war angenehm überrascht, daß Berichterstattung und Kommentar
objektiv, fair und dabei noch interessant gestaltet waren. Umso verwunderter
war ich zunächst über die kritische Betrachtung von Herrn Dr. Lenhardt im
Kurier vom 15. ds. Schließlich merkte ich die Absicht - [...] ich kann es nur so deuten, daß jetzt
manchem Journalisten klar wird, daß sich seine stete Kritik am Parlament nicht
mit dem tatsächlichen Bild deckt, das das Publikum durch das Fernsehen
anschaulich vermittelt bekommt.[223]
Ist jetzt der Parlamentarismus besser oder der
Kommentarteil der Zeitungen schlechter, als es der weitverbreiteten Meinung
entspricht? Die Antwort wird von Fall zu Fall (anders) zu geben sein. Verfolgt man über einen längeren Zeitraum
die Presseberichterstattung und -kommentare, kann man sich nur wundern, daß wir
uns noch immer der parlamentarischen Demokratie erfreuen.[224] Wie sich umgekehrt
die Frage stellt, ob es heute noch
Plenardebatten [...] gäbe, wenn es
keine Massenmedien gäbe.[225] Um auf eine
spekulative Frage nicht auch noch eine spekulative Antwort zu geben, entschlage
ich mich hier einer solchen. Bejahen würde ich allerdings die Frage nach der Existenz
von Diskurschancen im öffentlichen Raum. Im Zusammenwirken der Prinzipien
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Prinzipien des allgemeinen
Journalisten-Kodex (dem auch die Printmedien gehorchen), der institutionell und
illokutiv getragenen Diskursprinzipien scheint mir doch eine Kraft wirksam zu
sein, welche dem (guten) Argument das nötige Gewicht zu verleihen imstande ist.
Der Sinn einer
kritischen Publizität besteht darin, öffentliche Diskurse zu ermöglichen, die
dann im Zusammenspiel mit der institutionell verfaßten politischen
Willensbildung eine kommunikative Macht eigener Art darstellen:[226] Diskurse herrschen nicht. Sie erzeugen eine
kommunikative Macht, die die administrative nicht ersetzen, sondern nur
beeinflussen kann. Dieser Einfluß beschränkt sich auf die Beschaffung und den
Entzug von Legitimation.[227]
Republik bedeutet,
daß das Gemeinwesen nicht Privatsache eines Herrscherhauses oder einer
Herrschergruppe ist, sondern ein öffentliches und gemeinsames Anliegen, die
Sache des Volkes, die jeden und alle angeht.[228] Denn eine Maxime die ich nicht darf laut werden
lassen, ohne dadurch meine Absicht zugleich zu vereiteln, die durchaus
verheimlicht werden muß, wenn sie gelingen soll, und zu der ich mich nicht
öffentlich bekennen kann, ohne daß dadurch unausbleiblich der Widerstand aller
gegen meinen Vorsatz gezeigt werde, kann diese notwendige und allgemeine,
mithin apriori einzusehende Gegenbearbeitung aller gegen mich nirgend wovon
anders, als von der Ungerechtigkeit herhaben, womit sie jedermann bedroht.[229] Um gesetzliche
Ungerechtigkeiten von vorne herein auszuschließen, müssen die Entscheidungen,
die von einzelnen oder wenigen im vorparlamentarischen Bereich getroffenen
werden, von den Abgeordneten auf der Tribüne des Parlaments einer potentiell
kritischen Öffentlichkeit präsentiert werden. Um einen allfälligen Konflikt mit
der Öffentlichkeit zu vermeiden, sind Parteien, Verbände und Interessensgruppen
gezwungen, die öffentliche Meinung vorausschauend in ihrer Entscheidung zu
berücksichtigen. Dem Parlament kommt somit im politischen Entscheidungsprozeß
eine indirekte, eine antizipative Funktion zu.
Unter Einbezug der öffentlichen Meinung erschließt
sich über parlamentarische Grenzen hinweg ein Forum, in dem die öffentlichen
Interessen aller unter Teilnahme aller - wenn auch unter Federführung der
Repräsentanten - verhandelt werden. Der
intersubjektiv geteilte Raum einer Sprechsituation erschließt sich mit den
interpersonalen Beziehungen, die die Beteiligten eingehen, indem sie zu
gegenseitigen Sprechaktangeboten Stellung nehmen und illokutionäre
Verpflichtungen übernehmen. Jede Begegnung [...] die vom gegenseitigen Zugeständnis kommunikativer Freiheit zehrt,
bewegt sich in einem sprachlich konstituierten öffentlichen Raum. Er steht für
potentielle Gesprächspartner, die anwesend sind oder hinzutreten können,
prinzipiell offen.[230] Indem sich
potentiell jeder jederzeit in den Entscheidungsprozeß einschalten kann, werden
hegemoniale Tendenzen abgebaut. Denn, dürfen die Abgeordneten, Journalisten,
Bürger(initiativen) und andere damit spekulieren, daß ein Argument kraft seiner
Qualität reüssieren kann, werden sie nach einem solchen suchen und es im
Anschluß auch gebrauchen. Das freie/gute Argument wäre in sein Recht gesetzt.
Andere Politiker hätten diesem Beispiel zu folgen, was insgesamt eine
Qualitätssteigerung bei politischen Auseinandersetzungen nach sich ziehen
müßte. Der Vorteil dabei ist, daß nicht auf den Besserungswillen jedes
einzelnen gesetzt werden muß. Worauf es ankommt, ist die Koalition mit den Bürgern, ist die Koalition der Bürger.
Gemeinsam bilden wir eine Kontrollinstanz, die Politiker in ihre
Erfolgsorientierung einbeziehen.[231] Und diese Koalition und Kontrolle garantiert
die Verfassung - Art. 1 B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr Recht geht vom Volk aus." (Die Diskrepanz zur Realverfassung lassen
wir hier einmal außer acht.) Damit wäre Qualität aus Quantität gewonnen. (Ich
erinnere an Machiavelli: Das Volk ist
weiser und beständiger als ein Alleinherrscher.)
Diese Tendenz zur Qualität wird verstärkt durch den
Umstand, daß Medien - wie die Politik - als Institutionen verstanden werden
können, die aus Sprache entstanden sind, durch sie funktionieren und mit all
ihren Vorzügen ausgestattet sind - auch im Zeitalter elektronisch-visueller
Medien. In der gleichen Art, wie die illokutiv-publizitäre Kraft auf die
Sprechsituation im Parlament einwirkt, müßte sie das auch auf die situativen
Bedingungen in und für die Medien. Zwar ist es so, daß diese Kraft ihre Wirkung
für das Parlament erst über die Medien gewann, aber die Öffentlichkeit, die das
bewirkte, ist für die Medien konstitutiv und damit deren Wirkung für diese erst
recht reklamierbar. Denn, wie schon gesagt, jede situationsgebundene Interaktion oder Sprachspielwirksamkeit, die ja
auf Sprache als Verständigungsmedium gegründet ist, impliziert
Geltungsansprüche, die auf einen prinzipiell möglichen Übergang zur
argumentativen Prüfung der Ansprüche hinweisen. Und diese argumentative Prüfung
muß man sich als ein in gewisser Weise situationsunabhängiges Medium, ein
Medium außerhalb der zielgerichteten Tätigkeit der Sprachspieler vorstellen.[232] Damit sind wir
wieder auf Sprache verwiesen, was bedeutet,
unter der Herrschaft der demokratischen Idee wird Sprache zum einzigen
legitimen Mittel der Politik.[233] Womit im Gegensatz
zur 'Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln' die Chancen auf Argumentation
und Konsens gewahrt sind. Unter dieser Voraussetzung schreibt sich der Diskurs
von selbst fort.
Am leichtesten lassen sich Tendenzen der
Diskursentfaltung in der Geschäftsordnung des Parlaments ausmachen.
Kontinuierlich entwickelt sich diese in Richtung Optimierung parlamentarischer
Diskussion. In der Zweiten Republik wurde
die Geschäftsordnung des Nationalrates bisher sieben Mal geändert bzw.
reformiert.[234] 1961 wurde die
Fragestunde eingeführt; 1975 brachte einen Ausbau der parlamentarischen
Kontroll- und Minderheitsrechte; 1988 wurden durch den Ausbau des Instrumentariums
der direkten Demokratie die Bürger verstärkt in die parlamentarische
Willensbildung eingebunden. Die letzte Novellierung trat am 15.9.1993 in Kraft
und beinhaltet beispielsweise folgende Änderungen:
- und um die
Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments zu verstärken, wurde die
Medienöffentlichkeit für Untersuchungsausschüsse und parlamentarische Enqueten
geschaffen
- aus
arbeitsökonomischen Gründen ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Falle
eines Konsenses in der Präsidialkonferenz auch kleinere Ausschüsse zu bilden,
in denen sämtliche Fraktionen vertreten sind
- das
Individualrecht jedes Ausschußmitgliedes, die Durchführung einer Aussprache
über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses zu verlangen - ohne
daß dazu eine eigene Vorlage notwendig ist
- die Einführung
einer generellen Redezeitbeschränkung (40 min) für alle Abgeordneten bei den
Plenardebatten [gegen Verschleppung der Tagesordnung durch vielstündige
'Rekordreden']
- Einvernehmlich
kann nunmehr sogar die Gestaltung und Dauer der Debatte zur gesamten
Tagesordnung festgelegt werden
- Die
Durchführungsmöglichkeit von Anfragebesprechungen wurde zeitlich ausgedehnt und
somit oppositionsfreundlicher gestaltet
- Die Fragestunde
wurde effizienter gemacht
- Die aktuelle
Stunde wurde dadurch verbessert, daß sie hinkünftig in der Regel eine
Sitzungswoche einleitet und nicht mehr von Dringlichen Anfragen verdrängt
werden kann
- Eine klare
Ablaufregelung für den Fall einer zeitlichen Konkurrenz von Sonderdebatten
wurde geschaffen
- Es wurde die Frist
für die Einberufung einer Sitzung des Nationalrates aufgrund eines
Minderheitsverlangens der Abgeordneten - innerhalb einer Tagung - von fünf auf
acht Tage verlängert
- Für
Minderheitsberichte entfällt in Hinkunft die Beschränkung des Umfangs[235]
Wenn man zurückgeht bis vor die Rundfunkreformen
1974 und 1967, können auch aus der
ORF-Geschichte Tendenzen zur ('freien') Diskursentfaltung abgelesen werden. Der Rundfunk war in der Zeit der
österreichischen Koalition von 1945 bis 1966 nämlich strukturell ein
Regierungsfunk, weil eine konkrete Abhängigkeit von Entscheidungen der
Regierungsparteien manifest wurde.[236] Die daraus
erwachsene lähmende Wirkung auf Organisation, technischen Ausbau und
Programmgestaltung - die Mehrheitsparteien blockierten sich in den
Beschlußfassungen gegenseitig; die
innenpolitischen Meldungen und Informationen wurden jeweils mit den
Parteibeauftragten abgesprochen, wenngleich dies nicht immer erfolgte[237] - provozierte 1964 das
"Rundfunk-Volksbegehren" (mit 832 000 Unterschriften!), in dem die
Loslösung von den Parteien gefordert wurde. Dieses Volksbegehren wurde von
einem Konsortium parteiunabhängiger Tages- und Wochenzeitungen (insgesamt waren
es 52!!) initiiert - nicht ganz ohne Eigennutz, denn sie forcierten dabei eine
Beschränkung der Werbetätigkeit des Rundfunks, um der eigenen mißlichen
Finanzlagen Herr zu werden.[238] Nach langen
politischen Querelen trat am 1.7.1967 unter der Alleinregierung Klaus das neue
Rundfunkgesetz in Kraft. Es brachte eine Neustrukturierung des
Organisationsprinzips. Damit sollte ein Höchstmaß an Unabhängigkeit gewonnen
werden, das heißt Einschränkung der Kompetenzen der Generalversammlung und
damit der Einflußrechte des Haupteigentümers Bund. Nach dem neuen Rundfunkgesetz
war nun ein Aufsichtsrat, bestehend aus 20 Mitgliedern, darunter
neuhinzugekommene Vertreter (Virilisten) aus den Bereichen gesetzlich
anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften sowie Sport (Zurückdrängen der
Parteienvertreter), zuständig für die Bestellung des Generalindendanten. Diesem
sollte im Sinne der Entpolitisierung und Verfachlichung der Leitung des
Rundfunks als einzigem gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführer
(Intendanturprinzip) der entscheidende Einfluß auf die Führung des Unternehmens
gesichert werden. Zusätzlich wurden für diesen als auch für die Intendanten und
Direktoren strenge politische Inkompatibilitätsvorschriften (Politikerklausel)
festgelegt. Zu dieser Reformphase gehörte auch die Einführung grundsätzlicher
Richtlinien zur Einhaltung einer möglichst objektiven Nachrichtengebung, die
1971[239] zu einem freiwillig
abgeschlossenen "Informationsstatut" ausgebaut wurden und 1973[240] zum ersten
Redaktionsstatut einer Rundfunkanstalt in Europa mutierten.
Unter der sozialistischen Alleinregierung Bruno
Kreiskys (ab 97 mit absoluter Mehrheit) ging man daran, den ORF neuerlich zu
reformieren. Behufs dessen wurde am 20.Feb.1973 von Kreisky eine
Rundfunkreformkommission einberufen (konstituierende Sitzung am 1.3.1973). Die
Opposition reagierte allergisch und forderte
dagegen eine Enquete aller 3 Fraktionen im Parlament, mit Redakteuren der
unabhängigen Zeitungen als Auskunftspersonen[241]. Kreisky behielt
hier - wie anderswo - die Oberhand. Medien- und demokratiepolitisch lassen sich
diese Vorgänge verallgemeinern: Das
Entstehen von Rundfunkgesetzen ist eingebunden in den Prozeß der politischen
Entwicklung Österreichs seit 1945 und bezieht von dieser Entwicklung die Motive
und Ausgestaltungsgrundsätze. Die Ordnung des österreichischen Rundfunkwesens muß
daher als Ergebnis der spezifischen gesellschaftlichen Machtverhältnisse in
Österreich angesehen werden.[242]
Unter dem Schlagwort 'Demokratisierung des
Rundfunks' war es das Ziel der Reform 74, die in eine öffentliche Anstalt
umzuwandelnde 'Österreichische Rundfunk Ges.mbH'. wieder stärker den
gesellschaftlichen Kräften und Einflüssen zu öffnen und die in der Öffentlichkeit
vorhandene Vielfalt der Meinungen durch eine Dezentralisierung der
Programmverantwortung (Aufhebung des Intendanturprinzips) im Unternehmen besser
zur Geltung zu bringen.[243] Kreisky konnte der
Gesetzeslage von 1967 nie viel abgewinnen: Das
Gesetz stellt zwar eine Reihe von schönen Postulaten auf, die aber deshalb
wenig wirksam sind, weil es außer dem Handelsgesetz - der Rundfunk ist ja eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung - keine Stelle gibt, die die
Respektierung dieser Postulate gewährleistet. Und ich fürchte, daß das
Handelsgericht sich für unzuständig erklären wird. Momentan verfügt die
ÖVP-Mehrheit im Aufsichtsrat und eine Gruppe von Personen uneingeschränkt über
den Rundfunk, wenn das keine private Gesellschaft ist, was ist es dann?[244] Daraus bezog Bruno
Kreisky seine Motivation, den Rundfunk auf eine andere gesetzliche Basis zu
stellen. Sie sollte wieder näher an den Bund herangerückt werden.
Eng im Zusammenhang mit der Umwandlung in eine
öffentlich-rechtliche Anstalt stand
auch die Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsbehörde, die Kommission
zur Wahrung des Rundfunkgesetzes. Die öffentlich-rechtliche Rechtsträgerschaft
hatte nämlich zur Folge, daß das Unternehmen
aufsichtsmäßig der staatlichen Leitungsgewalt (Art 20 B-VG) unterstellt werden
muß.[245] Zunächst sollte die
als notwendig erachtete Einrichtung einer staatlichen Anstaltsaufsicht durch
Aufnahme einer Verfassungsbestimmung in das RFG, derzufolge der Rundfunk keiner
staatlichen Aufsicht unterliegt, umgangen werden. Die rechtsstaatliche Vorstellung,
daß es keinen Staat im Staate geben dürfe, war dann aber ausschlaggebend dafür,
daß der ORF der Rechtsaufsicht durch die Kommission zur Wahrung des
Rundfunkgesetzes unterstellt wurde.[246]
Als entscheidendste Neuerungen von 1974 dürfen aber
die Ablöse des (VP-dominierten) Aufsichtsrats durch ein kompetenzstarkes
Kuratorium (seither SP-dominiert) und die Einrichtung einer Hörer- und
Sehervertretung gelten. Die Kompetenzen gingen vom GI, dessen Weisungsrecht an
die Intendanten (im Wiener Haus) und Direktoren sowie das Vorschlagsrecht für
Gebühren und Tarife aufgekündigt wurde, direkt an das Kuratorium über. Die Einrichtung einer solchen organschaftlich
ausgestalteten, staatlich-gesellschaftlichen Rundfunk-Binnenkontrolle stellt
eine Form der demokratischen Kontrolle und Legitimation der öffentlichen
Rundfunkverwaltung dar. Die am Funktionieren des
Rundfunkkommunikationsprozesses unmittelbar interessierten meinungs-bildenden
Kräfte, insbesondere die Parteien, werden damit in die Verantwortung für das
Unternehmen eingebunden. In der Errichtung des Kuratoriums und der Hörer- und
Sehervertretung kommt auch der Gedanke einer gesamtgesellschaftlichen
Trägerschaft der öffentlichen Rundfunkinstitution zum Ausdruck.[247]
Das Kuratorium des ORF bestand bis 1984 aus 30
Mitgliedern (heute 35), von denen sechs von der Bundesregierung unter
Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses der politischen Parteien im
Nationalrat und unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt wurden, wobei
jede im Hauptausschuß des Nationalrates vertretene Partei mindestens durch ein
Mitglied vertreten sein muß; von den weiteren Mitgliedern im Kuratorium wurden
je eines von jedem Bundesland, dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für
Finanzen, dem Bundesminister für Unterricht und Kunst und dem Bundesminister
für Verkehr, sechs von der Hörer- und Sehervertretung und fünf vom
Zentralbetriebsrat des ORF unter Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes (§ 7
Abs 1 RFG) bestellt.
Aber allen RF-Reformen und demokratiepolitischen
Bemühungen zum Trotz, der Versuch des
Rundfunkgesetzgebers, die parteipolitischen Entscheidungs-elemente im
Kuratorium durch die Formalgarantien der Weisungs- und Auftragsfreiheit sowie
die 'Politikerausschlußklausel' zurückzudrängen, ist angesichts der
Entscheidungspraxis im Kuratorium als mißglückt zu bezeichnen: In der
Entscheidungspraxis des Kuratoriums dominieren das Rollenverständnis der
Kuratoriumsmitglieder als Interessenvertreter der sie entsendenden Stelle bzw.
ihre Parteiloyalität. Aufbauorganisation, Entscheidungsstruktur und
Kompetenzfülle machen das Kuratorium somit zum Instrument der Beherrschung des
Rundfunks durch die Mehrheitspartei.[248]
Gerd Bacher spricht daher beim Kandidaten-Hearing
für die GI-Wahl am 9.10.1974 auch von drohenden Konsequenzen für den ORF: Ein Unternehmen, das in Fraktionen denkt,
kann keine objektive unparteiische Rundfunkgesinnung im Alltag praktizieren.
Ich glaube, man kann ein Kulturinstitut nicht ungestraft in einen
parteipolitischen Truppenübungsplatz verwandeln.[249]
Bacher, der sich selbst wahlweise als 'notorischer
Unabhängiger' oder 'heimatloser Rechter' bezeichnete, verlor dann zwar die
GI-Wahl '74, obsiegte aber in späteren Wahlen und - unterstützt von den
allgemeinen Entwicklungen - mit seiner Absicht, dem von der Öffentlichkeit für
die Öffentlichkeit reklamierten Rundfunk ein Mindestmaß an Unabhängikeit
zuzusichern. Dadurch gewann der Rundfunk gegenüber der Öffentlichkeit an Glaubwürdigkeit,
womit es ihm gelang, sich als vollwertige Institution ('Vierte Macht') im
Staatsgefüge zu etablieren.
Die Politiker vermochten diese Entwicklung nicht
aufzuhalten, wodurch ihr schlußendlich nichts anderes übrig blieb als klein
beizugeben. Die zurückhaltende
Informationspolitik wich einer teilweise erzwungenen Aufgeschlossenheit, und
diese scheint in den letzten Jahren weitgehend in eine geradzu hypertrophe
Medienorientierung überzuschlagen.[250] Momentan stehen wir
in dieser Entwicklung bei einer tendentielle[n] Kapitulation der Politik vor den
Eigengesetzlichkeiten und Sachzwängen moderner Massen-kommunikation.[251]
Für die Beziehung zwischen Parlament und Rundfunk
läßt sich dieser Prozeß in seiner Gesamtheit nachzeichnen. Dabei offenbaren
sich die Chancen und Gefahren für den parlamentarisch-öffentlichen Kurs
(bzw.Diskursentfaltung) wie von selbst.
Das Verhältnis zwischen ORF und Parlament war
mitunter ein getrübtes. Besonders als der ORF frei zu berichten begehrte, war
es nicht frei von Spannungen. Im Hohen
Haus hatte man es trotz der Rundfunkreform durchgesetzt, am bisherigen Stil der
Parlamentsberichterstattung festzuhalten. In diesem Punkt waren sich die
Politiker einig: Sie befürchteten, durch eine unabhängige Berichterstattung
nachteilig ins Bild zu kommen oder vielleicht gar nicht zu erscheinen. Mit dem
Privileg, genau zu wissen, was gesendet wird, meinte man, sich von der besten
Seite präsentieren zu können.[252] Doch der
reformierte ORF unter Gerd Bacher drängte. Das zeigt ein Brief von
Chefredakteur Alfons Dalma vom 1.7.67 ans Parlament: Der österreichische Rundfunk ist hiebei der Auffassung, daß
Übertragungen aus dem Plenum - wollen sie nicht als Belangsendungen gemäß
Paragraph 4 des Rundfunkgesetzes gewertet werden - in die eigenständige
Verantwortung des ORF fallen sollen, der auch für die Würde des Hauses und eine
gerechte Verteilung von politischen Gewichten Sorge tragen würde.[253] Nach längerem Zögern gaben die
Parlamentarier schließlich nach. Die
Freigabe der Parlamentsberichterstattung in die Eigenverantwortung des ORF
erfolgte letztlich durch eine 'ex-praesidio-Entscheidung' des
Nationalratspräsidenten. Aufgrund der Uneinigkeit der Präsidialkonferenz hatte
sich Maleta auf die Hausordnung berufen und - entgegen der üblichen Praxis -
den Beschluß über die Fernseh- und Hörfunkaufnahmen im Alleingang gefaßt. [...] Am 21. Mai 1969 berichtete der ORF zum
erstenmal - unabhängig von der Entscheidung der Präsidialkonferenz - in der
Nachrichtensendung 'Zeit im Bild' über das Parlament.[254] Zuvor hatte die
Berichterstattung so ausgesehen: Was
gesendet werden soll, bestimmt der Redner bzw. dessen Klub. Die Einhaltung der
zugewiesenen Zeit überprüft beim Schneiden zusammen mit dem Tontechniker ein
Beamter der Parlamentskanzlei.[255] Doch auch nach der
Reform gab es Anlaß zur Beschwerde, so Zeillinger von der FPÖ: Und so bleiben wir also bei jenen
Proporzsendungen, wo wir Freiheitlichen entweder mit dem Taschentuch oder Kamm
wacheln müssen, um das Zeichen zu geben: Jetzt möchte ich in das Fernsehen
hinein. Und da wird auf die Sekunde gestoppt, und wenn die Sendezeit um ist,
dann werden die Scheinwerfer, über die sie sich so aufregen, wieder abgedreht,
und das Parlament vefällt wieder in seinen ruhigen Trott, von dem die
Öffentlichkeit dann nur mehr durch das Wort, also nicht mehr so lebensnah
erfahren kann, wie es durch das Fernsehen möglich wäre.[256]
Trotz dieses Einwands war es dann doch die FPÖ, die
am meisten von der Einführung der freien Parlamentsberichterstattung
profitierte. Als geübte Oppositionspartei
kam ihr die damit nicht mehr von Vertretern der Großparteien kontrollierte
Berichterstattung aus dem Parlament sehr entgegen, denn obwohl die SPÖ die
weitaus größere Oppositionpartei war, fehlte ihr wohl jene Routine in der -
auch publizistisch wirksamen - Umsetzung ihrer neuen Aufgabe, die sich die
Mandatare der FPÖ während ihres gesamten politischen Wirkens hatten aneigenen
können[257]. Dem ist
entgegenzuhalten, daß es der 'größeren Oppositionspartei' bei der nächsten Wahl
immerhin gelang, die Alleinregierung (wenn auch als Minderheitsregierung) zu
erringen. Doch hier ist nicht der Platz für polithistorische Einschätzungen.
Für uns ist von Interesse, daß der mediale Zu- und Eingriff ins Geschehen,
neben der politischen Methodik, potentiell auch Machtkonstellationen zu
beeinflussen vermag. Indem der Politiker ins gesellschaftliche Leben eingreift
und sich führend voranstellt, liefert er sich den Unbilden der Öffentlichkeit
aus. Oberstes politisches Gebot ist es daher, sich immer und überall der
Unterstützung durch eine Wählermehrheit zu versichern.
Selten kommt das Spannungsverhältnis, in dem sich
der Politiker bewegt, so drastisch zum Ausdruck wie in den Minister- und
Abgeordnetenreihen des Parlaments. Kaum eine andere politische Bühne ist derartig
permanent öffentlichem Interesse ausgesetzt. Zum politischen Überleben bedarf
es da einiger Handlungsgewandtheit, um
jedem Wähler adäquat zu begegnen und gleichzeitig das Gemeinwohl - wie auch das
eigene - im Auge zu behalten. Wer sich in den Medien exponiert, hat viel zu
gewinnen, doch gleichzeitig (politisch) auch alles zu verlieren. Manch einer
ist urplötzlich vom Anwalt der Gesellschaft zum Angeklagten mutiert. Gerade
diese Erscheinungen sind es, die den politischen Implikationen medialen Eingriffs den klarsten Ausdruck
verleihen. Hier könnte also von einer Dynamik gesprochen werden, in der sich -
ansonsten angestammte - Sprecher- und Hörerrollen ins Gegenteil verkehren. Sowohl die Zahl der Anträge, als auch die
Zahl der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen stieg, wobei die Zustimmung
der parlamentarischen Mehrheit zur Einsetzung solcher Ausschüsse durch die
öffentliche Meinung erzwungen wurde.[258] Wodurch sich
ehemalige Polit-Größen zum Rücktritt veranlaßt sahen. Wobei die Wirkung von
sogenannten 'Skandalen' auf die öffentliche Meinung (wie Medienwirkungen
allgemein) gar nicht geklärt bzw. äußerst umstritten ist. Dieser Umstand kann
bis in Selbstwidersprüche einzelner Arbeiten nachverfolgt werden: Schließlich gab die qualifizierte Mehrheit
von 61% der Altwähler und 58% der Jungwähler an, aufgrund aufgedeckten
politischen Mißmanagements ihr persönliches Verhalten gegenüber den Politikern
geändert zu haben, was sich nicht bloß im Wahlverhalten, sondern auch in einem
aktiven Protestverhalten ausdrückte[259]; dem steht
gegenüber: Die errechneten Mittelwerte
(bei JW:3,3, bei AW:2,9) von einer Rangordnungsskala von Eins bis Fünf weisen
auf, daß sich der Durchschnitt der Befragten beider Zielgruppen nur mäßig durch
solche politischen Delikte in ihren Standpunkten gegenüber politischen Eliten
beeinflussen ließen.[260] Gleiches gilt
natürlich auch, wenn anders herum behauptet wird, daß so manche Polit-Karriere
befördert worden wäre: Als sich etwa das
LIF von der FPÖ abgespaltet hat, hatte es große mediale Aufmerksamkeit -
Umfragen, die diese Aufmerksamkeit dann als 'Wählbarkeit' maßen, gaben wieder,
wie die Befragten die Medienberichte erlebt hatten. Die Veröffentlichung der
Umfragen bestärkte dann potentielle LIF-Wähler in ihrer Einschätzung, mit ihrer
Meinung nicht allein zu sein.[261]
Doch wie an früherer Stelle angezeigt, geht es mir
nicht darum, Schaden und Nutzen einzelner Beteiligter aufzuzeigen, sondern um
die Chancen und Gefahren, die dem parlamentarischen wie öffentlichen Diskurs
erstehen, wenn alles und alle nach dem eigenen Vorteil streben. So sehen auch
alle einen Vorteil darin, bei den Berichten über Repräsentativ-Gremien in
Richtung Komplettübertragungen zu gehen. Der Grüne Wiener Stadtrat Christoph
Chorherr macht sich Hoffnungen auf einen werbefreien
'Wiener Demokratie-TV-Kanal' via Telekabel-Netz mit 1:1-Übertragungen aus
Parlament und Landtag.262 Davon erwartet er sich positive Rückwirkungen auf
die Qualität der Debatten in den Volksvertretungen: Derzeit sind um 15 Uhr alle Journalisten weg, und dann findet l'art
pour l'art statt.[262] ORF-GI Zeiler
spricht im 'Journal Panorama' vom 25.8.1995 gleichfalls vom Vorhaben, die
Sitzungen in Parlament, Bundesrat und Landtagen im Rundfunk komplett (live oder
zeitversetzt) übertragen zu wollen. Wodurch dann eben auch das Medium seinen
Teil mitprofitiert, indem es kostengünstig Image und Prestige als
Nachrichtengeber aufpoliert. Damit wäre die Diskursentfaltung für alle von
Vorteil, wodurch sie sich einerseits erklärt, andererseits als Tendenz
langfristig abgesichert scheint - so der Markt es nicht anders will.
Auch im demokratiepolitischen Prozeß lassen sich
historische Indizien für eine Verbesserung ('Idealisierung') anführen. Die Etablierung der Alleinregierung der ÖVP
und die Durchführung der Rundfunkreform bewirkten einen bedeutenden Wandel der
politischen Umgangsformen. Im Parlament begannen die Parteien allmählich das
zum parlamentarischen Ritual gehörende Rollenspiel zwischen Regierung und
Opposition zu akzeptieren und zu praktizieren, ohne daß dabei die Konflikte
eskalierten.[263] Damit kommt es in
der Zweiten Republik, nach Abzug der Besatzungsmächte und dem Ende
großkoalitionärer Stagnation, erstmals zu einem freien politischen Wettbewerb
auf parlamentarischem Boden. Nick/Pelinka propagieren dafür den Begriff des
'Funktionswandels'[264]. In der Öffentlichkeitspräsentation wird das
Parlament, das sich von einer Versammlung von Ständevertretern zu einer solchen
von Volksvertretern entwickelt hat, neben der Erfüllung seiner Repräsentations-
und Integrationsfunktion die Möglichkeit haben, ein Mittel des Dialoges
zwischen dem Einzelnen und dem Staat zu sein.[265] Mit der
unabhängigen Berichterstattung kommt der Funktionswandel des Parlaments
endgültig zu seinem Abschluß. Diese
demokratische Transparenz ist zu einem Gutteil den Medien zu verdanken, wie
überhaupt das postulierte Öffentlichkeitsprinzip des Parlamentarismus erst mit
dem Zutritt der Massenmedien annähernd verwirklicht werden konnte.[266]
Der entscheidende Vorteil für die Parlamentarier
liegt in der, von den Medien eröffneten, zweiten Chance, ihre Anliegen in einen
Diskurs einzubringen. Der Abgeordnete, der seine Anliegen im Parlament nicht
durchbringt, lanciert diese an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, daß sie dort
auf Zustimmung stoßen. Außenseiter haben
eine größere Chance als jemals zuvor, in allen Parteien die Wahlen zu gewinnen, weil sie die
Parteikanäle umgehen und direkt durch Telefon, Radio oder Fernsehen die Wähler
erreichen können.[267] Dabei wird mit den
andersgearteten Regeln des öffentlichen Diskurses spekuliert, die keine Bindung
an Geschäftsordnung, Fraktionsstärken oder -disziplin kennen. Auswahl und
Diskussionsdauer der Themen werden sogar von der Öffentlichkeit (mit)bestimmt.
Für den außerparlamentarischen Raum ist darüber
hinaus ins Treffen zu führen, daß von politischen Entscheidungen Betroffene im
öffentlichen Diskurs direkte Parteistellung haben, während sie auf die
Repräsentativorgane oft nur mittelbar (über Wahlen) Einfluß nehmen können. Der
direkte Diskurs zwischen Parlament(arier) und an die Öffentlichkeit gegangenen
einzelnen (Gruppen) ergibt im 'idealen' Fall einen Konsens, der sich über den
inner- und außerparlamentarischen Raum erstreckt und sich damit
demokratiepolitisch qualitativ neu legitimiert. Und darauf kommt es schließlich an, denn entscheidend ist eigentlich
die Legitimität des Handelns; diese beruht allerdings auf sprachlich
hergestellter Übereinkunft.[268] Welches Sensorium für die Notwendigkeit
einer inner- und außerparlamentarischen 'Übereinkunft' die Abgeordneten
mittlerweile entwickelt haben, zeigt, daß sich daraus politisch ein Problem
ergibt, wenn diese ins Wanken gerät.
12.11.91; 44.
Sitzung, 4153:
Gugerbauer:
- es müßte Ihnen
doch zu denken geben, daß die Zustimmung in der österreichischen Bevölkerung,
was das europäische Projekt betrifft, immer stärker schwindet. - Das ist ein
Befund, der uns von allen Demoskopen, von allen Meinungsforschern ins Haus
geliefert wird.
In wichtigen Fragen reagiert die Politik in der
Regel prompt. Sie setzt Aufklärungs- und Informationskampagnen in Gang. Doch
die Bezeichnung solcher Kampagnen wird nicht immer von gleichbedeutender
Absicht getragen. Gegen politische Doppelbödigkeit ist auch damit kein Kraut
gewachsen. Am Funktionswandel des
Parlaments wird die Fragwürdigkeit der Öffentlichkeit als Organisationsprinzip
der staatlichen Ordnung offenbar: aus einem Prinzip der (von seiten des
Publikums gehandhabten) Kritik ist Publizität zu einem Prinzip (von seiten
demonstrierender Instanzen - der Verwaltung und der Verbände, vor allem der
Parteien) gesteuerter Integration umfunktioniert worden.[269]
Die qualitative Unterscheidung, die wir für die
Kommunikationsmodi getroffen haben, läßt sich auch auf den kommunikativen Raum
im und ums Parlament anwenden. Unter diesem Rückgriff kann die Habermassche
Konzeption kommunikativen Handelns zur Grundlage einer Betrachtung medialer
Öffentlichkeit gemacht werden. Damit kann in eine ansonsten unüberschaubare
Menge kommunikativer Vorgänge eine Struktur gebracht werden, die es ermöglicht,
Zusammenhänge zu erkennen.
Entsprechend den zwei Kommunikationsmodi teilt sich
Öffentlichkeit in einen 'diskursiven' und einen 'nicht-diskursiven' Bereich,
wofür ich hier die Bezeichnungen Kommunikationsraum I (KR I) und
Kommunikationsraum II (KR II) einführe. Habermas trennt in seiner
Handlungstheorie zwischen 'kommunikativem' und 'strategischem' Handeln. Kommunikatives Handeln zeichnet sich
gegenüber strategischen Interaktionen dadurch aus, daß alle Beteiligten
illokutionäre Ziele vorbehaltlos verfolgen, um ein Einverständnis zu erzielen,
das die Grundlage für eine einvernehmliche Koordinierung der jeweils
individuell verfolgten Handlungspläne bietet. [...] Für kommunikatives Handeln sind nur solche Sprechhandlungen
konstitutiv, mit denen der Sprecher kritisierbare Geltungsansprüche verbindet[270]. Das ist nun nicht
mehr ganz neu, neu ist die Umlegung auf institutionalisierte kommunikative bzw.
mediale Erscheinungsformen. Kommunikatives bzw. strategisches/zweckrationales
Handeln sind auch die elementaren Kennzeichen zweier grundlegend verschiedener
politischer Vorgangsweisen. In den jeweiligen Kommunikationsräumen bestimmen
sie das tagtägliche Geschehen. Im diskursiven KR-I ist es die Funktion
öffentlich-politischen Sprechens, beim
Adressaten, den Bürgern oder Teilgruppen der Bürger, Zustimmung für politische
Ziele, Programme, Maßnahmen zu erlangen - für eine zukünftige Politik, die
planend vorgeschlagen oder gefordert wird, oder für eine vollzogene Politik,
die nachträglich erklärt, begründet, gerechtfertigt, verteidigt wird.
Komprimiert man diese Beschreibung, so kann man sagen: öffentlich-politisches
Sprechen ist Sprechen in persuasiver Form.[271] Der nicht
diskursive KR-II ist nun aber nicht einfach das direkte Gegenteil dieser
Beschreibung, vielmehr handelt es sich um eine Funktionssymbiose, als die in dieser Gesellschaft mit ihrer
zweifachen Öffentlichkeit dementsprechende doppelte, zunächst und zumeist
spezifische: strategische Orientierung der Politik im realen Diskurs mit der
veröffentlichten Meinung der Publizistik, zu der ohnehin in der Realität der
Politik vorherrschenden generellen: pragmatischen Orientierung der Akte der
Politik an 'sophistischen Maximen' zweckrationaler Klugheit und Nützlichkeit
berichtigend und ergänzend hinzutritt.[272]
Schematisch lassen sich die Kommunikationsräume in
etwa so darstellen:[273]
KR-I:
Sprachspiel:
Öffentlich-politische Meinungs- und Willensbildung
durch:
Vermittlung politischer Sach- und
Begriffszusammenhänge, Einordnung und Bewertung politischer Handlungen,
Problemlösungsfindung durch Beratung, dialogische bzw. trialogische
Kommunikationsbeziehung, journalistische Grundsätze der Sorgfaltspflicht und
Objektivität, öffentlich-rechtliche
oder öffentliche Institutionen, Parlamente, Medien.
Kommunikative Verfahren (=Illokutionen):
Informieren, berichten, unterrichten, bewerten
(diskurspositiv), darstellen, argumentieren, deliberieren, überzeugen, ...
Textsorten:
Politische Nachrichten (objektiv und
überparteilich), Leitartikel, Kommentar, Glosse, öffentliche Diskussion,
Debatte, Interview, Pressekonferenz, ...
KR-II:
Sprachspiel:
Parteilich-politische Einbahnkommunikation durch:
politische Werbung, Propaganda, Beeinflussen und
Steuern von Meinungen, nur um Wähler zu gewinnen, ...
asymmetrische - monologische
Kommunikationsbeziehung,
Parteien, Kandidaten, Verbände,
Interessensvertreter, Bürgerinitiativen, Meinungs-forschungsinstitute, Medien
kommunikative Verfahren:
werben, überreden, solidarisieren, aktivieren,
emotionalisieren, bewerten (diskursnegativ), usurpieren, ...
Textsorten:
Wahlprogramm/ Wahlplattform, Wahlrede, Wahlanzeige/
Anzeigenserie, Wahlslogans, -parolen, Parteibroschüren, -zeitungen, politische
Streitschriften, Pamphlete,...
Wie aber schon die Sprechakte und Kommunikationsmodi
parallel laufen und funktionieren, so sind auch die entsprechenden
Kommunikationsräume miteinander verwoben. Ergebnis ist jene Janusköpfigkeit,
die einem im Umgang mit Medien allenthalben entgegentritt. Im Infotainment von
Nachrichten-Shows bis 'Seitenblicke' findet sie ihre aktuellste Ausprägung.
Durch das Zusammengehen von reality-TV und virtuellen Welten - welches der
Werbespot immer schon vorexerzierte - werden Primär- und Sekundärerfahrung in
eins gebracht, weswegen man durch nichts und niemand mehr persönlich berührt
ist. Selbst im eigenen Gewissen bringt oft erst das Fernsehen 'Licht ins
Dunkel', wiewohl sich das Fernsehen dabei vor allem selbst etwas Gutes tut, und
anders den Massenmedien zur (mit)verschuldeten Gefühls- und Mitleidlosigkeit
gegenüber Gewalt hier und anderswo noch nicht viel mehr eingefallen ist, als
die Nachricht davon.
In dem Maße, wie die
direkt-wechselseitige zwischenmenschliche Kommunikation durch eine technische
Kommunikation ersetzt wird, geht der Demokratie eine politische Substanz
verloren, nämlich die Entwicklung und Einbringung kommunikativer Kompetenzen,
gepaart mit individuellem Erfahrungswissen.[274] Die illokutive
Kraft, die zum Argument drängt, beruht auf der, in die Doppelstruktur von
Kommunikation eingelassenen, Beziehungsebene, wo Umgangsformen und Normen
weitgehend gewahrt sind, da bei Verletzung Rechenschaftspflicht erwächst. Dies
gilt umso verläßlicher, je näher sich die Kommunikationspartner menschlich wie
rein physisch sind. Redewendungen wie 'das soll er mir selber sagen', 'etwas
ins Gesicht sagen', 'Gespräch unter vier Augen' geben Zeugnis von der Relevanz
des Beziehungsaspekts in der Kommunikation. Je mehr die Kommunikationspartner
voneinander und somit auch hinter das Gesagte zurücktreten, umso mehr verliert
Kommunikation an Verbindlichkeit. In hohem Grad ist dies erreicht, wenn sich
ein (mehr oder weniger) anonymer Redakteur mit Inhalten aus aller Welt dem in
der Masse wieder anonymen Seher, Hörer und Leser zuwendet. Denkt man im
Vergleich etwa an eine Abmachung per Handschlag, löst sich da jegliche
Vebindlichkeit auf, was wiederum in Beliebigkeit im Umgang mit den Inhalten
umschlägt. Im Unterschied zu einem
Gesprächspartner wehrt sich ein Zeitungsartikel nicht dagegen, überlesen,
falsch verstanden oder wieder vergessen zu werden.[275]
Und je mehr sich Politik in die Medien flüchtet und
sich aus dem Diskurs mit dem Bürger davonstiehlt, umso mehr strapaziert sie die
Beziehungsebene, was direkt in eine Legitimitätskrise führt. Was auf der einen
Seite die vielbeklagte Politik- und Parteiverdrossenheit und auf der anderen
Seite Basisbewegungen hevorruft, die gegen und vorbei an etablierte(r) Politik
und deren Entscheidungen agieren. Die arrivierten Politiker stehen daneben und
werfen sich gegenseitig vor, den Bezug zu den Menschen verloren zu haben, oder
zeihen sich nach 'abgehobenen Aussagen' gar des 'Realitätsverlustes' (was
frappant an die Zurechnungsfähigkeit als Grund-bedingung gelingender
Kommunikation erinnert). Kommunikativ wird dementsprechend langsam auf die neue
Situation reagiert. Rascher werden Strategien entwickelt, politische Maßnahmen
mit geringstem Aufwand gegen geringsten Widerstand durchzusetzen. Dadurch
bleiben sie dem (praktischen) Diskurs entzogen. Weil die mediale Kommunikation die interpersonale Kommunikation
verdrängt, die Bildorientierung über die Wortorientierung dominiert,
Maschinen-Denken zum zeitgemäßen Denken wird, breitet sich zweckrationales
Denken aus, wird Mehrdeutigkeit durch formale Eindeutigkeit ersetzt.[276] Der genuine
Zusammenhang von individueller Werthaltung und Politik löst sich auf. Normen
haben nichts mehr mit Werten zu tun, (formal)juridische Legalität ersetzt
zunehmend politische Legitimität. Die
Substanz der Politik, die Inhalte der Politik, stehen nicht zur Diskussion,
auch nicht die Wertorientierungen, die zu bestimmter Politik oder zu bestimmten
Politiken führen.[277] Die Medien stehen
hier in gesellschaftlicher Verantwortung. Sie können der Politik gegenüber als
Verführer auftreten oder sich des Mißbrauchs erwehren. Die Massenkommunikation erfordert eine 'Fern-Ethik', weil im Vergleich
zur personalen Kommunikation die Handlungsfolgen nicht unmittelbar zu
beobachten sind und auch die Hemmungsschwellen anders liegen. Dabei gilt dies
nicht nur hinsichtlich der Adressaten der journalistischen Berichterstattung,
sondern bezüglich auch der Akteure, die ihre Objekte sind. [...] Ethische Selbstverpflichtung ist als
freiwilliger Akt das Korrelat zur Freiheit.[278]
Daneben bedarf es einer Bürger-Nähe, welche die
Beziehungsebene wieder- herstellt, auf der (politische) Kommunikation überhaupt
erst funktionieren kann. Über den medial-öffentlichen Diskurs hinaus wäre hier
die konkrete Basisarbeit die Plattform, auf der sich der Politiker einzubringen
hat. Vom Individuum abgelöste Massenkommunikation müßte auf Basiskommunikation
rückgebunden werden, in der Betroffene die sie angehende Sache wieder
auszumachen vermögen. Aber diese oft geforderte 'Volksnähe' birgt auch ihre
Gefahren. Sie bewirkt nur allzu oft, daß sich die politische Perspektive
verschiebt und verkleinert. Partikularismus ist die Folge, der nur lokales und
aktuelles Problembewußtsein kennt und die Zusammenhänge aus den Augen verliert.
Für Opportunismus und Demagogie öffnen sich Tür und Tor, der Diskurs hätte sich
gegen sich selbst gekehrt. Aber wo Gefahr ist, da wächst das Rettende auch.
Verständigungsorientiertes politisches Handeln wird immer auch seinen Platz
finden, und an den dort gebrauchten Argumenten wird es liegen, welche Form der
Politik die Zukunft bestimmen wird.
Die Öffentlichkeit parlamentarischer Plenarsitzungen
hat seit Freigabe der Parlamentsberichterstattung (1969) an den ORF bedeutsame
Veränderungen bewirkt wie erfahren. Im öffentlichen Diskurs, in dem sich das
Sprech-handeln seit Freigabe der Parlamentsberichterstattung (verstärkt)
bewegt, befreit es sich von den restriktiven Parlamentsbedingungen. Vor einem -
anders als im Parlament - frei und unabhängig entscheidenden (Wahl)Publikum
kann der Redner versuchen, das persuasive Potential des guten Arguments voll
auszuschöpfen, oder er kann sich dem ergeben, was Medien- bzw. Politberater für
publikumswirksam halten. Beides bleibt nicht ohne Folgen für parlamentarisches
Sprechhandeln, wie für den öffentlichen Diskurs und gesellschaftliches Zusammenleben
insgesamt. 'Verständigung' bringt entweder Übereinstimmung über die Richtigkeit
einer politischen Maßnahme in bezug auf einen gemeinsam anerkannten normativen
Hintergrund und damit deren Vollzug. Oder 'Verständigung' besagt nur, daß diese
Übereinstimmung eben nicht besteht oder herzustellen ist, was den Vollzug
politischer Maßnahmen (des Gegners) ver- oder zumindest behindert.
Die in der Beziehungsebene von Sprache eingelassenen
Konventionen (Umgangsformen bis Rechtfertigungszwang) setzen eine (illokutive)
Kraft frei, die im Sprechhhandeln auf Verständigung im ersteren Sinn drängt.
Mehr noch als im kognitiven Bereich folgt der Mensch dem Konsonanzprinzip im
sozialen Bereich. Daher wird er eine Beeinträchtigung auf der Beziehungsebene
auszuräumen versuchen, indem er die dafür verantwortliche Handlung erklärt,
begründet oder rechtfertigt - indem er also argumentiert. Die Erhaltung und
Reparatur der Beziehungsebene setzt den Gebrauch von Sprache voraus, was dann
auch für Politik gilt, die nichts Gegenteiliges im Sinn hat. In dem Moment, wo
Politik versucht, Sprache in ihre Gesetze zu zwingen, hört diese auf, Sprache
zu sein. Aber ohne Sprache können die Menschen nicht zueinander kommen, was der
Mensch als soziales Wesen nicht und damit kein politisches System auf Dauer
aushält.
Die Sprache funktioniert nach Gesetzen, die tiefer
reichen als politisches Reglement. Sie wehrt sich gegen Vereinnahmung von außen
und bewahrt sich ein Mindestmaß an Autonomie, die ihrem Benutzer einen
bestimmten Grad an Freiheit verschafft. Denn wie die Freiheit selbst herrscht
auch die Sprache nicht, höchstens wird sie beherrscht, entweder von außen in
einem aussichtslosen Versuch über autoritative Zwangsmaßnahmen oder von innen
durch den kompetenten Sprecher, dem sie Erfolg mittels des besseren Arguments
in Aussicht stellt. Demnach mag man Habermas Recht geben, wenn er behauptet,
daß "ein eigentümlicher Zwang zum zwanglosen Diskurs" existiert,
wonach eine sprachgebundene "Rationalisierung der politischen Herrschaft
als eine Herrschaft von Menschen über Menschen" gelingen müßte.
Das bei Habermas theoretisch Mögliche hat seine
Chance auf Verwirklichung in jenen Möglichkeiten, welche die unter medialem
Einfluß (=publizitäre Kraft) veränderte Redesituation den Abgeordneten
eröffnet. Unterstützt wird dies durch die (Doppelstruktur der) Sprache, mit der
innerhalb der Volksvertretung eine Kraft wirksam ist, die zusammen mit
institutionellem Reglement (Geschäftsordnung) auf einen Abbau der Gegensätze,
auf Zusammenarbeit und Konsens hinarbeitet. Insofern kann von einer Art
'Idealisierung' der Redesituation im Parlament gesprochen werden.
Dieser Idealisierung stehen Mechanismen des
Meinungs-Marktes gegenüber, welche Kommunikation 'strategisch' und am Profit -
auch am politischen - orientiert ausrichten. Dies führt zu neuen
Sprechhandlungen, die an Dominanz zunehmen und der Deliberation bzw. Persuasion
den ihr angestammten Platz streitig machen. Die parlamentarische Beratung über
politische Inhalte ist bloß noch eine formale, eigentlich wird sie nur noch wie
in einem Schaufenster präsentiert, um damit andere Politstrategien verkaufen zu
können. Diese Doppelbödigkeit politischen Sprechens steht im Zentrum der
Diskurskritik, als es sich am Habermasschen Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit
verfängt. Im politischen Kontext löst sich die Unterstellung wahrhaften
Sprechens auf, stattdessen wird deren Reklamation zum Inhalt politischer
Kommunikation.
Politisches Sprechhandeln unterscheidet sich vom
kommunikativen Handeln darin, daß sein Zweck nicht auf das zu erzielende
Einverständnis, sondern (zumeist) auf Verständigung über das
Nicht-Einverständnis gerichtet ist. Der Übergang in den Diskurs wird deshalb
nicht vollzogen, weil der parlamentarische Sprecher durch seine politische
Einstellung/Identität (außersprachlicher Einfluß) prädisponiert ist.
Die demokratische Öffentlichkeit ist dies nicht, was
dem Parlamentarier über die Medien die Chance eröffnet, seine Anliegen doch in
einen Diskurs einzubringen. Dazu agiert er auf zwei Ebenen gleichzeitig. Und
zwar derart, daß er für sich und seine Ansichten im Plenarsaal des Parlaments
Aufmerksamkeit erringt und es parallel dazu versteht, diesen auch öffentliche
Resonanz zu verschaffen. Er spekuliert dabei mit den andersgearteten Regeln des
öffentlichen Diskurses, die keine Bindung an Geschäftsordnung, Fraktionsstärken
oder -disziplin kennen.
Zwar ist der öffentliche kommunikative Raum ähnlich
dem parlamentarischen Sprechhandeln strukturiert, doch die diskursfördernden
Kräfte sind dort vielfältiger und vitaler. Im Zusammenwirken der Prinzipien
öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Prinzipien des allgemeinen
Journalisten-Kodex (dem auch die Printmedien gehorchen), der institutionell und
illokutiv getragenen Diskursprinzipien scheint mir ein Potential gegeben,
welches dem (guten) Argument das nötige Gewicht zu verleihen imstande ist.
Ein Wirken dieses Potentials läßt sich in Tendenzen
zur Diskursentfaltung ablesen, wonach sich Geschäftsordnung, Parlament, ORF und
Medien insgesamt (über Reformen) in Richtung 'freie' Argumentation entwickeln.
Was zu Optimismus Anlaß gibt, denn so anspruchsvoll sich Öffentlichkeit
konstituiert, und so ernsthaft sich Politik in der Sache bemüht, so nahe kommt
Demokratie dem, wofür sie oft genug nur symbolisch steht.
Athen lernte lesen und schreiben.
Und Athen wurde demokratisch.
Karl R. Popper
Andics
Hellmut/Ergert Viktor/Kriechbaumer Robert: 50 Jahre Rundfunk in
Österreich. Band IV:
1967 - 1974. Wien 1985
Apel Karl-Otto
(Hg.): Sprachpragmatik und Philosophie. Frankf./M. 1976
Apel Karl-Otto/Kettner
Matthias (Hg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik,
Recht und Wissenschaft. Frankf./M. 1992
Arnim Hans Herbert
von: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das
Wohl des Volkes?
München 1993
Atzwanger
Konrad/Kobzina Alfred/Zögernitz Werner: Nationalrat-
Geschäftsordnung.
Wien 1990
Atzwanger Konrad/Kobzina
Alfred/Zögernitz Werner: Nationalrat-
Geschäftsordnung. Ergänzungsband
1993. Die Änderungen aufgrund der
GOG-Novelle 1993 und weiterer einschlägiger Novellierungen bzw.
Ergänzungen mit
ausführlichen Erläuterungen zu den geänderten
Bestimmungen. Wien
1994
Austin John
Langshaw: Zur Theorie der Sprechakte. Stuttgart 1972
Berghaus Margot: Zur
Theorie der Bildrezeption; Ein anthropologischer
Erklärungsversuch
für die Faszination des Fernsehens. In:
Publizistik 1986,
31.3 - 4
Bergsdorf Wolfgang:
Politik und Sprache. Wien 1978
Boettcher Wolfgang:
Metakommunikation. Didaktische Überlegungen zum
Problem
gestörter Kommunikation im Deutschunterricht. Diskussion
Deutsch 21/1975
Burkart Roland:
Kommunikationstheorien. Wien 1992
Burkart Roland:
Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problem-
felder. Wien 1983
Burkart Roland:
Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problem-
felder. Wien 21995
Cisar
Gottlieb-Heinrich: 60 Jahre Rundfunkpolitik in Österreich. Der Weg
zur
dritten Rundfunkreform. Phil.Diss., Wien 1987
Czerny
Wilhelm/Fischer Heinz: Kommentar zur Geschäftsordnung des
Nationalrats, Wien
1982
Dieckmann Walther:
Politische Sprache. Politische Kommunikation.
Vorträge, Aufsätze,
Entwürfe. Heidelberg 1981
Dieckmann Walther:
Sprache in der Politik. Heidelberg 1969
Dittmann Jürgen
(Hg.): Arbeiten zur Konversationsanalyse. Tübingen 1979
Doelker Christian:
Kulturtechnik Fernsehen. Analyse eines Mediums.
Stuttgart 1989
Dreitzel Hans Peter:
Die gesellschaftlichen Leiden und das Leiden an der
Gesellschaft.
Vorstudien zu einer Pathologie des Rollenverhaltens.
Stuttgart
1972
Edelman Murray:
Politik als Ritual. Die symbolische Funktion staatlicher
Institutionen
und politischen Handelns. Frankft./M. 1990
Ermacora Felix: Der
Lucona-Ausschuß im Lichte staatswissenschaftlicher
Erfahrungen. In:
Österreichisches Jahrbuch für Politik 1989. Wien
1990
Esterbauer Fried:
Demokratiereform - Volkswahl der Regierung und
Bundesstaatsreform.
Wien 1991
Fabris
Hans-Heinz/Luger Kurt/Signitzer Benno: Das Rundfunksystem
Österreichs. In:
Internationales Handbuch für Hörfunk und
Fernsehen. 1992/93
Fischer Heinz (Hg.):
Das politische System Österreichs. Wien 31982
Fröschl Erich/Zoitl
Helge (Hg.): Der österreichische Weg. Wien 1986
Frühling
Gerhard/Reissnegger Kurt: Dompteure des Mediums. In: Wiener
Journal. Nr.
171/172, Dez94/Jän95
Geissler Rainer:
Massenmedien, Basiskommunikation und Demokratie.
Ansätze zu einer
normativ-empirischen Theorie. Tübingen 1973
Goppel
Thomas/Lojewski Günther von/Eroms Hans-Werner (Hg.): Wirkung und
Wandel der Sprache
in der Politik. München 1988
Gottschlich
Maximillian (Hg.): Politik und Massenkommunikation. Wien
1986
Grießer Johannes:
Der österreichische Rundfunk als Thema der parlamen-
tarischen
Auseinandersetzung von 1970 bis 1983. Dipl. Wien 1989
Gripp Helga: Jürgen
Habermas. Und es gibt sie doch - Zur kommunikations-
theoretischen
Begründung von Vernunft bei J. Habermas. Wien 1984
Grüne
Bildungswerkstatt: Die Republik im Fieber. Graz 1988
Habermas J./Luhmann
N.: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie.
Frankfurt/ M. 1971
Habermas Jürgen:
Strukturwandel der Öffentlichkeit. Neuwied 51971
Habermas Jürgen:
Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu
einer Kategorie der
bürgerlichen Gesellschaft. Mit einem Vorwort
zur Neuauflage.
Frankf./M. Neuaufl. 1990
Habermas Jürgen:
Theorie des kommunikativen Handelns. Zur Kritik der
funktionalistischen
Vernunft. Bd.1/2. Frankf./M. 1988
Hackl Dietrich: Im
Zentrum der Politik. Als Parlamentsberichterstatter
im Hohen Haus.
Böhlau 1984
Häfele Josef: Der
Aufbau der Sprachkompetenz. Untersuchungen zur
Grammatik des
sprachlichen Hadelns. Tübingen 1979
Hager F./Haberland
H./Paris R.: Soziologie + Linguistik. Die schlechte
Aufhebung
soziologischer Ungleichheit durch Sprache. Stuttgart
1973
Hammerbacher Franz:
EG-Berichterstattung österreichischer Printmedien.
Dipl. Wien 1992
Hartmann
Jürgen/Thaysen Uwe (Hg.): Pluralismus und Parlamentarismus in
Theorie und Praxis.
Opladen 1992
Hennig J./Huth L.:
Kommunikation als Problem der Linguistik. Göttingen
1975
Heringer Hans
Jürgen: Ich gebe ihnen mein Ehrenwort. Politik - Sprache -
Moral. München 1990
Holly Werner:
Politikersprache. Inszenierung und Rollenkonflikte in
informellen
Sprachhandeln eines Bundestagsabgeordneten. Berlin
1990
Internationales
Handbuch für Hörfunk und Fernsehen. 1992/93
Kabil Linda: Der
politische Skandal in der österreichischen
Berichterstattung.
Dipl. Wien 1994
Kant Immanuel:
Kritik der reinen Vernunft. Stuttgart 1989
Kant Immanuel: Zum
ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, Bd. IV.
(Hg. von W.
Weischedel). Darmstadt 1964
Khol
Andreas/Stirnemann Alfred (Hg.): Österreichisches Jahrbuch für
Politik. Sonderband
1. München 1981
Klein Josef (Hg.):
Politische Semantik. Bedeutungsanalytische und
sprachkritische
Beiträge zur politischen Sprachverwendung. Opladen
1989
Klein Josef/Presch
Gunter (Hg.): Institutionen-Konflikte-Sprache.
Tübingen 1981
Kluge Friedrich:
Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache.
22.Aufl.,
Berlin 1989
Kopperschmidt Josef:
Allgemeine Rhetorik. Einführung in die Theorie der
persuasiven
Kommunikation. Stuttgart 1973
Kopperschmidt Josef:
Argumentation. Sprache und Vernunft. Bd.II.
Stuttgart 1980
Kußmaul Paul: Sprechakttheorie.
Ein Reader. Wiesbaden 1980
Langenbucher
Wolfgang R. (Hg.): Politische Kommunikation: Grundlagen,
Strukturen,
Prozesse. Wien 1986
Langenbucher
Wolfgang R. (Hg.): Publizistik- und Kommunikations-
wissenschaft. Ein
Textbuch zur Einführung in ihre Teildisziplinen.
Wien 1986
Linke
Angelika/Nußbaumer Markus et al.: Studienbuch Linguistik. Tübingen
1994
Lorenz Konrad: Die
Rückseite des Spiegels. Versuch einer Naturgeschichte
menschlichen
Erkennens. München 1980
Machiavelli Niccolo: Discorsi. Deutsche Ausgabe von R. Zorn. Stuttgart
1966
Magenschab Hans:
Demokratie und Rundfunk. Hörfunk und Fernsehen im
politischen Prozeß.
Wien 1973
Meyrowitz Joshua:
Überall und nirgends dabei. Die Fernsehgesellschaft.
Bd.I. Weinheim 1990
Meyrowitz Joshua:
Wie die Medien unsere Welt verändern. Die Fernseh-
Gesellschaft. Bd.II.
Weinheim 1990
Mittelstraß Jürgen
(Hg.): Wohin geht die Sprache? Wirklichkeit-
Kommunikation-Kompetenz.
Essen 1989
Münch Richard:
Dialektik der Kommunikationsgesellschaft.
Frankft./M..1991
Nick Rainer/Pelinka
Anton: Parlamentarismus in Österreich. Wien 1984
ORF-Alamanach
1991/92. Wien 1991
Österreichisches
Jahrbuch für Politik 1989. Sonderband 1. München 1981;
sowie Wien 1990
Parlamentsredaktion
(Hg.): Das österreichische Parlament. Wien 1989
Perelman Chaim: Das
Reich der Rhetorik. Rhetorik und Argumentation.
München 1980
Pevec Karl: Analyse
der meinungsbetonten Darstellungsformen ausgewählter
österreichischer
Tageszeitungen zum Thema europäische Integration.
Dipl. Wien 1994
Plasser Fritz/ Ulram
Peter A. (Hg.): Demokratierituale. Wien 1985
Popper Karl R.: Die
offene Gesellschaft und ihre Feinde. Bd.II, Tübingen
71992
Pross Harry:
Politische Symbolik. Theorie und Praxis der öffentlichen
Kommunikation.
Stuttgart 1974
Rousseau
Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Deutsche Ausgabe von H.
Weinstock. Stuttgart
1963
Rucktäschel
Annamarie (Hg): Sprache und Gesellschaft. München 1972
Satke Gerhard:
Diskursive Konfliktbearbeitung in der interpersonalen
Kommunikation. Dipl.
Wien 1995
Schambeck Herbert:
Österreichs Parlamentarismus. Werden und System.
Berlin 1986
Scherer Hans (Hg.):
Sprache in Situation. Eine Zwischenbilanz. Bonn 1989
Spillner Bernd
(Hg.): Sprache und Poltik. Frankft./M. 1990
Stötzel Georg (Hg.):
Germanistik-Forschungsstand und Perspektiven.
1.Teil. Berlin 1985
Strauß Gerhard: Der
politische Wortschatz. Tübingen 1986
Sucharowski
Wolfgang: Gesprächeforschung im Vergleich. Analysen zur
Bonner Runde nach
der Hessenwahl 1982. Tübingen 1985
Turetschek
Franziska: Parlamentsberichterstattung des ORF. Dipl. Wien
1993
Weidinger Wolfgang:
Sprachkompetenz von Politikern als
Nachrichtenfaktor.
Analyse journalistischen Selektionshandelns in
bezug auf die
Sprachkompetenz von Politikern am Beispiel der
Berichterstattung
von acht österreichischen Tageszeitungen über
die
ORF-Pressestunde. Phil. Diss. Wien 1992
Weigand Edda:
Sprache als Dialog. Sprechakttaxonomie und kommunikative
Grammatik. Tübingen
1989
Weischenberg
Siegfried: Die Glaubwürdigkeitslücke des
Fernsehjournalismus.
In: Media Perspektiven, Nr.11 1987
Wenderitsch Sabine:
Österreichische EG-Politik und Politischer Diskurs
1989. Dipl. Wien
1993
Werlen Iwar: Ritual
und Sprache. Zum Verhältnis von Sprache und Handeln
in Ritualen.
Tübingen 1984
Weymann-Weyhe
Walter: Sprache - Gesellschaft - Institution.
Sprachkritische
Vorklärungen zur Problematik von Institutionen in
der gegenwärtigen
Gesellschaft. Düsseldorf 1978
Wiggershaus Rolf
(Hg.): Sprachanalyse und Soziologie. Frankfurt 1975
Wittgenstein Ludwig:
Tractatus logico-philosophicus. Tagebücher.
Philosophische
Untersuchungen. Werkausgabe Bd. 1., Frankfurt 1990
Wittmann Heinz:
Rundfunkfreiheit. Öffentlichrechtliche Grundlagen des
Rundfunks in
Österreich. Wien 1981
Wunden Wolfgang
(Hg.): Medien zwischen Macht und Moral. Beiträge zur
Medienethik.
Stuttgart 1989
Wunderlich Dieter
(Hg.): Linguistische Pragmatik. Frankfurt 1972
Zillig Werner:
Bewerten. Sprechakttypen der bewertenden Rede. Tübingen
1982
[1] Abg.Dr. Graff im Parlament am 29.6.89; Stenographisches Protokoll 110. Sitzung, S.12992; vgl. S.84.
[2] Kluge Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 22. Aufl., Berlin 1989, S.528.
[3] Weigand Edda: Sprache als Dialog. Sprechakttaxonomie und kommunikative Grammatik. Tübingen 1989, S.10.
[4] Heringer Hans Jürgen: Ich gebe ihnen mein Ehrenwort. Politik - Sprache - Moral. München 1990, S.11.
[5] Weigand Edda 1989, S.11.
[6] Habermas Jürgen: Was heißt Universalpragmatik? In: Apel Karl-Otto (Hg.): Sprachpragmatik und Philosophie. Frankf./M. 1976, S.177.
[7] Koller Peter: Moralischer Diskurs und politische Legitimation. In: Apel Karl-Otto/Kettner Matthias (Hg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Frankf./M. 1992, S.70.
[8] Schmidt Siegfried: Sprache und Politik. Zum Postulat eines rationalen politischen Handelns. In: Rucktäschel Annamarie (Hg): Sprache und Gesellschaft. München 1972, S.96.
[9] Rousseau Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Deutsche Ausgabe von H. Weinstock. Stuttgart 1963, S.54.
[10] Dieckmann Walther: Politische Sprache. Politische Kommunikation. Vorträge, Aufsätze, Entwürfe. Heidelberg 1981, S.188.
[11] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.96.
[12] Machiavelli Niccolo: Discorsi. Deutsche Ausgabe von R. Zorn. Stuttgart 1966, S.39.
[13] Dieckmann 1981, S.187.
[14] Habermas Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Neuwied 51971, S.95.
[15] Wittgenstein Ludwig: Philosophische Untersuchungen. In: Ds.: Werkausgabe Bd. 1. Tractatus logico-philosophicus. Tagebücher. Philosophische Untersuchungen. Frankfurt 1990, S.250.
[16] Dittmann Jürgen: Institution und sprachliches Handeln. In: Dittmann Jürgen (Hg.): Arbeiten zur Konversationsanalyse. Tübingen 1979, S.210.
[17] Weymann-Weyhe Walter: Sprache - Gesellschaft - Institution. Sprachkritische Vorklärungen zur Problematik von Institutionen in der gegenwärtigen Gesellschaft. Düsseldorf 1978, S.219.
[18] Popper Karl R.: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Bd.II, Tübingen 71992, S.154/152.
[19] Hartmann Jürgen/Thaysen Uwe (Hg.): Pluralismus und Parlamentarismus in Theorie und Praxis. Opladen 1992, S.94.
[20] Hartmann/Thaysen 1992, S.93.
[21] vgl. Hartmann/Thaysen 1992, S.95.
[22] Hartmann/Thaysen, S.97.
[23] vgl. Hartmann/Thaysen 1992, S.98.
[24] Nick Rainer/Pelinka Anton: Parlamentarismus in Österreich. Wien 1984, S.24.
[25] Nick/Pelinka 1984, S.15f.
[26] Hartmann/Thaysen, S.97.
[27] Gerlich Peter: Funktionen des Parlaments. In: Fischer Heinz (Hg.): Das politische System Österreichs. Wien 31982, S.82.
[28] Gerlich bei Fischer 1982, S.93.
[29] Berchtold Klaus: Die Regierung. In: Fischer 1982, S.175.
[30] Gerlich bei Fischer 1982, S.95.
[31] Habermas Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns. Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft. Bd.1/2. Frankf./M. 1988, S.61.
[32] Satke Gerhard: Diskursive Konfliktbearbeitung in der interpersonalen Kommunikation. Dipl. Wien 1995, S.93.
[33] Linke Angelika/Nußbaumer Markus et al.: Studienbuch Linguistik. Tübingen 1994, S.177.
[34] Kopperschmidt Josef: Allgemeine Rhetorik. Einführung in die Theorie der persuasiven Kommunikation. Stuttgart 1973, S.47.
[35] Gripp Helga: Jürgen Habermas. Und es gibt sie doch - Zur kommunikationstheoretischen Begründung von Vernunft bei J. Habermas. Wien 1984, S.39.
[36] Ellwein Thomas: Sprache der Politik - Politik der Sprache. In: Mittelstraß Jürgen (Hg.): Wohin geht die Sprache? Wirklichkeit - Kommunikation - Kompetenz. Essen 1989, S.66.
[37] vgl. Kopperschmidt 1973, S.76ff.
[38] vgl. Hennig J./Huth L.: Kommunikation als Problem der Linguistik. Göttingen 1975, S.123.
[39] Apel Karl-Otto: Sprechakttheorie und transzendentale Sprachpragmatik zur Frage ethischer Normen. In: Apel 1976, S.112/13.
[40] Schoenthal Gisela: Sprechakttheorie und Konversationsanalyse. In: Dittmann 1979, S.48.
[41] Kopperschmidt 1973, S. 84.
[42] Watzlawick Paul bei einem Vortrag im Wiener Rathaus am 20.4.1995
[43] Gripp 1984, S.43.
[44] Linke 1994, S.201.
[45] Kopperschmidt 1973, S.44.
[46] Gripp, S.51f.
[47] Gripp, S.53.
[48] Burkart Roland: Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problemfelder. Wien 1983, S.214f.
[49] zitiert nach Burkart 1983, S.17.
[50] Weigand Edda 1989, S.8/9.
[51] Perelman Chaim: Das Reich der Rhetorik. Rhetorik und Argumentation. München 1980, S.56.
[52] Searle John R.: Theorie der menschlichen Kommunikation und Philosophie der Sprache - Einige Bemerkungen. In: Wiggershaus Rolf (Hg.): Sprachanalyse und Soziologie. Frankfurt 1975, S.305.
[53] vgl. Burkart 1983, S.210 f.
[54] Kopperschmidt 1973, S.18.
[55] vgl. Kopperschmidt 1973, S.18.
[56] Chambers Simone: Zur Politik des Diskurses: Riskieren wir unsere Rechte? In: Apel 1992, S.174.
[57] Dieckmann 1981, S.206.
[58] Dieckmann 1981, S.33f..
[59] Habermas 1971, S.75.
[60] TkH I, S.386.
[61] Chambers bei Apel 1992, S.179.
[62] Gripp 1984, S.85.
[63] TkH I, S.525.
[64] Kopperschmidt 1973, S.47.
[65] vgl. Kopperschmidt 1973, S.87ff.
[66] Habermas J./Luhmann N.: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie. Frankfurt/ M. 1971, S.131.
[67] Kant Immanuel: Kritik der reinen Vernunft. Stuttgart 1989, S.647.
[68] Piontkowski Ursula: Interaktive Strategien. Ein Modell der Sprachproduktion in sozialen Episoden. In: Scherer Hans (Hg.): Sprache in Situation. Eine Zwischenbilanz. Bonn 1989, S.159.
[69] Piontkowski bei Scherer 1989, S.159.
[70] Gerlich Peter: Zum Begriff des Parlaments in Österreich. In: Schambeck Herbert: Österreichs Parlamentarismus. Werden und System. Berlin 1986, S.23.
[71] Parlamentsredaktion (Hg.): Das österreichische Parlament. Wien 1989, S.41.
[72] Widder Helmut: Der Nationalrat. In: Schambeck 1986, S.294.
[73] Dr. Wolfgang Grassl, ehemals Bundesgeschäftsführer des Liberalen Forums, im Standard vom 3./4.Dez.1994, S.27.
[74] ebd.
[75] Esterbauer Fried: Demokratiereform - Volkswahl der Regierung und Bundesstaatsreform. Wien 1991, S.8.
[76] Loebenstein Edwin: Das Gesetz. Seine Bedeutung und seine Auslegung. In: Schambeck 1986, S.53.
[77] Welan Manfried: Demokratischer Rechtsstaat und modernes Regierungssystem. In: Schambeck 1986, S.573.
[78] Kopperschmidt 1973, S.112.
[79] Grüne Bildungswerkstatt: Die Republik im Fieber. Graz 1988, S.10.
[80] Pross Harry: Politische Symbolik. Theorie und Praxis der öffentlichen Kommunikation. Stuttgart 1974, S.137.
[81] Arnim Hans Herbert von: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993, S.27.
[82] Grüne Bildungswerkstatt, S.12.
[83] Kirstein Boni: Situationsadäquatheit sprachlicher Äußerungen. In: Scherer 1989, S.94.
[84] Atzwanger Konrad/Kobzina Alfred/Zögernitz Werner: Nationalrat-Geschäftsordnung. Wien 1990.
[85] Parlamentsredaktion 1989, S.41/42.
[86] Grüne Bildungswerkstatt, S.11.
[87] Linke 1994, S.202.
[88] Habermas 1971, S.132.
[89] Boettcher Wolfgang: Metakommunikation. Didaktische Überlegungen zum Problem gestörter Kommunikation im Deutschunterricht. Diskussion Deutsch 21/1975, S.392.
[90] Satke 1995, S.93.
[91] Schwitalla Johannes: Metakommunikation als Mittel der Dialogorganisation. In: Dittmann 1979, S.113.
[92] Habermas 1971, S.107.
[93] Habermas bei Apel 1976, S.208.
[94] Habermas bei Apel 1976, S.216.
[95] Habermas 1971, S.104.
[96] Habermas bei Apel 1976, S.222.
[97] Kopperschmidt Josef: Argumentation. Sprache und Vernunft. Bd.II. Stuttgart 1980, S.69.
[98] Dieckmann 1981, S.150.
[99] Schwitalla bei Dittmann 1979, S.117.
[100] Apel bei Apel 1976, S.115.
[101] Linke 1994, S.201.
[102] Gast Wolfgang/Wachtel Martin: Vertrauenswürdigkeit als dominante Textstruktur. In: Stötzel Georg (Hg.): Germanistik-Forschungsstand und Perspektiven. 1.Teil. Berlin 1985, S.566.
[103] Gottschlich Maximillian (Hg.): Politik und Massenkommunikation. Wien 1986, S.156.
[104] Gottschlich 1986, S.156.
[105] 0fsti Audun: Ist diskursive Vernunft nur eine Sonderpraxis? In: Apel 1992, S.314/315.
[106] Habermas 1971, S.110.
[107] Dreitzel Hans Peter: Die gesellschaftlichen Leiden und das Leiden an der Gesellschaft. Vorstudien zu einer Pathologie des Rollenverhaltens. Stuttgart 1972, S.163f.
[108] Werlen Iwar: Ritual und Sprache. Zum Verhältnis von Sprache und Handeln in Ritualen. Tübingen 1984, S.130.
[109] Hundsnurscher Franz: Sprachliche Äußerungen als Bindeglied zwischen Sprechsituation und Kommunikationszwecken. In: Scherer 1989, S.144.
[110] Holly Werner: Politikersprache. Inszenierung und Rollenkonflikte in informellen Sprachhandeln eines Bundestagsabgeordneten. Berlin 1990, S.45.
[111] Klein Klaus-Peter: Argumentation in politisch-parlamentarischer Debatte. In: Stötzel 1985, S.381.
[112] Habermas 1971, S.115.
[113] Habermas bei Apel 1976, S.216.
[114] Zillig Werner: Bewerten. Sprechakttypen der bewertenden Rede. Tübingen 1982, S.303.
[115] Häfele Josef: Der Aufbau der Sprachkompetenz. Untersuchungen zur Grammatik des sprachlichen Hadelns. Tübingen 1979, S.103.
[116] Bergsdorf Wolfgang: Entwicklungslinien der politischen Terminologie in der Bundesrepublik Deutschland. In: Goppel Thomas/Lojewski Günther von/Eroms Hans-Werner (Hg.): Wirkung und Wandel der Sprache in der Politik. München 1988, S.95.
[117] Perelman 1980, S.162.
[118] Bergsdorf bei Goppel 1988, S.25.
[119] Doelker Christian: Kulturtechnik Fernsehen. Analyse eines Mediums. Stuttgart 1989, S.127.
[120] Zillig Werner: Zur Frage der Wahrheitsfähigkeit bewertender Äußrungen in Alltagsgesprächen. In: Dittmann 1979, S.95/96.
[121] Zillig 1982, S.302.
[122] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.88.
[123] Klein Josef (Hg.): Politische Semantik. Bedeutungsanalytische und sprachkritische Beiträge zur politischen Sprachverwendung. Opladen 1989, S.17.
[124] Klein 1989, S.17.
[125] Heringer 1990, S.48.
[126] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.94.
[127] Frese Jürgen: Politisches Sprechen. Thesen über einige Rahmenbedingungen. In: Rucktäschel 1972, S.106.
[128] Grüne Bildungswerkstatt, S.10.
[129] Heringer 1990, S.81.
[130] Bartsch Elmar: Verhandlungsstile zwischen Institutionenvertreter. In: Spillner Bernd (Hg.): Sprache und Poltik. Frankft./M. 1990, S.114.
[131] Herrmanns Fritz: Deontische Tautologien. In: Klein 1989, S.74.
[132] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.95.
[133] 0fsti bei Apel 1992, S.314/315.
[134] Lorenz Konrad: Die Rückseite des Spiegels. Versuch einer Naturgeschichte menschlichen Erkennens. München 1980, S.43.
[135] Zillig bei Dittmann 1979, S.98.
[136] Zillig bei Dittmann 1979, S.106.
[137] Edelman Murray: Politik als Ritual. Die symbolische Funktion staatlicher Institutionen und politischen Handelns. Frankft./M. 1990, S.153.
[138] Lorenz 1980, S.255.
[139] Habermas 1971, S.120.
[140] Parlamentsreden abgedruckt im Wiener Journal. Nr. 171/172, Dez94/Jän95, S.13.
[141] Dittmann Jürgen: Was ist, zu welchen Zwecken und wie treiben wir Konversationsanalyse. In: Dittmann 1979, S.30.
[142] Wunderlich Dieter: Zur Konventionalität von Sprechhandlungen. In: Wunderlich Dieter (Hg.): Linguistische Pragmatik. Frankfurt 1972, S.37f..
[143] Dittmann bei Dittmann 1979, S.214/215.
[144] Holly 1990, S.99.
[145] vgl. Dieckmann 1981, S.210/211.
[146] Meyer Wolfgang J./Settekorn Wolfgang: Sprachliches Handeln in einer politischen Subinstitution: Die "Question au Gouvernement". In: Klein Josef/Presch Gunter (Hg.): Institutionen-Konflikte-Sprache. Tübingen 1981, S.76.
[147] Edelman 1990, S.105.
[148] Bergmann Kurt bei Feichtelbauer Hubert: Parlamentarismus und öffentliche Meinung. In: Schambeck 1986, S.866, und Salzburger Nachrichten 2.Dez.1983.
[149] Parlamentsredaktion 1989, S.41/42.
[150] Grüne Bildungswerkstatt, S.12.
[151] Bartsch bei Spillner 1990, S.100.
[152] Grüne Bildungswerkstatt, S.11.
[153] Strauß Gerhard: Der politische Wortschatz. Tübingen 1986, S.23.
[154] Holly 1990, S.57.
[155] Dieckmann Walther: Sprache in der Politik. Heidelberg 1969, S.101.
[156] Bergsdorf Wolfgang: Politik und Sprache. Wien 1978, S.110.
[157] Dieckmann Walther: Wie redet man "zum Fenster hinaus"? In: Sucharowski Wolfgang: Gesprächeforschung im Vergleich. Analysen zur Bonner Runde nach der Hessenwahl 1982. Tübingen 1985, S.55.
[158] Searle John R.: Indirekte Sprechakte. In: Kußmaul Paul: Sprechakttheorie. Ein Reader. Wiesbaden 1980, S.128.
[159] Klein Josef: Wortschatz, Wortkampf, Wortfelder in der Politik. In: Klein Josef 1989, S.38.
[160] Dieckmann bei Sucharowski 1985, S.67.
[161] Häfele 1979, S.126.
[162] Schwitalla bei Dittmann 1979, S.139.
[163] Herrmann Theo: Sprachpsychologische Beiträge zur Partnerbezogenheit des Sprechens. In: Scherer 1989, S.192.
[164] Weidinger Wolfgang: Sprachkompetenz von Politikern als Nachrichtenfaktor. Analyse journalistischen Selektionshandelns in bezug auf die Sprachkompetenz von Politikern am Beispiel der Berichterstattung von acht österreichischen Tageszeitungen über die ORF-Pressestunde. Phil. Diss. Wien 1992, S.231/229.
[165] Austin John Langshaw: Zur Theorie der Sprechakte. Stuttgart 1972, S.134.
[166] Doelker 1989, S.179.
[167] Doelker 1989, S.204.
[168] Berghaus Margot: Zur Theorie der Bildrezeption; Ein anthropologischer Erklärungsversuch für die Faszination des Fernsehens. In: Publizistik 1986 31.3 - 4, S.285.
[169] Perelman 1980, S.43.
[170] Noelle-Neumann Elisabeth: Der getarnte Elefant. Über die Wirkung des Fernsehens. In: Burkart Roland: Kommunikationstheorien. Wien 1992, S.184.
[171] Weischenberg Siegfried: Die Glaubwürdigkeitslücke des Fernsehjournalismus. In: Media Perspektiven, Nr.11 1987, S.711-717.
[172] bei Conrad Seidl im Standard 21./22. Jänner 1995, S.5.
[173] Neil Postman, zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 3.10.1984
[174] Perelman 1980, S.106.
[175] Piontkowski bei Scherer 1989, S.160.
[176] Meyrowitz Joshua: Wie die Medien unsere Welt verändern. Die Fernseh-Gesellschaft. Bd.II. Weinheim 1990, S.182.
[177] Patzelt Werner J.: Wie Sprache politische Perspektiven prägt. Die "Nachrüstdebatte" des Bundestags als Beispiel. In: Mittelstraß 1989, S.238.
[178] Heringer 1990, S.19.
[179] Hager F./Haberland H./Paris R.: Soziologie + Linguistik. Die schlechte Aufhebung soziologischer Ungleichheit durch Sprache. Stuttgart 1973, S.174.
[180] Holly 1990, S.77.
[181] Holly 1990, S.79.
[182] Perelman 1980, S.144.
[183] Heringer 1990, S.96.
[184] Heringer 1990, S.21.
[185] Czerny Wilhelm/Fischer Heinz: Kommentar zur Geschäftsordnung des Nationalrats, Wien 1982, o.S.
[186] Meyrowitz 1990, Bd.II, S.172.
[187] Frese bei Rucktäschel 1972, S.113.
[188] Klein Josef: Argumentation in politisch-parlamentarischer Debatte. In: Stötzel 1985, S.395.
[189] Kopperschmidt Josef 1980, S.67.
[190] Burkart Roland: Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problemfelder. Wien 21995, S.418.
[191] Schwitalla bei Dittmann 1979, S. 123.
[192] Weischenberg 1987, S.711-717.
[193] Pfitzner im Kurier, 21.8.1980.
[194] Meyrowitz 1990, Bd.II, S.175.
[195] Dieckmann bei Sucharowski 1985, S.68.
[196] Ucakar Karl: Demokratie und Parteien seit 1970. In: Fröschl Erich/Zoitl Helge (Hg.): Der österreichische Weg. Wien 1986, S.151.
[197] Weber Max: Zu einer Soziologie des Zeitungswesens. In: Langenbucher Wolfgang R. (Hg.): Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Ein Textbuch zur Einführung in ihre Teildisziplinen. Wien 1986, S.19; zuerst veröffentlicht in: Schriften der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Serie I, Bd. I, Tübingen 1911, S.39-62 (Verhandlungen des Ersten Deutschen Soziologietages in Frankfurt 1910).
[198] Bacher Gerd: Die Mediendemokratie - Politik und Kultur in einer grenzenlosen Öffentlichkeit. In: Mittelstraß 1989, S.71.
[199] Plasser Fritz: Elektronische Politik und politische Technostruktur reifer Industriestaaten. In: Plasser Fritz/ Ulram Peter A. (Hg.): Demokratierituale. Wien 1985, S.29.
[200] Turetschek Franziska: Parlamentsberichterstattung des ORF. Dipl. Wien 1993, S.71.
[201] Turetschek 1993, S.93.
[202] Ermacora Felix: Der Lucona-Ausschuß im Lichte staatswissenschaftlicher Erfahrungen. In: Österreichisches Jahrbuch für Politik 1989. Wien 1990, S.235.
[203] vgl. Geissler 1973, S.183.
[204] Dahrendorf Ralf: Aktive und passive Öffentlichkeit. Über Teilnahme und Initiative im politischen Prozeß moderner Gesellschaften. In: Langenbucher Wolfgang R.: Politische Kommunikation: Grundlagen, Strukturen, Prozesse. Wien 1986, S.63.
[205] ORF-Alamanach 1991/92. Wien 1991, S.28.
[206] vgl. Pevec Karl: Analyse der meinungsbetonten Darstellungsformen ausgewählter österreichischer Tageszeitungen zum Thema europäische Integration. Dipl. Wien 1994, S.106.
[207] Conrad Seidl im Standard 21./22. Jänner 1995, S.5.
[208] Hammerbacher Franz: EG-Berichterstattung österreichischer Printmedien. Dipl. Wien 1992, S.126.
[209] Hammerbacher 1992, S.90.
[210] Hammerbacher 1992, S.132.
[211] Hammerbacher 1992, S.125.
[212] Wenderitsch Sabine: Österreichische EG-Politik und Politischer Diskurs 1989. Dipl. Wien 1993, vgl. S.111.
[213] Jann bei Schambeck 1986, S.816.
[214] Münch Richard: Dialektik der Kommunikationsgesellschaft. Frankft./M..1991, S.95; auch Burkart 1995, S.364.
[215] Geissler Rainer: Massenmedien, Basiskommunikation und Demokratie. Ansätze zu einer normativ-empirischen Theorie. Tübingen 1973, S.180.
[216] Bacher bei Mittelstaß 1989, S.72.
[217] Grießer Johannes: Der österreichische Rundfunk als Thema der parlamentarischen Auseinandersetzung von 1970 bis 1983. Dipl. Wien 1989, S.2/3.
[218] Weischenberg 1987, S.711-717.
[219] Pfitzner im Standard 17.5.91.
[220] Univ. Prof. Dr. Manfred Wagner, Leiter der Lehrkanzel für Österreichische Kultur- und Geistesgeschichte an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien; Standard vom 5.5.1995, S.39.
[221] Frühling Gerhard/Reissnegger Kurt: Dompteure des Mediums. In: Wiener Journal. Nr. 171/172, Dez94/Jän95, S.15.
[222] Turetschek 1993, S.64.
[223] Hackl Dietrich: Im Zentrum der Politik. Als Parlamentsberichterstatter im Hohen Haus. Böhlau 1984, S.103.
[224] Hackl 1984, S.99.
[225] Dieckmann 1981, S.219.
[226] Burkart 21995, S.493.
[227] Habermas Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Mit einem Vorwort zur Neuauflage. Frankf./M. 1990, S.44; zitiert bei Burkart 1995, S.493.
[228] Welan bei Schambeck 1986, S.564.
[229] Kant Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf (Hg. von W. Weischedel). Darmstadt 1964, Bd. IV, S.245.
[230] Habermas Jürgen: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Frankft./M. 1992, S.436f.
[231] Heringer 1990, S.22.
[232] Ofsti bei Apel 1992, S.314/315.
[233] Frese bei Rucktäschel 1972, S.110.
[234] Atzwanger Konrad/Kobzina Alfred/Zögernitz Werner: Nationalrat-Geschäftsordnung. Ergänzungsband 1993. Die Änderungen aufgrund der GOG-Novelle 1993 und weiterer einschlägiger Novellierungen bzw. Ergänzungen mit ausführlichen Erläuterungen zu den geänderten Bestimmungen. Wien 1994, S.247.
[235] vgl. Atzwanger/Kobzina/Zögernitz 1994, S.249-55.
[236] Magenschab Hans: Demokratie und Rundfunk. Hörfunk und Fernsehen im politischen Prozeß. Wien 1973, S.17.
[237] Magenschab 1973, S.145.
[238] vgl. Fabris Hans-Heinz/Luger Kurt/Signitzer Benno: Das Rundfunksystem Österreichs. In: Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen. 1992/93, S.D193/194.
[239] vgl. Andics Hellmut/Ergert Viktor/Kriechbaumer Robert: 50 Jahre Rundfunk in Österreich. Band IV: 1967 - 1974. Wien 1985, S.187.
[240] vgl. Kriechbaumer Robert: Österreichs Innenpolitik 1970-1975. In: Khol Andreas/Stirnemann Alfred (Hg.): Österreichisches Jahrbuch für Politik. Sonderband 1. München 1981, S.351.
[241] Cisar Gottlieb-Heinrich: 60 Jahre Rundfunkpolitik in Österreich. Der Weg zur dritten Rundfunkreform. Phil.Diss., Wien 1987, S.191.
[242] Magenschab 1973, S.15.
[243] vgl. Wittmann Heinz: Rundfunkfreiheit. Öffentlichrechtliche Grundlagen des Rundfunks in Österreich. Wien 1981, S.86.
[244] zitiert nach: Cisar 1987, S.252.
[245] Wittmann 1981, S.89.
[246] vgl. Wittmann 1981, S.89/90.
[247] Wittmann 1981, S.104.
[248] Wittmann 1981, S.109.
[249] Andics 1985, S.265.
[250] Müller Wolfgang zitiert bei Fabris Hans Heinz: Der österreichische Weg in die 'Informationsgesellschaft'. In: Fröschl 1986, S.231.
[251] Fabris bei Fröschl 1986, S.231.
[252] Turetschek 1993, S.25.
[253] Protokoll der 35.Präsidialsitzung 16.10.67
[254] Turetschek 1993, S.30.
[255] Protokoll d. Präsidialsitzung, 10.04.1953.
[256] Turetschek 1993, S.27.
[257] Grießer 1989, S.19.
[258] Löschnak Franz: Die Regierung und das Parlament. In: Schambeck 1986, S.541.
[259] Kabil Linda: Der politische Skandal in der österreichischen Berichterstattung. Dipl. Wien 1994, S.124.
[260] Kabil Linda 1994, S.111.
[261] Bachmayer Wolfgang, Meinungsforscher am OGM-Institut bei Conrad Seidl im Standard 21./22. Jänner 1995, S.5.
[262] Chorherr im Standard, 2.6.1995, S.11.
[263] Turetschek 1993, S.24.
[264] vgl. Nick/Pelinka 1984, S.65ff..
[265] Schambeck Herbert: Vom Sinn und Zweck des Parlamentarismus. In: Schambeck 1986, S.18/19.
[266] Bacher bei Mittelstraß 1989, S.73.
[267] Meyrowitz Joshua: Überall und nirgends dabei. Die Fernsehgesellschaft. Bd.I. Weinheim 1990, S.311.
[268] Holly 1990, S.7.
[269] Habermas, Strukturwandel Neuaufl.1990, S.226.
[270] Habermas TkH I, S.397/410.
[271] Dieckmann 1981, S.138.
[272] Maihofer Werner: Realität der Politik und Ethos der Republik. In: Apel 1992, S.115.
[273] vgl. Strauß 1986, S.49-59.
[274] Ulrich Otto: Informationstechnik und gesellschaftliche Zukünfte. In: Wunden Wolfgang (Hg.): Medien zwischen Macht und Moral. Beiträge zur Medienethik. Stuttgart 1989, S.55.
[275] Pöttker Horst: Wozu brauchen wir Medien? In: Wunden 1989, S.92.
[276] Ulrich bei Wunden 1989, S.55.
[277] Gottschlich 1986, S.14.
[278] Wilke Jürgen: Journalistische Berufsethik in der Journalistenausbildung. In: Wunden 1989, S. 184.