Dem Wabl steigt das Fernsehen zu Kopf!

 

 

Sprechhandlungen und Kommunikationsstrategien

im Hohen Haus.

 

 

Diplomarbeit zur Erlangung des

Magistergrades der Philosophie

 

an der

Grund- und

Integrativwissenschaftlichen

Fakultät

der Universität Wien

 

 

eingereicht

von

Manfred Leutgeb

Wien, Juni 1996


mit Inhaltsverzeichnis:

http://members.chello.at/melaxi/xi/DIPLframeset.htm

 

 

0. Einleitung

 

Durch das Vordringen von Massenmedien und -kommunikation hat sich die Sprechsituation im Parlament grundlegend verändert, wodurch sich neue sprachliche und mediale Möglichkeiten eröffnen. Derer sind sich die Parlamentarier - wenn zum Teil auch nur unterschwellig - bewußt und richten ihre Redeweisen und Kommunikationsstrategien danach aus. Der klassischen Form parlamentarischen Deliberierens treten medienadäquate Sprechhandlungen zur Seite, deren Absicht es ist, die politische Diskussion in der Öffentlichkeit in Gang zu setzen oder in Gang befindliche Diskussionen zu beeinflussen.

Da kaum wo wie im Parlament gesprochene Sprache für soziales Handeln genommen werden kann, greife ich zwecks deren Analyse auf die Sprechakt- bzw. Sprechhandlungstheorie zurück. Diese von Austin und Searle in die Sprachwissenschaft eingeführte Denkschule wird in der Version von Jürgen Habermas aufgegriffen. Seine 'Universalpragmatik' wird in ihren Idealisierungen ('ideale Sprechsituation') und Einschränkungen vorgeführt und dem Untersuchungsobjekt nach akzentuiert. Dabei muß der Begriff der 'idealen Sprechsituation' in seiner Funktion für diese Arbeit geklärt werden, wonach es hier keineswegs darum geht, eine solche für das Parlament zu behaupten oder zu fordern, sondern darum, die Diskrepanz (hinsichtlich 'echter Verständigung') aufzuzeigen und darin das Spezifische der Parlamentssituation auszuweisen.

Dazu wird ein diskursanalytisches Instrumentarium gesucht, welches auf die konkrete Parlamentssituation angewendet werden kann. Ein solches findet sich bei Josef Kopperschmidt, der aus der Universalpragmatik ein Regelsystem für die Persuasion hergeleitet hat. Dieses wird skizziert, den Prinzipien nach erschlossen und über das Beispielkorpus gebreitet.

Dieses besteht aus für die Politik typischen Sprechhandlungen, wie Diskursproblematisierung, Bewerten, Persuasion, Pejoration, Provokation und Sanktion. Der diskurskritischen Intention zufolge wird das Hauptaugenmerk auf Persuasion(sakte) gerichtet sein, deren direkte und indirekte Spielarten und Beziehungen zu anderen Sprechakten aufgezeigt werden. Zur Darstellung der Wechselbeziehung zwischen Parlament und (medialer) Öffentlichkeit wähle ich Sprechhandlungen, die den Bezug propositional thematisieren. Die mediale (Neu)Orientierung läßt sich so am deutlichsten demonstrieren.

Wenn auch das Sprechen im Parlament zum Teil alltagssprachlichen Mustern folgt, so ist die dortige Sprechsituation doch keine des freien, ungebundenen Sprechens. Parlamentarische Rede ist ein Sprechhhandeln, welches ganz wesentlich von technisch-formalen (GO), institutionellen (Parlament) und inhaltsbezogenen (Politik) Einflüssen bestimmt ist.

Demzufolge betrachte ich sie aus der Perspektive von Restriktionen, welche freies Reden und Entscheiden für das Parlament in Frage stellen - wie ich sie andererseits als ungebundene Sprechhandlungen behandle, indem ich die Perspektive nach den nicht hintergehbaren, sprachimmanenten Systemkräften und deren Wirkungen richte.

In der Zusammenschau dieser Perspektiven soll sich zeigen, ob sich die Rede in parlamentarischer Situation am persuasiven Regelwerk von Koppperschmidt bewährt oder überhaupt bewähren kann, welche Regeln wodurch verletzt werden und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind.

Auf dieser Basis kann die Perspektive spezifiziert und die Aufmerksamkeit auf den Öffentlichkeitscharakter des Parlaments und die mediale Situation außerhalb gelenkt werden. Das Funktionieren von Kommunikation in und durch die Öffentlichkeit bleibt nicht ohne Einfluß auf das Funktionieren von Politik überhaupt. Kommunikatives Handeln befördert einen diskursiven Selbstreinigungsprozeß, der Defizite nicht nur ausweist, sondern auch auszuräumen versucht. Strategisches Handeln macht sich die Diskursdefizite zur Grundlage des Erfolges. Beide Kommunikationsstrategien fallen wieder auf parlamentarisches Sprechhandeln und öffentlichen Diskurs zurück.

Da ein öffentlicher nicht automatisch ein offener oder unproblematischer Diskurs ist, gehe ich weiters davon aus, daß der neuen Situation auch von daher Gefahren drohen bzw. Chancen gegeben sind. Dementsprechend wird die Arbeit mit einem diese Umstände reflektierenden Ausblick schließen. Schlußendlich sollte sich aus diesem Gesamtkontext zu erkennen geben, was der performative (oder wahre) Sinn parlamentarischer Rede ist.

Auf übergeordneter Ebene versteht sich dieses Unterfangen als interdisziplinär gehaltene Grundlagenarbeit zu den Themenkreisen politische Kommunikation und (Langzeit) Wirkungen von Massemedien, der es nicht zuletzt auch darum geht, die Praxisfähigkeit der Theorie des kommunikativen Handelns zu untermauern.


 

 

Dem Wabl steigt das Fernsehen zu Kopf! [1]

 

Sprechhandlungen und Kommunikationsstrategien

im Hohen Haus.

 

 

 

Der Parlamentarismus

ist die Kasernierung

der politischen

Prostitution

Karl Kraus

 

 

1. Sprache und Parlament

 

 

Die Etymologie:

 Parlament 'gewählte Volksvertretung'. Im 13. Jh. mit der Bedeutung 'Unterredung'entlehnt aus frz. parlement 'Unterredung, Versammlung, Gerichtshof', einer Ableitung von afrz. parler 'sprechen', aus spl. paraulare (dass.), zu afrz. parole, ml. parabole 'Wort, Spruch, Gerede'. [...] Nach dem 15. Jh. wird das Wort seltener und dann im 17. Jh. erneut aus ne. parliament, das aus der gleichen Quelle stammt, mit der weiterentwickelten Bedeutung 'Ständevertretung' entlehnt.[2]

 

Die Wortgenese weist einen Zusammenhang zwischen 'sprechen' und 'Parlament' aus, der in seiner Bedeutung bestimmend für die hier vorgelegte Arbeit ist. Besagt er doch, daß es das Sprechen ist, das gesellschaftliches Leben organisiert und die Beziehungen der Menschen zueinander regelt. Der sich hierin abbildende Handlungsaspekt von Sprache bildet die Grundlage dessen, wovon in weiterer Folge über das Sprechen im Parlament die Rede sein wird. Sprache ist ein Mittel, das sich nach den Bedürfnissen des Menschen im Rahmen vorgegebener Bedingungen entwickelt hat. Die Bedingungen liegen in der Konstellation, daß Menschen miteinander in der Welt leben. Dabei ist von dem Bedürfnis des Meschen auszugehen, über die Welt handelnd zu verfügen, sich die Welt aktiv anzueignen.[3]

Für den gesellschaftlichen Bereich werden diese Aktivitäten politisch gesetzt. Gab und gibt es Sprache vor und unabhängig von Politik, so gilt umgekehrt doch, daß Politik ein kommunikativer Prozeß ist, der unlösbar an Sprache gebunden ist. Im politischen Prozeß geht es darum, Strittiges zu klären, sich zu verständigen, Kompromisse und Lösungen zu finden, Wähler zu überzeugen [...] Wir tragen unsere Konflikte in Sprache aus.[4]

Ziel sprachlichen Handelns (als Politik) ist also, Verständigung zwischen Kommunikationspartnern herzustellen. Das heißt nichts anderes als sich über die gegenseitige Stellung klar werden, sich über gemeinsames Vorgehen einigen, in positivem wie in negativem Sinn. Auch eine Absage beinhaltet Verständigung: Beide Kommunikationspartner sind sich über ihre nicht zur Deckung zu bringenden Positionen klar geworden.[5] Damit ist klar, daß (besonders in diesem Kontext) dem Begriff 'Verständigung' ambivalente Bedeutung zugemessen werden muß. Im positiven Sinn hat er nach Habermas die Minimalbedeutung, daß zwei Subjekte einen sprachlichen Ausdruck identisch verstehen; und die Maximalbedeutung, daß zwischen beiden Übereinstimmung besteht über die Richtigkeit einer Äußerung in bezug auf einen gemeinsam anerkannten normativen Hintergrund.[6] Im erweiterten negativen Sinn besteht Übereinstimmung, daß der normative Hintergrund nicht gemeinsam anerkannt wird. Was davon herrührt, daß politische Verständigung vor allem auf gegnerschaftliche Positionierung abzielt. Weiters ist nicht leicht zu entscheiden, und es kann darüber unausräumbare Meinungsverschiedenheiten geben, ob ein Handeln nach dem Grundsatz der Verallgemeinerung erlaubt, geboten oder verboten sein soll. Denn diese Entscheidung setzt nicht nur die empirische Kenntnis der objektiven Auswirkungen verschiedener Handlungsmöglichkeiten voraus, sondern sie fordert darüber hinaus eine Bewertung und Abwägung dieser Auswirkungen hinsichtlich ihrer allgemeinen Annehmbarkeit oder Unerwünschtheit.[7] Und dieses Bewerten und Abwägen ist an Sprache gebunden. Solange Politik noch nicht durch bloßes Reagieren auf Sachzwänge ersetzt worden ist, existiert sie zu einem guten Teil als Formulierung von Handlungszielen und als deren Durchsetzung in einer Gesellschaft.[8] 

Wie die Formulierung von Handlungszielen dem Verständigungsprinzip von Sprache folgt, so folgt dem auch deren sprachgebundene Durchsetzung in der Gesellschaft. Was sich anhand des Contract Social von J.J. Rousseau erhärten läßt, der gleichfalls dem Prinzip von Übereinstimmung folgt: Wenn der Gegensatz der Privatinteressen die Errichtung der Gesellschaft nötig macht, so hat sie doch erst die Übereinstimmung der gleichen Interessen ermöglicht. Das Gemeinsame in diesen verschiedenen Interessen bildet das gesellschaftliche Band; und gäbe es nicht irgendeinen Punkt, in dem alle Interessen übereinstimmen, so könnte keine Gesellschaft bestehen. Einzig und allein nach diesem Interesse muß die Gesellschaft regiert werden.[9] 

Das 'Gemeinsame' auf den 'Punkt' gebracht haben heißt neusprachlich 'Konsens'. Und zwar in den Formen: Übereinstimmung möglichst vieler zu einem Sachverhalt zu erzielen, oder verschiedene Sachverhalte zur Übereinstimmung zu bringen. Das setzt voraus, daß möglichst viele möglichst viel miteinander reden. In diesem Publikum sammeln sich 'die unter den Menschen verstreuten, ungleich verteilten Vernunftpartikeln', werden im Prozeß deliberierender Rede und Gegenrede stufenweise geläutert und nähern sich so allmählich der Wahrheit und Richtigkeit an.[10]  Wobei ich hier die Betonung auf 'annähern' und 'allmählich' gelegt wissen will, um mich nicht der Gefahr auszusetzen, als versponnener Träumer zu gelten. Schon ein Mindestmaß historischen Wissens zwingt dazu, anstelle von 'Wahrheit und Richtigkeit' den Weg dahin einzusetzen. Solange nicht alle einig sind über das, was für Alle das Beste ist - und das steht wohl kaum zu erwarten -, wird es darauf ankommen, ein Höchstmaß an Rationalität, soll heißen: an Bereitschaft, alles Gesagte kritisch zu überprüfen und alles so zu sagen, daß es überprüfbar ist, zu erstreben.[11]  Ideal - weil (gerade diesbezüglich) die beste aller bekannten Staatsformen - für die Umsetzung dieses Anspruchs ist die parlamentarisch-demokratisch verfaßte Staatsform. Dieser Einsicht konnte sich selbst Machiavelli nicht verschließen: Das Volk ist weiser und beständiger als ein Alleinherrscher.[12] Was sich die parlamentarische Staatsform zunutze macht, baut sie doch auf das kommunikative Prinzip der öffentlichen Diskussion. Parlamentarismus ist 'government by discussion'.[13]

Woraus sich eine Form von Herrschaft ergäbe, die diese Bezeichnung gar nicht mehr verdiente. Die 'Herrschaft' der Öffentlichkeit ist ihrer eigenen Idee zufolge eine Ordnung, in der sich Herrschaft überhaupt auflöst [...]. Pouvoir als solche wird durch eine politisch fungierende Öffentlichkeit zur Debatte gestellt. Diese soll voluntas in eine ratio überführen, die sich in der öffenlichen Konkurrenz der privaten Argumente als Konsensus über das im allgemeinen Interesse politisch Notwendige herstellt.[14]

Als Mittel und Zweck in einem verbürgt sich im 'freien' miteinander Reden, was das Abendland seit der Polis erstrebt - die (politische) Freiheit des Menschen. Nur über die uneingeschränkte Form menschlichen Sprechens kann es gelingen, der Freiheit den Weg aus dem Reich der Philosophie in die reale Welt zu bahnen. Es gibt unzählige [...] verschiedene Arten der Verwendung alles dessen, was wir 'Zeichen', 'Worte', 'Sätze' nennen. Und diese Mannigfaltigkeit ist nichts Festes, ein für allemal Gegebenes; sondern neue Typen der Sprache, neue Sprachspiele, wie wir sagen können, entstehen und andere veralten und werden vegessen. [...] Das 'Wort Sprach s p i e l' soll hier hervorheben, daß das Sprechen einer Sprache ein Teil ist einer Tätigkeit, oder einer Lebensform.[15]  Und als Teil einer Tätigkeit betrachte ich die Sprachspiele im Hohen Haus.

 

1.1. Das Parlament   -  die Institution

 

Das Parlament ist nichts weiter als eine institutionelle Verortung politischer Sprache, an der das Zusammenleben freier demokratischer Gesellschaften verhandelt wird. Von einer Institution kann gesprochen werden, wo Handlungs- bzw. Interaktionszusammenhänge als Muster fest etabliert, in der Verteilung auf wohldefinierte soziale Rollen vergegenständlicht und in Norm-Sanktions-Schemata abgesichert sind.[16] Institutionen geben ihren Mitgliedern eine Sinnstruktur vor, die ihre Handlungsmöglichkeit sichert und begrenzt.[17] Die daraus verfestigten Strukturen dürfen in ihrer Wirkung für die Stabilität sozialer Gefüge nicht unterschätzt werden. Nur die institutionelle Methode ermöglicht Verbesserungen im Lichte von Diskussion und Erfahrung.18 Als fixierte Methodik wirkt die Demokratie auf die Institutionen zurück, sie schafft den institutionellen Rahmen zur Reform politischer Institutionen. Sie ermöglicht die gewaltlose Reform von Institutionen und damit den Gebrauch der Vernunft beim Entwurf neuer Institutionen sowie bei der Verbesserung der alten.[18] Daraus erwuchsen dem Parlamentarismus unterschiedliche methodische Ansätze.


1.1.1. Zwei Konzeptionen von Parlamentarismus                                   
-oder nur zwei Verständnisse von ein- und demselben?

 

Die Auffassungen gehen im wesentlichen darüber auseinander, wie Gesellschaft 'repräsentiert' und wie Machtbefugnis innerhalb des parlamentarischen Systems verteilt werden soll.

a) Klassisch-liberale Position

Nach dieser Konzeption soll das Parlament ein Spiegelbild der 'politischen Landkarte' einer Nation sein. Und durch Beratung soll in diesem Repräsentativorgan die vorherrschende Meinung der Nation zu gewinnen sein. Dies setzt eine deliberative Form parlamentarischer Auseinandersetzung voraus, in der jeder Abgeordnete bemüht ist, seine Kollegen von der eigenen Auffassung zu überzeugen, als auch uneingeschränkt bereit ist, die Argumente der Andersdenkenden  zu 'hören', das heißt: sie nicht nur anzuhören (zur Kenntnis zu nehmen), sondern ernsthaft zu erwägen, ihr Für und Wider zu bedenken. Damit einher geht die Forderung nach möglichst weitgehender Unabhängigkeit der Volksvertreter [...]. Eine Parlamentsdebatte kann nur dann wirklich Beratung sein, wenn jeder Abgeordnete aufgrund seiner persönlichen Auffassung argumentiert, unabhängig von der Mehrheitsmeinung seiner Fraktion und Partei.[19]

Verantwortlich ist er nur dem Wählerkreis, den er repräsentiert. In der Frage der Machtverteilung und des Rechts zur Initiative im Parlament soll die Befugnis zur Entscheidung über die Richtlinien der Politik [...] bei der Gesamtheit der Abgeordneten liegen. Die Regierung ist aus klassisch-liberaler Sicht lediglich der [...] 'Exekutivausschuß' des Parlaments.[20]

 

b) Realistische Position

Diese versucht, die realen Verhältnisse und Bedingungen gegenwärtiger parlamentarischer Regierungsformen aufzuzeigen. An Stelle des Repräsentationsprinzips steht hier das Delegationsprinzip, wonach der Wähler neben seiner Stimme auch die Entscheidungsbefugnis in politischen Fragen weitgehend abgibt. Daraus leitet sich für die Delegierten ein politischer Führungsanspruch ab, den es innerhalb wie auch außerhalb des Parlaments politisch durchzusetzen gilt.

Um diesen Führungsanspruch auch umsetzen, oder glaubwürdig vertreten zu können, haben der oder die politischen Führer dafür Sorge zu tragen, daß es zu jedem politischen Problem in angemessener Zeit zu einer von einer möglichst breiten Mehrheit in der Fraktion, Parlament bzw. Partei und Bevölkerung getragenen Auffassung kommt.[21] Da führende Akteure der Parlamentsmehrheit in der Regierung sitzen und zugleich gruppenintern engen Kontakt mit ihren Kollegen in der Fraktion halten, kann es nicht überraschen, daß die Parlamentsmehrheit - und damit rechtlich 'das' Parlament - den Regierungsvorlagen im wesentlichen zustimmt.[22] 

Das Machtverhältnis verändert sich dadurch entscheidend. Die Maxime der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive wird durchbrochen, was von den einen als Brechung des Rechtsstaates angeprangert[23], von anderen als 'Gewaltenintegration' positiv gewertet wird. Gerade in den parlamentarischen Systemen, in denen die institutionelle Gewaltenteilung durch die Verschmelzung der Mehrheit mit der Regierung überwunden wurde, ist die Öffentlichkeit des Parlaments umso bedeutender, da nur auf diese Weise eine 'zeitliche Gewaltenteilung' zwischen Regierung und Opposition = 'Regierern von morgen' möglich wird.[24]

An dieser Stelle ist einzufügen, daß zu den Positionen a) und b) des repräsentativen Demokratiemodells die Alternative einer plebiszitären (=direkten) Demokratie verschiedentlich zur Diskussion steht. Wobei nach Nick und Pelinka die Überbetonung des einen oder anderen Modells eine Gefährdung der Demokratie an sich darstellt: Es geht also in der modernen Demokratie darum, jenes Mischverhältnis zwischen plebiszitären Elementen (Direktwahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren aber auch die moderne Meinungsforschung und die Massenmedien) und repräsentativen Elementen (Parlamente, aber ebenso die Sozialpartnerschaft) zu finden, das eine Denaturierung der Demokratie - gleich nach welcher Seite - verhindert.[25]

 

1.1.2. Rede und Antwort

 

Für unsere Belange interessieren besonders die gegensätzlichen Auffassungen von a) und b). Die Einlösung der einen oder anderen Version bleibt nämlich nicht ohne Konsequenzen für das parlamentarische Agieren des einzelnen Abgeordneten, wie für den politischen Prozeß im allgemeinen. An die Stelle von 'Gemeinsamkeit', im Sinne gemeinsamer, an der Idee der Wahrheit orientierter Beratung aller Abgeordneter miteinander, [tritt] faktisch Gruppenkampf um die Zustimmung einer Wählermehrheit bei der nächsten Parlamentswahl.[26]

Beiden Versionen gemeinsam sind die Parlamentsfunktionen: Als solche sind sie jeweils einerseits durch Elemente der Machtausübung, anderseits durch solche der Legitimitätserzeugung gekennzeichnet. Auch all das, was im und durch das Parlament geschieht, kann unter diesem doppelten Aspekt gesehen werden. Die Volksvertretung nimmt einerseits Einfluß, anderseits legitimiert sie.[27] Mehr als Einflußnahme und Legitimation - weil leichter nachvollziehbar - macht die Funktion der parlamentarischen Kontrolle von sich reden. Zu diesem Bereich gehören: die Möglichkeit der Ausübung durch parlamentarische Minderheiten, spezifische Publizität, technische Hilfsdienste und materielle Fragebefugnis. Spezifische Publizität erscheint dann gegeben, wenn die Ausübung der Kontrolle im Parlament selbst konkrete Öffentlichkeit erzeugt.[28] Nach Berchtold sind die Kontrollmöglichkeiten der Opposition naturgemäß beschränkt. Ihre kontrollierende Tätigkeit kann nur im Aufdecken von Fehlern und im Sichtbarmachen der Hintergründe politischer Entscheidungen und Handlungsweisen bestehen. Die Kontrolle beschränkt sich darauf, die Regierung zu zwingen, Rede und Antwort zu stehen.[29]

Womit wir in den Bereich vorgedrungen wären, auf den die Untersuchung abzielt. Und den braucht man gar nicht geringschätzen, wie es bei Berchtold eben noch angeklungen sein mag. Denn das 'Rede-und-Antwort-Stehen' bezeichnet den einzig gangbaren Weg, an dessen Ende so etwas wie Konsens oder Verständigung zu erwarten steht. Nur deshalb kann Gerlich für das Parlament geltend machen, daß innerhalb der Volksvertretung Kräfte wirken, die auf einen Abbau der Gegensätze, auf Zusammenarbeit und Konsens hinarbeiten.[30]

Dies darzustellen und zu zeigen, ob sich Sprache und die Institution Parlament dabei befördern oder eher behindern, sind die Aufgaben, welche diese Arbeit im weiteren zu erfüllen versucht. Zu diesem Zweck wird es notwendig sein, sich interdisziplinär nach einem geeigneten analytischen und in weiterer Folge auch methodisch anwendbaren Instrumentarium umzusehen. Weiters sind die hier in einem politischen Kontext stehenden Begriffe in interdisziplinärer Relevanz und Bedeutung vorzuführen, um sie an der Begrifflichkeit des ausgewählten Instrumentariums messen zu können. Es bedarf ja keiner sprachwissenschaftlichen Versiertheit oder Hellhörigkeit gegenüber politischer Formulierkunst, um Differenzen bei gleicher Begrifflichkeit auszumachen. So ist doch unmittelbar evident, daß ein politisch-institutionell hergestellter Konsens nur wenig mit einem Konsens im Habermasschen Sinn zu tun hat. Habermas selbst verweist an verschiedenen Stellen auf diesen Unterschied: Das Aushandeln von Kompromissen dient überhaupt nicht einer streng diskursiven Einlösung von Geltungsansprüchen, sondern der Abstimmung nicht verallgemeinerungsfähiger Interessen auf der Grundlage gleichgewichtiger Machtpositionen.[31] Ähnlich verhält es sich mit dem 'Diskurs', der bei Habermas eine eher analytische Größe ist und so gut wie gar nichts mit der landläufigen Bedeutung dieses Begriffs - die in Richtung 'Diskussion' geht - zu tun hat. Diskurse sind ja nichts Anderes als formalpragmatisch streng geregelte und nach Geltungsaspekten ausdifferenzierte metakommunikative Verfahren.[32] Eine jeweils eindeutige Verwendung dieser Begriffe war auch hier nicht durchzuhalten, womit der jeweilige Bedeutungsschwerpunkt aus dem Kontext erschlossen werden muß.

 

1.2. Die Sprache   -   das Medium

 

Der sprachtheoretische Fundus bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, Untersuchungen über den Zusammenhang von Sprache und Parlament anzustellen. Hinsichtlich der Fragestellung scheint mir aber nur ein methodischer Ansatz adäquat, der die Sprache nach ihrem Handlungsaspekt beschreibt, ihr Lösungskompetenz auch in politischen Belangen zutraut und dabei nicht den (gesellschaftlichen) Ort außer acht läßt, an dem das ganze stattfindet.  Sprachtheorien alter Schule beschreiben zwar die Abläufe sprachlichen Handelns mehr oder weniger genau, sparen dabei aber die Situation aus, in der Sprache eben diese oder jene Form annimmt. Die Sprachpragmatik legt hingegen genau darauf ihr Hauptaugenmerk, ganz nach dem Leitspruch ihres Begründers J.L. Austin: 'Sprechen ist immer mehr als nur ein paar Wörter sagen'.

Thema der Pragmatik ist das, was im Sprachgebrauch die Form und/oder die Interpretation sprachlicher Äusserungen regelhaft beeinflusst kraft der Tatsache, dass Sprache in einer Situation und zur Kommunikation, zum sprachlichen Handeln mit anderen, gebraucht wird.[33] Das halte ich für eine geeignete Anknüpfungsmöglichkeit, auch für eine so spezifische Situation wie die des Parlaments und der dort verhandelten Sache. Wie genau die Pragmatik unserem Untersuchungsgegenstand in ihrer Methodik entspricht, bezeugt deren Erkenntnis, daß die Sprechakte, deren Erzeugung ein kompetenter Sprecher beherrschen müßte, nicht ohne ihre historische und gesellschaftliche Einbettung und ihre darin begründete Funktion zu bestimmen[34] sind.

Der analytische Zugang, der diesem um das gesellschaftliche Element erweiterten sprachwissenschaftlichen Forschungsinteresse entspricht, ist der Universalpragmatische Ansatz von Jürgen Habermas. Darüber hinaus traut er in seiner "Theorie des kommunikativen Handelns" (in enger Verbindung zur Transzendentalpragmatik von K. O. Apel) der Sprache immanent zu, wofür sie im Parlament Verwendung findet: Generierung von Vernünftigkeit. Er behauptet damit nicht weniger als, daß die gattungsspezifische Kompetenz des Menschen, eine Sprache sprechen zu können, notwendige und zugleich hinreichende Bedingung dafür ist, daß die Menschheit zu Mündigkeit und das heißt zu Vernünftigkeit fähig ist.[35]

Um dies unterstellen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen und Einschränkungen. Habermas skizziert diese in vier Geltungsansprüchen, die in jedem einzelnen Sprechakt zwischen Kommunikationspartnern erhoben werden. Doch bevor darauf näher eingegangen werden kann, muß im methodischen Zugriff noch ein gewichtiges Problem ausgeräumt werden. Wie zu erwarten, handelt es sich dabei um den neuralgischen Punkt im Denkansatz von Habermas überhaupt. Darin wird nämlich eine 'ideale Sprechsituation' als Basis allen Sprechens vorausgesetzt. Stellte sich dies als Fehlannahme heraus, wäre das Projekt - und damit auch diese Arbeit - als ganzes gefährdet.

 

1.2.1. Die ideale Sprechsituation

 

Vom Objekt her verschärft sich das Problem zunächst einmal. Politiker reden. Sie können wie wir alle die 'Wahrheit' kaum kennen und das Richtige oft nicht sagen. [...] Sie können der 'Theorie des kommunikativen Handelns' in der Praxis nicht anhängen, weil sie sich nicht in einer 'idealen Sprechsituation' im Sinne Jürgen Habermas' befinden.[36]

Die ideale Sprechsituation bei Habermas scheint in keiner Weise kongruent mit der konkreten Sprechsituation im Parlament. Diese wird bestimmt von Fraktionszwang, Redezeitbeschränkung, Absprachen zwischen und in den Parlamentsklubs, Beschlüssen hinter verschlossenen Türen usw. Wie kann da überhaupt von einer 'idealen (Sprech)Situation' die Rede sein? (Um keine Irrtümer aufkommen zu lassen, sei gleich vermerkt, daß es hier keineswegs darum geht, eine solche für das Parlament zu behaupten oder zu fordern, sondern darum, die Diskrepanz dazu aufzuzeigen und darin das Spezifische an der Parlamentssituation auszuweisen.)

Die generelle Aussage, daß der Universalpragmatische Ansatz prinzipiell auf jede sprachliche Äußerung zutrifft, ist da nur soweit gültig, als sie vage bleibt. Sie alleine bleibt daher als Begründung unzureichend. Hilfreicher ist es, wenn man sich die Konzeption der idealen Sprechsituation bei Habermas genauer ansieht. Er greift auf die Sprechakttheorie von J.L. Austin zurück und findet in der Doppelstruktur von Kommunikation eine Kraft eingeschlossen, die Sprechsituationen - wo immer sie sich begeben - den Status von Idealität verleiht. Einen Status, der gilt, sobald Menschen kommunikativ in Beziehung treten.

 

1.3. Die Sprechakttheorie - oder die Doppelstruktur der Kommunikation

 

Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt. Habermas nennt dies eine Doppelstruktur, insofern eine Verständigung nur dann zustande kommt, wenn mindestens zwei Subjekte gleichzeitig beide Ebenen betreten:

 

a) Die Ebene der Intersubjektivität (=Modus der Kommunikation)

b) Die Ebene der Gegenstände, Tatsachen etc. [37]

 

Diese Ebenen werden auch anders bezeichnet:

 

a) Als Illokution, die überhaupt erst den pragmatischen Verwendungssinn für die Ebene b) festlegt und

b) als Proposition, welche im Sprechakt Inhalt und Intention thematisiert.

 

Der Einfachheit halber füge ich hier als Drittes gleich die Perlokution - die Reaktion des Hörers auf a) + b) - an. Für uns ist die Perlokution von besonderem Interesse, da das Sprechen im Parlament besonders auf Wirkung abgestellt ist. Gleichzeitig bringt die Perlokution den Adressaten ins Spiel, der wiederum in seiner Wirkung auf den Redner relevant sein wird. Doch dazu erst im textuntersuchenden Teil.

Sätze werden also dadurch zu Äußerungen, daß Inhalte der Ebene b) durch obligatorische Verbindung zur Ebene a) in einen situativen Kontext gestellt werden. Jede Verständigung verläuft letzlich immer auf zwei Ebenen der Kommunikation: der Inhalts- und der Beziehungsebene. Folgende Beispiele sollen dies veranschaulichen:

Konkreter Sprechakt:

 

"Ich bitte Dich, daß Du die Papiertüte aufhebst."

"Ich bitte Dich, ... =Illokutiver Teil der Äußerung, der den Sprechakt definiert als Bitte.

..., daß Du die Papiertüte aufhebst." =Proposition, die den Inhalt thematisiert.

 

Um überhaupt kommunizieren zu können, bedarf es bestimmter Konventionen (z.B. Bezeichnungskonvention), die befolgt bzw. eingehalten werden müssen. Daraus ergeben sich auch für die Doppelstruktur der Kommunikation Korrektheitsbedingungen, die sich in der jeweiligen Ebene als sprachliche oder gesellschaftliche Normen ausprägen. Eine Antwort wie: "Sie haben mich um nichts zu bitten!" stellt auf den im Beispiel angeführten Sprechakt keine situativ angemessene und akzeptable Reaktion dar. Eine Bitte kann dem Inhalt nach, nicht aber als Sprechakt (im Gegensatz zum Befehl) abgelehnt werden.

 

"Ich verspreche dir, daß die Welt eine Scheibe ist."

Diese Äußerung ist falsch in zweierlei Hinsicht:

 

- in der objektiven Welt

- in den Konventionen der Sprache

 

Die Proposition verlangt nach einer konstativen Illokution (zB.: Ich behaupte, daß ...  oder: Ich sage dir, daß ...), sie verträgt sich nicht mit einer kommissiven Illokution. Verprechen kann man nur, was man auch halten kann (und will). Wer etwas verspricht, ohne daß diese Bedingungen erfüllt sind, vollzieht den Sprechakt regelwidrig, handelt gegen die sprachliche Norm. Solche illokutionäre Inkompatibilität tritt sprachpragmatisch an die Oberfläche in Beispielen, bei denen sich eine explizit performative Verwendung des illokutiven Ausdrucks verwehrt, wenn die Redeabsicht ernsthaft verfolgt werden soll: 'Ich verschleiere dir, daß ich das Rumpelstilzchen bin'; 'Ich beleidige dich' und 'Ich drohe dir'[38].

Die Verletzung sprachlicher Norm tritt beim Sprechakt der Lüge am deutlichsten hervor. So kann man nicht sagen: "Ich belüge dich damit, daß ...", ohne dabei die illokutive Absicht preiszugeben. Wichtig ist dabei noch, daß eine solche Aussage von jedermann als Affront aufgefaßt würde. Womit eine Verletzung von Normen auf der Beziehungsebene angezeigt ist. Im Sinne der Sprechakttheorie verstößt sie ja in der Tat gegen die für alle gelingenden Sprechakte vorauszusetzende Aufrichtigkeits- oder Wahrheitsbedingung und muß insofern als pervertierte Form aller nur denkbaren Sprechakte betrachtet werden.[39] Verallgemeinern läßt sich dies in der Form: Da Intentionen bezüglich eines anderen verfolgt werden, ist es klar, daß der Sprecher Regeln des Sich-Äußerns einhalten muß, die dem gemeinsamen Regelbestand von Sprecher und Hörer angehören. Diese Regeln betreffen nicht nur die lautliche und syntaktische Form einer Äußerung, sondern sie betreffen auch den Inhalt und vor allem die Intention, die ein Sprecher mit seiner Äußerung verfolgen kann.[40]

Anders gilt - so wie man nicht nicht kommunizieren kann -, daß alleine aus dem Beziehungsaspekt heraus verschiedene illokutive Akte nicht zurückgewiesen werden können. Als Beispiele können hierzu angeführt werden, daß Fragen beantwortet werden sollen, ein Gruß erwidert werden soll, in gewissen Situationen Dank abgestattet werden soll und/oder ein solcher nicht abgewiesen werden kann. Beim persuasiven Sprechakt ist eine Reaktion wie: "Sie haben mir gegenüber keine Argumente anzuführen!" situativ nicht möglich. Das heißt also, die im persuasiven Sprechakt gestiftete kommunikative Beziehung läßt eine Zurückweisung gar nicht zu.[41] 

Ein Beispiel in umgekehrter Weise gab Paul Watzlawick bei einem Wiener Vortrag. Dabei verhindert die festgefügte (soziale) Beziehung den korrekten Vollzug einer Sprechhandlung: Dienstmädchen Elfi: "Herr Baron, wir bekommen Regen." Der Baron: "Elfi, ich bekomme Regen, und Du bekommst Regen."[42]

Wie wir uns 'in der Regel' an die Umgangsformen halten - man erweist sich gegenseitig den nötigen Respekt -, so halten wir uns mehr noch an Regeln, die noch tiefer in der Konventionalität eingelassen sind. Sie sind derart, daß wir unsere Kommunikationspartner prinzipiell als 'zurechnungsfähig' ansehen; was meint: wir unterstellen, daß handelnde Subjekte allen Normen, denen sie folgen, intentional folgen ('Intentionalitätserwartung'), und wir unterstellen weiter, daß handelnde Subjekte nur Normen folgen, die ihnen berechtigt erscheinen ('Legitimitätserwartung'). Schlichter ausgedrückt: Wir unterstellen, daß der andere weiß, was er tut, und wir unterstellen, daß er das, was er tut, weshalb auch immer, für gerechtfertigt hält.[43]

Von diesen tiefliegenden, rigiden Regeln hinauf bis zu den relativ beliebigen Umgangsformen nimmt der Zwang ab, sie erfüllen zu müssen. Daher wird umso mehr aufgegeben, je tiefer die verletzte Norm liegt. Dies reicht von Integritätsverlust bis hin zur Infragestellung der Zurechnungsfähigkeit. Deshalb ist jede(r) veranlaßt, die Normen soweit als möglich einzuhalten. Gleichzeitig erwartet dies jede(r) von allen anderen. Was die Grundlegung der Kommunikation im Kooperationsprinzip besagen will, ist, dass wir nicht anders können als uns gegenseitig ein gewisses Mass an Kohärenz, Interpretierbarkeit und damit an Rationalität zuzuschreiben, solange wir überhaupt miteinander sprechen.[44] Sprache würde ansonsten gar nicht funktionieren. Dieses 'Zuschreiben' ist nun aber nichts weiter als eine Unterstellung. Wir abstrahieren (='idealisieren') von der Möglichkeit, daß der andere nicht die notwendigen (Sprach- und Beziehungs-)Konventionen kennt oder diese einfach nicht befolgt. Und nur weil wir dies nicht für jeden einzelnen Sprechakt bewußt unterstellen, sondern im Sprechen als ganz selbstverständlich voraussetzen, ist es als (ideale) Annahme aus dem Bewußtsein entschwunden, oder hat sich zur Gewißheit verfestigt. Sprechen ist damit immer auch Idealisierung. Wird allerdings diese Hülle der Idealität durchstoßen, ist es wieder die Sprache, in der die dadurch verursachte Sprach- und Beziehungsbeeinträchtigung reklamiert und ausgeräumt werden kann. Praktisch stellt sich dies etwa so dar, daß für einen der Kommunikationspartner Zweifel an der Wahrheit des Mitgeteilten oder an der Aufrichtigkeit des Mitteilenden entstehen. Der Beziehungsaspekt (=illokutive Ebene) ist dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Nun verträgt aber der Mensch als soziales Wesen keine Beeinträchtigung auf dieser Ebene, wodurch sich für ihn die Notwendigkeit ergibt (=illokutive Kraft), den gesetzten Sprechakt gegenüber seinem Partner zu begründen oder zu rechtfertigen. Gibt man Rechenschaft - insofern im Medium Sprache Handeln über sich selbst Rechenschaft zu geben imstande ist[45]-, bedingt dies eine Kommunikationsform bzw. einen Gebrauch von Sprache, die gewissen Ansprüchen - z.B. wahr und wahrhaftig zu sein - genügen muß. Begründungsverpflichtungen sind nur diskursiv zu erfüllen, so daß wir sagen können: es ist die illokutive Kraft des Sprechakts, die gleichsam den Diskurs erzwingt. Das also, was wir nach Habermas in jedem kommunikativen Handeln immer schon unterstellen, den prinzipiell möglichen Wechsel vom kommunikativen Handeln auf die Ebene des Diskurses, ist demnach immanent eingelassen in die Struktur jeder elementaren Äußerung.[46] Die 'ideale Sprechsituation' - die Basis des Habermasschen Diskurses - ist damit nichts weiter als eine tieferreichende Idealisierung - eine Unterstellung -, die (zum Teil) mit Sprache immer schon vorgenommen ist. Diese Unterstellung kann, sie muß nicht kontrafaktisch sein; aber auch wenn sie kontrafaktisch gemacht wird, ist sie eine im Kommunikationsvorgang operativ wirksame Fiktion.[47]

Damit ist der entscheidende Schritt zur Lösung des eingangs formulierten Problems getan. Die 'ideale Sprechsituation' ist in der Sprache selbst angelegt. Sie bezeichnet damit eine Sprechsituation, die weder durch äußere Einwirkungen auf die Kommunikationspartner noch durch Zwänge, die sich aus der Kommunikationsstruktur selbst ergeben, behindert wird.[48] Die Frage, ob im Parlament (oder irgendwo sonst) eine ideale Sprechsituation gegeben ist oder nicht, stellt sich damit so gar nicht. Da man dort mittels Sprache zu Werke geht, ist auch im Parlament eine ideale Situation potentiell gegeben, oder zumindest nicht von vornherein auszuschließen. Sind auch die Sprechhandlungen dort institutionell (an die Geschäftsordnung) und durch (außersprachliche) Interessen gebunden, so reichen doch die tieferliegenden Regeln der Sprache durch diese situative Ordnung hindurch (wie es bei Rupert Riedl heißen würde).

Kommunikationspartner müssen, der illokutiven Kraft des Mediums gehorchend, einander Rede und Antwort stehen. Wobei die Kraft in zweierlei Richtung wirkt.  Einerseits dahin, den Diskurs (Argumentation) überhaupt aufnehmen zu müssen, was andererseits zur Folge hat, daß außersprachliche Einflüsse (z.B. Macht) abgebaut werden, da sie der Begründung und Rechtfertigung bedürfen. Somit herrscht nach Habermas in der (Doppel-)Struktur der Sprache ein 'eigentümlicher Zwang zur zwanglosen Kommunikation'. Zwanglos meint hier nicht,  sich zwanglos in der Sprache ergehen zu dürfen, sondern daß ein(e) jede(r) ohne außersprachlichen Zwang (Gesprächs- bzw. Rederestriktionen) am Diskurs teilhaben darf. Dadurch entfallen die verzerrenden Einflüsse auf Kommunikation. Diese - oft außer acht gelassene - Konzeption der idealen Sprechsituation bzw. des Diskurses wird somit auch für unsere Absichten dienstbar. Über parlamentarische Strukturen hinweg, welche die freie Rede und die Freiheit der Argumentation behindern, bleibt eine sprachimmanente Kraft wirksam, die eine Chance auf echte Verständigung offen hält.

Das methodische Problem scheint mir damit entschärft, womit einer Anwendung der nach Habermas erweiterten Sprechakttheorie nichts mehr im Wege steht. Wobei sich die Anwendung natürlich nicht durch den Wegfall der Einwände begründet, sondern durch die Anknüpfungsmöglichkeiten des pragmatischen Ansatzes - und dessen auf gesellschaftliche Belange gerichtetes Interesse, welches den Absichten dieser Arbeit entgegen kommt.

 

 

2. Theorie des kommunikativen Handelns

2.1. Die Rede

 

Zunächst muß der kommunikative Vorgang der (parlamentarischen) Rede in einer für einen diskursiven Ansatz praktikablen Form akzentuiert werden. Besonders für sprachliches Handeln gilt die nachgerade klassische Definition von Max Weber, nach der soziales Handeln ein Handeln ist, welches seinem von dem oder den Handelnden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und darin in seinem Ablauf orientiert ist.[49]

Für das Untersuchungsobjekt Rede steht der Einwand zu erwarten, daß dieses im Parlament wenig oder gar nicht dialogischen Charakters ist. Die zur Verständigung vorausgesetzte Form der wechselseitigen, argumentativen Auseinandersetzung existiere nur auf dem Papier. Realiter gebe es nur ein Verlesen oft fremdgearbeiteter Texte an ein oft halbbesetztes und obendrein unaufmerksames Auditorium, womit ein aus dem Diskurs entwickeltes Analysewerkzeug auf das Parlament nicht anzuwenden wäre. Dem kann entgegengehalten werden, daß die Rede im Parlament nur dem Anschein nach monologisch ausgerichtet ist. Denn natürlich ist sie kommunikativ an Partnern orientiert, von denen nur zur Sprechzeit (ad hoc) keine Reaktion erwartet werden darf. Das parlamentarische Prozedere sucht dies zugunsten fairer Kommunikationsbedingungen und reibungslosen Sitzungsverlaufs hintanzuhalten, da inhaltliche Fülle (gesamter politischer Themenbereich) und hohe Teilnehmerzahl (183 Abgeordnete + Regierung) einen ungeregelten Ablauf von vornherein ausschließen. Trotz dieser rein organisatorischen Maßnahmen bleibt der Redner situativ zwischen Vor- und Nachredner eingebunden und einem Hörerkreis (=potentieller Rednerkreis) gegenübergestellt, womit die Komponenten dialogischen Sprechens gegeben sind. Sprache in der Sprachverwendung ist immer an einen Kommunikationspartner gerichtet, ob dieser nun anwesend ist bzw. sprachlich reagiert oder nicht. [...] Wir handeln, indem wir in initiativen Sprechakten pragmatische Ansprüche stellen und in reaktiven Sprechakten auf diese Ansprüche eingehen. Die Sequenz aus Anspruch-Setzen und Anspruch-Erfüllen konstituiert die minimale kommunikativ autonome Einheit.[50] Dies wird dadurch bestätigt, daß die Sitzungsteilnehmer der dialogischen Versuchung erliegen, indem sie über Zwischenrufe das direkte Zwiegespräch mit dem Redner suchen. Wie bei der idealen Sprechsituation setzen sich auch hier systemimmanente Kräfte der Sprache gegenüber situativer Einschränkungen durch. Das illokutive Potential der Sprache durchbricht und negiert oktroyierte Beschränkungen und spielt das (Sprach-) Spiel nach seinen eigenen Regeln, die nach dem Diskurs drängen. In ihrer vollständigen Ausformung bildet die Argumentation einen Diskurs, indem die Ausgangspunkte der Übereinstimmung ebenso wie die vorgebrachten Argumente zur gleichen Zeit oder nacheinander an verschiedene Zuhörerschaften gerichtet sein können. Die Argumente üben zwangsweise untereinander eine Wechselwirkung aus, und die Zuhörer können im Fortgang diese Argumente als solche und deren Beziehung zum Redner zum Gegenstand einer neuen Argumentation nehmen.[51]

 

2.2. Der Universalpragmatische Ansatz

 

In Nachfolge der von Austin begründeten Sprechakttheorie ("How to Do Things with Words") unternimmt Searle eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Arten von Sprechakten, die man mit der Äußerung von Ausdrücken vollzieht[52]. Unter Rückgriff auf diese Unterscheidung der Sprechakte gelangt Habermas in seinem Versuch, auf der Grundlage pragmatischer Universalien alle möglichen Sprechakte zu systematisieren, zu vier qualitativ unterscheidbaren Sprechaktklassen: Kommunikativa (=Beziehung wird über (korrekten) Gebrauch des Mediums Sprache eingerichtet), Konstativa (=Bezugnahme auf äußere, objektive Welt), Repräsentativa (=Bezugnahme auf innere, subjektive Welt) und Regulativa (=Bezugnahme auf soziale, normative Welt). Jeder Sprechakt kommt aus zumindest - die empirische Zu- und Einteilung der Sprechakte ist noch ungelöst - einer dieser Klassen und stellt an seinen Kommunikationspartner ein jeweils spezifisches Sprecherangebot bzw. einen illokutiven (situativen) Anspruch, das bzw. den letzterer gelten läßt oder nicht.

Dieser Systematik folgend, entwickelt Habermas in der Absicht, allgemeine Bedingungen möglicher Verständigung zu identifizieren bzw. zu rekonstruieren, universale Ansprüche, um die jeder kommunikativ Handelnde, der mit seiner Sprechhandlung an einem Verständigungsprozeß teilnehmen will, implizit weiß und deren Gültigkeit er gleichzeitig unterstellt, die nicht nur von ihm, sondern auch von seinem(-en) Kommunikationspartner(n) anerkannt werden müssen und denen er daher zu entsprechen hat[53]:

 

1. Anspruch auf Verständlichkeit

   Sprecher und Hörer müssen einander überhaupt verstehen.

 

2. Anspruch der Wahrheit

   Der Sprecher muß etwas zu verstehen geben, das einen

   Bezug zur Realität hat, die auch vom Hörer wahrgenommen

...und als existent anerkannt wird.

 

3. Anspruch der Wahrhaftigkeit

   Der Sprecher muß seine Intention wahrhaftig

   zum Ausdruck bringen.

 

4. Anspruch der Richtigkeit

   Die Äußerung muß bezüglich des normativen Hintergrundes

   - vor dem sie stattfindet -, richtig sein.

 

Diskursiv sind jedoch nur die Geltungsansprüche 'Wahrheit' und 'Richtigkeit' einzulösen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Geltungsanspruch von Meinungen/Aussagen (bezogen auf Sachverhalte) und dem von handlungsleitenden Maximen (bezogen auf den normativen Hintergrund). Die Wahrheit von Aussagen kann - und zwar prinzipiell - im theoretischen Diskurs, die Richtigkeit von Normen im praktischen Diskurs geklärt werden. Entsprechend ist der Charakter der diskursiven Begründung dieser Geltungsansprüche einmal erklärender zum anderen rechtfertigender Natur.[54] Wenn man ins Feld führt, daß über den Wahrheitsanspruch von Tatsachenaussagen schlußendlich die außersprachliche (objektive) Wirklichkeit entscheidet, bleibt als dissensfähig alleine der (soziale) Bereich normativen Handelns - für den wiederum sprachliches Handeln als Voraussetzung verantwortlichen Handelns zu gelten hat.

Damit gelangen wir in der Theorie auf die für unsere Untersuchungsabsicht relevante Ebene. Parlamentarisches Sprachhandeln ist dem praktischen Diskurs zuzuordnen, dem es um die Problematisierung handlungsorientierter Normen und deren diskursive Rechtfertigung geht. Mit anderen Worten,  uns interessieren alleine die Möglichkeiten und Bedingungen vernünftigen Redens und nicht die des richtigen Wissens.

In dieser Eingrenzung meint der im Diskurs erlangte Konsens - gegenüber dem Habermasschen - eine gelungene Argumentation, die zur Übereinstimmung zwischen Kommunikationspartnern über handlungsleitende Ziele führt und sich somit als Bedingung gemeinsamen sozialen Handelns qualifiziert.[55]

Die hier vorgelegte Arbeit will zeigen, ob sich diese Bedingung für das Parlament erfüllt, d.h. sie untersucht, ob parlamentarische Auseinandersetzung mit Diskurs überhaupt und, wenn ja, wie in Beziehung gesetzt werden kann, denn dazu gehen auch innerhalb der Fachliteratur die Meinungen auseinander: Das demokratische Element der Diskursethik sollte man m.E. nicht zu sehr mit institutionalisierten Formen von Demokratie identifizieren. [...] Vielmehr handelt es sich um einen Konsensfindungsprozeß, der in schon konstituierte Rahmen der Entscheidungsfindung eingespeist werden muß.[56] Dem steht gegenüber: Der Begriff des Diskurses (bei Habermas) ist in seiner inhaltlichen Bestimmung dem Begriff der Diskussion im Parlament sehr verwandt[57] (vgl. Gegenüberstellung von S.10). Wobei er dann genauer beschrieben wird als ein Kommunikatives Verfahren bei dem zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen unter Anerkennung und in Abwägung der beiderseitigen Interessen gemeinsam eine Einigung herbeizuführen versuchen [...] und ein gemeinsamer Wille zur Kooperation bei grundsätzlich zugestandener Gleichberechtigung in der Verfolgung der eigenen Interessen [besteht]. Die Einigung geschieht über Angebote und Gegenangebote in einem Prozeß, in dem die Interessengegensätze, meist durch Kompromißbildung, ausgeglichen werden.[58]

 

 

2.3. Persuasion und Diskurs

 

Parlamentarische Verhandlung, Argumentation und Diskussion sollen also dem Diskurs gegenübergestellt werden. Ein Konsens in unserem Analysebereich parlamentarischer Debatte beruht nämlich auf Entscheidungen, die weder theoretisch zwingend noch bloß arbiträr59 ausfallen, sondern vielmehr durch überzeugende Rede motiviert sind.[59] Einverständnis beruht auf gemeinsamen Überzeugungen [60], und Überzeugen benötigt Dialog und Diskurs.[61] Ver-ständigung meint also wesenhaft mehr und anderes als faktisches Einverständnis. Es meint[62] ...'einen Prozeß der gegenseitigen Überzeugung, der die Handlungen mehrerer Teilnehmer auf der Grundlage einer Motivation durch Gründe koordiniert.'[63]

Damit unterscheidet sich die beschlußfassende Politik, die auf Mehrheiten in den Gremien angewiesen ist, von der Repräsentationspolitik, die es (oft) bei Verständigung im 'negativen Sinn' (vgl. S.4) beläßt. Durch die gesetzgebende (Sprech)Handlung ist parlamentarische Politik auf den (positiven) Habermasschen Verständigungsbegriff verwiesen, nach dem (in dessen Maximalbedeutung) Übereinstimmung über die Richtigkeit in bezug auf einen gemeinsam anerkannten normativen Hintergrund besteht. Diese Politik gerät damit unter Rationalitätszwang.

Überzeugende Rede bzw. persuasive Kommunikation kann als ein probates und legitimes Verfahren für politisches Handeln gelten, das erst dann rational genannt werden kann, wenn es auf Gründen beruht, die gegenüber jedermann vertretbar sind und die sich als allgemein überzeugend erweisen. Ein geeignetes Instrumentarium, das es ermöglicht, reale Auseinandersetzung an Diskursprinzipien zu messen, findet sich bei Kopperschmidt, der aus der Universalpragmatik ein Regelsystem für die Persuasion hergeleitet hat.

Entsprechend der Habermasschen Abstraktion von den empirisch-kontingenten Randbedingungen individueller Sprechakte zugunsten der allgemeinen in ihnen zur Geltung kommenden elementaren Regeln ließen sich - analog zur Universalpragmatik - jetzt die allgemeinen Strukturen möglicher Persuasiver Redesituationen als Forschungsobjekt einer Persuasiven Universalpragmatik bzw. besser: einer Theorie der Persuasiven Kompetenz verstehen.[64]


2.4. Regeln des persuasiven Sprechens

 

Kopperschmidt kommt zu sieben Regeln der Persuasion[65]. Sie werden hier einzeln angeführt und - wenn nötig - kurz erläutert.

 

1. Der Sprecher muß nicht nur subjektiv willens, sondern auch faktisch in der Lage sein, mit dem Hörer als gleichberechtigten Kommunikationspartner zu interagieren.

 

Diese Regel dient zur Vermeidung einer asymmetrischen Kommunikationsbeziehung, falls ein Sprecher von einer institutionell übergeordneten Position aus agiert (z.B. Nationalratspräsident -Abgeordnete, Fraktionsführer - Abgeordnete, aber auch Parteifunktionäre - einfaches Mitglied)

 

2. Der Sprecher muß ernsthaft an einer argumentativ erzielten Verständigung (Konsens) mit dem Hörer interessiert sein.

 

Diese Regel schreibt vor, daß der Sprecher die Intentionen, die er im Vollzug seiner Sprechakte zu erkennen gibt, sich oder anderen nicht bloß vortäuscht, sondern tatsächlich meint.[66] Er muß in seiner Person also wahrhaftig an einer Verständigung interessiert sein.

 

3. Der Sprecher geht gegenüber dem Hörer die Verpflichtung ein, die Entscheidung des Hörers in jedem Fall zu respektieren und nicht durch persuasionsfremde Mittel zu beeinflussen.

4. Der Hörer muß fähig sein, sich mit den vom Sprecher vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls durch sie überzeugen zu lassen.

 

 

Nach dieser Regel muß der Hörer zu verantwortlichem Handeln überhaupt befähigt sein. Verantwortliches Handeln ist eines, welches über seine Bedingungen verfügt und demgemäß, im Unterschied zu reaktivem Verhalten, über sich selbst und seine handlungsleitenden Motive Rechenschaft geben kann, denn eben darin besteht Vernunft, daß wir von allen unseren Begriffen, Meinungen und Behauptungen, es sei aus objektiven, oder, wenn sie ein bloßer Schein sind, aus subjektiven Gründen, Rechenschaft geben können.[67]

Eine Problematisierung des Geltungsanspruches handlungsleitender Motive (Anspruch der Richtigkeit) rechnet von Anfang an mit der Fähigkeit des Hörers, sich durch die Argumente des Sprechers gegebenfalls überzeugen und in seinem Handeln beeinflussen zu lassen (=Überzeugbarkeit des Kommunikationspartners).

 

5. Der Hörer muß bereit sein, sich gegebenenfalls von den Argumenten des Kommunikationspartners überzeugen zu lassen.

 

Diese Regel ist nicht mit der vorhergehenden ident. Regel 4 verlangt nach einer Art Lernfähigkeit, während hier psychische Faktoren gemeint sind, eine moralische Integrität, die auf der Überzeugungskraft des besseren Arguments aufbaut. Es genügt nicht, daß der Kommunikationspartner zur Überzeugung bloß fähig ist, sondern er muß dazu ebenso bereit sein. Die Verweigerung einer solchen Bereitschaft kann als Versuch gewertet werden, handlungsleitende Normen mit ihren dahinterliegenden Werthaltungen aus dem Begründungsanspruch heraushalten zu wollen (=Tabuisierung).

 

6. Der Hörer muß sich verpflichten, gemäß seiner Überzeugung zu handeln.

Der Hörer verpflichtet sich, sein zukünftiges Handeln davon leiten zu lassen, was im persuasiven Akt als Ergebnis ermittelt oder bestätigt worden ist.

7. Die einem persuasiven Sprechakt zugrundeliegende Aussage muß sich auf Sachverhalte beziehen, deren strittiger Charakter einen Dissens zwischen den Kommunikationspartnern zuläßt.

 

Im hier verstandenen Sinn enthalten Argumente keine die Existenz von Sachverhalten behauptenden Aussagen (etwa naturwissenschaftliche oder logische Gesetze), sondern Gründe, die normative Einstellungen und Meinungen über Sachverhalte überzeugend belegen und rechtfertigen. Solche Argumente können daher weder falsch noch wahr sein, sondern aufgrund ihrer Überzeugungskraft nur als gültig anerkannt oder als ungültig verworfen werden. Es ist also nicht das Ziel der Persuasion, widerstrebende Behauptungen auf ihren Wahrheitsanspruch zu prüfen, sondern praktische Handlungsnormen im Spannungsfeld kontroverser Geltungen argumentativ zu begründen.

 

Zu den Regeln 4.-6. muß gesagt werden, daß es in der parlamentarischen Debatte oft geschieht, daß in deren Verlauf eine Person durch das Verhalten der anderen unfähig wird, situationsadäquat und effektiv zu handeln. Sie hat (nach ihren Wahrnehmungen und Hypothesen) keinen Einfluß mehr auf den Ausgang der Interaktionsepisode und auf das Verhalten des Interaktionspartners. Begleitet wird dieser Zustand von einem Gefühl der Ohnmacht und Hilflosigkeit[68]. Zur Veranschaulichung zwei Beispiele:


Stenographisches Protokoll vom 22.9.92, 79. Sitzung, S.8766:

Petrovic: Aber wie sieht es denn aus? Wird statt diesem Nationalrat in Hinkunft tatsächlich der Hauptausschuß ... (Abg. Dr. Khol: Die Verfassung machen wir nicht und nicht das Bundeskanzleramt!) Wer wird denn hier entscheiden? (Abg. Khol: Wir!) Hat nicht das österreichische Volk ein Recht zu wissen - in einem mit diesem Vertrag -, wie die innerstaatliche Transformation aussehen wird? Wer wird es denn sein? Wird der Hauptausschuß tatsächlich in Hinkunft die Gesetze machen? Unter Verschwiegenheitspflicht? Hinter verschlossenen Türen?

 

Nach dem (sprachlichen) Ereignis in der Episode, welches die Unvereinbarkeit der Handlungsabsichten und Ziele offenbart, kann die beeinträchtigte Person noch Versuche zur Auflösung der Beeinträchtigung unternehmen, d.h. bestimmte reaktive Sprechhandlungen ausführen, bevor es zum Gefühl der Hilflosigkeit und der Handlungsunfähigkeit kommt[69].

 

29.6.89; 110. Sitzung, S.13002:

Wabl:  Uns Abgeordneten können Sie in den geheimen Ausschüssen viele Dinge erzählen, und wir können uns hilflos wehren mit vielen Reden oder hoffnungslosen Berichten und Entschließungsanträgen, die wir zu Dutzenden abgeben. Das wird die Welt kaum ändern.

 

 

3. Das Parlament - die Situation

 

Der Hauptteil dieser Arbeit versucht nun zu zeigen, ob sich die Rede in parlamentarischer Situation an diesem Regelwerk bewährt oder überhaupt bewähren kann, welche Regeln wodurch verletzt werden, und welche Schlüsse daraus zu ziehen sind.

Insgesamt wird gegen die Persuasionsregeln im Parlament mehrfach und jeweils deutlich verstossen. Für die erste Regel will ich gesondert anführen, daß im Parlament Gleichheit (Kommunikationssymmetrie) nur formal herrscht, auch wenn die einschlägige Literatur behauptet, die Abgeordneten sind grundsätzlich gleichberechtigt und treten sich in Plenardebatte wie Ausschußarbeit auf gleicher Ebene gegenüber.[70]  Als übergeordnete Instanz wird nur der Nationalratspräsident anerkannt, der wiederum an die parlamentarische Geschäftsordnung gebunden ist, die jedem Abgeordneten im wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten zukommen läßt.

Das gilt allerdings nicht mehr, wenn die Fraktionen und Parteien einander gegenübertreten. Abgeordnete von Parteien, die aus ihren Reihen die Regierung und/oder einen der NR-Präsidenten stellen, üben eine Art Hausmacht aus (was demokratiepolitisch durchaus legitim ist). Mit der Anzahl von Mandataren in den Fraktionen verrutscht das politische Gewicht zu deren Gunsten oder Ungunsten. Beschlüsse können nur von der Palamentsmehrheit gefaßt werden. Minderheiten obliegt es nur zuzustimmen oder in den Debatten argumentativ dagegen aufzutreten. Wenn überhaupt, dann darf nur unter diesem Vorbehalt diese Persuasionsregel als unverletzt betrachtet werden.

Gegen ein Entsprechen in den restlichen Persuasionsregeln spricht, wie schon angesprochen, daß der Abgeordnete nur formal als freier Mandatar ans Rednerpult tritt. Eigentlich versteht er sich - und wird verstanden - als Vertreter einer Gruppe, deren Interessen er als die seinen vorgibt. Die Institution selbst sieht dies naturgemäß anders. Das Parlament weist diesen Einwand von sich: Am Beginn der Gesetzgebungsperiode leisten die Abgeordneten die Angelobung. Sie sind in der Ausübung ihres Mandates an keinen Auftrag gebunden ('freies Mandat') und werden hinsichtlich der Freiheit der Abstimmung und Argumentation sowie im Interesse der Funktionsfähigkeit des Nationalrates durch besondere Bestimmungen - die Immunitätsbestimmung - geschützt. Die Stellung der Abgeordneten ist aus dem Gedanken der Gewaltentrennung mit gewissen öffentlichen Funktionen wie auch aus Überlegungen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit mit einigen Stellungen in der öffentlichen und privaten Wirtschaft unvereinbar ('Inkompatibilität').[71]

Damit beschreibt die Parlamentsredaktion die Situation so, wie sie vom Gesetz her vorgesehen ist: Art. 56 B-VG, der den Mitgliedern des Nationalrat das freie Mandat einräumt, sichert den Abgeordneten nicht nur eine rechtliche [...] Unabhängigkeit gegenüber den politischen Parteien, sondern auch gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Kräften.[72] De facto sieht es aber so aus: Auch den neuen Nationalrat dominieren die Angehörigen des geschützten Bereichs der Gesellschaft: die Beamten, Angestellte (und bezahlte Funktionäre) staatlicher Anstalten und Unternehmen, der Kammern, Verbände, Parteien und Sozialversicherungen. In den SP- und VP-Riegen sind weit mehr als die Hälfte der Abgeordneten dem geschützten Bereich zuzurechnen. Sogar unter den elf Abgeordneten des Liberalen Forums finden sich fünf Beamte.[73] Folglich bleibt auch das Gesetz zwiespältig: In Art. 7 (2) B-VG wird öffentlichen Bediensteten 'die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte' garantiert[74].

Klub- bzw. Fraktionszwang, Gruppenloyalität und politisches Lagerdenken werden zwar oftmals auch von den Betroffenen in Abrede gestellt, sind aber in der Parlamentspraxis deswegen nicht minder wirksam. Ungehindert entfalten sich diese Kräfte, wo sie von der Öffentlichkeit unbehelligt bleiben. Innerhalb der Parteien, Klubs, Sozialpartner, Verbände, Lobbies und Interessensgruppen werden vorab Entscheidungen getroffen, die dann in Ausschüssen (oft nur formell) wieder in Verhandlung genommen werden. Was dort beschlußreif gemacht werden konnte, kommt dann auf die Tagesordnung der öffentlichen Auseinandersetzung im Plenarsaal. Dort werden die Beschlüsse über gesicherte Mehrheitsverhältnisse in der Regel nur noch bestätigt. Dies bedeutet eine legislative und exekutive Machtkonzentration in der Hand der Regierung und insbesondere in Form der (faktischen) Richtlinienkompetenz des Regierungschefs, der auch die personelle Zusammensetzung der Regierung - im Falle von Koalitionen zusammen mit den Führern der Koalitionspartner - bestimmt.[75] Vergleicht man nur die Gesetzesvorlagen und Gesetzesbeschlüsse, die der Regierungsinitiative ihr 'Dasein' verdanken und solche, die auf eine Initiative der Abgeordneten bzw. der Ausschüsse zurückgehen, so sind letztere in ständig sinkendem Maße anzutreffen. Heute beruhen etwa 90% aller Gesetze auf Regierungsvorlagen, und die eigenständige Tätigkeit der Parlamente bedient sich weitgehend der ministerialen Beamtenschaft.[76]

Die übergroße Mehrheit der Regierungsvorlagen wird außerdem vom Nationalrat entweder unverändert oder aber nur geringfügig verändert zum Gesetz erhoben. Daran ändert nichts, daß etwa 80% aller Gesetzesbeschlüsse einstimmig gefaßt werden. Gerade bei politisch umstrittenen Gesetzen operiert die Parlamentsmehrheit geschlossen im Sinne der Bundesregierung.[77] Das Parlament ist aus einer diskutierenden zu einer demonstrierenden Körperschaft geworden. Sie suggeriert der Öffentlichkeit ein in Rede und Gegenrede die Argumente wechselseitig prüfendes und den Konsens anstrebendes Diskutieren, während gleichzeitig elementare Bedingungen dieser Persuasiven Kommunikation gar nicht erfüllt werden können, etwa die oben genannte Bereitschaft, sich überzeugen zu lassen bzw. gemäß der gewonnen Überzeugung zu handeln.[78] Daher wird auch oft gegen eine solche gehandelt. Der Handlungsfähigkeit wird gegenüber parteilicher Differenzen Priorität eingeräumt. Da - österreichischer Tradition entsprechend - Abgeordnete der Regierungsmehrheit keine Kontrollinstrumente gegen 'ihre' Minister unterstützen dürfen (eine Spielart des Klubzwanges), bleiben nur Verhandlungen mit der FPÖ. [...] Dabei wurde zu Beginn der Legislaturperiode eine Vereinbarung dahingehend getroffen, daß jeweils abwechselnd die FPÖ-Abgeordneten Dringliche Anfragen der Grünen und Grün-Alternative solche der FPÖ unterstützen sollten.[79] 

Aus anderer Perspektive stimmt der Einfluß der Mandatsquantitäten auf den Inhalt von Beschlüssen weniger nachdenklich. Denn, wie die Entscheidungen auch immer fallen, immer sind sie einer weiteren - übergeordneten - Beschlußfassung ausgesetzt. Damit sind keineswegs übergeordnete Gerichte oder europäische Gremien gemeint, sondern der Entscheid, den das Volk beim Aufruf zur Wahl fällt. Die Mandate für die parlamentarischen Mehrheiten vergibt der Wähler. Letztendlich diktiert er das Geschehen im Parlament. Alles, was an politischer Kommunikation in der Demokratie stattfindet, ist dem Zwang von Wahl und Wiederwahl unterworfen.[80]

Einschränkend muß gesagt werden, daß dieser Einfluß auch wieder nur quantitativ ist. Bei der Masse der Kandidaten, die ins Parlament gelangen, legt die Nominierung bereits die Wahl fest. Sie verdanken ihr Mandat nicht den Wählern, sonder ihrer Partei, die mit der Aufstellung faktisch bereits die eigentliche Wahl vorwegnimmt.[81]

Die plebiszitäre Perspektive kehrt sich aber dort gegen sich selbst, wo Mehrheiten auch Meinungsführerschaft übernehmen und sich damit Präferenzen aus Konsequenzen ableiten. Damit wird vorgefaßt, was das Ergebnis unvoreingenommener (inner- und außerparlamentarischer) Diskussion sein soll. Das bringt zwar die Vorteile des Delegationsprinzips (Professionalisierung), anders bedeutet es aber auch, daß sich Macht immer um sich selbst dreht. Da verwundert es nur wenig, daß Oppositionelle mit ihrem Schicksal hadern, wenn sie in den Sitzungsabstimmungen Niederlage um Niederlage einstecken müssen und sich an den Mehrheitsverhältnissen nur wenig und am Inhalt der Beschlüsse gar nichts ändert.

 

12.11.91; 44. Sitzung, 4261:

Dkfm. Mautner Markhof: Irgendwo ist diese glatte Ablehnung, dieses 'Überfahren' der Opposition, dieses Nicht-Hören auf eine Minderheit eine große Ehrlichkeit, eine Ehrlichkeit, die man in diesem Haus gar nicht so oft findet. Denn wir spielen hier alle nach einem gewissen Ritual. Wir diskutieren acht Stunden über eine Frage, und die Regierungsparteien denken überhaupt nicht daran, auch nur ein Jota ihrer Idee zugunsten eines Vorschlags der Opposition zu ändern.

 

Der Persuasion muß im Parlament also zunächst ein negativer Befund ausgestellt werden. Die Anlegung des persuasiven Regelsystems an die Rede- und Verhandlungsstrukturen im Parlament stellt dieses als verständigungsorientierte Institution in Frage. Und zwar in dem Sinne, daß sich darin der Habermassche Anspruch 'zwangloser Kommunikation' in keinster Weise erfüllt. Nur der garantierte in der persuasiven Auseinandersetzung den Sieg des besseren Arguments. Nun müßte aber, gerade in der Aufgabe, handlungsleitende Normen für ein Staatsganzes auszugeben, das Parlament ein Ort sein, an dem über Verständigung die Vernünftigkeit zum Sieg kommt. Alleine durch deren Auflösung in politische Strukturen und Sachzwänge scheint er es nicht zu sein.

Die Opposition mag es trösten, daß in absehbarer Zeit vielleicht doch größere Veränderungen ins Haus stehen. Daneben kann geltend gemacht werden, daß es allen Unkenrufen zum Trotz auch im Parlament, wider alle Bindungen und Bedingungen, so etwas gibt wie: Selbständigkeit, persönliche Letztverantwortung, Freiheit im Denken, Gewissen und auch Ideale. Gerade diese Eigenschaften sind es, die Persuasion ermöglichen und mit ihr in ihr Sinn machen.

Doch mehr als auf das Vorhandensein genannter Eigenschaften setzt diese Arbeit auf das Gewicht des guten Arguments - trotz aller bisheriger Vorbehalte. Dessen Qualität ist nicht abhängig von der Anzahl derer, die es vertreten. Mehr noch, es löst sich aus dieser prekären Situation und entwickelt Wirkkräfte, gegen die auch Abstimmungsniederlagen nur wenig vermögen.

 

3.1. Die Geschäftsordnung (GO)

 

Auf institutioneller Ebene tut die GO das ihre, die Argumentation in persuasive Bahnen zu lenken. Denn immerhin garantiert sie, daß vor der Abstimmung(sniederlage) die (oppositionellen) Argumente in die Debatte eingebracht werden können. Die Geschäftsordnung des Nationalrates als Verbindungsglied zwischen WählerInnen, Volksvertretung und Machtausübung hat eine Bedeutung, die der Öffentlichkeit nicht bewußt ist. Welchen Sinn hat es schließlich, jemanden in den Nationalrat zu entsenden, wenn der/die dort keine oder nur minimale Rechte hat.[82] In unzähligen Paragraphen und detaillierten Artikeln realisiert sie zum Teil das, was die sieben Persuasionsregeln dem Prinzip nach fordern. (Wie die GO überhaupt eher von den Prinzipien der Persuasion inspiriert zu sein scheint, als nur der Not entwachsen, parlamentarische Auseinandersetzung irgendwie regeln zu müssen - viele Passagen der GO verstärken einen solchen Eindruck.) Dezidiert schreibt sie die Einhaltung der Geltungsansprüche allerdings auch nicht vor. Das könnte sie auch nicht, zumindest nicht wirksamer als es das schon beschriebene illokutive Potential der Sprache tut.

Den autoritativen Status, welcher der Regierung realpolitisch zukommt, versucht die Geschäftsordnung auszugleichen, indem sie den Abgeordneten - und da besonders den oppositionellen - Rechte und Möglichkeiten zugesteht, welche die Exekutive in einen Diskurs mit der Legislative zwingen. In diesem muß die Regierung über Maßnahmen und Absichten Bericht geben, diese begründen und nötigenfalls Rechenschaft geben. Daneben verbessert sie, mit den Möglichkeiten für Abgeordnete, (dringliche) Anfragen, Anträge, Abhaltung einer Aktuelle Stunde, Rufe zur Ordnung oder Sache und Mißtrauensvoten einzuleiten, die Diskursbedingungen ganz erheblich.

Da das sprachliche Kodieren in der Regel auch situationsorientiert verläuft, sind die dabei wirksamen pragmatischen Regeln festzuhalten.[83] Für eine Beschreibung parlamentarischen Handelns sind das die institutionell durch die GO vorgegeben Regeln. Sie strukturieren ganz wesentlich die öffentlichen Plenarsitzungen. Um einen ersten Eindruck von (formalen) Parlamentsabläufen zu geben, führe ich die Geschäftsordnung in Ausschnitten vor. Da es hier unmöglich ist, diese im einzelnen zu erläutern, hänge ich die hier zumeist gekürzten Paragraphen form- und übergangslos aneinander. Die Bestimmungen, die für die Textbeispiele relevant sind, werden dort gesondert angeführt.

 

§ 26. (1) Jeder Abgeordnete ist berechtigt, in den Sitzungen des Nationalrates selbständige Anträge einzubringen.

(4) Jeder Antrag muß mit Einrechnung des Antragstellers (der Antragsteller) von mindestens fünf Abgeordneten unterstützt sein.

§ 33. (1) Der Nationalrat kann auf Grund eines Antrages zur Geschäftsbehandlung den Beschluß auf Einsetzung eines Untersuchungsauschusses fassen. [...] Jedem Untersuchungsausschuß muß jedoch mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuß vertretenen Partei angehören.

§ 53 (3) Abänderungs- und Zusatzanträge können von jedem Abgeordneten zu jedem einzelnen Teil der Vorlage, sobald die Debatte über ihn eröffnet ist, beziehungsweise zu jedem vom Nationalrat zu fassenden Beschluß gestellt werden und sind, wenn sie von mindestens fünf Abgeordneten einschließlich des Antragstellers unterstützt werden, in die Verhandlung einzubeziehen.

§ 55. (1) Entschließungen, in welchen der Nationalrat seinen Wünschen über die Ausübung der Vollziehung Ausdruck gibt oder durch welche der Nationalrat der Bundesregierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Vertrauen versagt

§ 57. (1) Die Redezeit eines Abgeordneten in einer Debatte oder, so diese in Teilen durchgeführt wird, in jedem Teil derselben darf ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten

§ 60. (2) Die gemeldeten Abgeordneten gelangen in der Reihenfolge der Anmeldungen zum  Worte, wobei der erste 'Gegen'-Redner beginnt und sodann zwischen 'Für'- und 'Gegen'- Rednern abgewechselt wird.

§ 63. (1) Kein Abgeordneter darf innerhalb einer Debatte öfter als zweimal sprechen.

§ 91. Anfragen, die ein Abgeordneter innerhalb einer Tagung an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder richten will, sind dem Präsidenten schriftlich mit mindestens vier Abschriften zu übergeben. Sie müssen mit den eigenhändig beigesetzten Unterschriften von wenigstens fünf Abgeordneten, den Fragesteller eingeschlossen, versehen sein und sind dem Befragten durch die Parlamentsdirektion mitzuteilen.

(4) Der Befragte hat innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage an den Präsidenten mündlich oder schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen.

§ 92. (1) Auf Antrag von fünf Abgeordneten kann ohne Debatte beschlossen werden, daß über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage gemäß § 91 Abs. 1 vor Eingang in die Tagesordnung der Sitzung, in der der Antrag gestellt wurde, oder nach deren Erledigung eine Besprechung stattfindet.

§ 92 a. (1) Über die schriftliche Beantwortung einer Anfrage gemäß § 91 Abs.1 hat eine kurze Debatte (§ 57a) stattzufinden, wenn dies von fünf Abgeordneten schriftlich vor Eingang in die Tagesordnung verlangt wird.

§ 94. (1) Jeder Abgeordnete kann in den Sitzungen des Nationalrat kurze mündliche Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung richten.

(2) Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, die Anfragen mündlich in derselben Sitzung, in der sie aufgerufen werden, zu beantworten. Ist den Genannten die Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so haben sie dies in der Beantwortung zu begründen.

(5) Jede Sitzung des Nationalrates beginnt mit einer Fragestunde; Ausnahmen bestimmt der Präsident nach Beratung in der Präsidialkonferenz.

§ 95. (1) Zulässig sind kurze Fragen im Sinne des § 90. Jede Anfrage darf nur eine konkrete Frage enthalten und nicht in mehrere Unterfragen geteilt sein.

§ 96. (2) Die Beantwortung hat so kurz und konkret zu erfolgen, wie es die Anfrage zuläßt.[84]

 

3.2. Diskursproblematisierung

 

Die Geschäftsordnung ist allerdings nur auf verhandlungstechnischer Ebene zuständig. Die Diskursprinzipien - wahr, wahrhaftig, richtig und verständlich zu sprechen - können damit (sprachextern) nicht erzwungen werden. Aber sie gewährleistet immerhin, daß Auseinandersetzungen über verhandlungstechnische Punkte geführt werden. Dabei wird verhandelt, wer was wann und wo debattiert. Die Parlamentsredaktion zeichnet dies idealtypisch vor: Die Präsidenten sowie die Obmänner bzw. Vorsitzenden der parlamentarischen Klubs bilden die Präsidialkonferenz, welcher hinsichtlich der parlamentarischen Arbeit im Nationalrat (Erstellung der Arbeitspläne, Festlegung der Tagesordnung etc.) eine beratende Funktion zukommt. Neben den eher bescheidenen gesetzlichen Aufgaben ist die Präsidialkonferenz ein wichtiges Konfliktlösungsorgan insbesondere für im Rahmen der Verhandlungen auftretende Meinungsverschiedenheiten.[85] Betroffene Politiker sehen in der Präsidialkonferenz neben der 'beratenden Funktion' und den 'eher bescheidenen gesetzlichen Aufgaben' noch ganz andere Wirkungsmöglichkeiten und -absichten: Interessant ist auch noch das Zustandekommen der Tagesordnung und Sitzungstermine (vor allem der Ausschüsse). Die Geschäftsordnung weist die Kompetenz zur Einladung zu Sitzungen dem Präsidenten bzw. den Ausschußobleuten zu. Diese halten sich jedoch ausnahmslos an die Empfehlungen der Präsidialkonferenz, der Versammlung der drei Präsidenten sowie der vier Klubobleute. Die Präsidiale wiederum wird von vier Klubsekretären - je einer von jedem Klub - vorbereitet. [...] Dabei wird ein nicht geringer Teil der Gespräche darauf verwendet, in welcher Reihenfolge die Tagesordnungspunkte behandelt werden, da dies von Einfluß auf die Öffentlichkeitswirksamkeit der Debatte ist.[86]

Bei den vielen kontroversiellen Ansichten und Absichten im Parlament, erweist es sich also schon als schwierig genug, die technischen Konfliktpotentiale aus der Welt zu schaffen. Warum dies so ist, erklärt sich aus den oben nach Regeln gefaßten Diskursprinzipien. Wie folgende Redebeispiele zeigen, geht es um die Voraussetzungen, welche nach den Persuasionsregeln erfüllt sein müßten, sich im konkreten Sprechhandeln aber als durchaus ephemer erweisen. Da daraus Benachteiligungen erwachsen, reagieren die Betroffenen sofort, indem sie den Diskurs in seinen Bedingungen problematisieren: Begründung wie Rechenschaft werden eingefordert und gegeben, Rederestriktionen thematisiert, über Diskursbedingungen sinniert, Autoritäten angezweifelt, Prinzipien formuliert.

Vorweg die geschäftsordnungsmäßigen Bestimmungen respektive Möglichkeiten:

 

§ 49. (4) Vor Eingang in die Tagesordnung kann der Präsident eine Umstellung der Gegenstände der Tagesordnung vornehmen sowie die Debatte über mehrere Gegenstände der Tagesordnung zusammenfassen. Werden Einwendungen erhoben, entscheidet der Nationalrat ohne Debatte.

(5) Auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag eines Abgeordneten kann der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit vor Eingang in die Tagesordnung beschließen, daß ein Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung abgesetzt oder daß ein nicht auf der Tagesordnung stehender Gegenstand in Verhandlung genommen wird.

§ 50. (1) Der Präsident verkündet in der Regel am Schlusse jeder Sitzung Tag, Stunde und nach Möglichkeit Tagesordnung der nächsten in Aussicht genommenen Sitzung [...] Wird eine Einwendung1) erhoben, so entscheidet, wenn der Präsident der Einwendung nicht beitritt, der Nationalrat. Über alle in einem solchen Falle erhobenen Einwendungen findet nur eine Debatte statt, in der die Redezeit des einzelnen Abgeordneten vom Präsidenten bis auf fünf Minuten beschränkt werden kann.

 

1) Falls der Präsident gem Abs 1 am Schluß der Sitzung Tag, Stunde und eventuell auch TO der folgenden Sitzung mündlich verkündet - die Verkündung der TO kann auch durch den Hinweis auf eine im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung erfolgen - können nur sogleich nach der Verkündung Einwendungen erhoben werden. In der darauf folgenden Sitzung kann nur vor Eingang in die TO der Antrag gestellt werden, daß ein Verhandlungsgegenstand von der TO abgesetzt oder ein nicht auf der TO stehender Gegenstand in Verhandlung genommen wird. Ein solcher Beschluß bedarf einer Zweitrittelmehrheit der anwesenden Abg (s § 49 Abs 5).

 

Die parlamentarischen Redebeispiele werden in weiterer Folge auch nur ausschnittsweise und in formloser Aneinanderreihung vorgestellt.

 

12.11. 1991; 44. Sitzung, 4140ff.:

- Präsident: Ich gebe nunmehr bekannt, daß Herr Voggenhuber im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben hat. [...] Gemäß § 50 der GO findet über eine solche Einwendung eine Debatte statt, für die die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt ist.

 

Voggenhuber (Grüne):

- es handelt sich um einen auch in diesem Hause bisher beispiellosen Versuch, die parlamentarische Debatte abzuwürgen und die Opposition unter Druck zu setzen.

- Wenn jede Fraktion zu den zentralen Punkten dieser Tagesordnung nur eine Stunde spricht, bräuchten wir für diese parlamentarische Debatte 36 Stunden. 14 Stunden hat sich dieses Hohe Haus dafür Zeit genommen.

- Zwei sachlich, politisch und geschäftsordnungsmäßig völlig unzusammenhängende Materien werden unter Anwendung der rigidesten Redezeitbeschränkungen als ein Thema im Parlament behandelt.

- Sie haben in allen Ausschüssen die Nichtverlängerung, die Nichteinrichtung der Unterausschüsse damit begründet, daß im Plenum jede Zeit zur Verfügung stehen wird, um darüber eine breite parlamentarische Debatte abzuhalten.

 

Fuhrmann (SPÖ):

- Herr Kollege Voggenhuber! Es bedarf einiger Gelassenheit, Ihnen zuzuhören, wenn Sie die Stirn haben, sich hierherzustellen und uns vorzuwerfen, daß wir keinen Respekt und keine Achtung vor diesem Haus hätten, daß die Erstellung dieser Tagesordnung ein Gipfel der Unverschämtheit sei und daß das eine Verhöhnung dieses Hauses bedeuten würde. Gerade Sie, Herr Kollege Voggenhuber, behaupten das, der Sie in der letzten Präsidialkonferenz, in der diese Tagesordnung festgelegt worden ist, unentschuldigt waren und es nicht für notwendig gefunden hatten (Oh-Rufe bei SPÖ und ÖVP), zu dem seit langem fixierten Zeitpunkt um 11 Uhr zu erscheinen. Der Präsident mußte im Haus herumtelefonieren, um Sie zu finden, aber Sie konnten nicht gefunden werden, und so wurde dann eine offensichtlich vollkommen uninformierte und überforderte Kollegin Heindl in die Präsidiale geschickt.

- Herr Kollege Voggenhuber! Ein Klubobmann, der es nicht für notwendig findet, die seit langem fixierten Präsidialkonferenztermine zur Kenntnis zu nehmen und die Konferenz ordnungsgemäß zu besuchen, der möchte sich sehr vorsichtig damit verhalten, uns solche Vorwürfe zu machen

- (Abg. Dr. Gugerbauer: Zur Sache! - Abg. Haigermoser: Bitte, keine Polemik!) Ich rede die ganze Zeit zur Sache, Kollege Gugerbauer. Kollege Haigermoser muß zur Kenntnis nehmen, daß es schwierig ist, auf Voggenhuber zu antworten, wenn er polemisiert, ohne daß einem vielleicht auch eine kleine Polemik hineinrutscht. Das muß man auch einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Haigermoser: Das ist richtig!)

- haben Sie nicht die Unehrlichkeit, sich dann hier herzustellen und wehleidig zu beklagen, daß uns die Tasgesordnung, so wie wir sie uns vorgenommen haben, aufgrund Ihrer Vorgangsweise Probleme bereiten wird, fertig zu werden!

 

Heindl (Grüne):

- Es geht nicht an, daß wir in den letzten Monaten des Jahres 1991 eine Tagesordnung nach der anderen präsentiert bekommen, die es uns als Abgeordnete unmöglich macht, unserer Aufgabe nachzukommen, die es unmöglich macht, das zu tun, wofür wir eigentlich bezahlt werden.

- um es zu ermöglichen, daß in zweieinhalb Tagen über die einzelnen wichtigen Punkte ordentlich diskutiert wird.

 

Grandits (Grüne):

- Aber sie setzen das zusammen auf eine einzige Tagesordnung und wollen das durchpuschen, um zu sagen: Na wir haben eh was g'macht. - Das einzige, was wir wollen, ist, diese Tagesordnungspunkte, die für dieses Land zukunftsweisend sein sollten, genau zu behandeln, in allen Facetten das Pro und Kontra abzuwiegen.

 

Präsident:

- Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die den Einwendungen des Herrn Abgeordneten Voggenhuber Rechnung tragen wollen - wonach die Punkte 2, 3 und 4 von der Tagesordnung der heutigen Sitzung abgesetzt werden sollen - um ein Zeichen der Zustimmung. - Das ist die Minderheit. Es bleibt daher bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung der heutigen Sitzung.

 

3.3. Wahrhaftigkeit - institutionell

 

Die Erfüllung aller vier Geltungsansprüche entspricht keinesfalls dem Normalfall kommunikativer Interaktion. Damit wird es notwendig - folgt man der Absicht auf Verständigung -, sich mit seinem Kommunikationspartner über problematisch gewordene Geltungsansprüche auseinanderzusetzen. Das heißt, der jeweils problematisch gewordene Geltungsanspruch wird thematisiert. Gleichzeitig wird versucht, den Kommunikationspartner mittels Diskurs auf die Einhaltung der Grundbedingungen einzuschwören. Da in der parlamentarischen Auseinandersetzung wahres bzw. wahrhaftes Sprechen von besonderer Bedeutung ist, gibt es in der Geschäftsordnung einen Passus, der dies zu gewährleisten sucht. Zwar gilt die Aufrichtigkeitsbedingung, in sehr variierendem, situationsabhängigem Mass, überall. Es ist nicht nötig, sie für jeden illokutionären Akt separat zu formulieren.[87] Aber wenn sie auch überall gilt, so wird ihr überall nur nachlässig nachgekommen. Dagegen versucht sich die GO rückzuversichern. Sie leistet Hilfestellung, um diesbezüglich ideale Diskursbedingungen herzustellen. Sie unternimmt dies in Form der tatsächlichen Berichtigung.

 

§ 58. (1) Wenn sich im Laufe einer Debatte ein Abgeordneter zu einer tatsächlichen Berichtigung zum Worte meldet, hat ihm der Präsident in der Regel sofort, jedoch ohne Unterbrechung eines Redners, spätestens aber unmittelbar nach Schluß der Debatte über den Verhandlungsgegenstand, das Wort zu erteilen.

(3) Eine Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung ist nur durch den Abgeordneten möglich, der in der Darlegung des berichtigten Sachverhalts gemäß Abs. 2 persönlich einbezogen wurde; er hat sich bei seiner Wortmeldung auf die Sachverhaltsdarstellung zu beschränken.

 

 

12.11.1991; 44. Sitzung, 4143:

Präsident: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Voggenhuber zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt bei tatsächlichen Berichtigungen 3 Minuten. Bitte sehr.

 

Voggenhuber:

- Herr Klubobmann Fuhrmann! Es ist ja nicht untypisch für Sie, daß sie auf eine demokratiepolitische und grundsätzliche Kritik mit kleinen Bosheiten und kleinen Unterstellungen reagieren. (Ruf: Das machen Sie!) Es ist unwahr, Herr Klubobmann, daß ich in der letzten Präsidiale unentschuldigt war. Ich war unvorhergesehen verhindert, das Sekretariat meines Klubs hat den Präsidenten davon verständigt, und wir haben ein Ersatzmitglied nominiert.

Es ist völlig unüblich, eine derartige Verhinderung im Plenum zu einem Thema zu machen, Herr Klubobmann. Denn ich könnte Ihnen auch aufzählen, wie oft Sie verhindert waren. Bisher gab es einen Mindestanstand in der Präsidiale, der die Verhinderung eines Kollegen zur Kenntnis genommmen und nicht zu einer Polemik im Plenum mißbraucht hat.

 

12.11.1991; 44. Sitzung, 4144:

Präsident: Zu einer persönlichen Erwiderung gelangt Abgeordneter Dr.Fuhrmann zu Wort. Redezeit 3 Minuten.

Fuhrmann:

- Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht gerne auf mir sitzen lassen, daß ich einen unkorrekten Vorwurf gemacht hätte. Ich erwidere daher persönlich, daß mir so wie allen anderen, die von 11 Uhr an bei dieser Präsidialkonferenzsitzung anwesend gewesen sind, in Erinnerung ist - und ich irre mich da nicht -, daß bis 11.20 Uhr vom Grünen Klub niemand da war, wir nicht gewußt haben, warum niemand kommt, und daß dann der Herr Präsident (Abg. Dr.Neisser: Der Präsident hat ihn gesucht!) - danke, Herr Kollege Neisser - den Herrn Kollegen Voggenhuber gesucht hat.

Diesen Vorwurf habe ich gemacht, dieser Vorwurf ist korrekt, und zu diesem Vorwurf stehe ich. Ich glaube, es war notwendig, daß ich das als persönliche Erwiderung hier noch einmal für das Protokoll festhalte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 

3.4. Wahrhaftigkeit - informell

 

Wie die Beispiele zeigen, lassen sich mittels Geschäftsordnung die Differenzen nur beschränkt ausräumen. Da man der Geltungsansprüche niemals versichert sein kann - auch nicht durch die Geschäftsordnung -, durchziehen sie als Fixpunkte die gesamte parlamentarische Diskussion. Die Auseinandersetzung findet dabei nicht mehr auf der Ebene statt, auf der nach der GO über die Tagesordnung gestritten, tatsächlich berichtigt oder erwidert wird, sondern innerhalb der Tagesordnungspunkte, wo die inhaltsbezogene Debatte stattfindet. Wer die Bedingungen geordneten Argumentierens verletzt sieht, meldet sich in der Debatte zu Wort und deponiert dort seinen Unmut. Dabei wird ein Bereich problematisiert, der von Habermas als im kommunikativen Handeln ansonsten naiv vorausgesetzt und für kommunikatives Handeln konstitutiv formuliert wurde. Neben dem Inhalt zum Tagesordnungspunkt problematisiert sich dort nämlich auch die Ernsthaftigkeitsbedingung, ohne deren Erfüllung von verständigungs-orientiertem Handeln nicht die Rede sein kann (vgl. Persuasionsregeln S.23, besonders Regel 2).

Indem wir einen beliebigen Sprechakt vollziehen, implizieren wir zugleich Ernsthaftigkeitsbedingungen, die wir in der Konsequenz des Sprechaktes zu erfüllen bereit sein müssen, wenn der Partner ihre Erfüllung einklagt.[...] Jene Verpflichtung [...] liegt auf einer Metaebene; sie ist nicht selber mit dem Inhalt eines Sprechakts zu verwechseln[88]. Die Kommunikation wechselt auf eine Ebene, welche die Geltungsansprüche zum Inhalt der Auseinandersetzung macht. Wenn wir diese Metaebene (='Diskurs' nach Habermas) um Facetten ihrer Idealität (keine außersprachlichen Einflüsse, freier Kommunikationszutritt) schmälern, gelangen wir auf die - ideal weniger strapazierte - Ebene der Metakommunikation. Metakommunikation ist die thematisierung der vorausgegangenen oder erwarteten kommunikation durch die an dieser kommunikation beteiligten personen mit dem ziel der wiederherstellung oder der prophylaktischen aufrechterhaltung der übereinstimmung zwischen ihnen.[89] Wichtig ist dabei, daß im verständigungsorientierten Handeln die Auseinandersetzung auf dieser Metaebene nicht abgelehnt werden kann (vgl. Kapitel 1.3.). Eine Alternative zu der Vorgangsweise, das Mittel der Kommunikation selbst zum Gegenstand reflexiver Erörterung zu machen, um aufgetretene Störungen zunächst zu lokalisieren und dann (hoffentlich) zu beseitigen, ist für mich auch nicht einmal vorstellbar.[90]

Zu erkennen gibt sich dieser Kommunikationsmodus, wenn ein Sprecher mit Äußerungen, die er selbst und/oder seine Kommunikationspartner in derselben Dialogsituation vollziehen, deren Voraussetzungen, Geltungsbedingungen, Ziele und Konsequenzen benennt.[91] In unserem Fall sind dies alle Formen von Sprechhandlungen, welche die Ernsthaftigkeitsbedingungen für den jeweils anderen in Zweifel ziehen.

Um dazu Beispiele geben zu können, muß man sich zuerst einmal Klarheit verschaffen, wie diese im konkreten Text aufzufinden sind. Konkret nenne ich eine Äußerung, die in einer bestimmten Situation gemacht wird und deren Bedeutung auch von kontingenten Randbedingungen, sowie von der Persönlichkeitsstruktur und dem Rollenkontext der Sprecher/Hörer bestimmt wird.[92] Das Konkrete der Parlamentssituation herauszustellen, dienten die Beschreibungen der parlamentarischen Methodik(en), der Bindungen (=Rolle) der Abgeordneten und der Geschäftsordnung (=Randbedingungen). Persönlichkeitsstrukturen sind in den Redebeispielen selbst evident. Diskurstheoretisch gilt es aber den allgemeineren Strukturen nachzuspüren. Und dazu können wir wieder auf Vorarbeiten der Sprechakttheorie zurückgreifen. Die allgemeinen Strukturen der Rede werden auch auf der Ebene von Satzstrukturen abgebildet[93], und wenn man sie in die explizit performative Form bringt, dann stellt jede Äußerung in gewisser Weise die Interaktionsbeziehung zwischen mindestens zwei sprach- und handlungsfähigen Subjekten zugleich her und dar.[94] Als explizit performatives Beispiel hatten wir schon: "Ich bitte Dich, daß Du die Papiertüte aufhebst." "Ich bitte Dich," ist die explizit performative Form der Illokution 'bitten'. Auch wenn die performativen Bestandteile nicht ausdrücklich verbalisiert werden, sind sie im Sprechvorgang stets impliziert;[95] sie sind daher in die Tiefenstruktur eines jeden Satzes eingelassen. Häufig macht der Kontext, in den die Sprechhandlungen eingebettet sind, sprachliche Standardformen überflüssig, so z.B. wenn der performative Sinn ausschließlich durch den Äußerungskontext [hier parlamentarisches Sprechhandeln] bestimmt ist.[96]

Was in unserem Fall bedeutet, daß alle folgenden Beispiele unter der nichtverbalisierten Illokution "ich deliberiere in persuasiver Absicht mit Dir/Euch" ihren Verwendungsinn gewinnen. Diese Illokution ist, als allen anderen übergeordnet, für das Parlament per Gesetz bzw. Geschäftsordnung vorgegeben. Womit Verständigung als institutionell vorgegebene Illokution zu verstehen wäre, zumindest dem negativen Sinn nach, bei dem sich 'Kommunikationspartner über ihre nicht zur Deckung zu bringenden Positionen klar geworden sind' (vgl. S.4). Diese institutionellen Illokutionen brauchen also nicht in jeder Rede explizit ausgewiesen zu werden, wiewohl sie als konstitutiv für jegliches parlamentarisches Sprechhandeln angenommen werden müssen. Für die konkrete Fragestellung blende ich sie gleichfalls vorübergehend aus. Uns interessieren die Sprechhandlungen, die metakommunikativ einen Zweifel an der Wahrheit des Gesagten oder der Ernsthaftigkeit des Sprechers anklingen lassen. Diese Anspielungen treten dabei in untergeordneten Illokutionen (Behaupten, Bewerten, In-Frage-Stellen, etc.) auf (die auch nicht verbalisiert werden müssen). Zur Verdeutlichung hebe ich die betreffenden Passagen hervor.

Debatte über den Abschluß des EWR-Vertrags vom

22.11.1992; 79. Sitzung, 8791 ff.:

Haider:

- Ich glaube eher, daß es hier um den krampfhaften Versuch geht, diese Zwischenstation EWR, den ja wirklich niemand haben wollte, auch niemand in der Regierung, irgendwie zu rechtfertigen. Denn in Wirklichkeit - das müssen zumindest die Vertreter der kleineren Regierungspartei eingestehen - haben sie auch immer gemeint, man solle rasch den Antrag stellen, 

- was Sie selbst gar nicht haben wollten, und von dem Sie selbst gesagt haben - es gibt ja eine Menge an Aussagen -, daß dieser EWR eigentlich etwas ist, was ziemlich unnotwendig ist, jetzt in den höchsten Tönen zu loben, nur weil ihr es in der Regierung so ausgemacht habt,

- Die Österreicher wollen die Wahrheit erfahren, und zwar nicht mittels einer Werbekampagne, [...] sondern mittels einer offenen, ehrlichen Aufklärung 

- Und das kann man ja beim EWR-Vertrag nicht mit gutem Gewissen sagen.

- Auch hier werden Sie wieder sagen: typisch Opposition! Sie behauptet etwas, was nicht stimmt.

- Es geht hier nicht um Sonntagsbekenntnisse, daß wir Europa wollen, hier geht es um handfeste Dinge, die die Menschen interessieren,

- dann werden wir die Bevölkerung aufklären und ihr sagen, daß dieser Schritt nicht verantwortbar wäre.

 

Khol:

- Weil gerade diejenigen, die immer davon reden, daß das Parlament nicht genügend Zeit zur ernsten Diskussion hat, die anmahnen, daß die Rechte des Parlaments gewahrt werden sollen, eigentlich die heutige Debatte 'verblödelt' haben: Die Freiheitlichen und die Grünen haben eine zügige, interessante, kontroversielle Debatte durch läppische Geschäftsordnungsmätzchen unterbrochen, und der Saft ist nun weg.

- weil ich viele Dinge nicht so, wie sie dargestellt wurden, im Raum stehen lassen kann.

- Und hier versuchten Sie über das, was mein Klubobmann heute gesagt hat, hinwegzueskamotieren.

- aber wenn sich ihre Ghostwriter das anschauen

- Herr Haider hat das gesagt; er scheint jetzt auch etwas Besseres zu tun zu haben, als hier zu beraten

- weil wir nach bestem Wissen und Gewissen nach Durchführung eines sehr sorgfältigen Verfahrens zur Meinung gekommen sind

- Wir haben hier alle einen Eid geschworen auf die Bundesverfassung, und niemand in diesem Haus hat das Recht, einem anderen Eidesbruch vorzuwerfen

 

Petrovic:

- Sie haben es nicht geschafft, mit ihren zynischen, teilweise auch beleidigenden Ausführungen darüber hinwegzutäuschen, daß Ihnen die Argumente ausgegangen sind.

- Es war keine sachliche Argumentation mehr, es war reine Polemik

- nur der weisungsgebundene Verfassungsdienst. Und auch der hat es letztlich nur mit dieser Quantitätsbetrachtung geschafft, dem Eingeständnis einer Gesamtänderung auszuweichen.

- Das heißt, Sie brechen tatsächlich vorsätzlich die österreichische Bundesverfassung [...] (Abg. Dr. Stippel: Sie sind ja nicht ernst zu nehmen!)

- Sie haben mit einem Taschenspielertrick zu verbergen versucht, worum es eigentlich geht.

- Das heißt, hier auf eine völlig nebulose Zukunft zu verweisen, ist schlicht und einfach nicht seriös.

- Nur, Sie wissen es so gut, wie ich es weiß, daß

- Ich glaube, daß die Vermischung dieser Standpunkte [...] dazu benutzt wurden, eine objektive Information der Bevölkerung zu verhindern.

- Ausführungen von sich gegeben hat, die so ganz einfach nicht stimmen

- dann müssen sie sich aber gefallen lassen, daß das Vertrauen dieser Bevölkerung [...] aufgrund verschleierter Information immer mehr sinken wird. Wir können mit dieser Vorgangsweise schon heute nicht mehr mit! Wir glauben, daß Sie mit dieser Vorgangsweise nicht mehr das Vertrauen dieses Hauses, das Vertrauen des österreichischen Volkes genießen sollten! Ich stelle daher folgenden Antrag: Entschließungsantrag  der Abgeordneten Dr. Madeleine Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber der gesamten Bundesregierung   Der Nationalrat möge beschließen:

Der Bundesregierung wird im Sinne des Artikels 74 Abs. 1 B-VG das Vertrauen versagt.

 

Schieder:

- Ist es nicht widersprüchlich, wenn gesagt wird, es gebe nicht die Bereitschaft, das mit allen Aspekten und ausführlich hier im Hause zu diskutieren - aber dann unterbricht man die Debatte, dann stört man sie mit Besprechungen zu Anfragebeantwortungen, zu Vorfällen, die bereits sieben Jahre zurückliegen, die gar nicht dringlich sind, die man auch ein anderes Mal behandeln könnte?

- Müßte es Ihnen dann nicht wert sein, diese Debatte durchzuführen?

- Da redet er von 'Hausaufgaben' - sitzt aber nicht einmal in der Bank, wenn er selbst reden will. Er geht nicht einmal zum Rednerpult, obwohl er sich als Redner gemeldet hat, sondern ist irgendwo. [...] Ist das der Ernst, der verlangt wird?

- aber wie groß war Ihre Bereitschaft, Ihr Wille, da etwas beizutragen?

- Nur weil es Ihnen von der Opposition hier besser paßt, das nicht zu loben, sprechen Sie von einem 'Husch-Pfusch-Verfahren'.

- Haider sagt, er wolle die EG nicht, beschwert sich aber darüber, daß etwas ein Umweg in die EG ist. Ist das nicht ein Widerspruch?

- Glaubt Voggenhuber tatsächlich, das

- Glaubt er wirklich, daß

- Sie bemängeln, daß bestimmte Dinge hier nicht besprochen werden, gleichzeitig tagt jedoch zur gleichen Zeit Ihr Parteipräsidium, anstatt daß Sie von der FPÖ sich hier dieser Diskussion tatsächlich stellen.

- Ich nehme Ihnen ab, daß Ihnen das eine oder andere nicht gefällt.

 

 

Hatte ich parlamentarisches Sprechhandeln vorweg als dem praktischen Diskurs zurechenbar bezeichnet - vergleichsweise wäre wissenschaftliches Sprechhandeln dem theoretischen Diskurs zuzuschlagen -, so zeigen diese Beispiele, daß sich darin besonders der Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit problematisiert. Was von bedauerlicher Konsequenz für den parlamentarischen Diskurs ist. Die Geltung der Wahrhaftigkeit ist in dem Maße innerhalb eines Diskurses nicht zu decouvrieren, als sich Wahrhaftigkeit schlechthin ihrer diskursiven Problematisierung wie argumentativen Einlösung entzieht. Denn [...] der mögliche Zweifel von B an der Wahrhaftigkeit der informationshaltigen Äußerung A [...], ist ja prinzipiell von A nur unter der Voraussetzung überhaupt zu beheben, daß die Glaubwürdigkeit von A, die dessen Antwort ja gerade erst stützen soll, bereits als Bedingung ihrer möglichen Akzeptabilität von B vorausgesetzt wird.[97] Politisches Sprechen verwehrt sich dieser Voraussetzung. Das bedeutet, wenn auch die Frage nach der Wahrhaftigkeit als Kriterium zur Beurteilung von Äußerungen politischer Rede diskurstheoretisch nur begrenzt Sinn macht, politisch gehört sie zum Standardrepertoire; [...] befragt wird nicht die Wahrheit von Aussagen in Bezug auf die außersprachliche Wirklichkeit, sondern die Wahrhaftigkeit/ Ernsthaftigkeit/ Aufrichtigkeit/ Verläßlichkeit des Sprechers.[98]

Damit haben wir ein erstes Spezifikum politischen Sprechhandelns. Der Vorwurf, nicht die volle Wahrheit gesagt zu haben, ist schwerwiegender als die bloße Feststellung, etwas sei falsch. Der metakommunikative Bezug auf den Sprechakt impliziert eher den Vorwurf, daß der Angesprochene absichtlich etwas Unwahres gesagt habe. Man sieht also erneut, eine metakommunikative Äußerung über die Äußerung eines andern ist geeignet, den Konflikt von der Sach- auf die Beziehungsebene zu übertragen und dadurch zu verschärfen.[99] (Auch auf diese Weise personalisiert sich Politik.)

 

3.5. Das politische Diskurs-Dilemma

 

Demnach kann festgehalten werden, daß sich im politischen Kontext die Unterstellung wahrhaften Sprechens auflöst und stattdessen deren Reklamation zum Inhalt politischer Kommunikation wird. Diese unterscheidet sich vom kommunikativen Handeln darin, daß der Zweck nicht auf das zu erzielende Einverständnis, sondern (zumeist) auf das direkte Gegenteil gerichtet ist. Der Übergang in den Diskurs wird deshalb nicht vollzogen, weil der parlamentarische Sprecher durch seine politische Einstellung/Identität (außersprachlicher Einfluß) prädisponiert ist. Dieses Phänomen will ich 'politisches Diskurs-Dlemma' nennen. Dieser Begriff korrespondiert mit den nachfolgenden 'ideologisches' und 'institutionelles Diskurs-Dilemma', mit denen er in Einheit und (folglich) undeutlicher Abgrenzung steht.

Man unterstellt, daß Wahrhaftigkeit eben nicht unterstellt werden darf. Was für den politischen Diskurs das Problem mit sich bringt, daß der eine nicht wissen kann, ob der andere auch meint, was er sagt. Man braucht nur die zahlreichen faktisch bestehenden und gut funktionierenden Sprachspiele und Quasi-Institutionen ins Auge fassen, in denen das gekonnte Lügen mehr oder weniger dazugehört, wie etwa die Sprachspiele der Diplomatie, der Propaganda, der Reklame, der ideologischen Legitimation von sozialen Privilegien und Herrschaftsstrukturen usf.;[...] und diese sind gewiß nicht mit ethisch legitimierbaren Normen identisch, wenngleich sie faktisch normierende Funktion ausüben. Wir sind eben alle mehr oder weniger 'abgerichtet'.[100] Die nach dem Kooperationsprinzip kontrafaktisch gemachte Unterstellung der Aufrichtigkeit wird institutionell ausgehöhlt - die Hülle der Idealität durchstoßen. Parlamentarisches Sprechen stellt sich hier abseits von Alltagskommunikation, in der wir uns und anderen doch weitgehend die Fähigkeit zuschreiben, zur Sache (Maxime der Relation), klar (Modalität), wahr (Qualität) und das Nötige (Quantität) zu reden.[101]

Aber wie Notlügen nicht in jedem Fall moralisch verworfen werden, hängt es auch bei der Wahrhaftigkeit im politischen Bereich von der jeweiligen Situation und dem spezifischen Kontext ab, inwieweit ihr doch entsprochen wird. So hängt es doch vom Vertrauen des Wählers ab, in welcher Rolle der Politiker das soziale Leben mitgestalten darf. Einer Partei vertrauen, heißt, von ihrer Wahrhaftigkeit überzeugt zu sein, also davon auszugehen, daß sie niemanden hinsichtlich ihrer Erkenntnisse und Absichten täuschen will.[102] Was Politiker auch suggerieren, wenn sie sich nach Wahlen für das in sie gesetzte Vetrauen bedanken.

Andererseits ist die Wahrhaftigkeit abträglich, wenn durch sie offengelegt wird, was besser verborgen geblieben wäre. Ein Beispiel findet sich bei Gottschlich mit der 'Fux-Tollmann Geschichte', bei der diese nicht schlau genug waren, so zu reagieren, wie Politiker gewöhnlich in den Massenmedien reagieren, nämlich sich eben nicht in solche Medien-Fallen zu begeben. Und außerdem haben die beiden - so meine ich - wahrhaftig agiert. Sie haben sich echt am heißen Draht, in der Liveberichterstattung des Mittagsjournals gegenseitig Vorwürfe gemacht. Haben Sie das je in der Politik erlebt, daß zwei Politiker einander live, wahrhaftig Vorwürfe machen?[103] Die Fehlleistung liegt aber m.E. nicht darin - wie im Text suggeriert wird -, daß wahrhaftig gehandelt wurde, sondern im Sachverhalt selbst. Nämlich in dem Umstand, daß sich Exponenten einer kleinen und noch jungen Gruppierung in einer politischen Frage uneins und obendrein unfähig erweisen, diesen Konflikt sachlich und ohne persönliche Anwürfe auszutragen. Mir scheint dies eher ausschlaggebend für den Effekt, daß tatsächlich dann die Grünen keine Erfolgsaussicht gehabt haben[104]. Die Rezeption von Wahrhaftigkeit ist somit an den Inhalt gebunden, der durch sie transportiert wird. Dieser ist dann auch dafür verantwortlich, ob dem Geltungsanspruch Folge geleistet wird oder nicht. Bezüglich der Wahrhaftigkeit mag es ja auch manchen Journal-Hörer angesprochen haben, daß Konflikte unverstellt und ohne mediale Scheu ausgetragen werden. Somit ist auch der Rezipient in seinem Sprachverstehen und -verhalten ein nicht zu vernachlässigender Faktor jeglicher Situationsbeschreibung. Damit scheint mir ein  Perspektivenwechsel angebracht, der das Verhältnis des Rezipienten/ Sprechers zum Medium Sprache und dieses selbst - in dem das ja alles passiert - in den Vordergrund stellt (die ungeteilte Aufmerksamkeit wird dem Rezipient noch im Zusammenhang mit der Perlokution zuteil werden).

 

 

4. Kraft des Mediums

 

Wie sich die Situation auf das Sprachverhalten auswirkt, so wirken sich die der Sprache zugrundeliegenden Regeln auf die Situation aus. Jede situationsgebundene Interaktion oder Sprachspielwirksamkeit, die ja auf Sprache als Verständigungsmedium gegründet ist, impliziert Geltungsansprüche, die auf einen prinzipiell möglichen Übergang zur argumentativen Prüfung der Ansprüche hinweisen. Und diese argumentative Prüfung muß man sich als ein in gewisser Weise situationsunabhängiges Medium, ein Medium außerhalb der zielgerichteten Tätigkeit der Sprachspieler vorstellen.[105] Die Sprache verschafft sich innerhalb der situativen Bedingungen des Parlaments ein (autonomes) Forum, auf dem Personen Dialogbeziehungen eingehen und somit als sprach- und handlungsfähige Subjekte auftreten können, und die Ebene der Gegenstände, auf der Reales als Gegenstand möglicher Aussagen abgebildet werden kann.[106] Eine weitergehende, genauere 'Definition der Situation', etwa die Richtung des jeweiligen Gesprächsthemas, aber auch die Beeinflußung der Gesprächsatmosphäre, ist dann nicht mehr durch die Rollen und den Anlaß vorgegeben, sondern kristallisiert sich aus dem konkreten Rollenspiel der Teilnehmer heraus. [...] So ergibt sich die 'Definition der Situation' weitgehend aus dem Interaktionsprozeß selbst.[107] Denn die Situation ist nicht als eine statische Größe zu bestimmen, sondern als ein Ausschnitt aus einem fortdauernden Prozeß von Situationsdefinition.[108] Womit es also darauf ankommt, was man daraus macht. In der Sprache - oder vielmehr in der Sprachverwendung - schlummert ein Potential, das sprachexterne Re-striktionen zu überwinden imstande ist.

Nicht aus der äußeren Situation bezieht ein Gespräch seine Kohärenz, sondern aus dem Zuggefüge des komplexen Handlungsmusters, auf das sich die Gesprächspartner aus gegeben Anlaß einlassen, um ihre kommunikativen Ziele zu erreichen.[109] Neben den institutionellen und politischen bilden sich informelle Strukturen heraus, in Form von gängigen Wahrnehmungsformen, Einstellungen, Werten und insbesondere durch - zumeist unbewußte - Spielregeln, die Verhaltensnormen prägen,[110] in jedem Fall ist das Rezipientenverhalten der unmittelbar an der Debatte beteiligten Parlamentarier ein wichtiges Konstitutionselement für Struktur und Verlauf von Argumentationen im parlamentarischen Rahmen.[111] Und soweit der Wahrhaftigkeit in den subjektiven Einstellungen, Werten und Verhaltensnormen ein Stellenwert zukommt, kommt ihr dieser auch in der institutionellen Sprechhandlung zu, die ja schlußendlich vom Subjekt geleistet wird. Daraus erhellt die Abhebung der informellen von der institutionellen Wahrhaftigkeitsbedingung. Anhand dieser Differenzierung gibt sich auch für parlamentarisches Sprechhandeln die Chance auf Vernünftigkeit zu erkennen, die Habermas kraft des Mediums einräumt.

Daneben kommt mit dem subjektiv verantworteten Sprechhandeln der gesamte - in Sprache eingelassene - normative Hintergrund zum Tragen. Der handlungsbegleitende Konsensus, der das Sprachspiel trägt, bezieht sich sowohl auf die propositionalen Gehalte der Äußerung, also auf Meinungen, als auch auf die intersubjektiv geltenden reziproken Verhaltenserwartungen, die wir mit unseren Äußerungen erfüllen, also auf Normen.[112] Kommunikative Handlungen sind [...] auf einen Kontext von Handlungsnormen und Werten bezogen.[113] Damit gewinnt die neue Perspektive ihre diskurstheoretische wie politische Relevanz. Nach Deliberation und Verständigung kommen wir zu einer nächsten - allerdings etwas anders gearteten - 'übergeordneten' (politisch-parlamentarischen) Illokution - dem Bewerten. Diese kann als die politische Illokution schlechthin gelten. Die handlungsorientierten Ziele, die im Dialog mit Bewertungen verbunden werden, haben entweder den Zweck, Begründungen für Handlungen oder Handlungsweisen zu geben, oder aber sie werden dazu verwendet, anstehende Entscheidungen zu beeinflussen. [...] Bewertungen haben also vor allem auch in solchen Dialogen große Bedeutung, in denen es um die Rechtfertigung von Handlungen bei Vorwürfen oder Einflußnahmen in Entscheidungssituationen geht.[114] Werturteile sind nicht als subjektiv oder gar als Geschmacksache abzutun. Denn in den jeweiligen Bezügen sind sie [...] vollkommen rational und intersubjektiv überprüfbar. Was für die - zugegeben subjektiven - Zwecke einer bestimmtem Person gut ist, kann festgestellt und intersubjektiv überprüft werden[115] (=praktischer Diskurs). Und was für alle Personen gut ist, das versucht das Parlament festzustellen (falls keine 3/4- oder 2/3-Gesellschaften in Absicht stehen).

 

4.1. Der politische Diskurs

 

In diesem geht es also in erster Linie nicht darum, sich gegenseitig zu versichern, daß wahr und wahrhaftig über etwas gesprochen wird, sondern um politische Inhalte, deren Bewertung und Durchsetzung. Der Politiker will gleichzeitig informieren und überreden.[...] Ein wesentliches Merkmal der politischen Meinungssprache ist, daß sie ihre Informationen für den Rezipienten vorstrukturiert und mit Bewertung auflädt.[116] Der eigentliche Bereich von Argumentation, Dialektik und Rhetorik liegt dort, wo es um Werte geht.[117] In der Politik werden Informationen nicht allein in der Absicht gegeben, daß Informierte sie aufgreifen, aufnehmen und verarbeiten; vielmehr werden sie in der Politik bewertet, in Zusammenhänge hineingestellt und - je nach vermuteter Bedeutung - möglichst oft im Kontext der Bewertung repetiert, um so eine möglichst große Zahl von Mitbürgern zu erreichen.[118]

 

4.1.1. Bewerten

 

Besonders in der Sprechakttheorie verdeutlicht sich, wie essentiell der Vorgang des Bewertens ist. Dazu brauchen wir nur das, was dort unter Proposition firmiert, einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Diese teilt sich nach Referenz und Prädikation. Eine komplete Sprechhandlung läßt sich (unter Einbeziehung der Wirkung) demnach so notieren:

ILLOKUTION: Referenz + Prädikation -> Perlokution

(Was so übersetzt werden könnte: mit(tels) sprachlichen Inhalts wird innerhalb sozialer Strukturen im Hinblick auf bestimmte Wirkung gehandelt.)

Referenz bezeichnet einen Gegenstand bzw. Sachverhalt aus/in der objektiven Welt. Die Prädikation beschreibt eine Eigenschaft, die jenem zugemessen wird. Mit der verbalen Beschreibung geht untrennbar auch eine Deutung einher, es wird eine Bedeutung zugeordnet; [...] Eine streng bedeutungslose Wirklichkeit könnte eigentlich nur dort existieren, wo keine Wahrnehmung stattfinden kann.[119] Somit vollzieht sich in jeder Sprechhandlung eine Bewertung.

Davon ist eine andere Form des Bewertens zu unterscheiden (Kapitel 5 wird darauf noch genauer eingehen). Das Bewerten vollzieht sich dabei auf illokutiver Ebene, es ist damit die Sprechhandlung selbst. Sie ist nicht obligatorisch, sondern wird fakultativ als bewußte Handlung vollzogen. Folglich kann es auch performatives Bewerten genannt werden. Dabei bleibt offen, ob die Mitteilungen als wahr, unzutreffend oder erlogen bezeichnet werden können. [...] Unter einer Bewertung soll vorläufig jede Mitteilung verstanden werden, durch die A von einem 'Objekt' (Gegenstand, Sachverhalt, Ereignis, Handlung usw.) sagt, daß es in einem Wert-Aspekt positiv oder negativ ist.[120] Gehört das prädikative Bewerten dem erkenntnistheoretischen Bereich an, so trägt das performative Bewerten eine eher pragmatische Prägung. Ein Sprecher kann, indem er z.B. einer Meinungsäußerung eines anderen Sprechers zustimmt, eine positive Beziehung zu diesem herstellen wollen, und er kann mit einem Widerspruch die Beziehung gefährden. [...] Dem Sprecher kann es aber auch vor allem darum zu tun sein, dem Hörer seine, des Sprechers, Einstellung zu einem Objekt anzuzeigen, und schließlich kann der Sprecher den Versuch machen, dem Hörer zu erklären, wie man einen Begriff oder ein Prädikat richtig gebraucht.[121]

Für das parlamentarische Sprechhandeln sind nun prädikatives und performatives Bewerten von höchst unterschiedlicher Bedeutung.

 

4.1.2. Politik als Bewerten

 

Erfolgreiche Kommunikation in kommunikativen Handlungsspielen ist nur möglich, wenn die Kommunikationspartner über einen gemeinsamen Interpretationsrahmen verfügen, d.h. wenn sie auf relativ gleiche Art die Anweisungen zur Referenzherstellung, die ein Sprecher mit seinem Text vorzuschreiben versucht, realisieren.[122] Deutlich wird dies an einem Phänomen, welches als 'semantischer Kampf um Wörter' in die Linguistik Eingang gefunden hat. Beim Kampf um Wörter in der Politik geht es nicht um Geschmack oder Stil, es geht immer um Politik. Ziel ist es, mit den eigenen Wortprägungen und Bedeutungsspezifizierungen die darin steckenden Deutungen und Prioritäten bei den Adressaten durchzusetzen oder zu bestärken.[123] Dazu führt Klein zwei Hauptgruppen von Konkurrenz-Kämpfen an: Bezeichnungskonkurrenz liegt vor, wenn umstritten ist, welche von mindestens zwei Bezeichnungen für einen Sachverhalt die 'richtige' ist. In anderen Fällen ist die Bedeutung ein und desselben Ausdrucks umstritten[124] (=Bedeutungskonkurrenz). Als Beispiel für die Bezeichnungskonkurrenz führe ich die beinah identen Auswirkungen infrastruktureller Sparmaßnahmen an, die aber in der öffentlichen Diskussion für den Agrarbereich als 'Bauernsterben' und für den Industriesektor als 'Gesundschrumpfen' ausgegeben und akzeptiert wurden. Für die Bedeutungskonkurrenz sei der Aktualität halber auf die 'Sparmaßnahmen' in den gescheiterten Budgetverhandlungen im Oktober 1995 verwiesen, worunter sich die koalitionären Streitparteien jeweils anderes vorstellten. Der Witz liegt dabei in der lexikalischen Verankerung von Sichtweisen, weil es damit gelingen kann, die Sichtweise aus dem strittigen Sprechen in die Sprache zu verlagern[125] und dort zu versiegeln.

In unserer Terminologie bedeutet das, daß die Bezeichnungskonkurrenz die Referenz und die Bedeutungskonkurrenz die Prädikation in Frage stellt. Was sich metasprachlich kompliziert anhört, stellt sich real ganz einfach dar. Jeder Diskussionsteilnehmer versucht nichts weiter, als seine Vorstellung von bestimmten Dingen als maßgeblich zu etablieren. Was heißt, daß ein wesentlicher Aspekt politischer Macht eben darin besteht, den Gebrauch zentraler politischer Wörter und ihre Definitionen zu normieren und durchzusetzen, d.h. eben: Kommunikation zu monopolisieren.[126] Das politische Sprachspiel ist grundsätzlich bereits gewonnen, wenn der Gegner sich auf die angebotene Beschreibung der 'neuen' Situation einläßt.[127] 

Für das Parlament will ich das am Begriff 'Neutralität' vorführen, welcher im Rahmen der Auseinandersetzungen rund um den EG-Beitritt ins Zentrum der  'Schlacht um Wörter' geriet.

In einer dringlichen Anfrage zur 'Aushöhlung der Neutralität' der Grünen vom 11. März 1992 geht es darum, welcher Wert oder welche Bedeutung der österreichischen Neutralität zukommt, was sie (nicht) war, (nicht) ist und (nicht) sein wird.

Auf Ebene der Geschäftsordnung hat die dringliche Anfrage folgenden Stellenwert: Das einschneidendste 'Verlangen' in der Geschäftsordnung ist das Verlangen auf dringliche Behandlung einer am selben Sitzungstag eingebrachten schriftlichen Anfrage. Sie hat zwingend zur Folge, daß das angefragte Regierungsmitglied am selben Tag, spätestens um 16 Uhr nach der Begründung der Anfrage durch den Fragesteller eine Stellungnahme abgeben muß, an die sich eine Debatte anschließt. Das Verlangen auf dringliche Behandlung muß von zwanzig Abgeordneten unterschrieben sein.[128] 1988 wurde die Zahl auf fünf Abgeordnete gesenkt und somit auch der vierten (neuen) Partei der Zugang zur dringlichen Anfrage ermöglicht.

 

§ 93. (1) Auf Antrag von fünf Abgeordneten kann ohne Debatte beschlossen werden, daß eine in derselben Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Bundesregierung vom Fragesteller vor Eingang in die Tagesordnung oder nach deren Erledigung mündlich begründet werde und hierauf eine Debatte über den Gegenstand stattfinde.

(2) Das befragte Mitglied der Bundesregierung oder der im Sinne des § 19 Abs 1 zum Wort gemeldete Staatssekretär ist verpflichtet, nach der Begründung der Anfrage und vor Eingang in die Debatte eine Stellungnahme zum Gegenstand abzugeben, doch ist auch eine mündliche Beantwortung gemäß § 91 Abs. 4 zulässig.

(3) Die dringliche Behandlung hat ohne weiteres stattzufinden, wenn dies von mindestens fünf Abg schriftlich verlangt wird. Kein Abgeordneter darf jedoch innerhalb eines Jahres mehr als zwei solche Verlangen unterzeichnen.

(5) In der Debatte über dringliche Anfragen darf kein Redner länger als 15 Minuten sprechen.

 

11.3.1992; 60. Sitzung, S.6430 ff.:

Aus dem Wortlaut der dringlichen Anfrage (Opposition, Grüne):

 

- werden Neutralität und Staatsvertrag [...] schrittweise ausgehöhlt

- die österreichische Neutralität einem Beitritt Österreichs zur EG zu opfern

- die österreichische Neutralität werde obsolet

- Aushöhlung der Neutralität schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit [...], sondern stellt auch einen schleichenden Verfassungsbruch dar.

- Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts hat die österreichische Neutralität nach Auffassung der Antragsteller keineswegs ihren Sinn verloren

- daß die österreichische Neutralität einen spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit darstellt

- die österreichische Neutralität als friedenspolitisches Instrument im Nord-Süd-Konflikt zu betonen

- Neutralität als Pfeiler der österreichischen Unabhängigkeit

- Neutralität als Tauschobjekt

 

Debatte:

Voggenhuber (Opposition, Grüne):

- daß sie für alle politischen Kräfte in Österreich einen schützenswerten Wert darstellt, einen Grundpfeiler dieser Republik, einen Bestandteil der Identität Österreichs.

- daß vom September 1990 bis März 1992 die Neutralität Österreichs eingeschränkt, umgedeutet, abgeändert wurde.

- Es ist eine Aushöhlung und Deformation der Neutralität,

- daß die Neutralität ein Konzept von gestern ist und daß sie den wohlverstandenen Interessen der Republik im Weg steht

- Die Neutralität steht außerhalb jeder Diskussion und jedes Streites.

- daß nach der politische Neuordnung Osteuropas der Stellenwert der österreichischen Neuralität neu diskutiert werden muß.

- Die angebliche Vereinbarkeit der österreichischen Neutralität mit der Teilnahme an militärischen Aktionen der UNO hat die weitere Strategie der österreichischen Bundesregierung vorgezeichnet

 

Vranitzky (Kanzler, SPÖ):

- Die österreichische Bevölkerung ist ganz offensichtlich nicht der Meinung der Antragsteller, die österreichische Bundesregierung würde die Neutralität aushöhlen.

- Österreich ist in der Vergangenheit mit seiner Neutralität sehr gut gefahren.

- das Bekenntnis der Bundesregierung zur Neutralität unseres Landes klar und unmißverständlich zu wiederholen.

[darf interpretativ als prädikative Wertung genommem werden, da sich niemand (freiwillig) zu etwas Schlechtem bekennen würde]

 

Neisser (Regierungsfraktion, ÖVP):

- daß man den Unterschied zwischen Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik nicht erkennt oder erkennen will.

- Neutralitätspolitik ist auch im Sinne der reinen Rechtslehre nicht nur ein Akt des Gesetzesvollzuges, sondern einer Politik, für die das Gesetz selbst gar keine Determination enthält;

- daß diese Neutralität für uns eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, daß sie uns aber in keiner Weise in unserer grundsätzlichen gesellschaftlichen Orientierung beeinflußt.

- und aus diesem Grund auch für sich eine politische Gestaltungsfreiheit in der Neutralität in Anspruch nimmt.

- daß Neutralität nicht bedeuten kann, daß sich Österreich ideologisch neutral verhält, daß es sich aus den Fragen des internationalen Interesses heraushält,

- Selbstverständlich hat unsere Neutralitätspolitik eine ganz eigene Fasson gehabt und ist eigene Wege gegangen. Herr Kollege Voggenhuber, es ist jedoch völlig falsch, zu sagen, es gibt gemeinsame Standards für eine Neutralitätspolitik.

- Die österreichische Neutralitätspolitik war, obwohl man sich im Jahr 1955 zum Vorbild der Schweizer Neutralität bekannt hat, von Anfang an eine andere als die der Schweiz, und sie war auch inhaltlich eine andere als die Schwedens und eine andere als die Finnlands.

- Neutralität [...] ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Erhaltung der Unabhängigkeit und Integrität.

- Nur, die Elemente unserer Unabhängigkeit und Integrität werden in der neuen Situation andere sein.

- Die Neutralität hängt von den Rahmenbedingungen ab, und die Rahmenbedingungen dieser Neutralität haben sich entscheidend geändert.

- daß das Neutralitätsverständnis der Gründergeneration des Jahres 1955 ebenso wie das Neutralitätsverständnis von heute immer ein kooperatives und nie ein isolationistisches gewesen ist,

- Und dieses Neutralitätsverständnis ist aktueller denn je.

- wir haben uns zur immerwährenden Neutralität bekannt, das heißt nicht ewige Neutralität.

 

Haider (Opposition, FPÖ):

- Es ist nämlich mit dem Zusammenbruch des realen Sozialismus in Osteuropa auch die Konfrontation der Blöcke und damit das enorme Bedrohungsbild, das auch zum Status der immerwährenden Neutralität Österreichs geführt hat, weggefallen.

- daß es den Versuch gibt, diese Neutralität als etwas hinzustellen, was sie nicht ist, sie zu mythologisieren, zu glorifizieren, die Identität Österreichs absolut mit dieser Frage zu verknüpfen, als Symbol des Erfolgsweges der Zweiten Republik hinzustellen, dessen Verlassen in den Abgrund führen könnte.

- denn Neutralität bedeutet derzeit nichts anderes als keine Teilnahme am Krieg, keine Verfügbarkeit des eigenen Territoriums für Streitparteien vorsehen, bedeutet aber auch, Glaubwürdigkeit der Verteidigungspolitik zu jeder Sekunde nach außen beobachten zu können.

- Und ich stimme hier dem sozialistischen Vizebürgermeister, Mayr, zu, der gesagt hat: Ich bin dagegen, daß man die Neutralität zu einem Staatsgrundgesetz hochstilisiert, das sie nicht ist.

- Die Neutralität war Bedingung für den Staatsvertrag. Es wurde uns von den Alliierten die Möglichkeit gegeben, das Gesicht zu wahren und das Neutralitätsgesetz erst nach Abzug der Besatzungstruppen zu beschließen. Das ist die geschichtliche Wahrheit. So ist es.

- Neutralität als historisches Relikt

 

 

Diese Beispiele verifizieren die Feststellung von Bergsdorf, daß politische Kommunikation wesentlich vom Vorgang des Bewertens getragen wird. Das stenographische Parlamentsprotokoll als gesamtes kann als Beweis dafür genommen werden. Das Bewerten nimmt darin die dominante Stelle ein. Was auch weiter nicht verwundert, handelt es sich im Parlament doch um parteipolitisch motivierte Rede und Widerrede, in der es nachgerade um Handlungsmaxime (=Werthaltungen) und -kompetenzen innerhalb und für Gesellschaft geht. Beurteilende Wörter wie gut, richtig, gerecht sind darum zentrale Wörter der Politik, wertende Handlungen wie gutheißen, ablehnen, wählen sind zentrale politische Handlungen.[129]

 

4.2. Die Absicht von Politik

 

Nachdem der Begriff 'Neutralität' von den Disputanten performativ mit Werten besetzt worden ist, nimmt er diese auch prädikativ an. Sie werden dem semantischen Wortfeld eingefügt, und sind - wenn schon nicht denotativ, so zumindest konnotativ - beim Gebrauch des Begriffes mit im Spiel. Diese sind somit in der sprachlichen Äußerung präsent und evozieren dort - was Werte immer evozieren - die Forderung, angenommen und erhalten zu werden. Wörter [...] haben nicht nur deskriptive (darstellungsfunktionale) und autodeskriptive (symptomfunktionale) Bedeutungsmomente, sie haben auch eine präskriptive (appellfunktionale) Bedeutung.[130] Diesem präskriptiven Element entspringt das Moment, welches der Sprache ihr deontisches Potential verleiht, das die Dinge vom einfachen 'So-sein', ins Licht des 'So-sein-Sollens' rückt. Deontische Bedeutung: Mit diesem Begriff ist also diejenige Bedeutung oder Bedeutungskomponente von Wörtern oder Wendungen gemeint, kraft derer Wort oder Wendung bedeutet oder mitbedeutet, daß wir, in bezug auf einen Gegenstand, etwas nicht dürfen, dürfen oder sollen. [131]

Wenn derart aufgeladene Wörter zum Einsatz kommen, dient dies demgemäß nicht primär oder ausschließlich dazu, eine allen gleichermaßen vorgegebene Wirklichkeit abzubilden; sondern dazu, eine beabsichtigte Handlungs-bereitschaft und ein beabsichtigtes Verhalten hervorzurufen, d.h. Situationen in bestimmter Weise zu ändern.[132] Um Beispiele geben zu können, orientieren wir uns wieder an der performativen Form, die im politischen Appell zum Ausdruck kommt. Voggenhubers Rede mündet förmlich in ein Stakkato solcher Sprechakte. Die meisten davon haben sogar explizit performative Form (was in der Natur des Appells liegt).

 

11.3.1992; 60.Sitzung, 6430ff.:

Voggenhuber:

- Herr Abgeordneter Khol! Da appelliere ich an Sie.

- Das sind die Fragen, die zu entscheiden sind. Wenn Sie sie entscheiden wollen, dann suchen sie die Mehrheit der Österreicher und die Mehrheit des Parlaments, aber nicht die Politik der Erosion der Regierung!

- Wir fordern daher eine Neubestimmung der österreichischen Außenpolitik mit dem Ziel, die Neutralität zu einem Instrument der Friedenspolitik zu machen.

- Wir fordern Sie auf, die Haltung des Parlaments, die es beim Beitrittsansuchen eingenommen hat, nämlich daß die Neutralität ein spezifischer Beitrag Österreichs zur Sicherheit und zum Frieden in Europa ist, aufrechtzuerhalten.

- Wir verlangen von Ihnen, daß Sie aufhören, der EG gegenüber den Eindruck zu erwecken, es gebe keinen Wunsch mehr nach Neutralität.

- Wir verlangen von Ihnen die offensive Vertretung des Neutralitätsvorbehalts gegenüber der EG.

- Und wir verlangen von Ihnen eine Ausarbeitung eines Konzepts der Neutralitätspolitik 

 

Vranitzky:

- Der von der Republik Österreich gestellte Antrag einschließlich der Bezugnahme auf die Neutralität wird für uns die Grundlage der Beitrittsverhandlungen bilden. [=Eigenappell]

 

Neisser:

- Herr Kollege Voggenhuber, überlegen Sie doch, welche Neutralitätsdiskussion es in den anderen neutralen europäischen Staaten gibt!

- Denken Sie an die Diskussion in Schweden, in Finnland, aber noch vielmehr in der Schweiz!

- daß wir ein aktives Glied und eine aktive Gemeinschaft in einer europäischen Dimension sein wollen.

- Erstens einmal müssen wir uns klar darüber sein, daß uns die Neutralitätspolitik einen Spielraum einräumt, der uns die Möglichkeit gibt, beim europäischen Einigungsprozeß nicht nur zuzuschauen, sondern auch aktiv mitzuwirken.

- Unser Nahziel ist selbstverständlich der Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft als Wirtschaftsgemeinschaft.

- Wir alle wären gut beraten, die Diskussion über die österreichische Neutralität mit Augenmaß zu führen.

- daß wir uns darüber im klaren sein müssen, daß dieser europäische Kontinent in einer Änderung begriffen ist, bei der wir nicht abseits stehen können, sondern eine aktive Rolle spielen müssen.

- Unser oberstes Prinzip für die Entwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte muß sein: offen sein für die europäische Entwicklung und sich bemühen, in diesem neuen Europa eine entscheidende Rolle zu spielen.

 

 

Haider:

- daß die Diskussion über diese Frage mit einem gewissen Fingerspitzengefühl, mit entsprechender Klugheit und mit staatspolitischer Offenheit geführt werden soll

- daß es nicht genügt, provinzielle Ängstlichkeit zu schüren, anstatt die Herausforderung, die sich in einer veränderten Welt, in Europa stellen, anzunehmen.

- Für uns ist letztlich dieses Europa auch ein Bekenntnis zu einer Friedens- und Sicherheitspolitik im Rahmen eines kollektiven Sicherheitssystems, das - wohlgemerkt: ohne amerikanischen Beistand - seine friedlichen Garantien finden muß.

- daß wir seit diesem Zeitpunkt nachzudenken haben, ob es nicht besser wäre, dieses österreichische Heer rasch und konsequent zu einem kleinen, aber schlagkräftigen Berufsheer umzufunktionieren,

- Und daher sollte man ehrlich sein und nicht Slalom fahren, Herr Bundeskanzler,

- daß Österreich seine sicherheitspolitische Orientierung auch in der militärischen Landesverteidigung suchen muß, daß der Ausbau der Kooperation im internationalen Bereich durch Abrüstung und Vertrauensbildung im Rahmen der KSZE und so weiter von uns aktiv betreut wird und daß wir letzlich im Sinne des kollektiven Sicherheitssystems in Europa unseren Beitrag einbringen werden,

- wenn wir uns dazu bekennen, daß im Artikel 44 der österreichischen Bundesverfassung festgelegt ist, daß das Volk über derart einschneidende Veränderungen, sprich den Schritt von der Neutralität hin zur Solidarität und zum kollektiven Mitmachen im Rahmen eines europäischen Sicherheitssystems, zu befragen ist.

(Alle 60.Sitzung 1992, S. 6441 ff.)

 

Bewerten und Appell sind einander implizit und bedingen einander. Der Appell rekurriert auf individuelle und gesellschaftliche Werthaltungen. Besonders deutlich wird das an Beispielen, bei denen die Sprechakte Bewerten und Appell ineinander übergehen und nicht mehr eindeutig zu trennen sind:

Haider:

- weil wir uns nicht davor drücken wollen, daß auch wir dem Beitrittsantrag bezüglich einer Vollmitgliedschaft in Richtung EG zugestimmt haben, in dem sich auch ein entsprechender Passus des Vorbehalts der Neutralität befindet, die in der Folge klärungsbedürftig ist, und zwar sowohl auf unserer Seite wie auch auf der Seite der EG, mit der wir in Verhandlungen eintreten werden.

 

 

5. Diskursbeschränkung

 

Das Phänomen des Wertens birgt noch einen anderen interessanten Aspekt. Im Sprechakt hatten wir performatives vom prädikativen Bewerten geschieden. Für eine diskurskritische Analyse sind nun aber beide Formen von eminenter Bedeutung, denn prädikatives und performatives Bewerten stehen für zwei Arten (Qualitäten) von Reflexion. Das erste ist intrasubjektive und das zweite intersubjektive Reflexion.

Wird das Bewerten zur Illokution (=performativ), also auf die Beziehungsebene von Sprache gebracht, wird der bewertete Inhalt zum Thema interpersonaler Auseinandersetzung respektive Verständigung. Das heißt: das performative 'Ziehen' in Sprachspielen [...] beinhaltet auch - mehr oder weniger explizit - einen Bezug auf die mögliche Bewertung der Züge (und des ganzen Vorgangs), die nicht auf dieselbe Weise situationsgebunden sein kann, sondern eine [...] Position des Bewertenden als 'Subjekt' (oder 'Richter') außerhalb aller besonderen Positionen voraussetzt. [133]

Das nicht-performative, das prädikative Bewerten hingegen, beruht auf einer kognitiven Notwendigkeit, die ich mit Konrad Lorenz erklären möchte: Die gegen alle Veränderung gefeiten Organisationen, die uns aufgrund gegenwärtiger Sinnesmeldungen unmittelbare 'Einsichten' in die uns umgebende Welt eröffnen, sind die Grundlage aller Erfahrung! Ihre Funktion ist vor aller Erfahrung da und muß da sein, damit Erfahrung überhaupt möglich werde. Sie entsprechen in dieser Hinsicht vollkommen der Definition, die Immanuel Kant vom 'Apriorischen' gegeben hat. [...] Die Leistung einer fest angepaßten Struktur muß, [...] stets durch den Verlust an Freiheitsgraden erkauft werden. [...] Durch die ganz speziellen Anpassungen der zugrunde liegenden Strukturen an das Gewinnen einer ganz bestimmten Art von Information sind die meisten von ihnen an ein recht starres und enges Programm gebunden. Ihr eingebauter Verrechnungsapparat enthält notwendigerweise 'Hypothesen', an denen er in geradezu doktrinärer Weise festhält.[134] Dieses beharrende Element bleibt nicht ohne Wirkung auf die Mechanismen für das Gelingen oder Nichtgelingen des Diskurses. Das prädikative Verharren unterbindet ein freies Urteil, welches sich an und in der Argumentation mit anderen bildet. Kognitiv verfällt man dem Solipsismus, auf der Beziehungsebene schließt man sich egomanisch gegen außen ab. Die von den jeweiligen Bewertungsformen getragenen Sprechhandlungen zeichnen sich demnach auch durch ein diskurspositives oder -negatives Merkmal aus.

Im alltäglichen Sprechhandeln liegen beide Kommunikationsmodi knapp beieinander, sie gehen sogar mehr oder weniger ineinander über. Was zur Folge hat, daß sich der Unterschied in der Sprachpraxis nicht so eklatant auswirkt, daß er bei einer beiläufigen Betrachtung augenfällig würde. Deswegen bedarf es auch eines diffizileren Vorgehens als bisher, um diesen Moduswechsel für das Sprechhandeln im Parlament nachzuweisen. Aus diesem Grund wähle ich ein Beispiel, bei dem sich, in einem in sich geschlossenen Textabschnitt, beide Varianten von Sprechhandeln abwechseln.

 

14.5.1987; 17. Sitzung:

Wabl:

- Aber ich frage hier in diesem Haus: Was ist denn an dem Vorgehen bezüglich Watch List heuchlerisch? In Amerika hat man, eben aus der Kritik heraus, daß nur allzuoft Naziverbrecher in den USA ihre neue politische Heimat suchten und fanden, im Einwanderungsgesetzt ein Einreiseverbot für Personen geschaffen, die Naziverbrechen begangen haben. Die Watch List wird um jene Personen erweitert, die im Verdacht sind, zu diesem Personenkreis zu gehören.

Aufgrund dieser Gesetzeslage hat man gehandelt. Dieses Gesetz, insbesondere die Errichtung der Watch List, ist möglicherweise kein besonders gutes Gesetz. Ich wage darüber kein Urteil.

 

Zu Beginn versucht Wabl die vorgenommene Bewertung der amerikanischen 'Watch-List'-Entscheidung durch andere Abgeordnete des Hauses einer Neubewertung zuzuführen. Als Begründung führt er eine Reihe von Argumenten an, die schließlich dahin führen, daß es drüben in den Staaten eben einmal so Gesetz ist und diesem nur genüge getan worden sei. Nebenbei sei hier angemerkt, daß er sich dabei einer dezidierten Bewertung dieses Gesetzes entschlägt, was illokutiv wiederum als Bewertungsverweigerung zu Buche schlägt.

Darauf folgt aber eine Stelle, an der nach meinem Dafürhalten ein Wechsel im Modus der Kommunikation bzw. Argumentation stattfindet (nach Habermas ein Abgehen vom kommunikativen Handeln):

- Aber die Empörung unserer Politiker, auch hier von diesem Rednerpult aus und auch von meinem Kollegen Khol (Abg. Dr. Khol: Ja, hier!), diese Empörung, Herr Kollege Khol, ist entweder Ausdruck von Unwissenheit oder Ausdruck von Heuchelei.

Wissen die Herren Mock und Vranitzky, Haider und andere, wie unsere Watch List in Österreich aussieht? - Offenbar nicht, denn sonst könnten sie solche Feststellungen nicht treffen.

 

Im weiteren Verlauf kommt es diesbezüglich nochmals zu Wertungen:

 

- Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Khol, Sie kennen dieses  Gesetz nicht.

- Ich nehme an, unser Bundeskanzler Vranitky kennt dieses Gesetz nicht, denn sonst müßte der Eindruck der Heuchelei entstehen.

 

Die hier vorgebrachten Einschätzungen (Bewertungen) sind eigentlich nur (subjektive) Vermutungen und Unterstellungen. Dies zeigt sich darin, daß

1. zur Begründung eine Argumentation ausbleibt;

2. Unwissenheit bei Berufskollegen in dieser Frage nicht ernsthaft angenommen werden kann;

3. die nach dem Übergang gestellte Frage 'Wissen die Herren Mock und Vranitzky, Haider und andere, wie unsere Watch List in Österreich aussieht?' zur eingehenden Passage 'Aber ich frage hier in diesem Haus: Was ist denn an dem Vorgehen bezüglich Watch List heuchlerisch?' vergleichsweise rhetorisch ist;

4. nach dem Moduswechsel das eigenliche Thema verlassen wird (Unsachlichkeit);

 

Mit Vermutungen und Unterstellungen zu hantieren, bedeutet, im Vorurteil zu verharren. Performatives Bewerten hingegen versucht sich über Information und Erfahrung ein Urteil zu bilden, es orientiert sich am anderen in der Absicht auf Verständigung. In diesem Textabschnitt besteht anstatt der Absicht auf Verständigung nur jene des Sich-selbst-zu- verstehen-Gebens.

Die hier ausgeführten Sprechhandlungen haben mit der Idealform des Diskurses im Habermasschen Sinn nichts zu tun. Ihre Absichten und Ziele mögen direkt oder indirekt sonstwie gerichtet sein, sicher aber nicht in die Richtung ernsthafter - auf Verständigung abzielender - Argumentation. Nicht das Gemeinsame, oft nicht einmal der Kompromiß, sondern das Trennende wird vorangestellt. Diese Art von Auseinandersetzung verharrt im Bannkreis von Polemik und Rhetorik.

Politischer Streit ist, bei anderen in Geltung zu setzen, was im eigenen Kopf immer schon gilt, nämlich daß die eigene Sicht der Welt dieser objektiv entspricht. Sprecher, die ein Objekt bewerten, tun dies nicht in dem Bewußtsein, daß sie nur eigene Einstellungen gegenüber dem Objekt mitteilen, sie gehen auch davon aus, daß sie von der Eigenschaft des Objekts selbst sprechen.[135] Die prädikative Deutung ist unhintergehbar; d.h. jeder Sprecher, der eine Sprache beherrscht, hat das Recht, seine 'Sicht der Dinge' als verbindlich zu behaupten.[136] Doch das Wissen darum bricht schon wieder die Verbindlichkeit. Und dies wäre das vorausgesetzte Verständnis, um Einverständnis überhaupt erzielen zu können. Doch bevor wir hier ins Philosophieren geraten, kehren wir besser zur eigentlichen Fragestellung zurück.

In dieser ging es darum, zu zeigen, daß sich zwei Kommunikationsmodi voneinander unterscheiden lassen. Und das nicht nur analytisch, sondern auch in der Praxis, was ich mit einem vergleichsweise 'sauberen' Diskurs nochmals vorführen möchte:

 

14.5.1987; 17. Sitzung:

Wabl:

- Ich habe auch viele großartige Beiträge gehört und will nicht verschweigen, daß ein Klubobmann Fischer hier sehr ehrliche Worte ausgesprochen hat, wenn auch nicht zu aller Zufriedenheit, aber es waren doch, wie ich glaube, ehrliche Worte.

-  Er wurde in einer demokratischen Wahl gewählt, aber diese Wahl kann nicht - und hier muß ich dem Klubobmann widersprechen - bedingungslos akzeptiert werden, weil es eine demokratische Wahl war.

- Unser Verhalten - und das muß hier einmal gesagt werden - wird nicht besser oder schlechter durch Fehlverhalten anderer Länder.

- Aber Sätze Waldheims wie 'Ich habe nur meine Pflicht getan' - Klubobmann Fischer hat es bereits gesagt -, diese dürren Sätze, diese dürren Bemerkungen waren ein Schlag auf die Wunden aller Opfer der Vernichtungsmaschinerie der NS-Regierung.

- Es geht nicht darum [...], welcher amerikanische Jude oder Österreicher jüdischen Glaubens leichtfertig mit Beweismaterial umgegangen ist. Es geht darum, daß die Österreicher ihre Geschichte nicht im vollen Umfang erkennen wollten und dieser Geschichte nicht ins Gesicht blicken können.

- Ich finde es ungeheuerlich, daß unser Außenminister hier von dieser Regierungsbank aus Sachen zitiert, die nur Teilwahrheiten beinhalten und daß die ganze Wahrheit, die der ehemalige Bundespräsident Kirchschläger gesagt hat, hier nicht mehr erwähnt wird, denn das bezichtigt eigentlich indirekt unseren Präsident der Lüge.

- Meine Damen und Herren! Ungeheuerlich ist, daß solche Menschen wie Herr Kollege Probst [...] nicht verstanden haben, was die Katastrophe, was die Tragödie in Österreich, aber nicht nur in Österreich, sondern auf der ganzen Welt bedeutet hat, nämlich daß unser Präsident, als er gefragt worden ist, was er im Krieg getan hat, nichts anderes zu sagen gewußt hat, als daß er seine 'Pflicht erfüllt' hat

- Ich werde mich auch nicht entschuldigen, und zwar aus dem einfachen Grund nicht ... (Abg. Dr. Schwimmer: Das habe ich Ihnen auch nicht zugemutet!) Ich entschuldige mich gerne für die Dinge, für die ich mich schäme. [...] In diesem Augenblick schäme ich mich für jene Leute, die nicht in voller Wahrheit über unsere Geschichte reden, und ich schäme mich auch für unseren Bundespräsidenten.

- Ich habe daraufhin geantwortet: Herr Präsident, es steht mir nicht zu, darüber zu richten, was die Menschen in solchen Situationen tun hätten sollen. [...] Aber es geht darum, habe ich gesagt, wie Sie, Herr Präsident, über diese Geschichte, über diesen Zeitraum reden, und, Herr Präsident Waldheim, es geht darum, daß sie gesagt haben, und zwar in einem Interview auf die Frage über die Judendeportationen: Ich habe nichts gewußt von den Judendeportationen aus Saloniki.

- Ich glaube, daß dieser Mann, auch wenn er Fehler begangen hat, Achtung verdient. Aber die Geschichte kann nicht mit solchen Worten abgetan werden.

 

5.1. Das ideologische Diskurs-Dilemma

 

Aber nicht nur prädikatives sondern auch performatives Bewerten trägt den diskursiven Sündenfall in sich. Eine für den politischen Disput typische Erscheinung ist, daß sich die Kontrahenten zwar auf ein Wechseln von Argumenten einlassen, nicht aber auf einen Wechsel in ihren Grundsätzen und Positionen. So flexibel und wendig man sich in der tagespolitischen Diskussion gibt, so wenig ist man es in seiner dahinterstehenden Haltung. Die Streitgegner sind weder willens noch befähigt, die Voraussetzungen verständigungsorientierten Handelns zu erfüllen. Schon beim Vorgang des Bewertens wird der diskursive Weg außer Absicht gestellt.

Die Sprechakte des Bewertens finden vor dem Hintergrund individueller Werthaltungen statt, welcher von Wertehierarchien (z.B: Religionen, Ideologien) getragen wird, die wesentlich älter und umfassender sind, als einzelnes menschliches Bewußtsein je reicht. Das heißt, menschliches Bewußtsein schuf sich in Erweiterung seiner selbst Informationsträger, denen das Zeitliche nichts (oder nur wenig) anzuhaben vermag. Das reicht vom Schrifttum über audio-visuelle Medien bis hin zu digitalen Speicherkapazitäten, die mit Informationen randvoll gefüllt werden. Diese schaffen jenes informative Umfeld, in dem sich das Individuum sozialisiert. Das bedeutet, individuelle Prädikation und vorgeprägte Werthaltungen ergänzen und bedingen einander. Im beidseitigen Zusammenwirken generieren sie Bewußtsein, Anschauungen, Meinungen, Standpunkte etc., die man einnimmt, wie man von ihnen eingenommen wird.

Es kommt zu einem regressiven Prozeß, in dem sich Bereiche individuellen und gesellschaftlichen Bewußtseins sedimentartig absetzten. Auf diese Weise wird eine bestimmte Auffassung verstärkt und scheint sich für diejenigen, deren Einstellung sie formuliert, immer wieder neu zu bewahrheiten. Sie beginnt, sich selbst zu perpetuieren.[137] (Die Kommunikationswissenschaft entdeckte darin eine Beschränkung der Wirkung von (Massen)Medien, wonach jenen nur eine Verstärkung bestehender Einstellungen und Meinungen zukäme. Verwiesen sei hier nur auf den, in der Nachfolge von Hovland entwickelten, konsistenztheoretischen Ansatz, in dem der psychologische Zwang zum Abbau kognitiver Dissonanz vom gleichen Phänomen handelt.) Daher rührt die Neigung, alles was in den Hort des einer Kultur und allen ihren Trägern gemeinsames Wissen eingeht, langsam, aber unaufhaltsam zur Doktrin zu verfestigen.[138] In Anschauungen und Meinungen brechen sich Dogma und Vorurteil bahn. Das erkenntnistheoretische Apriori schlägt in eine kognitive Aporie um. Der Anspruch der Normen auf Begründbarkeit wird durch legitimierende Weltbilder eingelöst. Die Geltung dieser Weltbilder wiederum ist in einer Kommunikationsstruktur festgemacht, die diskursive Willensbildung ausschließt, indem sie sowohl die Transformierung aller außersprachlichen Äußerungen in das Medium Sprache als auch den flexiblen Übergang vom kommunikativen Handeln zum Diskurs verhindert.[139] 

Im Zeitalter fortschreitender Entideologisierung (aktuell spricht man von einer Reideologisierung) mag es zwar Tendenzen zur Auflösung dieses 'ideologischen Diskurs-Dilemmas' - wie ich es nennen möchte - geben, das heißt aber nicht, daß nicht auch für die Gegenwart Beispiele gefunden werden können, die dessen Wirksamkeit unter Beweis stellen. Was andererseits nicht verhindert, daß sie jetzt schon den Flair vergangener Tage tragen und deswegen beinahe nostalgisch-rührend anmuten.

 

22.9.92; 79.Sitzung; S.8792:

Haider: Aber da hat der Herr Bundeskanzler ein bißchen dazwischengefunkt, denn dieser EWR ist ja im Grund genommen das geistige Produkt einer Konferenz der Sozialistischen Internationale, die Ende des Jahres 1988 - Dr. Fuhrmann nickt beifällig - in Berlin stattgefunden hat. Bei dieser Konferenz war Herr Delors und auch der Herr Bundeskanzler der Republik Österreich als Vertreter seiner Sozialistischen Partei dabei. Und plötzlich, wenige Wochen nach dieser Konferenz, bei der es um die zukünftigen Schritte der Integration gegangen ist, verkündet am 17.Jänner der Herr Delors als Präsident der Europäischen Gemeinschaft, daß so etwas wie ein EWR geschaffen würde, um die beitrittswilligen Kandidaten einmal vorzutesten, ob sie überhaupt fähig und geeignet seien, in den erlauchten Kreis der EG-Mitglieder aufgenommen zu werden.

 

So mancher Widerspruch wird erst unter Bedachtnahme (partei)ideologischer Positionierung erklärlich.

 

Abgeordnete Klara Motter (noch FPÖ): Auch wir Freiheitlichen bekennen uns zur Freiheit der Kunst. Wir setzen allerdings eine humane Wertorientierung voraus. Einen Text als Horrortrip und Obsession mit kaum zu überbietenden Scheußlichkeiten - ich zitiere den Autor Urs Allemann: 'Ich ficke Babys!' - als Kunst auszuweisen, ist einfach skandalös. Für uns hat die Abwehr von Unmenschlichkeiten nichts mit Zensur zu tun.

 

Dieselbe Abgeordnete (schon LIF): Gerade was Kunstwerke anbelangt, ist in Österreich jenes Maß an unbefangener Aufgeschlossenheit noch lange nicht erreicht, das in einer selbstbewußten, liberalen und demokratischen Gesellschaft eigentlich selbstverständlich sein sollte. Wer erinnert sich nicht an die erregten und menschenverachtenden öffentlichen Debatten um Thomas Bernhard, George Tabori oder Claus Peymann? Es ist mit Sorge darauf hinzuweisen, daß auch in der Kunst in unserem Land politische Positionen erfolgversprechend vertreten werden können, die sich an einer sogenannten Volksmeinung orientieren.[140]

 

Da sich Ideologien nur schlecht versöhnen, ist es unvermeidlich, daß sich deren Vertreter gegenseitig in die Haare geraten. Wie zum Beispiel in der Nationalratsdebatte vom 19.Juni 1991, bei der es um Haiders Äußerung der 'ordentlichen Beschäftigungspolitik' in einer Kärntner Landtagssitzung ging.

32.Sitzung, S.3063:

Abg. Arthold (ÖVP):

- Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf nur ganz kurz auf den Beitrag des Abgeordneten Holger Bauer eingehen. Wenn Holger Bauer glaubt, als Ausweg auf das Bild von Dollfuß im ÖVP-Klubsaal hinweisen zu müssen, daß das die 'Revanche' für die Haider-Äußerungen wäre, dann muß ich ihm sagen: Man kann - und soll es auch - hier in diesem Haus über Dollfuß unterschiedlicher Auffassung sein, nur in einem sind wir uns einig: daß er einer der ersten Österreicher war, die vom Beseitigungsapparat Hitlers weggeschafft wurden. [...] Meine Damen und Herren! Herr Kollege Cap von der SPÖ hat heute die anderen Parteien verurteilt, daß sie sich nicht rechtzeitig von Haider distanziert hätten, nur die SPÖ hätte das getan. - Bitte nicht so reden, das ist Scheinheiligkeit. (Zwischenrufe des Abg. Marizzi - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) Nein, er hat gesagt, Vranitzky hat Haider sofort eine Absage erteilt. Damit war es erledigt. (Abg. Dr. Fuhrmann: Nein, Herr Kollege Arthold, da haben Sie nicht gut aufgepaßt!) Moment, nein! Ihr vertragt keine Kritik. (Abg. Dr. Fuhrmann: O ja! - Abg. Marizzi: O ja!)

Ich frage nun: Glauben Sie, daß die SPÖ in ihrer Machtausübung in den siebziger Jahren oder in Kärnten wirklich der Bevölkerung in Demut begegnet ist, daß es hier nicht auch Ursachen gibt, warum sich Menschen dem anderen Radikalismus zugewendet haben (Abg. Marizzi: Anderer Radikalismus?!), dem Radikalismus zugewendet haben (Abg. Marizzi: Sie haben gesagt: anderer Radikalismus! - Abg. Dr. Pawkowicz: Sag es ihnen rein, Arthold!), auch meine eigene Partei.

 

Im Parlament, wo es unmittelbar um normative Vorgaben geht, sollen diese nach Möglichkeit einem offenen, geordneten Diskurs entspringen. Durch die eben beschriebenen Umstände scheint er abermals aufs höchste gefährdet. Dem politisch (Sprech-) Handelnden wird es unmöglich, über propositionale Gehalte (Sinnstrukturen) unvoreingenommen zu verfügen. Den Akteuren verwehrt es sich weitgehend, zu sich selbst, ihren Einstellungen und Meinungen reflexiv auf Distanz zu gehen. Diese werden, trotz aller Relativität, für absolut genommen.

Als gegenläufige (ausgleichende) Tendenz muß (im Rahmen politischen Diskurses) die oben schon kurz angesprochene Entideologisierung angeführt werden. Es stellt sich aber zugleich die Frage, warum und woher sie denn kommt, nachdem es sie obigen Ausführungen zufolge gar nicht geben dürfte. Doch ist es so, daß sich die Welt objektiv verändert und damit die Wahrnehmungsformen bzw. Bewußtseinshaltungen permanent mit einem Zustrom von Neuinformationen konfrontiert sind. Sind diese in ihrer Faktizität unantastbar, erlahmen auch die beharrenden Kräfte, und das Bewußtsein folgt den neuen Gegebenheiten nach (oder es wird vom 'Leben bestraft').

Das hat wiederum zur Folge, daß sich 'entschlußfreudige' Politiker dazu animiert fühlen, Legitimitätsfragen mit der 'normativen Kraft des Faktischen' vom Tisch zu wischen. So geschehen bei der Draken-Stationierung, bei der der damalige Verteidigungsminister Lichal die Einwände dagegen genau mit diesen Worten abtat. Vorgänge dieser Art sind überhaupt bezeichnend für eine politische Orientierung zum Faktisch-Objektiven hin, welche sich als eine Versachlichung (Neudeutsch: als Pragmatismus) feiern läßt, als eine neue Politik, die sich ihre Visionen vom Arzt hat kurieren lassen. Übriggeblieben scheint eine Politik, die sich nicht einmal mehr ihrer selbst bewußt ist. (Womit auch hier das kommunikative Handeln in Richtung Polemik verlassen worden wäre und der 'Ruf zur Sache' angebracht scheint.)

 

5.2. Politik als Ritual

 

Eine Regel kennen heißt dabei zunächst nur, sie zu beherrschen [...], nicht schon sich ihrer bewußt zu sein, über sie reden zu können.[141] Damit berühren wir neben der Aufrichtigkeitsbedingung auch wieder jene der 'Zurechnungsfähigkeit', welche die Basis allen (kommunikativen) Handelns abgibt. Nicht nur gibt es zahlreiche Routinen, denen gewissermaßen blind gefolgt wird, ohne daß es dem Einzelnen bewußt wird, welche Voraussetzungen und Konsequenzen hier tatsächlich vorliegen oder involviert sind (sie werden höchstens im Konfliktfall deutlich), viele Sprechhandlungen fallen auch eigentlich gar nicht mehr in die Verantwortlichkeit des Einzelnen.[142]

Hier stoßen wir auf eine weitere Diskrepanz zwischen 'freiem' und institutionellem Handeln. Wenn der Handelnde seine Handlung als Rollenträger in einer Institution ausführt, ist die Annahme eines grundlegenden subjektiven Moments in seinem Handeln entweder überflüssig oder vielleicht sogar falsch. [...] Intentionalität und Institutionalität menschlichen Handelns fallen zwar nicht zusammen, aber sie schließen sich auch nicht aus - vielmehr sind sie in einem komplementären Verhältnis zu sehen: Für den Handelnden bedeutet Institutionalität über die Rollendefinition sowohl Einschränkung als auch Erweiterung seiner Handlungsmöglichkeiten,[143] denn einen Vorteil hat die Institution ganz bestimmt, wo Konventionen alles regeln, sind die Konfliktmöglichkeiten gemindert und die Energien bleiben frei für die Regelung des 'eigentlichen', des textkonstitutiven Kernbereichs der Kommunikation.[144] Dieser eigentümlichen Verschränkung von Gegensätzlichem werde ich mich in weiterer Folge widmen.

Im politischen Bereich stimmt das kommunikative Verfahren, das tatsächlich den Willensbildungsprozeß steuert, nicht immer mit dem gesetzlichen Auftrag oder den Erwartungen der Öffentlichkeit überein.  Um diese Diskrepanz nicht sichtbar werden zu lassen, kann das akzeptierte und positiv bewertete Verfahren (z.B. Beratung) vor der Öffentlichkeit formal-kommunikativ realisiert werden, obwohl die Entscheidungen auf anderem Wege (z.B. durch interne Verhandlung) erreicht werden.[145] Gerade die (Sub-)Institution der parlamentarischen Anfrage bietet genügend Belege für die These, daß zwischen institutioneller Regelung und faktischem Handeln ein dynamisches Wechselverständnis bestand und besteht.[146]

Varianten dieses seltsamen Spiels sind:

* Auf offener politischer Bühne (=Plenarsaal) gibt man sich moderat, zugänglich, konsensbereit und an einem Verhandlungsergebnis ernsthaft interessiert. Hinter den Kulissen ist jedoch partei- bzw. fraktionsintern alles schon (anders) entschieden und beschlossen. 

Eine andere funktioniert so:

* Im öffentlichen Disput zeigt man sich fest in den Grundsätzen, hart im Verhandeln und zu keinem 'faulen' Kompromiß bereit. Hinter den Kulissen finden sich - im Wissen um die Notwendigkeit einer Entscheidung - dann zumeist doch Lösungen, die hinterher wieder - unter Wahrung aller Gesichter - als Sieg jedes Beteiligten präsentiert werden, obwohl die Opponenten nach Beendigung der Diskussion fast immer geteilter Meinung über Werte und über die bessere politische Vorgangsweise[147] bleiben.

Nicht mehr Verständigung und Konsens sind die Absichten politischen Handelns, sondern bloß deren Zelebrierung. Die Institution degeneriert zum Selbstzweck oder wird zum Symbol. Zum Zweck der Verständigung wird auf eine Plattform außerhalb ausgewichen.

3.10.91; 41. Sitzung, 3979:

Graff: Wenn ein Abgeordneter eine mündliche Frage stellt, ist die Wahrheitsfindung eingeschränkt durch ein Ritual, bei dem einmal der eine und dann der andere zu Wort kommt - Sie wissen ja, wie die Fragestunde abläuft. In Wirklichkeit kann man dem Minister in der Fragestunde nicht wirklich auf den Zahn fühlen, wenn wir ehrlich sind. Im Unterausschuß kann man das.

 

Dies wird durch einen anderen ÖVP-Granden bestätigt, nach dem der Austausch von Sachargumenten, relativ freimütig und unpolemischer als im Plenum, in den Ausschüssen und Unterausschüssen erfolgt.[148] Die Parlamentsredaktion unterstreicht dies: Die Ausschußarbeit ist ein dialektisches Verfahren, in dem die Abgeordneten und die Mitglieder der Bundesregierung bzw. deren Vertreter die einzelnen Bestimmungen der Vorlage diskutieren und in dem Abänderungs- bzw. Zusatzanträge gestellt werden können.[149] Zum Teil stimmt dem auch die Opposition zu. In manchen Ausschüssen konnten sehr intensive Auseinandersetzungen geführt werden und einige Gesetzesbeschlüsse [...] tragen sogar die Handschrift des Grünen Klubs.[150]

Erst in Ausschüssen und Arbeitsgruppen gibt es echte Informationen, sachliche Vorschläge und Kompromisse.[151] Die Frage ist nur, ob und inwieweit sich solche Aussagen nicht Lügen strafen, wenn man z.B. die bekannt gewordene 'Lutsch-Affäre', vorgefallen in einem Ausschuß des österreichischen Parlaments, oder andere  Meinungen in Rechnung stellt, wie z.B. diese: Ausschußsitzungen sind nicht selten reiner Pflanz.[152] Wiewohl auch hier Abstriche gemacht werden müssen, so unterscheidet sich die Ausschußdebatte doch ganz wesentlich von der Plenarsaaldebatte. Denn das eigentliche Beratungsverfahren findet außerhalb (oder im Vorfeld) der Plenardebatten in Ausschüssen, Fraktionen und Arbeitssitzungen statt, in der Plenardebatte werden längst 'ausdiskutierte' Probleme nochmals aufgegriffen und 'scheinbar' neu behandelt. Insofern ist das präsentierte Verfahren Deliberieren doch nur partiell handlungskoordinierend, partiell auch inszeniert.[153]

Die Fachliteratur versucht dieses Phänomen öffentlichen Sprechens mit Begriffen wie 'symbolische Funktion von Politik' oder 'Politik als Ritual' zu beschreiben. Wobei sie diese Ausformungen zumeist von 'normaler' Politik trennen und dieser nur bei- oder unterordnen.

Ich plädiere für ein Verständnis, das sich nicht alternativ für eine dieser Formen entscheidet, sondern beide Kommunikationsformen gleichberechtigt und gleichzeitig wirksam nebeneinander (parallel) bestehen läßt. Als 'inszeniert' soll ein Muster gelten - unabhängig von der Frage, ob es 'wirklich' oder 'nur zum Schein' vollzogen wird -, wenn es die Funktion hat, gegenüber einem Publikum auf einer anderen Realitätsebene einen bestimmten Effekt zu erzielen, der diesem Muster im unmittelbaren Handlungszusammenhang noch nicht zukommt.[154]

 

5.3. Die Eigentlichkeit politischen Sprechens - die Publizität

 

Wie wir gesehen haben, ist die parlamentarische Sprechsituation keine des freien, ungebundenen Sprechens, wiewohl auch dort das Sprechen weitgehend alltagssprachlichen Mustern folgt. Zufolge dieser Zwiespältigkeit behandelten wir die parlamentarische Rede als ungebundene Sprechhandlungen, indem wir die Perspektive nach den nicht hintergehbaren, sprachimmanenten Systemkräften richteten, den Sprechhandlungen also Autonomie gegenüber den parlamentarischen Redestrukturen zugestanden.  Andererseits betrachteten wir sie aus der Perspektive von Restriktionen, welche freies Reden und Entscheiden für das Parlament in Frage stellte: als ein Sprechhhandeln, bestimmt von technisch-formalen (GO), institutionellen (Parlament) und inhaltsbezogenen (Politik) Einflüssen. Auf dieser Basis kann jetzt die Perspektive spezifiziert und die Aufmerksamkeit auf den Öffentlichkeitscharakter der Parlamentssituation gelenkt werden. Schlußendlich läßt sich erst aus diesem Kontext erschließen, was der performative Sinn parlamentarischer Rede ist.

Dabei gehe ich davon aus, daß der Sprecher mit seiner Rede im Parlament eigentlich auf ein Publikum außerhalb abzielt. Das heißt, die Rhetorik der Parlamentsrede will den politischen Gegner nicht (mehr) überzeugen, sondern in Verteidigung und Rechtfertigung einer eingenommenen Haltung vor der Presse und Rundfunk als ihren Vertretern bestehen.[155]

Der politische Mandatar hat die Absicht, seine Meinung zur öffentlichen zu machen oder zumindest als solche darzustellen. So kann es auch in parlamentarischen Abstimmungen unterlegenen Sprechern und Gruppierungen gelingen, ihren Ansichten und Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen. Über die nach außen erweiterte Sprechsituation kommt - ähnlich der illokutionären Kraft sprachlicher Äußerung - eine politische (oder publizitäre) Kraft öffentlicher Äußerung ins Spiel. Diese zwingt alle Abgeordneten - welche ja die Repräsentanten des Volkes sind - auch in den nicht öffentlichen Beratungen (in Ausschüssen, Sozialpartnerschaft, Interessengruppierungen, etc.), auf die Meinung der von ihnen Repräsentierten Rücksicht zu nehmen. Der Volksvertreter hat sich diese antizipativ anzueignen und sein Reden und Handeln darauf abzustimmen.

Damit sind öffentliche Meinung und die Meinung im Parlament aufeinander bezogen. Aus diesem Grund ist jeder Abgeordnete und jede politische Gruppierung bemüht, die Meinungen in diesen Bereichen nach eigener Vorstellung zu formen. Dies läßt sich erreichen, wenn man im Parlament via Medien auf die Öffentlichkeit Einfluß nimmt. Dieser Absicht folgend, richten die Abgeordneten ihre Kommunikationsstrategien neu aus. Die regierungsamtliche Sprachstrategie hat sich mit der Sprachstrategie der Opposition innerhalb und außerhalb des Parlaments auseinanderzusetzen, sie hat sich zu bewähren im Gegenspiel von Meinung und Kritik innerhalb der Massenmedien und sie muß versuchen, sich schließlich im Sprachgebrauch der Öffentlichkeit durchzusetzen.[156] Neben der vordergründigen Absicht, den politischen Gegner im Haus überzeugen zu wollen, verfolgen die neuen Sprechhandlungen Absichten, die - der Illokution nach - folgende Tendenz aufweisen:

 

- Darstellung eigener Positionen, Inhalte und Personen

 

- Meinungsbildung und -verstärkung in diese Richtung

 

- Rechtfertigung und Verteidigung derselben

 

- Proteste und Angriffe gegen andere Positionen, Inhalte und Personen

 

- Profilierung der eigenen

 

- Beschädigung des politischen Gegners

 

- Provokation desselben

 

- Ironisierung

 

- Populismus

 

  und ähnliches mehr.

 

Durch diese Absichten wird die Sprechsituation im Parlament umdefiniert. Wobei es auch unter dieser Neudefinition gilt, die klassische Form des 'Redeparlaments' zu wahren, der es - mehr oder weniger, wie wir gesehen haben - darum geht, mittels Rede und Gegenrede im Haus einen Konsens (oder zumindest einen Beschluß) herzustellen. Daher kommt es innerhalb politischer Kommunikation zu 'indirekten' Sprechhandlungen, welche quasi als Nebeneffekt die eigentliche Intention realisieren, die sich erst vom Adressaten her entschlüsselt. Das bedeutet, die rezeptive Seite von Kommunikation muß verstärkt in die Betrachtung miteinbezogen werden, da Gesagtes dadurch womöglich seinen Sinn verändert oder erst bekommt. (Womit wir beim eingangs erwähnten perlokutiven Aspekt angelangt sind.) Wie der Hörer zum Sprecher, so gehört der Wähler zum Politiker. D.h. der (politische) Sprecher wird entweder verschieden verstanden, oder er hat Verschiedenes zu verstehen gegeben. Ein- und diesselbe Handlung wird vom Kollegen im Plenum anders rezipiert als vom politischen Beobachter außerhalb, der diese noch dazu über Dritte (=Medien) vermittelt bekommt. Vom 'angesprochenen Adressaten' insgesamt unterscheide ich den 'gemeinten Adressaten'. Die Einführung dieser Analyseebene stützt sich darauf, daß wir alle schon wissen, daß die Sprecher in solchen Kommunikationsereignissen das, was sie sagen, nicht immer deshalb sagen, damit der Angesprochene es höre. Der gemeinte Adressat kann also, muß aber nicht mit dem angesprochenen identisch sein.[157] Die Rezeption durch den 'gemeinten Adressaten' ist nun jene, welcher der Parlamentarier immer mehr Beachtung schenkt. Womit er sich auch zusehends von innerparlamentarischer Deliberation verabschiedet. Die parlamentarische Beratung über politische Inhalte ist bloß noch eine formale, eigentlich wird sie nur noch wie in einem Schaufenster präsentiert, um damit anderes verkaufen zu können. In indirekten Sprechakten teilt der Sprecher dem Hörer mehr mit als das, was er eigentlich sagt. Er tut das, indem er auf das dem Sprecher und Hörer gemeinsame sprachliche und außersprachliche Hintergrundwissen sowie auf die allgemeine Fähigkeit des Hörers, rational zu denken und zu folgern, zurückgreift.[158] Die Verkaufsabsicht kommt dabei nur verdeckt ins Spiel. Eine parlamentarische Anfrage mag in einem Fall der Kontrolle der Regierung dienen, bei anderer Gelegenheit aber ihr oder dem Fragesteller die Möglichkeit zu positiver Selbstdarstellung bieten.[159] Der Redner bietet sein ganzes rhetorisches Vermögen auf, beide Absichten gleichzeitig zu vollziehen, ohne die Doppelbödigkeit seines Tuns offenkundig werden zu lassen. Nicht in den Geruch politischen Hausierertums zu gelangen, macht eben den gewieften Parlamentarier aus. Die Wirkung der indirekten Sprechhandlung wäre gefährdet, wenn der Adressat das Spiel durchschaute. Interaktanten der Binnenkommunikation fördern ihre eigenen Intentionen im Hinblick auf den Dritten dann am besten, wenn sie die normativen Erwartungen des Dritten am besten erfüllen. Diese wiederum erfüllen sie dann am besten, wenn sie so tun, als wäre der Zuschauer gar nicht da oder, abgeschwächt formuliert, als wäre das Wesentliche in dem Kommunikationereignis die Auseinandersetzung mit dem Partner in der Binnenkommunikation.[160]  Das Wissen darüber, das man in Parlament und Politik gemeinschaftlich teilt, darf deshalb nicht zum öffentlichen Allgemeingut werden. Als Folge davon wird der klassische Parlamentarismus als Fassade aufrechterhalten.

Im Laufe der Zeit nahmen jedoch Bemühung und Befähigung zum rhetorischen Versteckspiel ab. Die Hemmung, unverhohlen nach außen zu agitieren, wurde beinahe völlig abgebaut. Die neuen Sprechhandlungen treten immer offener an den Tag, und machen schließlich der Deliberation bzw. Persuasion den ihr angestammten Platz streitig.

 

5.3.1. Parallele Sprechakte

 

Aus den übersichtsartig angeführten Sprechhandlungsabsichten greife ich drei heraus, formuliere diese als Sprechakte und prüfe anschließend, ob sie an einem konkreten Redebeispiel nachzuweisen sind. Die Auswahl wird dabei so getroffen, daß der neue Aspekt an der parlamentarischen Situation möglichst deutlich hervortritt. Der persuasionsfremde Charakter dieser Sprechakte wird in Merkmalen beschrieben. Ein Gelingen oder Mißlingen der Handlungen soll an den perlokutiven Folgen gemessen werden.

Ich ziehe wieder die Rede von Andreas Wabl heran (in der es um die Causa Waldheim ging) und will versuchen, folgende Sprechakte nachzuweisen:

 

1. Pejorationsakt

2. Provokationsakt

3. Sanktionsakt

 

5.3.1.1. Der Pejorationsakt

 

Die Absicht ist dabei, die Reputation des politischen Gegners zu untergraben. Glaubwürdigkeit, Befähigung, Integrität und ähnliches mehr werden Andersdenkenden in Abrede gestellt. Dabei werden allgemein ungünstige Seiten hervorgehoben, günstige abgeschwächt oder verschwiegen; negative Attribute angehäuft; der Gegner mit negativen Werten gekoppelt; aufgrund von zwei/drei konkreten Beispielen negativ verallgemeinert; uneigennützige Ziele des Gegners als eigennützig ausgegeben; Fehler ins Maßlose übertrieben; Erfolge abgesprochen; gegnerische Argumente deformiert; gegnerische Zitate verzerrt; durch Assoziation diffamiert; gegnerische Schlagworte neu definiert und vieles mehr (Bewerten spielt auch hier keine unwesentliche Rolle). Dabei wird der Gegner in seinen inhaltlichen Positionen wie auch in der Person selbst angegriffen. Die Politik macht es sich zunutze, daß, obschon direkte Formen von Tadel wie von Lob mißglücken, wenn die Präsupposition, daß die betreffende Person die fragliche Handlung gemacht habe, von den Kommunikationspartnern nicht geteilt wird, auch eine falsche Beschuldigung eine Beschuldigung bleibt, solange es die betreffende Person gibt bzw. solange die Referenz darauf kommunikativ gelingt.[161]

Am Beispiel zeigt sich dies in folgenden Passagen:

 

14.5.1987; 17. Sitzung:

- diese Empörung Herr Kollege Khol, ist entweder Ausdruck von Unwissenheit oder Ausdruck von Heuchelei.

 

- Wissen die Herren Mock und Vranitzky, Haider und andere, wie unsere Watch List in Österreich aussieht? - Offenbar nicht, denn sonst könnten sie solche Feststellungen nicht treffen.

 

- Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Khol, Sie kennen dieses Gesetz nicht.

 

- Ich nehme an, unser Bundeskanzler Vranitzky kennt dieses Gesetz nicht, denn sonst müßte der Eindruck der Heuchelei entstehen.

 

- Leute ihrer Fraktion sind dort gesessen und haben auf Steuergelder ihr Mittagessen 'eingeworfen', während wir im Gefängnis gesessen sind für die Anliegen der ungarischen Bevölkerung.

- Herr Probst: Sie machen in Kärnten billigen Aktionismus.

 

Daneben werden viele beziehungsverschlechternde Sprechakte metakommunikativ durchgeführt, die illokutionär/perlokutionär als Vorwurf oder Beleidigung verstanden werden. Ein Widerspruch geht dann in einen Vorwurf der Unwahrhaftigkeit über, wenn explizit festgestellt wird, der Hörer sage die Unwahrheit oder zitiere falsch.[162]

 

- Ich finde es ungeheuerlich, daß unser Außenminister hier von dieser Regierungsbank aus Sachen zitiert, die nur Teilwahrheiten beinhalten und daß die ganze Wahrheiten [...] nicht mehr erwähnt wird.

 

- Sie, Herr Khol, haben nicht den Mut gehabt, von Wahrheit zu reden, und hier sagen Sie: Wir müssen die Vergangenheit bewältigen. - Herr Kollege Khol, die Glaubwürdigkeit ist eine eigene Sache.

 

- In diesem Augenblick schäme ich mich für jene Leute, die nicht in voller Wahrheit über unsere Geschichte reden, und ich schäme mich auch für unseren Bundespräsidenten.

 

 

Als persuasionsfremd fallen auf:

Oftmaliges Abschweifen vom Thema (=Unsachlichkeit); Ressentiment-geladenheit; rhetorische Untergriffe; Diskriminierungsversuche; Versuche, den Gegner lächerlich zu machen; Emotionalität; rüder Ton usw. Daß die pejorativen Absichten durchaus erkannt werden, beweist die Wirkung, die sie nach sich ziehen. Mittels Zwischenrufen wird mit gleicher Münze zurückgezahlt:

 

- Abg. Dr. Schwimmer: Sie haben eine Logik!

 

- Abg. Probst: Was haben Sie für Ihre Verhaftung bezahlt, Herr Kollege? - Heiterkeit.

 

- Abg. Dr. Schwimmer: Sie sind ein negativer Nazi! Schämen Sie sich!

 

- Abg. Dr. Schwimmer: Nehmen Sie das Wort 'Kultur' nicht mehr in den Mund, Herr Wabl! - Rufe bei der ÖVP: Das ist unzumutbar!

 

5.3.1.2. Der Provokationsakt

 

Dieser ist von der Pejoration nur schwer abzugrenzen. Zu knapp liegen die Absichten beieinander. Daß aber die Provokation als eigenständige Sprechhandlung gelten kann, zeigen folgende Statements, die eine solche Illokution expressis verbis aussprechen.

Wabl:

- Denn genau diejenigen, die mich provoziert haben, genau diejenigen sind es auch, die mit unserer Geschichte nicht klar und deutlich umgehen!

 

Was sich an anderer Stelle wiederholt:

 

- aber den Provokationen von ihren Bänken konnte ich nicht widerstehen.

 

Bei der Provokation können zwei Arten unterschieden werden: Die eine soll den Gegner irritieren, die andere Aufmerksamkeit für sich selbst erregen.

a) Die auf den Gegner gerichtete Provokation versucht, die Auseinandersetzung zu emotionalisieren oder eskalieren zu lassen. Damit soll der Gegner verunsichert, aus dem Konzept gebracht und somit in seiner Argumentation geschwächt werden. Die Redner am Pult und die Zwischenrufer in den Rängen machen von dieser Möglichkeit reichlich Gebrauch. Es wird unmittelbar reagiert und Stellung bezogen, und ein jeder versucht im offenen Schlagabtausch den entscheidenden Schlag zu landen. Und wie sich denken läßt, wird dabei nicht zimperlich umgegangen:

 

- Abg. Wabl: Herr Kollege Probst! Ich sage Ihnen nur eines: Ihre miesen Unterstellungen sollten Sie anderen Leuten erzählen, im Gasthaus vielleicht!

 

- Ich weiß, man wirft mir und anderen hier billigen Aktionismus vor. (Ruf bei der ÖVP: Jawohl! Budapest!)

 

- Abg. Samwald: Das ist doch ungeheuerlich! - Zahlreiche Rufe bei der ÖVP: Ungeheuerlich!

 

- Abg. Samwald: Eine Ungeheuerlichkeit! Er gehört entfernt vom Rednerpult!

 

- Abg. Wabl: Herr Kollege Probst! Ich will mich jetzt nicht mit Ihren Zwischenrufen beschäftigen.

 

 

b) Die aufmerksamkeitsheischende Provokation versucht ihre Betreiber ins Rampenlicht zu bringen. Dazu ist es notwendig, möglichst allgemein und/oder spektakulär anzuecken. Allgemein meint, daß politische Gruppierungen,  Bevölkerungsschichten oder das Parlament selbst pauschal angegriffen werden. Spektakulär heißt, daß man sich in der Wahl der Mittel unkonventionell und erfinderisch zeigt. Oft ist dabei aber nur der Ton unkonventionell:

 

9.4.92; 67. Sitzung, 7034:

Haider: Und dazu gehört sicherlich auch der Herr Bundesminister für Unterricht und Kunst, ein besonderes Früchtchen in dieser Regierung, der es, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Schranz: Unerhört! Unerhört! - weiter Zwischenrufe bei der SPÖ), offenbar für vereinbar hält, einerseits Herrn Peymann Millionen nachzuwerfen, damit er das Burgtheater nicht in Betrieb hält, damit er Terroristen begünstigt (Zwischenrufe bei der SPÖ; darunter: Frechheit!), damit er Sympathien für Negatives erklärt (Beifall bei der FPÖ), andererseits aber die Zukunftschancen unsere Kinder durch eine vorenthaltene Bildungsreform und nicht ordentliche Schulausbildung schmälert, indem er Lehrerposten wegrationalisiert, indem er Lehrerstunden kürzt und indem er gleichzeitig die Klassenschülerzahl erhöht, (Die sozialistischen Mitglieder der Bundesregierung verlassen die Regierungsbank.)

 

In der Regel ist das höfliche Sprechen aufwendiger als das nicht-höfliche; doch ist das höfliche Sprechen häufig notwendig, wenn Sprecher bei gegebener sozialer Relation zum Partner ihr Handlungsziel erreichen wollen. Das hat der Sprecher gelernt.[163] Was aber, wenn nicht, oder wenn er gelernt hat, daß es auf den direkten Kommunikationspartner im Haus gar nicht ankommt? Sondern die Wählermassen außerhalb zählen, die gerade dieser Umgangsform mit dem politischen Gegner etwas abgewinnen können. Nach politischen Kategorien kann somit auch solchem Sprechen eine gewisse Qualität nicht abgesprochen werden. So konnte festgestellt werden, daß Tageszeitungsjournalisten gegenüber Politikersprache Selektionsmuster anwenden, die sprachliche Qualitäten 'belohnen', indem sie die rhetorisch-kompetenten Aussagen im Wortlaut übernehmen. [...] Rhetorisch-kompetente Politikeraussagen in abwertend-polemischen Stil wurden häufiger von den Journalisten berücksichtigt als jene in konstruktiv-sachlichem Stil, vor allem dann, wenn sie sich auf eine Person bezogen. Partei- und personenbezogene Aussagen stellten ein wichtigeres Selektionskriterium dar, als sachbezogene.[164] Es sind die unterschwelligen, an Gefühle, an Vorurteile und latente Einstellungen appellierenden Textstimuli, die in ihrer Wirkung über andere zu stellen sind.

a)+b) Einen anderen Weg zeigt der Aktionismus. Bei diesem geht es darum, die Sprechhandlung von einem nonverbalen Akt begleiten oder einrahmen zu lassen. Damit läßt sich ein gewisser Show-Effekt erzielen, der sehr hilfreich sein kann, die Aufmerksamkeitsschwelle des Publikums bzw. der Medien zu überwinden.

Wem es gelingt, die genannten Elemente der Provokation zusammenzuführen, dem ist das Medieninteresse gewiß. Andreas Wabl hat dies geradezu exemplarisch vorgeführt:

14.5.1987; 17.Sitzung:

- Sie glauben, die Vergeßlichkeit der Bürger und der Welt wird diese Wunde heilen, aber da haben Sie sich ordentlich getäuscht, Herr Kollege! (Rufe: Was ist mit der Fahne?) Sie warten auf diese Fahne.

 

- Weitere Zwischenrufe. - Ruf bei der ÖVP: Was haben Sie da für eine Fahne mit? Meine Damen und Herren, Sie kriegen diese Fahne noch zu sehen!

 

- und ich sage Ihnen, diese Fahne habe ich hier, damit Sie wissen, unter welcher Fahne unser Präsident seine Pflicht erfüllt hat -: unter dieser Fahne hat unser Präsident ... (Der Redner entrollt eine Hakenkreuzfahne. - Rufe: Unerhört!)

 

- Abg. Dr. Schwimmer: Sie sind ein negativer Nazi! Schämen Sie sich! - Der Redner hat die Fahne zu Boden geworfen.  Weitere heftige Zwischenrufe. - Abg. Dr. Khol: Weg mit der Fahne aus dem österreichischen Parlament! - Der Präsident gibt wiederholt das Glockenzeichen. - Weitere heftige Zwischenrufe.

 

Mit dem Entrollen der Hakenkreuzfahne treten neue Aspekte hinzu. Hier wird in voller Absicht eine Tabuverletzung begangen, um sich der Aufmerksamkeit innerhalb wie außerhalb des Parlaments zu versichern. Grad und Mittel der Provokation lassen allerdings vermuten, daß sie eher nach außen hin gedacht war. Die Aufregung in der Öffentlichkeit im Anschluß an diese Aktion, stützt die Annahme, der Redner wäre von einem solchen Kalkül geleitet gewesen. Neben der eher singulären Erscheinung einer echten Tabuverletzung zeigt die Rede Wabls auch das für den Aktionismus typische Phänomen, den Kodewechsel im kommunikativen Vorgang.

Anstelle einer Vermittlung über den Sprachkode wird das Symbol emblematisch vorgeführt. Man kann mit außersprachlichen Mitteln Handlungen vollziehen, die z.B. dem illokutionären Akt des Warnens oder dem perlokutionären Akt des Überzeugens gleichwertig sind.[165] Emblematisch hat dies zu erfolgen, denn die intendierte Bedeutung, die Bedeutung also, die dem Bild vom Kommunikator zugeordnet wird, muß aus zusätzlichen Angaben hervorgehen, aus einer Bildlegende, aus dem Kontext. [...] Wenn es allein steht, ohne einschränkende Legende und ohne einordnenden Kontext, trifft es auf den unbegrenzten Freiraum der subjektiven Wahrnehmung des Betrachters. Es ist dann Ausgangspunkt von zahllosen Konnotationen, Assoziationen, Vorstellungen, die von der Erfahrung oder Erwartung des Empfängers her mit dem Bild verknüpft sein mögen.[166] Was umgekehrt bedeutet: Gänzlich ohne Unterstützung habe das Bild dagegen überhaupt keine Chance, die Darstellungsfunktion der Sprache zu übernehmen.[167]

Die Rede Wabls kann demnach als erläuternder Bildtext genommen werden, der verhindern soll, daß die falschen Konnotationen und Assoziationen mit dem Zeigen der Hakenkreuzfahne verbunden werden. Eine beliebige Wirkung kann ja nicht das Ansinnen des Redners gewesen sein. Die Chancen und Gefahren liegen knapp beieinander beim Einsatz eines derart un(ter)bestimmten Bedeutungsträgers.

Tatsächlich läßt in manchen Bereichen die Sprache ungleich mehr Freiraum zur inneren Ausgestaltung als das Bild; aber nur in Zusammenhängen, die aus  gesellschaftlich-ideologischer Sicht völlig unerheblich sind, z.B. bei sinnlichen Details (Orten, Szenarien, Physiognomien u.ä.). In anderen Bereichen jedoch, nämlich immer dort, wo eine weitgehende Übereinstimmung der Interpretation im gesellschaftlichen Interesse liegt, bei sozial relevanten Kategorien im weitesten Sinn (Normen, Rollen, Bewertungen von Handlungen u.ä.), ist es die Sprache, welche die Vorstellungskraft mehr einengt und kontrolliert.[168]

Wabl unterlief es dann auch, die Potentialität seines Tuns zu unterschätzen. So wurde gegen Wabl argumentiert, daß diese Parlamentsszene in Fernsehbildern unkommentiert um die Welt gehen und so aus dem Kontext gerissen, einen falschen Eindruck von Österreich und seinem Parlament vermitteln könnten. (Die österreichischen Medien begaben sich seinerzeit nach einer Bedenkzeit auch unter ein selbst auferlegtes Bilderverbot.)

Trotz dieses Vorbehalts kann Wabl ein gewisses Geschick im Umgang mit der visuellen Disposition von Bildmedien nicht abgesprochen werden. Die Präsenz wirkt unmittelbar auf unser Empfinden. Und die Präsentierung eines Gegenstandes wie der von Antonius geschwenkten Tunika des Julius Cäsar oder auch der Kinder des Opfers oder des Angeklagten kann die Zuhörer oder das Gericht wirklich bewegen.[169]  Zugleich baut er aber auf ein weiteres Charakteristikum visueller Medien, nämlich, daß das eigentlich Medienspezifische nicht im Bereich der kognitiven Prozesse, sondern im Bereich der emotionalen Bindungen liegt.[170] Die Maximierung der Wirkung erreicht Wabl nur unter Berücksichtigung beider Charakteristika, die dem ansonsten schon brisanten Thema den zusätzlichen 'kick' geben. Kommunikationstechnisch hat dies zur Folge, daß zur wichtigsten Institution für die Präsentation der 'symbolischen Politik', die sich am Emotionalen und Herzeigbaren orientiert, das Fernsehen geworden[171] ist. 'Symbolische Politik' meint in diesem Zusammenhang zwar nicht die Fahne als Symbol, sondern allgemein die mediale Präsentation von Politik(ern) in standardisierten Handlungsvollzügen, wie Eröffnungsreden bei öffentlichen Bauten, Staatszeremonien aus verschiedensten Anlässen, Politikerinterviews und ähnliches mehr - das Bild vom am Rednerpult stehenden Parlamentarier kann hier sicherlich zugerechnet werden -, am Befund ändert diese Differenzierung aber nichts. Die Maximen für öffentlichkeitsbezogenes Handeln werden zum größten Teil nicht vom Medium der Sprache, sondern von den Medien bestimmt. Wolfgang Bachmayer, Meinungsforscher am OGM-Institut, weist folgende 5 Grundregeln für erfolgreiche Politik im Medienzeitalter aus:

* Reduzierung ('Verzichte auf zu viele Botschaften!') und Konzentrieren der Aussagen auf     Kern-Zielgruppen,

* Emotionalisieren,

* Personalisieren ('jeder Politiker muß für etwas stehen'),

* Kontinuität und Wiederholung wichtiger Themen,

* Aktionismus und Konfliktbereitschaft zeigen.[172]

Neil Postman behauptet ähnliches, schlägt aber einen kritischeren Ton an: Das Fernsehen kann mit Argumenten, Hypothesen, Begründungen, Erklärungen oder anderen Instrumentarien abstrakten, expositorischen Denkens nur wenig anfangen. Was es hauptsächlich verlangt, ist eine darstellende Kunst. Denken ist keine darstellende Kunst; Zeigen aber schon. Und daher wird das, was gezeigt werden kann - nicht das, was gedacht werden kann - zum Stoff, aus dem unser öffentliches Bewußtsein ist.[173]

Dem gehorchend, haschten die Medien gierig nach dem Event und kamen somit ihrerseits den Absichten Wabls entgegen. Mit Art und Ausmaß der Provokation gelang es ihm, weit über seine Klientel hinaus Aufmerksamkeit zu erregen. Andererseits hatte er in Rechnung zu stellen, daß ihm alleine schon wegen der Wahl des Mittels massive Ablehnung entgegenschlagen würde. Nutzen und Schaden waren im vorhinein gegeneinander abzuwägen. In Vorausahnung der Aussichtslosigkeit seines Unterfangens, argumentativ irgendetwas zu bewegen, war er versucht, es sich zunutzen zu machen, daß, um religiöse oder patriotische Leidenschaften zu erwecken, es des Symbols bedarf, da die Emotion sich nur schwer an einer abstrakten Idee entzündet.[174] Sprechhandlungen in einer akuten Beeinträchtigungsepisode verlaufen nicht mehr nach einem (wenn auch 'gestörten') kognitiven Schema, sondern sind vor allem durch das emotionale Erleben gesteuert.[175]

Mitunter gelingt es aber nicht einmal durch Zeigen von Symbolen, die Emotionen zu schüren, besonders dann nicht, wenn es inflationär zum Einsatz gelangt.

12.5.92; 68. Sitzung, 7175:

Anschober: Für wie dumm hält dieser Kanzler eigentlich die Österreicherinnen und Österreicher, daß er glaubt, daß diese Mogelmanöver im Bereich der Fahrten und im Bereich der Ökopunkte nicht erkannt werden? Wir werden deshalb gegen den Bundeskanzler einen Mißtrauensantrag einbringen. Und dieses Land Österreich wird durch diese Politik Klimas weiter überfahren. (Der Redner hält eine rotweißrote Fahne in die Höhe, auf der Reifenspuren sichtbar sind.)

 

Der Aktionismus versteht es aber auch, in anderer Weise sein Anliegen zu betreiben. So kommt er auch zum Einsatz, um die Argumentation des Gegners in moderater Manier zu konterkarieren und auf diese Art in ihrer Wirkung zu behindern.

So geschehen zum Beispiel bei der Fernsehübertragung einer EU-Debatte, in der Wabl vor der Rede des Landwirtschaftsministers Fischler einen Laib Brot, in den kleine Fähnchen mit der Aufschrift "Kursänderung in der EU-Agrarpolitik" gesteckt waren, derartig kameragerecht - direkt auf der Ministerbank - postierte, daß mit der Rede des Landwirtschaftsminister Brot und Fähnchen (mittels Zoom leicht lesbar) als Bild in der Übertragung mitgeliefert wurden. Fischlers Rede wurde damit ein Rahmen verpaßt, der ihren Charakter völlig veränderte. Indem die elektronischen Medien versuchen, ihrem Publikum zu zeigen, was sich 'wirklich' abspielt, verändern sie oft das, was sich abspielt.[176]

Diese nonverbal-aktionistischen Kommunikationsformen sind wohl am bezeichnendsten für die neue Situation im Parlament. Gleiches kann allerdings auch für so manch verbale Aktion gelten, tragen die Zwischenrufe neuerdings doch geradezu aktionistische Züge. Zwischenrufe sind Sprechakte mit oft wirklichkeitskonstruktiver Absicht: Vorgetragenes soll bekräftigt und zur Situationsdefinition genutzt beziehungsweise bestritten, ironisiert und so um seine Wirkung gebracht werden. Faktisch stellen Zwischenrufe eine Art 'Machtkampf' dar: Gelingt es, den Sinn des Gesagten auszuhebeln, indem vom Redner intendierte Verstehenshorizonte durch Konfrontation mit zielsicher eingeworfenen Begriffen kontakariert werden, kann man gar an ihrer Stelle dem Gesagten neue Kontexte unterschieben, so lassen sich dessen eigene Äußerungen gegen den Redner und seine Position kehren.[177] Zu ihrer Rolle gehört das Schillern zwischen Ernsthaftigkeit und Vorführung.[178]

 

12.5.92; 68. Sitzung, 7242:

Maderthaner: Wir gehen einen aufrechten Weg nach Europa, aber wer A sagt, muß auch B sagen, oder ich möchte vielmehr sagen: Wer B sagen will, muß zuerst A sagen. Und dazu gehört eben ein klares Bekenntnis zum EWR. (Abg. Probst: Herr Kollege Maderthaner! Das gehört auch dazu! Wer A sagt, muß auch die limente zahlen!)

9.7.92; 76. Sitzung, 8391:

Präsident: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Renoldner. Ab jetzt beträgt die Redezeit in dieser Debatte 15 Minuten. (Abg. Steinbauer - zu Abg. Renoldner, der sich vor Beginn seiner Rede ein Glas Wasser einschenkt -: Du bist nicht zum Trinken da, sondern zum Reden! - Dr. Hilde Hawlicek: Ja, genau! - Abg. Kuba: Er braucht eine Stimulans!)

29.6.89; 110. Sitzung, 12995:

Gugerbauer: Oder die 'Oberösterreichischen Nachrichten' vom 22.Juni.1989: "Schon wieder raufen SP und VP um den Vorrang in EG-Fragen." (Abg.Dr. Graff: Er zitiert Zeitungen!)

Die Tageszeitung 'Die Presse vom 22.6.1989: "EG-Antrag: harter Machtkampf in letzter Minute." (Abg.Dr. Graff: Das ist der erste Redner bei einer Europadebatte! So etwas Jämmerliches!)

Die 'Tiroler Tageszeitung' vom 16.Mai: "Neuer Wirbel um die EG-Vereinbarung. Fischer für befristetes Abkommen." (Abg.Dr. Graff: Herr Gugerbauer! Ich gebe Ihnen noch fünf Minuten, wenn Ihnen dann nichts Gescheites einfällt, gehe ich!)

 

Der Jargon, dessen man sich hier befleißigt, kann als Ausdruck dafür verstanden werden, daß es nicht die Politik alleine ist, worum sich parlamentarisches Sprechhandeln dreht. Die Abgeordneten gefallen sich in allerlei Rollenverhalten, das zwar im Zusammenhang mit dem allgemeinen politischen Ritual gesehen werden kann, aber derart individuelle Ausprägungen findet, die den Menschen im Abgeordneten zum Vorschein bringen, der doch nie vollständig in der Institution aufgeht. Ironie zum Beispiel läßt sich soziologisch verstehen als eine kulturell typisierte Distanzierung vom eigenen Rollenspiel durch artikulierte Reflexion über die Rolle und die Situation, die den Rahmen des Verhaltens angeben. Mit ihr wird zum Ausdruck gebracht, daß man sich der Rollenhaftigkeit und der Situationsbedingtheit seines Verhaltens bewußt ist und daß man außerhalb dieses Verhaltensrahmens noch mehr und anderes ist[179] (oder sein möchte). Für uns ist dieser Verweis aufs Rollenspiel im Parlament ein weiteres Indiz dafür, daß Wahrhaftigkeit für den parlamentarischen Diskurs eine fragwürdige Größe ist. Denn vom Schauspiel her wissen wir, daß Wahrhaftigkeit für die Person des Schauspielers endet, wo er gegenüber der Öffentlichkeit in die Rolle einer Figur schlüpft. Darum erwächst ihm auch keinerlei Verantwortung aus seinem Handeln auf der Bühne (außer vielleicht aus der Qualität seines Schauspiels). Die Rolle des Parlamentariers ist aber keine fiktionale und ist außerdem von höchst realen Folgen für die Öffentlichkeit. Daher hat er in der Rolle des Politikers die Verantwortung für sein politisches Handeln zu übernehmen und wird auch in dieser zur Verantwortung gezogen. Während Verantwortung im Alltagshandeln zwar eine Rolle spielen kann und prinzipiell gilt, daß man seine Handlung verantworten muß, gibt es hier aber doch eine Reihe von Möglichkeiten, sich der Verantwortung zu entziehen, sei es durch Vernebelung, durch Überlegenheit, durch Flucht oder sonstige Machenschaften. In Institutionen dagegen ist Veranwortlichkeit ein ehernes Prinzip.[180]

Die Institution schützt sich gegen die Verflüchtigung von Wahrhaftigkeit im Rollenspiel, indem sie ein Mindestmaß an Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit (auch in der politischen Rolle) verlangt bzw. voraussetzt. Da Aufrichtigkeit, wie Absicht, niemals unmittelbar feststellbar ist, kann sie nur an der Konsistenz der zum Ausdruck gebrachten Einstellungen abgelesen werden.[181] Danach wird zum Beispiel jemand für unaufrichtig gehalten, der den Wert eines Arguments dann anerkennt, wenn es ihm zum Vorteil gereicht, und ihn dann nicht gelten läßt, wenn es sich gegen ihn wendet.[182] Wer kommuniziert, hält sich an die Maximen, nicht für ein höheres Ideal oder aus Altruismus, es ist in seinem eigenen Interesse. Andernfalls wird er mißverstanden oder gar nicht verstanden. [...] Sonst greift er seine eigenen kommunikativen Ziele an.[183] Darauf stützt sich das Vertrauen, der jeweils andere erfülle die kommunikativen Ansprüche, weshalb es sich umgekehrt jedem verwehrt, dem anderen gar nichts zu glauben. Es wird sich immer um ein eigenartiges Gemisch aus Glauben und Nicht-Glauben handeln.[184] 

 

5.3.1.3. Der Sanktionsakt

 

Mit diesem wird auf die Pejoration und/oder Provokation reagiert. Im Parlament bieten sich dafür zwei Vorgangsweisen an. Die eine ergibt sich aus den Möglichkeiten und Vorgaben der Geschäftsordnung. Demzufolge bezeichne ich sie wieder als a) 'institutionelle' Sanktionsakte, die da sind: 'Ruf zur Sache', 'Ruf zur Ordnung', Sitzungsunterbrechung, Wortentzug, etc.. Diese sind allesamt stark formalisiert und  ihrem Vollzug nach an den Nationalratspräsidenten gebunden. Sie sind verantwortlich für die Asymmetrie in der Kommunikationsbeziehung zwischen Abgeordneten und dem Präsidenten. In dieser Eigenschaft verstoßen sie zwar gegen das persuasive Gleichheitsgebot, andererseits sind sie aber notwendig, um den 'ordentlichen' Geschäftsgang im Parlament aufrechtzuerhalten. Eine Durchsicht der [...] Ordnungsrufe zeigt folgende Praxis: Fast ausnahmslos geahndet wird der Vorwurf der 'Lüge' in jeder Form, also auch 'Sie Lügner' oder 'das ist eine Lüge' oder 'ein Minister, der das Parlament belogen hat': [...] Geradezu selbstverständlich sind Ordnungsrufe für ehrenrührige Bezeichnungen wie 'Lümmel', 'frecher Kerl', 'Trottel', 'Pharisäer', 'Kasperl', 'Heuchlerin', 'Halbstarker', 'Sie sind ein Lump', 'Verleumder', 'Sklavenhalter': [...] Die gerügte Ordnungswidrigkeit muß aber nicht immer in einer direkten Herabwürdigung des Redners bestehen, sondern kann auch negative, beleidigende Qualifikationen des Redeinhalts, wie z.B.: 'Das ist Demagogie!', 'Präpotenz', zum Inhalt haben[185]. (Die Praxis der Ordnungsrufe folgt dabei genau unseren Kategorien Wahrhaftigkeit, Pejoration und Provokation.)

§ 102. (1) Wenn jemand, der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrat berechtigt ist, den Anstand oder die Würde des Nationalrat verletzt, beleidigende Äußerungen gebraucht oder Anordnungen des Präsidenten nicht Folge leistet, sprich der Präsident die Mißbilligung darüber durch den Ruf 'zur Ordnung' aus.

(2) Der Präsident kann in einem solchen Falle einen Redner unterbrechen oder ihm das Wort auch völlig entziehen.

(3) Wurde einem Abgeordneten ein Ordnungsruf in kurzer Aufeinanderfolge zum wiederholten Mal erteilt, kann der Präsident zugleich verfügen, daß Wortmeldungen desselben für den Rest der Sitzung nicht entgegengenommen werden.

§ 103. (1) Wer zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrat berechtigt ist, kann vom Präsidenten den Ruf 'zur Sache' oder 'zur Ordnung' verlangen. Der Präsident entscheidet hierüber ohne Berufung an den Nationalrat.

§ 104.  Wenn der Präsident einen Redner unterbricht, hat dieser sofort innezuhalten, widrigenfalls ihm das Wort entzogen werden kann.

 

14.5.1987; 17.Sitzung:

- Präsident (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter ... (Weitere anhaltende Zwischenrufe.) Ich bitte um Ruhe, wenn der Präsident spricht.

Herr Abgeordneter Wabl! Es gibt leider keine andere Disziplinarmaßnahme als den Ordnungsruf. Das Herzeigen dieser Fahne in diesem Parlament zum ersten Mal, seit es nicht mehr Gauhaus ist, seit April 1945, wäre meiner Ansicht nach anderer Konsequenzen wert. Ich erteile Ihnen aber als das Mittel, das mir zur Verfügung steht, einen Ordnungsruf. (Anhaltender lebhafter Beifall bei SPÖ, ÖVP, und FPÖ. - Weitere Zwischenrufe.)

 

Minuten später kommt es zu einer Unterbrechung der Sitzung. Diese wurde nach einer 'Sonderkonferenz' von den Klubobmännern der SPÖ, ÖVP und FPÖ initiiert. Sie benützen diese Möglichkeit in der Geschäftsordnung, um über die Instanz des Vorsitzenden eine Sanktion gegen ein anderes Mitglied des Hauses vorzunehmen. Diese kann demnach als Mittel für die (partei)politische Auseinandersetzung instrumentalisiert werden. Dafür erweist sie sich als besonders wirksam, da der Betroffene nicht nur gewissermaßen stigmatisiert, sondern obendrein auch noch des Wortes beraubt wird. Der Sanktionsakt wird also nicht nur passiv erlitten, sondern auch aktiv für die eigenen Interessen eingesetzt. In der Anwendung überschneidet er sich damit mit jenen der Pejoration und Provokation. Perlokutiv stellt er andererseits deren Wirksamkeit unter Beweis. Die 'politischen Bühnen' sind am besten erkennbar, wenn ein Kandidat entweder deren 'Regeln' verletzt oder sein Verhalten extrem überzieht.[186]

 

- Abg. Wabl: (Abgeordnete von SPÖ und ÖVP versammeln sich um den Platz von SP-Klubobmann Dr. Fischer.) Ich habe das Gefühl, hier gibt es eine Sonderkonferenz über mein Verhalten.

 

- Abg. Dr. Fischer (SPÖ): Herr Präsident! Ich würde Sie bitten, die  Sitzung zu unterbrechen, eine Präsidialkonferenz einzuberufen, denn es gibt Vorfälle, über die ein Parlament mit einem Minimum an Selbstachtung und mit einem Minimum an Gefühl für das, was diesem Land zugemutet werden kann, nicht vorübergehen kann. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

 

- Abg. Dkfm. DDr. König (ÖVP): Herr Präsident! Ich möchte mich diesem Wunsch vollinhaltlich anschließen. Ich glaube, Sie sollten diesem Wunsch stattgeben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

 

- Abg. Dr. Frischenschlager (FPÖ): Herr Präsident! Ich glaube auch, daß dieser Vorfall wirklich alles sprengt, und ich schließe mich der Meinung meiner beiden Vorredner an. (Beifall bei FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

 

- Präsident: Danke. Ich unterbreche dem Wunsch der drei Fraktionen gemäß die Sitzung.

 

Anders haben wir aber auch schon gezeigt, daß die Geschäftsordnung den Redner nicht nur in seinen Möglichkeiten einschränkt, sondern - viel wesentlicher - in seinen kommunikativen Rechten - z.B. gegen Mehrheitsfraktionen - schützt. Was allerdings miteinschließen kann, daß sich der Redner dann wie in Schutzhaft genommen vorkommen muß.

b) Die zweite sanktionelle Vorgangsweise kennt keine formalen oder institutionellen Vorgaben und wird von Abgeordneten gegeneinander zum Einsatz gebracht. Eine Koexistenz freier Handlungen [...] erreicht die Sprache ohne Gewaltandrohung alleine durch  die (vergleichsweise) harmlosen Sanktionen, die am möglichen Mißlingen von Zugehörigkeitsvollzügen hängen.[187] Treffender läßt sich dieser Vorgang vielleicht mit dem trivialpsychologischen Begriff 'Liebesentzug' umreißen, nur daß einem im Parlament anstatt der 'Liebe' die geneigte Aufmerksamkeit entzogen wird. Beispiele davon hatten wir ja schon, aber zur Veranschaulichung des Unterschieds zur institutionellen Sanktion führe ich sie in den entsprechenden Passagen nochmals an.

 

- Haider: Und dazu gehört sicherlich auch der Herr Bundesminister für Unterricht und Kunst, ein besonderes Früchtchen in dieser Regierung, der es, meine Damen und Herren (Abg. Dr. Schranz: Unerhört! Unerhört! - weiter Zwischenrufe bei der SPÖ), offenbar für vereinbar hält, einerseits Herrn Peymann Millionen nachzuwerfen, damit er das Burgtheater nicht in Betrieb hält, damit er Terroristen begünstigt (Zwischenrufe bei der SPÖ; darunter: Frechheit!), [...] (Die sozialistischen Mitglieder der Bundesregierung verlassen die Regierungsbank.)

 

Hierbei handelt es sich um eine Art von argumentiver Ersatzhandlung, deren Intention auf den Abbruch eines bis dahin erfolgten argumentativen Diskurses gerichtet ist. [...] Die Kommunikationsverweigerung erscheint zunächst als folgerichtige Reaktion auf ein Verlassen der kommunikativen Verständigungsebene durch den Redner.[188]

 

Wesentlich häufiger wird die Sanktion nur angedroht und auch da oft nur rhetorisch:

- Gugerbauer: Die 'Tiroler Tageszeitung' vom 16.Mai: "Neuer Wirbel um die EG-Vereinbarung. Fischer für befristetes Abkommen." (Abg.Dr. Graff: Herr Gugerbauer! Ich gebe Ihnen noch fünf Minuten, wenn Ihnen dann nichts Gescheites einfällt, gehe ich!)

 

Zwar auch nur rhetorisch, aber dem Inhalt nach bedenklich erweist sich folgende Äußerung, die das Verlassen der Situation nicht mehr dem freien Selbstentscheid überlassen möchte:

 

- Abg. Samwald: Eine Ungeheuerlichkeit! Er gehört entfernt vom Rednerpult!

 

Können auch dem Vorgang nach die Sanktionsformen voneinander unterschieden werden, in ihrer Bedeutung für den Diskurs sind sie gleichzusetzen. Beidemale wird die Kommunikation unterbrochen, weil ein vorausgesetzter Anspruch nicht mehr erfüllt ist oder zu sein scheint. Erwartet wird, daß der Redner in der (vom Anstand) gebotenen Form wahrhaftig zur Sache und gegen die andere Person spricht. Das 'Zum-Problem-Werden' dieser Geltungen führt zum Abbruch kommunikativen Handelns. Genau an dieser Stelle läge es am Diskurs, das Problem auszuräumen. Dazu bedürfte es nicht einmal einer argumentativen Auseinandersetzung, es genügte, die Sanktion zum Anlaß zu nehmen, stillschweigend zu den Regeln verständigungsorientierten Handelns zurückzukehren und die Argumentation erwartungsgerecht fortzuführen.

 

5.4. Das institutionelle Diskurs-Dilemma

 

Wie nun aber die Sanktionen und eventuellen Begründungen in der Praxis auch immer ausfallen, von Einsicht des betroffenen Redners werden sie in der Regel nicht begleitet. Denn selbst wenn der Fragende mit seiner Geltungsfrage - dies macht die Pointe der Dialektik zwischen 'unterbrechen' und 'eröffnen' aus - Kommunikation nur unterbricht, um sie auf einer anderen Ebene verständigungsorientierter Rede fortzusetzen, so hängt das Gelingen solcher intendierter Fortsetzung  verständigungsorientierter Rede als Diskurs doch von der Bereitschaft des jeweiligen Kommunikationspartners ab, die 'kritische Schwelle' zwischen kommunikativem Handeln und Diskurs zu überschreiten, d.h. sich überhaupt auf Argumentation einzulassen.[189] Im Parlament ist man eher geneigt, auch noch der Sanktion - d.h. deren Betreibern - die Ernsthaftigkeit in Abrede zu stellen, indem man wieder unterstellt, andere Absichten und Ziele als Rückführung zu sachlicher Argumentation würden damit verfolgt. Da Wahrhaftigkeit rein argumentativ nicht eingelöst werden kann - d.h. man kann der Absichten des anderen nie wirklich gewiß sein -, empfiehlt es sich nach politischem Verständnis, dem anderen eher zu mißtrauen, als das Gegenteil anzunehmen, wie es in der Alltagskommunikation (größtenteils) der Fall ist. Damit sind wir bei einem weiteren Diskurs-Dilemma, welches ich einfach das 'institutionelle' nennen möchte.

Wie wir die Dinge benennen wollen, bleibt aber völlig egal. Relevant ist hingegen die Konsequenz aus dem ganzen. Das ideologische, politische und institutionelle Diskurs-Dilemma schießen zu einer Aporie zusammen, aus der sich Politik nicht wird befreien können, solange sie nicht aufhört, anderes zu sein als Politik. Indem man dem jeweiligen politischen Gegner Unwahrheit, Unwahrhaftigkeit und unangemessenes Diskussionsverhalten unterstellt, entzieht man sich selbst die Chance zur echten Auseinandersetzung mit der Position der anderen Seite. Fazit: Mit Hilfe des Verständigungsbegriffes (aus der Theorie des kommunikativen Handelns) lassen sich 'Schwachstellen' in realen, empirischen Verständigungsprozessen diagnostizieren.[190] Und vielleicht muß als Fazit sogar die Unausräumbarkeit dieser Schwachstellen diagnostiziert werden.

 

5.5. Politik als Inszenierung

 

Läßt man das Parlamentsgeschehen vom 14. Mai 1987 (Zeigen der Hakenkreuzfahne) Revue passieren, gewinnt das Ganze den Charakter einer Inszenierung. Zu fest darf der eine mit der Verhaltensweise des anderen rechnen. Und sollte bei 'haarigen' Themen das Verhalten des Gegners nicht ausrechenbar sein, behilft man sich mit mehr oder weniger geheimen Absprachen. Naturgemäß sind diese nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, sie gäben ja einen handfesten Beweis für den inszenatorischen Charakter parlamentarischen Handelns ab. Im Fall der Wabl-Rede gibt jedoch ein Zwischenruf Zeugnis von einer solchen Absprache.

 

- (Abg. Probst: Es wäre fair, wenn Sie sich an das Übereinkommen halten würden!) 

 

Ob das 'Übereinkommen' in der Präsidiale, zwischen den Parteigranden oder zwischen den Fraktionen getroffen worden ist, läßt sich aus der Debatte (Parlamentsprotokoll) freilich nicht erschließen.

Der inszenatorische Eindruck wird verstärkt durch den parteilich-ideologischen Rahmen, in den das parlamentarische Geschehen eingebunden ist. Auf Wabls Argumentation/Polemik gegen Waldheim reagieren nur die Vertreter der Partei, die diesen bei der Wahl unterstützt hatte. Selbst emotionalen Ausbrüchen wird nur innerhalb dieses Rahmens freier Lauf gelassen. Abgeordnete nicht involvierter Parteien halten sich bedeckt.

Erst als der Redner die Hakenkreuzfahne hervorholt, schalten sich auch diese aktiv ins Geschehen ein. Allerdings in der Form, daß sie die Sitzung unterbrechen lassen. Geahndet wird bloß das Mittel, zu dem Wabl greift, der Zweck (bzw. Inhalt) wird aus der Debatte herausgehalten. Oppositionelles Aufbegehren wird als Formfehler abgetan. Doch das ist eine schon eher  politische Frage, die auch den Politikern überlassen bleiben soll. Für uns ist von Bedeutung, daß in einem Bewußtsein gehandelt wird, die Plenardebatten dem Publikum nicht ohne interne Regieanweisungen präsentieren zu wollen. Gerade das Bewußtsein, daß viele andere zuhören, macht [...] empfindlicher bezüglich der Präsentierung seiner selbst und der Reaktion anderer politischer Gruppen auf seine Äußerungen.[191] Wobei in erster Linie die Präsentation durch Medien ins Auge gefaßt wird. Die 'Wahrnehmung der Medien', die Regelhaftigkeit der Konstruktion durch die Nachrichtenmedien, wird längst gezielt für politische Zwecke eingesetzt.[192] Denn natürlich finden im Parlament Auseinandersetzungen statt, die für die Öffentlichkeit gedacht sind.[193] Selbst jene Aspekte politischen Verhaltens, die immer 'öffentliche Handlungen' waren - Pressekonferenzen, Ansprachen im Parlament, Interviews und politische Umgangsformen - wurden durch die Anwesenheit der Fernsehkameras verändert.[194]

 

5.6. Die thematisierte Öffentlichkeit

 

Der letzte Sprechhandlungstyp, der in diese Analyse Aufnahme finden soll, ist auch schon die Überleitung zu den eher allgemeinen Betrachtungen zur Wechselbeziehung zwischen Parlament und Öffentlichkeit. Dazu wähle ich Sprechhandlungen, die den Bezug propositional irgendwie thematisieren, da die mediale Orientierung dabei am augenscheinlichsten wird. Es würde sich aber nicht um Politik handeln, geschähe diese Thematisierung in nüchternen, konstativen Sprechakten. Auch hier agiert man auf doppeltem Boden mit verschiedensten Illokutionen gleichzeitig. Die sachliche Stellungnahme zu den Medien ist nicht vorrangig, die primäre Absicht weist eher in die Richtung der uns schon bekannten Vorgänge Bewerten/Abwerten, Provozieren und Sanktion. In Referenz wird dabei alles genommen, was dem Gegner politisch nur irgendwie schaden könnte.

 

29.6.89; 110. Sitzung, 13001:

Wabl:

- Aber was wollten Sie in diesem Haus? Was wollten Sie hier eigentlich diskutieren, meine Damen und Herren? Sie betrachten ja diese Debatte als lästige Pflicht. Aber heute, weil das Fernsehen direkt überträgt, sehen Sie eine willkommene Möglichkeit, wieder Werbung zu machen für Ihre EG-Bestrebungen.

12.11.1991; 44. Sitzung, 4142:

Fuhrmann:

- Sie wollen heute offenbar eine Show haben, um Ihr Volksbegehren durch eine solche Debatte hier im Haus über die Medien dementsprechend auch zu transportieren. Wenn Sie das wollen, dann bitte, das ist legitim, Sie sind eine Partei, Sie sind eine Oppositionsfraktion, aber haben Sie nicht die Unehrlichkeit, sich dann hier herzustellen und wehleidig zu beklagen, daß uns die Tagesordnung, so wie wir sie uns vorgenommen haben, aufgrund Ihrer Vorgangsweise Probleme bereiten wird, fertig zu werden!

12.5.1992; 68. Sitzung, 7229:

Haider:

- Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist verständlich, daß die österreichische Bundesregierung dringenden Bedarf hat, Erfolgsmeldungen über die Rampe zu bringen. Es ist verständlich, daß sich die Abgeordneten der Regierungsparteien krampfhaft bemühen, Erfolge in die Öffentlichkeit zu setzen. - Daher war es wohl auch die Regie, daß heute über das Mißtrauensvotum, das im Parlament gegen den Bundeskanzler und gegen den Verkehrsminister seitens der Opposition gestellt wurde, in der Berichterstattung des staatlichen Rundfunks nichts vorkommen durfte, sehr wohl aber die Jubelmeldungen aller Regierungsmitglieder über die erfolgreichen EWR-Verhandlungen.

29.6.89; 110. Sitzung, 12992:

Wabl:

- Herr Präsident! Ich verlange, daß Sie bei dieser Abstimmung über die Redezeitbeschränkung eine Auszählung der Stimmen vornehmen und das Ergebnis bekannt geben. (Abg.Dr. Graff: Dem Wabl steigt das Fernsehen zu Kopf!)

 

Mittels des an den anderen Abgeordneten gerichteten Vorwurfs mangelnder Wahrhaftigkeit (hinsichtlich parlamentarisch-deliberativer Absichten) wird  Wahrhaftigkeit für sich selbst und obendrein (indirekt) für die Institution im übrigen behauptet. Indem die Interaktanten in öffentlich-dialogischen Kommunikationsereignissen ein Gespräch untereinander etablieren, in dem sie sich gegenseitig vorwerfen, zum Fenster hinaus zu reden, bestätigen sie die Erwartungen Dritter immmer wieder neu und stützen die Vorstellung, die Kommunikation habe eine Funktion in der Erfüllung der institutionellen Aufgaben, und die Art und Weise, wie sie öffentlich miteinander umgehen, entspreche den Formen und Mechanismen interner Handlungskoordinierung.[195]  So sehr sie sich in der Herangehensweise unterscheiden, gemeinsam ist all diesen Sprechhandlungen, daß mit der Vorhaltung, der andere agiere im Hinblick auf die Medien, diesem in/direkt der Anspruch auf Ernsthaftigkeit innerhalb des Plenarsaals abgesprochen wird. Was ja paradox erscheint, wenn man bedenkt, daß Politiker wie Medien im gleichen Sinn anwaltschaftlich für die Gesellschaft eintreten. Warum sollte dann ein Hinwenden an die Medien, die im erweiterten Sinn ja Diskursbeteiligte sind, die ernsten Absichten des Sprechers in Frage stellen? Der damalige Klubobmann und jetztige Nationalratspräsident Heinz Fischer findet das ganze dann auch weit weniger prekär, da es ja auch unter dem erweiterten Publikum schlußendlich wieder nur auf das Argument ankomme.

29.6.1989; 110. Sitzung, 12998:

Fischer:

- Ich erblicke nicht in der Zahl der Redner irgendein Qualitätsargument, aber ich meine nur, daß man nicht sagen kann, daß das, wenn diese Frage im Parlament sieben, acht, neun Stunden vor laufenden Kameras diskutiert wird, wo jeder, den es interessiert, zuschauen und urteilen kann, welches Gewicht die Argumente des Kollegen Gugerbauer, die Argumente des Kollegen Jankowitsch und die Argumente des Kollegen Smolle haben,  und wo 40 Redner zu Wort kommen, eine Knebelung sei und die Frage nicht ausreichend diskutiert werde. Sie wird ausreichend diskutiert. Herr Kollege Smolle! Kommen Sie heraus und zeigen Sie, ob Sie gute Argumente oder ob Sie schlechte Argumente haben. Darauf kommt es an, nicht auf die Lautstärke Ihrer Zwischenrufe von dort hinten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 

Eine Erklärung für die dennoch vorhandenen Spannungen zwischen Politikern und Journalisten findet sich in der unterschiedlichen Rollen, welche die Beteiligten dabei einnehmen. Mit Legislativ- und Exekutivgewalt ausgestattet, handeln die Abgeordneten vom Boden des Plenarsaals aus, während die Berichterstatter (mit der Macht der Öffentlichkeit im Rücken) das Geschehen von der Pressetribüne aus kontrollieren.

Daraus erwachsen Animositäten, in denen es um Vertretungsansprüche, Kompetenzstreitigkeiten bis hin zu simplem Neidverhalten geht. Diese werden zusätzlich geschürt durch den Umstand, daß durch die Mediatisierung von Politik und Gesellschaft die Rolle der Journalisten immer (ge)wichtiger wird und es daher permanent um eine Neuverteilung von Macht geht. Eine Ursache dafür, daß die Parteien ihre Transmissionsriemenfunktion immer weniger wahrzunehmen in der Lage sind, ist das Vordringen der Massenkommunikation in allen gesellschaftlichen Bereichen und damit die teilweise Verdrängung der Parteien aus diesen Feldern der Öffentlichkeit.[196] Historisch läßt sich dies ungefähr so dimensionieren: Wenn das englische Parlament vor 150 Jahren Journalisten zu kniefälliger Abbitte wegen breach of privilege vor den Parlamentsschranken zwang, wenn sie über seine Verhandlungen berichteten und wenn heute die Presse durch die bloße Drohung, die Rede der Abgeordneten nicht abzudrucken, die Parlamente auf die Knie zwingt, so hat sich offenbar ebenso der Sinn des Parlamentarismus wie die Stellung der Presse geändert.[197] Was Max Weber schon 1910 zu den Entwicklungen und Zusammenhängen von bzw. zwischen Politik und Presse bemerkte, deckt sich mit dem gegenwärtigen Erkenntnisstand. Unsere demokratischen Spielregeln, die parlamentarischen Verfassungen, der Parlamentarismus selbst, die repräsentative Demokratie wurden in und für Zeiten erarbeitet, in denen man sich die flächendeckende [...] Öffentlichkeit unserer Tage nicht einmal vorzustellen vermochte. Folgerichtig konnten in diesem unvorbereiteten Kräfte- und Institutionensystem die Medien [...] zur 'staats-gestaltenden Größe' aufsteigen.[198] Mit der Meinung des Medienmachers geht auch die des Politikwissenschaftlers konform: Politik ist danach tendenziell als Produkt einer reziproken Arbeitsteilung zwischen den politischen Institutionen und der Institution Fernsehen zu begreifen [...] Damit könnte das klassische Prinzip der Gewaltenteilung und wechselseitigen Kontrolle in Frage gestellt werden.[199] All dies zusammen mag erklären, warum sich Mißstimmigkeiten oder zumindest Ironie einschleichen, wenn die jeweiligen Funktionsträger der Öffentlichkeit übereinander zu sprechen kommen.

Die Beschwerde eines SPÖ-Abgeordneten lautet: Die Selbstdarstellung des Fernsehens und das Besserwissen des ORF überwiegt, gleichzeitig werden die Kommentare der Abgeordneten entsprechend gekürzt und verstümmelt gesendet.[200] Eine besondere Position nehmen die freiheitlichen Abgeordneten ein: Der Großteil der FPÖ-Mandatare (83 v.H.) beschwert sich - im deutlichen Gegensatz zu den Politikern der anderen Parteien - über eine Beleidigung oder Benachteiligung durch die Berichterstattung des 'Hohen Hauses'; insbesondere wirft man dem Magazin Parteilichkeit vor.[201]

Ermacora kritisiert aber auch das rücksichtslose Verhalten von einigen Medienvertretern, die für die Mitglieder des Ausschusses, Zeugen und Auskunftspersonen unzuverlässigerweise einen 'öffentlichen Ruf' begründet hätten. Eine verantwortungsbewußte Berichterstattung in diesem Bereich sei mehr denn je notwendig geworden[202]; was uns die weiteren Themen vorgibt.

6. Die Öffentlichkeit

 

Das Funktionieren von Kommunikation in und durch die Öffentlichkeit bleibt nicht ohne Einfluß auf das Funktionieren von Politik überhaupt. So anspruchsvoll sich Öffentlichkeit konstituiert, so sehr sich Politik in der Sache ernsthaft bemüht, so nahe kommt Demokratie dem, wofür sie oft genug nur symbolisch steht. Sinn und Zweck dieser Arbeit machen es daher nötig, die Öffentlichkeit in die Betrachtung miteinzubeziehen. Wir hatten Parlament und (mediale) Öffentlichkeit reziprok aufeinander bezogen und daraus wechselseitige Abhängigkeit in den Sprechhandlungen unterstellt. Dies nachzuweisen, soll über einen inhaltlichen Vergleich gelingen, der zeigt, daß sich beide (Diskurs)Bereiche tatsächlich überschneiden und ergänzen. Gleichzeitig soll aber auch der Unterschied in den (Diskurs)Bedingungen hevorgehoben werden, da sich m.E. daraus die wesentliche Wirkung auf politisches Sprechen ergibt. Damit verbindet sich die Absicht, auch schon im Sinne eines Resümees die Konturen parlamentarischen Sprechens vor öffentlichem Hintergrund nachzuziehen. Das gibt uns gleichzeitig die Gelegenheit, von außen zu gewichten, was  bisher nur aus der Innenperspektive von Bedeutung war.

 

6.1. Parlamentsberichterstattung und ihre Wirkung

 

Dem Fernsehen wird nachgesagt, daß die Hauptnachrichten von allen Leuten aus allen sozialen Schichten gesehen würden. Also auch von den Nicht-Opinion-Leaders und Nichtteilnehmern an der Basiskommunikation und besonders auf diese politisch schwach Interessierten (die ja dann doch auch wählen gehen) hätten TV-Nachrichten eine politisch brisante Wirkung.[203] Andere behaupten, daß es auf die gar nicht ankäme. Der politische Prozeß verlangt eine aktive Öffentlichkeit, die kleiner, sehr viel kleiner ist als die Gesamtheit der Bürger.[204] Diese leisteten die notwendige Interpretation und Distribution der Medieninhalte, und geben diese über den 'two-step-flow' an die Massen weiter. Ich möchte hier nicht spekulieren, sondern für die vielstrapazierte Öffentlichkeitswirkung des Parlaments Zahlen und Fakten sprechen lassen. Diese geben Auskunft, inwieweit die TV-Öffentlichkeit tatsächlich am parlamentarischen Geschehen interessiert ist. (Was nichts darüber aussagt, wie es um das allgemeine politische Interesse bestellt ist, denn der Parlamentskiebitz muß als Ausnahmeerscheinung innerhalb der Politikrezeption betrachtet werden.)


a) Reichweiten (elektronische Medien):

Die Zusehergemeinde des 'Hohen Hauses' umfaßt am Samstag ca. 150 000 und am Wiederholungstag bis ungefähr 100 000 Personen[205]. Zur Aktualisierung des Zahlenmaterials zog ich das Medium direkt zu Rate. Laut ORF-Teletest werden für das Parlamentsmagazin 'Hohes Haus' folgende Einschaltquoten ausgewiesen: 9.4.1995: 5% = 330 000; 2.4.1995: 4% = 281 000; 22.5.1995: 3% = 215 000; 11.6.1995: 2% = 159 000 Personen. Insgesamt wird die Parlaments-berichterstattung des 'Hohen Hauses' von den Zusehern positiv beurteilt; beim ORF-Infratest erhält die Sendung die durchschnittliche Note 4,0 (Höchstnote 5).

b) Handlungsträger (Printmedien):

Handlungsträger in der Berichterstattung von 10 repräsentativen Tageszeitungen (Vollerhebung, Untersuchungszeitraum: die ersten neun Monate 1992) im Durchschnitt: Exekutive 35.5 %, Parteien 15.2%, Staatsoberhaupt 7%, Legislative 6.4% [206].

Relativiert werden diese Zahlen allerdings dadurch, daß für die Texterstellung im Durchschnitt 16.1% Lobbyisten verantwortlich zeichnen.  Damit bringen diese die Politiker dazu, 'Handlungsbedarf' zu entdecken, wo er von den durch demokratische Wahlen bestellten Parlamenten und Regierungen bisher nicht gesehen wurde.[207]  

Von wem und was berichtet wird, erweist sich stark an jenen Akteuren orientiert, die in der realpolitischen Machtkonstellation ohnehin eine privilegierte Position innehaben. Gleichberechtigte Kommunikationschancen, als fundamentale Voraussetzung einer demokratischen öffentlichen Meinungsbildung, sind demnach nicht gegeben. Neben einem starken Anteil ausländischer Akteure (meist Politiker anderer EG-Länder) ist jedoch auch in zufriedenstellendem Ausmaß das Miteinbeziehen von Experten in die Berichterstattung zu registrieren.[208] Hammerbacher belegt dies mit einer Erhebung aus NKZ, Kurier, Der Standard, Die Presse, Die ganze Woche, profil und Wochenpresse anhand von Stichproben aus dem Zeitraum 1.7-1.12.1991.

Die jeweiligen Anteile der Akteure in der EG-Berichterstattung sämtlicher untersuchter Printmedien zusammen betragen: Ausländische Akteure 24.9%, Regierung 15.4%, Experten 11%, Leser 9.9%, Wirtschaft 8.8%, ÖVP 6.6%, Grüne 6.6%, SPÖ 3.3%, FPÖ 2.2%, Arbeiter 1.1%.[209] 

Dem diskurskritischen Ansatz folgend, führe ich zur Qualität des öffentlichen (medialen) Diskurses das Resümee - eine wie oben angelegte Analyse kann hier nicht erfolgen - von Hammerbacher an: Die Ergebnisse erbrachten, daß die EG-Berichterstattung der untersuchten Printmedien insgesamt nicht dazu angetan ist, dem Rezipienten ein genügendes Maß an Faktenwissen und Problembewußtsein zu vermitteln. [...] Die funktionalen Leistungen der Medien in Bezug auf das Gesellschaftsystem sind demnach im konkreten Fall als ungenügend zu bezeichnen.[210] Wenn wir von dieser Schlußfolgerung absehen, bedeuten die Zahlen für uns, daß die Regierung, die das Geschehen im Parlament doch wesentlich bestimmt, mit 15.4 % Anteil offensichtlich auch in den Printmedien ganz kräftig 'mitmischt'.

 

6.2. Parallele Diskurse

 

Schwieriger ist, über die inhaltliche Kongruenz von öffentlichem und parlamentarischem Diskurs Auskunft zu geben. Es überstiege den Rahmen dieser Diplomarbeit bei weitem, auch noch über Inhaltsanalysen statistisches Material zu Parlamentsdebatten und deren medialen Niederschlag anzuschaffen. Doch hatte ich mich bei der Sichtung des Materials im wesentlichen auf den Zeitraum Anfang 1989 bis Ende 1992 und thematisch auf die EG-Problematik eingeschränkt. Und aus dem Gedächtnis kann ich angeben bzw. bestätigen - und ich glaube, das würde einer inhaltsanalytischen Prüfung standhalten -, daß in den Plenardebatten, die im Themenbereich EG lagen, die Schwerpunkte ähnlich gesetzt waren wie in den folgend angeführten Medienerhebungen.

Themenverteilung: Beitrittsfrage allgemein 12.4%, Wirtschafts- und Finanzfragen 7.5%, Neutralität 7.5%, Verkehr 5.5%;  Die Medienrealität der Beitrittsproblematik ist demnach auf die Bereiche 'Wirtschaft', 'Neutralität', und 'Transitverkehr' reduziert. Diese sind es auch, die in Form von umfangreichen Artikeln behandelt werden.[211] Eine andere Untersuchung weist schwerpunktmäßig eine ähnliche Verteilung in NKZ, Kurier, Presse, Standard und Salzburger Nachrichten aus: EG-Ansuchen 26.6%, Neutralität 18.9%, Wirtschaft 12.7%, Transit/Verkehr 5.9%, Landwirtschaft 5.4%, Soziales/Arbeit 4.2%.[212] Dem ist beizufügen, daß sich die Parlamentsdebatten zur EG bei weitem nicht auf diesen engen Themenkreis beschränken. Oft wird sehr faktenreich und detailliert über Bereiche debattiert, die weitab jeglichen medialen Interesses liegen. Andererseits zeigen sich die Debatten durchaus beeinflußt von dem, was von den Medien tagespolitisch zum Thema gemacht wird. Was alleine schon die Einrichtung der aktuellen Stunde unter Beweis stellt.

 

§ 97a. (1) Eine aktuelle Stunde findet statt, wenn dies vom Präsidenten nach Beratung in der Präsidialkonferenz angeordnet oder von fünf Abgeordneten schriftlich bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der ersten Sitzung des Nationalrates jener Sitzungswoche, in der die Aktuelle Stunde stattfinden soll [...], unter gleichzeitiger Bekanntgabe des Themas verlangt wird.

(4) Die Aktuelle Stunde dient einer Aussprache über Themen von allgemeinem aktuellen Interesse aus dem Bereich der Vollziehung des Bundes; es können weder Anträge gestellt noch Beschlüsse gefaßt werden.

 

1.4.1992; 64. Sitzung, 6711:

Parnigoni (SPÖ):

- Herr Bundesminister! Frau Staatsekretär! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich nehme eigentlich an, daß diese aktuelle Stunde auf meine Pressekonferenz unter dem Thema "Perspektiven der österreichischen Tourismuswirtschaft in der EG" vom 18. März, auf welcher ich dieses Thema sehr ausreichend behandelt habe, zurückgeht, aber ich freue mich natürlich, wenn der Koalitionspartner dieses Thema hier im Plenum mitabgehandelt wissen will.

 

Aus all diesem darf angenommen werden, daß die Diskurse inner- und außerhalb des Parlaments voneinander affiziert sind. Sie sind als parallele Bereiche unter ein- und deselben Kommunikationsraum subsumiert.

 

6.3. Diskurs unter Marktbedingungen

 

Setzt sich die parlamentarische Argumentation dem freien Meinungsmarkt aus, so unterliegt sie automatisch den Marktgesetzen. Demnach pflegt sie auch Warencharakter anzunehmen. Was sich in den Sprechhandlungen zu erkennen gibt, wenn davon die Rede ist, daß etwas 'verkauft' oder 'über die Rampe gebracht' werden muß (vgl. S.84). Die Öffentlichkeit parlamentarischer Plenarsitzungen hat seit dem Entstehen des Fernsehens, welches diesbezüglich einen Informationsauftrag hat, sehr bedeutsame Auswirkungen mit sich gebracht, welche dem Parlament sicherlich nicht zum Vorteil gereichen. [...] Die Plenarsitzung dient der Präsentation, dem 'Verkauf' (wie das neuerdings so häßlich heißt) der Standpunkte an die Öffentlichkeit.[213] Denn über Erfolg oder Mißerfolg politischer Maßnahmen entscheidet immer weniger die Richtigkeit der Maßnahme an sich, sondern immer mehr die Art ihrer öffentlichen Thematisierung. Politik wird von der Dramaturgie der öffentlichen Darstellung diktiert. Die öffentliche Inszenierung wird zum eigentlichen Erfolgskriterium der Politik.[214]  Dies bestätigt indirekt Klubobmann Khol, wenn er den Parlamentsneuling Steindl im 'Inlandsreport' vom 2.2.1995 vor laufender Kamera in den Abgeordnetenberuf einführt, indem er ihn darauf hinweist, daß es bei der Parlamentsrede auf den Satz ankomme, der in die Medien kommt.

Nicht die Sache entfaltet ihre Wirkung, sondern das Image des Mediums oder das Prestige der Person. Worte, die im Fernsehen fallen und die politischen Akteure, die Gelegenheit erhalten, im Fernsehen ihre Meinung kundzutun, zehren vom Prestige des Fernsehens und vergrößern ihre Wirkungschancen, besonders dann, wenn sie simple Thesen vortragen.[215] Wer wüßte das nicht besser als die Medienmacher selbst. Wobei Ex-ORF-GI Gerd Bacher aber so tut, als wäre er die Diskursethik selbst: Nicht der innere Wert, die Wahrhaftigkeit oder die Richtigkeit einer Sache bestimmen oft die Politik, sondern häufig nur ihre mediale Verkäuflichkeit. Oft wird die Öffentlichkeit zum Selbstzweck, veranstaltet als eine publizistische Peep- Show, ein Mittelding von Voyeurismus und Vergewaltigung.[216] 

Die Debatte im Plenum des Parlaments läuft damit Gefahr, nur 'zur propagandistischen Demonstrationsbühne von Parteimeinungen' [Magenschab] zu werden, oder - vornehmer ausgedrückt - das 'der Öffentlichmachung, der Rechtfertigung gefaßter Parteien- und Ausschußbeschlüsse dienendes Forum' [Ermacora] zu sein.[217] Was auf der anderen Seite bewirkt, daß die Politik vom Publikum als so belanglos angesehen wird, wie sie sich präsentiert, als ein 'inszeniertes Showgeschäft', wobei die wichtigen politischen Entscheidungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfinden.[218]  Der bearbeitende Redakteur müht sich dann zwischen den Zwängen von Parlament, Öffentlichkeit und Medium ab. Wir berichten zwar aus dem Parlament, orientieren uns aber am Konsumenten. Wir verstehen uns nicht als Verkündigungsorgan derer, die Politik machen, sondern als Organ, das denen die Politik erklärt, für die sie wirklich oder vorgeblich gemacht wird.[219] Was wieder von anderer Seite unbedankt bleibt. Man kann schon verstehen, daß Oppositionspolitiker und selbst Herausgeber und Chefredakteure aus dynamischen Gründen glauben, verkürzt argumentieren zu müssen, daß der politisch schnelle Erfolg angepeilt wird oder die vermutete Lesermeinung Befriedigung erhält. Was auf der Strecke bleibt, ist Differenzierung, rational nachprüfbare Wahrheitsfindung und Kommunikationsfähigkeit.[220] Politiker und Politikerberater ziehen daraus den Schluß, daß man (nur) lernen müsse, medial adäquater zu (re)agieren. [...] Denn das Medium ist per se unobjektiv, parteilich, nicht sachlich, tendenziös, hat also einen 'bias'. [...] Zu fragen wäre: Wie kann man 'fair play' (der Begriff ist sinnlicher als der gesetzlich verankerte 'Objektivität') garantieren, wie eine um Wahrhaftigkeit (im Gesetz ist von 'Sachlichkeit' die Rede) bemühte Debatte möglich machen?[221]

 

7. Diskurschancen

7.1. Der öffentlich-rechtliche Anspruch

 

Laut Bundesverfassungsgesetz vom 10.Juli 1974 (BGBl.396) Artikel I Absatz 2 sind die näheren Bestimmungen für den Rundfunk in einem Bundesgesetz festzulegen, welches insbesondere Bestimmungen zu enthalten hat, die die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe [...] gewährleisten.

Im Rundfunkgesetz heißt es, daß der Österreichische Rundfunk für die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen durch objektive Auswahl und Vermittlung von Nachrichten und Reportagen, einschließlich der Berichterstattung über die Tätigkeit der gesetzgebenden Organe und der Übertragung ihrer Verhandlungen zu sorgen habe (Paragraph 2 Abs.1 Z.1 lit.a RFG). Der Parlamentsberichterstattung kommt hiermit innerhalb des Rundfunks eine besondere Bedeutung zu, sie wird im Gesetz als einzige ausdrücklich erwähnt. Weiters sagt das Gesetz zur Auswahl von Nachrichten, daß der österreichische Rundfunk für die umfassende Information der Allgemeinheit durch 'Wiedergabe und Vermittlung von für die Allgemeinheit wesentlichen Kommentaren, Standpunkten und kritischen Stellungnahmen unter angemessener Berücksichtigung der Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen' Sorge zu tragen habe (Paragraph 2 Abs.1 lit.b RFG).

Die hier zitierten Stellen zeigen, daß die Auf- bzw. Vorgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auffällig konform gehen mit den Diskursprinzipien Wahrhaftigkeit (vgl. 'Objektivität') und offener Diskursgestaltung (vgl. 'Ausgewogenheit', 'Allgemeinheit', 'Vielfalt'). Zusammen mit dem allgemeinen 'Journalisten-Kodex' sind dies Ansprüche, die dazu angetan sind, den Verzerrungen durch Markt und Partikularinteressen entgegenzuwirken. Für die Parlamentsberichterstattung bedeutet es, daß sich die Fernsehjournalisten nicht nur an der Parteistärke, sondern auch an der Wichtigkeit der Aussagen orientieren.[222]

Ob sich die rechtlichen Differenzen zu den privaten Printmedien auf deren Berichterstattung abträglich auswirken, kann und wage ich nicht zu behaupten. Ein Parlamentsstenograph, der jahrelang mitten im Parlamentsbetrieb stand, meint jedenfalls solche Auswirkungen ausmachen zu können. Er schreibt in einem Brief an den Kurier im Juli 1969: Kürzlich sah ich erstmals die TV-Sendung 'Hohes Haus'. Ich war angenehm überrascht, daß Berichterstattung und Kommentar objektiv, fair und dabei noch interessant gestaltet waren. Umso verwunderter war ich zunächst über die kritische Betrachtung von Herrn Dr. Lenhardt im Kurier vom 15. ds. Schließlich merkte ich die Absicht - [...] ich kann es nur so deuten, daß jetzt manchem Journalisten klar wird, daß sich seine stete Kritik am Parlament nicht mit dem tatsächlichen Bild deckt, das das Publikum durch das Fernsehen anschaulich vermittelt bekommt.[223]

Ist jetzt der Parlamentarismus besser oder der Kommentarteil der Zeitungen schlechter, als es der weitverbreiteten Meinung entspricht? Die Antwort wird von Fall zu Fall (anders) zu geben sein. Verfolgt man über einen längeren Zeitraum die Presseberichterstattung und -kommentare, kann man sich nur wundern, daß wir uns noch immer der parlamentarischen Demokratie erfreuen.[224] Wie sich umgekehrt die Frage stellt, ob es heute noch Plenardebatten [...] gäbe, wenn es keine Massenmedien gäbe.[225] Um auf eine spekulative Frage nicht auch noch eine spekulative Antwort zu geben, entschlage ich mich hier einer solchen. Bejahen würde ich allerdings die Frage nach der Existenz von Diskurschancen im öffentlichen Raum. Im Zusammenwirken der Prinzipien öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Prinzipien des allgemeinen Journalisten-Kodex (dem auch die Printmedien gehorchen), der institutionell und illokutiv getragenen Diskursprinzipien scheint mir doch eine Kraft wirksam zu sein, welche dem (guten) Argument das nötige Gewicht zu verleihen imstande ist.

Der Sinn einer kritischen Publizität besteht darin, öffentliche Diskurse zu ermöglichen, die dann im Zusammenspiel mit der institutionell verfaßten politischen Willensbildung eine kommunikative Macht eigener Art darstellen:[226] Diskurse herrschen nicht. Sie erzeugen eine kommunikative Macht, die die administrative nicht ersetzen, sondern nur beeinflussen kann. Dieser Einfluß beschränkt sich auf die Beschaffung und den Entzug von Legitimation.[227]

 

7.2. Der demokratische Prozeß

 

Republik bedeutet, daß das Gemeinwesen nicht Privatsache eines Herrscherhauses oder einer Herrschergruppe ist, sondern ein öffentliches und gemeinsames Anliegen, die Sache des Volkes, die jeden und alle angeht.[228] Denn eine Maxime die ich nicht darf laut werden lassen, ohne dadurch meine Absicht zugleich zu vereiteln, die durchaus verheimlicht werden muß, wenn sie gelingen soll, und zu der ich mich nicht öffentlich bekennen kann, ohne daß dadurch unausbleiblich der Widerstand aller gegen meinen Vorsatz gezeigt werde, kann diese notwendige und allgemeine, mithin apriori einzusehende Gegenbearbeitung aller gegen mich nirgend wovon anders, als von der Ungerechtigkeit herhaben, womit sie jedermann bedroht.[229] Um gesetzliche Ungerechtigkeiten von vorne herein auszuschließen, müssen die Entscheidungen, die von einzelnen oder wenigen im vorparlamentarischen Bereich getroffenen werden, von den Abgeordneten auf der Tribüne des Parlaments einer potentiell kritischen Öffentlichkeit präsentiert werden. Um einen allfälligen Konflikt mit der Öffentlichkeit zu vermeiden, sind Parteien, Verbände und Interessensgruppen gezwungen, die öffentliche Meinung vorausschauend in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Dem Parlament kommt somit im politischen Entscheidungsprozeß eine indirekte, eine antizipative Funktion zu.

Unter Einbezug der öffentlichen Meinung erschließt sich über parlamentarische Grenzen hinweg ein Forum, in dem die öffentlichen Interessen aller unter Teilnahme aller - wenn auch unter Federführung der Repräsentanten - verhandelt werden. Der intersubjektiv geteilte Raum einer Sprechsituation erschließt sich mit den interpersonalen Beziehungen, die die Beteiligten eingehen, indem sie zu gegenseitigen Sprechaktangeboten Stellung nehmen und illokutionäre Verpflichtungen übernehmen. Jede Begegnung [...] die vom gegenseitigen Zugeständnis kommunikativer Freiheit zehrt, bewegt sich in einem sprachlich konstituierten öffentlichen Raum. Er steht für potentielle Gesprächspartner, die anwesend sind oder hinzutreten können, prinzipiell offen.[230] Indem sich potentiell jeder jederzeit in den Entscheidungsprozeß einschalten kann, werden hegemoniale Tendenzen abgebaut. Denn, dürfen die Abgeordneten, Journalisten, Bürger(initiativen) und andere damit spekulieren, daß ein Argument kraft seiner Qualität reüssieren kann, werden sie nach einem solchen suchen und es im Anschluß auch gebrauchen. Das freie/gute Argument wäre in sein Recht gesetzt. Andere Politiker hätten diesem Beispiel zu folgen, was insgesamt eine Qualitätssteigerung bei politischen Auseinandersetzungen nach sich ziehen müßte. Der Vorteil dabei ist, daß nicht auf den Besserungswillen jedes einzelnen gesetzt werden muß. Worauf es ankommt, ist die Koalition mit den Bürgern, ist die Koalition der Bürger. Gemeinsam bilden wir eine Kontrollinstanz, die Politiker in ihre Erfolgsorientierung einbeziehen.[231]  Und diese Koalition und Kontrolle garantiert die Verfassung - Art. 1 B-VG: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." (Die Diskrepanz zur Realverfassung lassen wir hier einmal außer acht.) Damit wäre Qualität aus Quantität gewonnen. (Ich erinnere an Machiavelli: Das Volk ist weiser und beständiger als ein Alleinherrscher.)

Diese Tendenz zur Qualität wird verstärkt durch den Umstand, daß Medien - wie die Politik - als Institutionen verstanden werden können, die aus Sprache entstanden sind, durch sie funktionieren und mit all ihren Vorzügen ausgestattet sind - auch im Zeitalter elektronisch-visueller Medien. In der gleichen Art, wie die illokutiv-publizitäre Kraft auf die Sprechsituation im Parlament einwirkt, müßte sie das auch auf die situativen Bedingungen in und für die Medien. Zwar ist es so, daß diese Kraft ihre Wirkung für das Parlament erst über die Medien gewann, aber die Öffentlichkeit, die das bewirkte, ist für die Medien konstitutiv und damit deren Wirkung für diese erst recht reklamierbar. Denn, wie schon gesagt, jede situationsgebundene Interaktion oder Sprachspielwirksamkeit, die ja auf Sprache als Verständigungsmedium gegründet ist, impliziert Geltungsansprüche, die auf einen prinzipiell möglichen Übergang zur argumentativen Prüfung der Ansprüche hinweisen. Und diese argumentative Prüfung muß man sich als ein in gewisser Weise situationsunabhängiges Medium, ein Medium außerhalb der zielgerichteten Tätigkeit der Sprachspieler vorstellen.[232] Damit sind wir wieder auf Sprache verwiesen, was bedeutet, unter der Herrschaft der demokratischen Idee wird Sprache zum einzigen legitimen Mittel der Politik.[233] Womit im Gegensatz zur 'Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln' die Chancen auf Argumentation und Konsens gewahrt sind. Unter dieser Voraussetzung schreibt sich der Diskurs von selbst fort.

 

7.3. Tendenzen der Diskursentfaltung

7.3.1. Geschäftsordnung

 

Am leichtesten lassen sich Tendenzen der Diskursentfaltung in der Geschäftsordnung des Parlaments ausmachen. Kontinuierlich entwickelt sich diese in Richtung Optimierung parlamentarischer Diskussion. In der Zweiten Republik wurde die Geschäftsordnung des Nationalrates bisher sieben Mal geändert bzw. reformiert.[234] 1961 wurde die Fragestunde eingeführt; 1975 brachte einen Ausbau der parlamentarischen Kontroll- und Minderheitsrechte; 1988 wurden durch den Ausbau des Instrumentariums der direkten Demokratie die Bürger verstärkt in die parlamentarische Willensbildung eingebunden. Die letzte Novellierung trat am 15.9.1993 in Kraft und beinhaltet beispielsweise folgende Änderungen:

 

- und um die Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments zu verstärken, wurde die Medienöffentlichkeit für Untersuchungsausschüsse und parlamentarische Enqueten geschaffen

- aus arbeitsökonomischen Gründen ist die Möglichkeit geschaffen worden, im Falle eines Konsenses in der Präsidialkonferenz auch kleinere Ausschüsse zu bilden, in denen sämtliche Fraktionen vertreten sind

- das Individualrecht jedes Ausschußmitgliedes, die Durchführung einer Aussprache über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses zu verlangen - ohne daß dazu eine eigene Vorlage notwendig ist

- die Einführung einer generellen Redezeitbeschränkung (40 min) für alle Abgeordneten bei den Plenardebatten [gegen Verschleppung der Tagesordnung durch vielstündige 'Rekordreden']

- Einvernehmlich kann nunmehr sogar die Gestaltung und Dauer der Debatte zur gesamten Tagesordnung festgelegt werden

- Die Durchführungsmöglichkeit von Anfragebesprechungen wurde zeitlich ausgedehnt und somit oppositionsfreundlicher gestaltet

- Die Fragestunde wurde effizienter gemacht

- Die aktuelle Stunde wurde dadurch verbessert, daß sie hinkünftig in der Regel eine Sitzungswoche einleitet und nicht mehr von Dringlichen Anfragen verdrängt werden kann

- Eine klare Ablaufregelung für den Fall einer zeitlichen Konkurrenz von Sonderdebatten wurde geschaffen

- Es wurde die Frist für die Einberufung einer Sitzung des Nationalrates aufgrund eines Minderheitsverlangens der Abgeordneten - innerhalb einer Tagung - von fünf auf acht Tage verlängert

- Für Minderheitsberichte entfällt in Hinkunft die Beschränkung des Umfangs[235] 

 

7.3.2. ORF - Medien 

 

Wenn man zurückgeht bis vor die Rundfunkreformen 1974 und 1967, können auch  aus der ORF-Geschichte Tendenzen zur ('freien') Diskursentfaltung abgelesen werden. Der Rundfunk war in der Zeit der österreichischen Koalition von 1945 bis 1966 nämlich strukturell ein Regierungsfunk, weil eine konkrete Abhängigkeit von Entscheidungen der Regierungsparteien manifest wurde.[236] Die daraus erwachsene lähmende Wirkung auf Organisation, technischen Ausbau und Programmgestaltung - die Mehrheitsparteien blockierten sich in den Beschlußfassungen gegenseitig; die innenpolitischen Meldungen und Informationen wurden jeweils mit den Parteibeauftragten abgesprochen, wenngleich dies nicht immer erfolgte[237]  - provozierte 1964 das "Rundfunk-Volksbegehren" (mit 832 000 Unterschriften!), in dem die Loslösung von den Parteien gefordert wurde. Dieses Volksbegehren wurde von einem Konsortium parteiunabhängiger Tages- und Wochenzeitungen (insgesamt waren es 52!!) initiiert - nicht ganz ohne Eigennutz, denn sie forcierten dabei eine Beschränkung der Werbetätigkeit des Rundfunks, um der eigenen mißlichen Finanzlagen Herr zu werden.[238] Nach langen politischen Querelen trat am 1.7.1967 unter der Alleinregierung Klaus das neue Rundfunkgesetz in Kraft. Es brachte eine Neustrukturierung des Organisationsprinzips. Damit sollte ein Höchstmaß an Unabhängigkeit gewonnen werden, das heißt Einschränkung der Kompetenzen der Generalversammlung und damit der Einflußrechte des Haupteigentümers Bund. Nach dem neuen Rundfunkgesetz war nun ein Aufsichtsrat, bestehend aus 20 Mitgliedern, darunter neuhinzugekommene Vertreter (Virilisten) aus den Bereichen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften sowie Sport (Zurückdrängen der Parteienvertreter), zuständig für die Bestellung des Generalindendanten. Diesem sollte im Sinne der Entpolitisierung und Verfachlichung der Leitung des Rundfunks als einzigem gesellschaftsrechtlichen Geschäftsführer (Intendanturprinzip) der entscheidende Einfluß auf die Führung des Unternehmens gesichert werden. Zusätzlich wurden für diesen als auch für die Intendanten und Direktoren strenge politische Inkompatibilitätsvorschriften (Politikerklausel) festgelegt. Zu dieser Reformphase gehörte auch die Einführung grundsätzlicher Richtlinien zur Einhaltung einer möglichst objektiven Nachrichtengebung, die 1971[239] zu einem freiwillig abgeschlossenen "Informationsstatut" ausgebaut wurden und 1973[240] zum ersten Redaktionsstatut einer Rundfunkanstalt in Europa mutierten.

Unter der sozialistischen Alleinregierung Bruno Kreiskys (ab 97 mit absoluter Mehrheit) ging man daran, den ORF neuerlich zu reformieren. Behufs dessen wurde am 20.Feb.1973 von Kreisky eine Rundfunkreformkommission einberufen (konstituierende Sitzung am 1.3.1973). Die Opposition reagierte allergisch und forderte dagegen eine Enquete aller 3 Fraktionen im Parlament, mit Redakteuren der unabhängigen Zeitungen als Auskunftspersonen[241]. Kreisky behielt hier - wie anderswo - die Oberhand. Medien- und demokratiepolitisch lassen sich diese Vorgänge verallgemeinern: Das Entstehen von Rundfunkgesetzen ist eingebunden in den Prozeß der politischen Entwicklung Österreichs seit 1945 und bezieht von dieser Entwicklung die Motive und Ausgestaltungsgrundsätze. Die Ordnung des österreichischen Rundfunkwesens muß daher als Ergebnis der spezifischen gesellschaftlichen Machtverhältnisse in Österreich angesehen werden.[242]

Unter dem Schlagwort 'Demokratisierung des Rundfunks' war es das Ziel der Reform 74, die in eine öffentliche Anstalt umzuwandelnde 'Österreichische Rundfunk Ges.mbH'. wieder stärker den gesellschaftlichen Kräften und Einflüssen zu öffnen und die in der Öffentlichkeit vorhandene Vielfalt der Meinungen durch eine Dezentralisierung der Programmverantwortung (Aufhebung des Intendanturprinzips) im Unternehmen besser zur Geltung zu bringen.[243] Kreisky konnte der Gesetzeslage von 1967 nie viel abgewinnen: Das Gesetz stellt zwar eine Reihe von schönen Postulaten auf, die aber deshalb wenig wirksam sind, weil es außer dem Handelsgesetz - der Rundfunk ist ja eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - keine Stelle gibt, die die Respektierung dieser Postulate gewährleistet. Und ich fürchte, daß das Handelsgericht sich für unzuständig erklären wird. Momentan verfügt die ÖVP-Mehrheit im Aufsichtsrat und eine Gruppe von Personen uneingeschränkt über den Rundfunk, wenn das keine private Gesellschaft ist, was ist es dann?[244] Daraus bezog Bruno Kreisky seine Motivation, den Rundfunk auf eine andere gesetzliche Basis zu stellen. Sie sollte wieder näher an den Bund herangerückt werden.

Eng im Zusammenhang mit der Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt stand  auch die Einrichtung einer staatlichen Aufsichtsbehörde, die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes. Die öffentlich-rechtliche Rechtsträgerschaft hatte nämlich zur Folge, daß das Unternehmen aufsichtsmäßig der staatlichen Leitungsgewalt (Art 20 B-VG) unterstellt werden muß.[245] Zunächst sollte die als notwendig erachtete Einrichtung einer staatlichen Anstaltsaufsicht durch Aufnahme einer Verfassungsbestimmung in das RFG, derzufolge der Rundfunk keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, umgangen werden. Die rechtsstaatliche Vorstellung, daß es keinen Staat im Staate geben dürfe, war dann aber ausschlaggebend dafür, daß der ORF der Rechtsaufsicht durch die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes unterstellt wurde.[246]

Als entscheidendste Neuerungen von 1974 dürfen aber die Ablöse des (VP-dominierten) Aufsichtsrats durch ein kompetenzstarkes Kuratorium (seither SP-dominiert) und die Einrichtung einer Hörer- und Sehervertretung gelten. Die Kompetenzen gingen vom GI, dessen Weisungsrecht an die Intendanten (im Wiener Haus) und Direktoren sowie das Vorschlagsrecht für Gebühren und Tarife aufgekündigt wurde, direkt an das Kuratorium über. Die Einrichtung einer solchen organschaftlich ausgestalteten, staatlich-gesellschaftlichen Rundfunk-Binnenkontrolle stellt eine Form der demokratischen Kontrolle und Legitimation der öffentlichen Rundfunkverwaltung dar. Die am Funktionieren des Rundfunkkommunikationsprozesses unmittelbar interessierten meinungs-bildenden Kräfte, insbesondere die Parteien, werden damit in die Verantwortung für das Unternehmen eingebunden. In der Errichtung des Kuratoriums und der Hörer- und Sehervertretung kommt auch der Gedanke einer gesamtgesellschaftlichen Trägerschaft der öffentlichen Rundfunkinstitution zum Ausdruck.[247]

Das Kuratorium des ORF bestand bis 1984 aus 30 Mitgliedern (heute 35), von denen sechs von der Bundesregierung unter Berücksichtigung des Kräfteverhältnisses der politischen Parteien im Nationalrat und unter Bedachtnahme auf deren Vorschläge bestellt wurden, wobei jede im Hauptausschuß des Nationalrates vertretene Partei mindestens durch ein Mitglied vertreten sein muß; von den weiteren Mitgliedern im Kuratorium wurden je eines von jedem Bundesland, dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Unterricht und Kunst und dem Bundesminister für Verkehr, sechs von der Hörer- und Sehervertretung und fünf vom Zentralbetriebsrat des ORF unter Anwendung des Arbeitsverfassungsgesetzes (§ 7 Abs 1 RFG) bestellt.

Aber allen RF-Reformen und demokratiepolitischen Bemühungen zum Trotz, der Versuch des Rundfunkgesetzgebers, die parteipolitischen Entscheidungs-elemente im Kuratorium durch die Formalgarantien der Weisungs- und Auftragsfreiheit sowie die 'Politikerausschlußklausel' zurückzudrängen, ist angesichts der Entscheidungspraxis im Kuratorium als mißglückt zu bezeichnen: In der Entscheidungspraxis des Kuratoriums dominieren das Rollenverständnis der Kuratoriumsmitglieder als Interessenvertreter der sie entsendenden Stelle bzw. ihre Parteiloyalität. Aufbauorganisation, Entscheidungsstruktur und Kompetenzfülle machen das Kuratorium somit zum Instrument der Beherrschung des Rundfunks durch die Mehrheitspartei.[248]

Gerd Bacher spricht daher beim Kandidaten-Hearing für die GI-Wahl am 9.10.1974 auch von drohenden Konsequenzen für den ORF: Ein Unternehmen, das in Fraktionen denkt, kann keine objektive unparteiische Rundfunkgesinnung im Alltag praktizieren. Ich glaube, man kann ein Kulturinstitut nicht ungestraft in einen parteipolitischen Truppenübungsplatz verwandeln.[249]

Bacher, der sich selbst wahlweise als 'notorischer Unabhängiger' oder 'heimatloser Rechter' bezeichnete, verlor dann zwar die GI-Wahl '74, obsiegte aber in späteren Wahlen und - unterstützt von den allgemeinen Entwicklungen - mit seiner Absicht, dem von der Öffentlichkeit für die Öffentlichkeit reklamierten Rundfunk ein Mindestmaß an Unabhängikeit zuzusichern. Dadurch gewann der Rundfunk gegenüber der Öffentlichkeit an Glaubwürdigkeit, womit es ihm gelang, sich als vollwertige Institution ('Vierte Macht') im Staatsgefüge zu etablieren.

Die Politiker vermochten diese Entwicklung nicht aufzuhalten, wodurch ihr schlußendlich nichts anderes übrig blieb als klein beizugeben. Die zurückhaltende Informationspolitik wich einer teilweise erzwungenen Aufgeschlossenheit, und diese scheint in den letzten Jahren weitgehend in eine geradzu hypertrophe Medienorientierung überzuschlagen.[250] Momentan stehen wir in dieser Entwicklung bei einer tendentielle[n] Kapitulation der Politik vor den Eigengesetzlichkeiten und Sachzwängen moderner Massen-kommunikation.[251]

Für die Beziehung zwischen Parlament und Rundfunk läßt sich dieser Prozeß in seiner Gesamtheit nachzeichnen. Dabei offenbaren sich die Chancen und Gefahren für den parlamentarisch-öffentlichen Kurs (bzw.Diskursentfaltung) wie von selbst.

 

7.3.3 Parlament und ORF

 

Das Verhältnis zwischen ORF und Parlament war mitunter ein getrübtes. Besonders als der ORF frei zu berichten begehrte, war es nicht frei von Spannungen. Im Hohen Haus hatte man es trotz der Rundfunkreform durchgesetzt, am bisherigen Stil der Parlamentsberichterstattung festzuhalten. In diesem Punkt waren sich die Politiker einig: Sie befürchteten, durch eine unabhängige Berichterstattung nachteilig ins Bild zu kommen oder vielleicht gar nicht zu erscheinen. Mit dem Privileg, genau zu wissen, was gesendet wird, meinte man, sich von der besten Seite präsentieren zu können.[252] Doch der reformierte ORF unter Gerd Bacher drängte. Das zeigt ein Brief von Chefredakteur Alfons Dalma vom 1.7.67 ans Parlament: Der österreichische Rundfunk ist hiebei der Auffassung, daß Übertragungen aus dem Plenum - wollen sie nicht als Belangsendungen gemäß Paragraph 4 des Rundfunkgesetzes gewertet werden - in die eigenständige Verantwortung des ORF fallen sollen, der auch für die Würde des Hauses und eine gerechte Verteilung von politischen Gewichten Sorge tragen würde.[253]  Nach längerem Zögern gaben die Parlamentarier schließlich nach. Die Freigabe der Parlamentsberichterstattung in die Eigenverantwortung des ORF erfolgte letztlich durch eine 'ex-praesidio-Entscheidung' des Nationalratspräsidenten. Aufgrund der Uneinigkeit der Präsidialkonferenz hatte sich Maleta auf die Hausordnung berufen und - entgegen der üblichen Praxis - den Beschluß über die Fernseh- und Hörfunkaufnahmen im Alleingang gefaßt. [...] Am 21. Mai 1969 berichtete der ORF zum erstenmal - unabhängig von der Entscheidung der Präsidialkonferenz - in der Nachrichtensendung 'Zeit im Bild' über das Parlament.[254] Zuvor hatte die Berichterstattung so ausgesehen: Was gesendet werden soll, bestimmt der Redner bzw. dessen Klub. Die Einhaltung der zugewiesenen Zeit überprüft beim Schneiden zusammen mit dem Tontechniker ein Beamter der Parlamentskanzlei.[255] Doch auch nach der Reform gab es Anlaß zur Beschwerde, so Zeillinger von der FPÖ: Und so bleiben wir also bei jenen Proporzsendungen, wo wir Freiheitlichen entweder mit dem Taschentuch oder Kamm wacheln müssen, um das Zeichen zu geben: Jetzt möchte ich in das Fernsehen hinein. Und da wird auf die Sekunde gestoppt, und wenn die Sendezeit um ist, dann werden die Scheinwerfer, über die sie sich so aufregen, wieder abgedreht, und das Parlament vefällt wieder in seinen ruhigen Trott, von dem die Öffentlichkeit dann nur mehr durch das Wort, also nicht mehr so lebensnah erfahren kann, wie es durch das Fernsehen möglich wäre.[256]

Trotz dieses Einwands war es dann doch die FPÖ, die am meisten von der Einführung der freien Parlamentsberichterstattung profitierte. Als geübte Oppositionspartei kam ihr die damit nicht mehr von Vertretern der Großparteien kontrollierte Berichterstattung aus dem Parlament sehr entgegen, denn obwohl die SPÖ die weitaus größere Oppositionpartei war, fehlte ihr wohl jene Routine in der - auch publizistisch wirksamen - Umsetzung ihrer neuen Aufgabe, die sich die Mandatare der FPÖ während ihres gesamten politischen Wirkens hatten aneigenen können[257]. Dem ist entgegenzuhalten, daß es der 'größeren Oppositionspartei' bei der nächsten Wahl immerhin gelang, die Alleinregierung (wenn auch als Minderheitsregierung) zu erringen. Doch hier ist nicht der Platz für polithistorische Einschätzungen. Für uns ist von Interesse, daß der mediale Zu- und Eingriff ins Geschehen, neben der politischen Methodik, potentiell auch Machtkonstellationen zu beeinflussen vermag. Indem der Politiker ins gesellschaftliche Leben eingreift und sich führend voranstellt, liefert er sich den Unbilden der Öffentlichkeit aus. Oberstes politisches Gebot ist es daher, sich immer und überall der Unterstützung durch eine Wählermehrheit zu versichern.

Selten kommt das Spannungsverhältnis, in dem sich der Politiker bewegt, so drastisch zum Ausdruck wie in den Minister- und Abgeordnetenreihen des Parlaments. Kaum eine andere politische Bühne ist derartig permanent öffentlichem Interesse ausgesetzt. Zum politischen Überleben bedarf es da  einiger Handlungsgewandtheit, um jedem Wähler adäquat zu begegnen und gleichzeitig das Gemeinwohl - wie auch das eigene - im Auge zu behalten. Wer sich in den Medien exponiert, hat viel zu gewinnen, doch gleichzeitig (politisch) auch alles zu verlieren. Manch einer ist urplötzlich vom Anwalt der Gesellschaft zum Angeklagten mutiert. Gerade diese Erscheinungen sind es, die den politischen Implikationen  medialen Eingriffs den klarsten Ausdruck verleihen. Hier könnte also von einer Dynamik gesprochen werden, in der sich - ansonsten angestammte - Sprecher- und Hörerrollen ins Gegenteil verkehren. Sowohl die Zahl der Anträge, als auch die Zahl der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen stieg, wobei die Zustimmung der parlamentarischen Mehrheit zur Einsetzung solcher Ausschüsse durch die öffentliche Meinung erzwungen wurde.[258] Wodurch sich ehemalige Polit-Größen zum Rücktritt veranlaßt sahen. Wobei die Wirkung von sogenannten 'Skandalen' auf die öffentliche Meinung (wie Medienwirkungen allgemein) gar nicht geklärt bzw. äußerst umstritten ist. Dieser Umstand kann bis in Selbstwidersprüche einzelner Arbeiten nachverfolgt werden: Schließlich gab die qualifizierte Mehrheit von 61% der Altwähler und 58% der Jungwähler an, aufgrund aufgedeckten politischen Mißmanagements ihr persönliches Verhalten gegenüber den Politikern geändert zu haben, was sich nicht bloß im Wahlverhalten, sondern auch in einem aktiven Protestverhalten ausdrückte[259]; dem steht gegenüber: Die errechneten Mittelwerte (bei JW:3,3, bei AW:2,9) von einer Rangordnungsskala von Eins bis Fünf weisen auf, daß sich der Durchschnitt der Befragten beider Zielgruppen nur mäßig durch solche politischen Delikte in ihren Standpunkten gegenüber politischen Eliten beeinflussen ließen.[260] Gleiches gilt natürlich auch, wenn anders herum behauptet wird, daß so manche Polit-Karriere befördert worden wäre: Als sich etwa das LIF von der FPÖ abgespaltet hat, hatte es große mediale Aufmerksamkeit - Umfragen, die diese Aufmerksamkeit dann als 'Wählbarkeit' maßen, gaben wieder, wie die Befragten die Medienberichte erlebt hatten. Die Veröffentlichung der Umfragen bestärkte dann potentielle LIF-Wähler in ihrer Einschätzung, mit ihrer Meinung nicht allein zu sein.[261] 

Doch wie an früherer Stelle angezeigt, geht es mir nicht darum, Schaden und Nutzen einzelner Beteiligter aufzuzeigen, sondern um die Chancen und Gefahren, die dem parlamentarischen wie öffentlichen Diskurs erstehen, wenn alles und alle nach dem eigenen Vorteil streben. So sehen auch alle einen Vorteil darin, bei den Berichten über Repräsentativ-Gremien in Richtung Komplettübertragungen zu gehen. Der Grüne Wiener Stadtrat Christoph Chorherr macht sich Hoffnungen auf einen werbefreien 'Wiener Demokratie-TV-Kanal' via Telekabel-Netz mit 1:1-Übertragungen aus Parlament und Landtag.262 Davon erwartet er sich positive Rückwirkungen auf die Qualität der Debatten in den Volksvertretungen: Derzeit sind um 15 Uhr alle Journalisten weg, und dann findet l'art pour l'art statt.[262] ORF-GI Zeiler spricht im 'Journal Panorama' vom 25.8.1995 gleichfalls vom Vorhaben, die Sitzungen in Parlament, Bundesrat und Landtagen im Rundfunk komplett (live oder zeitversetzt) übertragen zu wollen. Wodurch dann eben auch das Medium seinen Teil mitprofitiert, indem es kostengünstig Image und Prestige als Nachrichtengeber aufpoliert. Damit wäre die Diskursentfaltung für alle von Vorteil, wodurch sie sich einerseits erklärt, andererseits als Tendenz langfristig abgesichert scheint - so der Markt es nicht anders will.

 

7.3.4. Der Funktionswandel

 

Auch im demokratiepolitischen Prozeß lassen sich historische Indizien für eine Verbesserung ('Idealisierung') anführen. Die Etablierung der Alleinregierung der ÖVP und die Durchführung der Rundfunkreform bewirkten einen bedeutenden Wandel der politischen Umgangsformen. Im Parlament begannen die Parteien allmählich das zum parlamentarischen Ritual gehörende Rollenspiel zwischen Regierung und Opposition zu akzeptieren und zu praktizieren, ohne daß dabei die Konflikte eskalierten.[263] Damit kommt es in der Zweiten Republik, nach Abzug der Besatzungsmächte und dem Ende großkoalitionärer Stagnation, erstmals zu einem freien politischen Wettbewerb auf parlamentarischem Boden. Nick/Pelinka propagieren dafür den Begriff des 'Funktionswandels'[264]. In der Öffentlichkeitspräsentation wird das Parlament, das sich von einer Versammlung von Ständevertretern zu einer solchen von Volksvertretern entwickelt hat, neben der Erfüllung seiner Repräsentations- und Integrationsfunktion die Möglichkeit haben, ein Mittel des Dialoges zwischen dem Einzelnen und dem Staat zu sein.[265] Mit der unabhängigen Berichterstattung kommt der Funktionswandel des Parlaments endgültig zu seinem Abschluß. Diese demokratische Transparenz ist zu einem Gutteil den Medien zu verdanken, wie überhaupt das postulierte Öffentlichkeitsprinzip des Parlamentarismus erst mit dem Zutritt der Massenmedien annähernd verwirklicht werden konnte.[266]

Der entscheidende Vorteil für die Parlamentarier liegt in der, von den Medien eröffneten, zweiten Chance, ihre Anliegen in einen Diskurs einzubringen. Der Abgeordnete, der seine Anliegen im Parlament nicht durchbringt, lanciert diese an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, daß sie dort auf Zustimmung stoßen. Außenseiter haben eine größere Chance als jemals zuvor, in allen Parteien  die Wahlen zu gewinnen, weil sie die Parteikanäle umgehen und direkt durch Telefon, Radio oder Fernsehen die Wähler erreichen können.[267] Dabei wird mit den andersgearteten Regeln des öffentlichen Diskurses spekuliert, die keine Bindung an Geschäftsordnung, Fraktionsstärken oder -disziplin kennen. Auswahl und Diskussionsdauer der Themen werden sogar von der Öffentlichkeit (mit)bestimmt.

Für den außerparlamentarischen Raum ist darüber hinaus ins Treffen zu führen, daß von politischen Entscheidungen Betroffene im öffentlichen Diskurs direkte Parteistellung haben, während sie auf die Repräsentativorgane oft nur mittelbar (über Wahlen) Einfluß nehmen können. Der direkte Diskurs zwischen Parlament(arier) und an die Öffentlichkeit gegangenen einzelnen (Gruppen) ergibt im 'idealen' Fall einen Konsens, der sich über den inner- und außerparlamentarischen Raum erstreckt und sich damit demokratiepolitisch qualitativ neu legitimiert. Und darauf kommt es schließlich an, denn entscheidend ist eigentlich die Legitimität des Handelns; diese beruht allerdings auf sprachlich hergestellter Übereinkunft.[268]  Welches Sensorium für die Notwendigkeit einer inner- und außerparlamentarischen 'Übereinkunft' die Abgeordneten mittlerweile entwickelt haben, zeigt, daß sich daraus politisch ein Problem ergibt, wenn diese ins Wanken gerät.

 

12.11.91; 44. Sitzung, 4153:

Gugerbauer:

- es müßte Ihnen doch zu denken geben, daß die Zustimmung in der österreichischen Bevölkerung, was das europäische Projekt betrifft, immer stärker schwindet. - Das ist ein Befund, der uns von allen Demoskopen, von allen Meinungsforschern ins Haus geliefert wird.

 

In wichtigen Fragen reagiert die Politik in der Regel prompt. Sie setzt Aufklärungs- und Informationskampagnen in Gang. Doch die Bezeichnung solcher Kampagnen wird nicht immer von gleichbedeutender Absicht getragen. Gegen politische Doppelbödigkeit ist auch damit kein Kraut gewachsen. Am Funktionswandel des Parlaments wird die Fragwürdigkeit der Öffentlichkeit als Organisationsprinzip der staatlichen Ordnung offenbar: aus einem Prinzip der (von seiten des Publikums gehandhabten) Kritik ist Publizität zu einem Prinzip (von seiten demonstrierender Instanzen - der Verwaltung und der Verbände, vor allem der Parteien) gesteuerter Integration umfunktioniert worden.[269]

7.4. Der kommunikative Raum

 

Die qualitative Unterscheidung, die wir für die Kommunikationsmodi getroffen haben, läßt sich auch auf den kommunikativen Raum im und ums Parlament anwenden. Unter diesem Rückgriff kann die Habermassche Konzeption kommunikativen Handelns zur Grundlage einer Betrachtung medialer Öffentlichkeit gemacht werden. Damit kann in eine ansonsten unüberschaubare Menge kommunikativer Vorgänge eine Struktur gebracht werden, die es ermöglicht, Zusammenhänge zu erkennen.

Entsprechend den zwei Kommunikationsmodi teilt sich Öffentlichkeit in einen 'diskursiven' und einen 'nicht-diskursiven' Bereich, wofür ich hier die Bezeichnungen Kommunikationsraum I (KR I) und Kommunikationsraum II (KR II) einführe. Habermas trennt in seiner Handlungstheorie zwischen 'kommunikativem' und 'strategischem' Handeln. Kommunikatives Handeln zeichnet sich gegenüber strategischen Interaktionen dadurch aus, daß alle Beteiligten illokutionäre Ziele vorbehaltlos verfolgen, um ein Einverständnis zu erzielen, das die Grundlage für eine einvernehmliche Koordinierung der jeweils individuell verfolgten Handlungspläne bietet. [...] Für kommunikatives Handeln sind nur solche Sprechhandlungen konstitutiv, mit denen der Sprecher kritisierbare Geltungsansprüche verbindet[270]. Das ist nun nicht mehr ganz neu, neu ist die Umlegung auf institutionalisierte kommunikative bzw. mediale Erscheinungsformen. Kommunikatives bzw. strategisches/zweckrationales Handeln sind auch die elementaren Kennzeichen zweier grundlegend verschiedener politischer Vorgangsweisen. In den jeweiligen Kommunikationsräumen bestimmen sie das tagtägliche Geschehen. Im diskursiven KR-I ist es die Funktion öffentlich-politischen Sprechens, beim Adressaten, den Bürgern oder Teilgruppen der Bürger, Zustimmung für politische Ziele, Programme, Maßnahmen zu erlangen - für eine zukünftige Politik, die planend vorgeschlagen oder gefordert wird, oder für eine vollzogene Politik, die nachträglich erklärt, begründet, gerechtfertigt, verteidigt wird. Komprimiert man diese Beschreibung, so kann man sagen: öffentlich-politisches Sprechen ist Sprechen in persuasiver Form.[271] Der nicht diskursive KR-II ist nun aber nicht einfach das direkte Gegenteil dieser Beschreibung, vielmehr handelt es sich um eine Funktionssymbiose, als die in dieser Gesellschaft mit ihrer zweifachen Öffentlichkeit dementsprechende doppelte, zunächst und zumeist spezifische: strategische Orientierung der Politik im realen Diskurs mit der veröffentlichten Meinung der Publizistik, zu der ohnehin in der Realität der Politik vorherrschenden generellen: pragmatischen Orientierung der Akte der Politik an 'sophistischen Maximen' zweckrationaler Klugheit und Nützlichkeit berichtigend und ergänzend hinzutritt.[272]

Schematisch lassen sich die Kommunikationsräume in etwa so darstellen:[273]

KR-I:

Sprachspiel:

Öffentlich-politische Meinungs- und Willensbildung durch:

Vermittlung politischer Sach- und Begriffszusammenhänge, Einordnung und Bewertung politischer Handlungen, Problemlösungsfindung durch Beratung, dialogische bzw. trialogische Kommunikationsbeziehung, journalistische Grundsätze der Sorgfaltspflicht und Objektivität,  öffentlich-rechtliche oder öffentliche Institutionen, Parlamente, Medien.

Kommunikative Verfahren (=Illokutionen):

Informieren, berichten, unterrichten, bewerten (diskurspositiv), darstellen, argumentieren, deliberieren, überzeugen, ...

Textsorten:

Politische Nachrichten (objektiv und überparteilich), Leitartikel, Kommentar, Glosse, öffentliche Diskussion, Debatte, Interview, Pressekonferenz, ...

 

KR-II:

Sprachspiel:

Parteilich-politische Einbahnkommunikation durch:

politische Werbung, Propaganda, Beeinflussen und Steuern von Meinungen, nur um Wähler zu gewinnen, ...

asymmetrische - monologische Kommunikationsbeziehung,

Parteien, Kandidaten, Verbände, Interessensvertreter, Bürgerinitiativen, Meinungs-forschungsinstitute, Medien

kommunikative Verfahren:

werben, überreden, solidarisieren, aktivieren, emotionalisieren, bewerten (diskursnegativ), usurpieren, ...

Textsorten:

Wahlprogramm/ Wahlplattform, Wahlrede, Wahlanzeige/ Anzeigenserie, Wahlslogans, -parolen, Parteibroschüren, -zeitungen, politische Streitschriften, Pamphlete,... 

 

Wie aber schon die Sprechakte und Kommunikationsmodi parallel laufen und funktionieren, so sind auch die entsprechenden Kommunikationsräume miteinander verwoben. Ergebnis ist jene Janusköpfigkeit, die einem im Umgang mit Medien allenthalben entgegentritt. Im Infotainment von Nachrichten-Shows bis 'Seitenblicke' findet sie ihre aktuellste Ausprägung. Durch das Zusammengehen von reality-TV und virtuellen Welten - welches der Werbespot immer schon vorexerzierte - werden Primär- und Sekundärerfahrung in eins gebracht, weswegen man durch nichts und niemand mehr persönlich berührt ist. Selbst im eigenen Gewissen bringt oft erst das Fernsehen 'Licht ins Dunkel', wiewohl sich das Fernsehen dabei vor allem selbst etwas Gutes tut, und anders den Massenmedien zur (mit)verschuldeten Gefühls- und Mitleidlosigkeit gegenüber Gewalt hier und anderswo noch nicht viel mehr eingefallen ist, als die Nachricht davon.

 

7.5. Das Schwinden der Beziehungsebene

 

In dem Maße, wie die direkt-wechselseitige zwischenmenschliche Kommunikation durch eine technische Kommunikation ersetzt wird, geht der Demokratie eine politische Substanz verloren, nämlich die Entwicklung und Einbringung kommunikativer Kompetenzen, gepaart mit individuellem Erfahrungswissen.[274] Die illokutive Kraft, die zum Argument drängt, beruht auf der, in die Doppelstruktur von Kommunikation eingelassenen, Beziehungsebene, wo Umgangsformen und Normen weitgehend gewahrt sind, da bei Verletzung Rechenschaftspflicht erwächst. Dies gilt umso verläßlicher, je näher sich die Kommunikationspartner menschlich wie rein physisch sind. Redewendungen wie 'das soll er mir selber sagen', 'etwas ins Gesicht sagen', 'Gespräch unter vier Augen' geben Zeugnis von der Relevanz des Beziehungsaspekts in der Kommunikation. Je mehr die Kommunikationspartner voneinander und somit auch hinter das Gesagte zurücktreten, umso mehr verliert Kommunikation an Verbindlichkeit. In hohem Grad ist dies erreicht, wenn sich ein (mehr oder weniger) anonymer Redakteur mit Inhalten aus aller Welt dem in der Masse wieder anonymen Seher, Hörer und Leser zuwendet. Denkt man im Vergleich etwa an eine Abmachung per Handschlag, löst sich da jegliche Vebindlichkeit auf, was wiederum in Beliebigkeit im Umgang mit den Inhalten umschlägt. Im Unterschied zu einem Gesprächspartner wehrt sich ein Zeitungsartikel nicht dagegen, überlesen, falsch verstanden oder wieder vergessen zu werden.[275]

Und je mehr sich Politik in die Medien flüchtet und sich aus dem Diskurs mit dem Bürger davonstiehlt, umso mehr strapaziert sie die Beziehungsebene, was direkt in eine Legitimitätskrise führt. Was auf der einen Seite die vielbeklagte Politik- und Parteiverdrossenheit und auf der anderen Seite Basisbewegungen hevorruft, die gegen und vorbei an etablierte(r) Politik und deren Entscheidungen agieren. Die arrivierten Politiker stehen daneben und werfen sich gegenseitig vor, den Bezug zu den Menschen verloren zu haben, oder zeihen sich nach 'abgehobenen Aussagen' gar des 'Realitätsverlustes' (was frappant an die Zurechnungsfähigkeit als Grund-bedingung gelingender Kommunikation erinnert). Kommunikativ wird dementsprechend langsam auf die neue Situation reagiert. Rascher werden Strategien entwickelt, politische Maßnahmen mit geringstem Aufwand gegen geringsten Widerstand durchzusetzen. Dadurch bleiben sie dem (praktischen) Diskurs entzogen. Weil die mediale Kommunikation die interpersonale Kommunikation verdrängt, die Bildorientierung über die Wortorientierung dominiert, Maschinen-Denken zum zeitgemäßen Denken wird, breitet sich zweckrationales Denken aus, wird Mehrdeutigkeit durch formale Eindeutigkeit ersetzt.[276] Der genuine Zusammenhang von individueller Werthaltung und Politik löst sich auf. Normen haben nichts mehr mit Werten zu tun, (formal)juridische Legalität ersetzt zunehmend politische Legitimität. Die Substanz der Politik, die Inhalte der Politik, stehen nicht zur Diskussion, auch nicht die Wertorientierungen, die zu bestimmter Politik oder zu bestimmten Politiken führen.[277] Die Medien stehen hier in gesellschaftlicher Verantwortung. Sie können der Politik gegenüber als Verführer auftreten oder sich des Mißbrauchs erwehren. Die Massenkommunikation erfordert eine 'Fern-Ethik', weil im Vergleich zur personalen Kommunikation die Handlungsfolgen nicht unmittelbar zu beobachten sind und auch die Hemmungsschwellen anders liegen. Dabei gilt dies nicht nur hinsichtlich der Adressaten der journalistischen Berichterstattung, sondern bezüglich auch der Akteure, die ihre Objekte sind. [...] Ethische Selbstverpflichtung ist als freiwilliger Akt das Korrelat zur Freiheit.[278] 

Daneben bedarf es einer Bürger-Nähe, welche die Beziehungsebene wieder- herstellt, auf der (politische) Kommunikation überhaupt erst funktionieren kann. Über den medial-öffentlichen Diskurs hinaus wäre hier die konkrete Basisarbeit die Plattform, auf der sich der Politiker einzubringen hat. Vom Individuum abgelöste Massenkommunikation müßte auf Basiskommunikation rückgebunden werden, in der Betroffene die sie angehende Sache wieder auszumachen vermögen. Aber diese oft geforderte 'Volksnähe' birgt auch ihre Gefahren. Sie bewirkt nur allzu oft, daß sich die politische Perspektive verschiebt und verkleinert. Partikularismus ist die Folge, der nur lokales und aktuelles Problembewußtsein kennt und die Zusammenhänge aus den Augen verliert. Für Opportunismus und Demagogie öffnen sich Tür und Tor, der Diskurs hätte sich gegen sich selbst gekehrt. Aber wo Gefahr ist, da wächst das Rettende auch. Verständigungsorientiertes politisches Handeln wird immer auch seinen Platz finden, und an den dort gebrauchten Argumenten wird es liegen, welche Form der Politik die Zukunft bestimmen wird.

 

 

8. Resümee

 

Die Öffentlichkeit parlamentarischer Plenarsitzungen hat seit Freigabe der Parlamentsberichterstattung (1969) an den ORF bedeutsame Veränderungen bewirkt wie erfahren. Im öffentlichen Diskurs, in dem sich das Sprech-handeln seit Freigabe der Parlamentsberichterstattung (verstärkt) bewegt, befreit es sich von den restriktiven Parlamentsbedingungen. Vor einem - anders als im Parlament - frei und unabhängig entscheidenden (Wahl)Publikum kann der Redner versuchen, das persuasive Potential des guten Arguments voll auszuschöpfen, oder er kann sich dem ergeben, was Medien- bzw. Politberater für publikumswirksam halten. Beides bleibt nicht ohne Folgen für parlamentarisches Sprechhandeln, wie für den öffentlichen Diskurs und gesellschaftliches Zusammenleben insgesamt. 'Verständigung' bringt entweder Übereinstimmung über die Richtigkeit einer politischen Maßnahme in bezug auf einen gemeinsam anerkannten normativen Hintergrund und damit deren Vollzug. Oder 'Verständigung' besagt nur, daß diese Übereinstimmung eben nicht besteht oder herzustellen ist, was den Vollzug politischer Maßnahmen (des Gegners) ver- oder zumindest behindert.

Die in der Beziehungsebene von Sprache eingelassenen Konventionen (Umgangsformen bis Rechtfertigungszwang) setzen eine (illokutive) Kraft frei, die im Sprechhhandeln auf Verständigung im ersteren Sinn drängt. Mehr noch als im kognitiven Bereich folgt der Mensch dem Konsonanzprinzip im sozialen Bereich. Daher wird er eine Beeinträchtigung auf der Beziehungsebene auszuräumen versuchen, indem er die dafür verantwortliche Handlung erklärt, begründet oder rechtfertigt - indem er also argumentiert. Die Erhaltung und Reparatur der Beziehungsebene setzt den Gebrauch von Sprache voraus, was dann auch für Politik gilt, die nichts Gegenteiliges im Sinn hat. In dem Moment, wo Politik versucht, Sprache in ihre Gesetze zu zwingen, hört diese auf, Sprache zu sein. Aber ohne Sprache können die Menschen nicht zueinander kommen, was der Mensch als soziales Wesen nicht und damit kein politisches System auf Dauer aushält.

Die Sprache funktioniert nach Gesetzen, die tiefer reichen als politisches Reglement. Sie wehrt sich gegen Vereinnahmung von außen und bewahrt sich ein Mindestmaß an Autonomie, die ihrem Benutzer einen bestimmten Grad an Freiheit verschafft. Denn wie die Freiheit selbst herrscht auch die Sprache nicht, höchstens wird sie beherrscht, entweder von außen in einem aussichtslosen Versuch über autoritative Zwangsmaßnahmen oder von innen durch den kompetenten Sprecher, dem sie Erfolg mittels des besseren Arguments in Aussicht stellt. Demnach mag man Habermas Recht geben, wenn er behauptet, daß "ein eigentümlicher Zwang zum zwanglosen Diskurs" existiert, wonach eine sprachgebundene "Rationalisierung der politischen Herrschaft als eine Herrschaft von Menschen über Menschen" gelingen müßte.

Das bei Habermas theoretisch Mögliche hat seine Chance auf Verwirklichung in jenen Möglichkeiten, welche die unter medialem Einfluß (=publizitäre Kraft) veränderte Redesituation den Abgeordneten eröffnet. Unterstützt wird dies durch die (Doppelstruktur der) Sprache, mit der innerhalb der Volksvertretung eine Kraft wirksam ist, die zusammen mit institutionellem Reglement (Geschäftsordnung) auf einen Abbau der Gegensätze, auf Zusammenarbeit und Konsens hinarbeitet. Insofern kann von einer Art 'Idealisierung' der Redesituation im Parlament gesprochen werden.

Dieser Idealisierung stehen Mechanismen des Meinungs-Marktes gegenüber, welche Kommunikation 'strategisch' und am Profit - auch am politischen - orientiert ausrichten. Dies führt zu neuen Sprechhandlungen, die an Dominanz zunehmen und der Deliberation bzw. Persuasion den ihr angestammten Platz streitig machen. Die parlamentarische Beratung über politische Inhalte ist bloß noch eine formale, eigentlich wird sie nur noch wie in einem Schaufenster präsentiert, um damit andere Politstrategien verkaufen zu können. Diese Doppelbödigkeit politischen Sprechens steht im Zentrum der Diskurskritik, als es sich am Habermasschen Geltungsanspruch der Wahrhaftigkeit verfängt. Im politischen Kontext löst sich die Unterstellung wahrhaften Sprechens auf, stattdessen wird deren Reklamation zum Inhalt politischer Kommunikation.

Politisches Sprechhandeln unterscheidet sich vom kommunikativen Handeln darin, daß sein Zweck nicht auf das zu erzielende Einverständnis, sondern (zumeist) auf Verständigung über das Nicht-Einverständnis gerichtet ist. Der Übergang in den Diskurs wird deshalb nicht vollzogen, weil der parlamentarische Sprecher durch seine politische Einstellung/Identität (außersprachlicher Einfluß) prädisponiert ist.

Die demokratische Öffentlichkeit ist dies nicht, was dem Parlamentarier über die Medien die Chance eröffnet, seine Anliegen doch in einen Diskurs einzubringen. Dazu agiert er auf zwei Ebenen gleichzeitig. Und zwar derart, daß er für sich und seine Ansichten im Plenarsaal des Parlaments Aufmerksamkeit erringt und es parallel dazu versteht, diesen auch öffentliche Resonanz zu verschaffen. Er spekuliert dabei mit den andersgearteten Regeln des öffentlichen Diskurses, die keine Bindung an Geschäftsordnung, Fraktionsstärken oder -disziplin kennen.

Zwar ist der öffentliche kommunikative Raum ähnlich dem parlamentarischen Sprechhandeln strukturiert, doch die diskursfördernden Kräfte sind dort vielfältiger und vitaler. Im Zusammenwirken der Prinzipien öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Prinzipien des allgemeinen Journalisten-Kodex (dem auch die Printmedien gehorchen), der institutionell und illokutiv getragenen Diskursprinzipien scheint mir ein Potential gegeben, welches dem (guten) Argument das nötige Gewicht zu verleihen imstande ist.

Ein Wirken dieses Potentials läßt sich in Tendenzen zur Diskursentfaltung ablesen, wonach sich Geschäftsordnung, Parlament, ORF und Medien insgesamt (über Reformen) in Richtung 'freie' Argumentation entwickeln. Was zu Optimismus Anlaß gibt, denn so anspruchsvoll sich Öffentlichkeit konstituiert, und so ernsthaft sich Politik in der Sache bemüht, so nahe kommt Demokratie dem, wofür sie oft genug nur symbolisch steht.

 

Athen lernte lesen und schreiben.

Und Athen wurde demokratisch.

Karl R. Popper

 

 

 

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Häfele Josef: Der Aufbau der Sprachkompetenz. Untersuchungen zur

Grammatik des sprachlichen Hadelns. Tübingen 1979

Hager F./Haberland H./Paris R.: Soziologie + Linguistik. Die schlechte

Aufhebung soziologischer Ungleichheit durch Sprache. Stuttgart

1973

Hammerbacher Franz: EG-Berichterstattung österreichischer Printmedien.

Dipl. Wien 1992

Hartmann Jürgen/Thaysen Uwe (Hg.): Pluralismus und Parlamentarismus in

Theorie und Praxis. Opladen 1992

Hennig J./Huth L.: Kommunikation als Problem der Linguistik. Göttingen

1975

Heringer Hans Jürgen: Ich gebe ihnen mein Ehrenwort. Politik - Sprache -

Moral. München 1990

Holly Werner: Politikersprache. Inszenierung und Rollenkonflikte in

informellen Sprachhandeln eines Bundestagsabgeordneten. Berlin

1990

Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen. 1992/93

Kabil Linda: Der politische Skandal in der österreichischen

Berichterstattung. Dipl. Wien 1994

Kant Immanuel: Kritik der reinen Vernunft. Stuttgart 1989

Kant Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf, Bd. IV.

(Hg. von W. Weischedel). Darmstadt 1964

Khol Andreas/Stirnemann Alfred (Hg.): Österreichisches Jahrbuch für

Politik. Sonderband 1. München 1981

Klein Josef (Hg.): Politische Semantik. Bedeutungsanalytische und

sprachkritische Beiträge zur politischen Sprachverwendung. Opladen

1989

Klein Josef/Presch Gunter (Hg.): Institutionen-Konflikte-Sprache.

Tübingen 1981

Kluge Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache.

            22.Aufl., Berlin 1989

Kopperschmidt Josef: Allgemeine Rhetorik. Einführung in die Theorie der

persuasiven Kommunikation. Stuttgart 1973

Kopperschmidt Josef: Argumentation. Sprache und Vernunft. Bd.II.

Stuttgart 1980

Kußmaul Paul: Sprechakttheorie. Ein Reader. Wiesbaden 1980

Langenbucher Wolfgang R. (Hg.): Politische Kommunikation: Grundlagen,

Strukturen, Prozesse. Wien 1986

Langenbucher Wolfgang R. (Hg.): Publizistik- und Kommunikations-

wissenschaft. Ein Textbuch zur Einführung in ihre Teildisziplinen.

Wien 1986

Linke Angelika/Nußbaumer Markus et al.: Studienbuch Linguistik. Tübingen

1994

Lorenz Konrad: Die Rückseite des Spiegels. Versuch einer Naturgeschichte

menschlichen Erkennens. München 1980

Machiavelli Niccolo: Discorsi. Deutsche Ausgabe von R. Zorn. Stuttgart

1966

Magenschab Hans: Demokratie und Rundfunk. Hörfunk und Fernsehen im

politischen Prozeß. Wien 1973

Meyrowitz Joshua: Überall und nirgends dabei. Die Fernsehgesellschaft.

Bd.I. Weinheim 1990

Meyrowitz Joshua: Wie die Medien unsere Welt verändern. Die Fernseh-

Gesellschaft. Bd.II. Weinheim 1990

Mittelstraß Jürgen (Hg.): Wohin geht die Sprache? Wirklichkeit-

Kommunikation-Kompetenz. Essen 1989

Münch Richard: Dialektik der Kommunikationsgesellschaft.

Frankft./M..1991

Nick Rainer/Pelinka Anton: Parlamentarismus in Österreich. Wien 1984

ORF-Alamanach 1991/92. Wien 1991

Österreichisches Jahrbuch für Politik 1989. Sonderband 1. München 1981;

sowie Wien 1990

Parlamentsredaktion (Hg.): Das österreichische Parlament. Wien 1989

Perelman Chaim: Das Reich der Rhetorik. Rhetorik und Argumentation.

München 1980

Pevec Karl: Analyse der meinungsbetonten Darstellungsformen ausgewählter

österreichischer Tageszeitungen zum Thema europäische Integration.

Dipl. Wien 1994

Plasser Fritz/ Ulram Peter A. (Hg.): Demokratierituale. Wien 1985

Popper Karl R.: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Bd.II, Tübingen

71992

Pross Harry: Politische Symbolik. Theorie und Praxis der öffentlichen

Kommunikation. Stuttgart 1974

Rousseau Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Deutsche Ausgabe von H.

Weinstock. Stuttgart 1963

Rucktäschel Annamarie (Hg): Sprache und Gesellschaft. München 1972

Satke Gerhard: Diskursive Konfliktbearbeitung in der interpersonalen

Kommunikation. Dipl. Wien 1995

Schambeck Herbert: Österreichs Parlamentarismus. Werden und System.

Berlin 1986

Scherer Hans (Hg.): Sprache in Situation. Eine Zwischenbilanz. Bonn 1989

Spillner Bernd (Hg.): Sprache und Poltik. Frankft./M. 1990

Stötzel Georg (Hg.): Germanistik-Forschungsstand und Perspektiven.

1.Teil. Berlin 1985

Strauß Gerhard: Der politische Wortschatz. Tübingen 1986

Sucharowski Wolfgang: Gesprächeforschung im Vergleich. Analysen zur

Bonner Runde nach der Hessenwahl 1982. Tübingen 1985

Turetschek Franziska: Parlamentsberichterstattung des ORF. Dipl. Wien

1993

Weidinger Wolfgang: Sprachkompetenz von Politikern als

Nachrichtenfaktor. Analyse journalistischen Selektionshandelns in

bezug auf die Sprachkompetenz von Politikern am Beispiel der

Berichterstattung von acht österreichischen Tageszeitungen über

die ORF-Pressestunde. Phil. Diss. Wien 1992

Weigand Edda: Sprache als Dialog. Sprechakttaxonomie und kommunikative

Grammatik. Tübingen 1989

Weischenberg Siegfried: Die Glaubwürdigkeitslücke des

Fernsehjournalismus. In: Media Perspektiven, Nr.11 1987

Wenderitsch Sabine: Österreichische EG-Politik und Politischer Diskurs

1989. Dipl. Wien 1993

Werlen Iwar: Ritual und Sprache. Zum Verhältnis von Sprache und Handeln

in Ritualen. Tübingen 1984

Weymann-Weyhe Walter: Sprache - Gesellschaft - Institution.

Sprachkritische Vorklärungen zur Problematik von Institutionen in

der gegenwärtigen Gesellschaft. Düsseldorf 1978

Wiggershaus Rolf (Hg.): Sprachanalyse und Soziologie. Frankfurt 1975

Wittgenstein Ludwig: Tractatus logico-philosophicus. Tagebücher.

Philosophische Untersuchungen. Werkausgabe Bd. 1., Frankfurt 1990

Wittmann Heinz: Rundfunkfreiheit. Öffentlichrechtliche Grundlagen des

Rundfunks in Österreich. Wien 1981

Wunden Wolfgang (Hg.): Medien zwischen Macht und Moral. Beiträge zur

Medienethik. Stuttgart 1989

Wunderlich Dieter (Hg.): Linguistische Pragmatik. Frankfurt 1972

Zillig Werner: Bewerten. Sprechakttypen der bewertenden Rede. Tübingen

1982



[1] Abg.Dr. Graff im Parlament am 29.6.89; Stenographisches Protokoll 110. Sitzung,  S.12992; vgl. S.84.

[2] Kluge Friedrich: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 22. Aufl.,  Berlin 1989, S.528.

[3] Weigand Edda: Sprache als Dialog. Sprechakttaxonomie und kommunikative Grammatik. Tübingen 1989, S.10.

[4] Heringer Hans Jürgen: Ich gebe ihnen mein Ehrenwort. Politik - Sprache - Moral. München 1990, S.11.

[5] Weigand Edda 1989, S.11.

[6] Habermas Jürgen: Was heißt Universalpragmatik? In: Apel Karl-Otto (Hg.): Sprachpragmatik und Philosophie. Frankf./M. 1976, S.177.

[7] Koller Peter: Moralischer Diskurs und politische Legitimation. In: Apel Karl-Otto/Kettner Matthias (Hg.): Zur Anwendung der Diskursethik in Politik, Recht und Wissenschaft. Frankf./M. 1992, S.70.

[8] Schmidt Siegfried: Sprache und Politik. Zum Postulat eines rationalen politischen Handelns. In: Rucktäschel Annamarie (Hg): Sprache und Gesellschaft. München 1972, S.96.

[9] Rousseau Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag. Deutsche Ausgabe von H. Weinstock. Stuttgart 1963, S.54.

[10] Dieckmann Walther: Politische Sprache. Politische Kommunikation. Vorträge, Aufsätze, Entwürfe. Heidelberg 1981, S.188.

[11] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.96.

[12] Machiavelli Niccolo: Discorsi. Deutsche Ausgabe von R. Zorn. Stuttgart 1966, S.39.

[13] Dieckmann 1981, S.187.

[14] Habermas Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Neuwied 51971, S.95.

[15] Wittgenstein Ludwig: Philosophische Untersuchungen. In: Ds.: Werkausgabe Bd. 1. Tractatus logico-philosophicus. Tagebücher. Philosophische Untersuchungen. Frankfurt 1990, S.250.

[16] Dittmann Jürgen: Institution und sprachliches Handeln. In: Dittmann Jürgen (Hg.): Arbeiten zur Konversationsanalyse. Tübingen 1979, S.210.

[17] Weymann-Weyhe Walter: Sprache - Gesellschaft - Institution. Sprachkritische Vorklärungen zur Problematik von Institutionen in der gegenwärtigen Gesellschaft. Düsseldorf 1978, S.219.

[18] Popper Karl R.: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde. Bd.II, Tübingen 71992, S.154/152.

[19] Hartmann Jürgen/Thaysen Uwe (Hg.): Pluralismus und Parlamentarismus in Theorie und Praxis. Opladen 1992, S.94.

[20] Hartmann/Thaysen 1992, S.93.

[21] vgl. Hartmann/Thaysen 1992, S.95.

[22] Hartmann/Thaysen, S.97.

[23] vgl. Hartmann/Thaysen 1992, S.98.

[24] Nick Rainer/Pelinka Anton: Parlamentarismus in Österreich. Wien 1984, S.24.

[25] Nick/Pelinka 1984, S.15f.

[26] Hartmann/Thaysen, S.97.

[27] Gerlich Peter: Funktionen des Parlaments. In: Fischer Heinz (Hg.): Das politische System Österreichs. Wien 31982, S.82.

[28] Gerlich bei Fischer 1982, S.93.

[29] Berchtold Klaus: Die Regierung. In: Fischer 1982, S.175.

[30] Gerlich bei Fischer 1982, S.95.

[31] Habermas Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns. Zur Kritik der funktionalistischen Vernunft. Bd.1/2. Frankf./M. 1988, S.61.

[32] Satke Gerhard: Diskursive Konfliktbearbeitung in der interpersonalen Kommunikation. Dipl. Wien 1995, S.93.

[33] Linke Angelika/Nußbaumer Markus et al.: Studienbuch Linguistik. Tübingen 1994, S.177.

[34] Kopperschmidt Josef: Allgemeine Rhetorik. Einführung in die Theorie der persuasiven Kommunikation. Stuttgart 1973, S.47.

[35] Gripp Helga: Jürgen Habermas. Und es gibt sie doch - Zur kommunikationstheoretischen Begründung von Vernunft bei J. Habermas. Wien 1984, S.39.

[36] Ellwein Thomas: Sprache der Politik - Politik der Sprache. In: Mittelstraß Jürgen (Hg.): Wohin geht die Sprache? Wirklichkeit - Kommunikation - Kompetenz. Essen 1989, S.66.

[37] vgl. Kopperschmidt 1973, S.76ff.

[38] vgl. Hennig J./Huth L.: Kommunikation als Problem der Linguistik. Göttingen 1975, S.123.

[39] Apel Karl-Otto: Sprechakttheorie und transzendentale Sprachpragmatik zur Frage ethischer Normen. In: Apel 1976, S.112/13.

[40] Schoenthal Gisela: Sprechakttheorie und Konversationsanalyse. In: Dittmann 1979, S.48.

[41] Kopperschmidt 1973, S. 84.

[42] Watzlawick Paul bei einem Vortrag im Wiener Rathaus am 20.4.1995

[43] Gripp 1984, S.43.

[44] Linke 1994, S.201.

[45] Kopperschmidt 1973, S.44.

[46] Gripp, S.51f.

[47] Gripp, S.53.

[48] Burkart Roland: Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problemfelder. Wien 1983, S.214f.

[49] zitiert nach Burkart 1983, S.17.

[50] Weigand Edda 1989, S.8/9.

[51] Perelman Chaim: Das Reich der Rhetorik. Rhetorik und Argumentation. München 1980, S.56.

[52] Searle John R.: Theorie der menschlichen Kommunikation und Philosophie der Sprache - Einige Bemerkungen. In: Wiggershaus Rolf (Hg.): Sprachanalyse und Soziologie. Frankfurt 1975, S.305.

[53] vgl. Burkart 1983, S.210 f.

[54] Kopperschmidt 1973, S.18.

[55] vgl. Kopperschmidt 1973, S.18.

[56] Chambers Simone: Zur Politik des Diskurses: Riskieren wir unsere Rechte? In: Apel 1992, S.174.

[57] Dieckmann 1981, S.206.

[58] Dieckmann 1981, S.33f..

[59] Habermas 1971, S.75.

[60] TkH I, S.386.

[61] Chambers bei Apel 1992, S.179.

[62] Gripp 1984, S.85.

[63] TkH I, S.525.

[64] Kopperschmidt 1973, S.47.

[65] vgl. Kopperschmidt 1973, S.87ff.

[66] Habermas J./Luhmann N.: Theorie der Gesellschaft oder Sozialtechnologie. Frankfurt/ M. 1971, S.131.

[67] Kant Immanuel: Kritik der reinen Vernunft. Stuttgart 1989, S.647.

[68] Piontkowski Ursula: Interaktive Strategien. Ein Modell der Sprachproduktion in sozialen Episoden. In: Scherer Hans (Hg.): Sprache in Situation. Eine Zwischenbilanz. Bonn 1989, S.159.

[69] Piontkowski bei Scherer 1989, S.159.

[70] Gerlich Peter: Zum Begriff des Parlaments in Österreich. In: Schambeck Herbert: Österreichs Parlamentarismus. Werden und System. Berlin 1986, S.23.

[71] Parlamentsredaktion (Hg.): Das österreichische Parlament. Wien 1989, S.41.

[72] Widder Helmut: Der Nationalrat. In: Schambeck 1986, S.294.

[73] Dr. Wolfgang Grassl, ehemals Bundesgeschäftsführer des Liberalen Forums, im Standard vom 3./4.Dez.1994, S.27.

[74] ebd.

[75] Esterbauer Fried: Demokratiereform - Volkswahl der Regierung und Bundesstaatsreform. Wien 1991, S.8.

[76] Loebenstein Edwin: Das Gesetz. Seine Bedeutung und seine Auslegung. In: Schambeck 1986, S.53.

[77] Welan Manfried: Demokratischer Rechtsstaat und modernes Regierungssystem. In: Schambeck 1986, S.573.

[78] Kopperschmidt 1973, S.112.

[79] Grüne Bildungswerkstatt: Die Republik im Fieber. Graz 1988, S.10.

[80] Pross Harry: Politische Symbolik. Theorie und Praxis der öffentlichen Kommunikation. Stuttgart 1974, S.137.

[81] Arnim Hans Herbert von: Staat ohne Diener. Was schert die Politiker das Wohl des Volkes? München 1993, S.27.

[82] Grüne Bildungswerkstatt, S.12.

[83] Kirstein Boni: Situationsadäquatheit sprachlicher Äußerungen. In: Scherer 1989, S.94.

[84] Atzwanger Konrad/Kobzina Alfred/Zögernitz Werner: Nationalrat-Geschäftsordnung. Wien 1990.

[85] Parlamentsredaktion 1989, S.41/42.

[86] Grüne Bildungswerkstatt, S.11.

[87] Linke 1994, S.202.

[88] Habermas 1971, S.132.

[89] Boettcher Wolfgang: Metakommunikation. Didaktische Überlegungen zum Problem gestörter Kommunikation im Deutschunterricht. Diskussion Deutsch 21/1975, S.392.

[90] Satke 1995, S.93.

[91] Schwitalla Johannes: Metakommunikation als Mittel der Dialogorganisation. In: Dittmann 1979, S.113.

[92] Habermas 1971, S.107.

[93] Habermas bei Apel 1976, S.208.

[94] Habermas bei Apel 1976, S.216.

[95] Habermas 1971, S.104.

[96] Habermas bei Apel 1976, S.222.

[97] Kopperschmidt Josef: Argumentation. Sprache und Vernunft. Bd.II. Stuttgart 1980, S.69.

[98] Dieckmann 1981, S.150.

[99] Schwitalla bei Dittmann 1979, S.117.

[100] Apel bei Apel 1976, S.115.

[101] Linke 1994, S.201.

[102] Gast Wolfgang/Wachtel Martin: Vertrauenswürdigkeit als dominante Textstruktur. In: Stötzel Georg (Hg.): Germanistik-Forschungsstand und Perspektiven. 1.Teil. Berlin 1985, S.566.

[103] Gottschlich Maximillian (Hg.): Politik und Massenkommunikation. Wien 1986, S.156.

[104] Gottschlich 1986, S.156.

[105] 0fsti Audun: Ist diskursive Vernunft nur eine Sonderpraxis? In: Apel 1992, S.314/315.

[106] Habermas 1971, S.110.

[107] Dreitzel Hans Peter: Die gesellschaftlichen Leiden und das Leiden an der Gesellschaft. Vorstudien zu einer Pathologie des Rollenverhaltens. Stuttgart 1972, S.163f.

[108] Werlen Iwar: Ritual und Sprache. Zum Verhältnis von Sprache und Handeln in Ritualen. Tübingen 1984, S.130.

[109] Hundsnurscher Franz: Sprachliche Äußerungen als Bindeglied zwischen Sprechsituation und Kommunikationszwecken. In: Scherer 1989, S.144.

[110] Holly Werner: Politikersprache. Inszenierung und Rollenkonflikte in informellen Sprachhandeln eines Bundestagsabgeordneten. Berlin 1990, S.45.

[111] Klein Klaus-Peter: Argumentation in politisch-parlamentarischer Debatte. In: Stötzel 1985, S.381.

[112] Habermas 1971, S.115.

[113] Habermas bei Apel 1976, S.216.

[114] Zillig Werner: Bewerten. Sprechakttypen der bewertenden Rede. Tübingen 1982, S.303.

[115] Häfele Josef: Der Aufbau der Sprachkompetenz. Untersuchungen zur Grammatik des sprachlichen Hadelns. Tübingen 1979, S.103.

[116] Bergsdorf Wolfgang: Entwicklungslinien der politischen Terminologie in der Bundesrepublik Deutschland. In: Goppel Thomas/Lojewski Günther von/Eroms Hans-Werner (Hg.): Wirkung und Wandel der Sprache in der Politik. München 1988, S.95.

[117] Perelman 1980, S.162.

[118] Bergsdorf bei Goppel 1988, S.25.

[119] Doelker Christian: Kulturtechnik Fernsehen. Analyse eines Mediums. Stuttgart 1989, S.127.

[120] Zillig Werner: Zur Frage der Wahrheitsfähigkeit bewertender Äußrungen in Alltagsgesprächen. In: Dittmann 1979, S.95/96.

[121] Zillig 1982, S.302.

[122] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.88.

[123] Klein Josef (Hg.): Politische Semantik. Bedeutungsanalytische und sprachkritische Beiträge zur politischen Sprachverwendung. Opladen 1989, S.17.

[124] Klein 1989, S.17.

[125] Heringer 1990, S.48.

[126] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.94.

[127] Frese Jürgen: Politisches Sprechen. Thesen über einige Rahmenbedingungen. In: Rucktäschel 1972, S.106.

[128] Grüne Bildungswerkstatt, S.10.

[129] Heringer 1990, S.81.

[130] Bartsch Elmar: Verhandlungsstile zwischen Institutionenvertreter. In: Spillner Bernd (Hg.): Sprache und Poltik. Frankft./M. 1990, S.114.

[131] Herrmanns Fritz: Deontische Tautologien. In: Klein 1989, S.74.

[132] Schmidt bei Rucktäschel 1972, S.95.

[133] 0fsti bei Apel 1992, S.314/315.

[134] Lorenz Konrad: Die Rückseite des Spiegels. Versuch einer Naturgeschichte menschlichen Erkennens. München 1980, S.43.

[135] Zillig bei Dittmann 1979, S.98.

[136] Zillig bei Dittmann 1979, S.106.

[137] Edelman Murray: Politik als Ritual. Die symbolische Funktion staatlicher Institutionen und politischen Handelns. Frankft./M. 1990, S.153.

[138] Lorenz 1980, S.255.

[139] Habermas 1971, S.120.

[140] Parlamentsreden abgedruckt im Wiener Journal. Nr. 171/172, Dez94/Jän95, S.13.

[141] Dittmann Jürgen: Was ist, zu welchen Zwecken und wie treiben wir Konversationsanalyse. In: Dittmann 1979, S.30.

[142] Wunderlich Dieter: Zur Konventionalität von Sprechhandlungen. In: Wunderlich Dieter (Hg.): Linguistische Pragmatik. Frankfurt 1972, S.37f..

[143] Dittmann bei Dittmann 1979, S.214/215.

[144] Holly 1990, S.99.

[145] vgl. Dieckmann 1981, S.210/211.

[146] Meyer Wolfgang J./Settekorn Wolfgang: Sprachliches Handeln in einer politischen Subinstitution: Die "Question au Gouvernement". In: Klein Josef/Presch Gunter (Hg.): Institutionen-Konflikte-Sprache. Tübingen 1981, S.76.

[147] Edelman 1990, S.105.

[148] Bergmann Kurt bei Feichtelbauer Hubert: Parlamentarismus und öffentliche Meinung. In: Schambeck 1986, S.866, und Salzburger Nachrichten 2.Dez.1983.

[149] Parlamentsredaktion 1989, S.41/42.

[150] Grüne Bildungswerkstatt, S.12.

[151] Bartsch bei Spillner 1990, S.100.

[152] Grüne Bildungswerkstatt, S.11.

[153] Strauß Gerhard: Der politische Wortschatz. Tübingen 1986, S.23.

[154] Holly 1990, S.57.

[155] Dieckmann Walther: Sprache in der Politik. Heidelberg 1969, S.101.

[156] Bergsdorf Wolfgang: Politik und Sprache. Wien 1978, S.110.

[157] Dieckmann Walther: Wie redet man "zum Fenster hinaus"? In: Sucharowski Wolfgang: Gesprächeforschung im Vergleich. Analysen zur Bonner Runde nach der Hessenwahl 1982. Tübingen 1985, S.55.

[158] Searle John R.: Indirekte Sprechakte. In: Kußmaul Paul: Sprechakttheorie. Ein Reader. Wiesbaden 1980, S.128.

[159] Klein Josef: Wortschatz, Wortkampf, Wortfelder in der Politik. In: Klein Josef 1989, S.38.

[160] Dieckmann bei Sucharowski 1985, S.67.

[161] Häfele 1979, S.126.

[162] Schwitalla bei Dittmann 1979, S.139.

[163] Herrmann Theo: Sprachpsychologische Beiträge zur Partnerbezogenheit des Sprechens. In: Scherer 1989, S.192.

[164] Weidinger Wolfgang: Sprachkompetenz von Politikern als Nachrichtenfaktor. Analyse journalistischen Selektionshandelns in bezug auf die Sprachkompetenz von Politikern am Beispiel der Berichterstattung von acht österreichischen Tageszeitungen über die ORF-Pressestunde. Phil. Diss. Wien 1992, S.231/229.

[165] Austin John Langshaw: Zur Theorie der Sprechakte. Stuttgart 1972, S.134.

[166] Doelker 1989, S.179.

[167] Doelker 1989, S.204.

[168] Berghaus Margot: Zur Theorie der Bildrezeption; Ein anthropologischer Erklärungsversuch für die Faszination des Fernsehens. In: Publizistik 1986 31.3 - 4, S.285.

[169] Perelman 1980, S.43.

[170] Noelle-Neumann Elisabeth: Der getarnte Elefant. Über die Wirkung des Fernsehens. In: Burkart Roland: Kommunikationstheorien. Wien 1992, S.184.

[171] Weischenberg Siegfried: Die Glaubwürdigkeitslücke des Fernsehjournalismus. In: Media Perspektiven, Nr.11 1987, S.711-717.

[172] bei Conrad Seidl im Standard 21./22. Jänner 1995, S.5.

[173] Neil Postman, zitiert nach Frankfurter Rundschau vom 3.10.1984

[174] Perelman 1980, S.106.

[175] Piontkowski bei Scherer 1989, S.160.

[176] Meyrowitz Joshua: Wie die Medien unsere Welt verändern. Die Fernseh-Gesellschaft. Bd.II. Weinheim 1990, S.182.

[177] Patzelt Werner J.: Wie Sprache politische Perspektiven prägt. Die "Nachrüstdebatte" des Bundestags als Beispiel. In: Mittelstraß 1989, S.238.

[178] Heringer 1990, S.19.

[179] Hager F./Haberland H./Paris R.: Soziologie + Linguistik. Die schlechte Aufhebung soziologischer Ungleichheit durch Sprache. Stuttgart 1973, S.174.

[180] Holly 1990, S.77.

[181] Holly 1990, S.79.

[182] Perelman 1980, S.144.

[183] Heringer 1990, S.96.

[184] Heringer 1990, S.21.

[185] Czerny Wilhelm/Fischer Heinz: Kommentar zur Geschäftsordnung des Nationalrats, Wien 1982, o.S.

[186] Meyrowitz 1990, Bd.II, S.172.

[187] Frese bei Rucktäschel 1972, S.113.

[188] Klein Josef: Argumentation in politisch-parlamentarischer Debatte. In: Stötzel 1985, S.395.

[189] Kopperschmidt Josef 1980, S.67.

[190] Burkart Roland: Kommunikationswissenschaft. Grundlagen und Problemfelder. Wien 21995, S.418.

[191] Schwitalla bei Dittmann 1979, S. 123.

[192] Weischenberg 1987, S.711-717.

[193] Pfitzner im Kurier, 21.8.1980.

[194] Meyrowitz 1990, Bd.II, S.175.

[195] Dieckmann bei Sucharowski 1985, S.68.

[196] Ucakar Karl: Demokratie und Parteien seit 1970. In: Fröschl Erich/Zoitl Helge (Hg.): Der österreichische Weg. Wien 1986, S.151.

[197] Weber Max: Zu einer Soziologie des Zeitungswesens. In: Langenbucher Wolfgang R. (Hg.): Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Ein Textbuch zur Einführung in ihre Teildisziplinen. Wien 1986, S.19; zuerst veröffentlicht in: Schriften der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Serie I, Bd. I, Tübingen 1911, S.39-62 (Verhandlungen des Ersten Deutschen Soziologietages in Frankfurt 1910).

[198] Bacher Gerd: Die Mediendemokratie - Politik und Kultur in einer grenzenlosen Öffentlichkeit. In: Mittelstraß 1989, S.71.

[199] Plasser Fritz: Elektronische Politik und politische Technostruktur reifer Industriestaaten. In: Plasser Fritz/ Ulram Peter A. (Hg.): Demokratierituale. Wien 1985, S.29.

[200] Turetschek Franziska: Parlamentsberichterstattung des ORF. Dipl. Wien 1993, S.71.

[201] Turetschek 1993, S.93.

[202] Ermacora Felix: Der Lucona-Ausschuß im Lichte staatswissenschaftlicher Erfahrungen. In: Österreichisches Jahrbuch für Politik 1989. Wien 1990, S.235.

[203] vgl. Geissler 1973, S.183.

[204] Dahrendorf Ralf: Aktive und passive Öffentlichkeit. Über Teilnahme und Initiative im politischen Prozeß moderner Gesellschaften. In: Langenbucher Wolfgang R.: Politische Kommunikation: Grundlagen, Strukturen, Prozesse. Wien 1986, S.63.

[205] ORF-Alamanach 1991/92. Wien 1991, S.28.

[206] vgl. Pevec Karl: Analyse der meinungsbetonten Darstellungsformen ausgewählter österreichischer Tageszeitungen zum Thema europäische Integration. Dipl. Wien 1994, S.106.

[207] Conrad Seidl im Standard 21./22. Jänner 1995, S.5.

[208] Hammerbacher Franz: EG-Berichterstattung österreichischer Printmedien. Dipl. Wien 1992, S.126.

[209] Hammerbacher 1992, S.90.

[210] Hammerbacher 1992, S.132.

[211] Hammerbacher 1992, S.125.

[212] Wenderitsch Sabine: Österreichische EG-Politik und Politischer Diskurs 1989. Dipl. Wien 1993, vgl. S.111.

[213] Jann bei Schambeck 1986, S.816.

[214] Münch Richard: Dialektik der Kommunikationsgesellschaft. Frankft./M..1991, S.95; auch Burkart 1995, S.364.

[215] Geissler Rainer: Massenmedien, Basiskommunikation und Demokratie. Ansätze zu einer normativ-empirischen Theorie. Tübingen 1973, S.180.

[216] Bacher bei Mittelstaß 1989, S.72.

[217] Grießer Johannes: Der österreichische Rundfunk als Thema der parlamentarischen Auseinandersetzung von 1970 bis 1983. Dipl. Wien 1989, S.2/3.

[218] Weischenberg 1987, S.711-717.

[219] Pfitzner im Standard 17.5.91.

[220] Univ. Prof. Dr. Manfred Wagner, Leiter der Lehrkanzel für Österreichische Kultur- und Geistesgeschichte an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien; Standard vom 5.5.1995, S.39.

[221] Frühling Gerhard/Reissnegger Kurt: Dompteure des Mediums. In: Wiener Journal. Nr. 171/172, Dez94/Jän95, S.15.

[222] Turetschek 1993, S.64.

[223] Hackl Dietrich: Im Zentrum der Politik. Als Parlamentsberichterstatter im Hohen Haus. Böhlau 1984, S.103.

[224] Hackl 1984, S.99.

[225] Dieckmann 1981, S.219.

[226] Burkart 21995, S.493.

[227] Habermas Jürgen: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Mit einem Vorwort zur Neuauflage. Frankf./M. 1990, S.44; zitiert bei Burkart 1995, S.493.

[228] Welan bei Schambeck 1986, S.564.

[229] Kant Immanuel: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf (Hg. von W. Weischedel). Darmstadt 1964, Bd. IV, S.245.

[230] Habermas Jürgen: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Frankft./M. 1992, S.436f.

[231] Heringer 1990, S.22.

[232] Ofsti bei Apel 1992, S.314/315.

[233] Frese bei Rucktäschel 1972, S.110.

[234] Atzwanger Konrad/Kobzina Alfred/Zögernitz Werner: Nationalrat-Geschäftsordnung. Ergänzungsband 1993. Die Änderungen aufgrund der GOG-Novelle 1993 und weiterer einschlägiger Novellierungen bzw. Ergänzungen mit ausführlichen Erläuterungen zu den geänderten Bestimmungen. Wien 1994, S.247.

[235] vgl. Atzwanger/Kobzina/Zögernitz 1994, S.249-55.

[236] Magenschab Hans: Demokratie und Rundfunk. Hörfunk und Fernsehen im politischen Prozeß. Wien 1973, S.17.

[237] Magenschab 1973, S.145.

[238] vgl. Fabris Hans-Heinz/Luger Kurt/Signitzer Benno: Das Rundfunksystem Österreichs. In: Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen. 1992/93, S.D193/194.

[239] vgl. Andics Hellmut/Ergert Viktor/Kriechbaumer Robert: 50 Jahre Rundfunk in Österreich. Band IV: 1967 - 1974. Wien 1985, S.187.

[240] vgl. Kriechbaumer Robert: Österreichs Innenpolitik 1970-1975. In: Khol Andreas/Stirnemann Alfred (Hg.): Österreichisches Jahrbuch für Politik. Sonderband 1. München 1981, S.351.

[241] Cisar Gottlieb-Heinrich: 60 Jahre Rundfunkpolitik in Österreich. Der Weg zur dritten Rundfunkreform. Phil.Diss., Wien 1987, S.191.

[242] Magenschab 1973, S.15.

[243] vgl. Wittmann Heinz: Rundfunkfreiheit. Öffentlichrechtliche Grundlagen des Rundfunks in Österreich. Wien 1981, S.86.

[244] zitiert nach: Cisar 1987, S.252.

[245] Wittmann 1981, S.89.

[246] vgl. Wittmann 1981, S.89/90.

[247] Wittmann 1981, S.104.

[248] Wittmann 1981, S.109.

[249] Andics 1985, S.265.

[250] Müller Wolfgang zitiert bei Fabris Hans Heinz: Der österreichische Weg in die 'Informationsgesellschaft'. In: Fröschl 1986, S.231.

[251] Fabris bei Fröschl 1986, S.231.

[252] Turetschek 1993, S.25.

[253] Protokoll der 35.Präsidialsitzung 16.10.67

[254] Turetschek 1993, S.30.

[255] Protokoll d. Präsidialsitzung, 10.04.1953.

[256] Turetschek 1993, S.27.

[257] Grießer 1989, S.19.

[258] Löschnak Franz: Die Regierung und das Parlament. In: Schambeck 1986, S.541.

[259] Kabil Linda: Der politische Skandal in der österreichischen Berichterstattung. Dipl. Wien 1994, S.124.

[260] Kabil Linda 1994, S.111.

[261] Bachmayer Wolfgang, Meinungsforscher am OGM-Institut bei Conrad Seidl im Standard 21./22. Jänner 1995, S.5.

[262] Chorherr im Standard, 2.6.1995, S.11.

[263] Turetschek 1993, S.24.

[264] vgl. Nick/Pelinka 1984, S.65ff..

[265] Schambeck Herbert: Vom Sinn und Zweck des Parlamentarismus. In: Schambeck 1986, S.18/19.

[266] Bacher bei Mittelstraß 1989, S.73.

[267] Meyrowitz Joshua: Überall und nirgends dabei. Die Fernsehgesellschaft. Bd.I. Weinheim 1990, S.311.

[268] Holly 1990, S.7.

[269] Habermas, Strukturwandel Neuaufl.1990, S.226.

[270] Habermas TkH I, S.397/410.

[271] Dieckmann 1981, S.138.

[272] Maihofer Werner: Realität der Politik und Ethos der Republik. In: Apel 1992, S.115.

[273] vgl. Strauß 1986, S.49-59.

[274] Ulrich Otto: Informationstechnik und gesellschaftliche Zukünfte. In: Wunden Wolfgang (Hg.): Medien zwischen Macht und Moral. Beiträge zur Medienethik. Stuttgart 1989, S.55.

[275] Pöttker Horst: Wozu brauchen wir Medien? In: Wunden 1989, S.92.

[276] Ulrich bei Wunden 1989, S.55.

[277] Gottschlich 1986, S.14.

[278] Wilke Jürgen: Journalistische Berufsethik in der Journalistenausbildung. In: Wunden 1989, S. 184.