PACHTVERTRÄGE
Beim Neuabschluss eines Pachtvertrages hat der Mieter die Möglichkeit, den neuen Vertrag „10 Jahre plus 10“ abzuschließen.
In den neuen Vertrag wird die Möglichkeit der Verlängerung mit festgelegter Pachtsumme gleich hinein genommen,
wobei es dann nur noch zu einer gesetzlichen Index-Steigerung kommt.
Bevor es zur Weitergabe eines Grundstücks bzw. des Superädifikats kommt, sollte auf alle Fälle mit Esterhazy Verbindung aufgenommen werden, um die günstigsten Modalitäten in Erfahrung zu bringen.