WLV - WASSERLEITUNGSVERBAND NÖRDLICHES BURGENLAND:

SCHACHTSANIERUNGEN

 

 

Schon seit über einem Jahr ist es ein Anliegen des Wasserleitungsverbandes, die Wasserschächte in der Seesiedlung einer Grundsanierung zu unterziehen. Aus diesem Grund wandten sich die betreffenden Herren an Esterhazy, der wiederum mit dem Verein Kontakt aufnahm. Im Juni vergangenen Jahres kam es unter Beisein von Hrn. Dipl. Ing. Widder von den Esterhazy-Immobilien zu einer Gesprächsrunde zwischen Vertretern des WLVs und dem Vereinsvorstand.

Die geplante Vorgehensweise, die uns der WLV bei diesem Gespräch darlegte, löste ein einstimmiges Veto von Seiten des Vereins aus.

Der WLV wollte eine Komplettsanierung aller Wasserschächte unter dem Vorwand, dass hoher Grundwasserspiegel die alten eisernen Wasserrohre stark korrodieren ließ. Daher wäre die Qualität des Trinkwassers nicht mehr gewähr-

leistet. Was uns aber nach Luft schnappen ließ und den Unmut in die Höhe trieb war die vom WLV veranschlagte Summe der Sanierung: da 4 Wasseranschlüsse in jedem Schacht vorhanden sind und der Wasserschacht im Eigentum des Pächters ist, hätte jeder Pächter für sein Viertel € 2.500,- zu bezahlen. Dies wäre eine Sanierungssumme von € 10.000,- pro Schacht. Der WLV würde dann seine Vertragspartner mit der Sanierung beauftragen.

Der Vereinsvorstand blockte daraufhin das Vorhaben des WLVs völlig ab. Auch Esterhazy unterstützte uns in den Bestrebungen und stellte uns aus seiner Rechtsabteilung einen Juristen beratend zur Seite. Der Verein erstellte folgende Argumentenliste, ohne deren Berücksichtigung kein Sanierungsvorhaben in der Seesiedlung möglich wäre, und ließ sie dem WLV zukommen.

 

è Schäden sind sowieso gedeckt: bis zur Wasseruhr im Eigentum des WLV, ab Wasseruhr Versicherung des Pächters

è In meiner Eigenschaft als Pächter ( und Teil-Eigentümer des Wasserschachtes ) kann ich nicht gezwungen werden, für „mein Eigentum“ den Vertragspartner des WLV für Reparaturen nehmen zu müssen.

è Es müssen Erhebungen durchgeführt werden, wo Instandsetzungen überhaupt notwendig sind, viele Schächte sind trocken und nicht von Korrosion betroffen.

è Es gibt genügend Pächter, die Schacht und Wasseruhr bereits im Grundstück haben. Müssten in solch einem Fall die anderen 3 Schachtpartner noch mehr bezahlen ?

è Bei einem Projekt in dieser Größenordnung, wie es dem WLV vorschwebt ( ca. 2 Mill. € ), müsste es eigentlich eine EU-weite Ausschreibung geben und nicht im Vorhinein der Vertragspartner des WLV beauftragt werden.

è In diesem Fall müsste auch uns Einblick gewährleistet werden.

è Es drängt sich der Eindruck auf, dass der WLV ( angeblich lt. Kontrollbericht schwer defizitär ) Finanzlöcher auf unsere Kosten stopfen will.

è Es existieren verschiedene Verträge mit dem WLV: in den Erstverträgen ist schriftlich festgehalten, dass der Pächter Mit-Eigentümer des Wasserschachtes ist, wogegen in allen Folge-Verträgen, die ein Zweit-, Dritt-,….Pächter unterzeichnet, kein Passus darauf hinweist und der Pächter bei der Unterzeichnung des Vertrages mit dem WLV nicht darüber informiert wird.

è Falls der Pächter – wie von Hrn. Ing. Hirschhofer vom WLV betont wurde -  gesetzlich verpflichtet werden kann, die geforderten Sanierungen durchzuführen, so muss doch die Möglichkeit bestehen, innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes ( z. B. 1 Jahr ) dies von einem Installations- unternehmen eigener Wahl durchführen zu lassen und im Anschluss daran darüber beim WLV einen Beleg abzugeben.

è Die bisher eingeholten Kostenvoranschläge ergeben eine Maximalsumme pro Schachtviertel von € 994.-  Grundlage für diese Berechnung ist der Arbeitsaufwand bei einem Rohrbruch in der Siedlung, bei dem sich die 4 Schachtteilnehmer im Zuge der nötigen Grabarbeiten zu eben dem geforderten Austausch entschlossen haben.

 

 

Daraufhin war monatelang "Funkstille". Erst zu Beginn dieses Jahres kam es erneut zu einem Gespräch, bei dem der WLV - man höre und staune - seinen Sanierungsvoranschlag auf eine allgemeine Pauschale von € 1.098,- incl. Mwst. pro Schachtviertel senkte.

Die Asphaltierungskosten würden auch wegfallen, da die Sanierung im Zuge der Straßen-Neugestaltung durchgeführt würde.

Weitere Information können wir Ihnen, sg. Mitglied, bei der Generalversammlung bieten.

Es muss uns bewusst sein, dass wir dieses Projekt nicht verhindern, sehr wohl aber die finanzielle Belastung abfedern können. Unsere Aufgabe ist es, die bestmöglichen Konditionen für die Bewohner unserer Siedlung herauszuholen.

Aus diesem Grund haben wir von Seiten Esterhazy auch die Zusage erreichen können, dass er die Vorabfinanzierung samt Ausfallshaftung übernimmt und - wenn gewünscht - eine Ratenrückzahlung möglich ist.

 

                                                                  R. Harbich