Aus der Siedlungsordnung  (Stand 2008)

(aus dem 'Seeblick' Juli 2014)

1.Bebauung:   

 

Die besonderen Bebauungsvorschriften sowie die sonstigen Bestimmungen der Bgld. Bauordnung sind einzuhalten. Die Verbauung erfolgt ausschließlich zu Lasten und auf Gefahr des Mieters. Die Errichtung von Einbauten in die Wasserfläche sind nur dann gestattet, wenn der Vermieter seine ausdrückliche Genehmigung erteilt und eine Zustimmung von Seiten der Behörde vorliegt.

 

2. Reinhaltung und Instandhaltung:

 

Die an die Grundstücke angrenzenden Abschnitte der Zufahrtsstraßen sind von Ablagerungen jeglicher Art freizuhalten. Fahrzeuge aller Art sind auf der vom jeweiligen Mieter genieteten Parzelle abzustellen.

Das Betreten der allenfalls angrenzenden Ackersiedlungen und die Verunreinigung durch Abfälle sind strengstens untersagt. Das Befahren der Badewege mit Fahrzeugen, auch Rädern, (?) ist nicht gestattet.

 

3. Vermeidung von Belästigung der Nachbarn:

 

Die Störung der Nachbarn durch Rauch-, Lärm-, Geruchsbelästigung und dgl. ist zu vermeiden. Die Mieter haben die Bewachsung und Begrünung ihrer Grundstücke so zu pflegen, dass die Nachbarn nicht in ortsunüblicher Weise gestört werden. Die Mieter haben alles zu vermeiden, was geeignet ist, Nachbarn in ihrem Recht auf Ruhe und Erholung einzuschränken, insbesondere was die Lärmentwicklung betrifft. Die Lichtquellen sind so anzubringen, dass der Lichteinfall beschränkt bleibt und die Nachbarn durch Lichtquellen nicht geblendet werden.

Das Arbeiten mit Motormähern und ähnlichen lärmerzeugenden Geräten ist während des ganzen Jahres auf die Zeit von 9 bis 12 und von 15 bis 19 Uhr einzuschränken. Diese Arbeiten dürfen nur an Wochentagen durchgeführt werden. Im Juni, Juli und August sind Baumaßnahmen nur in Ausnahmefällen und zwar nur für notwendige Instandhaltungsarbeiten (und wenn dringend erforderlich) genehmigt.

 

4. Verkehr:

 

Auf sämtlichen Verkehrsflächen gilt die StVO. Die für die Zufahrtsstrassen jeweils geltenden und die überall angebrachten Hinweistafeln sind unbedingt zu beachten.