STRAND SIEDLUNG I – SEEFEST
Anlässlich des heurigen Neufelder Seefestes gab es für die Siedler der Siedlung I Grund zur Klage. Bereits ab 18 Uhr wurde ihnen der Zutritt zum Strandbadgelände verweigert.
Nur bei einer Zahlung von € 5.-, die von Ordnungsorganen der Seeverwaltung eingehoben wurden, durfte man zum See.
Dass die Volksseele überkochte war verständlich. Gab es doch keine Vorinformationen, eine Zusammenarbeit mit dem Verein wurde wieder nicht einmal angedacht. Was so mancher nicht verstehen konnte, war, dass die Neufelder das Seefest auch Jahre ohne unseren Eintritt statt finden lassen konnten. Gegenüber Esterhazy hieß es außerdem, der Eintritt von € 5.- wäre in der Badegebühr, die die Anrainer der Siedlung I bezahlen, inkludiert.
Die Wortgefechte, die an diesem Abend vom Stapel gelassen wurden, waren jedenfalls nicht druckreif.
Auf einen Beschwerdebrief, der von Esterhazy an Neufeld weitergeleitet wurde, gab es folgende Antwort:
(wörtliche Abschrift)
Betr.:
zum Beschwerdebrief Rückäußerung
Sehr geehrter Herr Janisch !
Zu Punkt 2 : Das Seefest am Neufelder See wird vom örtlichen Tourismusverband organisiert und findet einmal jährlich statt, wobei zu diesem Zweck das gesamte Strandbadgelände als genehmigtes Veranstaltungsgelände gilt. Auch wird an den beiden Veranstaltungstagen auf dem gesamten Gelände für alle Gäste ein tolles Programm geboten - Musikunterhaltung auf drei Bühnen, um für jede Altersgruppe eine geeignete Musikberieselung zu gewährleisten, ein riesiger Vergnügungspark, eine Kinderdisco, eine Ö3 Disco, Livemusik, sowie am Samstag als Highlight das Klangfeuerwerk. Dabei werden im Rahmen dieser Veranstaltung von allen Besuchern der Veranstaltung ( auch von den hauptgemeldeten Neufelderinnen und Neufeldern, welche im Besitz einer Saisonkarte sind) ein Eintritt in Höhe von bescheidenen € 5,- verlangt, wobei Jugendliche bis 16 Jahren vom Gratiseintritt genießen. Im heurigen Jahr wurde im Sinne der Gleichbehandlung aller Gäste des Events auch von den Besuchern der Weekendsiedlung, die wegen der hohen Attraktivität des Festes oft mit zahlreichen Begleitpersonen zur Veranstaltung kommen, der gleiche Eintritt wie von allen anderen Besuchern kassiert, mit einer Badekarte oder einer doppelten Verrechnung einer Badegebühr hat dies wohl überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich hiebei um eine Veranstaltung, für die jeder Gast, so er sich entscheidet, diese Veranstaltung zu besuchen, den gleichen Eintrittspreis zu zahlen hat. Auch wurde das Seefest, wie auch der hiefür zu leistende Eintritt schon lange vor der Veranstaltung plakatiert und somit ausreichend kommuniziert, von einer überraschenden Aktion kann wohl auch nicht die Rede sein.
Zum Thema Toilette darf ich einiges korrigieren: Ab 19.00 Uhr ist der Zugang zum Strandbad Neufeldersee zwar frei möglich, offiziell ist jedoch ab 19.00 Uhr Badeschluss. Mindestens bis 19.00 Uhr sind sämtliche Toilette- und auch Duschanlagen für unsere Kunden selbstverständlich geöffnet, danach erfolgt die Reinigung derselben, es sind jedoch mehrere Anlagen (wie zum Beispiel beim Buffet, welches sich vom Zugang aus der Weekendsiedlung nur in einer Entfernung von rund 150 Metern befindet) und auch im vorderen Bereich und auch im vorderen Bereich des Strandbades geöffnet, dies sogar auch nachts. Auch Kunden der Weekendsiedlung sollten sich somit mit den tatsächlichen Gegebenheiten auseinandersetzen und eventuell geringe Weglängen zum Verrichten der Notdurft in Kauf nehmen, ehe man Beschwerden äußert.
Ich hoffe, damit eine Klarstellung für Sie getroffen zu haben, stehe für allenfalls ergänzende Rückfragen gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
AR Rudolf Tschirk