An den 'Service Registering Officer' für Nordwesteuropa

in Sachen des Gesetzes von 1957 über Geburten, Todesfälle und Eheschließungen (Sonderbestimmungen)

UND in Sachen der Eintragung von RUDOLPH WALTHER RICHARD HESS im Sterberegister


Ich, PROFESSOR DR. MED. WOLFGANG EISENMENGER, Ordinarius für Rechtsmedizin der Universität München und Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, gebe folgende feierliche und aufrichtige Erklärung ab:
  1. Ich bin Ordinarius für Rechtsmedizin der Universität München und Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in 80337 München, Frauenlobstr. 7a. Eine Kopie meines Lebenslaufs wird vorgelegt und mir mit der Kennzeichnung "WE1" gezeigt [gesperrt wegen Datenschutz].
  2. Ich gebe diese eidesstattliche Erklärung im Zusammenhang mit dem Tod von Rudolph Hess am 17. August 1987 ab.
  3. Am 21. August 1987 untersuchte ich gemeinsam mit meinem Kollegen, Professor Dr. Spann, den Leichnam von Rudolph Hess.
  4. Ich habe die von Professor Dr. Spann abgegebene eidesstattliche Erklärung gelesen, deren Inhalt nach meinem besten Wissen und Gewissen der Wahrheit entspricht. Ich stimme voll mit den von ihm darin geäußerten Meinungen über die Art, wie Hess zu Tode kam, überein.

UND ich gebe diese feierliche Erklärung auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes von 1835 über eidesstattliche Erklärungen in der Überzeugung ab, daß sie der Wahrheit entspricht.


Erklärt vor mir in: München

Unterschrift des Erklärenden: [Unterschrift Prof. Eisenmenger]

am: 31. März 1995


Bezeichnung der Person bzw. Amtsperson, die die Erklärung entgegennimmt: Notar Bernd Höfling, München



ANHANG:

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