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Gemäss § 8
FSG Führerscheingesetz
Unter der medizinischen
Führerscheinuntersuchung versteht man die Begutachtung der gesundheitlichen
Eignung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung, sowie die Untersuchung
bezüglich vorgezogener Lenkerberechtigung, bzw.
die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für die Verlängerungen der
Führerscheinklassen C und D.
Diese Untersuchungen werden von sogenannten Sachverständigen Ärzten
durchgeführt.
Diese Untersuchung darf aus rechtlichen Gründen nicht Ihr
Hausarzt durchführen, auch wenn er Sachverständiger Arzt sein sollte.
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TERMINE
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren, haben Sie keine Wartezeiten und die
Untersuchung inklusive aller Formalitäten dauert in der Regel nicht mehr
als dreißig Minuten.
Die Führerscheinuntersuchung gilt für Sie bei Ihrem Arbeitgeber als
Amtsweg. Eine entsprechende
Zeitbestätigung erhalten Sie natürlich ausgestellt.
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Was braucht man für eine
Führerscheinuntersuchung?
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Zur
Führerscheinuntersuchung ist folgendes mitzubringen:
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1. ein amtlicher
Lichtbildausweis
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Reisepass,
Personalausweis oder bereits vorhandener Führerschein
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2. Brillenpass bei Brillenträgern
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Nehmen
Sie bitte Ihren Brillenpass oder Befund eines Optikers oder
Augenfacharztes mit Angabe der Dioptrien mit.
Bei Verlängerung der Führerscheinklasse C+E ist er absolut notwendig.
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Eventuelle Dauermedikamente sowie eventuelle
Grundkrankheiten müssen angeben werden.
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Die Kosten für die
Führerscheinuntersuchung sind
amtlich geregelt und betragen:
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Führerschein Gruppe 1
Führerscheinklassen
A, B, B+E, F
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Euro 35,00
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Führerschein Gruppe 2
Führerscheinklassen C, C+E, D
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Euro 50,00
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Führerschein Gruppe 1 und 2
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Euro 50,00
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Wiederholungsuntersuchung
Verlängerung für C und
D
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Euro 30,00
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Sollte ich das Gutachten nicht positiv abschließen können,
erfolgt eine Zuweisung zum Amtsarzt und Sie erhalten die Hälfte der Gebühr
zurück.
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