Minderheitenfreundlich Mehrheitsbildendes Wahlrecht
Die bisherige Diskussion
Eigener Wahlrechts= Entwurf
Berechnung Bundestag (D)
Wann ist die Einführung sinnvoll?
FAQ
Lexikon
Linkliste
Autor
Kontakt

Mandatsberechnung in Anlehnung an die Sitzzahl im deutschen Bundestag (ca. 600 Sitze)

Bei meiner Berechnung möglicher Mandatszahlen im deutschen Bundestag habe ich mich im Detail für folgendes Modell entschieden:

  1. Bis zu 500 Mandate werden nach dem bisherigen Verhältniswahlrecht vergeben. Einziger Unterschied zum bisherigen System ist die Tatsache, dass die Stimmen von Parteien, die an der Sperrklausel scheitern nach der Zweit- und Drittpräferenz den zukünftigen Parlamentsparteien zugeordnet werden. 0,2% der abgegebenen gültigen Stimmen entsprechen 1 Mandat.
  2. Es kommt zu einer fiktiven "Stichwahl" zwischen den beiden stimmenstärksten Parteien. Dafür werden die Stimmen der kleineren Parlamentsparteien nach der Zweit- und Drittpräferenz den beiden größten Parteien zugeordnet.
  3. Die Partei mit den meisten Stimmen erhält zusätzliche Mandate. Dabei werden ihr alle Erst- und Zweitpräferenzstimmen noch einmal als halbe Wählerstimmen angerechnet. 0,4% der abgegebenen gültigen Stimmen entsprechen 1 Mandat.

Bevorzugen Sie eine Berechnung, bei der die Gesamtzahl der Mandate einem anderen nationalen Parlament entspricht, klicken sie auf den entsprechenden Link:

verkleinerter Nationalrat Bundestag in Deutschland

Beispiel 1: Die Erststimmen verteilen sich im Wesentlichen wie bei der Bundestagswahl 2005, wobei CDU und CSU als gemeinsame Liste betrachtet werden. Die Prozentergebnisse der Parlamentsparteien sind lediglich auf den nächsten vollen Prozentpunkt aufgerundet. Von den Wählern der drei kleineren Parlamentsparteien bevorzugen 11% die Union, aber nur 10% die SPD. 8% der Wähler kreuzen weder Union noch SPD an und zwar nichteinmal als Drittpräferenz.

 Insgesamt wird die Union von 12% der Wähler als zweite Wahl angegeben.

Partei Erstimmen in %

Mandate nach Verhältnis= wahl

Stimmen im Stechen in % 1) Erst- + Zweit= stimmen in % 1) Zusatz= Mandate Gesamt= Mandate (615) Mandate in %
Union 36%
180
36+11=47 36+12=48
120
300
48,8%
SPD 35%
175
35+10=45    
175
28,5%
FDP 10%
50
     
50
 8,1%
Linke 09%
45
     
45
 7,3%
Grüne 09%
45
     
45
 7,3%

1) Prozentzahlen für Stimmen beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der insgesamt bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen. Summen unter 100% ergeben sich aus der Tatsache, dass nicht jeder Wähler Zweit- und Drittpräferenzen abgibt.

Die Union schlägt in diesem Beispiel im Stechen die SPD. Nach Auszählung der Zweitpräferenzen erhält sie insgesamt 48% der Stimmen. Als Wahlsieger erhält die Union die Hälfte dieser Stimmen zusätzlich gutgeschrieben, also noch einmal 24% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen und damit 120 Mandate. Insgesamt kommt sie damit auf 300 Mandate.

In diesem Fall verfehlt die Union knapp die absolute Mandatsmehrheit von 308 Mandaten, hat aber statt einem nun vier mögliche Koalitionspartner für eine mehrheitsfähige Zwei-Parteien Regierung zur Verfügung. Dadurch vereinfacht sich die Koalitionsbildung tendentiell auf das Vierfache. Selbst eine Minderheitsregierung wäre bei sovielen möglichen Partnern durchaus denkbar.

Auch die kleineren Parteien gewinnen gegenüber einem reinen Verhältniswahlrecht an Einflussmöglichkeiten. Jetzt haben sie die Chance die Mehrheitsverhältnisse als Juniorpartner der Regierung oder aber auch im freien Spiel der Kräfte entscheidend zu gestalten.

Einziger klarer "Verlierer" ist die zweite Großpartei SPD, die als Koalitionspartner nicht mehr unbedingt gebraucht wird und auch keine zusätzlichen Optionen gewinnt. Diese zweite Großpartei muss daher unbedingt danach trachten, im Stechen erfolgreich zu sein. Gelingt ihr das, ändert sich die Situation sofort, wie mein zweites Beispiel zeigt:

 

Beispiel 2: Grundlage ist erneut das Ergebnis der Nationalratswahl 2006. Diesmal aber gelingt es der SPD mehr "Zweitstimmen" der kleineren Parteien zu erhalten. 14% der Wähler der kleineren Parteien unterstützen jetzt mit ihrer Zweit- bzw. Drittpräferenz die SPD, weiterhin nur 11% die Union. Insgesamt ist die SPD die zweite Wahl von 13% der Wähler.

Partei Erstimmen in %

Mandate nach Verhältnis= wahl

Stimmen im Stechen in % 1) Erst- + Zweit= stimmen in % 1) Zusatz= Mandate Gesamt= Mandate (615) Mandate in %
Union 36%
180
36+11=47    
180
29,3%
SPD 35%
175
35+14=49 35+13=48
120
295
48,0%
FDP 10%
50
     
50
 8,1%
Linke  9%
45
     
45
 7,3%
Grüne  9%
45
     
45
 7,3%

1) Prozentzahlen für Stimmen beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der insgesamt bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen. Summen unter 100% ergeben sich aus der Tatsache, dass nicht jeder Wähler Zweit- und Drittpräferenzen abgibt.

Großer Gewinner ist jetzt genau die zweitstärkste Partei SPD, die im vorigen Beispiel der Verlierer war. Jetzt hat sie vier attraktive Koalitionsvarianten zur Verfügung. Ausschlaggebend dafür sind lediglich die Zweitpräferenzen der Wähler. Für die großen Parteien ergibt sich dadurch ein starker Anreiz, sich zur politischen Mitte hin zu orientieren und nicht nur auf die Mobilisierung der eigenen Stammklientel zu achten. Insbesondere gegenüber den Wählern der kleineren Parlamentsparteien ist ein Entgegenkommen wichtig. Das sollte sich auch auf den Umgang zwischen den Parteien selbst positiv auswirken.

Selbstverständlich handelt es sich bei dem hier kurz vorgestellten Modell nur um eine von vielen denkbaren Varianten. Es bietet sich außerdem eine Reihe weiterer naheliegender Fragen an. Die wichtigste unter Ihnen ist wohl

Unter welchen Umständen ist eine Einführung eines solchen Wahlrechts sinnvoll?

 

Top of Page

© 2006, All rights reserved, richards7, Kontakt, Last update 15.11.2006 0:54