Minderheitenfreundlich Mehrheitsbildendes Wahlrecht |
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Beispiel 1: Die Erststimmen verteilen sich im Wesentlichen wie bei der Bundestagswahl 2005, wobei CDU und CSU als gemeinsame Liste betrachtet werden. Die Prozentergebnisse der Parlamentsparteien sind lediglich auf den nächsten vollen Prozentpunkt aufgerundet. Von den Wählern der drei kleineren Parlamentsparteien bevorzugen 11% die Union, aber nur 10% die SPD. 8% der Wähler kreuzen weder Union noch SPD an und zwar nichteinmal als Drittpräferenz. Insgesamt wird die Union von 12% der Wähler als zweite Wahl angegeben.
1) Prozentzahlen für Stimmen beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der insgesamt bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen. Summen unter 100% ergeben sich aus der Tatsache, dass nicht jeder Wähler Zweit- und Drittpräferenzen abgibt. Die Union schlägt in diesem Beispiel im Stechen die SPD. Nach Auszählung der Zweitpräferenzen erhält sie insgesamt 48% der Stimmen. Als Wahlsieger erhält die Union die Hälfte dieser Stimmen zusätzlich gutgeschrieben, also noch einmal 24% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen und damit 120 Mandate. Insgesamt kommt sie damit auf 300 Mandate. In diesem Fall verfehlt die Union knapp die absolute Mandatsmehrheit von 308 Mandaten, hat aber statt einem nun vier mögliche Koalitionspartner für eine mehrheitsfähige Zwei-Parteien Regierung zur Verfügung. Dadurch vereinfacht sich die Koalitionsbildung tendentiell auf das Vierfache. Selbst eine Minderheitsregierung wäre bei sovielen möglichen Partnern durchaus denkbar. Auch die kleineren Parteien gewinnen gegenüber einem reinen Verhältniswahlrecht an Einflussmöglichkeiten. Jetzt haben sie die Chance die Mehrheitsverhältnisse als Juniorpartner der Regierung oder aber auch im freien Spiel der Kräfte entscheidend zu gestalten. Einziger klarer "Verlierer" ist die zweite Großpartei SPD, die als Koalitionspartner nicht mehr unbedingt gebraucht wird und auch keine zusätzlichen Optionen gewinnt. Diese zweite Großpartei muss daher unbedingt danach trachten, im Stechen erfolgreich zu sein. Gelingt ihr das, ändert sich die Situation sofort, wie mein zweites Beispiel zeigt:
Beispiel 2: Grundlage ist erneut das Ergebnis der Nationalratswahl 2006. Diesmal aber gelingt es der SPD mehr "Zweitstimmen" der kleineren Parteien zu erhalten. 14% der Wähler der kleineren Parteien unterstützen jetzt mit ihrer Zweit- bzw. Drittpräferenz die SPD, weiterhin nur 11% die Union. Insgesamt ist die SPD die zweite Wahl von 13% der Wähler.
1) Prozentzahlen für Stimmen beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der insgesamt bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen. Summen unter 100% ergeben sich aus der Tatsache, dass nicht jeder Wähler Zweit- und Drittpräferenzen abgibt. Großer Gewinner ist jetzt genau die zweitstärkste Partei SPD, die im vorigen Beispiel der Verlierer war. Jetzt hat sie vier attraktive Koalitionsvarianten zur Verfügung. Ausschlaggebend dafür sind lediglich die Zweitpräferenzen der Wähler. Für die großen Parteien ergibt sich dadurch ein starker Anreiz, sich zur politischen Mitte hin zu orientieren und nicht nur auf die Mobilisierung der eigenen Stammklientel zu achten. Insbesondere gegenüber den Wählern der kleineren Parlamentsparteien ist ein Entgegenkommen wichtig. Das sollte sich auch auf den Umgang zwischen den Parteien selbst positiv auswirken. Selbstverständlich handelt es sich bei dem hier kurz vorgestellten Modell nur um eine von vielen denkbaren Varianten. Es bietet sich außerdem eine Reihe weiterer naheliegender Fragen an. Die wichtigste unter Ihnen ist wohl Unter welchen Umständen ist eine Einführung eines solchen Wahlrechts sinnvoll?
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© 2006, All rights reserved, richards7, Kontakt, Last update 15.11.2006 0:54 |