Während ein Alternative Vote heute inwzischen eine international durchaus geläufige Variante ist, ist es eher außergewöhnlich, dass ich den Wählern in meinem Modell die Möglichkeit einräume nicht nur ihre bevorzugte Partei und eine Alternative sondern auch noch eine dritte Partei zu wählen.
Für die in den meisten Alternative Vote Modellen unübliche Drittstimme habe ich mich deshalb entschieden, weil Menschen, deren erste Wahl eine Partei ist, die an der Sperrklausel scheitert, sonst erst recht wieder benachteiligt wären.
Als Beispiel lässt sich die österreichische Nationalratswahl 1999 anführen. Wähler des Liberalen Forums sympathisierten sehr oft auch mit den Grünen. Zwischen den beiden Parteien gab es eine hohe Zahl an Wechselwählern. Gleichzeitig präferierten viele liberale Wähler aber auch eine der Großparteien gegenüber der anderen.
Nehmen wir einmal an, es sind bei Frau X die Sozialdemokraten. Daraus folgt folgende logische Stimmabfolge:
- 1. Wahl: Liberales Forum
- 2. Wahl: Die Grünen
- 3. Wahl: SPÖ
Kann Frau x nur 2 Stimmen abgeben, so steht sie vor dem Dilemma, worauf sie verzichten soll:
Soll sie das Liberale Forum fallen lassen, weil dieses wahrscheinlich an der 4%-Hürde scheitert? Schafft es das Liberale Forum doch, so hat Frau X eine Partei gewählt, die sie unter diesen Voraussetzungen gar nicht wählen wollte.
Oder soll sie die Grünen fallen lassen, weil sie unbedingt erreichen will, dass das LIF ins Parlament einzieht und dass sich die SPÖ im Stechen gegen die ÖVP oder FPÖ durchsetzt? Dann kann es ihr gar passieren, dass, wenn das LIF scheitert, ihre Stimme der SPÖ zugute kommt, die ihr überhaupt nur die drittliebste Alternative ist.
Oder soll sie auf die SPÖ verzichten? Dann kann es ihr passieren, dass sie dadurch indirekt einer der beiden Parteien zu zusätzlichen Mandaten und zur Regierungsmacht verhilft, die sie am wenigsten wollte.
In jedem Fall steht Frau X vor einem möglicherweise unbefriedigendem Ergebnis ihrer Wahlentscheidung. Zu einer solch zwiespältigen taktischen Wahl sollte eigentlich niemand gezwungen werden.
Im Sinne eines allgemeinen und gleichen Wahlrechts ist ein solcher Zwiespalt auch verfassungsrechtlich an der Grenze des Vertretbaren. Frau X kann mit zwei Stimmen nicht bei allen drei zu entscheidenden Fragen voll mitstimmen. Diese drei voneinander unabhängigen Fragen lauten übrigens:
| Im 1. Verfahren: |
Welche Parteien sollen ins Parlament einziehen? |
| Im 2. Verfahren: |
Wie sollen die nach dem Verhältniswahlrecht zu vergebenden Mandate auf die Parteien verteilt werden? |
| Im 3. Verfahren: |
Welche Partei soll zusätzliche Mandate erhalten, um die Mehrheitsbildung zu erleichtern? |
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