Minderheitenfreundlich Mehrheitsbildendes Wahlrecht
Die bisherige Diskussion
Eigener Wahlrechts= Entwurf
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Minderheitenfreundlich Mehrheitsbildendes Wahlrecht 1 - Die bisherige Diskussion

In den vergangenen Jahren sind in etlichen Ländern mit Verhältniswahlrecht Diskussionen um die Enführung eines mehrheitsbildend wirkenden Wahlrecht entstanden.

Die Einführung eines traditionelles Mehrheitswahlrecht mit Einerwahlkreisen hat aber erhebliche Nachteile:

  1. Kleinere Parteien, deren Wähler im gesamten Bundesgebiet gleichmäßig verteilt sind, haben kaum eine Chance in die Parlamente einzuziehen. Sie wären gegenüber größeren Parteien und Regionalparteien massiv benachteiligt.
  2. Es besteht die Gefahr des Gerrymandering. Das bedeutet, dass die Grenzen zwischen den Wahlkreisen so gezogen werden, dass eine bestimmte Partei oder Bevölkerungsgruppe gezielt bevorzugt wird.
  3. Durch Gerrymandering aber auch durch schlichten Zufall ist es möglich, mit weniger Stimmen als der politische Hauptkonkurrent die Wahl nach Mandaten zu gewinnen.
  4. Vor allem in kleineren Ländern würde sich eine geradezu absurde Zerstückelung in kleinste Wahlkreise ergeben. Beispielsweise würde in Österreich bei einer Einteilung in 150 Einerwahlkreise allein die Bundeshauptstadt Wien in etwa 30 Mini-Wahlkreise unterteilt werden.

Aufgrund der offensichtlichen Nachteile wurde daher zunehmend nach Alternativlösungen gesucht. Vorreiter dieser Entwicklung war die Politik in Griechenland, das als erstes Land ein kombiniertes Wahlrecht einführte. So sind für die Partei mit den meisten Stimmen automatisch mindestens 151 der 300 Mandate im nationalen Parlament vorgesehen, wenn diese Partei mindestens 41% der Stimmen erhält.

Inzwischen hat auch Italien ein Wahlrecht eingeführt, in dem das im gesamten Wahlgebiet stimmenstärkste Wahlbündnis automatisch 54% der Mandate im italienischen Abgeordnetenhaus erhält. Dadurch soll eine Pattsituation zwischen den großen Blöcken vermieden werden. Ansonsten aber werden die Mandate nach einem Verhältniswahlrecht mit moderaten Sperrklauseln vergeben.

Nach der Nationalratswahl 2006 gab es zuletzt auch in Österreich erneut einen Vorstoß in Richtung Mehrheitsbildendes Wahlrecht. Federführend trat dabei Dr.Klaus Poier, Rechtswissenschaftler der kfunigraz, auf. Sein Vorschlag für ein "minderheitenfreundliches Mehrheitswahlrecht" ähnelt vor allem dem italienischen Modell, sieht aber keine Listenverbindungen vor.

Dr. Klaus Poier:
"Der Kern meines Modells, das einfach zu handhaben ist, ist es, dass die stimmenstärkste Partei die Hälfte plus eins der Mandate erhält, alle übrigen Mandate sollen verhältnismäßig auf die anderen Parteien mit mehr als 4 % der Stimmen aufgeteilt werden. Als Variante könnte man auch eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Parteien vorsehen, sodass die Regierungspartei auch durch eine absolute Mehrheit in der Bevölkerung legitimiert ist." (ORF Science)

Inzwischen hat Poier einen zweiten Entwurf vorgelegt, bei dem die Nichtwähler automatisch der stärksten Partei zugerechnet würden. Dieses Modell würde angewendet auf das Ergebnis der Nationalratswahl 2006 zu einer absoluten SPÖ-Mehrheit mit 94 Mandaten führen. Wird das Modell mit Stichwahl gewählt, so wäre auch für die ÖVP eine absolute Mehrheit mit 92 Mandaten möglich.

Der Vorschlag Poiers stößt bei den kleineren Parlamentsparteien aber ähnlich wie ein herkömmliches Mehrheitswahlrecht auf klare Ablehnung. Verständlich wird diese, wenn man bedenkt, dass kleinere Parteien in Poiers Modellen zwar nicht automatisch aus dem Parlament fallen, sehr wohl aber die Möglichkeit verlieren, die parlamentarische Mehrheitsbildung nach der Wahl zu beeinflussen. Unter normalen Umständen würden sie damit auch die Möglichkeit verlieren, Juniorpartner einer Koalitionsregierung zu werden.

Damit stellt sich die Frage: Besteht die Möglichkeit eines Wahlrechts, das verglichen mit einem reinen Verhältniswahlrecht mehrheitsbildend wirkt und das dennoch auch kleinere Parteien nicht benachteiligt und auch für Sie akzeptabel wäre. Ich sage ja und habe, um die vorhandenen Möglichkeiten aufzuzeigen, einen eigenen Entwurf ausgearbeitet:

Richard Seyfried: Entwurf eines minderheitenfreundlich mehrheitsbildenden Wahlrechts

© 2006, All rights reserved, richards7, Kontakt, Last update 15.11.2006 0:57