Minderheitenfreundlich Mehrheitsbildendes Wahlrecht |
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Beispiel 1: Die Erststimmen verteilen sich im Wesentlichen wie bei der Österreichischen Nationalratswahl 2006. Die Prozentergebnisse der Parlamentsparteien sind lediglich auf den nächsten vollen Prozentpunkt aufgerundet. Von den Wählern von Partei der drei kleineren Parlamentsparteien C, D und E bevorzugen 11% Partei A, aber nur 10% Partei B. Insgesamt wird Partei A von 12% der Wähler als zweite Wahl angegeben.
1) Prozentzahlen für Stimmen beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der insgesamt bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen. Summen unter 100% ergeben sich aus der Tatsache, dass nicht jeder Wähler Zweit- und Drittpräferenzen abgibt. Partei A schlägt in diesem Beispiel im Stechen Partei B. Nach Auszählung der Zweitpräferenzen erhält sie insgesamt 48% der Stimmen. Als Wahlsieger erhält Partei A die Hälfte dieser Stimmen zusätzlich gutgeschrieben, also noch einmal 24% der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen und damit 36 Mandate. Insgesamt kommt sie damit auf 90 Mandate In diesem Fall verfehlt Partei A knapp die absolute Mandatsmehrheit, hat aber statt einem nun vier mögliche Koalitionspartner für eine mehrheitsfähige Zwei-Parteien Regierung zur Verfügung. Dadurch vereinfacht sich die Koalitionsbildung tendentiell auf das Vierfache. Selbst eine Minderheitsregierung wäre bei sovielen möglichen Partnern durchaus denkbar. Auch die kleineren Parteien gewinnen gegenüber einem reinen Verhältniswahlrecht an Einflussmöglichkeiten. Jetzt haben sie die Chance die Mehrheitsverhältnisse als Juniorpartner der Regierung oder aber auch im freien Spiel der Kräfte entscheidend zu gestalten. Einziger klarer "Verlierer" ist die zweite Großpartei, die als Koalitionspartner nicht mehr unbedingt gebraucht wird und auch keine zusätzlichen Optionen gewinnt. Diese zweite Großpartei muss daher unbedingt danach trachten, im Stechen erfolgreich zu sein. Gelingt ihr das, ändert sich die Situation sofort, wie mein zweites Beispiel zeigt:
Beispiel 2: Grundlage ist erneut das Ergebnis der Nationalratswahl 2006. Diesmal aber gelingt es Partei B mehr "Zweitstimmen" der kleineren Parteien zu erhalten. 14% der Wähler der kleineren Parteien unterstützen jetzt mit ihrer Zweit- bzw. Drittpräferenz Partei B, weiterhin nur 11% Partei A. Insgesamt ist Partei B die zweite Wahl von 13% der Wähler.
1) Prozentzahlen für Stimmen beziehen sich jeweils auf die Gesamtzahl der insgesamt bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen. Summen unter 100% ergeben sich aus der Tatsache, dass nicht jeder Wähler Zweit- und Drittpräferenzen abgibt. Großer Gewinner ist jetzt genau die zweitstärkste Partei B, die im vorigen Beispiel der Verlierer war. Jetzt hat sie vier attraktive Koalitionsvarianten zur Verfügung. Ausschlaggebend dafür sind lediglich die Zweitpräferenzen der Wähler. Für die großen Parteien ergibt sich dadurch ein starker Anreiz, sich zur politischen Mitte hin zu orientieren und nicht nur auf die Mobilisierung der eigenen Stammklientel zu achten. Insbesondere gegenüber den Wählern der kleineren Parlamentsparteien ist ein Entgegenkommen wichtig. Das sollte sich auch auf den Umgang zwischen den Parteien selbst positiv auswirken. Selbstverständlich handelt es sich bei dem hier kurz vorgestellten Modell nur um eine von vielen denkbaren Varianten. Es bietet sich außerdem eine Reihe weiterer naheliegender Fragen an. Die wichtigste unter Ihnen ist wohl Unter welchen Umständen ist eine Einführung eines solchen Wahlrechts sinnvoll?
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© 2006, All rights reserved, richards7, Kontakt, Last update 15.11.2006 0:54 |