NEUER KOLLEKTIVVERTRAG
Wer bei der Arbeit schwitzt, wird wegen Verstoß gegen Punkt 1), sofort
entlassen.
Vor Arbeitsbeginn wird vom Arbeitgeber für ein angemessenes Frühstück
gesorgt (Kaffee, Tee, Kakao, Brötchen, Kipferl, Ham and Eggs, etc.)
Der Arbeitsbeginn wird nach Ermessen des Personals festgelegt, jedoch nicht
vor 10:00 Uhr.
Das Personal hat in tadelloser Kleidung (Herrn im Maßanzug und Damen im
Versace-Kostüm) zu erscheinen. Die Kosten übernimmt natürlich der Arbeitgeber.
Wer länger als 3 Monate dem Betrieb angehört, wird täglich vom hauseigenen
Chauffeur vom und zum Arbeitsplatz befördert.
Der Mindestlohn beträgt ATS 50.000,-- netto pro Monat.
Wer bei der Arbeit schläft, darf nicht geweckt werden, da Büroschlaf als
sehr gesund angesehen wird.
Von 12:00 – 14:00 Uhr ist Mittagspause. In der Kantine wird ein fünf Gänge
Menü zum Preis von ATS 10,-- ausgegeben.
Von 14:00 – 15:00
Uhr ist Arbeitszeit. Wer jedoch vom Essen zu voll ist, kann verschiedene
Sportarten (wie z.B. Tennis, Fußball, Billard, Schwimmen) in den dafür
vorgesehenen Sporthallen ausüben, oder sich im Erfrischungsraum ausruhen.
Das Benützen der
Toiletten während der Pausen ist untersagt, dazu ist die Arbeitszeit zu
verwenden. Das Gleiche gilt für die tägliche Rasur, denn immerhin wächst der
Bart ja auch während der Arbeit.
Betriebsschluß ist
um 15:30 Uhr – auf Wunsch auch früher.
Spätestens um
15:00 Uhr ist mit dem Händewaschen zu beginnen. Der Chef ist verpflichtet, den
Arbeitern und Angestellten beim Verlassen des Betriebes die Hand zu schütteln
und ihnen Dank und Anerkennung für die aufopfernde Tätigkeit im Betrieb
auszusprechen.
Will ein
Personalmitglied heiraten, so hat der Arbeitgeber für die Organisation der
Festivitäten zu sorgen. Ebenso hat er Aussteuer, Wohnung und Möblierung
bereitzustellen. Aus diesem Anlass bleibt der Betrieb für 6 Tage geschlossen.
Zu leichteren Erledigung privater Verpflichtungen wird auf dem Arbeitsplatz eine Dauerverbindung mit gewünschten Anschlüssen hergestellt.
Arbeite ruhig und gediegen
was nicht fertig wird, bleibt liegen.
Halt stets die Ruhe heilig,
nur Verrückte haben’s eilig!
Gültig ab 01.01.2001