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Kongress 2005

 

 

 

7. Oberwarter Volksgruppenkongress am 28. Jänner 2005

im Festsaal des Rathauses der Stadtgemeinde Oberwart/Felsöör/Erba/Borta

Es folgte zunächst die Begrüßung von Staatssekretären, Nationalräten, den Landtagspräsidenten, Repräsentanten von verschiedenen Botschaften, dem kirchlichen Vertreter und Repräsentanten von den Vereinen der anerkannten Volksgruppen.

Bei der Begrüßung wurde auf die Sprachentwicklung, Sprachlehre und Integration in der Oberwarter Gesellschaft hingewiesen. Obzwar das Interesse der Eltern sehr gering sei wird in der hiesigen Hauptschule die Sprache Rom gepflegt. Und nur gerade dadurch würde die Zukunft der Volksgruppe gesichert.

Danach folgte das Eröffnungsreferat durch den Präsidenten des Österreichischen Volksgruppenzentrums, Mag. Marjan Pipp.

Er führte aus, dass gestern an Auschwitz gedacht wurde. „Der österreichische Bundespräsident hat gesagt, dass wir mit diesem Kapitel spät begonnen haben damit umzugehen“. Herr Mag. Pipp folgerte weiter, „Auch 60 Jahre nach Auschwitz gibt es im EU-Parlament Äußerungen von einem österreichischen Abgeordneten, die eine Unverantwortlichkeit im Umgang mit Geschichte bedeuten. Wir gedenken heute der Opfer des Rohrbombenattentäters. Heinz Fischer, damals Nationalratspräsident, traf die Angehörigen der Rohrbombenopfer“. Weiter führte Mag. Pipp aus: „Wir müssen an die Gleichheit der ethnischen Minderheiten glauben und dieses Vertrauen ist durch dieses Attentat erschüttert worden. Wir müssen auch fragen was dies für die Asylfrage bedeutet“. Er beklagte eine Verrohung der politischen Sprache, „Die das Klima vorbereitet, das dann zu solchen Extremen führt, was sich wiederum auf das Österreichbild in der Welt auswirkt“.

„Minderheiten sind die schwachen Glieder unserer Gesellschaft. Es ist unfassbar wie dabei mit den Grundwerten unserer Verfassung umgegangen wird. Es geht hier auch um die international abgesicherten Grundrechte. Seit 1988 besteht der Minderheitenschutz, aber die EU muss sich trotzdem mehr für die Minderheiten einsetzen. Der Europarat sieht nur eine Minderzahl, der in der Charta der Minderheitensprachen (in Österreich Volksgruppen genannt) angeführten Punkte als erfüllt an“.

Mag. Pipp ging dann auf die vom Konvent erstellte neue Verfassung Österreichs ein. „Die ursprüngliche Euphorie ist vergangen. Aber ein Teil der Grundrechte ist tatsächlich bearbeitet worden. Diese Minderheitenschutzbestimmungen sollen den Ausgleich schaffen zwischen den starken, mächtigen Majoritäten und den Minderheiten“. Mag. Pipp machte einen historischen Vergleich und sieht eine Parallele in der liberalen Marktwirtschaft des 19. Jh. und seine Humanisierung durch die gesetzlich geregelte soziale Marktwirtschaft. „Genau so müssen auch die Minderheiten heute gesetzlich anerkannt werden. Mehrheiten und Minderheiten sind aufeinander angewiesen. Aber die Minderheiten haben ungleiche Chancen infolge der Größenordnung, der politischen Möglichkeiten und dem Rückstand in der Sprachentwicklung. Der Minderheitenschutz soll dies ausgleichen“. Mag. Pipp wies auf eine empirische Studie hin: „Dass kleine Volksgruppen gefährdet sind. Eine Volksgruppe mit weniger als 300.000 Angehörigen ist als gefährdet und eine solche unter 50.000 als besonders gefährdet zu bezeichnen. Weitere Probleme bilden Streusiedlungen. Das heißt: Alle Volksgruppen in Österreich sind als gefährdet zu bezeichnen“. „Weiter zählt eine einzelne Stimme eines Volksgruppenangehörigen nichts, man muss sich in Vereinen zusammenschließen. Volksgruppen müssen geschlossen nach außen hin auftreten, nur dann können sie überleben. Weitere Probleme sind die Sprachentwicklung, die mediale Versorgung, der Unterricht und die Erziehungsmittel. Das sind die Herausforderungen für eine neue österreichische Verfassung“.

Danach folgte das Referat zum Thema „Volksgruppenschutz in der neuen österreichischen Verfassung“ von Uni.-Prof. Dr. Bernd Christian Funk.

Er führte folgendes aus: „Der Konvent hat in allen wesentlichen Fragen keinen Konsens erreicht. Es ist schon ein Erfolg, dass die Fragen des Minderheitenschutzes überhaupt angesprochen worden sind. Der Ball geht jetzt wieder zurück an die Politik, denn der Konvent kann nicht die Fragen der Politik leisten. Zum Thema Volksgruppenrechte gab es gute analytische Untersuchungen. Eine sah die starke Ausweitung der Volksgruppenrechte vor. Dr. Fiedler wiederholte einfach den status quo und geht nicht darüber hinaus. Das 1867 geschaffene Staatsgrundgesetz war relativ fortschrittlich in der Befassung mit den Volksstämmen des Staates und deren Gleichbehandlung“. Prof. Funk wies auf St. Germain und 1955 hin, in dem die Rechte der Slowenen und Kroaten in Kärnten, Steiermark und Burgenland fixiert worden seien. „Im Artikel 8 Absatz 2 verspricht eine Staatszielbestimmung, dass  Angehörige autotochthoner Volksgruppen gefördert werden sollen. Der Begriff autochthone bedeutet von selbst angewachsen oder eigenständig. Dieser Begriff bedeutet auch eine Verengung und bildete Probleme bei der Anerkennung der Roma und die Ausgliederung und Ausgrenzung aller neuen Volksgruppen“.  In der Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt wies er auf das Beispiel von Südtirol hin. Ein Problem bilde die Gerichtssprache und insbesondere der Kärntner Ortstafelstreit. Der Verfassungsgerichtshof habe die Realisierung von 25 % auf 10 % Angehörigen reduziert, das aber nach erfolgter Zählung durchzuführen sei. Das Problem der Durchsetzung bestünde nach wie vor. Die Praxis zeige, dass man zuerst ein Delikt begehen müsse, um dann Recht zu erhalten. „Gleichgültig ob der Volksgruppenbegriff geöffnet oder definiert wird, jede Frage mündet immer in der Gleichbehandlung. Ein weiterer Punkt ist die Frage nach Individual- und Gruppenrechten. Bei Gericht gibt es nur Individualrechte (vielleicht gibt es einmal in der Zukunft Verbandsklagen). Die Frage nach den Vereinen oder Vertretungskörperschaften wurde nur angesprochen. Weiter bleibt die Frage nach Institutionalisierung von Volksgruppenrechten offen. Die Ergebnisse sind enttäuschend aber es bleibt wenigstens die Dynamik der Probleme erhalten“.

Ein weiteres Referat zum Thema „Durchsetzbarkeit von Volksgruppenrechten“ erfolgte von Mag. Rudolf Vouk.

Aus seiner besonderen Kenntnis der Umstände in Kärnten beziehe er alle Beispiele aus diesem Bundesland. „Die Minderheitenrechte sollen nicht Gegenstand von Mehrheitsentscheidungen sein. Die Minderheitenrechte waren in der Sowjetunion – auf dem Papier – am besten. Die Praxis sah anders aus. Ein Erlass wurde an alle Bürgermeister gerichtet, betreffend die Durchführung der  Ortstafelbeschriftungen und den Unterricht in zwei Sprachen; er wurde aber ignoriert. Man hielt sich nicht einmal an die 25 % Entscheidung, tatsächlich erfolgte eine Durchsetzung nur bei Mehrheitsbestand. Seit der Ortstafelerkenntnis des Verfassungsgerichtshof mit der Reduzierung auf 10 % besteht das Problem zwischen Verwaltungsbezirk und Gemeinde. Wie soll man die Zweisprachigkeit von Wegweisern durchsetzen? Wegweiser müssen nur bei Neuaufstellung oder Erneuerung zweisprachig sein. Habe ich ein Recht auf meine zweisprachige Privatadresse?  Probleme bestehen mit der schulischen Infrastruktur. Kleine Schulen werden gesperrt. Weiter die mediale Versorgung. Wen anerkennt der Staat als Vertreter der Volksgruppe? Wer ist legitimiert dazu? Gut wäre ein Verbandsklagerecht einzuräumen“.

Anschließend folgte ein runder Tisch mit dem Thema „Volksgruppenschutz in der neuen österreichischen Verfassung“ moderiert von Mag. Dr. Gerhard Baumgartner.

Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) meinte, „Am meisten ist für die Minderheiten in Kärnten passiert. Es steht besser da als Burgenland und Wien“.                                                           

Der Nationalratsabgeordnete Mag. Walter Posch (SPÖ) weist auf ein Klima der Gewalt hin. Vor 10 Jahren habe es sich um einen pathologischen Einzeltäter gehandelt aber vor 60 Jahren nicht. Weder die Verfassung alleine schütze, noch die Demokratie alleine. Das zeige die Menschenfeindlichkeit, der Rassismus, usw. Wichtig sei der Prozess des Denkens dieser Probleme. Die SPÖ habe einen guten und fortschrittlichen Grundrechtskatalog.

Nationalratsabgeordneter Franz Glaser (ÖVP)  „Am grundlegendsten sind die Probleme der Roma“. Er habe lange schon persönliche Kontakte mit ihnen. „Nicht die Verfassung ist primär, sondern wie wir miteinander leben, in der Arbeitswelt, bei der Bildung. Die Verankerung in der Verfassung ist notwendig“. Er fordert aber „Keine umfangreiche Verfassung, die zusehr ins Detail geht, sondern eine für jeden lesbare. Die Rechte der Volksgruppe sollen aber von der Mehrheit nicht als Vorrechte empfunden werden. Wir müssen auf Akzeptanz und Toleranz hinarbeiten. Die Roma sollten mit Projekten gefördert werden. Zunächst mit einer Basisförderung und Impulsen, die zum selbständigen Weitermachen animieren“.

Der Landtagsabgeordneter Mag. Josko Vlasich (Grüne) sagte, er sei Burgenlandkroate. „Wir setzten Minderheitenprojekte im ORF durch. Wir beeinflussten die Amtssprachenregelung (z. B.: heiraten in kroatisch). Wir unterstützen die Verbandsklage – als Verminderung der Willkür - . Wir unterstützen die Gleichheit und die Förderung die Kindergärten und die Medien für alle 6 Volksgruppen. Ich kann aber dem Punkt der Volksgruppenselbstverwaltung nicht näher treten“.

Die Stimmen aus dem Publikum betonten, dass die Förderung nicht genug sei. Immer wieder seien Kindergarten, Bildung und Sprache wichtig. Aber die Durchsetzbarkeit sei das große Problem. Man solle die Minderheit nicht von der Mehrheit abhängig machen. Eine bloße Schlankheit der Verfassung sei nicht gut. Auf Grund einer Frage nach dem Stellenwert der Minderheiten in dem staatstragenden Werk der Verfassung wird hingewiesen, dass dies einen Schutz vor der Willkür der Politik bedeute. Der Schutz für die Roma sei notwendig. Aber auch die Burgenland-Kroaten sollten in der Verfassung erwähnt werden. Immer wieder würde in diesen Diskussionen dasselbe wiederholt und nichts gehe weiter. Das Recht und die Würde auf die Sprache wurde betont. Man dürfe nicht den Menschen den Namen wegnehmen. Dann würde man zu einer Nummer wie in der KZs.

In der Schlussrunde

betonte Franz Glaser (ÖVP)  „Die Begeisterung für eine Verbandsklage hält sich in unseren Reihen in Grenzen. Aber es ist schon viel geschehen. Weiter können die Minderheitenrechte nicht von der Mehrheit abhängen. In der schlanken Verfassung wird nichts verschleiert, aber sie braucht immer den Rückbezug auf den Gesetzgeber. Die Volksgruppenbeiräte erweisen sich in der Praxis als gut und wir müssen weiterhin in Diskussion bleiben“.

Mag. Karl Schweitzer (FPÖ) sieht keine Grundlage für ein Fixmandat für die Volksgruppe. „Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Volksgruppen. Ansonsten gefährdet man die demokratischen Spielregeln. Die Kärntner Slowenen haben schon viel erreicht. Aber in der Bevölkerung von Kärnten ist man gegen die Umsetzung der zweisprachigen Ortstafeln. Die Kindergartenfrage soll auf Gemeindeebene geregelt werden“.

Mag. Josko Vlasich (Grüne) sagte: „Wir sind für die Verbandsklage. Wir treten für das Recht auf Arbeit ein und für die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Akzeptanz und Gleichbehandlung der Volksgruppenangerhörigen im Öffentlichen Dienst. Die Förderungen müssen in der Verfassung aufgenommen werden. Alle 6 Volksgruppen sind nur in Wien vertreten. Wir fordern Ganztagsradio und wirtschaftliche Projekte. Besonders muss auf weiterführende Gespräche hingewiesen werden“.

Mag. Walter Posch (SPÖ) unterscheidet zwischen Verfassung und Realpolitik. Im Hinweis auf die Oberwarter Erklärung meinte er, „Dass wir uns treffen bei der Bekenntnisfreiheit, Schulunterricht – der in Wien schon durchgesetzt ist – und der Forderung der Volksgruppensprache als Amtssprache. Weiter unterstützen wir die Medienförderung, das kollektive Klagerecht, das Verbandsklagerecht. Dies geht selbstverständlich nicht von heute auf morgen aber ein Anliegen für die Zukunft. Es geht um die Symbolik und um den Geist der Verfassung“.

 Als Abschluss des Oberwarter Volksgruppenkongresses folgte ein runder Tisch  mit dem Thema „Roma-10 Jahre danach“ moderiert von Mag. Dr. Gerhard Baumgartner.

Prof. Rudolf Sarközi – für den Kulturverein österreichischer Roma – erinnert an die vielen in Auschwitz ermordeten Roma. Er erwähnt den deutschen Rom Romani Rose. „Dieser Aufwand für den Gedenktag ist zu groß, wir hätten lieber einen ruhigen Jahrestag begangen“.

Johann Baranyai für den Verein Roma in Oberwart führte folgendes an: „Die Rechte der Volksgruppen sollen nicht die Rechte der Österreicher übersteigen. Wir sind Österreicher und sind auch eine Volksgruppe. Aber wegen zuwenig Fördermittel haben wir keinen Geschäftsführer mehr. Wir brauchen mehr Unterstützung für die gesellschaftliche Integration“.

Tina Nardai für die Volkshochschule der Burgenländischen Roma meinte, es komme ihr vor, als wäre es vorgestern gewesen. „Wir sind hier um der Mehrheit etwas zu schenken“.

Emmerich Gärtner-Horvath – Obmann des Vereines der Roma. „Vor 10 Jahren war ich mitten im Geschehen. Anfangs wollte sich aus Angst niemand als Rom deklarieren. Erst langsam entstanden Publikationen. Anstehende Probleme bestehen im sozialen Bereich, bei der Bildung und Sprache“. Er forderte ein höheres Förderungsbudget für die Roma.

 

Um 18 Uhr wurde beim Mahnmal, das an die Ermordung von vier Angehörigen der Volkgruppe der Roma von 10 Jahren erinnert, bei der Roma-Siedlung in Oberwart eine Gedenkfeier, gestaltet vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, abgehalten.

 

 

 

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Stand: 02. April 2005