DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Inhaltsverzeichnis

I Die Europäische Einigung *

1 Europa wächst *

2 Europa nach 1989 *

3 Der Vertrag von Amsterdam *

4 Die Agenda 2000 *

II Die neunziger Jahre *

1 Der Europäische Rat von Kopenhagen 1993 *

2 Europa-Abkommen *

3 "Phare" *

4 Die Gemeinschaftsinitiative "Interreg" *

5 Weitere Formen der Annäherung und Unterstützung *

Das Weißbuch 1995 *

Die Europäische Investitionsbank *

Die Beteiligung an Programmen der EU *

III Die EU und die beitrittswilligen Staaten *

1 Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union *

2 Die beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas, Zypern und Türkei *

3 Vergleich der EU mit den mittel- und osteuropäischen Ländern *

IV Der Weg zu den Beitrittsverhandlungen *

1 Das generelle Beitrittsverfahren *

2 Die Beitrittsanträge *

Die mittel- und osteuropäischen Länder *

Weitere Beitrittsanträge *

V Die Erweiterungsstrategie *

1 Die Europa-Konferenz *

2 Die "intensivierte Heranführung" *

Die Beitrittspartnerschaften *

Die finanzielle Hilfe der intensivierten Heranführungsstrategie *

3 Die Beitrittsverhandlungen *

Grundsätzliches *

Die Durchsicht des Gemeinschaftsrechts ("Screenings") *

Die Dauer der Beitrittsverhandlungen *

4 Finanzielle Fragen der Erweiterung *

VI Wichtige Fragen der Erweiterung *

1 Handel und Wirtschaft *

2 Landwirtschaft *

3 Umweltpolitik *

4 Nuklearpolitik *

5 Arbeitsplätze und Migration *

6 Sicherheit *

Erweiterung im Internet *

 


 

I Die Europäische Einigung

1 Europa wächst

Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte der Erweiterungen. 1952 gründeten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Einige Jahre später beschlossen diese sechs Staaten, einen "Gemeinsamen Markt" aufzubauen und die gemeinsame Politik auf weitere Bereiche der Wirtschaft auszudehnen. Hierfür gründeten sie 1958 in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Die 3 Gemeinschaften bilden auch heute noch die Grundlage der Europäischen Union.

Am Beginn des europäischen Integrationsprozesses standen 6 Gründungsstaaten. Lange blieb es aber nicht bei diesem kleinen, überschaubaren Kreis, denn die Gemeinschaften waren von Beginn an auf Beitritte weiterer Staaten angelegt. Schon die Gründungsverträge der 3 Gemeinschaften sahen die Erweiterung um neue Mitgliedstaaten vor. Und die Minister der Gründungsstaaten erklärten bei der Unterzeichnung des EGKS-Vertrags, daß sie den Beitritt weiterer Länder grundsätzlich begrüßen.

 

Dieses Europa steht allen europäischen Völkern offen, die frei über sich bestimmen können. Wir hoffen fest, daß andere Länder sich unseren Bestrebungen anschließen werden.

Erklärung der Minister anläßlich der Unterzeichnung des EGKS-Vertrags vom 18.04.1951

 

Derzeit besteht die Union aus 15 Mitgliedsländern und mehr als ein Dutzend Staaten haben Beitrittsansuchen gestellt. Seit ihrer Gründung 1952 hat sie neun Länder in 4 Erweiterungsrunden aufgenommen. Aber die Union wächst nicht nur nach außen durch die Aufnahme neuer Mitglieder, sondern auch nach innen durch die Übernahme neuer Kompetenzen. Die globalen Änderungen der wirtschaftlichen Spielregeln sowie des politischen Umfelds zeigen die Notwendigkeit, Entscheidungen auf europäischer Ebene gemeinsam zu treffen. Deshalb übertragen die Mitgliedstaaten der Union immer wieder neue Aufgaben.

Vertiefung und Erweiterung

Aufgrund des wachsenden Aufgabenbereichs und der Erweiterungen müssen die Institutionen und Beschlußfassungsregeln der EU immer verbessert werden. Interne Reformprozesse sorgen dafür, daß Entscheidungen effizient und demokratisch getroffen werden können. Bis heute ist es neben den 4 Erweiterungsrunden zu 3 großen Vertragsreformen gekommen:

  • 1987 die Einheitliche Europäische Akte,
  • 1993 der Vertrag von Maastricht und
  • 1999 der Vertrag von Amsterdam.

Die Geschichte der Europäischen Union ist somit gekennzeichnet von einem Wechselspiel aus Vertiefung und Erweiterung.

 

Die Europäische Union

Aus einer relativ kleinen Wirtschaftsgemeinschaft wurde im Laufe der Jahre die politische und wirtschaftliche Union mit 15 Mitgliedern und 13 Beitrittswerbern. Das Projekt Europa ist auf Erweiterung angelegt. Die Grundlage der Union sind noch immer die 3 Gemeinschaften (EG, EGKS und EAG), die durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in Strafsachen ergänzt werden.

Im Europäischen Rat beschließen die Staats- und Regierungschefs die Leitlinien für die Politik der Union. Die Europäische Kommission handelt einerseits als Durchführungs- oder Verwaltungsorgan und andererseits als Initiativorgan, das Vorschläge ausarbeitet und an den Ministerrat zur Beschlußfassung weiterleitet. Dem Europäischen Parlament obliegen im Entscheidungsablauf wichtige Mitentscheidungskompetenzen, die von seinen Kontrollfunktionen ergänzt werden. In vielen Fällen kann das Parlament Entscheidungen des Ministerrats durch ein Veto zu Fall bringen. Für die richterliche Kontrolle der Tätigkeiten der Union sorgt der Europäische Gerichtshof.

Mit diesen Organen betreut die Europäische Union ein jährliches Budget von mittlerweile 90 Milliarden Euro (1225 Milliarden Schilling). Derzeit wird etwas weniger als die Hälfte davon (45 %) im Bereich Landwirtschaft ausgegeben, weitere 35 % fallen unter das Kapitel Regional- oder Strukturpolitik (Zahlen für das Jahr 2000). Dementsprechend bedeutend sind diese Bereiche auch in den Erweiterungsverhandlungen - für die Beitrittswerber, aber auch für die "alten" Mitgliedstaaten.

 

2 Europa nach 1989

Der Zerfall der kommunistischen Herrschaftssysteme hat in Europa zu grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Änderungen geführt. Eine neue Ära der Europäischen Integration begann. Heute, 10 Jahre nach dem Wegfall des Eisernen Vorhangs, sehen wir die Fortschritte in diesen Ländern: Demokratische Strukturen, Achtung der Menschenrechte und wirtschaftliche Stabilität prägen den Alltag unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn.

Die Europäische Union unterstützt die demokratische Festigung sowie die wirtschaftliche Sanierung der mittel- und osteuropäischen Länder. Deshalb gewann die Union innerhalb kurzer Zeit eine Schlüsselrolle bei der Förderung des friedlichen Wandels und der Stabilität in ganz Europa.

3 Der Vertrag von Amsterdam

Diese dritte große Vertragsrevision ist im Mai 1999 in Kraft getreten.

Der Vertrag enthält unter anderem:

  • die Grundlagen für eine Reform der EU-Institutionen,
  • die Stärkung der außenpolitischen Identität,
  • die europäische Dimensionierung der Beschäftigungspolitik sowie
  • die Beseitigung der letzten Hindernisse für die Freizügigkeit bei gleichzeitiger Bekämpfung der Kriminalität.

4 Die Agenda 2000

Am 24. und 25. März 1999 beschloß der Europäische Rat in Berlin das Reformpaket "Agenda 2000". Schon im Juli 1997 präsentierte die Europäische Kommission das von ihr ausgearbeitete Reformpaket "Agenda 2000 – Eine stärkere und erweiterte Union".

Konkret beinhaltet die Agenda 2000 die Vorschläge der Kommission zu

  • der Reform von Agrar- und Strukturpolitik,
  • dem Finanzrahmen für die Jahre 2000 – 2006,
  • der Erweiterungsstrategie und
  • den Stellungnahmen der Beitrittsanträge der Länder Mittel- und Osteuropas.

 

Im Vergleich zu den früheren großen Finanzpaketen spielt die Erweiterung in der Agenda 2000 eine weitaus größere Rolle. Denn die Beitrittskandidaten sind zahlreicher und ohne Ausnahme künftige Nettoempfänger. Überdies sind die politischen Reformen ebenso wie die Integration der neuen Mitgliedstaaten in einem äußerst strengen Finanzrahmen zu verwirklichen.

Agenda 2000

 

Die Reformvorschläge der Agenda 2000 setzen auf die Erhöhung der Effizienz der Unionspolitik. Eine Erhöhung der Beitragssätze der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt ist ausgeschlossen. Der Beitrag der Mitgliedstaaten ist weiterhin mit 1,27 % des Bruttosozialprodukts (BSP) begrenzt. Die Bewältigung der Erweiterung kommt somit ohne neue Geldquellen aus, obwohl erstens alle Betrittswerber potentielle Nettoempfänger sind, zweitens die Union um bis zu 100 Millionen neue Unionsbürger wachsen und drittens die landwirtschaftliche Nutzfläche um die Hälfte zunehmen könnte.

 

Zeittafel der Europäischen Einigung

1951 Gründung der EGKS
(Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande

1957 Gründung der Gründung der EWG und EAG
(Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomgemeinschaft)

1973 Erste Erweiterung
Dänemark, Irland und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

1981 Zweite Erweiterung
Griechenland

1986 Dritte Erweiterung
Portugal und Spanien

1987 Einheitliche Europäische Akte

1993 Vertrag von Maastricht

1993 Grundsatzentscheidung des Europäischen Rats von Kopenhagen:
Die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, können Mitglieder der Europäischen Union werden.

1995 Vierte Erweiterung
Finnland, Österreich und Schweden

1997 Europäischer Rat von Luxemburg beschließt Aufnahme der Beitrittsverhandlungen

1998 Beginn der Beitrittsverhandlungen

1999 Vertrag von Amsterdam
Agenda 2000

 


 

II Die neunziger Jahre

Die Erweiterung kommt nicht überraschend. Die neunziger Jahre waren das Jahrzehnt der Annäherung und Unterstützung. Seit dem Wegfall des Eisernen Vorhangs hat die Europäische Union ein dichtes Netz an Zusammenarbeit und Unterstützungen aufgebaut. Besonders wichtig sind die Europa-Abkommen und das Hilfsprogramm "Phare". Das Ziel ist die Annäherung an die Union und ihre Standards und somit die Vorbereitung auf den Beitritt. Symbolischer Höhepunkt war das Beitrittsversprechen an die mittel- und osteuropäischen Länder 1993.

1 Der Europäische Rat von Kopenhagen 1993

Die Weichen für die Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Länder wurden im Juni 1993 gestellt. Damals richtete der Europäische Rat in Kopenhagen das historische Versprechen an die beitrittswilligen Länder: "Die assoziierten mittel- und osteuropäischen Länder, die dies wünschen, können Mitglieder der Europäischen Union werden. Ein Beitritt kann erfolgen, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, den mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Bedingungen zu erfüllen." (siehe Kasten)

Der Europäische Rat von Kopenhagen beschloß auch Beitrittskriterien, die als Grundlage dienen für

  • die Beitrittsverhandlungen,
  • die Stellungnahmen und
  • die Fortschrittsberichte.

 

Die Beitrittskriterien

Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muß der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben;

- sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.

- Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, daß die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können.

Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen 1993

 

2 Europa-Abkommen

Spezielle Verträge regeln die Annäherungsphase an die Union. Alle 10 mittel- und osteuropäischen Ländern unterschrieben Europa-Abkommen. Diese binden die beitrittswilligen Länder durch ein enges Netz politischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit an die Union.

 

Alle 10 mittel- und osteuropäischen Länder haben Europa-Abkommen unterzeichnet.

Bulgarien
Estland
Lettland
Litauen
Polen
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Tschechische Republik
Ungarn

Die ersten Abkommen sind Anfang 1994 in Kraft getreten.

 

Die Europa-Abkommen schaffen institutionelle Strukturen zur Zusammenarbeit: In den Assoziationsräten treffen sich die Minister der Union mit ihren Amtskollegen aus den assoziierten Staaten, um Probleme und Fortschritte auf dem Weg zur Mitgliedschaft zu besprechen.

Den Kern der Europa-Abkommen bildet aber die Liberalisierung des Handels. Dabei baute die Europäische Union ihre Zölle und Kontingente auf Importe aus den mittel- und osteuropäischen Ländern rascher ab als umgekehrt. Dennoch hat die Union – und hier im speziellen Österreich – von den Europa-Abkommen durch eine starke Steigerung der Exporte in diese Länder profitiert.

3 "Phare"

"Phare" ist das Hilfsprogramm der EU für die mittel- und osteuropäischen Länder. Es entstand 1989, um den Übergangsprozeß von vorerst nur Polen und Ungarn zu unterstützen. Deshalb ist "Phare" nicht nur die französische Übersetzung des Begriffs "Leuchtturm", sondern auch die Abkürzung für "Poland and Hungary – Aid for Restructuring of the Economies". "Phare" dient nun der Vorbereitung der Beitrittskandidaten auf die Mitgliedschaft bei der Union.

Zwischen 1989 und 1999 investierte "Phare" 11 Milliarden Euro (152 Milliarden Schilling) in den mittel- und osteuropäischen Ländern in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Rund 70 % der "Phare–Mittel" sind Investitionsförderungen, vor allem zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Stärkung der Marktwirtschaft. Die weiteren 30 % werden für den Verwaltungsaufbau eingesetzt, zum Beispiel zur Stärkung der demokratischen Institutionen durch Ausbildung und technische Hilfe.

 

Phare hat in Polen z. B. ein Ausbildungsprogramm für zur Unterstützung von Privatisierungen aufgebaut. Die Europäische Union finanzierte mit Phare auch eine Schule, die bereits mehrere Tausend Beamte, Geschäftsleute und Finanzfachleute in Marktwirtschaft, Rechnungswesen, Finanzanalyse, Firmenmanagement und Betriebsprüfung ausbildete.

Phare eröffnete zahlreiche Zentren für Unternehmensberatung in ganz Mittel- und Osteuropa. Diese tragen zum Entstehen eines lebensfähigen Privatsektors bei. Außerdem leistet Phare Hilfe beim Ankauf von Know-how zur Errichtung kleiner und mittlerer Unternehmen, bei der Vorbereitung von Geschäftsplänen und der Bewerbung um Darlehen.

 

4 Die Gemeinschaftsinitiative "Interreg"

Viele Grenzregionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötigen zusätzliche Unterstützungen. Fehlende Infrastruktur, Abwanderung und der rasche wirtschaftliche Wandel betreffen diese Gegenden oftmals stärker als andere Regionen. Deshalb bietet die Europäische Union den Grenzregionen innerhalb der EU Hilfestellungen an.

Hierfür wurde die Gemeinschaftsinitiative "Interreg" geschaffen. "Interreg" fördert im Rahmen der Strukturfonds die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit. Dadurch werden Grenzregionen auf eine Gemeinschaft ohne innere Grenzen vorbereitet.

In Österreich gibt es eigene "Interreg–Programme" für die Zusammenarbeit mit allen 4 Nachbarstaaten, die der Union beitreten wollen (Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn). Dafür investierte die Europäische Union zwischen 1995 und 1999 insgesamt 30 Millionen Euro (414 Millionen Schilling) und unterstützte damit Projekte im Gesamtwert von 79 Millionen Euro (über 1 Milliarde Schilling).

Die Europäische Union berücksichtigt die besondere Situation Österreichs als Land mit einer 1400 Kilometer langen Grenze zu betrittswilligen Ländern. Deshalb bekommt Österreich in den Jahren 2000 – 2006 von der Union 350 Millionen Euro (4,8 Milliarden Schilling) im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen. Damit wird die Vorbereitung auf die Erweiterung in den österreichischen Grenzregionen großzügig gefördert.

"Interreg"-Projekte können mit "Phare" kombiniert werden. "Phare" ergänzt dabei "Interreg–Vorhaben" der Mitgliedstaaten durch Investitionen in den nachbarstaatlichen Grenzgebieten. Das einzelne Projekt wird dann auf Unionsgebiet von "Interreg" gefördert, auf Seite des beitrittswilligen Nachbarstaates von "Phare".

 

Projektbeispiele

Der March-Panorama-Radweg

Der 80 km lange March-Panorama-Radweg belebt den regionalen Tourismus an der österreichisch-slowakischen Grenze. Auf beiden Seiten der Grenze bietet er Einblick in einen geschützten Naturraum und Zugänge zu Kulturgütern und Freizeiteinrichtungen. Die Hauptstädte Wien und Bratislava sind nur wenige Kilometer entfernt. Die Marchauen sind ein ökologisch hochwertiges Feuchtgebiet, das sich für sanften Tourismus gut eignet. Der March-Panorama-Radweg erweitert die bestehenden Radwege entlang der Donau und der Bernsteinstraße und schließt eine Lücke im grenzüberschreitenden Radwegenetz zwischen Österreich, der Slowakei und der Tschechischen Republik. Derzeit entsteht gerade mit finanzieller Unterstützung von Interreg ein grenzüberschreitendes Informationsleitsystem für die March-Thaya-Auen. In vielen Grenzregionen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Tourismussektor ist nicht mehr wegzudenken und zu einem Bestandteil des Alltags geworden.

Die Europäische Union fördert den Aufbau des March-Panorama-Radwegs mit 603.000 Schilling aus dem Interreg-Programm. Die Realisierung des slowakischen Teils des March-Panorama-Radweges wird von der Europäischen Union mit dem Programm "Phare" unterstützt.

 

Vienna Tele Cooperation Centre (VITECC)

VITECC unterstützt die grenzüberschreitende Städtekooperation an der EU-Außengrenze. Das Servicenetzwerk entwickelte eine transnationale Plattform zur Koordinierung der Städteinteressen von Wien, Györ, Bratislava und Brünn. Mit moderner Kommunikationstechnologie werden Informationen aufbereitet und Kontakte vermittelt. Dies erleichtert die Abwicklung von Projekten zwischen den Partnerstädten sowie zwischen privatem und öffentlichem Sektor.

Basis des Projekts ist die VITECC-Homepage, die nach den Themenschwerpunkten Wirtschaft, Stadttechnologie, Landmanagement, Training und Bildung, Tourismus, soziale Dienste und Kultur gegliedert ist. Die Homepage ermöglicht den raschen Zugang zu Informationen sowie erste Kontakte per E-Mail. Als weitere Ebene der Kooperation dienen Arbeitskreise und Tagungen sowie politische Kontakte.

Das Folgeprojekt VITECC II macht aus dem Städtenetzwerk ein Städte- und Regionalmanagement-Netzwerk, indem es Regionalmanagement-Agenturen miteinbezieht. Aktivitäten im Bereich der Standortentwicklung, des Tourismus, der Infrastruktur und der "Business Promotion" verstärken die grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Beziehungen. Zusätzlich erweitern zielgruppenspezifische Aktivitäten, die Vernetzung mit anderen Projekten sowie die Einbeziehung weiterer Städte und Regionen innerhalb des Phare-Bereichs den Aktionsradius von VITECC II. Nachdem sich VITECC schon längere Zeit bewährt hat, geht es jetzt darum, den Bekanntheitsgrad des Projekts zu steigern, so daß eine breitere Öffentlichkeit von den Vorzügen VITECCs profitieren kann.

Die Europäische Union fördert VITECC mit 4 Millionen Schilling aus dem Interreg-Programm. Die Realisierung von VITECC in der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn wird von der Europäischen Union mit dem Programm "Phare" unterstützt.

 

Revitalisierung der Pferdeeisenbahn Linz – Budweis

Interreg Österreich - Tschechien

Die Pferdeeisenbahn Linz-Budweis war die erste Überlandbahn des europäischen Kontinents. Die von 1832 bis 1872 betriebene Bahn bedeutete für das Mühlviertel den Beginn einer weitreichenden Strukturveränderung. Für Europa war sie der Ursprung der Entwicklung des schienengebundenen Verkehrs. 40 Jahre leistete die Pferdeeisenbahn ihre Dienste, bis sie von der Dampflokomotive abgelöst wurde.

Mehr als 120 Jahre danach gründete eine Gruppe begeisterter Pferdeeisenbahner den Verein "Freunde der Pferdeeisenbahn", der sich für die Revitalisierung der alten Strecke einsetzte. So konnte eine 500 Meter lange Gleisstrecke im Bereich des historischen Pferdebahnhofs in Kerschbaum wieder aufgebaut werden. Zwei originalgetreu nachgebaute Wagen sorgen für den Fahrbetrieb. Das renovierte Bahnhofsgebäude ist nun der Sitz des Pferdeeisenbahnmuseums, das eine gemeinsame Dokumentation in Kerschbaum und in Bujanov (Tschechien) führt. Mittlerweile ist die Pferdeeisenbahn ein touristischer Anziehungspunkt und somit wieder Auslöser regionaler Entwicklung.

Die Europäische Union fördert die Revitalisierung der Pferdeeisenbahn mit 2,5 Millionen Schilling aus dem Interreg-Programm. Die Realisierung des tschechischen Teils des Projekts wird von der Europäischen Union mit dem Programm "Phare" unterstützt.

 

5 Weitere Formen der Annäherung und Unterstützung

Das Weißbuch 1995

Der Annäherungs- und Unterstützungsprozeß basiert noch auf zahlreichen weiteren Aktivitäten der Union. So hat die Europäische Kommission 1995 das Weißbuch "Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union" veröffentlicht. Darin wurden die notwendigen Anpassungsprozeduren entwickelt und Maßnahmen zur Rechtsharmonisierung sowie zur Heranführung der beitrittswilligen Länder an die Union und ihren Binnenmarkt vorgeschlagen. Das Ziel des Weißbuchs ist die Skizzierung einer Vorbeitrittsstrategie, um die mittel- und osteuropäischen Ländern dabei zu unterstützen, den Erfordernissen des freien Marktes entsprechen zu können.

Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung vergeben Darlehen zugunsten der mittel- und osteuropäischen Länder. Sie beteiligen sich am wirtschaftlichen Aufbau dieser Staaten und unterstützen somit deren Annäherung an die Europäische Union.

Die Beteiligung an Programmen der EU

Die Annäherung an die Union kann auch abseits der eigens dafür eingerichteten Verträge und Förderinstrumenten stattfinden. Einige Programme der Union sind so ausgelegt, daß sich auch Nicht-Mitgliedstaaten beteiligen können. Ein Beispiel für diese "stille Zusammenarbeit" ist das Programm "Sokrates", das den internationalen Studentenaustausch fördert. Mittlerweile beteiligen sich 24 Staaten mit 1600 Universitäten an diesem Programm. 1998/99 förderte "Sokrates" den Austausch von 200.000 Studenten und erstmals beteiligen sich Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik, Rumänien, Ungarn und Zypern an diesem Programm.

 


 

III Die EU und die Bewerberländer

1 Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Fläche

in 1000 km2

Bevölkerung

in Mio.

BIP

Euro je Einwohner

BIP

in Mrd. Euro

Belgien

31

10,1

21.022

214,0

Dänemark

43

5,2

27.149

143,5

Deutschland

357

81,5

22.484

1.844,9

Griechenland

132

10,4

10.096

105,9

Spanien

506

39,2

11.941

469,6

Frankreich

544

58,0

20.970

1.228,9

Irland

70

3,6

18.567

68,1

Italien

301

57,3

17.168

1.005,5

Luxemburg

3

0,4

34.401

14,5

Niederlande

42

15,4

20.551

320,7

Österreich

84

8,0

22.533

181,9

Portugal

92

9,9

9.045

90,0

Finnland

338

5,1

20.581

105,8

Schweden

450

8,8

22.722

201,0

Vereinigtes Königreich

244

58,5

19.297

1.138,9

Gesamt

3.236

371,6

19.902

7133.2

 

2 Die Bewerberländer

Fläche

in 1000 km2

Bevölkerung

in Mio.

BIP

Euro je Einwohner

BIP

in Mrd. Euro

Ungarn

93

10,2

3.900

39,6

Polen

313

38,6

3.100

119,7

Rumänien

238

22,7

1.400

30,6

Slowakei

49

5,4

3.200

17,2

Lettland

65

2,5

2.000

4,9

Estland

45

1,5

2.800

4,2

Litauen

65

3,7

2.300

8,4

Bulgarien

111

8,4

1.100

9,0

Tschechische Republik

79

10,3

4.500

45,9

Slowenien

20

2,0

8.100

16,1

Gesamt

1.078

105,3

3.240

295,6

Zypern

9

0,7

11.400

7,5

Malta

0,315

0,37

7.800

2,9

Türkei

779

60,7

2.840

180,8

 


 

IV Der Weg zu den Beitrittsverhandlungen

1 Das generelle Beitrittsverfahren

Am Beginn steht der Antrag des beitrittswilligen Staates an den Rat. Die Europäische Kommission erarbeitet eine vorläufige Stellungnahme, die sich mit den Problemen und generellen Möglichkeiten des Beitrittsantrags beschäftigt. Danach beschließt der Rat, ob Verhandlungen mit diesem Staat aufgenommen werden sollen oder nicht. Im Falle einer positiven Entscheidung führt die Präsidentschaft der Union mit Unterstützung der Kommission die Verhandlungen.

Nachdem die Verhandlungen beendet sind, übergibt die Kommission ihre endgültige Stellungnahme dem Rat. Dieser entscheidet einstimmig über den Beitrittsantrag. In einem Beitrittsvertrag mit dem antragstellenden Staat regeln die Mitgliedstaaten die konkreten Fragen, wie zum Beispiel Übergangsfristen.

Das Europäische Parlament muß mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder der Aufnahme von Staaten zustimmen. Erst nach dieser Zustimmung entscheidet der Rat auf Basis des Beitrittsvertrages. Danach müssen noch die Parlamente der Mitgliedstaaten und des antragstellenden Landes zustimmen.

2 Die Beitrittsanträge

Die mittel- und osteuropäischen Länder

10 mittel- und osteuropäische Länder haben Beitrittsanträge gestellt. Ungarn hat am 31. März 1994 als erstes Land seinen Antrag abgegeben, Slowenien am 10. Juni 1996 als letztes.

 

Die Beitrittsanträge der mittel- und osteuropäischen Länder

Ungarn

31. März 1994

Polen

5. April 1994

Rumänien

22. Juni 1995

Slowakei

27. Juni 1995

Lettland

13. Oktober 1995

Estland

24. November 1995

Litauen

8. Dezember 1995

Bulgarien

14. Dezember 1995

Tschechien

17. Jänner 1996

Slowenien

10. Juni 1996

 

Weitere Beitrittsanträge

Darüber hinaus liegen noch weitere Anträge vor. Zypern stellte am 3. Juli 1990 einen Antrag auf Mitgliedschaft und bekam im Juni 1993 eine positive Antwort in Form einer Stellungnahme. Die Beitrittsverhandlungen mit Zypern begannen am 31. März 1998.

Malta legte seinen Beitrittsantrag vom 16. Juli 1990 lange Zeit auf Eis. Erst 1999 erneuerte die Regierung den Antrag. Daraufhin präsentierte die Kommission eine neue aktualisierte Stellungnahme. Anfang 2000 haben die Beitrittsverhandlungen mit Malta begonnen.

Die Schweiz hat ebenfalls einen Beitrittsantrag (20. Mai 1992) gestellt. Allerdings haben sich die Bürger in einer Volksabstimmung gegen einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum ausgesprochen. Deshalb wird der Antrag derzeit nicht weiter verfolgt. Um ihre Beziehungen zu intensivieren, haben die Schweiz und die Europäische Union bilaterale Abkommen abgeschlossen, die unter anderem den freien Personen- und Warenverkehr ermöglichen werden.

Schon am 14. April 1987 schickte die Türkei einen Beitrittsantrag nach Brüssel. Im Dezember 1999 beschloß der Europäische Rat in Helsinki, die Türkei fortan als Bewerberland zu behandeln. Die Beitrittsvoraussetzungen sind die gleichen wie für andere beitrittswillige Staaten. Konkrete Beitrittsverhandlungen werden jedoch erst aufgenommen, wenn die Türkei die politischen Kriterien für einen Beitritt erfüllt. In der Zwischenzeit soll die Türkei mittels Beitrittspartnerschaft, verstärktem politischen Dialog sowie der Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen und –einrichtungen schrittweise an die Europäische Union herangeführt werden. Wichtige Vorarbeiten wurden schon geleistet, da die Europäische Union und die Türkei seit 1996 eine Zollunion bilden.

 


 

V Erweiterungsstrategie

In der Agenda 2000 hat die Kommission eine umfassende Erweiterungsstrategie entworfen, die im Dezember 1997 vom Europäischen Rat in Luxemburg beschlossen wurde. Zwei Jahre später, im Dezember 1999, hat der Europäischen Rat in Helsinki die Strategie der Union weiterentwickelt:

- Die Europa-Konferenz ist das permanente Diskussionsforum für alle beitrittswilligen Staaten.

- Die "intensivierte Heranführungsstrategie" und die "Beitrittspartnerschaften" unterstützen die mittel- und osteuropäischen Kandidatenländer bei der Vorbereitung auf ihren Beitritt.

- Beitrittsverhandlungen führt die Europäische Union mit Ungarn, Polen Rumänien, der Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Slowenien, Zypern und Malta.

1 Die Europa-Konferenz

Die Europa-Konferenz ist ein Forum für staatliche Zusammenarbeit, in dem die Staats- und Regierungschefs mindestens einmal jährlich zusammentreffen. Alle Mitgliedstaaten der Union und alle europäischen Länder, die für einen Beitritt in Frage kommen und über ein Abkommen mit der Union verbunden sind, sollen in diesem Forum zusammenkommen.

Die Europa-Konferenz diskutiert Fragen, die von gemeinsamen Interesse sind. Sie beschäftigt sich zunächst mit den Themen "Grenzüberschreitende organisierte Kriminalität", "Umwelt", "Außen- und Sicherheitspolitik", "Wettbewerbsfähige Volkswirtschaften" und "Regionale Zusammenarbeit".

2 Die "intensivierte Heranführung"

Die mittel- und osteuropäischen Länder können – aus verschiedenen Gründen - die Beitrittskriterien noch nicht erfüllen. Deshalb wurden die Bemühungen verstärkt, alle 10 mittel- und osteuropäischen Länder an die Union heranzuführen.

Die Europäische Union unterstützt die 10 Länder durch eine "intensivierte Heranführungsstrategie" bei der Erreichung der Kopenhagener Kriterien und bereitet diese auf den Beitritt vor. Die Bewerberländer sollen bereits vor Beginn ihrer Mitgliedschaft das EU-Recht in großen Teilen übernehmen können.

Die Beitrittspartnerschaften

Alle Formen der Unterstützung und Zusammenarbeit der Union (wie z. B. "Phare") sind in einem einheitlichen Gesamtrahmen - den "Beitrittspartnerschaften" - zusammengefaßt.

 

Beitrittspartnerschaften

Ungarn
Polen
Rumänien
Slowakei
Lettland
Estland
Litauen
Bulgarien
Tschechische Republik
Slowenien

 

Die Union hat mit jedem Beitrittskandidaten Prioritäten und Zwischenziele ausgehandelt. Diese ausgewählten Bereiche sind zwar besonders wichtig, doch müssen die beitrittswilligen Länder darüber hinaus in allen Bereichen, die Gegenstand des EU-Rechts sind, Fortschritte machen.

Die Beitrittspartnerschaften setzen die Ziele und Prioritäten unter anderem in folgenden Bereichen fest: politische Kriterien für die Mitgliedschaft, wirtschaftliche Reformen, Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltungsbehörden, Vorbereitung auf die Beteiligung am Binnenmarkt, Justiz und Inneres, Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr, Beschäftigung und Soziales, Regionalpolitik und Kohäsion. Die Einhaltung dieser Ziele und Prioritäten wird vor allem im Rahmen der Europa-Abkommen überwacht. Zur Unterstützung der Anstrengungen und Erreichung der Ziele bietet die Europäische Union Hilfe an.

Die finanzielle Hilfe der intensivierten Heranführungsstrategie

Kernstück der "intensivierten Heranführungsstrategie" ist das Programm "Phare", das in den Jahren 2000 – 2006 fast 11 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Hinzu kommen noch 7 Milliarden Euro aus den Strukturfonds und über 3,6 Milliarden Euro aus Mitteln zur Agrarförderung. Das sind für die Jahre 2000 - 2006 insgesamt fast 22 Milliarden Euro (304 Milliarden Schilling). Die Union investiert also in die mittel- und osteuropäischen Länder über 3 Milliarden Euro (41,5 Milliarden Schilling) pro Jahr als "Heranführungshilfe".

 

Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt

In Mio Euro

Preise 1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Insgesamt

Agrarförderung

520

520

520

520

520

520

520

3640

Strukturfonds

1040

1040

1040

1040

1040

1040

1040

7280

Phare

1560

1560

1560

1560

1560

1560

1560

10920

Insgesamt

3120

3120

3120

3120

3120

3120

3120

21840

Quelle: Europäischer Rat Berlin, 1999

 

Die Unterstützungen im Rahmen der Beitrittspartnerschaften sind an Bedingungen geknüpft. Die beitrittswilligen Länder müssen ihren Verpflichtungen gemäß den Europa-Abkommen und den Beitrittspartnerschaften nachkommen sowie für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien sorgen. Tun sie dies nicht, kann vom Rat die Aussetzung der finanziellen Unterstützungen für ein Land beschlossen werden.

3 Die Beitrittsverhandlungen

Am 31. März 1998 haben die Beitrittsverhandlungen mit Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik, Slowenien und Zypern begonnen.

Der Europäische Rat hat im Dezember 1999 in Helsinki eine Ausdehnung der Beitrittsverhandlungen beschlossen. Im Februar 2000 haben weitere Beitrittsverhandlungen mit Rumänien, der Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta begonnen. Die Türkei gilt seither als Bewerberland, mit dem jedoch noch nicht über den Beitritt verhandelt wird.

 

Beitrittsverhandlungen

Ungarn
Polen
Rumänien
Slowakei
Lettland
Estland
Litauen
Bulgarien
Tschechische Republik
Slowenien
Zypern
Malta

 

Der zeitlich versetzte Beginn der Beitrittsverhandlungen ist keine Diskriminierung. Die Aufnahme- und Verhandlungsbedingungen sind für alle Kandidaten dieselben. Für die Aufnahme in die Union ist vor allem die Umsetzung der objektiven Kriterien, wie sie der Europäische Rat 1993 in Kopenhagen aufgestellt hat, relevant. Sind diese Kriterien erreicht, können Beitrittsverhandlungen abgeschlossen werden.

Grundsätzliches

Die Rechtsvorschriften der Union sollen vom ersten Tag des Beitrittes an angewendet werden. Mitgliedschaften zweiter Klasse oder dauerhafte Ausnahmen vom bestehenden EU-Recht werden nicht in Betracht gezogen. Übergangsmaßnahmen können nur in besonders gerechtfertigten Fällen vereinbart werden. Der Umstand, daß die Verhandlungen mit ursprünglich 6 Ländern gleichzeitig begonnen haben, bedeutet nicht notwendigerweise, daß diese auch gleichzeitig zu einem Ende kommen werden. Der Abschluß der Beitrittsverhandlungen hängt allein von der Erreichung der geforderten Aufnahmekriterien und somit von den individuellen Leistungen und Fortschritten der einzelnen Kandidaten ab. So ist es auch möglich, daß Bewerber aus der 2. Gruppe gleichzeitig mit jenen aus der 1. Gruppe die Verhandlungen abschließen.

Die Durchsicht des Gemeinschaftsrechts ("Screenings")

Der Erweiterungsprozeß hat mit sogenannten "Screenings" begonnen. Zuerst stellt die Kommission den Beitrittswerbern das EU-Recht vor. Danach kommt es zu einem detaillierten Rechtsvergleich zwischen dem Stand des Gemeinschaftsrechts und den adäquaten Rechtsnormen der Kandidaten. Dabei wird kapitelweise vorgegangen ( z.B. Wissenschaft und Forschung, Telekommunikation, Industriepolitik, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik usw.) und kontrolliert, ob die Bestimmungen der Union von den Beitrittskandidaten akzeptiert und umgesetzt werden können.

Die bilateralen Verhandlungen

Die Verhandlungen sind in insgesamt 31 Kapitel unterteilt. Nach dem Abschluß des Screenings durch die Kommission werden die Verhandlungen von den Mitgliedstaaten und Beitrittswerbern in bilateralen Konferenzen weitergeführt. Die Screenings dienen also zur Vorbereitung der konkreten Verhandlungen.

Die Fortschrittsberichte

Die Screenings dienen auch als wichtige Grundlage für die Berichte über die Fortschritte der Kandidaten auf ihrem Weg zum Beitritt. In diesen Berichten gibt die Kommission auch etwaige Empfehlungen über die Aufnahme weiterer Beitrittsverhandlungen ab. Der erste Bericht wurde im November 1998 präsentiert, der zweite im Oktober 1999.

Im zweiten Bericht hat die Kommission vorgeschlagen, Beitrittsverhandlungen mit allen übrigen Bewerberländern aufzunehmen, sofern sie die Grundsätze Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz einhalten. Im Dezember 1999 hat der Europäische Rat in Helsinki diese Vorschläge angenommen. Im Februar 2000 haben die erweiterten Beitrittsverhandlungen begonnen.

Die Dauer der Beitrittsverhandlungen

Wie lange diese Verhandlungen dauern werden, kann nicht vorausgesagt werden. Die Dauer der Verhandlungen hängt einerseits von der Komplexität der zu verhandelnden Themen und andererseits von der Fähigkeit der Beitrittskandidaten, den EU-Rechtsbestand in der Praxis umzusetzen, ab.

Auch in der Vergangenheit hat die Dauer der Beitrittsverhandlungen immer variiert. So vergingen zwischen dem Antrag Großbritanniens und dem tatsächlichen Beitritt 12 Jahre. Die Verhandlungen mit Portugal und Spanien dauerten etwa 8 Jahre. Österreich hat weniger lang gebraucht. Wenn man aber die Verhandlungen für den EWR miteinberechnet, kommt man auch auf etwa 3 Jahre.

4 Finanzielle Fragen der Erweiterung

Neben den 22 Milliarden Euro für die Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt kalkuliert die Union die Finanzhilfen für die bereits beigetretenen Länder für die 5 Jahre zwischen 2002 und 2006 auf insgesamt 58 Milliarden Euro (800 Milliarden Schilling); 12,5 Milliarden Euro für die Landwirtschaft, 39,5 Milliarden Euro für die Strukturförderung und 6 Milliarden Euro für Internes und Verwaltung. Wenn die Länder erst später beitreten, verschieben sich diese Kosten auf einen dementsprechend ferneren Zeitpunkt. Demnach sind die Kosten des Erweiterungsprozesses für die 7 Jahre 2000 – 2006 mit insgesamt 80 Milliarden Euro (1100 Milliarden Schilling) veranschlagt;

 

Kosten der Beitritte

In Mio. Euro

Preise 1999

2002

2003

2004

2005

2006

Insgesamt

Landwirtschaft

1600

2030

2450

2930

3400

12410

Strukturförderung

3750

5830

7920

10000

12080

39580

Internes

730

760

790

820

850

3950

Verwaltung

370

410

450

450

450

2130

Insgesamt

6450

9030

11610

14200

16780

58070

Quelle: Europäischer Rat Berlin, 1999

 

Die Berechnungen der Kommission gehen von einem durchschnittlichen jährlichen Wirtschaftswachstum von 2,5 % in den EU-Staaten und 4 % in den mittel- und osteuropäischen Ländern zwischen 2000 – 2006 aus. Der größte Teil der Kosten wird durch die Umstrukturierungen im Bereich der Agrar- und Strukturpolitik finanziert. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, daß auch die neuen Mitgliedstaaten ihre Beiträge zahlen müssen.

Die jährlichen Aufwendungen entsprechen ungefähr 4 % des BIP von Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien. Derzeit erhalten zum Beispiel die beiden Kohäsionsländer Griechenland 6% und Irland 2,5% ihres BIP an Unterstützung durch die Partner in der Union. Die Investitionen in die Erweiterung sind also rational kalkuliert und halten sich in überschaubaren Grenzen. Zum Vergleich: Das jährliche Budget der Europäischen Union beträgt mittlerweile 90 Milliarden Euro (1225 Milliarden Schilling). Westdeutschland hat 1997 ungefähr 70 Milliarden Euro (966 Milliarden Schilling) nach Ostdeutschland transferiert.

 


 

VI Wichtige Fragen der Erweiterung

Die Erweiterung der Union wird langfristige, positive Folgen für Europa haben. Mit der Erweiterung wachsen aber auch die Unterschiede innerhalb der Union. Die Beitritte müssen deshalb sehr sorgfältig vorbereitet werden; zum Schutz der Beitrittskandidaten wie auch zum Schutz der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die Länder Mittel- und Osteuropas dürfen nicht vom freien Markt "überrollt" werden, und in den alten Mitgliedstaaten der Union sollen keine Ängste vor einer Erweiterung nach Osten entstehen.

Die Beitrittswerber müssen noch erhebliche Investitionen tätigen, vor allem in Bereichen wie Umwelt, Verkehr, Energie, Umstrukturierung der Industrie und Agrarinfrastruktur. Die Union wird ihnen dabei helfen. Einige heikle Diskussionspunkte sind - auch für Österreich – Handel und Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltpolitik, Nuklearpolitik, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Sicherheit.

1 Handel und Wirtschaft

Die Europa-Abkommen haben die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Mittel- und Osteuropas bereits merklich liberalisiert. Viele österreichische Firmen haben die Marktchancen genutzt und Geschäftsbeziehungen zu den Nachbarländern aufgebaut. Der Handelsbilanzüberschuß gegenüber den mittel- und osteuropäischen Ländern wuchs von 1,2 Milliarden Schilling im Jahr 1989 auf 28,9 Milliarden Schilling 1997. Der Anteil der Exporte in diese Länder an den Gesamtexporten Österreichs stieg von 5 % 1989 auf 13,8 % 1997 und hat sich somit fast verdreifacht. 1997 hat Ungarn die Schweiz als drittwichtigsten Handelspartner Österreichs abgelöst.

Die Erweiterung bringt nun zusätzliche Chancen. So wird der Außenhandel durch die Erweiterung und den damit zusammenhängenden Wohlstandszuwachs in den mittel- und osteuropäischen Staaten weiter ansteigen. Darüber hinaus lösen die Vorbereitungen auf den Beitritt bedeutenden Investitionsbedarf aus, insbesondere in der Umwelt-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur. Das sind Bereichen, in denen österreichische Unternehmen führend sind. Zweitens erhöht sich die politische und wirtschaftliche Stabilität, und drittens werden durch die Übernahme des Rechtsbestandes der EU die Spielregeln vereinheitlicht. Dies kommt vor allem auch den Unternehmern und Investoren zugute.

So werden grenzüberschreitende Kooperationen kostengünstiger und wettbewerbsfähiger, weil z. B. Abfertigungs- und Wartezeiten an den Grenzen und andere zeitraubende Formalitäten wegfallen. Der völlige Abbau noch bestehender Handelshemnisse (z.B. Zertifizierungspflichten) wird den Marktzugang für österreichische Unternehmen weiter erleichtern.

2 Landwirtschaft

In den beitrittswilligen Ländern arbeitet weiterhin ein hoher Anteil der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft verglichen mit nur 5,3 % in der EU. Den höchsten Anteil findet man in Rumänien mit 34,4 %, den niedrigsten in der Tschechischen Republik mit 6,3 %. Für die aktuellen Beitrittsverhandlungen stellt vor allem die Situation in Polen eine Herausforderung dar. In Polen arbeiten 26,9 % der Beschäftigten im Sektor Landwirtschaft.

Die Preise der Agrarprodukte liegen in den meisten Bewerberländern zur Zeit weit unter denen der Union. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie weisen Strukturschwächen auf. Die sofortige Übertragung der Agrarbestimmungen der Union auf diese Länder ist somit nicht durchführbar. Deshalb wird für die meisten Bewerberländer eine Übergangszeit in Betracht gezogen. Diese könnte je nach Land von unterschiedlicher Dauer sein. Mit der Übergangsfrist soll der Schock der Preisangleichung abgefedert und die Verarbeitungsindustrie nicht von heute auf morgen dem freien Wettbewerb ausgeliefert werden. Die Union spart während dieser Zeit Geld, da die direkten Einkommenshilfen für die Bauern der dann neuen Mitgliedstaaten nicht zu zahlen wären. Statt dessen sollten die Beitrittswerber Hilfen zur Entwicklung ihrer Agrarstruktur und ihres Verarbeitungssektors erhalten. Damit können sie ihre Landwirtschaft schrittweise auf die vollständige Eingliederung in den gemeinsamen Agrarmarkt vorbereiten.

Österreichs Agrarhandel mit Mittel- und Osteuropa war 1989 noch defizitär, 1997 wurde schon ein Überschuß von 0,3 Mrd. Schilling erreicht. Ursache dafür sind die geringe Produktivität und Qualität wie auch der noch nicht abgeschlossene Strukturwandel der mittel- und osteuropäischen Landwirtschaften.

3 Umweltpolitik

Mittel- bis langfristig müssen für alle Mitgliedstaaten der Union die gleichen, hohen Umweltstandards gelten. Dies hat für die Beitrittskandidaten einen anstrengenden und teuren Aufholprozeß zur Folge. Keines der Bewerberländer wird das EU-Recht im Umweltbereich in naher Zukunft anwenden können. Die Umweltprobleme der Beitrittskandidaten sind weitaus ernster als die der jetzigen Mitgliedstaaten.

Neben der ökologischen Misere gibt es aber noch ein weiteres Problem: Da die Wirtschaft mit niedrigen Umweltstandards billiger produzieren kann, würde ein Gefälle im Niveau des Umweltschutzes das Funktionieren des Binnenmarktes gefährden.

Eine wirksame Umsetzung der Umweltnormen der Union erfordert massive Investitionen, die sich die Beitrittskandidaten alleine nicht leisten können. Hier ist die Union gefordert, auch im eigenen Interesse – Schadstoffe kennen keine Grenzen – die Bewerberländer finanziell zu unterstützen. "Phare" ist in diesem Sektor besonders aktiv. Es ist aber davon auszugehen, daß auch nach einem Beitritt dieser Länder die Umweltprobleme noch für längere Zeit weiterbestehen werden.

4 Nuklearpolitik

Die Bewerberländer produzieren durchschnittlich 30 % ihres Strombedarfs mit Atomkraftwerken, manche Länder sogar bis zu 80 %. Die meisten Kraftwerke wurden unter Einsatz sowjetischer Technologie errichtet und genügen den internationalen Sicherheitsnormen nicht.

Die Europäische Union ist auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit ihrer jetzigen und zukünftigen Bürger bedacht. Deshalb sollten die Bewerberländer alles daran setzen, die Nuklearsicherheit in ihrem Land auf internationales Niveau zu heben.

Auf alle Fälle müssen die Sicherheit der bestehenden Atomkraftwerke auf der Basis internationaler Bestimmungen erhöht und vereinbarte Stillegungen auch durchgeführt werden. Die Union unterstützt die Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken sowohl finanziell als auch mit technischer Hilfe und know how. Darüber hinaus arbeitet die Kommission eng mit den Sicherheitsbehörden der betreffenden Länder zusammen, um deren Unabhängigkeit gegenüber den politischen Instanzen zu stärken.

5 Arbeitsplätze und Migration

Alle Unionsbürger haben das Recht auf Freizügigkeit ihrer Person. Dies bedeutet, daß Arbeitnehmer in jedem Mitgliedstaat der Union arbeiten dürfen. Darüber hinaus hat jeder Unionsbürger das Recht, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

Die für Österreich interessante Frage ist die mögliche Einwanderung und die Konsequenzen für den österreichischen Arbeitsmarkt. Das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) rechnet mit jährlich 26.000 Pendlern aus grenznahen Gebieten und 21.000 potentiellen Auswanderern nach Österreich. Insgesamt handelt es sich um ein errechnetes Potential von ca 300.000 Arbeitskräften innerhalb von 10 Jahren beim Szenario Freizügigkeit des Personenverkehrs ab 2004. Gleichzeitig sagen die Wirtschaftsforscher unseren Nachbarländern einen bedeutenden Wirtschaftsaufschwung voraus. Doch das bestehende Wohlstandsgefälle zum Westen müsse sich auf 25 bis 30 Prozent verringern, damit sich das Auswandern praktisch nicht mehr bezahlt macht. Die Einführung von Übergangsmaßnahmen wird sicherlich Gegenstand der Beitrittsverhandlungen werden.

Übertriebene Befürchtungen hinsichtlich einer "Überflutung" der Arbeitsmärkte der derzeitigen Mitgliedstaaten sind jedoch nicht angebracht. Eine schnelle Öffnung der Arbeitsmärkte entspricht auch nicht den Interessen der Beitrittsländer, da sie ihre flexibelsten und am besten ausgebildeten Kräfte verlieren würden. Außerdem wird die Wanderung von Arbeitskräften nicht allein durch Lohnunterschiede bestimmt. Sprachbarrieren, die positive Einstellung zum Heimatland und Verkehrsprobleme sind nur einige der Faktoren, die eine Einschränkung der tatsächlichen Migration bewirken.

Darüber hinaus hat Österreich auch im Bereich der Arbeitsplätze bisher von der Ostöffnung profitiert. Zwischen 1989 und 1994 wurden insgesamt 56.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Nach Abzug der Arbeitsplatzverluste verblieb eine Nettoerhöhung von 20.000. Manche Branchen würden bereits jetzt mit Engpässen zu kämpfen haben, wenn sie keine Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen Staaten beschäftigen könnten.

Durch die Erweiterung sollen weder das Lohnniveau noch die Sozialstandards in Österreich sinken. Um dies zu garantieren, hat die Europäische Union die Entsenderichtlinie verabschiedet. Seitdem sind Unternehmer verpflichtet, wenn sie Arbeitskräfte in ein anderes Mitgliedsland entsenden, die Standards des jeweiligen Ziellandes einzuhalten. Daran sind auch die neuen Mitglieder gebunden.

6 Sicherheit

Offene Grenzen bringen Reisefreiheit und bessere Bedingungen für die Wirtschaft. Allerdings kann diese neue Freiheit auch für illegale Geschäfte und organisierte Kriminalität genutzt werden. Alle Bewerberländer stehen – in unterschiedlichem Ausmaß – vor der Herausforderung der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Terrorismus, Menschenhandel und Rauschgifthandel.

Die Erweiterung der Union bietet die Gelegenheit, gemeinsame Probleme in diesen Bereichen, die sowohl die heutige Union als auch die Beitrittsländer betreffen, wirksamer anzugehen. So haben die Justiz- und Innenminister der EU und Kollegen aus den 10 mittel- und osteuropäischen Ländern und Zypern im Mai 1998 einen "beitrittsvorbereitenden Pakt gegen organisierte Kriminalität" geschlossen. Der Pakt unterstützt die Beitrittskandidaten bei der Annahme des EU-Rechts in den Bereichen Inneres und Justiz sowie bei der Umsetzung von gemeinsamen Projekten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Mit dem Beitritt zur Union werden diese Länder auch die Schengen-Regelungen übernehmen und mit Europol zusammenarbeiten, um die Bekämpfung der organisierten Kriminalität noch effizienter zu gestalten.

 

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