Vortrag

Perspektiven der Europäischen Raumentwicklung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin einerseits erfreut, einmal nicht über den Euro sprechen zu müssen, andererseits bin ich aber kein Spezialist der Raumplanung. Das heißt, ich hatte einige Zweifel und das Thema ist eine gewisse Herausforderung für mich. Ich konnte aber gar nicht ablehnen, da im letzten Jahr auf Unionsebene wichtige Entscheidung hinsichtlich einer Europäischen Raumentwicklung getroffen worden sind. 1997 war für die Europäische Raumplanung ein Jahr der Neuerungen und Reformen, und zwar - lassen Sie mich diese Termini verwenden - für die Raumplanung im engeren und im weiteren Sinn.

Im engeren Sinn, weil im Juni 1997 ein erster Entwurf des "Europäischen Raumentwicklungskonzeptes" vorgelegt wurde und im weiteren Sinn, weil als Kern der Agenda 2000 die Neuordnung der Strukturpolitik der Union beschlossen worden ist.

Für den gelernten Nationalökonomen stehen wirtschaftliche und soziale Fragen im Zentrum des Interesses und die Raumplanung ist die Basis, auf der die Strukturpolitik der Union aufbaut. Die Strukturpolitik ist demnach die in Transferzahlungen übersetzte Raumplanung abzüglich politischer Kompromisse.

Etwas ironisch betrachtet könnte man sagen: "Die Strukturpolitik der Union stellt die Mittel zur Verfügung, die von den Raumplanern ausgegeben werden." Es handelt sich dabei immerhin um ein Drittel des Budgets der Europäischen Union. Für die Jahre 1994-1999 stehen den Strukturfonds über 155 Milliarden ECU zur Verfügung. Ich kann mir vorstellen, daß Sie mit dieser Aussage nicht besonders glücklich sind und wollte damit nur auf einen Umstand hinweisen, mit dem ich mich später noch intensiver beschäftigen werde: Vor mehr als 10 Jahren ist durch die Einheitliche Europäische Akte der Abschnitt "wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt" in den Vertrag aufgenommen worden. Dadurch wurden die Struktur- und Regionalpolitik zum Vertragsrecht empor gehoben und die Strukturfonds reformiert. Ungefähr zur selben Zeit begann man auf Kommissionsebene über die künftige Raumordnung der Gemeinschaft nachzudenken. 1991 hat die Kommission dann das Dokument "Europa 2000: Perspektiven der künftigen Raumordnung der Gemeinschaft" veröffentlicht. Es wurde argumentiert, daß Raumplanung auf europäischer Ebene eine Voraussetzung für die harmonische Entwicklung der Gemeinschaft und die bessere Integration der peripheren Regionen sei. Die Europäische Raumplanung und Regionalpolitik verfolgen die gleichen Ziele. Damit soll selbstverständlich die Bandbreite der Raumplanung keineswegs eingeschränkt werden. Ich möchte dies nur hervorheben, da die Strukturpolitik für die Kommission von besonderer Bedeutung ist.

Meine Damen und Herren!

Die wirtschaftlichen und sozialen Divergenzen innerhalb der Union sind erheblich. Bei den strukturellen Problemen dominieren die regionalen Unausgewogenheiten. Sie schlagen sich in einem beträchtlichen Einkommensabstand zwischen den Regionen und in Beschäftigungsproblemen nieder. Zu den regionalen Unterschieden innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten kommen die teilweise enormen Unterschiede im Leistungsniveau der jeweiligen Volkswirtschaften hinzu. So reichte 1997 die Bandbreite des BIP pro Einwohner in Kaufkraftstandards (KKS) von 13.187 in Griechenland bis 32.885 in Luxemburg. Der EU-Durchschnitt lag bei 19.287 KKS. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote betrug 1997 in Luxemburg 3.7% und in Spanien 20.9%. Bei einem Gemeinschaftsdurchschnitt von 100 für das BIP je Einwohner reichte die Einkommensspanne von 36 auf den Ägäische Inseln bis 209 in Hamburg.

Hier ist die Europäische Solidarität gefordert. Die Erfahrung zeigt, daß das freie Spiel der Marktkräfte nicht ausreicht, um eine ausgewogene Entwicklung zu gewährleisten. Die regionalen Disparitäten müssen ausgeglichen werden, und dazu bedarf es öffentlicher Interventionen. Wir müssen die Attraktivität der benachteiligten Regionen erhöhen, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Schon allein, um die Abwanderung, Landflucht und Überalterung der peripheren Gebiete zu verhindern.

Solidarität ist ein Teil des Europäischen Gesellschaftsmodells. Dieses verbindet die Grundwerte der Demokratie und Menschenrechte mit Prinzipien der Marktwirtschaft, der Solidarität sowie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sind gleichermaßen verpflichtet, Entwicklungsunterschiede zwischen Staaten und Regionen abzubauen, Armut zu beseitigen und allen Unionsbürgern Zugang zur Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist in erster Linie Aufgabe der Mitgliedstaaten. Dies ergibt sich nicht nur aus der Aufgabenverteilung in der Gemeinschaft, sondern auch aus dem Subsidiaritätsprinzip und dem Verhältnis der Haushalte der Mitgliedstaaten zu dem der Union. Der finanzielle Rahmen der Strukturpolitik der Union beträgt nicht einmal 0,5% des Gemeinschafts-BIP. Darüber hinaus ist festzuhalten, daß nicht nur Strukturpolitik im eigentlichen Sinn zur Stärkung der Kohäsion führt, sondern daß alle Politikbereiche Auswirkungen auf den Zusammenhalt in der Gemeinschaft haben.

Im November 1996 hat die Kommission den ersten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union veröffentlicht. Damit sind erstmals die Fortschritte bei der Verbesserung des Zusammenhalts beziehungsweise bei der Verringerung der Unterschiede im Lebensstandard und den wirtschaftlichen Chancen zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen evaluiert worden. In nur zehn Jahren ist es den vier ärmsten Ländern der EU gelungen, ihr Pro-Kopf-Einkommen von 66 auf 74% des Gemeinschaftsdurchschnitts zu steigern. Hierzu hat die Strukturpolitik der EU wesentlich beigetragen. Das Wachstum in der Union nahm jährlich etwas über 2% zu, die Beschäftigung um zirka 0,5%. Seit 1983 sind 7 Millionen Arbeitsplätze jährlich geschaffen worden.

Der Kohäsionsbericht vergißt aber auch nicht, auf die weniger guten Ergebnisse hinzuweisen und definiert diese als Aufgaben der Strukturpolitik für die Zukunft. So ist die Arbeitslosigkeit und zunehmende Armut auch in den Städten für einen großen Teil der Bevölkerung der Union eine harte Realität. In den südlichen Staaten lebt immer noch ein relativ hoher Bevölkerungsanteil unter der Armutsgrenze. Dort hat sich die Lage wenigstens nicht verschlechtert. In den nördlichen Mitgliedstaaten jedoch nimmt die Armut, vor allem als Folge der Arbeitslosigkeit, zu. Problematisch ist auch, daß sich trotz Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Mitgliedstaaten regionale Disparitäten innerhalb der Mitgliedstaaten eher verschärft haben. In Portugal hat sich die Schere zwischen dem Alentejo und der Region Lissabon gegenüber den achtziger Jahren noch einmal geöffnet. Auch in Belgien ist der Abstand zwischen der Hauptstadt und der wallonischen Krisenregion Hainaut noch einmal stark gewachsen.

Als Conclusio kann man festhalten, daß die schwächeren Mitgliedstaaten langsam aber spürbar aufschließen, regionale Ungleichgewichte innerhalb der Mitgliedstaaten jedoch eher zunehmen.

Meine Damen und Herren!

Im Kohäsionsbericht steckt der Arbeitsauftrag der nächsten Jahre für die Struktur- und Kohäsionspolitik der Union. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht hat sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zur Europäischen Union weiterentwickelt und das Ziel der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in das Zentrum der europäischen Integration gerückt. Damit übernimmt die Union praktische Verantwortung für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, was nicht zuletzt in der beträchtlichen Aufstockung der Strukturfondsmittel auf ein Drittel des Gemeinschaftshaushalts zum Ausdruck gekommen ist. Die Union ergänzt mit ihren Politiken die Anstrengungen der Mitgliedstaaten, indem sie die nationale Perspektive um eine europäische Entwicklungsdimension erweitert, durch gemeinschaftliche Programme selbst zum Abbau regionaler Disparitäten beiträgt und einen Rahmen für Koordinierung und Erfahrungsaustausch schafft.

Europäische Regionalpolitik leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft insgesamt, denn funktionsfähige Städte und eine ausgewogene Regionalstruktur sind die grundlegende Voraussetzung für wirtschaftliche Effizienz und Innovationsbereitschaft. Das große Ziel eines wettbewerbsfähigen, regional ausgeglichenen und sozial gerechten europäischen Raumes läßt sich nur verwirklichen, wenn es gelingt, eine Balance zwischen der Effizienz der Märkte und der Sicherung sozialer Stabilität zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren!

Das Inkrafttreten des Binnenmarktes 1993, die Erweiterung der Union um Österreich, Finnland und Schweden im Jahr 1995 und der Ausbau der Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern macht eine bessere Koordinierung der europäischen Raumplanung unerläßlich. Die Europäische Kommission hat sich seit 1989 mit diesen Fragen intensiv auseinandergesetzt und ein Studienprogramm eingeleitet. Die Ergebnisse wurden 1991 als Dokument "Europa 2000" und 1994 als "Europa 2000+" veröffentlicht. Damit wurde die Wichtigkeit einer gemeinsamen Vorgehensweise bei der Raumplanung hervorgehoben.

Diese Vorarbeiten mündeten letztes Jahr in der Präsentation des ersten offiziellen Entwurfs des "Europäischen Raumentwicklungskonzepts". Die Tatsache, daß es nach 9-jährigen Bemühungen nun einen ersten offiziellen Entwurf gibt, wird von der Kommission als Erfolg gewertet.

Der Binnenmarkt brachte einen liberalisierten Wirtschaftsraum mit freiem Wettbewerb im gesamten Unionsgebiet. Die Regionen stehen miteinander im Wettbewerb um Infrastruktur, Arbeitsplätze und Betriebsansiedelungen, aber sie haben nicht alle die gleichen Ausgangsbedingungen. Außerdem kann ungehinderter Wettbewerb zu Ineffizienzen führen. Deshalb muß eine übergeordnete und koordinierte Sichtweise eingenommen werden. Oftmals ist Zusammenarbeit nötig, um die Wettbewerbsfähigkeit von Regionen zu steigern, die unzureichend in den Wettbewerbsprozeß integriert sind. In anderen Fällen soll die Zusammenarbeit die negativen Auswirkungen eines ruinösen Wettbewerbs begrenzen. Deshalb ist der rote Faden des Europäischen Raumentwicklungskonzepts das Streben nach einem Gleichgewicht zwischen Wettbewerb und Zusammenarbeit, sodaß der gesamte europäische Raum ein optimales Niveau hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit erreicht. Dabei darf nicht vergessen werden, daß es nicht nur einen europainternen Wettbewerb gibt, sondern auch den Wettbewerb mit anderen globalen Wirtschaftskräften.

Als wirksamste Interventionsinstrumente stehen der Union die Struktur- und der Kohäsionsfonds zur Verfügung. Dabei achtet das Europäische Raumentwicklungskonzept besonders auf die nachhaltige Entwicklung, da es Limits für das wirtschaftliche Wachstum gibt. Erwähnt sei nur die Umweltverschmutzung oder die Problematik der Agglomeration. Das Europäische Raumentwicklungskonzept betrachtet diese Faktoren in Ihrer europäischen Dimension, wobei die Basis immer ist:

- wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,

- nachhaltige Entwicklung und

- ausgeglichene Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Raum.

Drei politische Ziele und Optionen für den Europäischen Raum werden definiert:

- erstens: ein ausgewogeneres und polyzentrisches Städtesystem und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land,

- zweitens: gleicher Zugang zu Infrastruktur und Wissen und

- drittens: intelligentes Management und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes.

Lassen Sie mich nur kurz auf den ersten Punkt eingehen. Der Entwurf des Europäischen Raumentwicklungskonzepts fordert ein ausgewogeneres und polyzentrisches Städtesystem sowie eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land. Die Entwicklung von Europas Städten und deren Beziehungen untereinander sind der wichtigste Einflußfaktor für die räumliche Ausgewogenheit Europas. In jüngster Zeit hat es große Veränderungen gegeben: neue und verschiedene Typen an Städtenetzen, Städtecluster, der Wandel des ökonomischen Potentials der Städte und deren fortschreitende räumliche Expansion sowie die wachsende soziale Segregation und die sinkende urbane Lebensqualität. Auch die ländlichen Räume wandeln sich schnell und werden unterschiedlicher: Es gibt nicht nur mehr eine, sondern verschiedene Arten des ländlichen Raums. Ihre Beziehungen zu den Städten hat sich verändert, spezifische Siedlungsstrukturen entwickeln sich und die ländliche Wirtschaft muß einen fundamentalen Strukturwandel bewältigen.

Soviel zur Analyse der Problemstellung. Die Lösungsansätze faßt der Bericht unter folgenden Schlagworten zusammen:

- Komplementarität und Kooperation zwischen den Städten,

- Dynamische, attraktive und wettbewerbsfähige Städte,

- Nachhaltige Entwicklung der Städte,

- Partnerschaft zwischen Stadt und Land und

- Diversifikation der ländlichen Gebiete.

Die Städte müssen zu neuen Formen der Zusammenarbeit finden und als Motoren des wirtschaftlichen Wachstums fungieren. Zusammenarbeit allein reicht aber nicht aus, da die weniger entwickelten Städte im globalen Wettbewerb benachteiligt wären. Besonderes Augenmerk muß kleinen Städten zuteil werden, die als Triebkraft für die Revitalisierung der niedergehenden ländlichen Regionen dienen können. Generell muß die Expansion der Städte besser kontrolliert werden genauso wie das städtische Ökosystem. Die bessere Erreichbarkeit mit Verkehrsmitteln, die sowohl effektiv als auch umweltfreundlich sind, gehört selbstverständlich auch zu den Vorschlägen des Konzepts.

Die Partnerschaft zwischen Stadt und Land muß vor allem in Regionen neubewertet werden, die durch das Wirtschaftswachstum neuen Belastungsarten unterworfen sind oder die vom Niedergang der Landwirtschaft betroffen sind. In landwirtschaftlich besonders produktiven Regionen sind umweltpolitische Maßnahmen erforderlich, besonders interessant ist dabei das Potential, das in erneuerbaren Energiequellen zu finden ist.

Meine Damen und Herren!

Die Umsetzung dieser Zielvorgaben ist zu einem großen Teil Aufgabe der Strukturpolitik. Mit der Agenda 2000 hat die Kommission im Juli 1997 ein Reformprogramm vorgestellt, indem sich einige der genannten Forderungen wiederfinden. Ein zusätzlicher Grund für die Neuordnung der Strukturpolitik ist der Beitritt von Ländern mit einer unzureichenden sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur.


Die derzeit geltenden 7 Zielgebiete sollen zu 3 zusammengefaßt werden. Die maximale Fördersumme für einen Mitgliedstaat soll mit 4% des nationalen BIP begrenzt werden.

Ziel 1 - Fördergebiete wären weiterhin solche Regionen, deren Pro-Kopf-Einkommen unter 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes liegt. Diese Gebiete haben die größten Probleme hinsichtlich Einkommen, Beschäftigung, Produktionssystemen und Infrastruktur. Deshalb soll hier mit einem Anteil von 2 Dritteln an den gesamten Strukturfondsmitteln weiterhin der Schwerpunkt der Förderungen aus den Strukturfonds liegen. Wesentlichstes Ziel der Förderungen ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die letztendlich die Voraussetzung für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist.

Für Regionen, die nach Auslaufen der geltenden Planungsziele ab dem Jahre 2000 nicht mehr im Ziel 1 - Katalog aufscheinen, da sie nun knapp über der 75%-Marke liegen, sollte es, unseren Vorstellungen nach, kein abruptes Ende sondern ein sogenanntes "phasing-out" der Förderungen geben.

Ziel 2 - Fördergebiete wären Regionen, die von erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Umstellungen betroffen sind. Zum Beispiel die Umstellung von einer Industrie- auf eine Dienstleistungsregion oder ländliche Gebiete mit stark rückläufiger Entwicklung. Wichtigster Ansatzpunkt für diese Förderung sind die innovativen Klein- und Mittelbetriebe sowie die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung in den städtischen Problemgebieten. Durch die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung soll der Zugang zu den neuen Technologien erleichtert und somit die Qualifikation der Arbeitnehmer den Anforderungen der modernen Wirtschaft angepaßt werden. Kriterien der Mittelvergabe sind die Arbeitslosenquote, der Wandel der Beschäftigung in der Industrie und in der Landwirtschaft sowie die Dimension der sozialen Ausgrenzung.

Ich denke, daß vor allem im neuen Ziel 2 das Potential steckt, mit dem an die Fragestellung "Stadt gegen Umland" herangegangen werden kann. Kommissar Fischler hat es nämlich folgendermaßen auf den Punkt gebracht: "Das neue Ziel 2 soll Großstädte mit exorbitanter Arbeitslosigkeit abdecken, ländliche Räume mit einem großen Umstrukturierungsbedarf und wie bisher Gebiete mit rückläufiger industrieller Entwicklung."

Zur Erfassung der nicht unter die Ziele 1 und 2 fallenden Regionen wird ein neues Ziel 3 geschaffen. Dieses bezweckt, die Ausbildungs-, Berufs- und Beschäftigungssysteme der Mitgliedstaaten anzupassen und zu modernisieren. Während die ersten beiden Ziele auf Regionen abzielen, wäre dieses dritte Ziel ein sogenanntes horizontales, das heißt unionsweites, Ziel.

Es sollen Maßnahmen in folgenden 4 Bereichen gefördert werden: Erleichterung des wirtschaftlichen und sozialen Wandels; lebenslanges Lernen und Verbesserung der Fortbildungssysteme; aktive Arbeitsmarktpolitik und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung.

Insgesamt sind zwischen den Jahren 2000 und 2006 rund 45 Milliarden ECU, das sind derzeit etwa 620 Milliarden Schilling, für die mittel- und osteuropäischen Länder an Strukturhilfen eingeplant. Davon wird jedes Jahr 1 Milliarde ECU, das sind cirka 13,8 Milliarden Schilling, ausschließlich für jene mittel- und osteuropäischen Staaten bereitgestellt, die noch nicht Mitglied der EU sind. Daher bezeichnet man diese Gelder auch als sogenannte "Heranführungshilfen".

Meine Damen und Herren!

Jacques Delors meinte: "Einen Binnenmarkt kann man nicht lieben." Aber ich denke, daß wir durch gemeinsame Anstrengungen den Binnenmarkt zu einem wirtschaftlich und sozial ausgewogenen Europa formen können, mit dem sich die Menschen gerne identifizieren.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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