TIERARZT
Mag. CHRISTIAN FERBER
1140 Wien - Hauptstraße 114

Tel.: 01 / 577 43 00 tierarzt.cferber@chello.at Fax: 01 / 979 66 95

Aktuelles

Einreisebestimmungen in die wichtigsten Länder

mit freundlicher Unterstützung der 4 Pfoten
(Stand: Juni 1998)

Einreiseland Bestimmungen
Baltikum
(Estland, Lettland und Litauen)
Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage), Tiere sind in den meisten Hotels nicht erlaubt!
Belgien
Deutschland
Dänemark
Luxemburg
Internationaler Impfpaß, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate - bei Katzen nicht älter als 6 Monate)
Bulgarien Internationaler Impfpaß Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate)
Finnland
Rumänien
Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate - bei Katzen nicht älter als 6 Monate)
Frankreich Internationalter Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 5 Tage!) und Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate die Mitnahme von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten
Griechenland Internationaler Impfpaß, Amtstierärztiches Gesundheitszeugnis in Englisch oder Französisch (nicht älter als 10 Tage), Tollwutimpfung (mindestens 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate)
Großbritannien
Irland
Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne
Italien Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 30 Tage), Tollwutimpfung (mind. 20 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 11 Monate), Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, daß sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können
Kroatien Internationaler Impfpaß oder, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, Tollwutimpfung (mind. 15 Tage vor Grenzübertritt, nicht älter als 6 Monate)
Malta Einreiseverbot von Haustieren
Niederlande Internationaler Impfpaß, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate)
Bundesrepublik Jugoslawien
Republik Makedonien
Türkei
Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder, Tollwutimpfung (mind. 15 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 6 Monate)
Polen Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 6 Monate). Für Katzen ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 3 Tage (!) sein darf, erforderlich
Portugal Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfung (mind. 21 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate)
Rumänien Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage), Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate)
Schweiz Internationaler Impfpaß, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, aber nicht älter als 12 Monate), (Tiere bis 5 Monate brauchen keine Impfung, sondern ein Gesundheitszeugnis aus Europa, nicht Türkei und GUS.), Einfuhrverbot
Slowakei Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage), Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, aber nicht älter als 12 Monate), Zusätzliche Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden, bzw. Panleukopenie bei Katzen)
Slowenien Bei einem Aufenthalt bis zu 30 Tagen: Internationaler Impfpaß, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 6 Monate - bei Tieren unter 1 Jahr nicht älter als 14 Tage).
Bei längereren Aufenthalten rechtzeitig erkundigen!
Spanien Internationaler Impfpaß und Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate - bei Katzen nicht älter als 6 Monate), Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
Tschechien Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate) zusätzlich muß eine Impfung gegen den Viren-komplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden, bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Tage) verlangt
Türkei Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (mit türkischer Ðbersetzung), Tollwutimpfung (mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate).
Für die Rückreise nach Österreich muß die Tollwutimpfung mind. 30 Tage alt, bzw. nicht älter als 12 Monate sein)
Ungarn Internationaler Impfpaß, Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, Tollwutimpfung (mind. 10 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate)
USA Internationaler Impfpaß, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage vor Grenzübertritt, bzw. nicht älter als 12 Monate), Quarantäne nur auf Hawaii