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Ultraschall in Schwimmteichen, Naturpools und Kleinbadeteichen An dieser Stelle hatte ich zwei Fallstudien zum Einsatz
von Ultraschall gegen Algen in Schwimmteichen veröffentlicht. Nachdem
die Studien schon älteren Datums waren und ein Hersteller derartiger
Geräte mehrfach mit Klagen gegen meine Aussagen gedroht hat, habe
ich die Fallstudien nun entfernt. So ist der Einsatz von Ultraschall gegen Algen in Schwimmteichen und Naturpools laut ÖNORM L 1128:2013 unzulässig. In Kleinbadeteichen (öffentliche, naturnah aufbereitete Badegewässer, Anm.) ist die Behandlung mit Ultraschall laut ÖNORM L 1126:2010 zu unterlassen. Klare Worte findet auch die Bäderhygieneverordnung
2012 (BHygV 2012) des österreichischen Gesundheitsministers im 6.
Abschnitt (Kleinbadeteiche) unter § 69 (2): "Zusätze und
Eingriffe, die eine Schädigung der Biologie bewirken
können, wie Desinfektionsmittel, UV-Bestrahlung, Ultraschallbehandlung,
schwermetallhaltige Produkte, Fungizide, Algizide und dgl. sind unzulässig." |