Mediation - Ein neuer Weg bei Familienkonflikten. Sie leben vor / in / nach einer Scheidung oder haben familiäre Auseinandersetzungen. Vieles bedrückt Sie:
- Werde ich diese Streitereien persönlich durchstehen?
- Wieviel wird das Gerichtsverfahren kosten?
- Wie lange wird das Verfahren dauern?
- Werde ich zu meinem Recht kommen?
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Der Weg aus der Sackgasse
Die Mediation hilft Ihnen, in dieser schwierigen Situation eine tragbare Lösung zu finden; eine Regelung, bei der es keinen Verlierer gibt und mit der Sie sich auch künftig noch ins Gesicht schauen können.
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Was bei der Mediation geschieht
Je nach individueller Situation gibt es zwei Modelle der Vermittlung:
- Einzelmediation oder
- Co-Mediation: Hier leiten ein Jurist und ein Familientherapeut Ihre Gespräche und führen Sie zur Lösung Ihrer Konflikte.
Sie werden hier Gelegenheit finden, Ihre Standpunkte ausgiebig darzulegen. Anschließend sucht der Mediator mit Ihnen nach Möglichkeiten zur Lösung Ihres Konflikts. Sie werden Zeit haben, Für und Wider der einzelnen Standpunkte gründlich abzuwägen. Auch Befürchtungen und Ängste dürfen Sie ruhig äußern.
So erarbeiten Sie selbst eine optimale, beständige Regelung Ihrer Streitfragen; schließlich wissen Sie auch selbst am besten über Ihren Fall Bescheid.
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Bereitschaft genügt
Sie brauchen nicht über Vorkenntnisse oder besonderes Wissen zu verfügen. Es genügt, wenn Sie sich beide freiwillig zur Vermittlung entschließen und die Bereitschaft aufbringen, gemeinsam vor dem Mediator die offenen Fragen zur Sprache zu bringen.
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Wie Mediation abläuft
Meist kann die Mediation nicht schon in der ersten Stunde abgeschlossen werden, sondern benötigt etwa zwei bis fünf Gespräche in der Dauer von ein bis zwei Stunden. Die einzelnen Gesprächstermine werden mit dem Mediator flexibel vereinbart.
- Durch die Mediation gehen Ansprüche bei Gericht nicht verloren. Wenn das Verfahren schon läuft, sollten Sie den Umstand, dass Sie sich in Mediation befinden, dem Richter mitteilen. Er wird dann für die Dauer der Mediation mit dem Verfahren innehalten. Sie können aber beide jederzeit die Fortsetzung des Gerichtsverfahrens begehren.
- Was in der Mediation besprochen wird, wird vom Mediator vertraulich behandelt und nicht ans Gericht weitergeleitet. Der Vermittler ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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