Verband der österreichischen Lebensmittelkontrolle
(VOLK )http://members.chello.at/v.o.l.k./
Der Verband der österreichischen Lebensmittelkontrollorgane wurde im Jahre 1996 von den Landesverbänden der Bundesländer Wien, Tirol und Oberösterreich gegründet.
Mittlerweile gibt es in allen 9 Bundesländer Verbände und fast alle Inspektoren Österreichs sind hiermit Mitglieder des VOLK.
In vielen Bereichen ist es durch diese Organisation schon möglich gewesen, rasch und ohne bürokratische Hindernisse auf wichtige Anliegen der Lebensmittelkontrolleure zu reagieren.
Durch den EU-Beitritt Österreichs im Jahre 1995 hat es vor allem im Bereich der Lebensmittelgesetzgebung und der praktischen Handhabung der Vorschriften gravierende Änderungen in der Vollziehung gegeben.
Die Grundlage der Lebensmittelüberwachung in Österreich, das Lebensmittelgesetz (LMG) aus dem Jahre 1975 konnte in seinen wesentlichen Eckpunkten beibehalten werden.
Durch die neue geänderte Marktsituation in der Lebensmittelwirtschaft, des gemeinsamen Binnenmarktes und durch das Inkrafttreten der EG-rechtlichen Bestimmungen sind die Kollegen in der Überwachung gefordert innerhalb kürzester Zeit neue Vorgaben in ihre Tätigkeit miteinzubeziehen. Die Mitgliedschaft im Europäischen Verband der Lebensmittelkontrolle (EWFC) ermöglicht es rasch und unmittelbar einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen in Europa zu haben.
Im Jahr 2002 wurde durch die Österreichische Bundesregierung der Probenuntersuchungsbereich durch die zuständigen Kontrolllabors für die Lebensmittelüberwachung im Sinne des LMG 1975, vollkommen neu organisiert.
Das Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium hat im Zuge der allgemeinen Aufgabenreform die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gegründet.
Die Untersuchungslabors, die direkt dem Bundesgesetzgeber unterstellt sind, wurden hier zusammengefasst.
Eine GesmbH ist die neue Struktur der Untersuchungslabors. Diese muss jedoch zu hundert Prozent in Staatsbesitz bleiben. Alle Beschäftigten, auch die Gutachter sind jedoch keine öffentlichen Bediensteten mehr, sondern Mitarbeiter in einer Privat-GesmbH.
Diese Agentur ist auch für die wissenschaftliche Beratung und Bewertung in Lebensmittelfragen zuständig.
Inwieweit die Objektivität und Unabhängigkeit der Bediensteten in einer derartigen Organiationsform gewahrt bleibt, bezweifelt der VOLK in vielen Punkten.
Die Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist bis dato in den Händen der Bundesländer; die Betriebskontrollen und Probenziehungen, die Risikobewertung und das Risikomanagement erfolgt hier.
Es ist jedoch ein neues Bundeslebensmittelgesetz in Vorbereitung. Grundlage sollte die Abdeckung aller relevanten Bereiche der Nahrungsmittelkette vom „Feld auf den Tisch“ sein.
Der Erfahrungsaustausch der österreichischen Lebensmittelkontrolleure mit den europäischen Kollegen, die Harmonisierung in der praktischen Handhabung der einschlägigen Gesetze, eine auf europäischer Ebene geregelte Aus-und Weiterbildung der Inspektoren sind die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht für das Bestehen des euopäischen Verbandes der Lebensmittelkontrolleure.
Des weiteren ergibt sich für Österreich ein breites Betätigungsfeld mit den Kollegen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten der letzten Beitrittsrunde.
Rudolf Brunnbauer
(Lebensmittelkontrolleur und Vertreter Österreichs im EWFC)