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      Karl-Heinz Eigentler
 Vorsitzender Region West

„Neuentwurf für Dienstleistungsrichtlinien ist notwendig“

Die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie der EU-Kommission wird weiterhin heftig diskutiert.
Das Ziel Mobilitätshemmnisse am Arbeitsmarkt in der EU abzubauen ist grundsätzlich begrüßenswert,
da unsere gut ausgebildeten Arbeitskräfte in anderen Ländern aufgrund ihrer Fähigkeiten sehr gefragt sind. Die Medaille hat leider zwei Seiten.
Hauptrisiko ist nach wie vor die Einführung des Herkunftslandprinzips, das vorsieht, dass der Dienstleistungserbringer den Regelungen seines Herkunftslandes unterliegt und nicht denen des Mitgliedstaates, wo er die Dienstleistung erbringt.


Sorge um heimische Arbeitsplätze durch
Sozial- und Lohndumping

Das bedeutet, dass ein polnischer Arbeitnehmer in Österreich nicht nach den sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen Österreichs arbeitet, sondern nach den geltenden polnischen Arbeitsgesetzen.
Die Gefahr des Sozial- und Lohndumping ist gegeben und somit besteht Grund zur Sorge um heimische Arbeitsplätze. Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich gegen den vorliegenden Entwurf der Kommission auszusprechen. Im Antrag fordern die Koalitionsparteien das Herkunftslandprinzip durch ein Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Mindestnormen zu ersetzen. Sollten diese Änderungen nicht Einzug in die Richtlinien finden, dann darf nicht zugestimmt werden.

Bisher wurden ca. 1.600 Abänderungsanträge im
EU-Parlament eingebracht

Das ist Beweis genug, dass der Entwurf der Kom-mission überarbeitet werden muss. Die Kommission muss den Vorschlag zurückziehen und einen neuen Entwurf vorlegen.

 

Ab 1. Jänner 2006 hat Österreich die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Bundeskanzler Schüssel hat bereits klar gemacht, dass ein neuer Entwurf die beste Lösung für die mittlerweile völlig verfahrene Situation ist.
Die im September 2005 bereits beschlossene Richtlinie der „Anerkennung von Berufsqualifikationen“ lässt eine gewisse Hoffnung aufkommen, dass die Kommission doch noch zum Einlenken bereit ist. Denn diese Richtlinie, bei der es um die Anerken-nung von Ausbildungen in reglementierten Berufen geht, zeigt bereits wichtige Änderungen, die auch in die Dienstleistungs-Richtlinie Einzug finden könnten.

Hohes Ausbildungsniveau bedingt
Qualität der Dienstleistungen

Außerdem sollten die europäischen Berufsstände Mindestnormen für den erforderlichen Ausbildungs-stand festlegen und Ausbildungspässe ausstellen, die Qualifikationen nachweisen helfen. Das hohe Aus-bildungsniveau ist die Qualität der Dienstleistungen sowie die große Stärke der Berufe. Dies muss im Sinne der Erhaltung der Arbeitsplätze weiterhin bleiben.


                                              Fazit
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