Ausgangsbasis für Konzept zur Neuregelung des gesamten
Nahverkehrs ist ein Rech-nungshofsrohbericht, der kritisiert, dass
im öffentlichen Nahverkehr Finanzierungsströme und Aufgaben
sowohl innerhalb des Bundes als auch zwischen den Gebietskörperschaften
zersplit-tert sind. Kritisiert wird weiters, dass der Bund für
die Verkehrsversorgung im gesamten Bun-desgebiet (ausgenommen große
Städte, die mit eigenen Verkehrsbetrieben die Aufgabenträgerschaft
wahrnehmen) verantwortlich ist.
Andererseits ist geplant, Teile der Schieninfrastruktur an die Länder
zu übertragen. Analog dem Bundesstraßennetz soll der
Bund nur mehr für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb des
Bundes-schienenetzes zuständig sein („Kernnetz“). Das Ergänzungsnetz
und bestimmte Teile des Kernnetzes, die überwiegend regionale
Bedeutung haben, sollen zu Landesschienenstrecken werden. Privatbahnen
sollen ebenfalls gänzlich in die Zuständigkeit der Länder
übergehen und zwar die gesamte „Besor-gung“, das heißt
der Bau, die Erhaltung und der Betrieb der Infrastruktur. Der Bau,
die Erhaltung und der Betrieb kommunaler Schienenstrecken (Straßenbahn,
Stadtbahn, U-Bahn) sollen den Gemeinden obliegen.
AUSWIRKUNGEN:
Neben der formalen Übertragung von Aufgaben und Infrastruktur
ist geplant, dass der Bund den Ländern und Gemeinden für
die nächsten 10 Jahre jene Mittel zur Verfügung stellt,
die er selbst im Jahr 2003 für diese Aufgabe aufgewendet hat.
Es wird die Aufgabe der Länder sein, Rahmenpläne für
die Versorgung mit dem „Öffentlichen-Personen-Nahverkehr“ (Dichte
und Qualität) zu erstellen und die Leistungen im Nahverkehr
für die Landesschienenestrecken, Kraftfahrlinien, sonstige
Leistungen und für Baulichkeiten (wie Park&Ride-Anlagen)
zu bestellen.
STAND
der VERHANDLUNGEN:
Im Kraftfahrliniengesetz soll die Zuständigkeit der Länder
für länderüberschreitende Kraftfahrlinien festgelegt
und die Konzessionsdauer von derzeit 10 Jahre auf 5 bis 8 Jahre
reduziert werden, wobei das Land die genaue Laufzeit im Einzelfall
entscheiden muss. Die ÖPNV-Reform 2005 wird seit November 2004
in verschiedenen Arbeitskreisen – vor allem mit Vertretern aus den
Bundesländern – diskutiert. Das Verkehrsministerium setzte
einen außerordentlich engen zeitlichen Rahmen und erwartete
eine Beschlussfassung dieses Konzeptes für die Konferenz der
Landeshauptleute am 25.05.2005.
Über den Sommer 2005 tagen verschiedene Arbeitskreise zwischen
Bund – Länder – Verkehrsverbünde. Im Herbst 2005 sollen
erste Ergebnisse vorliegen. Anschließend werden die Gesetzesänderungen
vorbereitet und der Zielzeitpunkt für das Inkrafttreten der
Reform ist der 01.01.2006.