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      Karl-Heinz Eigentler
 Vorsitzender Region West

Nahverkehrsreform


Ausgangsbasis für Konzept zur Neuregelung des gesamten Nahverkehrs ist ein Rech-nungshofsrohbericht, der kritisiert, dass im öffentlichen Nahverkehr Finanzierungsströme und Aufgaben sowohl innerhalb des Bundes als auch zwischen den Gebietskörperschaften zersplit-tert sind. Kritisiert wird weiters, dass der Bund für die Verkehrsversorgung im gesamten Bun-desgebiet (ausgenommen große Städte, die mit eigenen Verkehrsbetrieben die Aufgabenträgerschaft wahrnehmen) verantwortlich ist.


Andererseits ist geplant, Teile der Schieninfrastruktur an die Länder zu übertragen. Analog dem Bundesstraßennetz soll der Bund nur mehr für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb des Bundes-schienenetzes zuständig sein („Kernnetz“). Das Ergänzungsnetz und bestimmte Teile des Kernnetzes, die überwiegend regionale Bedeutung haben, sollen zu Landesschienenstrecken werden. Privatbahnen sollen ebenfalls gänzlich in die Zuständigkeit der Länder übergehen und zwar die gesamte „Besor-gung“, das heißt der Bau, die Erhaltung und der Betrieb der Infrastruktur. Der Bau, die Erhaltung und der Betrieb kommunaler Schienenstrecken (Straßenbahn, Stadtbahn, U-Bahn) sollen den Gemeinden obliegen.

AUSWIRKUNGEN:

Neben der formalen Übertragung von Aufgaben und Infrastruktur ist geplant, dass der Bund den Ländern und Gemeinden für die nächsten 10 Jahre jene Mittel zur Verfügung stellt, die er selbst im Jahr 2003 für diese Aufgabe aufgewendet hat. Es wird die Aufgabe der Länder sein, Rahmenpläne für die Versorgung mit dem „Öffentlichen-Personen-Nahverkehr“ (Dichte und Qualität) zu erstellen und die Leistungen im Nahverkehr für die Landesschienenestrecken, Kraftfahrlinien, sonstige Leistungen und für Baulichkeiten (wie Park&Ride-Anlagen) zu bestellen.

STAND der VERHANDLUNGEN:

Im Kraftfahrliniengesetz soll die Zuständigkeit der Länder für länderüberschreitende Kraftfahrlinien festgelegt und die Konzessionsdauer von derzeit 10 Jahre auf 5 bis 8 Jahre reduziert werden, wobei das Land die genaue Laufzeit im Einzelfall entscheiden muss. Die ÖPNV-Reform 2005 wird seit November 2004 in verschiedenen Arbeitskreisen – vor allem mit Vertretern aus den Bundesländern – diskutiert. Das Verkehrsministerium setzte einen außerordentlich engen zeitlichen Rahmen und erwartete eine Beschlussfassung dieses Konzeptes für die Konferenz der Landeshauptleute am 25.05.2005.
Über den Sommer 2005 tagen verschiedene Arbeitskreise zwischen Bund – Länder – Verkehrsverbünde. Im Herbst 2005 sollen erste Ergebnisse vorliegen. Anschließend werden die Gesetzesänderungen vorbereitet und der Zielzeitpunkt für das Inkrafttreten der Reform ist der 01.01.2006.


                                              Fazit
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