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      Karl-Heinz Eigentler
 Vorsitzender Region West

Die Steuerentlastung

Die größte Steuerentlastung der zweiten Republik ist erst ein halbes Jahr in Kraft. Doch allerorts werden Stimmen für eine weitere Steuerreform laut. Ob es Rufe nach einer „Flat-Tax light“ oder nach einer höheren „Negativsteuer“, nach einer Ausweitung der Pendlerpauschale oder der Anhebung des Kilometergeldes sind, in allen Parteien und Interessensvertretungen wird an Konzepten gearbeitet.

        Die FCG ist in dieser Frage bereits seit einiger Zeit tätig und legt ihren Schwerpunkt – neben der Entlastung des Mittelstandes – auf die spürbare steuerliche Entlastung der Familie, die den Generatio-nenzusammenhalt sichert, der in einer Gesellschaft für Menschen in allen Lebensaltern unerlässlich ist.

Aus diesem Grund wird es im Zuge einer nächsten Steuerreform unumgänglich sein, einerseits die langjährigen Forderungen der FCG nach einer steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und andererseits die Absetzbarkeit von Pflege-, Krankheits- und Betreuungskosten von älteren Ange-hörigen zu realisieren. Durch eine Absetzbarkeit in diesen Bereichen könnte gleichzeitig eine Eindämmung des sogenannten „grauen“ Arbeitsmarktes gewährleistet werden. Im Gegenteil, es könnten sogar zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, die wiederum zu einem Mehr an Steuer- und Abgabeneinnahmen führen.

In Österreich gilt seit 1973 die (modifizierte) Individualbesteuerung, das heißt, dass jeder und jede Steuerpflichtige nur nach seiner Einkommenserzielung besteuert wird und die familiären Verhältnis-se keine Rolle spielen. Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen wie beispielsweise AlleinverdienerInnen- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbeträgen oder Regelungen für Sonderausgaben bzw. außergewöhnlichen Belastungen fließen familiäre Verhältnisse in die Besteuerung ein. Aufgrund dieser Tatsache, dass all diesen Maßnahmen bestimmte Einkommensgrenzen unterliegen, wird in der Regel jede/jeder einzelne Steuerpflichtige individuell besteuert.

Grundsätzlich sollte die Möglichkeit gegeben sein, von der Individualbesteuerung in eine Familienbesteuerung zu optieren. Dabei müssen Überlegungen nach der richtigen Methode angestellt werden. Durch ein Splitting des Familieneinkommens ist allerdings ein erschwerter Zugang der Frauen zur Berufstätigkeit zu befürchten, somit ist die Schaffung eines steuerfreien Existenzminimums pro Familienmitglied der einzig richtige Weg, Familien spürbar zu entlasten und trotzdem die Wahlfreiheit für Frauen zu gewährleisten. Bleibt nur noch, den Begriff Familie als solchen an die neuen Voraussetzungen anzupassen und zu definieren, ob jede (Ehe-) Partnerschaft bereits als Familie zählt und ob Kinder im gemeinsamen Haushalt leben müssen.

Gerade in einer modernen und offenen Gesellschaft muss die Familie als Keimzelle jeglicher menschlicher Gemeinschaft den Stellenwert erhalten, den sie verdient.


Dafür steht die FCG !


                                              Fazit
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