Die
FCG ist in dieser Frage bereits seit einiger Zeit tätig und
legt ihren Schwerpunkt – neben der Entlastung des Mittelstandes
– auf die spürbare steuerliche Entlastung der Familie, die
den Generatio-nenzusammenhalt sichert, der in einer Gesellschaft
für Menschen in allen Lebensaltern unerlässlich ist.
Aus diesem Grund wird es im Zuge einer nächsten Steuerreform
unumgänglich sein, einerseits die langjährigen Forderungen
der FCG nach einer steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
und andererseits die Absetzbarkeit von Pflege-, Krankheits- und
Betreuungskosten von älteren Ange-hörigen zu realisieren.
Durch eine Absetzbarkeit in diesen Bereichen könnte gleichzeitig
eine Eindämmung des sogenannten „grauen“ Arbeitsmarktes gewährleistet
werden. Im Gegenteil, es könnten sogar zusätzliche Arbeitsplätze
geschaffen werden, die wiederum zu einem Mehr an Steuer- und Abgabeneinnahmen
führen.
In Österreich gilt seit 1973 die (modifizierte) Individualbesteuerung,
das heißt, dass jeder und jede Steuerpflichtige nur nach seiner
Einkommenserzielung besteuert wird und die familiären Verhältnis-se
keine Rolle spielen. Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen
wie beispielsweise AlleinverdienerInnen- bzw. AlleinerzieherInnenabsetzbeträgen
oder Regelungen für Sonderausgaben bzw. außergewöhnlichen
Belastungen fließen familiäre Verhältnisse in die
Besteuerung ein. Aufgrund dieser Tatsache, dass all diesen Maßnahmen
bestimmte Einkommensgrenzen unterliegen, wird in der Regel jede/jeder
einzelne Steuerpflichtige individuell besteuert.
Grundsätzlich sollte die Möglichkeit gegeben sein, von
der Individualbesteuerung in eine Familienbesteuerung zu optieren.
Dabei müssen Überlegungen nach der richtigen Methode angestellt
werden. Durch ein Splitting des Familieneinkommens ist allerdings
ein erschwerter Zugang der Frauen zur Berufstätigkeit zu befürchten,
somit ist die Schaffung eines steuerfreien Existenzminimums pro
Familienmitglied der einzig richtige Weg, Familien spürbar
zu entlasten und trotzdem die Wahlfreiheit für Frauen zu gewährleisten.
Bleibt nur noch, den Begriff Familie als solchen an die neuen Voraussetzungen
anzupassen und zu definieren, ob jede (Ehe-) Partnerschaft bereits
als Familie zählt und ob Kinder im gemeinsamen Haushalt leben
müssen.
Gerade in einer modernen und offenen Gesellschaft muss die Familie
als Keimzelle jeglicher menschlicher Gemeinschaft den Stellenwert
erhalten, den sie verdient.