INFO       Karl-Heinz Eigentler

                                                                 Vorsitzender Region West

Auszug aus der Urlaubsdienstanweisung

In den letzten Tagen wurde ein Änderung des Urlaubsrechtes für Turnusbedienstete umgesetzt.
Im ersten Ansatz der Neuregelung des Urlaubsrechtes wurde bei den Turnusbediensteten eine 6-Tage-Woche für die Berechnung des Urlaubsausmaßes herangezogen. Die Begründung war, dass ein Tag in der Woche als Wochenruhe berücksichtigt wird und jeder Tag, der keine Dienstleistung aufweist, keinen Urlaubstag erforderlich macht.
Durch die Parallelrechnung Urlaubsstunden und Urlaubstage war die Möglichkeit gegeben, dass am Ende des Urlaubsjahres Urlaubstage vorhanden - jedoch die Urlaubsstunden verbraucht waren. Es besteht zwar die Möglichkeit, diese Urlaubstage zu konsumieren, jedoch brachten diese Urlaubstage eine Bringschuld für den ÖBB-Angestellten. Diese Bringschuld verfällt in den Durchrechnungszeiträumen nicht und muss mit Mehrleistung ausgeglichen werden.
Durcg diese Regelung ist diese Entwicklung abgeschwächt und im Turnusdienst bleibt der Anspruch der Urlaubstage dadurch, wie durch die alte Regelung, gleich.
Bei fünf Wochen Urlaubsanspruch ergibt sich dadurch ein Anspruch von 37 Urlaubstagen sowie bei sechs Wochen Urlaubsanspruch ergeben sich dadurch 44 Tage Urlaubsanspruch.
Genauso wird der Nachtzusatzurlaub fpür den Turnusdienst umgerechnet. Deshalb gebührt jenen KollegenInnen, welche mehr als 50 Nachtdienstleistungen im Urlaubsjahr erbringen, ein Zusatzurlaub von 8 Tagen.

Sollten Fragen diesbezüglich vorhanden sein, dann melde dich einfach. Ich stehe gernne Rede und Antwort.
:

Urlaubsanspruch und Urlaubsjahr
ÖBB-Angestellten ist in jedem Urlaubsjahr ein Erholungsurlaub zu gewähren. Das Urlaubsjahr umfasst
den Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis 31. März des nächsten Jahres.

Gebührendes Urlaubsausmaß in Werktagen
Das Urlaubsausmaß beträgt mindestens 30 Werktage. Es erhöht sich ab jenem Urlaubsjahr,
in dem eine Dienstzeit von 25 Jahren erreicht wird, auf 36 Werktage.

Tatsächliches Urlaubsausmaß in Kalendertagen im Turnusdienst

Das tatsächliche Urlaubsausmaß für die im Turnusdienst beschäftigten ÖBB-Angestellten
ist nach folgender Formel zu ermitteln:

gebührendes Urlaubsausmaß in Werktagen X 6,67 = tatsächliches Urlaubsausmaß
5,5 im Turnusdienst in Kalendertagen
Stundenreste sind auf einen Kalendertag (Urlaubstag) zu ergänzen.

Alle in die Urlaubstage fallende Sonn- und Feiertage sowie dienstplanmäßige Ruhetage
sind als Urlaubstage anzurechnen.

Zusatzurlaub bei Nachtarbeit

ÖBB-Angestellte haben für jedes Urlaubsjahr, in dem sie mindestens 21 mal in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr mindestens drei Stunden zur Arbeitsleistung herangezogen werden (Nachteinsatz),
Anspruch auf Zusatzurlaub im Ausmaß von 3 Werktagen.

Wird der ÖBB-Angestellte :

31 bis 40 mal zu derartigen Nachteinsätze herangezogen, beträgt der Zusatzurlaub 4 Werktage.Bei
41 bis 50 solcher Nachteinsätze gebührt Zusatzurlaub im Ausmaß von 5 Werktagen bei mehr als
50 derartigen Nachteinsätzen Zusatzurlaub im Ausmaß von 6 Werktagen.
Beim Turnusdienst (7-Tage-Woche) ist der Zusatzurlaub für die Nachtarbeit mit dem Faktor 6,67 zu multiplizieren
und durch 5,5 zu dividieren.

Das ergibt bei der 7-Tage-Woche und mehr als 50 Nachteinsätzen
einen Zusatzurlaub für Nachtarbeit von 8 Tagen.


Übergangsregelung für Zusatzurlaub für Nachtarbeit


Die Urlaubsregelung für TUZ, FUZ und WUZ wurde mit 01.01.2005 außer Kraft gesetzt.
Dies bedeutet, dass ÖBB-Angestellte, welche vom 01.April 2004 bis 31.12.2004 durchgehend im Turnusdienst waren,
den Zusatzurlaub aliquot abgerechnet bekommen und dafür 6 Tage TUZ erhalten.
Für den Urlaubszeitraum vom 01.01.2005 bis 31.03.2005 wurde folgende Regelung vereinbart:
für 6   geleistete Nachteinsätze werden 6 Stunden   Zusatzurlaub;
für 8   geleistete Nachteinsätze werden 8 Stunden   Zusatzurlaub;
für 11 geleistete Nachteinsätze werden 10 Stunden Zusatzurlaub;
für 13 geleistete Nachteinsätze werden 12 Stunden Zusatzurlaub berechnet.

Umrechnungstabelle:

Das tatsächliche Urlaubsausmaß ergibt sich aus nachstehender Umrechnungstabelle

Klicke hier zur Tabelle im pdf Format


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