INFO          Karl-Heinz Eigentler
                                                                                                                                               Vorsitzender Region West


   

PENSIONSRECHT

Nach der Neuregelung des Pensionsrechtes der Eisenbahner durch das Bundesbahn-Pensionsgesetz (BBPG) werden seit 2001 in immer kürzeren Abständen massive Verschlechterungen vorgenommen. Um diese Entwicklung zu stoppen, hat die Eisenbahnergewerkschaft mit der Wiener Anwaltskanzlei „Griesser – Gerlach – Gahleitner“ Klagen gegen die gesetzlichen Eingriffe in das Pensionsrecht der EisenbahnerInnen eingebracht.

Derzeit sind folgende Prozesse anhängig:


Klage des Zentralbetriebsrates nach § 54 ASGG gegen die Verschlechterung im BBPG durch die Reformen 2003 und 2004.

Diese Klage wurde im Juni 2005 beim Arbeitssozialgericht in Wien eingebracht und von der ersten Instanz mit Beschluss vom 13.07.2005 zurückgewiesen, weil die erste Instanz nicht zur Entscheidung über gesetzliche Bestimmungen befugt ist.

Dagegen wurde Rekurs beim Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) erhoben. Das OLG Wien hat am 31.03.2006 die Entscheidung des Erstgerichtes wegen Formalfehler (Zurückweisung mit Beschluss statt Abweisung mittels Urteil) aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Das Arbeits-Sozial-Gericht wird nun ein abweisendes Urteil ausfertigen, gegen dieses wird beim OLG Berufung erhoben. Das OLG kann die Klage direkt dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Entscheidung vorlegen oder eine Revision beim OGH zulassen. Erst der VfGH wird über die Aufhebung verfassungswidriger Bestimmungen im BBPG entscheiden.


  1. Eine Individualbeschwerde nach § 144 BVG eines aktiven Eisenbahners gegen alle Eingriffe in das Pensionsrecht durch das BBPG.

    Dieser Prozess ist seit dem Frühjahr 2006 direkt beim Verfassungsgerichtshof anhängig.

    Dieser Prozess wird als Musterprozess für weitere Klagen von der Eisenbahnergewerkschaft unterstützt.
  2. Unterstützung eines Musterprozesses (Individualbeschwerde) eines Ruhengenussempfängers gegen die Ruhensbestimmungen im BBPG:

    Dieser Prozess ist ebenfalls seit Frühjahr 2006 beim VfGH anhängig.

Eine Prognose, wann die weiteren Entscheidungen der Gerichte ergehen, ist nicht möglich.


                                              Fazit
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