Vereinbarung:
Um dem Nachfolgeunternehmen der ÖBB gemäß 3. Teil
des Bundesbahngesetzes möglichst von Altlasten zu befreien und
somit eine wirtschaftliche Personaldisposition auf Basis der neuen
Arbeitszeitregelung zu ermöglichen, wurde zwischen Vorstand der
ÖBB und dem Betriebsrat vereinbart, geleistete Überstunden
und Nachtzeitzuschläge bis zum Jahresende in sozial verträglicher
Weise auszugleichen.
Der Ausgleich dieser Zeitguthaben erfolgt durch Barabfindung, sofern
nicht eine Abgeltung durch
Zeitausgleich – insbesondere im administrativen Bereich – sinnvoll
erscheint, wobei bis zu 120 Überstunden bzw. Nachtzeitzuschlagstunden
möglichst gleichmäßig auf die verbleibenden Monate
des Jahres 2004
(Maximal 60 Stunden monatlich, mit Zustimmung des Bediensteten bis
zum Überstundenpolster auch mehr) aufgeteilt werden. Die Abgeltung
von darüber hinaus gehenden Stunden wird unter Einbeziehung des
Betriebsrates mit dem betroffenen Mitarbeiter gesondert vereinbart.
Zeitguthaben, die aus dienstlichen Erwägungen von der Barabfindung
ausgeschlossen bleiben
(„Überstundenpolster“), werden vom zuständigen Unternehmensbereich
gemäß den erfolgten Meldungen festgelegt und in das Jahr
2005 übertragen.
Zeitguthaben bis zu 120 Stunden, die diesen „Überstundenpolster“
übersteigen und nicht Gegenstand einer Zeit-ausgleichsvereinbarung
sind, werden bar abgefunden.
Diese Vereinbarung gilt nur
für das Kalenderjahr 2004.
Für das Folgejahr 2005 wird die Vorgangsweise gesondert vereinbart.
Anpassung
Nebenbezüge
Im Zusammenhang mit dem Gehaltsabkommen2004 werden rückwirkend
per 01.01.2004 einige Nebenbezüge angepasst.
Die bereits durchgeführte Mindestvalourisierung beträgt
0,01 Euro pro Stunde, der Zuschlag für Samstagarbeit im GB TS
wird auf 1,69 Euro je Arbeitsstunde angehoben.
Im Bereich der Verkehrsleitung im GB PV werden die KollegenInnen in
die Betriebsprämie der Stufe A aufge-nommen. Des weiteren wird
im Rahmen der Lehrlingsausbildung bei Lehrgesellen bzw. der Lehrmeistern
die Leistungs-zulage pro Stunde von 0,70 Euro auf 1,10 Euro angehoben.
Abgerundet wird das Paket mit der Anhebung der Fremdsprachenbelohnung
, die den ÖBB-Angestellten in zwei Teilen, jährlich im Nachhinein,
in der Gesamthöhe von 200,15 Euro gewährt wird.
Im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitszeitansparmodell
durch den Vorstand der ÖBB (betroffen sind all jene, die nach
1995 ihren Bahneintritt hatten) ist die Kündigungsfrist mit 30.09.2004
abgelaufen und es kommt mit der Gehaltsabrechnung November 2004 zur
Auszahlung dieser angesparten Stunden. Die Auszahlung wird in Form
eines Einmalbetrages stattfinden und ist in der Beilage zum Gehaltszettel
ersichtlich.
Nach zweijähriger Projektphase hat der Zentralausschuss mit dem
Vorstand der ÖBB die Betriebsvereinbarung Nr. 13 „Telearbeit“
für alle KollegenInnen im Unternehmen (ausgenommen Lehrlinge)
abgeschlossen.
Die Wirksamkeit
wurde mit 01.09.2004 auf unbegrenzte Zeit unterzeichnet.
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