INFO      


      Karl-Heinz Eigentler
 Vorsitzender Region West

Vereinbarung über Abbau von
Überstunden und NZZ unterzeichnet

Die Belegschaftsvertretung und das Unternehmen ÖBB haben sich am 30.09.2004
auf ein Abkommen zur Auflösung der Altlasten bis zum 31.12.2004 geeinigt.

Vereinbarung:


Um dem Nachfolgeunternehmen der ÖBB gemäß 3. Teil des Bundesbahngesetzes möglichst von Altlasten zu befreien und somit eine wirtschaftliche Personaldisposition auf Basis der neuen Arbeitszeitregelung zu ermöglichen, wurde zwischen Vorstand der ÖBB und dem Betriebsrat vereinbart, geleistete Überstunden und Nachtzeitzuschläge bis zum Jahresende in sozial verträglicher Weise auszugleichen.
Der Ausgleich dieser Zeitguthaben erfolgt durch Barabfindung, sofern nicht eine Abgeltung durch
Zeitausgleich – insbesondere im administrativen Bereich – sinnvoll erscheint, wobei bis zu 120 Überstunden bzw. Nachtzeitzuschlagstunden möglichst gleichmäßig auf die verbleibenden Monate des Jahres 2004
(Maximal 60 Stunden monatlich, mit Zustimmung des Bediensteten bis zum Überstundenpolster auch mehr) aufgeteilt werden. Die Abgeltung von darüber hinaus gehenden Stunden wird unter Einbeziehung des Betriebsrates mit dem betroffenen Mitarbeiter gesondert vereinbart.
Zeitguthaben, die aus dienstlichen Erwägungen von der Barabfindung ausgeschlossen bleiben
(„Überstundenpolster“), werden vom zuständigen Unternehmensbereich gemäß den erfolgten Meldungen festgelegt und in das Jahr 2005 übertragen.
Zeitguthaben bis zu 120 Stunden, die diesen „Überstundenpolster“ übersteigen und nicht Gegenstand einer Zeit-ausgleichsvereinbarung sind, werden bar abgefunden.

Diese Vereinbarung gilt nur für das Kalenderjahr 2004.
Für das Folgejahr 2005 wird die Vorgangsweise gesondert vereinbart.

Anpassung Nebenbezüge

Im Zusammenhang mit dem Gehaltsabkommen2004 werden rückwirkend
per 01.01.2004 einige Nebenbezüge angepasst.


Die bereits durchgeführte Mindestvalourisierung beträgt 0,01 Euro pro Stunde, der Zuschlag für Samstagarbeit im GB TS wird auf 1,69 Euro je Arbeitsstunde angehoben.

Im Bereich der Verkehrsleitung im GB PV werden die KollegenInnen in die Betriebsprämie der Stufe A aufge-nommen. Des weiteren wird im Rahmen der Lehrlingsausbildung bei Lehrgesellen bzw. der Lehrmeistern die Leistungs-zulage pro Stunde von 0,70 Euro auf 1,10 Euro angehoben.

Abgerundet wird das Paket mit der Anhebung der Fremdsprachenbelohnung , die den ÖBB-Angestellten in zwei Teilen, jährlich im Nachhinein, in der Gesamthöhe von 200,15 Euro gewährt wird.

Im Zusammenhang mit der Kündigung des Arbeitszeitansparmodell durch den Vorstand der ÖBB (betroffen sind all jene, die nach 1995 ihren Bahneintritt hatten) ist die Kündigungsfrist mit 30.09.2004 abgelaufen und es kommt mit der Gehaltsabrechnung November 2004 zur Auszahlung dieser angesparten Stunden. Die Auszahlung wird in Form eines Einmalbetrages stattfinden und ist in der Beilage zum Gehaltszettel ersichtlich.
Nach zweijähriger Projektphase hat der Zentralausschuss mit dem Vorstand der ÖBB die Betriebsvereinbarung Nr. 13 „Telearbeit“ für alle KollegenInnen im Unternehmen (ausgenommen Lehrlinge) abgeschlossen.


Die Wirksamkeit wurde mit 01.09.2004 auf unbegrenzte Zeit unterzeichnet.


                                              Fazit
:


Immer gut informiert!

Tel.: 0664 / 215 53 52 oder 0512 / 93 83 29
E-Mail: fcg.e@chello.at / Basa: 860 / 4480