Die Lösung aller Fragen ?

Analphabetismus in Salzburger Ämtern ?

Wie gerade jetzt wieder in allen Medien berichtet wird, ist der Analphabetismus in verschiedensten Varianten in Österreich sehr weit verbreitet.

Ist dies auch in Salzburger Ämtern so ?

Einige Fragestellungen dazu :

Dutzende Hinweise darauf (im gegenständlichen Fall), dass unverifizierte ELEKTRISCHE-Einbauten auf der Baustelle getätigt wurden - und daher überprüfenswürdig wären : bis jetzt keine Antwort.

Kann man das Wort ELEKTRISCH nicht lesen oder die möglichen Folgen nicht begreifen ?

Oder: ein Stadtrat vergleicht weltweit gute Dachstühle mit einem einzigen angesägten in Salzburg, überliest ganz einfach ganze Absätze und lässt sie unbeantwortet - und schreibt im Stil einer unseligen Zeit vor Jahrzehnten.

Gute und kaputte Dachstühle sind nicht vergleichbar !

Überlesen und nicht beantworten heißt: nicht lesen = selektive Wahrnehmung ! Nur was ich begreife (wenn auch falsch) beantworte ich (wenn auch falsch) ?

Oder: Dutzende, wiederholende Hinweise darauf, dass Bauarbeiten auf FREMDEN Grund stattfinden - es wird aber Baubewilligung gegeben.

Kann man vielleicht einen Nutzwertfestsetzungsplan nicht lesen ? Oder wird wirklich jedem für fremden Grund eine Baubewilligung erteilt ? TROTZ gezieltem Hinweis auf FREMDGRUND ?

Oder: Im Salzburger Baupolizeigesetz § 19 steht

(5) Soweit es zur Abwehr von Gefahren für Personen oder im Eigentum Dritter stehender Sachen notwendig ist, hat die Baubehörde Anordnungen betreffend die Benützung der im Abs 1 genannten baulichen Anlagen zu treffen. Bei Bauten, die ohne die erforderliche Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige errichtet worden sind und benützt werden, kann auch die unverzügliche Räumung aufgetragen werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Baubehörde die erforderlichen Maßnahmen durch unmittelbaren Verwaltungszwang (Art II Abs 6 Z 5 EGVG) auf Gefahr und Kosten des Eigentümers setzen.

Absatz 1 dazu lautet : (1) Der Eigentümer eines Baues hat dafür zu sorgen, daß dieser auf die Dauer seines Bestandes einschließlich seiner technischen Einrichtungen in gutem, der Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige und den für den Bau maßgeblichen Bauvorschriften entsprechendem Zustand erhalten wird. Er ist zur Beseitigung von Baugebrechen auch ohne besonderen Auftrag der Baubehörde verpflichtet. Dies gilt auch für sonstige bauliche Anlagen.

Der betreffende Dachstuhl samt Ein- und Umbauten (angesägter Dachbalken, Nassraum auf Fremdgrund direkt in den Dachstuhl, illegales Dachfenster, Elektrik) sowie Müllhalde im Dachzwischenraum wurde amtlich über 1 Stunde untersucht - aber Gefahr (nicht nur die bei Sturm und Schnee, welche schon der Feuerwehringenieur feststellte), ist anscheinend trotzdem nicht gesichtet und gesichert worden - oder ist der Paragraph nicht für jeden verständlich ? Was passierte während dieser Stunde im Dachstuhl ? - Und nachdem das elektrische Netz das ganze Haus einschließt ist auch dahingehend Sorge zu tragen - durch Trennung der Einbauten vom Netz oder Sperrung eben des gesamten Gebäudes !

Was geht in Salzburg-Stadt vor ? >>>