Vorgehen (und Wirkung dieses Vorgehens) eines Salzburger Amtes :
1.) Ein Bauschaden wird dem Amt (über die Feuerwehr) gemeldet :
2.) Der Dachstuhl wird Amtlicherseits begutachtet – aber dieser Schaden nicht gefunden
3.) Mit Foto wird danach auf den Schaden hingewiesen – und jetzt wird er entdeckt (ab jetzt ist dieses Foto AMTSBEKANNT !)
4.) Der VERURSACHER (!) des Schadens wird zu einem Gutachten darüber beauftragt
Zitat aus Glaeser´s Brief: "der Eigentümer wurde jedoch aufgefordert, umgehend einen statischen Nachweis vorzulegen"
5.) Es wird eine „Stellungnahme“ eines „Zivilingenieurs“ eingeholt und dem Amt vorgelegt welche abenteuerlicher nicht sein kann !
Dieses folgende Dokument wurde vom Anwalt der betroffenen Partei weitergeleitet :
Diese „Stellungnahme“ von Ing. Kraibacher wurde offensichtlich der Abt. V - Mag. Holzmannhofer vorgelegt und nicht als Warnung vor möglichen Gefährdungen erkannt – wahrscheinlich beeinflusst durch die in der Stellungnahme abgegebene Meinung welche gegen den Logos jedes Volksschülers oder auch 3-jährigen spricht.
Zur Ostseite : „1) … Zange des Dachgespärres … ca 40 % ausgeschnitten worden„ : wie am (Amtbekannten !) Foto und in Natura ersichtlich ist mehr als die Hälfte ausgeschnitten worden – dadurch ist auch eine andere Statikberechnung und Reparaturmethode (Auswechslung !) anzudenken.
( Prozentrechnen lernt man eigentlich schon in der Volksschule )
Zur Westseite : „2) Auf der Westseite ist die vorgenannte Zange entfernt worden. …“ - Dies war bisher noch nicht (Amts-)bekannt und vervielfacht den bestehenden Schaden im Dachgebälk !
Die Aussage von Feuerwehr-Amtsrat Ing. Gogg mir gegenüber: „der Dachsuhl sei EINSTURZGEFÄHRDET bei starker Sturm und Schneebelastung“ wird damit dramatisch verschärft !
( Jeder 3-jährige kennt schon die Statik eines Kartenhauses )
Zuerst Ostseite : C wird zuerst als „Zange des Dachgespärres“ bezeichnet – 2 Zeilen später soll diese „Zange“ die „Zugkräfte durch den Wind auf den Dachstuhl aufnehmen“.
Da dies auch wirklich so ist, ist dieses Zugband (=Zange) auch 3x an den senkrechten Balken befestigt: A = Gewindestange, B = 50/50 % eingeklinkt, D = Gewindestange.
Nun Westseite : der Teil C des Zugbandes ist lt. „Stellungnahme“ total entfernt worden, wodurch die Befestigung B und D fehlen - welche "Zugkräfte durch den Wind auf den Dachstuhl aufnehmen" sollen.
Jetzt soll diese „Zange“ durch eine „Mauer als Aussteifung“ ersetzt worden sein. Der seitliche Winddruck (welcher eigentlich richtig benannt ein WindZUG ist) durch den das Zugband aufgrund der allgemeinen Dachkonstruktion nach aussen gezerrt wird, wird jetzt nur mehr durch eine einfache Gewindestange (A) des auf die Hälfte abgeplattetem Zugbandes notdürftig abgefangen - eine Mauer im Raum E („verbleibender Zwischenraum“) ändert daran nichts, da dies ein Zugband ist welches nach außen zieht und die Befestigung D und B fehlen.
Die Qualität der „Zusammenfassung" in der Stellungnahme ist daher bei einfachem, bewussten Anwenden physikalischer Grundlagen ersichtlich.
Prozentrechnen lernt man schon in der Volksschule.
Jedem 3-jährigen ist schon bewusst: wenn man bei einem Kartenhaus ein Teil entfernt, kann es zusammenbrechen.
6.) Jetzt wird aufgrund dieser Stellungnahme
Zitat: "Am 9. 4. 2004 wurde der Bau- und Anlagenbehörde ein Befund vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Schwächung des „Zangenquerschnittes“ zwar unbedenklich ist, jedoch eine Sanierung durch Aufnagelung eines Flachbleches durchgeführt werden kann. Die statische Verstärkung wurde unmittelbar darauf aufgebracht und vom Statiker am 13. 4. 2004 abgenommen. "
der "Baumangel" als behoben angesehen !
Das Wissen eines 3-Jährigen oder Volksschülers wurde dabei offensichtlich nicht angewandt ...
Zitat: "Somit ist seit diesem Tag der von Ihnen vermutete „Baumangel“ behoben."
Man ersehe daraus: es wurde offensichtlich nie ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen angefordert und beigebracht - die "Beurteiler" glaubten anscheinend dieser hahnebüchenen "Stellungnahme".
Aber 7.tens :
Auch in der verständigten Salzburger Staatsanwaltschaft ist man dieser "Stellungnahme" aufgesessen - und lässt weiterhin die Gefährdung der Bewohner, Anrainer und ganz einfach zufällig vorbeigehender Passanten zu, ohne den "Bauschaden" mit mehr als "unter Volksschulniveau" begutachten zu lassen.
(Der gesamte zitierte Brief Glaeser´s steht auf der Hauptseite)