|
homepage von günther tschif windisch alle Termine BILDERGALERIE: u.a.: "tschif & friends" (Fotos Gerhard ABA) "Mozart in Arbeit" ( Christine Hohenberg, Barbara Sabitzer u. Gerhard Spring) "wos host gsogt" (Christian Wiesinger, Christine Werner) power4kids 2. Bikeradvent für MPS-Kinder Schwechat - GIPS deutschsprachige Poetry-Slam-Meisterschaft SLAM0 08 - Jubiläums-Dialekt-Poetry-Slam (Gerhard Aba) HOMEPAGE: "wos host gsogt ?" kurzvita tschif siehe unten ... und nun folgen sie bitte den links |
|
home tmbh idee team projekte links Statuten des Vereins
(Kurzfassung) § 1: Name, Sitz und
Tätigkeitsbereich (1) Der Verein führt den Namen: „Kulturinitiative TMBH
Verein zur Förderung von Kulturvernetzung und -marketing“ (2) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf Österreich und den deutschen Sprachraum. § 2: Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt, im basiskulturellen Feld
literarische, musikalische, kabarettistische, theatrale und multimediale
Aktivitäten so zu vernetzen, dass es möglich wird, auch überregional neue Darbietungsformate zu entwicklen, anzubieten, zu
produzieren und aufzuführen und anzubieten. § 3: Mittel zur
Erreichung des Vereinszwecks (1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden. (2) Als ideelle Mittel dienen a) Vorträge, Referate, Workshops. b) Veranstaltungen (literarische, musikalische und kabarettistische Veranstaltungen, Theateraufführungen) c) Ausstellungen bildender Künstler d) Herausgabe von Publikationen und audio-visuellen Dokumentationen. e) Abwicklung von interdisziplinären Kulturprojekten . f) Beteiligung an überregionalen Kulturprojekten und Kooperation mit ähnlich ausgerichteten Institutionen (3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge b) Erträgnisse aus Veranstaltungen. c)
Spenden d)
Sponsoring. § 4: Arten der
Mitgliedschaft Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. § 5: Erwerb der
Mitgliedschaft (1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. § 6: Beendigung der
Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. § 7: Rechte und
Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu. (2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. § 8: Vereinsorgane Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15). § 9: Generalversammlung (1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle 4 Jahre statt. (2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf a. Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung, b. schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, c. Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), d. Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, § 11 Abs. 2 dritter Satz dieser Statuten), e. Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt. § 10: Aufgaben der
Generalversammlung Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: a) Beschlussfassung über den Voranschlag; b) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer; c) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer; d) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein; e) Entlastung des Vorstands; f) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder; g) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft; h) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins; i) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen. § 11: Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann/Obfrau und Stellvertreter/in, Schriftführer/in und Stellvertreter/in sowie Kassier/in und Stellvertreter/in. (2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren. (3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt vier Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben. § 12: Aufgaben des
Vorstands Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. § 14: Rechnungsprüfer Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist. § 15: Schiedsgericht Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO. Erläuterungen §3 (2) b Veranstaltungen Dem Vereinszweck dienende Veranstaltungen haben neben dem kulturellen und künstlerischen Aspekt auch die Aufgaben, sowohl die interne Kommunikation zu fördern und das Zusammengehörigkeitgefühl zu stärken als auch den Verein nach außen als Ort einer multikulturellen Begegnung zu präsentieren. Diese gesellschaftspolitische Aufgabe soll auch durch gemeinsame „Kulturausflüge“, offene Diskussionsabende und literarische Zirkel sowie durch Organisation von „Anlass-Veranstaltungen“ erfüllt werden. („Kultur-Sommer-Fest“, „Wein-Lesung“) §3 (2) d Publikationen Publikationen (Vereinszeitung „tmbh-news“) sind vorerst nur per Mail verfügbar. Für den Ausdruck der Vereinsnachrichten ist ein Selbstkostenbeitrag (dzt. € 1,50) aufzubringen. §3 (2) e interdisziplinäre Projekte Hier ist vor allen daran gedacht, Musik, Literatur und bildende Kunst zu vernetzen, Synergien zu nutzen und den gar nicht so unterschiedlichen Kunstbereichen den entsprechenden Stellenwert zu verschaffen. §3 (2) f Kooperation Es ist u. a. beabsichtigt, durch gegenseitige Mitgliedschaft bei Institutionen mit ähnlich gelagerter Zielsetzung (Kulturvereine wie „Kulturverein Tschocherl“ bzw. „Loser Kulturverein“, Literaturinstitutionen wie „ÖDA“ bzw „Europa-Literaturkreis“ und öffentliche Kulturinstitutionen wie „Kulturkommision“ bzw. „Kulturamt der Stadtgemeinde Leoben“) die Basis zur Erreichung der Vereinsziele zu schaffen. §3 (3) b Mietgliedsbeiträge Siehe § 4 – Arten der Mietgliedschaft §4 Arten der Mitgliedschaft Die statutar festgelegte Unterscheidung in „aktive“, „fördernde“ und „Ehrenmitglieder“ wird in der Kulturinitiative tmbh wie folgt definiert: a)
aktive Mitglieder – „Künstler“ Künstler, die sich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen und Mitglieder des Vorstandes b)
fördernde Mitglieder - Mitglieder Kulturinteressierte, die über die Aktivitäten regelmäßig informiert werden möchten und durch den Mitgliedsbeitrag die basiskulturelle Arbeit des Vereines unterstützen c)
Ehrenmitglieder - VIPs Personen oder Institutionen, die sich in ideeller oder materieller Weise um den Verein verdient machen. Mitgliedsbeiträge für a) „Künstler“ Selbsteinschätzung (es wird der Gegenwert eines Krügerls
Bier pro Monat angenommen, sodass von einem symbolischen Jahresbeitrag von 12
€ ausgegangen wird = "Bierindex") b) „Mitglieder“ c) „VIPs“ Für VIPs – die Vorteile wie freien Eintritt bei speziellen Vereinsveranstaltungen, VIP-Karte und weitere Begünstigungen in Anspruch nehmen können – gilt grundsätzlich ebenfalls Selbsteinschätzung. Für Veranstaltungslokale, die eine für die VIP-Mitgliedschaft anstreben, gilt als Schlüssel für den Jahresbeitrag 1 € pro Sitzplatz (Minimum sollte jedoch der „Mitglieder-Mitgliedsbeitrag“ sein) §7 (2) Statuten
Jedes Mitglied, unabhängig von der Art der Mitgliedschaft, erhält auf Anforderung einen Ausdruck der Vereinsstatuten in ungekürzter Fassung.
home tmbh idee team projekte links
|
|
contact
Linkanmerkung: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziert sich Günther Tschif Windisch sowie der Vorstand von "kulturinitiative tmbh verein zur förderung von kulturvernetzung und -marketing" als Betreiber dieser Website ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der Website http://members.chello.at/windisch . Diese Erklärung gilt für alle auf http://www.tmbh.at.tf und http://www.tschif.at.nr angebrachten Links. Details: http://www.online-recht.de
|