Sicherheitsfachkraft

Sicherheitstechn. Beratung

Die Unterstützungs- und Beratungsaufgaben der Sicherheitsfachkraft SFK sind ebenso vielfältig wie die Kenntnisse und Fertigkeiten, über die sie verfügen soll. Das Berufsbild kann als logische Konsequenz der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der daraus resultierenden Anforderungen an die UnternehmerInnen gesehen werden, wonach es Aufgabe der ArbeitgeberInnenInnen ist im Rahmen der Fürsorgepflicht alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind Leben und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen.

Zu den primären Tätigkeitsmerkmalen der SFK zählt die Fähigkeit zur richtigen Auslegung gesetzlicher Vorschriften zwecks Umsetzung in betriebliche Maßnahmen unter Berücksichtigung betriebswirtschaflticher Erfordernisse. Diese Beratungs- und Unterstützungleistung des/ der Arbeitgebers/in und der Führungskräfte in allen Fragen des ArbeitnehmerInnenschutzes regelt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ASchG.

Die aktive Einbeziehung und Information der Beschäftigten ist sehr zu empfehlen: sie werden dabei sensibilisiert und akzeptieren Verbesserungsmaßnahmen eher, wenn sie sie selbst miterarbeiten können. Das stärkt Eigenverantwortung für gesundheitsgerechtes Verhalten.

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen wird erforderlich:


Beratung bringt's SFKs sind primär dazu berufen, ArbeitgeberInnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und menschengerechten Arbeitsgestaltung zu unterstützen.

als Erstbeurteilung an bestehenden Arbeitsplätzen
in regelmäßigen Abständen, insbesondere bei Änderungen von Vorschriften bzw. Veränderungen des Standes der Technik
wenn Einrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden
die Nutzung der Einrichtungen wesentlich geändert wird
vor Anschaffungen neuer Maschinen und Produktionseinrichtungen
bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation
nach dem Auftreten von Arbeits- oder Beinaheunfällen.

Dieser präventive Ansatz der Unfallverhütung, der den Faktoren "Nicht-Wissen", "Nicht-Wollen" und "Nicht-Können" durch Information, Unterweisung und Motivation begegnet, führt zu unterschiedlichen Arbeitssicherheits-Schwerpunktprogrammen, die Maßnahmen in folgenden Bereichen beinhalten können:


Ordnung im Betrieb
Evaluierung
Verkehrswege und Transport
Verkehrssicherheit
Lagern und Stapeln
Beschaffenheit der Arbeitsplätze
Maschinen, Geräte und Werkzeuge
Elektrische Anlagen
Körperschutz
Arbeitsstoffe
Arbeitshygiene
Brandschutz
Bauliche Anlagen
Erste-Hilfe-Maßnahmen
undundund. . .

Zertifizierung

Die Gefährdungsbeurteilung kann Bestandteil eines umfassenden Qualitätsentwicklungsprogramms sein und in Aktivitäten wie Öko-Audit oder Reorganisationsprozesse integriert werden.
Zukünftig muss auch eine Zertifizierung eines „guten Arbeitsschutzsstandards“ denkbar werden.


Unser Programm im Einzelnen

Sicherheitsdokumente

Betreuung durch SFK

Sicherungsplan



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