Vorschriften

Eine Blitzschutzanlage für den "Äußeren Blitzschutz" leitet den Blitzstrom vom Einschlag auf dem Dach entlang der Gebäudewände in die Erde und besteht aus drei Elementen:
Fangleitungen
Ihre Aufgabe besteht im Erfassen des Blitzes, der ein Objekt trifft. Fangleitungen sind am Dach oder bei sehr hohen Objekten auch an den Wänden montiert. Sie dürfen eine Maschenweite von 20m x 10m nicht überschreiten. An die Fangleitung anzuschließen sind bevorzugte Einschlagspunkte wie Kamine, Entlüftungen, Antennen, Dachflächenfenster, Gaupen, Saumbleche, Regenrinnen.
Besonders zu schützen sind Dachkanten und alle die Dachfläche überragenden Bauteile.
Ableitungen
Sie stellen die Verbindung von den Fangleitungen zur Erdung dar. Die Zahl der Ableitungen hängt von der Gebäudegröße ab. Sie müssen möglichst geradlinig geführt werden, um Überschläge zu vermeiden.
Erdung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Erdungsanlage herzustellen. Bei Neubauten wird lt. Vorschrift die Erdung bereits in das Fundament eingelegt, dabei darf der Abstand der einzelnen Leitungen zueinander 10m nicht überschreiten. Dadurch dass alle zu erdenden Bauteil daran angeschlossen werden, entstehen keine Zusatzkosten, für weitere Erdungs- und Schutzmaßnahmen.
Der Zusammenschluß aller Erdungen und elektrischen Schutzmaßnahmen ist der Potentialausgleich. Das bedeutet, dass im Falle eines Blitzschlages in allen Leitungen und auf allen angeschlossenen Anlageteilen die gleiche Spannung liegt. Daher kommt es zu keinen Spannungsunterschieden. Diese, oft gar nicht großen, Spannungsunterschiede können große Schäden verursachen. Besonders betroffen sind alle Geräte mit elektronischen Bauteilen. Selbst in einem Einfamilienhaus gibt es kaum noch ein Gerät ohne elektronische Bauteile (Fernseher, Computer, E-Herd, Waschmaschine, usw.).
Bei Betrieben ist die Zahl solcher Geräte und Maschinen natürlich noch höher.
 Um elektronische Anlagen sicher schützen zu können, ist zusätzlich der "Innere Blitzschutz" notwendig. Grundvoraussetzung dafür ist eine entsprechende Erdung und ein kompletter Potentialausgleich. Dann muß im Verteiler vom Fachmann ein Überspannungsableiter eingebaut werden. Außerdem muß jedes Gerät oder jede Anlage über ein Feinschutz gesichert werden dies erfolgt in der Regel durch einen Zwischenstecker der in die vorhandene Steckdose eingesteckt wird.
Eine Blitzschutzanlage muß, um ihre Funktion auch auf Dauer zu gewährleisten, in vorschriftsmäßigen Abständen überprüft werden.
Gewerblich genutzte Objekte
3 Jahre
Landwirtschaftliche Objekte
5 Jahre
Wohnhäuser mit mehr als 5 Wohnungen
5 Jahre
Einfamilienhäuser
10 Jahre

Selbstverständlich muß diese Überprüfung auch von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, damit die volle Garantie für die Funktionsfähigkeit der Blitzschutzanlage gegeben ist. Selbst ein kleiner, für den Laien nicht sichtbarer Mangel, kann bei der Gewalt des Blitzes schwere Schäden verursachen.
Quelle: Landesinnung der Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker