Regina Lammer, MSc
Eingetragene Mediatorin (ZivMediatG)

Salfeldstrasse 31c, A-8054 Graz, Österreich
Tel. +43 316 214821, E-Mail: lammerre(at)gmx.at


Konflikte wirksam, kooperativ, fair, selbstbestimmt und einvernehmlich zu klären ist Ihr Anliegen?
Mediation durch eine/n eingetragene/ MediatorIn nach ZivMediatG ist der Lösungsweg!
Langjährige Erfahrung, laufende Fortbildungen und echtes Interesse am Gegenüber machen mich als Mediatorin aus!
Seit 2005 bin ich in die Liste der MediatorInnen beim zuständigen Bundesministerium eingetragen. Konflikte, Beratung und Beistand unterschiedlichster Natur sind auch Teil meines Hauptberufs: Seit 30 Jahren arbeite ich an der Universität Graz, aktuell in der Vertrauensstelle für Konfliktsituationen (zuständig für über 4000 MitarbeiterInnen), davor war ich 18 Jahre Betriebsratsvorsitzende für das Allgemeine Universitätspersonal für über 1000 MitarbeiterInnen der Uni. Weitere unterschiedliche Erfahrungshintergründe, wie zum Beispiel als Laienrichterin am Arbeits- und Sozialgericht, prägen meine Arbeitsweise (siehe Selbstverständnis der Mediatorin).

Meine Arbeitsfelder für Mediationen sind: Arbeit, Beruf, Lehrlingsmediation, Nachbarschaft

Ein kurzes, telefonisches Beratungsgespräch ist kostenfrei - zögern Sie nicht, rufen Sie mich an und wir klären gemeinsam, ob ich Sie bei Ihrer Konfliktbeilgegung unterstützen kann!


Was ist „Mediation“

Mediation ist eine Gesprächs- und Vermittlungsmethode um Konflikte kooperativ, fair, selbstbestimmt und einvernehmlich zu klären. Wörtlich übersetzt bedeutet „Mediation“ „Vermittlung“ - gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch allparteiliche Dritte, die von allen Seiten akzeptiert werden.

Im Zivilrechts-Mediations-Gesetz heißt es: Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation der Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

Mediation ist ein Verfahren der gewaltfreien lösungsorientierten Konfliktlösung. Sie ersetzt die anderen Formen der Konfliktaustragung nicht, sondern ergänzt sie. Sie ist jedoch keine Therapie, keine Rechtsberatung, keine weitreichende Vergangenheitsbewältigung oder ähnliches.

Wo/wann kann Mediation angewendet werden

Grundsätzlich ist Mediation in allen Bereichen, wo Interessenskonflikte und/oder –gegensätze auftreten, anwendbar. Die Betroffenen ersparen sich nervenraubende, unsachliche Auseinandersetzungen, die oft nur zu langen Gerichtsverfahren mit hohen Kosten führen. Die Vorteile der Mediation liegen nicht nur in der meist geringeren Kostenlast: Vor allem besteht der Mehrwert in Art der konsensualen Lösungsfindung, die als Nebeneffekt das Klima unter den Parteien über den Zeitrahmen der Mediation hinaus verbessern hilft, wodurch eine tragfähige Basis für dauerhaftes Bestehen der gefundenen Lösungen geschaffen wird.

Wichtige MERKMALE der Mediation sind unter anderem

·                    Freiwilligkeit der Konfliktparteien

·                    Neutraler bzw. allparteiliche/r VermittlerIn

·                    Selbstbestimmung bzgl. der Konfliktlösung – jeder spricht für sich selbst

·                    Vertraulichkeit nach außen – Schweigepflicht gegenüber Dritten; ausgenommen davon sind Konsultationen von Experten für Fachfragen zu einem Thema in der Mediation

·                    Mediation stellt weder Therapie noch Rechtsberatung oder ähnliches dar

·                    Mediation kann von allen Beteiligten jederzeit unter- oder abgebrochen werden

Mediation ist sinnvoll, wenn:

·                    Alle teilnehmenden Personen nehmen freiwillig daran teil.

·                    Und sie haben ein echtes Interesse an der Lösung des Konfliktes.

·                    Der Konflikt kann nicht oder nur schlecht in direkten Gesprächen bzw. Verhandlungen gelöst werden.

·                    Die Streitenden haben ein Interesse an guten zukünftigen Beziehungen zueinander.

·                    Eine einvernehmliche Konfliktlösung wird von allen Beteiligten angestrebt.

·                    Es bleibt ausreichend und genügend Zeit, um eine einvernehmliche Konfliktlösung zu erarbeiten.

Aufgabe der MediatorInnen

MediatorInnen sind aufgrund einer qualifizierten Ausbildung befähigt, durch ihre Anleitung den Streitparteien die Erarbeitung einer Lösung zu ermöglichen, sich selbst aber inhaltlich dabei herauszuhalten. Der/die MediatorIn hat keine Entscheidungskompetenz (sind keine SchiedsrichterInnen) und bestimmt nicht den Ausgang des Verfahrens. Er/Sie muss daher nicht von der Meinung der Parteien überzeugt werden (wie zum Beispiel bei Gerichtsverfahren der Richter). Er/Sie kann auch keine der Parteien in eine ungewollte, unangenehme „Lösungsvariante“ zwingen.

Es besteht auch die Möglichkeit, Mediationen mit mehreren MediatorInnen durchzuführen, die so genannte „CO-MEDIATION“. Eine Co-Mediation ist sinnvoll, wenn es sich um einen komplexen Konflikt mit mehr als zwei Konfliktparteien handelt und/oder längere Mediationssitzungen erforderlich sind.

Was sind„Eingetragene MediatorInnen“

Seit In-Kraft-Treten des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes gibt es eine vom jeweils aktuell zuständigen Bundesministerium geführte Liste von MediatorInnen (für gerichtsnahe Mediationen). Nur dort eingetragene MediatorInnen dürfen sich nach §15 Abs. 1 Z 1 ZivMediatG „eingetragene/r Mediator/in“ nennen und bieten die Vorteile des ZivMediatG für ihre KundInnen, beispielsweise die Fristenhemmung und keine Zeugnispflicht vor Gericht. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, sind Voraussetzungen wie beispielsweise ein Mindestalter und eine genormte Ausbildungspflicht zu erfüllen.

Kosten der Mediation

Als Anhalt sind derzeit für eine Mediationseinheit (50 Minuten) mit 1 MediatorIn 110,-- € zu veranschlagen; bei Co-Mediation durch ein MediatorInnen-Paar 190,-- €. Die genauen Zahlungsmodalitäten, -termine und die genaue Aufteilung der Kosten auf die Konfliktparteien werden im Mediationsvertrag festgelegt.


Februar 2019 © Regina Lammer, MSc

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