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Selbsthilfegruppe zur Vermeidung von Schlaganfall

Homepage: http://members.chello.at/schlaganfall2700

 

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Wir übersiedeln ab 20.01.2012 in ein neues Lokal!

Cafe Heidi

im

Landespflegeheim Wr. Neustadt 

Liese Prokop Weg 3

 

Wir feiern

 

15 Jahre

Schlaganfallselbsthilfegruppe

Wr. Neustadt

Wann: Fr. 18.2.2011 um 18h

Wo: Kaffee Elisabeth,

2700, Wr. Neustadt,        

Zehnergasse 34

und

laden Sie gerne zu einer

gemütlichen Feier ein !   

Wir geben einen Rückblick über unser Tun und Wirken in den 15 Jahren!

Programm

Vorstellung der Ehrengäste

Werdegang der SHG Wr. Neustadt

Leiter SHG Wr. Neustadt

Christian Höne

Es spricht zu uns:

Betroffener

Adolf Friedl

 LR Gesundheit

Mag. Karin Scheele

Bgm. Wr. Neustadt

Vertretung

Obfrau SHÖ

Manuela Messmer - Wullen

LK Wr.  Neustadt Neurologie

Prim. Dr. Peter Schnider

Anschließend gemütliches Beisammensein

mit Buffet

 

 

Schlaganfallstag für NÖ

Freitag, 24.9.2010, 14.30 - 16.00 Uhr

Festsaal Gemeinde Brunn
Franz-Anderle-Platz1
2345 Brunn/Gebirge

"Gib Obacht auf dein Hirn-

Entwisch dem Schlaganfall"

Vorträge:

Univ.- Prof. Dr. Wolfgang Lalouschek 

Neurologe, Biologe, Systemischer Coach, Leiter Gesundheitszentrum "The Tree"
"Wie gehe ich besser mit mir um, die Gefahren meiner Risikofaktoren zu erkennen"

´Dr. Walter Heckenthaler 

Allgemeinmediziner, Leiter Psychosoziales Gesundheitszentrum Mödling
" Das Vorsorgegespräch mit dem Hausarzt"
 

Andrea Müller

Diätologin
"Ernährung als Präventions-Medizin"
 

Mag. Renate Gamsjäger

Dachverband Selbsthilfe NÖ
" Welche Unterstützung gibt die Selbsthilfe?"

 

anschließend findet die Generalversammlung 2010 des Vereins statt

 

Neue INFO Adresse über Schlaganfall

https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/Schlaganfall.html

 

Natürliche Schmerzbehandlung

von Ganzheitsmediziner Dr. Lukas Gallei

Am Forst 17, 7212 Forchtenstein

Tel.: +43 (0)2626 20414

www.praxisamforst.at

www.sakralenergetik.at

MINI MED STUDIUM  in Baden und Wr. Neustadt für das südliche   Niederösterreich

Sehr interessante Themen, verständlich für Jedermann!

Termine laut Einladung!

www.minimed.at

Medikamentenbefreiung bei 2% Überschreitung des Jahresnettoeinkommen!

Beispiel: Bei 12.000.- € Jahresnettoeinkommen ist man ab der 51. Verschreibung von der Rezeptgebühr befreit! Servicetelefon: 050124-3360 zum Ortstarif

Link für Folder für Medikamentenbefreiung: http://www.noegkk.at/mediaDB/127294.PDF

Verein Schlaganfallselbsthilfe für NÖ 

Information und Auskünfte bei der

Beratungsstelle Montag 14-18Uhr und Freitag 9-12Uhr

OBFRAU Frau Manuela MESSMER-Wullen

Tel.: +43 676 555 35 20  

E-Mail: messmerwullen@gmail.com

E-Mail: SCHLAGANFALLSELBSTHILFENOE@HOTMAIL.COM

oder

Christian Höne Obmann Stellvertreter

Tel.: +43 676 425 50 95 oder

Email: christian.hoene@chello.at

 

Neuigkeiten von der Psychotherapie!

Was kostet eine Psychotherapie?

Seit 1991 besteht die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Bereitstellung von Psychotherapie auf Krankenschein. Aber noch immer zahlen viele PatientInnen einen Teil ihrer Behandlungskosten aus der eigenen Tasche.

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) und die jeweiligen Landesverbände setzen sich für eine möglichst vollständige Abdeckung der Kosten durch die Krankenkassen ein. Zu einer österreichweiten Einigung ist es aber bis dato noch nicht gekommen, sodass je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten.

Ein aktuelles Beispiel ist die Situation in Niederösterreich: Voraussichtlich mit 1. Juli 2003 tritt ein Vertrag für Psychotherapie in Kraft, der die Übernahme der Behandlungskosten durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse ( NÖGKK ) regelt.

Wer in Zukunft in Niederösterreich um einen freien Kassenplatz ansuchen will, muss sich an einen der beiden Vertragspartner wenden: Verein für ambulante Psychotherapie (VAP, Hotline: 01/4025696), bzw. die Nö. Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung (NGPV, Hotline: 0664/5261137).

Nach Aussage der NÖGKK wird versucht, die Wünsche des Patienten bezüglich Örtlichkeit und Therapeuten zu berücksichtigen. Der Patient kann auch direkt zu "seinem" Therapeuten gehen. Hat dieser einen Kassenplatz frei, so kann er ihn - nach Rücksprache mit seinem Verein - auf Kassenkosten behandeln. Ist kein Platz frei, so verweist der Therapeut den Patienten direkt an den Verein, der ihm dann einen freien Platz bei einem anderen Therapeuten organisiert. Die NÖGKK will auf diese Weise auch eine Qualitätssicherung garantieren.

Dieser Regelung stehen der ÖBVP und der Nö. Landesverband für Psychotherapie eher reserviert gegenüber: Das Stundenkontingent für Niederösterreich sei mit 70.000 kostenfreien Stunden pro Jahr begrenzt und reiche nur für ca. 2.300 PatientInnen, also für zehn Prozent all derer, die eine Psychotherapie benötigen würden. Aus Kostengründen sei nur rund ein Drittel der zur Berufsausübung berechtigten PsychotherapeutInnen in diesem Modell abrechnungsberechtigt. Daher ergeben sich, so der ÖBVP, längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz, eine eingeschränkte freie TherapeutInnenwahl und längere Anfahrtswege.

Die Möglichkeit der Therapie auf Krankenschein gibt es auch in anderen Bundesländern wie in Wien, Burgenland, Oberösterreich und Tirol. Bei Vertragspartnern der jeweiligen Kassen, z.B. in einigen Ambulatorien der Wiener Gebietskrankenkasse, sowie in öffentlichen Institutionen wie Familien- und Frauenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen oder dem schulpsychologischen Dienst wird Psychotherapie kostenlos oder gegen einen geringen Selbstbehalt angeboten. Auskünfte über die in Frage kommenden Beratungsstellen erteilt die zuständige Krankenkasse.

Zuschuss von der Krankenkasse
Wer nicht in den Genuss eines Kassenplatzes kommt, der muss den vollen Preis für eine Therapiestunde berappen und erhält – nach Einreichen der Honorarnote – einen Zuschuss von der Kasse in der Höhe von 21,80 Euro pro Behandlungseinheit. Diese Regelung gilt für ganz Österreich. Wenn man bedenkt, dass die Tarife für eine Einzeltherapie zwischen 60 und 120 Euro pro Stunde liegen, so ist mit einer entsprechenden Eigenleistung zu rechnen.

Um den Kostenzuschuss beziehen zu können, wird eine ärztliche Bestätigung benötigt, mit der eventuelle körperliche Ursachen ausgeschlossen werden sollen. Ab der zehnten Therapiestunde (bei der Wiener GKK ab der vierten) muss für den Kostenzuschuss bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Zuschuss für maximal 50 weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen. Werden mehr Stunden benötigt, muss erneut eingereicht werden.

Soziale Tarife
Einige PsychotherapeutInnen bieten für KlientInnen mit niedrigem Einkommen sogenannte "Sozialtarife" an. Auch PsychotherapeutInnen, die in der letzten Phase ihrer Ausbildung stehen, bieten Psychotherapie üblicherweise zu stark ermäßigten Preisen an (ab 30 Euro pro Stunde). Die Krankenkassen leisten in diesem Fall allerdings keine Kostenzuschüsse.

Weitere Informationen:

bei der jeweils zuständigen Krankenkasse

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
1030 Wien, Löwenstraße 3/5/6
Tel. (01) 5127090
Fax: (01) 5127091

bestHELP
Augasse 5/25, 1090 Wien
Telefon: (01) 319 75 00
Telefax: (01) 319 71 99

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Schlaganfall Selbsthilfegruppe Wiener Neustadt
Ulschalkgasse 13-17/3/23, 2700 Wiener Neustadt
Tel: +43 676 425 50 95
E-mail: christian.hoene@chello.at

 

 

 
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Stand: 18. April 2012