SV   Schurian Christian
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Fachgruppen Nr. 17.50 (Andere Fahrzeuge)
 
Mitglied des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs,
Mitglied des ÖVGW und Mitglied des DVGW

ALLGEMEIN BEEIDETER UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR VERKEHR- UND FAHRZEUGTECHNIK




Nützliche Technische Informationen aus dem Anhängerbereich


Elektrischer Anschlussplan für Anhängersteckdosen

7polige Verbindung (DIN 1724)

Kontakt Nr. Schaltung Kabelfarbe Funktion
1 L gelb Fahrtrichtungsanzeiger links
2 54g blau Nebelschlussleuchte
3 31 weis Masse
4 R grün Fahrtrichtungsanzeiger rechts
5 58R braun Schluss- und Begrenzungsleuchte rechts, Kennzeichenleuchte
6 54 rot Bremsleuchten
7 58L schwarz Schluss- und Begrenzungsleuchte links, Kennzeichenleuchte
   [ Belegung der 7poligen Steckdose ]  

13polige Verbindung (DIN / ISO 11446)

Kontakt Schaltung Kabelfarbe Funktion
1 L gelb Fahrtrichtungsanzeiger links
2 54g blau Nebelschlussleuchte
3 31 weis Masse (für 1-8)
4 R grün Fahrtrichtungsanzeiger rechts
5 58R braun Schlussleuchte rechts, Kennzeichenleuchte(1)
6 54 rot Bremsleuchten
7 58L schwarz Schlussleuchte links, Kennzeichenleuchte(1)
8 -   (nicht belegt) vorgesehen f. Rückfahrleuchte
9 30     Stromversorgung (Dauerplus) z.B. für Wasserpumpe im Wohnanhänger
10 15     Stromversorgung (Zündungsplus) z.B. zum Laden einer Batterie oder für Kühlschrankbetrieb 12V im Wohnanhänger
11 31     (nicht belegt) vorgesehen f. eventl. Masse ( für 10, Plus über Zündschloss)
12 -   (nicht belegt) vorgesehen f. Anhängererkennung
13 31     Masse ( für 9-12 )
   [ Belegung der 13poligen Steckdose ]
 

Sonstige Ausstattung von Anhänger und Wohnwagen

Beleuchtungsvorschriften:

vorne:

wenn über 160cm breit:

seitlich:

wenn über 210cm breit:

hinten:

Ausgenommen von der Bremsleuchtenregelung sind landwirtschaftliche Anhänger, die eine Geschwindigkeit von 25km/h nicht überschreiten und Anhänger, deren Abmessungen so gering sind, dass sie die Rückleuchten des Zagfahrzeuges nicht verdecken.


Weitere verpflichtende Ausstattung für Anhänger:


Informationen zur Bereifung von Anhängern:

Reifen

Grundsätzlich müssen alle Reifen, die in Österreich seit 01.10.1998 verwendet werden, ein ECE- Prüfzeichen aufweisen ( "E" oder "e" Symbol am Reifen)

Bei Reifen von Wohnwagen bzw. Anhängern ist darauf zu achten, dass diese der max. technischen Gesamtmasse entsprechend ausgelegt sind. Daher sind die Vorgaben die bei der Einzelgenehmigung eingetragen wurden unbedingt einzuhalten.

Meist werden verstärkte Reifen (C oder Reinforced) vom Hersteller vorgeschrieben. Die Traglastkennzahl ist am Reifen angeführt.

Traglastkennzahlen:

Gewichts Index kg
50 190
51 195
52 200
53 206
54 212
55 218
56 224
57 230
58 236
59 243
60 250
61 257
62 265
63 272
64 280
65 290
66 300
67 307
68 315
69 325
Gewichts Index kg
70 335
71 345
72 355
73 365
74 375
75 387
76 400
77 412
78 425
79 437
80 450
81 462
82 475
83 487
84 500
85 515
86 530
87 545
88 560
89 580
Gewichts Index kg
90 600
91 615
92 630
93 650
94 670
95 690
96 710
97 730
98 750
99 775
100 800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeitsindex:

(Der Geschwindigkeitsindex spielt bei Anhängerreifen normalerweise keine Rolle)

  Höchstgeschw.
PKW Reifen
    Höchstgeschw.
Nutzfzg. Reifen

P

150

K

110

Q

160

L

120

R

170

M

130

S

180

N

140

T

190

P

150

H

210

Q

160

V

240

R

170

W

270

S

180

Y

300

T

190

ZR

über 240

H

210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anhängerreifen im Winter:

Ein Zugfahrzeug mit Winterreifen benötigt am Anhänger nicht zwingend Winterreifen (Ausnahme beschilderte Winterreifenpflicht!). Jedoch ist aufgrund der besseren Haftung ein Umrüsten bei längeren Fahrten empfehlenswert.


Spikereifen:

Sollte das Zugfahrzeug mit Spikereifen ausgestattet sein, müssen auch am Anhänger Spikereifen montiert sein! Dabei darf die höchst zulässige Achslast des Anhängers 1,8 t nicht überschreiten.

Ein Zugfahrzeug ohne Spikereifen darf jedoch auch einen Anhänger mit Spikereifen ziehen. Achtung, diese Vorschriften gelten nur für Österreich und nicht für alle Ländern Europas! Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sind Spikereifen generell verboten.


Gedanken zur Verwendungsdauer von Reifen:

Bei Anhängern bzw. Wohnwagen werden die Reifen in der Regel nur wenig abgefahren und ein Verschleiß ist im Gegensatz zu PKW Reifen oft fast nicht feststellbar.

Doch gerade im Anhängerbereich ist der Reifen sehr speziellen und extremen Belastungen durch lange Standzeiten (Druckbelastung an immer der gleichen Stelle), Überladung und hohen Druckbelastungen ausgesetzt. Daher wird jeder Reifenfachmann dazu raten nach 5 bis 6 Jahren die Reifen zu tauschen.

Auch die regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks erhöht die Fahrsicherheit und auch den Fahrkomfort ihres Anhängers. Eine neue Garnitur Reifen kostet sehr wenig im Verhältnis zu den Beschädigungen die ein Reifenplatzer verursachen würde. Das Reifenalter ist anhand der DOT Nummer am Reifen ablesbar.


Typenschild am Anhänger:

Bei (gewerblich genutzten) Anhängern (außer Wohnwagenanhänger), müssen vollständig sichtbar, dauernd gut lesbar und unverwischbar folgende Daten auf einem Typenschild angegeben sein:

a