Grundlegende Anforderugen an die Karteikarte:
Reparaturvermerke: ...............................................................................................................
Verwendungsdauer bis:..........................................................................................................
* Die Angleichung der Stärke stellt keine Änderung der ärztlichen Verordnung dar, sondern ist eine Änderung welche auf Grund der spezifischen Kundenerfordernisse erfolgt.
Anmerkung: Stärken- und Bedürfnisangleichungen bewegen sich normalerweise nur in einem geringen Bereich. Fundamentale Stärkenänderungen sind im Flußdiagramm "Brillenverkauf" abgehandelt.
Anmerkung: Die Konformitätserklärung welche imAktenordner "Medizinproduktegesetz" abgelegt ist gilt für alle angefertigten Brillen. Abweichungen davon sind auf der Karteikarte vermerkt und begründet.
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